logo
Fragen zum G12
Hexbachtal-MEO
Wrangelstraße
Emmericher Straße
BIMS/Klöttschen
Friedensgruppen
Saarner Umweltverein
Holthauser Gegengift
Fünterweg/Honigsberger Str.
BUM+Flughafen
Winkhauser Tal
BISS
KontraRapid
LuftnotHeissen
Handymasten
BI Heimaterde
BI Ruhrbania

Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite

zur Übersichtsseite der BI “Luftnot Heissen” - “Diepenbeck/Velauer/Tinkrathstr.”

1.10.02: Fragen der Bürgerinitiative “Diepenbeck/ Velauer Str./ Tinkrathstr.” zur Vorlage des Auslegungsbeschlusses des G 12 als MBI-Anfrage an den Planungsausschuss am 8. Oktober 02

27.03.02: Vorschlag für den Planungsausschuss am 16.04.02 zu den Gutachten im Bebauungsplanverfahren "Diepenbeck/Velauer Str. - G 12", wer zuständig ist und wer sie bezahlt!

01.03.02: Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 12.3.02 zum Sachstand bzgl. des Bebauungsplanverfahrens "Diepenbeck/Velauer Str. - G 12", insbesondere zu verschiedenen Gutachten der beteiligten Firma Adams &Partner

10. Oktober 2002

Klaus Sauerland, Velauer Strasse 88,  45472 Mülheim-Ruhr 

Stadt Mülheim
Amt 16,
Ruhrstrasse 32,  45468 Mülheim a.d.Ruhr

Betr.: Planungsausschusssitzung am 23.10.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für die Planungsausschusssitzung am 23.10.2001 unter Top 1 „Einwohner- und Bürgerfragestunde“ stelle ich folgende 3 Fragen:

Frage 1:

Durfte das Bauleitverfahren für das Bauvorhaben G12 (Tinkrathstrasse), so wie geschehen, eingeleitet werden?

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 29.07.1999 einen anderen Weg vorgegeben:

Nach dem Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse sowie die Sicherheit der Wohn-und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen.

Begründung der Frage:

Eine entsprechende Prüfung wurde von der Verwaltung nicht durchgeführt. Sie hat vor der Bauleitplanung zu prüfen, ob bei späterer Bebauung Gefahr von diesem Gelände ausgeht. Tatsächlich geht von diesem Gelände bei extremer Baubelastung Gefahr aus.

Gefahrennachweis:

Durch das Gelände führt in ca.80cm Tiefe eine Erdgasleitung und eine Chemikalienleitung, die schon einmal defekt war. Des weiteren führt durch das Gelände in ca.60m Tiefe ein Bergwerkstreb in Richtung Velauerstrasse, Mausegattstrasse und Priestershof. Dieses Gelände ist in den  80ér Jahren schon einmal erheblich eingebrochen. In meinem Haus, Velauerstrasse 88, brach ein 72 Meter tiefer Luftschacht ein. Der Materialverlust im Schacht betrug 880 m³. (siehe dazu auch MBI- Vorschlag an die Bezirksvertretung 1 am 9.11.01 zu Bergschäden im Stadtteil Heißen zu berichten, wo sich in Heißen alte Bergwerksanlagen befinden und welches Gefahrenpotential davon ausgeht und der BV exaktes Kartenmaterial vorzulehen. )

Diese Prüfungen, ob im Zusammenhang mit den genannten Leitungen und dem Streb von dem Gelände aktuelle Gefahren ausgehen, sind nicht durchgeführt worden. Dem Rat ist das Urteil vom 29.07.1999 des Bundesgerichtshofes nicht bekannt gemacht worden. Dem Rat wurde lediglich die Einleitung des  Bauleitverfahrens zur Abstimmung vorgelegt. All diese Gefahren und Probleme sind der Verwaltung seid den 50ér Jahren bekannt. 1992 wurde das Thema in der Bürgeranhörung im Zusammenhang mit der Einleitung des Bebauungsplanes G 12 wieder offenkundig. Obwohl die Gefahren nach nunmehr weiteren 10 Jahren sich durch Senkungen erhöht haben, greift die Verwaltung die alten Bebauungspläne jetzt wieder auf. Ich halte die Beschlüsse in Bezirksvertretung, Planungsausschuss und Rat für wiederrechtlich.

Frage 2:

Darf das Planungsamt gemeinsam mit den Investoren und Bauträgern einen Bebauungsplan erarbeiten und genehmigen, der die dort angesiedelten Anrainer erheblich belästigt und ihre Belange nicht berücksichtigt?  (Straßenführung und Parkplätze liegen unmittelbar an den Grundstücken der Anrainer. Siehe BVG-Urteil vom 06.12.200 und 07.12.2000)

Wenn nein, ist die Stadt auf Grund der Abstimmung mit dem Bauträger und den Investoren diesen gegenüber schadensersatzpflichtig?

Wenn ja, in welcher Höhe könnten Schadensersatzleistungen anfallen, sollte der Bebauungsplan nicht realisiert werden.

Frage 3:

Gibt es für den Stadtteil Mülheim-Heißen, da die Schallimmissionen bekannt sind, Lärmminderungspläne nach §47a des Ministerialblattes?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind für wann für den Bereich Velauerstrasse und Nebenstrassen vorgesehen? 

Wenn  nein, wann ist mit der Aufstellung eines Lärmminderungsplanes zu rechnen?

Begründung der Frage:

Die dauerhafte Beschallung des Stadtteils Heißen liegt erheblich über den akzeptablen Werten. Diese bestehende Schallimmissionsberechnung beinhaltet noch nicht den Fluglärm durch die geänderten Flugrouten des Flughafens Düsseldorf International sowie den möglichen Ausbau des Flughafens Mülheim/Essen. (siehe Schreiben an K.Sauerland vom 24.08.2001) 
( dazu auch MBI- Vorschlag an die Bezirksvertretung 1 am 9.11.01, über den Sachstand des Lärmminderungskonzeptes für Heißen zu berichten, insbesondere über die vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung )

Mit freundlichen Grüßen               Klaus Sauerland