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dpa : 22.03.2002 13:06:12

Bundesverfassungsgericht schmettert Mobilfunk-Klage ab

Logik verkehrt!: Als hätte es Asbest-, Lindan-, Fomaldehyd-, FCKW- und PCB-Probleme nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Mobilfunkanlagen können erst dann verboten werden, wenn verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheitsgefahren durch Elektrosmog vorliegen.

Dies ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Halte sich die von einer Anlage ausgehende Strahlung innerhalb der festgelegten Grenzwerte, dann bestehe für die Gerichte kein Anlass zum Einschreiten. Eine Kammer des Ersten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde eines Grundstückseigentümers aus Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung an. Er hatte Gesundheitsschäden wegen einer benachbarten Mobilfunkanlage geltend gemacht.

Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit verlange von den Gerichte nicht, auf wissenschaftlich ungeklärter Grundlage Grenzwerte herabzusetzen, nur weil nachteilige Wirkungen nicht völlig ausgeschlossen werden könnten. „Es ist vielmehr eine politische
 Entscheidung, ob in einer solchen Situation der Ungewissheit Vorsorgemaßnahmen durch den Staat ergriffen werden sollen“, so das Gericht.

Die Karlsruher Richter verwiesen stattdessen auf die beim Bundesumweltministerium angesiedelte Strahlenschutzkommission, die sich mit möglichen Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Strahlen befasse. Gerichte könnten Grenzwerte nur dann herabsetzen, wenn „gesicherte Erkenntnisse anerkannter Stellen von erheblichem wissenschaftlichen Gewicht vorliegen, welche die Grenzwerte als überholt erscheinen lassen“.