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Fragen zum Auslegungsbeschluss G 12
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Fragen der BI “Luftnot Heissen” bzw. BI “Velauerstr./ Diepenbeck/ Tinkrathstr.” und die nichtssagenden Antworten der Verwaltung weiter unten

Mülheim, den 4.10.02

MBI freuen sich mit der Bürgerinitiative “Diepenbeck/ Velauerstr./ Tinkrathstraße”: Der sehr problembehaftete Bebauungsplan ist erneut gescheitert!
Viele Fragen aber bleiben!

Am Mittwoch, dem 2.10., fand in Heissen eine Bürgerversammlung mit Parteienvertretern zum Bebauungsplan G 12 "Diepenbeck, Velauer, Tinkrathstr." in der Gastätte Stich an der Velauerstraße statt.

Im brechend vollen Saal kündigten alle Politiker unisono an, die Auslegungsbeschluss-vorlage am 8.10.02 im Planungsausschuss abzulehnen! Ein schöner Zwischenerfolg für die BI, deren Internetseite bezeichnenderweise www.luftnot-heissen.de heißt.

Zur Erinnerung: Der Versuch, die übrig gebliebene Freifläche am Heißener Ortsrand baureif zu machen, scheiterte Anfang der 90iger Jahre an den mannigfachen Problemen wie die kaum machbare Zufahrt auf die stark befahrene Velauerstr., der „Schweizer Käse“ des Untergrundes als Bergbaufolge, die klimatische Problematik im heute schon überverdichteten Heißen, die ungeklärte Entwässerung und die bestehende enorme Vorbelastung der Anwohner durch Lärm von der Velauer Str. und vom Flughafen. Auch Eigentums- und Grunderwerbsfragen waren nicht geklärt.

Vor 2 Jahren wurde die gescheiterte Planung überraschend erneut weitergeführt trotz des großen Widerstands in der betroffenen Bevölkerung. Planungen, etliche Gutachten usw. wurden von der Essener Investorfirma Adams§Partner durchgeführt, die 110 Wohneinheiten als 1- und 2-Familienhäuser planten, die meisten davon auf dem heutigen Acker.
Auf die vielen, detaillierten Bedenken der Bürger/innen auf der Bürgerversammlung war die Verwaltung bei ihrer Bewertung nicht ernsthaft eingegangen.

Die Heissener Mitbürger erfuhren früh genug von dem geplanten Beschluss am kommenden Dienstag und sie haben genau die richtige Mobilisierung in die Wege geleitet. Den Politikern blieb bei der enormen Problemlage und den drohenden gerichtlichen Klagen nichts anderes übrig, als die Ablehnung anzukündigen.

Die Fragen aber bleiben: warum wurde dieser aussichtslose B-Plan erneut aufgelegt und wer zahlt für die bereits aufgelaufenen Kosten?
Wenn es der Stadt wirklich keinen Pf kostet, wie Frau Sander mehrfach auf MBI-Anfragen hin behauptete, auf welches Versprechen o.ä. von wem hin hat dann der Investor sich auf ein Vabanquespiel eingelassen?

Fragen über Fragen, die noch Antworten suchen!

für die MBI:
Annette Klövekorn, Bezirksvertreterin
L. Reinhard, Mitglied im Planungsausschuss

Mülheim, den 1.10.02

Anfrage an den Planungsausschuss am 8. Oktober 02    TO: öffentlich

zu den TOPs 12 und 13: Bebauungsplan "Diepenbeck/Velauer Straße - G 12"
( die Fragen wurden per Willkürakt des Vorsitzenden Wiechering nicht beantwortet und durften nicht mündlich vom BI-Sprecher vorgetragen werden)

Folgende Fragen der Bürgerinitiative “Diepenbeck/ Velauer Str./ Tinkrathstr.” zur Vorlage des Auslegungsbeschlusses des G 12 reichen wir hiermit zu den bestehenden TOPs 12 und 13 als Anfrage ein: (die Fragen und Erläuterungen sind kursiv dgedruckt , die Antworten der Verwaltung fett)

In der Vorlage steht, der Schalldruck an der Velauerstrasse ist Tags wie Nachts um 16 bzw. 17 dB überhöht. Das stimmt so nicht. Dieser Überhöhung muss der Fluglärmschalldruck vom Flughafen Düsseldorf International und Mülheim/Essen hinzu addiert werden.
Somit ist der tatsächliche Wert bis ca.22 Uhr ca. 25 dB überhöht. Dieser Lärm ist für alle Anwohner in Heissen unerträglich.

Frage dazu:

Um diesen Wert einmal verstehen zu können, erklären Sie dem Planungsausschuss und den betroffenen Bürgern, was diese Überhöhung tatsächlich aussagt und welche gesundheitliche Folgen dieser Lärm auf den menschlichen Organismus hat?

Der B-Planbereich G 12 liegt innerhalb der Lärmminderungsplanung, die durch Amt 70 erarbeitet wird. Danach ist die einzige potenziell konfliktverursachende Geräuschquelle der Straßenlärm. Von einer Gesundheitsgefährdung ist bei Dauerschallpegeln von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts auszugehen. Bezüglich möglicher Gesundheitsfolgen durch Lärm ist evtl. das Gesundheitsamt Ansprechpartner.

Zu 2) In der Bürgeranhörung habe ich den Zusammenhang von Verkehrsdichte, Lärm und Krebskrankheiten in besonderem Atmungsorgankrebs dargestellt. Die Verwaltung wollte dieses prüfen. Inzwischen werden unter der Leitung des Klinikums Essen für Mülheim, Essen und Oberhausen die Krebskrankheiten neu analysiert.

Frage dazu:
Was hat Ihre Überprüfung ergeben?

Krebskrankheiten sind nicht Thema innerhalb eines Bauleitplanverfahrens. Möglicher Ansprechpartner ist hier wiederum das Gesundheitsamt.

Die Bürgerinitiative hat in vielen Gesprächen aufgezeigt welche Probleme frühere Bergwerkstätigkeiten im besonderen im Planungsgebiet des G12 hervorrufen. in den Achtzigern ein großer Tagesbruch ständige Senkung des Bodens und der Gebäude im Verlauf des Abbaus Einsturz des Luftschachtes Velau ca.5000qm große bis zu 60cm tiefe Senkungen
(Dr. Zehntgraf wurde informiert) Wochenlange Bohrungen und Verfüllungen ohne Erfolg im NansenwegBis heute ignoriert die Verwaltung diese Probleme!

Fragen dazu

Frage 1:

Verdrängen Verantwortliche der Verwaltung aus besonderen Gründen die vorhandenen Probleme?

Die Verwaltung ignoriert dieses Problem nicht. Bergbautechnische Untersuchung wurde in Auftrag gegeben. Forderung im B-plan, dass vor Bautätigkeit ein entsprechender Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Zudem gibt es zum B-Plan einen separaten Plan, der die bergbautechnische Situation darstellt, d. h., der auf die Gefahren durch den Bergbau im Besonderen hinweist.

Frage 2:

Wie wollen Sie mich und andere Bürger Heissens vor Schaden bewahren?

Durch das B-Planverfahren wird vielmehr Schadensbegrenzung erreicht. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB wird der Baugrund nicht vorab untersucht, dies ist alleinige Angelegenheit des Bauherrn/Eigentümers.

zu 3: Nach der Bürgeranhörung habe ich in einem Schreiben an die Verwaltung dargestellt, dass die zur Zeit vorliegende Bauplanung, in besonderem die Führung der Strasse und die Parkplätze eine große Beeinträchtigung für die Anwohner darstellt. (Erheblicher Lärm durch anhaltende und abfahrende Verkehrsmittel). Das Bundesverwaltungsgericht hat in 2000 einige Urteile gegen eine solche Planung ausgesprochen.

Fragen dazu

Frage 1:

Warum planen Sie so, wohlwissend, dass die Bürger klagen werden und dadurch der Stadt große Kosten entstehen?

In der Vorlage ist von der Zwangsentwässerung der überbauten Flächen die Rede. Das zur Neubebauung anstehende Areal wird von der Tinkrathstraße aus durch eine Ringstraße und kleine, abzweigende Anliegerwege erschlossen. Durchgangsverkehr findet nicht statt, sondern nur Anliegerverkehr. Daher kommt es zu keiner Belästigung, die eine verkehrstechnische Lärmuntersuchung erfordern würde.

Frage 2:

Mit welchen Regenmengen je qm und Jahr wurde dort gerechnet?

Es besteht die Verpflichtung zur Versickerung des Regenwassers auf den nicht überbauten Flächen gem. § 51 a LWG. Ein hydrogeologisches Gutachten trifft die Aussagen dazu, wie und auf welche Art und Weise künftige Bauherren dafür Sorge zu tragen haben, dass die Versickerung gewährleistet ist. Nach Überprüfung des Gutachtens durch die Fachämter entspricht die Entwässerung den gesetzlichen Vorgaben.

zu 4: Sollte der Planungsausschuss dem Bauantrag zustimmen, wird der wirtschaftliche Schaden für viele Anwohner sehr groß.

Fragen dazu:

Wer entschädigt die Anwohner? Was muss jeder Anwohner tun, um entschädigt zu werden?

Entschädigungsansprüche regeln die gesetzlichen Bestimmungen nach § 39 ff BauGB.

Zusätzlich folgende Fragen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 9. September drohte Herr Schulten-Baumer für den Fall, dass aus seinem Acker kein Bauland würde, damit, dass er dann dort extensive Landwirtschaft betreiben werde mit Gülle und Klärschlamm.

Dazu möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

Sind diese Absichten von Herrn Schulten-Baumer, Ortsvorsitzender des Mülheimer Bauerverbandes und Mitglied des Landschaftsbeirats, der Verwaltung bekannt?

Was gedenkt die Planungs- und Umweltdezernentin zum Schutz der Umwelt zu unternehmen gegen diese Absichten?

Sind ähnliche Absichten von Herrn Schulten-Baumer auch für die Flächen im Bereich Tilsiter Str. geäußert worden, falls seine Bauvorhaben dort abgelehnt werden würden?

Diese Fragen beantwortete die Verwaltung wohlweislich überhaupt nicht!

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss