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25. Juni 02: Eklat auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses: die Forderungen der Initiative für einen Spiel- und Bolzplatz für die Kinder von Clausewitzstr. und Frohnhauser Weg wurden einfach nicht behandelt, der zugehörige Bürgeranfrage wurde nicht verschickt, die MBI-Anfrage nicht behandelt! Viele Eltern und Kinder waren umsonst gekommen, fühlten sich böse verschaukelt. Die Begründung, der JUGENDHILFEausschuss sei NICHT ZUSTÄNDIG FÜR SPIELPLÄTZE, ist abgrundtief lächerlich, die gesamte Vorstellung eine Armutsvorstellung sondergleichen! Übrigens: die mehr als fristgerecht eingereichte Bürgeranfrage war die allererste Bürgeranfrage im Jugendhilfeausschuss überhaupt, seitdem vor über 4 Jahren das demokratische Mittel der Bürgeranfrage in NRW eingeführt wurde! Und: Später auf der Tagesordnung behandelte man den Punkt, dass Mülheim noch jugendfreundlicher werden will und doch so sehr bemüht ist um die jungen Familien mit Kindern. Genau die wurden kurz vorher unhöflichst verprellt!

INFORMATION der MBI - Mülheimer Bürger  Initiativen

An die Anwohner, Eltern und Kinder von Clausewitzstr. und Frohnhauser Weg

Ein Spielplatz muss her, und zwar bald und unbürokratisch!

Nachdem Sie eine Initiative gegründet haben und auch die WAZ gut über die mehr als berechtigte Forderung nach einem Spielplatz in Ihrem Bereich berichtet hat, befasst sich nun der Jugendhilfeausschuss damit. Das Ehepaar Fingerhut hat den Punkt als Bürgeranfrage eingebracht und zur Sicherheit haben die MBI noch zusätzliche Fragen eingereicht.

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist öffentlich und es wäre sinnvoll, wenn möglichst viele hinkommen, damit Verwaltung und Politik sehen, dass Sie es ernst meinen.

Der Ausschuss findet statt
am Dienstag, dem 25. Juni 2002
in Raum 124 im Rathaus
Beginn 17.00 Uhr, Ihr Punkt ist der 1. auf der Tagesordnung

Damit möglichst schnell die notwendigen Schritte für den Spielplatz in die Wege geleitet werden können, haben die MBI außerdem den folgenden Antrag an den Planungsausschuss am 2. Juli eingereicht, denn der ist zuständig, die Freifläche hinter dem Frohnhauser Weg umzuwidmen, weil die in dem gültigen Bebauungsplan für die Fläche noch Gewerbegebiet vorsehen.