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Meldungen und Links zum Thema medl und Gaspreise

  14.4.10: nächstes Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. . Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden, Kürzungen vorzunehmen und allen neuen Gaspreiserhöhungen zu widersprechen! Es geht vor allem darum, wie man bei den medl-Jahresabrechnungen richtig kürzt.

15.12.09: Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. um 8,2% durch nichts gerechtfertigt! Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).

16.10.09: Viele medl-Kunden erhielten Post. Betreff: „Erdgasliefervertrag - Änderung der Preisanpassungsregelungen“. Ähnlich wie bereits im April versucht die medl erneut, einseitige Vertragsänderungen durchzuführen, die automatisch zum 1. Dezember in Kraft treten sollen, wenn der Kunde nicht seinerseits den Vertrag bis zum 31. Oktober kündigt. Unabhängig von der Frage, ob diese Änderungen für die medl-Kunden von Vor- oder Nachteil sind, ist die Vorgehensweise der medl befremdlich und chaotisch. Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB)

25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma!

10.8.09: Gute Nachricht für Gaskunden: Als erster Versorger in Deutschland prüft die Berliner GASAG eine Rückzahlung an alle 300 000 Kunden! Und die medl?

28.6.09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Die Medl-Jahresabrechnungen 2009 sind gekommen. Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2009 als (36 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahr als medl-Sondervertragskunde als (23 KB) Die medl macht schon wieder eine sauteure Image-Kampagne Wir alle sind Mülheim ....!“, für täglich halbseitige Anzeigenserien in WAZ, NRZ, Mülheimer Woche, Plakate auf Bussen und an tausend Stellen der Stadt und gestern an alle Haushalte Aufkleber. Sie sollte das Geld sparen und an die Kunden zurückzahlen! Die medl hat 2008 mit 14 Mio. Euro riesige Überschüsse gemacht wegen der überhöhten Preise. Das Geld wird an Stadt und RWE verteilt, obwohl es unrechtmäßig eingezogen wurde! Auch in 2009 werden die Profite enorm sein, weil die Preise erst zu Ende bzw. nach der Heizperiode gesenkt wurden. Die medl wird nicht pleite gehen, wenn sie allen Kunden das unrechtmäßige Geld aus Preiserhöhungen zurückzahlt,  nicht nur denen, die seit Jahren kürzten, Im Übrigen ist es bedenklich, wenn die medl mit dem Geld aller Gas- und Fernwärmekunden Werbung für bestimmte Mülheimer Firmen bezahlt!

Am 19. Dez. 07 war Verkündung beim Landgericht Düsseldorf zur Sammelklage gegen die medl-Gaspreise, dass aus der Sammel- Einzelklagen gemacht würden. Am gleichen Tag verkündet die medl Preiserhöhungen von über 10% zum 1. Feb. 2008. Pünktlich zu Ostern verkündete die medl eine weitere Preiserhöhung um 7% zum 1. Mai. Anfang Juli die nächste medl-Gaspreiserhöhungsankündigung zum 1.9.08 um satte 24%. Als ab August 08 die Ölpreise drastisch fielen, dann zum 1.12./1.3. und 1.6.09 häppchenweise Gaspreissenkungen. Zu spät und zu wenig! Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004. Gaspreise kürzen - aber richtig! Anleitung der BI gaspreise-runter-mh als (28 KB)

9.6.09: Hauptausschuss mit dem MBI-Antrag, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken, dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet. Doch die Politik wollte sich damit nicht befassen. Blamabel! Die medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik . Zum Thema auch von Anfang Juni 09: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur, der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur 4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus einer Woche, nachzulesen als (34 KB).

Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung

30.4.09: Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln. Widerspruchsmuster als (25 KB)

20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL ?!?? HA-HA-Halber Gaspreis , weil Ölpreis nur noch ein Drittel! 20% und erst zum 1. März sind viel zu wenig! Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)

6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese
Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (25 KB)

30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!

2.1.08: Nach den albernen medl-Plakaten jetzt die nächste Medl-Aktion: "Werbung auf Schiene - Für Energie-Informationen nutzt die Medl eine Straßenbahn der Mülheimer Verkehrsgesellschaft. Mit einer außergewöhnlich gestalteten Straßenbahn der Linie 102 ... Einen „Hingucker im Mülheimer Stadtbild” habe man geschaffen, erklärt der Energieversorger. Auf dem Mittelwagen ist, als sei er quasi durchsichtig, eine alltägliche Nahverkehrsszene zu sehen, die Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder nach Hause zeigt. Und mitten in den Innenraum der Straßenbahn wurde ein medl-Serviceauto gestellt .. Im neuen Jahr wolle man das eigene Motto „Einfach näher dran” noch konsequenter umsetzen, kündigt die medl an. ... " (WAZ). Frage: Hat die medl nichts anderes zu tun als dauernd neue PR-Aktionen, die z.T. alles andere als "näher dran" sind, aber viel Geld kosten?

  Medl – Jahresabrechnung Gas 2009: Was tun?

Wer nicht kürzt, erkennt die unrechtmäßig überhöhten Preise an!
Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2009 als (36 KB) - Juni 09

25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma!
10.8.09: Gute Nachricht für Gaskunden: Als erster Versorger in Deutschland prüft die Berliner GASAG eine Rückzahlung an alle 300 000 Kunden! Und die medl?

Keine medl-Rückzahlung unrechtmäßiger Preiserhöhung, deshalb die Jahresrechnung kürzen!

Mülheim, 9. August 09

Letzte Möglichkeit für medl-Kunden, die Jahresrechnung 2009 vom Juni noch zu kürzen, um sich die unrechtmäßigen Preiserhöhungen zumindest teilweise zurückzuholen. Die MBI raten, jetzt auf jeden Fall zu kürzen. Nie waren die Erfolgsaussichten größer!

Bei der aktuellen Jahresabrechnung müssen viele Kunden des Mülheimer Gasversorgers medl (51% Stadt, 49% RWE-Rhenag) kräftig nachzahlen, weil zum einen der Winter länger war als in den Vorjahren und zum anderen die medl ihre Preise erst gegen Ende und nach der Heizperiode ernsthaft senkte trotz dramatisch gefallenem Ölpreis bereits im letzten Spätsommer. Die medl-Überschüsse könnten also erneut explodieren, wäre da nicht die in den Mülheimer Medien bisher wenig beachteten Klagen gegen die medl-Preise und die beim Bundesgerichtshof (BGH) ausgeurteilte Geschichte mit der Unwirksamkeit der sog. Preisanpassungsklauseln in den Sonderverträgen. Der BGH (Bundesgerichtshof) als oberste Instanz hat nämlich bereits 3 Urteile zu Preisanpassungsklauseln der Gas-Sonderverträge gefasst. In allen Fällen wurden die Klauseln als unwirksam ausgeurteilt! Beim BGH-Urteil vom 17.12.08 ging es im Fall Euskirchen um eine Klausel, die nahezu identisch auch in den bisherigen Rhenag/medl-Sonderverträgen steht. In ausnahmslos allen bisher vom Landgericht Düsseldorf behandelten Klagen hat die medl auch logischerweise verloren, weil die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel festgestellt wurde!

Mit anderen Worten: Die Preiserhöhungsorgien der medl in den letzten Jahren waren unrechtmäßig, und zwar bei allen Sondervertragskunden, also bei fast allen medl-Kunden!! Wer Widerspruch eingelegt hatte, kann das Geld für die Erhöhungen zurück erhalten, aber nur für 3 Jahre, davor ist verfristet. Wer gekürzt hat, kann das Geld ohnehin behalten. Wer bisher noch nichts gegen die medl-Preise gemacht hat, sollte jetzt mit der Kürzung bei der aktuellen Jahresabrechnung anfangen. Dafür ggfs. die Einzugsermächtigung sofort zurückziehen, bereits eingezogene Gelder zurückbuchen lassen und der medl eine gekürzte Rechnung vorlegen, Muster herunterzuladen oder sich in der MBI-Geschäftsstelle melden: Tel.: 3899810.  Weitere Hinweise etwas weiter unten.

Diejenigen, die Mitte Juni die Rechnung bekamen und bei denen die medl zum 1. Juli die Nachzahlung abbuchte, können das noch bis 11., spätestens 12. Aug. tun! Also letzte Möglichkeit!

Am sinnvollsten aber wäre es natürlich, wenn die medl von sich aus die unrechtmäßige Preiserhöhungen allen Kunden verrechnen oder rückerstatten würde! Tut sie aber bisher nicht, deshalb muss sich jede/r sein Geld über die Kürzung der Jahresrechnung selbst zurückholen. Passieren kann nichts. Die medl darf den Gashahn nicht abdrehen und die gekürzten Gelder müsste sie einklagen, wobei sie verlieren würde!

Aus all den o.g. Gründen heraus fordern die MBI weiterhin die Gleichbehandlung aller Kunden. Wenn nämlich die Preiserhöhungen unwirksam waren, dann bitteschön für alle, zumindest für alle Sondervertragskunden, und zwar für Gas und für Fernwärme, da die Fernwärmepreise an die Gaspreise angelehnt sind!

"Gleiches Recht für alle müsste als fundamentaler Grundsatz eines demokratischen Rechtstaates eigentlich auch in Mülheim und auch für medl gelten!“

Mitte Juni 09: Die ersten medl-Jahresabrechnungen 2008/2009 sind gekommen. Jetzt wird es wieder ernst. Jetzt muss jeder Gaskunde überlegen, ob er kürzt oder nicht. Hier ein paar Hinweise:

Trotz der ganzen Diskussion um die überholte Ölpreisbildung und demnächst bestimmt wieder drohende erneute Gaspreisexplosion können Sie weiterhin oder auch zum ersten Mal die Rechnung kürzen. Die medl hat nämlich bis heute keine Kalkulationen vorgelegt, um die Berechtigung und Billigkeit der Erhöhungen von immerhin 25% seit Okt. 2004 nachzuweisen, obwohl die abgestürzten Ölpreise zu 3 Gaspreissenkungen in Folge führten! Wenn Sie sich auf § 315 berufen und/oder auf z.B. geltende alte Rhenag- bzw. medl-Sonderverträge, so darf die medl Ihnen weder mit Gassperrung drohen, noch Mahngebühren erheben! 

Nachdem die medl nun serienweise Sonderverträge gekündigt hat, sollten alle Kunden ganz besonders darauf achten, die Rechnungen richtig zu kürzen. Inzwischen ist die Lage ziemlich verworren und viele verschiedene Fälle möglich.

Einfachster Fall: Widerspruch seit 2004 bzw. 2005 und Kürzung der Jahresrechnungen seither

Überprüfen Sie, ob die medl keine in den vergangenen Jahren einbehaltenen Beträge in Rechnung gestellt hat oder auf S. 1 unter "bis 09.06.2009 gezahlt ..." abgezogen hat o.ä.. Es sieht so aus, als hätte die medl das in diesem Jahr zumindest bei einigen unterlassen. Damit hätten sie die Kürzungen der letzten Jahre anerkannt! Der Rest wie bisher jedes Jahr, d.h. auf S.2 den Gesamtverbrauch mal den akzeptierten Preis nehmen usw... Sie können auch das aktualisierte Formular benutzen (Musterbrief als (36 KB))

Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Die Medl-Jahresabrechnungen 2009 sind gekommen. Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2009 als (36 KB) und Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahr als medl-Sondervertragskunde als (23 KB).

Die medl macht schon wieder eine sauteure Image-Kampagne „Wir alle sind Mülheim ....!“, für täglich halbseitige Anzeigenserien in WAZ, NRZ, Mülheimer Woche, Plakate auf Bussen und an tausend Stellen der Stadt und gestern an alle Haushalte Aufkleber. Sie sollte das Geld sparen und an die Kunden zurückzahlen! Die medl hat 2008 mit 14 Mio. Euro riesige Überschüsse gemacht wegen der überhöhten Preise. Das Geld wird an Stadt und RWE verteilt, obwohl es unrechtmäßig eingezogen wurde! Auch in 2009 werden die Profite enorm sein, weil die Preise erst zu Ende bzw. nach der Heizperiode gesenkt wurden. Die medl wird nicht pleite gehen, wenn sie allen Kunden das unrechtmäßige Geld aus Preiserhöhungen zurückzahlt,  nicht nur denen, die seit Jahren kürzten, Im Übrigen ist es bedenklich, wenn die medl mit dem Geld aller Gas- und Fernwärmekunden Werbung für bestimmte Mülheimer Firmen bezahlt!

Bei weiteren Fragen: Tel.: 3899810 und vor allem:
Nächstes Treffen der
BI gaspreise-runter-mh
am 14.4.10 um 19 Uhr, Altes Schilderhaus, Südstr. 2!

Medl – Jahresabrechnung Gas 2008: Was tun?
Wer nicht kürzt, erkennt die überhöhten Preise an!
Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2008 als (36 KB) - Juni 08

Die medl-Jahresabrechnungen 2007/2008 sind gekommen. Jetzt wird es wieder ernst. Jetzt muss jeder Gaskunde überlegen, ob er kürzt oder nicht. Hier ein paar Hinweise:

Trotz der ganzen Diskussion um die überholte Ölpreisbildung und drohende weitere Gaspreisexplosion können Sie weiterhin oder auch zum ersten Mal die Rechnung kürzen. Die medl hat nämlich bis heute keine Kalkulationen vorgelegt, um die Berechtigung und Billigkeit der Erhöhungen von immerhin 68% seit Okt. 2004 nachzuweisen! Wenn Sie sich auf § 315 berufen und/oder auf z.B. geltende alte Rhenag-Sonderverträge, so darf die medl Ihnen weder mit Gassperrung drohen, noch Mahngebühren erheben! 

Wir empfehlen, weiterhin nur die Preise bis incl. Okt. 2005 zu akzeptieren, also 3,92 Cents/KWh für "Behaglich Warm" und entsprechend der medl vorzurechnen. In diesem Jahr ist das einfacher als im letzten, weil die Mehrwertsteuer sich nicht geändert hat. Wer schon ab Ende 2004 gekürzt hat, sollte dementsprechend auch bei dem akzeptierten Preis des Vorjahres bleiben.

Der aktualisierte Musterbrief dafür (mit 3,92 Cts/KWh akzeptiertem Arbeitspreis) als Word-Datei.

Achten Sie darauf, ob die medl wieder fälschlicherweise von der Summe der real geleisteten Zahlungen (auf S. 1: "bis 10.6. gezahlt ...") entweder die Einbehalte des/der letzten Jahresrechnung/en einfach abgezogen hat, ohne auch nur darauf hinzuweisen. Oder aber, dass die medl die von Ihnen nach der letzten Jahresrechnung einbehaltenen Gelder in den Abschlagszahlungen nicht berücksichtigte:

Wenn ja, dann belassen Sie im Musterbrief den kursiv gedruckten Absatz und folgenden Satzteil und subtrahieren entweder die seit der letzten Jahresrechnung real gezahlten Abschläge bzw. die Summe aller im letzten Jahr akzeptierten Abschläge, also einschließlich zurückbehaltender Gelder aus der Jahresrechnung 07. Will heißen: Berechnen Sie genau, wieviel die medl im letzten Jahr von Ihnen per Abschlag zugestanden bekommen hätte, wenn Sie ab Juli 07 keine Kürzung aus der Jahresrechnung 2007 vorgenommen hätten.

Hat die medl die von Ihnen gezahlten Gelder korrekt berechnet, streichen Sie die kursiv gedruckten Stellen.

Bei den meisten wird es dieses Jahr um Nachzahlungen gehen. Sollten Sie aber dennoch nach den von Ihnen zugestandenen Preisen zuviel gezahlt haben, so füllen Sie auch den Absatz ab der grünen Zeile ("bei Überzahlung ..." ) aus. Wenn nicht, streichen Sie die Passage bis incl. der nächsten grünen Zeile.

Auch wenn Sie derart kürzen, darf die medl Ihnen weder Mahngebühren berechnen, noch mit Gassperrung drohen. Die medl könnte das einbehaltene Geld nur einklagen, doch scheute sie sich bisher davor wie der Teufel vorm Weihwasser, denn dann müsste sie gemäß § 315 BGB ihre Kalkulationen offenlegen, siehe Prozesse gegen Eon in Hamburg und Dortmund/Paderborn!

In der gegebenen Situation ist das Kürzen bei der Jahresabrechnung 2008 die einzige, relativ risikolose Möglichkeit für die Gaskunden in Mülheim. Mieter sollten ihre Vermieter, Mitglieder von Eigentümergemeinschaften ihren Verwalter ebenfalls zu dieser Kürzung auffordern.

Hinweise zur Jahresabrechnung 2007, Stand Juni 07

Die Mülheimer Gaspreiserhöhungen der letzten zweieinhalb Jahre von sage und schreibe 55%  - nach den beiden Preisnachlässen zum 1. Feb. und 1. Mai 07 (auch als Reaktion auf die laufende Sammelklage gegen die medl-Preise) immer noch 37% netto und nach der Mehrsteuererhöhung 40% brutto - waren von allen Seiten her betrachtet zu viel des Guten. Die medl steht deshalb auch in fast allen Preisvergleichen etwa des Bundeskartellamts im unteren Bereich.
Wer dennoch die medl-Forderungen bei der Jahresrechnung zahlt, dem ist nicht zu helfen. Von selbst wird er/sie nichts zurückerhalten, auch wenn alle Behörden und Gerichte die Preise als unerlaubt überhöht feststellen würden!

Allen medl-Gaskunden muss man weiterhin raten, Widerspruch zumindest gegen die letzten 3 Preiserhöhungen zum 1.11.05, 1.2.06 und 1.11.06 einzulegen, falls noch nicht geschehen, und die Einzugsermächtigung zurückzuziehen oder ausdrücklich zu beschränken. Bei der medl-Jahresabrechnung 2007 sollte man nur die Preise von Oktober 2005 akzeptieren und den Jahresgesamtpreis selbst berechnen, vgl. Musterbrief- Vorschlag als (33 KB)

  1. den auf S. 2 der medl-Rechnung angegebenen Gesamtverbrauch (in kWh) mit dem alten Netto-Preis bis zum 31.10.05 multipliziert (bei "Behaglich Warm" 3,92 Cts/kWh)
  2. den Grundpreis für die von der medl berechneten Tage hinzurechnet,
  3. dann die 16% bzw. 19%-Mehrwertsteuer anteilig dazu addiert und man erhält den akzeptierten Jahresgesamtpreis auf der Grundlage des Gaspreises vor der Erhöhung zum Nov. 05.
    Die Anteile bis 31.12. kann man aus der drittletzten Spalte „Tage“ berechnen: Die ersten 4  Zahlen addieren und durch die Gesamtzahl aller 7 Zeilen teilen.
  4. Teilt man das derart selbst errechnete Bruttoergebnis durch 12, erhält man den gekürzten neuen monatlichen Abschlag.
    Achtung! Die medl hat auf S. 1 ihrer Rechnung bei der Summe aller Abschlagszahlungen bei vielen nicht die wirklich eingegangenen Gelder angegeben! Eigenmächtig hat sie die bei der letzten Jahresabrechnung 2006 einbehaltenen Summen einfach subtrahiert. Das ist so nicht korrekt! Deshalb müssen Sie die Summe ihrer wirklich eingezahlten Gelder  unter „bis 11.06.2007 gezahlt“ selbst berechnen.
  5. Der „zu zahlende Betrag“ der medl auf Seite 1 enthält den nächsten Abschlag für Juli. Entsprechend berechnen Sie den „zu zahlenden Betrag“ wie folgt:

Selbst errechneter Gesamtbetrag brutto (von S. 2) minus korrigierter Betrag aller geleisteten Zahlungen plus selbst errechneter monatlicher Abschlag. Vergleicht man dann das Ergebnis mit den Forderungen der medl, zahlt man entsprechend weniger oder verrechnet „überzahlte“ Gelder mit den Abschlägen der nächsten Monate. Auf jeden Fall der medl die eigenen Rechnungen mitteilen und ihr vorrechnen, welchen Jahresgesamt-preis man akzeptiert, genauso welchen entsprechenden monatlichen Abschlag und warum man weniger nachzahlt bzw. „Überzahlungen“ mit den Abschlägen verrechnet.

7.7.07: Die medl hat Kunden, die gekürzt haben oder unter Vorbehalt zahlen, angeschrieben, dass sie aufgrund des BGH-Urteils zu Heilbronn die Widersprüche nicht anerkennt. Deshalb sollten die gekürzten Beträge bis 20. Juli gezahlt werden. Das kann nur als Einschüchterungsversuch gewertet werden, denn das BGH-Urteil wird von vielen kompetenten Stellen bisher völlig anders interpretiert, als die medl das versucht. (vgl. die untenstehende Meldung vom 1.7.) Auch liegt noch keine Urteilsbegründung vor, lediglich eine Presseerklärung des BGH. Keiner braucht sich von dem medl-Brief ins Boxhorn jagen zu lassen, denn es ist ungewiss, ob denn die medl auch klagen wird, wenn Kunden auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren oder ihr widersprechen. Dennoch ist es sinnvoll, auf der Sitzung am Donnerstag, dem 12.7., ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu beratschlagen.

12.7.07: Sitzung der BI gaspreise-runter-mh. Themen des Abends: Was tun bei den medl-Jahresabrechnungen? Reaktionen der medl auf die Preiskürzungen und weiteres Vorgehen zu dem neuerlichen medl-Brief; Sammelklage gegen die medl-Preise: Sachstand; Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen, insbesondere BGH-Urteil zu Heilbronn; Sonstige Aktionen, Aktivitäten. Musterschreiben an die medl als Widerspruchsbestätigung in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB).

25.8.07: Die medl hat nun Mahnbriefe verschickt an ausgesuchte Gaspreispreisboykotteure mit der Androhung von gerichtliche Schritten, wenn bis 4.9. nicht gezahlt wird. Der nächste Einschüchterungsversuch? Ob die medl wirklich klagen wird , ist ungewiss, denn das Risiko ist hoch, dass sie dann ihre Kalkulationen offenlegen muss. Frau RA Holling hat ein Formschreiben als Antwort vorbereitet, was sie uns Montag zugeschickt. Wir werden es weiterleiten. Sie sagt: Keine Panik und nicht erschrecken lassen. Die dabei zusätzlich von der medl geforderte Mahngebühr ist übrigens eindeutig unzulässig! Muster für ein ausführliches Widerspruchsschreiben von Frau RA Holling zu dem erneuten medl-Drohbrief mit Klageandrohung als (25 KB)

Info- und Musterbriefe weiter unten

                            Ausgesuchte Ereignisse im Zusammenhang mit medl- und anderen Gaspreisen
20.1.10: nächstes Treffen der BI gaspreise-runter-mh , 19 Uhr Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr..
Dez. 09: Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB)
Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden?
MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)
27.5.09: MBI-Antrag an den Hauptausschuss am 9.6., die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken,
dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet.
Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber
bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung
März/April 09: Gerichtsverhandlungen von über 20 Mülheimer
Klägern gegen die medl-Gaspreise beim Landgericht Düsseldorf. Verkündungstermine 29. April: Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln . Widerspruchsmuster als (25 KB)
1.4.09: Medl-Kunden bekamen heute Post: "Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben. Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln? Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)
6.12.08: Medl-Werbung:
"MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese
Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch!
12.7.08: Weitere 24% medl-Gaspreiserhöhung zum 1. September!
Damit in weniger als 4 Jahren Gaspreis mehr als verdoppelt! Musterwiderspruch als (24 KB) oder (14 KB)
3.7.08: Auf den erneuten
Drohbrief der medl an Boykotteure, ähnlich dem 1 Jahr zuvor, braucht niemand zu reagieren, denn der Brief ist bedeutungslos! Nur zur Erinnerung das letzjährige Musterschreiben an die medl in Reaktion auf den medl-Drohbrief von Juli 2007 als (25 KB)
13.6.08: Eon weiter unter Druck! Im
Prozess gegen Paderborner Gaspreisrebellen muss der Energieversorger erneut Zahlen auf den Tisch legen
29.4.08: BGH-Urteil stärkt die Verbraucher und
die Mülheimer Kläger gegen die medl-Gaspreise
20.3.08: Ostergeschenk der medl: Weitere 7% Gaspreiserhöhung zum 1. Mai 2008, damit 68% mehr als Okt. 04!
Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.5.08 als (23 KB) oder als (13 KB).
20.12.07: Weihnachtsgeschenk der medl: 10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008, damit 57% Preiserhöhung seit Okt. 04! Was aber sollten
das unwürdige Versteckspiel von medl-Geschäftsführer Bachmann und die NRZ-Falschmeldungen? Die Medl sollte endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise senken statt erneut anzuheben! Alle medl-Kunden sollten erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einlegen und evtl. geforderte höhere monatliche Abschläge nicht zahlen! Gaspreise kürzen - aber richtig! Anleitung der BI gaspreise-runter-mh als (28 KB) - Jan. 08
19.12.07: Verkündungstermin des Landgerichts zur
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise. Wortlaut des Beschlusses
16.11.07: 59 Gaskunden aus Bremen haben im juristischen Streit um intransparente Preiserhöhungen auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Berufung des beklagten Regionalversorgers swb wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen am Freitag zurück. Die Richter schlossen sich dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Bremen an, das fehlende Transparenz in den Preisanpassungsklauseln der swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt hatte. Somit seien auch die Preiserhöhungen um insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam. Allerdings ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 5 U 42/06)
Nov. 07: Medl-Preisrätsel:
Was soll die Plakatserie "medl -einfach näher dran" wem sagen?
31.10.07: Das Gericht verkündete heute, dass der Verkündungstermin erneut verschoben sei, und zwar auf  19. Dezember.
Für
26.9.07 war ein Verkündungstermin beim Landgericht Düsseldorf angesetzt zur
Sammelklage von 52 Mülheimer/innen gegen die medl-Gaspreise. Es sollte u.a. darum gehen, ob das Gericht die Klage als Sammel- oder als Einzelklagen behandelt. Das Gericht verkündete, dass der Verkündungstermin auf den 30. Oktober verschoben sei. Ein Treffen der Kläger mit RA Holling dazu findet statt am Donnerstag, dem 8. November, um 19 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" Südstraße 2.
25.8.07: Die medl hat nun Mahnbriefe verschickt an ausgesuchte Gaspreispreisboykotteure mit der Androhung von gerichtliche Schritten, wenn bis 4.9. nicht gezahlt wird. Der nächste Einschüchterungsversuch? Ob die medl wirklich klagen wird, ist ungewiss, denn das Risiko ist hoch, dass sie dann ihre Kalkulationen offenlegen muss. Frau RA Holling hat ein Formschreiben als Antwort vorbereitet, was sie uns Montag zugeschickt. Wir werden es weiterleiten. Sie sagt: Keine Panik und nicht erschrecken lassen. Die dabei zusätzlich von der medl geforderte Mahngebühr ist übrigens eindeutig unzulässig! Muster für ein ausführliches Widerspruchsschreiben von Frau RA Holling zu dem erneuten medl-Drohbrief mit Klageandrohung als (25 KB)
25.7.07: Die Entscheidung des BGH zu Heilbronn ist da!
Leitsätze des BGH-Urteils vom 13. Juni 2007
7.7.07: Die medl hat Kunden, die gekürzt haben oder unter Vorbehalt zahlen, angeschrieben, dass sie aufgrund des BGH-Urteils zu Heilbronn die Widersprüche nicht anerkennt. Deshalb sollten die gekürzten Beträge bis 20. Juli gezahlt werden. Das kann nur als Einschüchterungsversuch gewertet werden, denn das
BGH-Urteil wird von vielen kompetenten Stellen bisher völlig anders interpretiert, als die medl das versucht. Auch liegt noch keine Urteilsbegründung vor, lediglich eine Presseerklärung des BGH. Keiner braucht sich von dem medl-Brief ins Boxhorn jagen zu lassen, denn es ist ungewiss, ob denn die medl auch klagen wird, wenn Kunden auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren oder ihr widersprechen. Dennoch ist es sinnvoll, auf der Sitzung am Donnerstag, dem 12.7., ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu beratschlagen.
17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die
Sammelklage zeigt Wirkung! und der MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!
7. Feb. 07:
Sammelklage von medl-Kunden mit Frau RA Holling
9.3.07: Eon hat angekündigt, seine Gaspreise wieder etwas zu senken, während die Dividende um märchenhafte 20% erhöht wird. Und  RWE und medl? Schweigen! Dafür ist RWE-Roels mit 15 Mio Euro Jahreseinkommen in die Ackermann-Liga der Schamlosen aufgestiegen. Leserbrief: Gas- und Strompreise sofort drastisch senken und die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten reduzieren auf höchstens "normale" Eon-Abzocker-Maße! (RWE/EON:CO2-Besorger und Geldsauger!?) MBI-Antrag für den Rat am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt
14.12.06: MBI-Anfrage brachte es ans Licht: MEDL-Gaspreissenkung zum 1. Feb. von 0,17 Cent wieder nur eine Farce, die von der Mehrwertsteuererhöhung bereits ganz geschluckt wird! Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und zumindest die letzten drei Gaspreiserhöhungen zu revidieren. Bevor das nicht geschieht, sollten die Gaskunden weiter kürzen.
November 2006: Erst die Preise erhöht und kurz später kündigt die medl Gaspreissenkung an!
Ein schöner, weiterer
Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!! Der Boykott zeigt Wirkung!

 

Pressemeldung vom 19.1.08 der Bürgerinitiative 
 

Gerichtsurteile eröffnen neue Möglichkeiten
BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden Kürzungen vorzunehmen!

Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise hat die Verbraucherzentrale NRW einen weiteren Etappensieg errungen: Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 18.01.2008, AZ: 6 O 341/06) hat ihrer Sammelklage gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen.

Nach den Urteilen des LG und OLG Bremen hat damit das LG Dortmund ebenfalls bestätigt, dass pauschale Preisanpassungsklauseln unwirksam sind und keine Gaspreiserhöhungen erlauben. Dies ist auch auf Mülheimer Verhältnisse übertragbar, weil die immer noch gültigen Altverträge der Rhenag die gleichen unwirksamen Preisanpassungsklauseln enthalten.

Die Bremer Urteile und das LG Dortmund belegen, dass die medl-Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre auch in Mülheim nicht hingenommen werden müssen.

Nachdem das LG Düsseldorf die Mülheimer Sammelklage in Einzelklagen aufgeteilt hat, erschließen sich neue Möglichkeiten: Weitere Kläger können sich der Klage anschließen. Die Chancen stehen schlecht für die medl!!

Zur Erhöhung der medl-Preise zum 01. Februar 2008: Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden, auch unabhängig von gerichtlichen Auseinandersetzungen Widerspruch gegen die Gaspreise einzulegen und Kürzungen vorzunehmen!

Ähnlich die folgende Pressemeldung vom 10.1.08, die von dem Dortmunder Urteil bestätigt wurde!

Gerichtsurteile eröffnet neue Möglichkeiten!
BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden Kürzungen vorzunehmen!

Zum Treffen der Bürgerinitiative gaspreise-runter-MH am 09.01.2008 erschienen ca. 80 informationsbedürftige Mülheimer Gasverbraucher und der Saal war übervoll. Themen des Abends waren der Beschluss des LG Düsseldorf zur Sammelklage und die Erhöhung der medl-Preise zum 01. Februar 2008. Frau RA Holling stellte den Beschluss vor und erläuterte die weitere Vorgehensweise. Dabei machte Sie deutlich, da die Aufteilung der Sammelklage in Einzelklagen neue Möglichkeiten erschließt. Weitere Kläger können sich der Klage anschlieen und am Abend fanden sich bereits weitere potentielle Kläger.

Aus Rhenag-Zeiten gelten außerdem noch die Altverträge mit Preisanpassungsklauseln. Wie die Bremer Urteile belegen, sind die medl Gaspreiserhhung der letzten Jahre damit nicht vereinbar.

Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon weiterhin allen medl-Kunden, Widerspruch gegen die Gaspreise einzulegen und Kürzungen vorzunehmen!

Wortlaut des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf, die mit der vorliegenden Klage von 52 Parteien erhobenen Ansprüche gegen die medl jeweils in getrennten Prozessen zu verhandeln

29.4.08: Nach BGH-Urteil als oberster Instanz haben rund 160 Verbraucher aus Sachsen ihren Prozess gegen den Gasversorger ENSO endgültig gewonnen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KZR 2/07). Sie müssen die viermaligen Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 wegen Ungültigkeit der Preiserhöhungsklausel nicht bezahlen. Bei den 160 Klägern handelt es sich nicht um Tarifkunden, sondern um so genannte Sonderkunden. Der größte Teil der Mülheimer Gaskunden hat aber genau derartige Sonderverträge, in vielen Fällen noch abgeschlossen mit der Rhenag vor 1997 (damals Sondervertrag S I), die aber immer noch gültig sind, da die medl als Rhenag-Nachfolger auch die Verträge übernahm. Deshalb sollten alle medl-Kunden möglichst umgehend nachprüfen, ob sie im Besitz von Sonderverträgen sind. Wenn ja, sollte sich jeder überlegen, ob er/sie ggfs. ebenfalls Klage einlegt. Leider ist nämlich nicht zu erwarten, dass unsere Mülheimer medl , wenn sie gemäß des BGH-Urteils verlieren sollte, das Urteil auf alle ähnlich gelagerten Vertragsverhältnisse anwenden wird. Unrechtmäßig erhobene Gelder wird die medl (leider) wohl nur zurückzahlen, wenn sie vom Gericht dazu verurteilt wird!

 

Gaspreisinfos Oktober 2006

Die 5. Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November in nur 2 Jahren bedeutet satte 55% Verteuerung, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%! Das sind Zuwachsraten, wie man sie von Mehdorn, Ackermann und Siemens-Chefs kennt und genauso schamlos! Im Anhang eine Zusammenstellung der Brutto-Gaspreisentwicklung bei der medl von 2002 bis Anfang 2007.

Beim Treffen der BI gaspreise-runter-mh am letzten Do. hatte die Gaststätte "Altes Schilderhaus" nicht genügend Stühle. Die Bürgerinitiative rät allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und die Abschlagszahlungen zu kürzen auf die Preise von Okt. 2005. Die medl war im Frühjahr selbst von der konzernfreundlichen NRW-Landeskartellbehörde als "preisauffällig" gerügt worden, hatte aber die Preise zum 1. Juli für die Sommerzeit(!) nur um lächerliche 0,1 Cents/kWh gesenkt. Umso weniger nachvollziehbar ist die neuerliche Erhöhung um netto 0,35 Cent/kWh, brutto also um 4,1 Cent!

Die medl hat auch auf den Brief der ersten 63 klagewilligen Kunden von August immer noch nicht geantwortet. Deshalb soll eine Sammelklage in Kürze in die Wege geleitet werden. Inzwischen haben sich über 80 in die Listen eingetragen. Frau Rechtsanwältin Holling berichtete auf der BI-Sitzung über die neuesten Entwicklungen der bundesweit laufenden Gerichtsverfahren. Sie rechnete auch vor, dass das Klagerisiko für einen Normalhaushalt zwischen 170 und 210 Euro liegen dürfte. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Prozesskosten. Doch darum muss sich jede/r Klagewillige selber kümmern.

Ein Treffen aller klagewilligen medl-Kunden mit Frau RA Holling zur konkreten Vorbereitung der Klage findet statt am Do., dem 9. November 2006, um 19 Uhr in "Altes Schilderhaus" an der Südstraße.

Wer sich an der Sammelklage noch beteiligen will, melde sich am besten vorher in der MBI-Geschäftsstelle (Tel. 3899810 jeden Tag von 10 bis 18 Uhr), komme aber möglichst zu dem Treffen am 9. November.

Wer (auch) die neuerliche medl-Preiserhöhung nicht akzeptieren will, sollte Widerspruch einlegen mit Berufung auf § 315 und spätestens jetzt die Einzugsermächtigung ganz oder teilweise widerrufen. Dann sollte der alte Betrag zu den Preisen vor Nov. 2005 ( nur ein 3%-Aufschlag ab Jan. 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sollte akzeptiert werden) ausgerechnet werden und entweder als Dauerauftrag bzw. einzeln bezahlt werden oder der MEDL die erteilte Einzugsermächtigung ausdrücklich beschränken auf die selbst berechneten Abschlagszahlungen.

Mieter sollten ihre Vermieter, Mitglieder von Eigentumsgemeinschaften den Verwalter zu ähnlichem Verhalten auffordern, zumindest aber dazu, Widerspruch einzulegen und jede weitere Zahlung schriftlich gegenüber der MEDL unter Vorbehalt zu stellen!

Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat außerdem letzinstanzlich entschieden, dass Gas, genau wie Strom u.ä. nicht abgedreht werden darf, wenn Kunden einen Teilbetrag nicht bezahlen, weil sie die "Billigkeit der Erhöhung" (§ 315 BGB) anzweifeln. Ebenso verhält es sich mit Mahngebühren. Falls die medl es bei dem ein oder anderen dennoch wieder mit Drohgebärden oder Mahngebühren versuchen sollte, kann man sie schnell davon abbringen.

Für die medl-Kunden, die bis 30.9. den Pauschalpreis von 777 Euro unter "medl-Hitzefest" zahlten, sind die Jahresabrechnungen gekommen. Viele sind nicht nachvollziehbar und die neuen Abschlagsbeträge haben sich z.T. drastisch erhöht. Wir raten jedem, die evtl. Nachzahlungen für einen Verbrauch über 20.000 kWh nur gekürzt zu zahlen und den neuen Abschlag selbst auszurechnen, beides mit dem Preis von Okt. 2005 (bei "behaglich warm" 3,92 Cents/kWh netto). Ggfs. kann es auch nötig werden, dabei nachträglich auch Widerspruch gegen die Erhöhungen zum 1.11.2005 und 1.2.2006 einzulegen. Da es keine Fristen gibt, ist das durchaus möglich.

Die MBI bieten Widerspruchsvordrucke auf ihrer Internetseite an

9.11.06: Fragenkataloge für den Hauptausschuss am 23.11.06 zur medl, zum einen zur jüngsten erneuten Gaspreiserhöhung und zum anderen zu Steuernachforderungen und Ausgaben für Festivitäten

 

Pressemeldung vom 26.6.06 der Bürgerinitiative 
 

Mülheimer Gaskunden kürzen die aktuelle Jahresabrechnung –
weitere Schritte zu einer Sammelklage gegen die medl geplant

Zum Treffen der Bürgerinitiative gaspreise-runter-MH am 22.06.2006 versammelten sich erneut ca. 100 informationsbedürftige Mülheimer Gasverbraucher an der Südstraße. Themen des Abends waren der Umgang mit der aktuellen Jahresabrechnung der medl und die mögliche Sammelklage gegen die medl-Preise.

Alle Teilnehmer waren sich einig, bis zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreise nur noch einen gekürzten Abrechnungsbetrag an die medl zu zahlen. Nach der Diskussion über die angemessene Höhe des geminderten Preises wurde die Kürzung der Jahresabrechnung an einem Beispiel durchgesprochen. (Hinweise zu den medl-Jahresrechnungen 2006 weiter unten. Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dafür als (27 KB))

Rechtsanwältin Frau Holling aus Düsseldorf war auf Einladung der Bürgerinitiative gaspreiserunter-MH zu dem Treffen gekommen, um die offenen Fragen zum Thema Sammelklage zu klären. Mit einem kurzen Vortrag über die aktuelle Entwicklung und den rechtlichen Hintergrund konnte sie bereits zahlreiche Fragen der großen Runde beantworten. Weitere offene Punkte wurden in einer anschlieenden Diskussion ber die weitere Vorgehensweise besprochen. Am Ende waren deutlich mehr Teilnehmer als beim letzten Treffen daran interessiert, sich aktiv an einer koordinierten Klage zu beteiligen. Als nächsten Schritt wollen die bereits 54 Klagewilligen jetzt die medl zu einer Stellungnahme auffordern.

Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon allen medl-Kunden, bei den aktuellen Jahresabrechnungen Kürzungen vorzunehmen!

Pressemeldung vom 2.6.06

Sammelklage gegen Medl?  - Großes Interesse, viele offene Fragen
BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon allen medl-Kunden, bei den anstehenden Jahresabrechnungen Kürzungen vorzunehmen!

Zum Treffen der Bürgerinitiative gaspreise-runter-MH am 31.5.2006 versammelten sich ca.100 kritische Mülheimer Gasverbraucher im völlig überfüllten Saal an der Südstraße 2. Themen des Abends waren

  1. die Maßnahmen der Landeskartellbehörde gegen die Gaspreise der Medl: MEDL-Geschäftsführer Bachmann bezeichnete in der Aktuellen Stunde (WDR) am 17. Mai die Preissenkungen, wie die Kartellbehörde sie fordert, als Augenwischerei! Der kurze Ausschnitt ist als Video abzurufen über diesen Link
  2. das Urteil des Landgerichts Bremen: Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen der Bremer swb wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB) nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher und
  3. wie man auf die kommende Jahresabrechung reagieren soll: Die Initiative "gaspreise-runter-mh" empfiehlt, Widerspruch auch nachträglich gegen die  Preiserhöhungen vom 1.11.2004/ 1.2.2005/ 1.11.2005 und vom 1.2.2006 einzulegen (vgl. Aktuelle Bürgerinformation der BI).

Die aktuelle Entwicklung bestätigt viele Kunden in ihrem Widerspruch gegen die Gaspreise. Die Mehrheit der Beteiligten lehnt unter den jetzigen Voraussetzung die Zahlung nur unter Vorbehalt ab. Nur durch Widerspruch, verbunden mit Kürzung der Rechnung kann der Verbraucher die medl erfolgreich zum Handeln bewegen und so angemessene Preise erzwingen.

Die Anwesenden sehen die Medl wie jeden Vertragspartner in der Pflicht, nun endlich ihre Berechtigung zu Preiserhöhungen nachzuweisen und dann auch die Billigkeit der Preise durch Offenlegung der Kalkulation nachzuweisen. Große Verunsicherung herrscht bei vielen Anwesenden nur noch bezüglich der genauen Höhe der Preise, die zur Zeit als angemessen betrachtet werden könnten. Jedem Kunden ist auch bewusst, dass die Energiepreise steigen.

Wegen dieser Unsicherheit besteht bei zahlreichen Kunden Interesse an einer Sammelklage, ähnlich Bremen oder Hamburg.  Zur Klärung der rechtlichen Fragen wurde die Diskussion zu diesem Thema erst einmal einem kleineren Kreis von Interessierten übertragen. Eine stattliche Zahl von Teilnehmern hat sich bereits in die Liste der  potenziellen Kläger eingetragen, die aktiv an einer Sammelklage teilnehmen möchten. 

 

Medl – Jahresabrechnung Gas 2006: Was tun?

Wer jetzt nicht kürzt, erkennt die überhöhten Preise an!
Jahresabrechnungen der medl: Jeder Gaskunde muss nun überlegen, ob er kürzt oder nicht.

Die Mülheimer Gaspreiserhöhungen seit Oktober 2004 von insgesamt 48% waren von allen Seiten her betrachtet zu viel des Guten. Auch die Landeskartellbehörde hat die medl zu Gaspreissenkungen aufgefordert.
Selbst wenn die medl 
wegen des Drucks durch die Kartellbehörde ihre Gaspreise ab Juli wieder senkt, erhält niemand nachträglich sein Geld für überhöhte Preise zurück. Wer das zu viel berechnete Geld nicht jetzt bei der Jahresabrechnung einbehält, bekommt es nach allen Mülheimer Erfahrungen - siehe Abwasser - auch dann nicht zurück, wenn die Preise vor Gericht als eindeutig unrechtmäßig festgestellt wären!

Allen medl-Gaskunden kann man deshalb nur raten, Widerspruch zumindest gegen die letzten beiden Preiserhöhungen zum 1.11.05 und 1.2.06 einzulegen, falls noch nicht geschehen, und die Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Bei der medl-Jahresabrechnung 2005/2006 von Mitte Juni sollte man nur die Preise von Oktober 2005 akzeptieren und den Jahresgesamtpreis selbst berechnen, indem man

  1. den auf Seite 2 der medl-Rechnung angegebenen Gesamtverbrauch (in kWh) mit dem alten Netto-Preis bis zum 31.10.05 multipliziert (z.B. bei "Behaglich Warm" 3,92 Cents/kWh anstatt 4,52 ab 1.11. und 4,90  ab 1.2.06 - im Okt. 04 betrug der Preis übrigens noch 3,32Ct/kWh),
  2. den Grundpreis für das ganze Jahr (blieb unverändert) hinzurechnet,
  3. dann die 16%-Mehrwertsteuer dazu addiert und man erhält den akzeptierte Jahresgesamtpreis ohne die letzten beiden Preiserhöhungen.

vgl. auch  Musterschreiben zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (30,5 KB) und Rechenschema dafür als (27 KB)

Teilt man das Ergebnis durch 12, erhält man den gekürzten neuen monatlichen Abschlag.
Da der „zu zahlende Betrag“ der medl auf Seite 1 den nächsten Abschlag mit enthält, vergleicht man den selbst errechneten Jahresgesamtpreis mit den Forderungen der medl und zahlt entsprechend weniger. Auf jeden Fall der medl die eigenen Rechnungen mitteilen und ihr vorrechnen, welchen Jahresgesamtpreis man akzeptiert, genauso welchen entsprechenden monatlichen Abschlag und warum man weniger nachzahlt.
Wer den medl-Forderungen bisher zwar widersprochen, aber unter Vorbehalt dennoch gezahlt hat, sollte ebenfalls jetzt bei der Jahresrechnung kürzen.

Auch wenn Sie derart kürzen, darf die medl Ihnen weder Mahngebühren berechnen, noch mit Gassperrung drohen. Das hat die medl im letzten Jahr alles ausprobiert, doch musste sie schließlich klein beigeben, weil es, gerichtlich durch alle Instanzen ausgeurteilt, verboten ist. Die medl darf das einbehaltene Geld nur einklagen, doch scheut sie sich bisher davor wie der Teufel vorm Weihwasser, denn dann müsste sie gemäß § 315 BGB ihre Kalkulationen offenlegen. Zudem sind die Ermittlungsergebnisse des Landeskartellamts bereits Beweis, dass zumindest die letzten beiden Preiserhöhungen unbillig waren.

In der gegebenen Situation jedenfalls ist das Kürzen bei der Jahresabrechnung 2006 die einzige Möglichkeit, die sich dem Gaskunden in Mülheim relativ risikolos anbietet.  Mieter sollten ihre Vermieter, Mitglieder von Eigentümergemeinschaften ihren Verwalter ebenfalls zu dieser Kürzung auffordern.

Wenn ihre Vorauszahlungen höher waren als der von Ihnen errechnete, der medl zugestandene Jahresgesamtbetrag, so haben Sie verschiedene Möglichkeiten, diese "Überzahlungen" zu verrechnen.   Wenn die bisherigen Abschläge abgebucht wurden (Einzugsermächtigung), dann können Sie sich auch unverzüglich an Ihre Bank wenden und mindestens die letzte Abbuchung stornieren. Eine Frist von sechs Wochen haben Sie dazu immer. Aber auch mehr ist möglich. Es könnnen also auch mehrere der letzten Abschläge storniert werden - sprechen Sie mit Ihrer Bank.

Man kann aber auch mit künftigen Abschlägen verrechnen, das tut ja auch die medl, wenn sie den nächsten Abschlag mit der Jahresrechnung verrechnet. Die Formulierung aus dem Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher lautet:

Sie haben zuviel bezahlt, deshalb Zahlschuld des Versorgers Ihnen gegenüber, dann schreiben Sie:
Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto
Konto Nr. ........... BLZ Bank ......... innerhalb der kommenden 14 Tage.
Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen.
Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten, gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer Schätzung entspricht. Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

Ob Sie, wie der Bund der Energieverbraucher vorschlägt, die medl erst noch zur Überweisung auffordern, bleibt Ihnen überlassen. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass sie das tun wird, weil sie dann niedrigere Gapreise akzeptieren würde.

Die MBI können nur daran erinnern, dass die entstandene Problemlage hätte vermieden werden können, wenn die Mülheimer Politik den MBI-Anträgen aus Sept. 05 und Jan. 06 zugestimmt hätten, nämlich auf die erneuten Preiserhöhungen zu verzichten. Wenn man sich zudem an die peinliche Situation erinnert, als Frau Mühlenfeld wegen des Gaspreisprotests ob der medl-Erhöhung, die sich kurz später als unrechtmäßig erwies, den Saal räumen ließ.

 

MEDL ganz lieb gegenüber Gaspreisboykotteuren!?

4.7.06: Die medl hat diejenigen angeschrieben, die ihre Jahresrechnung für Gas gekürzt haben.

"Vor dem Hintergrund Ihres Gaspreiswiderspruchs kündigen Sie die Kürzung der Jahresrechnung und des lfd. Abschlagsbetrages über den aus Ihrer Sicht strittigen Teil der Forderung an. Ihren Hinweis haben wir zur Kenntnis genommen. .... bundesweit Gerichte mit Aufklärung befasst...... Rechtskräftige und belastbare Urteile stehen jedoch bis heute aus. Wir hoffen, dass in der zweiten Jahreshälfte durch eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH endlich Rechtssicherheit geschaffen wird. Nach geltender Rechtslage sind dieVerbraucherpreise der medl als rechtmäßig anzusehen. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit verzichten wir jedoch zurzeit auf den Ausgleich des strittigen Teils unserer Forderung. Sofern Sie .... Abschlagsbeträge .. kürzen, entsprechen wir Ihrem Wunsch  auf Absenkung .... unsere Ansprüche spätestens mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung fällig werden ..... "

Ist doch wirklich gut formuliert, dass die medl alles akzeptiert und wartet, bis der BGH als oberste gerichtliche Instanz entscheidet! Konsequenzen? Wer Jahresabrechnung und Abschlagszahlung bisher nicht gekürzt hat, sollte das nachholen und seine Einzugsermächtigung aufkündigen! Wenn die Nachzahlung bereits abgebucht wurde, kann man sie binnen 6 Wochen zurückbuchen lassen und den gekürzten Betrag selbst überweisen! Musterschreiben zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dafür als (27 KB).

Auch die Frage einer Sammelklage, wurde auf der letzten Sitzung der BI gaspreise-runter-mh besprochen.

17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%! Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!
1.2.07: Medl-Preissenkung um alibihafte 0,17 Ct/kWh, eine Farce! Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)

4.1.07: Das Bundeskartellamt veröffentlichte heute eine Vergleichstabelle aller Gasversorger, bezogen auf einen fiktiven Haushalt mit 20.000 kWh Verbauch. Demnach liegt die medl im Mittelfeld. Doch die Daten stammen aus Oktober, vor der letzten medl-Preiserhöhung. Aber insgesamt besagt die Tabelle wenig darüber, ob die medl-Preise gerechtfertigt und nach § 315 BGB der Billigkeit entsprechen! Die BI empfiehlt weiter allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und nur gekürzte Rechnungen zu bezahlen!

26.4.07: Gehört die Medl nur durch "unglückliche Umstände" zu den teuersten Anbietern? Bachmann verteidigt sich und ist schwer unter Druck! Preissenkung von 0,44 Ct/kWh zum 1. Mai reicht nicht aus!

13.06.07: Der BGH gestand den Heilbronner Klägern nur einen Teilerfolg zu. Gaspreise sind danach gemäß § 315 BGB aber gerichtlich überprüfbar. Da die Heilbronner Klage sich nur gegen die Erhöhung richtete, hat das Gericht der gesamten Preisüberprüfung nicht nachgegeben. Erste Anmerkung zum BGH-Urteil von RA Holling, vom 14.6.07: Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen!

25.7.07: 1. Gerichtstermin zur Sammelklage gegen die medl. Mehr dazu unter diesem Link. Die Entscheidung des BGH zu Heilbronn ist da! Der Text läßt nach erster Einschätzung hoffen. Selbstverständlich muß dies jedoch noch genauer geprüft werden. Leitsätze des BGH-Urteils vom 13. Juni 2007

25.8.07: Die medl hat nun Mahnbriefe verschickt an ausgesuchte Gaspreispreisboykotteure mit der Androhung von gerichtliche Schritten, wenn bis 4.9. nicht gezahlt wird. Der nächste Einschüchterungsversuch? Ob die medl wirklich klagen wird , ist ungewiss, denn das Risiko ist hoch, dass sie dann ihre Kalkulationen offenlegen muss. Frau RA Holling hat ein Formschreiben als Antwort vorbereitet, was sie uns Montag zugeschickt. Wir werden es weiterleiten. Sie sagt: Keine Panik und nicht erschrecken lassen. Die dabei zusätzlich von der medl geforderte Mahngebühr ist übrigens eindeutig unzulässig! Muster für ein ausführliches Widerspruchsschreiben von Frau RA Holling zu dem erneuten medl-Drohbrief mit Klageandrohung als (25 KB).

31.10.07: Das Gericht verkündete heute, dass der Verkündungstermin erneut verschoben sei, und zwar auf Mitte Dezember. Auch Frau RA Holling wertet das eher positiv im Sinne der Kläger. Frau RA Holling wird trotz der erneuten Verschiebung zu einem Treffen zumindest der Kläger am 8. November um 19 Uhr in der Gaststätte Altes Schilderhaus an der Südstraße 2 kommen, um zumindest einen Zwischenbericht zu geben. Auch Nicht-Kläger sind herzlich eingeladen. Das nächste reguläre Treffen der BI gaspreise-runter-mh am 29. Nov. um 19 Uhr ebenfalls im Schilderhaus.

Anfang 2008: Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (23 KB) oder als (18 KB). Die Widerspruchsvordrucke/-muster enthalten einen kursiv gedruckten Absatz unten für diejenigen, die der medl die Einzugsermächtigung nicht entzogen haben, sondern diese begrenzen. Alle anderen sollten diesen Absatz streichen. Wer bereits seit Ende 2004 oder vor Okt. 2005 seine Gasrechnung gekürzt hat, möge in dem Muster an 2 Stellen anstelle von "Oktober 2005" das entsprechende Datum einsetzen, auf das er seine Kürzungen bezieht. Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004

2.1.08: Nach den albernen medl-Plakaten jetzt die nächste Medl-Aktion: "Werbung auf Schiene - Für Energie-Informationen nutzt die Medl eine Straßenbahn der Mülheimer Verkehrsgesellschaft. Mit einer außergewöhnlich gestalteten Straßenbahn der Linie 102 ... Einen „Hingucker im Mülheimer Stadtbild” habe man geschaffen, erklärt der Energieversorger. Auf dem Mittelwagen ist, als sei er quasi durchsichtig, eine alltägliche Nahverkehrsszene zu sehen, die Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder nach Hause zeigt. Und mitten in den Innenraum der Straßenbahn wurde ein medl-Serviceauto gestellt .. Im neuen Jahr wolle man das eigene Motto „Einfach näher dran” noch konsequenter umsetzen, kündigt die medl an. ... " (WAZ). Frage: Hat die medl nichts anderes zu tun als dauernd neue PR-Aktionen, die z.T. alles andere als "näher dran" sind, aber viel Geld kosten?

30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!

25.10.08: Geringfügige Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch!

6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB)

Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)

Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)

 

Info- und Musterbriefe

Folgende Vorschläge für Widersprüche gegen die medl-Gaspreiserhöhungen

  • Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
  • Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB) - Okt. 09
  • Medl-Jahrerechnung 2009: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen als (36 KB)
  • Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahr als medl-Sondervertragskunde als (23 KB) - Juni 09
  • Widerspruchsvordruck gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln, als (25 KB) - April 09
  • Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB) - Jan. 09
  • “Seit Juli 2008 ist der Ölpreis um 2/3 gefallen, deshalb fordern wir für die Mülheimer Gasbezieher sofortige Entlastung! Frau Mühlenfeld, die BI gaspreise-runter-mh fordert Sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Mülheimer medl auf: Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
  • Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2008 als (36 KB) - Juni 08
  • Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.9.08 als (24 KB) oder als (14 KB). Gaspreise kürzen - aber richtig! Anleitung der BI gaspreise-runter-mh als (28 KB) - Jan. 08
  • Muster für ein ausführliches Widerspruchsschreiben von Frau RA Holling zu dem erneuten medl-Drohbrief mit Klageandrohung als (25 KB) - Aug. 97
  • Musterschreiben an die medl in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB) - Juli 07
  • Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung 2007 als (33 KB) - Juni 07
  • Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)
  • Aktualisierter Widerspruch gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.11.06 als (22,5 KB) oder als (13 KB)
    Hinweise und Musterbriefe zu
    Widerspruchsvarianten gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November 2006, alle auf einer einzigen Word-Datei (41 KB)
    Einspruchsbrief für
    Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB) - Feb. 06, aktualisiert Okt. 06
    Aktualisierter Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als
    Word-Datei (30 KB) oder als ( 12,5 KB)  und Brief Vermieter an Mieter dazu als (10 KB)
  • Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB) - Aug. 06
  • Medl-Jahresabrechnung 2006: Was tun?
    Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dazu als (27 KB)
  • Musterwidersprüche der Initiative gaspreise-runter-mh
    Vereinfachter Widerspruchsvordruck gegen die letzten Erhöhungen vom 1.11.05 und 1.2.06 als (13,5 KB)

ausgesuchte Infobriefe von Verbraucherzentralen, Bürgerinitiativen bundesweit

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