Startseite
Handymasten K12
MESSI
Grenzwerte
MESSI
G-Com
Strahlenrisiko
Masten K12
Masten Styrum
MH-Mastenwald
Bravo Umweltamt
BVG pro Masten

Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite

25. April 02: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Klägern aus Duisburg-Baerl gegen eine 30 m hohe Handymastenanlage recht gegeben. Nun muss die Anlage demontiert werden. “ Sie fügt sich optisch nicht in das Umfeld ein” und “der Sendemast hält die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung nicht ein” urteilte das Gericht. Ähnliches könnte z.B. für die Sendeanlage auf der Alsenstr.  in Styrum gelten! BVG-Urteil zum Thema

11.4.02: Auf den Blocks mit Eigentumswohnungen an der mittleren Bugenbeck wollten Verwalter und Beirat Sendemastenanlagen errichten, alles sehr ähnlich dem Fall Karlsruher Str., auch der gleiche Verwalter. Viele Eigentümer sind uninformiert, einige aber bereits nicht einverstanden. Das Gerichtsurteil zur Karlsruher Str. von Jan. 02 wird ihnen helfen. Am heutigen Do. war Eigentümerversammlung! Die Eigentümergemeinschaft an der Buggenbeck lehnte einstimmig die Errichtung einer Handymastenanlage auf ihrem Haus ab, wie der Verwalter es vorgeschlagen hatte. Mobilcom wollte 6 Sende- und 6 UMTS-Masten errichten, Verträge waren bereits fix und fertig in der Schublade. Eigentümer hatten einen Vertreter von MESSI zur Versammlung geladen, der über den Stand der Dinge, die Risiken etc. berichtete.

Feb. 02: Flugblatt von MBI+MESSI: Sendemastenanlage im Wohngebiet in Speldorf per Gerichtsbeschluss verhindert! Gleichzeitig wächst der Wald der strahlenden Spargelmasten ungeregelt weiter und der zuständige Ausschuss fällt aus!

Einladung zu einem Treffen zur Problematik der Handymasten: Keine Handymasten in Wohngebieten, nicht in Speldorf und nirgendwo!” Mi., den 12. Dez., um 19.30 Uhr MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1 und die MESSI-Gründung

24.01.02: Gerichtsbeschluss zur geplanten Handymastenanlage in Speldorf auf den Häusern Karlsruher Str. 12 bis 16: Voller Erfolg der Gegner: der Beschluss der Eigentümerversammlung wurde aufgehoben! Ein neuer Beschluss müsste einstimmig erfolgen, was aber unmöglich ist!
Zitat des Mülheimer Gerichtsbeschlusses vom 24. d. M. zu der nun verhinderten Sendeanlage Karlsruher Str.: “Darüber hinaus beeinflusst ihr Betrieb die die Wertigkeit des Sondereigentums einzelner Wohnungseigentümer, da um die gesundheitliche Unbedenklichkeit gepulster hochfrequenter Signale bzw. Abschirmungsmaßnahmen in Fachkreisen noch immer gestritten wird. Auch die Vermietbarkeit der Dachgeschosswohnungen im Antennenbereich würde erschwert. ... Es geht nicht an, dass die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft sich über vitale und greifbare wirtschaftliche Interessen einzelner Wohnungseigentümer, nämlich der der Wohnungen im Dachgeschoss hinwegsetzt.” MBI-Kommentar: Ähnliches muss auch für Nachbarhäuser und Mieter gelten, auch z.B. in Styrum!!

Am 6.12.01 um 10.40 Uhr erster Gerichtstermin beim Amtsgericht von Miteigentümern gegen die geplante Sendeanlage an der Karlsruher Str. Verkündungstermin ist der 24. Jan. 02. Dort wird wohl eine Wiedeholung des Eigentümerbeschlusses beschlossen werden!

28.11.01: Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01, inwieweit in Mülheim Konsequenzen gezogen werden zu dem Gerichtsurteil zu Handymasten in Kaarster Wohngebieten, die als “gewerbliche Anlagen” dort als nicht zulässig beurteilt wurden.verschoben auf die Sitzung am 15.1.02, da Verschickung der Anfrage im Amt “verschlampt”: am 15.1.02 nur mit “wir wissen nix usw” beantwortet

Keine Handymasten in Wohngebieten, nicht in Speldorf und nirgendwo!

Liebe Speldorfer Mitbürger!

Auf den Dächern der Häuser Karlsruher Straße 12  bis 16 soll eine Sendeanlage für Mobilfunk installiert  werden. So will es eine Mehrheit der Eigentümergemeinschaft, vor allem Eigentümer, die selbst nicht dort wohnen.

Nachdem jahrelang über eventuelle Gefahren durch Handys und Sendemasten gestritten wurde, erhärtet sich jetzt der Verdacht: Gesundheitsschäden sind für alle  Anwohner im Umfeld von Sendemastanlagen, insbesondere für Kinder, zu befürchten. Gleichzeitig gehen aber die Betreiber der Anlagen in die Offensive- für das neue UMTS-System wird eine vielfache Anzahl an Sendemasten benötigt, ein dichtes Netz soll auch noch den letzten Winkel "anstrahlen". Das bedeutet, dass der Druck der Mastenbauer auf die Wohngebiete zunimmt.  Für Eigentümer, die selbst nicht dort wohnen, ein einträgliches Geschäft: der Betreiber zahlt jährliche Pacht. Bis jetzt ist für den Betrieb einer solchen Anlage, wenn die Antennen nur kleiner als 10 m sind, keine Baugenehmigung erforderlich, nur das Einverständnis des Hauseigentümers. Nachbarn und Mieter werden gar nicht gefragt.

An der Karlsruher Straße sind nicht nur die Bewohner der Häuser Nr. 12 bis 16 und der gegenüberliegenden MWB-Häuser betroffen. Im direkten Umfeld von nur 100m Entfernung  wohnen hunderte Menschen auf dem Haydnweg, der Duisburger und der Karlsruher Str., einschließlich des Einkauszentrums am Depot und nicht zu vergessen der kath. Kindergarten! Im Umkreis von 500m wohnen tausende im Gebiet Blötterweg/Arnoldstr., Saarner, Friedhof- und Lutherstr. Daneben 3 Schulen und 3 weitere Kindergärten! Dazu würden sich die Strahlen mit der bereits bestehenden Sendeanlage an der Lutherkirche addieren.

Doch was tun, wen fragen?  Verlieren die Wohnungen an Wert? Kann man sich als Mieter, als Kindergarteneltern usw. wehren? Wenn ja, wie? Fragen über Fragen.

In Mülheim gibt es bisher keine Bürgerinitiative, an die sich besorgte Betroffene wenden oder mitmachen könnten.

Einladung zu einer Informationsveranstaltung
Mi., dem 21. Nov., um 19.00 Uhr
im Vereinsheim des VfB Speldorf am Blötterweg

Welche Gefahren gehen von Handymasten aus?
Was tun gegen die Errichtung weiterer Sendeanlagen in Wohngebieten?

mit Herrn Sommer aus Kaarst, der als Mitglied einer Bürgerinitiative den Bau einer Sendemastenanlage im Wohngebiet gerichtlich verhindert hat, Willy Schmitz-Post, der sich als Grundschulleiter intensiv mit den Gefahren befasst hat und RA Kempgen zu juristischen Fragen.

Vorwiegend Speldorfer erschienen. Etliche zeigten Interesse daran, eine Bürgerinitiative zu gründen. Nächster vorgesehener Termin am 12.12.