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Wo leben wir hier eigentlich?

 

Mülheim, den 27.9.06

Die Guten ins …, die ..... ins ....?
Arbeitslosen“selektion“: Skandal oder innovative Erneuerung?
Report-Mainz deckte neuen Arbeitsamts-Skandal in der Vermittlungs-Praxis auf.
Im Mülheimer Optionsmodell werden genau diese selektiven Vermittlungsaktivitäten als innovative Erneuerung gefeiert!

Selbst Franz Müntefering kam argumentativ ins Schlingern, als er am Montag von Report-Mainz zu den „neuen“ Vermittlungsmethoden der Bundesanstalt befragt wurde, die nunmehr arbeitswillige Arbeitssuchende erstmals in sog. „Marktkunden“, „Beratungskunden“ und schließlich „Betreuungskunden“ unterteilt. Bei letzteren weist schon der Begriff „Betreuung“ darauf hin, dass die Agentur eine Vermittlung in Arbeit praktisch aufgegeben hat. Wie dies denn zum sozialpolitischen Auftrag – dem berühmten „Fördern und Fordern“ – der Arbeitsagentur passe, wurde der Minister zudem gefragt und musste passen. (mehr zur Reportsendung unter
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=1567760/1nrxagv/index.html

In Mülheim/Ruhr, wo man dank Optionsmodell ohne Arbeitsagentur auskommt, scheint die städtische Langzeitarbeitslosenverwaltung (Sozialagentur), diesen Schritt aber schon seit geraumer Zeit vollzogen zu haben.

Wurden die in Report beanstandeten Handlungsprogramme der BA von der beauftragten Unternehmensberatung McKinsey entwickelt, ließ die Mülheimer Sozialagentur im letzten Sozialausschuss stolz die Ergebnisse einer schweizerischen Unternehmensberatung präsentieren.

Auch das Beratungsvokabular ähnelt sich. Egal ob McKinsey oder die unternehmerischen Eidgenossen: Bei der BA war von „Verbesserung im Kerngeschäft“ die Rede, in Mülheim ging`s um die „Optimierung der Kernprozesse“. „Kernig“ heißt aber in beiden Fällen, dass nur noch ein Teil der Arbeitssuchenden ernsthaft vermittelt wird, der andere Teil – wie von Report bemängelt – dagegen aus dem Erwerbsleben abgedrängt wird, obwohl es in einem Großteil der Fälle zu „nicht nachvollziehbaren Festlegungen“ kam. In Mülheim sollen sich nun die bisher für die Betreuung der Arbeitslosen zuständigen „Case-Manager“ vorrangig um die „eingliederungsfähigsten Klientel“ kümmern. Diese sollen intensiver als andere betreut werden. Ziel ist die „Herunterbrechung“ und „positive Motivierung“ aller Sozialagentur-Mitarbeiter auf das neue „klare Hauptziel“, nämlich die „Erhöhung der Durchlauf-geschwindigkeit“ im Vermittlungsbetrieb, dafür sollen Case-Manager auch keine „Zahlbarmachungsaufgaben“, also Probleme der Kunden mit ihren Geld-Bescheiden, mehr bearbeiten dürfen. Fast alle in Mülheim lobten diese Ratschläge der Berater auch noch als innovativ. Das Ergebnis aber dürfte bundesweit wie auch in Mülheim ähnlich sein:

War das Versprechen effektiverer Förderung entlang der individuellen Vorraussetzungen der einzelnen Arbeitslosen („Fördern“) gut genug, um HARTZ IV und damit die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bzw. die massenhafte Enteignung von Langzeitarbeitslosen auf das unmittelbare Existenzminimum („Fordern“) zu rechtfertigen, wird in der Praxis der Arbeitslosenbehörden diese nun angesichts der Realität von Dauer- und Massenarbeitslosigkeit bei gleichzeitig engeren öffentlichen Finanzspielräumen schnell über Bord geworfen, wie Ballast entsorgt.

Das ist die endgültige Bankrotterklärung der sog. Hartz IV-Reform!

Bezeichnend ist der seuchenartig um sich greifende kostspielige Einsatz von „Unternehmensberatungen“. Deren Spezialität waren schon immer die Betrachtung von „Kerngeschäften“ und die darauf gerichtete gnadenlose Ausrichtung aller Aktivitäten - ohne störende soziale Kompetenzen. Jetzt sind die „Berater“ und ihre immer gleichen Rezepte wie selbstverständlich auch im Sozialbereich angekommen. Und dort verkaufen sie für gutes Beratungsgeld selbst diese Todeserklärung der Hartz IV- Reform ungeniert noch als „innovative Erneuerung“!

In Mülheim/Ruhr will man sich folglich wegen der „Begrenztheit der Resourcen“ auf die vermittlungsfähigen (Rest-)Bestände konzentrieren. Fallen gelassen wird damit nicht nur der sozialpolitische Auftrag, fallengelassen wird zwangsläufig auch ein (ganzheitlicher) Betreuungsansatz für ein kurzfristiges und vorzeigbares „Kernziel“. Auf der Strecke bleiben die Arbeitslosen, denen die BA natürlich nicht mitteilt, ob sie schon „Betreuungsfälle“ sind, ebenso wie die Mülheimer Sozialagentur ihrem Klientel nicht mitteilen wird, wenn sie als nicht eingliederungsfähig schlichtweg abgeschrieben sind:

Halt aussortiert und „innovativ“ in der Schublade unter „hoffnungslos“ abgelegt!

Ralf Kurbach, MBI – Vertreter im Sozialausschuss

 

Mülheim, 2. Juni 2006

Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen gescheitert
Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!

Lockruf des HARTZ IV

Wir erinnern uns: mit der Einführung von HARTZ IV ging einerseits ein allgemeines Frohlocken durch diese Stadt, angefangen bei den Vorzimmer-Strategen der Verwaltungs-Spitze, bis zu den staats- oder besser vor Ort bei den verwaltungstragenden Parteien CDU, SPD und FDP, aber auch teilweise bei den GRÜNEN. Andererseits gab es vornehme Zurückhaltung bis lechzende Begierden bei den arbeitsmarktpolitisch tätigen Gemeinnützigen, u. a. den Wohlfahrtsverbänden. Man erwartete seit der rot-grünen Re-gierungszusage, dass mit HARTZ IV die Kommunen jährlich um 2,3 rd. Euro entlastet werden sollen, am Ort einen wahren Geldregen in die desolate Stadtkasse. Mülheim ging noch einen Schritt weiter und wurde gar „Optionskommune“, um beim „Geschäft“ mit Langzeitar-beitslosen ohne störende Beteiligung des Ex-Arbeitsamtes alleine agieren zu können. Stolz präsentierte man die stadteigene jobservice-gmbh, die künftig die Vermittlungstätigkeit des früheren Arbeitsamtes für die HARTZ-IV-Kunden übernehmen solle, zumindest für diejenigen, die man ohne große Probleme für vermittelbar hält.

Der „Konsens“ als erstes Opfer

HARTZ IV kam, in Mülheim kam die von neuen „Stadtkanzler“ Ulrich Ernst entworfene Sozialagentur im schmucken aber teuren „Easy-Tower“ am Bahnhof, die für alle neuen
ALG II – Fälle im Stadtgebiet zuständig ist und damit vorerst das Chaos (vergl. MAZ 1/05). Erstes Opfer der allgemeinen Reform-Euphorie wurde das MALZ, einzige unabhängige Beratungsstelle für Arbeitslose im weiten Umkreis. Gab es vorher einen breiten Konsens für diese wichtige Einrichtung der kommunalen sozialen Infrastruktur, konnte sie beim geplanten Gemauschel um Bundesgelder, Ein-Euro-Jobs, Zwangs-Praktikas, eingesparter Sozialhilfe und eigener Leistungsverpflichtungen nur unangenehm stören. Also strichen ihr allen voran die bisherige Hauptunterstützerin und –Nutznießerin der Einrichtung, die hiesige SPD mit Frank Esser, alle materielle und ideelle Unterstützung.

Steigerung des Willkür-Quotienten

Nächstes Opfer waren und sind die Mülheimer Langzeitarbeitslosen, die wahrscheinlich zu großen Teilen um ihre Ansprüche oder Teile ihrer Ansprüche durch die Sozialagentur und ihre „Zahlbarmachung“ gebracht werden. Kaum eine Berechnung bei mehr als einer Person je Bedarfgemeinschaft, bei der keine Fehler zu Lasten der Betroffenen gefunden werden können. Gesetzliche Ansprüche wie die 30 € Pauschale wurden von der Agentur einfach nicht aner-kannt. Kurz um, kein Trick scheint zu schäbig, wenn man den Arbeitslosen ein paar Euro ab-ziehen oder verweigern kann, jeder nichtige Anlass kann zu „Bestrafungen“ in Form 10-, 30- oder höher %´iger Abzüge führen. Zwar wurde die neue Behörde bergrifflich mit Verwal-tungs-Neudeutsch, wie „Case-Managern“, „Beschwerdemanagement“,  und „Zahlbarmach-ung“ aufgepeppt, der faktische „Willkür-Quotient“ liegt aber nach über einem Jahr prak-tischer Erfahrungen erheblich über jenen des früheren Arbeitsamtes auch im ehem. Arbeitslosenhilfe-Bereich.

Mit anderen Worten, der ALG-II Antragsteller und Kunde betritt nicht mehr als Anspruchs-berechtigter die Behörde, vielmehr wird er nunmehr als Bittsteller behandelt, von dem de-votes Verhalten erwartet wird und den man von vorneherein entmündigt oder schlicht für blöd erklärt. Anträge sollen nur im Beisein der Behörde ausgefüllt werden, Beschwerdeführer wer-den erstmal vorgeladen und „besprochen“, Bescheide werden selten erklärt, auf Ansprüche wird gar nicht erst hingewiesen, teilweise werden diese unter rechtswidrigen Gründen verwei-gert, Geldbörsen sollen bei Antragstellung auf den Tisch ausgeleert werden, Gesprächsproto-kolle sollen sofort unterzeichnet werden, Kopien werden nicht ausgehändigt, Fristen werden zugunsten der Behörde bis zum allerletzten Termin ausgereizt, auf Nachfragen gibt es keine oder falsche mündliche Antworten, telefonisch wird verleugnet oder  vertröstet, versäumte Termine führen trotz vorliegendem Krankenschein zu Leistungskürzungen und.. und.. und.

Das Mülheimer Optionsmodell bedeutet eine weitreichende Kommunalisierung der Arbeits-losenverwaltung ohne zentrale Fachaufsicht und da Verwaltung und Politikmehrheit sich weigerten, ersatzweise  effektive Kontrollstrukturen zu schaffen, wurde damit der Behörden-willkür Tor und Tür geöffnet und für die Betroffenen rechtsfreie Räume geschaffen.

HARZ IV – „Gewinn“ 2005: Klein aber Mein!

Auf der anderen Seite freuten sich die Rathausstrategen, konnte man doch dank HARTZ IV den überwiegenden Teil der bisherigen Sozialamts-Kundschaft als arbeitsfähig (d. h. mehr als 3 Std. pro Woche!!) erklären und damit zur neuen Sozialagentur (HARTZ IV) abschieben. Vorteil: Bisher mussten die Kommune für die Sozialhilfe selber aufkommen, nun zahlt der Bund erheblich dazu. Zwar hatte man keine Ahnung, wie hoch denn Aufwand und Ertrag oder die Fallzahlen wirklich werden würden, die Finanzstrategen der Stadt stellten jedoch schon mal 9 Mio. pro Jahr als Einnahmen des neuen HARTZ-Zeitalters in den städtischen Haushalt ein.

Ernüchterung herrscht bei der Stadt allerdings, nachdem die Zahlen für 2005 nun bekannt und erste Tendenzen für 2006 erkennbar sind:

Hatte man allein für 2005 wohl zusammen mit Gewerbesteuer-Mehreinnahmen und HARTZ IV auf bald 30 Mio. € Verbesserungen spekuliert, war es tatsächlich noch nicht mal die Häl-fte, davon im HATZ IV-Bereich noch keine 3 Mio. €. Aber immerhin, 3 Mio. im Sack (d. h. weniger Ausgaben) sind besser als Ruhrbania in die Tonne, auch wenn diese in der Summe nicht unwesentlich durch die Kürzungen, Streichungen und „Bestrafungen“ von Langzeitarbeitslosen  zusammengekommen sind.

Wie gewonnen, so zerronnen

Nunmehr ist aber in der Zeitung zu lesen, dass schon in diesem Jahr selbst der geschrumpfte HARTZ IV -„Gewinn“ endgültig futsch ist:

Stadtkämmerer Bonan kennt auch die Hauptschuldigen, nämlich die Arbeitslosen  „..die Aus-gaben für HARTZ IV erhöhten sich um 2,3 Mio. Euro, der Grund: Die Fallzahlen stiegen von 8163 im Januar auf 8851“(NRZ). Zwar hatte die Stadt in Sachen Fallzahlen sich schon für 2005 um 1100 Fälle verschätzt, aber da hatte man ja noch keine Erfahrungen. Die hat man nun ausreichend, z. B. dass zunehmend ergänzende Hilfen gezahlt werden müssen für Menschen, deren Lohn oder Einkommen nicht mehr die Existenz sichern können.

So stieg der Anteil der Mülheimer ALG II – Bezieher, die noch in einem „Minijob“ unter 400 € arbeiten, seit Januar 2005 um fast 12 % Der Anteil der Erwerbstätigen mit zu niedrigem Einkommen an den ALG II Leistungs-Beziehern ist sogar im selben Zeitraum um 17,1 % gestiegen und macht nunmehr ein Viertel aller Leistungsbezieher aus!

Eigentlich erstaunlich, wo uns seit HARTZ IV quartals- und regelmäßig die sensationellen Vermittlungserfolge der o.g. stadteigenen Vermittlungsgesellschaft jobservice GmbH serviert werden, aber die scheinen gegen den Gevatter Trend trotz aller PR auch nicht anstinken zu können. Apropos jobservice GmbH, diese Gesellschaft musste  vor HARTZ IV, in 2004 noch mit fast 200.000 € Zuschuss durch die Mutter Stadt subventioniert werden. In HARTZ IV-Jahr 05 machte die GmbH etwas davon gut und wies einen  Gewinn von etwas einem ¼ der eingesetzten Summe aus. Aber Gewinne sind relativ, jedenfalls wenn die Stadt Mülheim mit drin oder dran steckt: Offenbar ist die Stadt nicht nur Eigentümerin der GmbH sondern in nicht unerheblichen Teil auch Auftraggeber derselben, so z. B.  für die dort beschäftigten Zeitarbeiter. Bereits in diesem Jahr sollen die  anderweitigen Zuschüsse (Integration v. Arbeitslosen) für die jsg zurückgehen.

Ralf Kurbach - Sachkundiger Bürger im Sozialausschuss

 

Mülheim, den 15. November 2005

Große Koalition in Berlin contra Kommunen?

Städte und Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse. MBI fordern konzertierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg!

Präsident und Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages hatten vor Wochen in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund bei Hartz IV für die Kommunen an eine belastungsgerechte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft geknüpft ist. Ein Ausbleiben dieser Beteiligung hätte unmittelbar negative Auswirkungen auf die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. Auch der besondere Ausgleich für die ostdeutschen Kommunen sowie der mit Hartz IV verbundene Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren würde unmöglich gemacht.

Ergebnis: Null, denn im Koalitionsvertrag ist dahingehend nichts abgesichert. Im Gegenteil: auch Haushaltsmittel für weitere Wohngeldzuschüsse für ALG II-Empfänger sind bisher nicht eingestellt oder vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände halten gemeinsam mit dem überwiegenden Teil der Länder aber sogar eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft von gegenwärtig 3,20 Mrd. € auf mindestens 4,07 Mrd. € für erforderlich, damit die gesetzlich festgelegte Nettoentlastung der Kommunen aus Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. € auch tatsächlich eintritt. Die Großen Koalitionäre haben die Hilferufe selbst der kommunalen Spitzenverbände einfach ignoriert!

Für die Kommunen insgesamt bahnt sich eine sehr schwierige Situation an, für die Ruhrgebietsstädte eine Katastrophe und für die bankrotte Optionsstadt Mülheim ein unlösbare Aufgabe, wenn weitere mind. 7 Mio Euro fehlen! Die Stadt Düsseldorf hat bereits aktiven Widerstand angekündigt und will dem Bund nur noch 60% der Gelder zurückzahlen. Grundsätzlich lehne ich eine Rekommunalisierung der Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit ab", sagte OB Erwin (vgl. Stadt Düsseldorf kürzt Zahlungen an den Bund Für die Kosten der Unterkunft wird Bundesquote auf 40 Prozent festgesetzt. OB Erwin: "Bundesprogramm ist schrottreif"

Dem können die MBI sich nur anschließen und hoffen, dass viele Städte und Gemeinden dem Düsseldorfer Beispiel jetzt folgen werden.

Link zum entsprechenden MBI-Antrag für Mülheim zum städt. Anteil der Unterkunftskosten von ALG II-Beziehern

 

Mülheim, den 27.10.05 

Pressemitteilung

Ohne wenn und aber: Der Bund muss sich weiter an Unterkunftskosten für ALG II -Empfänger beteiligen! Ruhrgebietsstädten wie Mülheim droht sonst der finanzielle Kollaps!
Aus dem MBI-Dringlichkeitsantrag, einen Hilferuf aus dem Ruhrgebiet massiv in die Berliner Koalitionsverhandlungen zu tragen, wurde leider nur ein Bettelbrief an Bankrotteur Clement! Schade, schade ...

Am 14. Oktober schickten die MBI einen Vorschlag für einen Dringlichkeitsantrag an die OB und an alle Fraktionen im Rat der Stadt Mülheim. Am 17. Okt . meldete sich das Amt der OB, dass sie bis Mittwoch selbst einen solchen Hilferuf verfassen werde und dass die anderen Fraktionen Einverständnis signalisiert hätten. Trotz mehrer Rückfragen dauerte es aber bis zum folgenden Montag, bis ein Entwurf an die Fraktionen kam. Dabei handelte es sich um einen Brief an (gerade noch-) Wirtschaftsminister Clement mit der Aufforderung, auf den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens zu verzichten.  Die MBI beratschlagten den Brief auf ihrer Montagssitzung und befanden einstimmig, dass der Brief zum einen die dramatische Haushaltssituation der Ruhrgebietsstädte deutlicher machen solle und zum zweiten sich direkt an Frau Merkel und Herrn Müntefering wenden solle, um noch in den Koalitionsverhandlungen berücksichtigt zu werden.

Leider wurden diese MBI-Vorschläge nicht berücksichtigt und heute, am Do., dem 27. Okt., ist der Brief nun soweit verschickungsbereit (Anlage 1). In Kopie soll er auch an Merkel und Müntefering gehen.

Die MBI unterstützen logischerweise den Brief, weil das Debakel mit Hartz IV (26 Milliarden statt veranschlagter 14) nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden darf und kann.

Mülheim als Ruhrgebietsstadt, der das Wasser nicht nur bis zum Halse steht, sondern bildlich bereits bis unter die Augen,

erwarteter Fehlbetrag 2006 von 182 Mio Euro bei 338 Mio Einnahmen, wobei 90 Mio. für 2005 durch Hartz IV für das Optionsmodell eingestellt waren,von denen aber jetzt schon nur ca. 65 Mio realistisch sind, während für 2006ff. nur noch 48 Mio im Haushalt eingestellt sind

würde der Kabinettsbeschluss der alten Regierung jährlich weitere mind. 7 Mio. entziehen auch ohne die ebenfalls beschlossene Rückzahlung, die zweifelsohne ein Vertragsbruch darstellt.

Das aber würde unserer Stadt endgültig die Beine wegziehen und selbst die leiseste Hoffnung auf Haushaltskonsolidierung selbst mittelfristig zunichte machen. Deshalb befürworteten die MBI auch einen deutlicheren Brief als eine Art Hilferuf aus dem Ruhrgebiet an die Koalitionsverhandlungen in Berlin, denn fast allen Ruhrgebietsstädten geht es ähnlich, Duisburg mit erwarteten jährlichen 49 Mio. Mindereinnahmen, Essen mit 47 Mio. und Gelsenkirchen mit 29 Mio..

Die MBI hätten sich deutlichere Worte Richtung Berlin gewünscht, gerade weil eine ebenfalls dringende Änderung des Solidarpakts im Sinne der Ruhrgebietsstädte in Berlin ein Tabuthema darstellt. Auch deshalb aber darf die neue Bundesregierung den Ruhrgebietsstädten mit Hartz IV nicht zusätzlich weitere Belastungen aufbürden, die wegen der hohen Dauerarbeitslosigkeit die Ruhrmetropole doppelt treffen würde!

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 14.10.05

Pressemitteilung

Der Bund muss sich weiter an Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger beteiligen! Ruhrgebietsstädten wie Mülheim droht sonst der finanzielle Kollaps und enormer Handlungsdruck für massenhafte Zwangsumsiedlungen von ALG II-Empfängern in billigere Wohnungen

MBI stellen Dringlichkeitsantrag, damit der Hilferuf aus dem Ruhrgebiet endlich massiv nach Berlin und jetzt in die Koalitionsverhandlungen getragen wird

Die Personalien der neuen Bundesregierung klären sich nun nach und nach. Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD zum Regierungsprogramm folgen in Kürze.

Es gibt sicherlich verschiedene Gründe, warum die Hartz IV-Umsetzung sage und schreibe 26 anstatt der eingeplanten 14 Milliarden Euro pro Jahr kosten wird. Noch-Minister Clement macht es sich aber zu einfach, dieses Desaster nur den Kommunen und der „Abzocke“ (O.-Ton Clement) durch die ALG II-Empfänger anzulasten. Wie es mit Hartz IV weitergehen kann nach diesem Fiasko, wird sicherlich einer der schwierigsten Punkte in den Koalitionsverhandlungen sein. Mit Schnellschüssen und Vertragsbrüchen, wie der Beschluss der alten Regierung letzte Woche es tat, ist aber niemandem geholfen.

Deshalb ist es allerhöchste Zeit, dass insbesondere die Ruhrgebietsstädte jetzt massiv auftreten, denn sie könnten sonst ganz schnell unter die Räder kommen. Da fast allen Städten hier das Wasser bereits bis zum Halse steht, käme die Umsetzung des Beschlusses der (Noch-)Regierung bildlich dem Ersaufen nahe!

Deshalb haben die MBI für Mülheim einen Dringlichkeitsantrag gestellt, damit der Hilferuf aus dem Ruhrgebiet endlich deutlicher vorgetragen wird.

Wir hoffen auf parteiübergreifende Unterstützung und darauf, dass möglichst viele andere Ruhrgebietskommunen ähnlich oder besser noch schärfer ihre Notlage in die Koalitionsverhandlungen tragen, bevor es zu spät ist.

Die MBI unterstützen die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, dass der Bund sich an den Unterkunftskosten für Empfänger von Arbeitslosengeld II weiterhin beteiligt. In der letzten Woche beschloss die alte Bundesregierung eine Rückforderung von rd. 3 Mrd. Euro von den Kommunen, weil diese angeblich stärker als erwartet von Kosten für die Sozialleistung Alg II entlastet worden wären. Der Städtebund wirft Clement zu Recht Wortbruch vor!

Der Stadt Mülheim drohen laut NRZ Rückzahlungsforderungen nur für 2005 in Höhe von 7 Mio. Euro (in Essen 47 Mio, in Duisburg 40, in Gelsenkirchen 29 usw.). Dies sollte Grund genug sein für die politischen Verantwortungsträger auch in Mülheim, den Prostest gegen die Absichten der Bundesregierung vehement zu unterstützen. Dem sowieso schon vor dem Kollaps stehenden kommunalen Haushalt Mülheims (182 Mio Fehlbetrag bei 338 Mio Einnahmen im Haushaltsentwurf für 2006!) droht sonst ein weiteres finanzielles Desaster, das kaum noch zu schultern sein wird!

Statt Einschränkungen sind Verbesserungen für die Hartz-IV-Betroffenen gerade bei der Erstattung der Unterkunftskosten nötig, nicht zuletzt auch durch die drastisch gestiegenen Nebenkosten (Strom, Gas, Abwasser). Hunderte von Zwangsumsiedlungen in billigere Wohnungen sind auch in Mülheim zu befürchten. Was das an sozialer Härte für die Betroffenen, aber auch an Ärger und erst einmal Kosten für die Stadt bedeuten kann, muss nicht näher erläutert werden.

Der Beschluss der (Noch-)Bundesregierung würde den Druck auf die finanziell angeschlagene Stadt enorm erhöhen, genau das, nämlich Zwangsumsiedlungen von ALG II-Empfängern, verstärkt zu betreiben!

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 6.10.2005

Pressemitteilung

Abgewählte Bundesregierung will Hartz IV-Desaster auf dem Rücken der Kommunen austragen!
Nicht immer auf Kosten der Schwächsten:
Bund muss sich weiter an Unterkunftskosten beteiligen

Die MBI unterstützen die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, dass der Bund sich an den Unterkunftskosten für Empfänger von Arbeitslosengeld II weiterhin beteiligt. In dieser Woche beschloss das (bereits abgewählte) Bundeskabinett eine Rückforderung von rd. 3 Mrd. Euro von den Kommunen, weil diese angeblich stärker als erwartet von Kosten für die Sozialleistung Alg II entlastet worden wären. Der Städtebund wirft Clement jetzt zu Recht Wortbruch vor!

Lothar Reinhard, Fraktionssprecher: „Sollte der Vorstoß der Bundesregierung nicht abgewehrt werden können, ist zu befürchten, dass die Kommunen ihrerseits den Druck auf Langzeitarbeitslose verstärken, um ihre Haushalte zu entlasten. Damit würden mal wieder die Schwächsten in der Kette zur Kasse gebeten.“

Der Stadt Mülheim drohen laut NRZ Rückzahlungsforderungen in Höhe von ca. 7 Mio. Euro. Dies sollte Grund genug sein für die politischen Verantwortungsträger auch in Mülheim, den Prostest gegen die Absichten der Bundesregierung engagiert zu unterstützen. Dem sowieso schon maroden kommunalen Haushalt droht sonst ein weiteres finanzielles Desaster.

Statt Einschränkungen sind Verbesserungen für die Hartz-IV-Betroffenen gerade bei der Erstattung der Unterkunftskosten nötig, nicht zuletzt auch durch die drastisch gestiegenen Nebenkosten (Strom, Gas, Abwasser). Hunderte von Zwangsumsiedlungen in billigere Wohnungen sind auch in Mülheim zu befürchten. Was das an sozialer Härte für einzelne, aber auch an Ärger für die Stadt usw. bedeuten kann, muss nicht näher erläutert werden. Der Beschluss der Bundesregierung (quasi nach Feierabend) würde den Druck auf die finanziell angeschlagene Stadt enorm erhöhen, genau das verstärkt zu betreiben!

Besonders erschreckend an der Ankündigung der noch SPD-geführten Bundesregierung ist die Geschwindigkeit, mit der die SPD ihre Wahlversprechen bricht. Die SPD hat Verbesserungen bei Hartz IV versprochen – sie tut nun genau das Gegenteil.

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 12.9.2005

An das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Fax: 0211 855-3211

Betr.: Beschwerde SGB II / Mülheim an der Ruhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

als unabhängige Wählergemeinschaft, denen zur letzten Kommunalwahl 2004 über 10 % der Mülheimer Wähler Ihre Stimme gaben, widmen wir unsere besondere Aufmerksamkeit auch der Umsetzung der mit HARTZ IV bzw. dem neuen SGB II verbundenen Veränderungen am Ort. Immerhin hatte sich die Stadt Mülheim nach dem mehrheitlichen Willen der Politik erfolgreich um die Durchführung des sog. „Optionsmodells“ beworben, nicht zuletzt mit der ausdrücklich erklärten Absicht, als Kommune die Betreuung und Vermittlung und somit die Zusammenführung von lokaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt besser und effektiver zugunsten der Arbeitslosen leisten zu können.

Der hierdurch offenbar selbst erzeugte „Erfolgszwang“ führt nach unseren Beobachtungen aber zunehmend dazu, dass von der kommunalen Verwaltung, den Parteien, ja selbst der lokalen Presse regelmäßig und ausschließlich „Erfolge“ und „Erfolgsbilanzen“ über das „Mülheimer Optionsmodell“ veröffentlicht werden.

Mittlerweile lassen jedoch Berichte von Betroffenen, Betroffenenorganisationen und Beratungseinrichtungen schwerwiegende Mängel bis hin zu regelrechten Willkürentscheidungen zum Nachteil der Betroffenen seitens der SGB II - ausführenden „Sozialagentur“ erkennen.

Im Einzelnen haben wir mitbekommen, dass die Mülheimer Sozialagentur regelmäßig:

  • Keine Antragsformulare zur Befragung von ALG II – Neuantragstellern ausgibt. Vielmehr werden diese ausschließlich zu einem ersten Termin im Hause zur Verfügung gestellt mit der Begründung, dass diese nur zusammen mit dem / der Sachbearbeiter / in ausgefüllt werden können. Zahlreiche Neuantragsteller mussten sich daher die Anträge aus dem Internet oder von Dritten besorgen.
  • Eingegangene Widersprüche sind bisher in den seltensten Fällen (max. 5 %) mit einem rechtmittelfähigen Widerspruchsbescheid beschieden wurden. In den überwiegenden Fällen werden die Widerspruchsführer zum „Gespräch“ gebeten mit dem „Verhandlungsziel“, den Widerspruch zurückzunehmen. Oft gehen den Widerspruchsführern stattdessen zahlreiche, aber nicht rechtmittelfähige Schriftstücke zu mit der offensichtlichen Absicht, den Vorgang zu verzögern.
  • Die Anrechnung der 30 ¥ - Pauschale für private Versicherungen wird häufig verweigert. Auch bei nachdrücklicher Einforderung durch die Betroffenen wird verlangt, die entsprechenden Versicherungs-Policen vorzulegen, um anschließend nur die Höhe der tatsächlichen Versicherungskosten anzurechnen.
  • Eine exakte Ermittlung der Arbeitslosenzahlen von Agentur für Arbeit und Sozialagentur ist auch nach 8 Monaten immer noch nicht möglich!

Ebenfalls sind uns folgende bedenkliche Einzelfälle aus der Praxis der Sozialagentur bekannt geworden:

  • Durch die Verschleppung von Widersprüchen hatte für einzelne Betroffene erhebliche negative Folgen: hierdurch sind diese z. B. über Monate nicht krankenversichert worden.
  • Verschiedentlich erhalten Betroffene von ihren Sachbearbeiter/innen oder Case-Manager/innen nicht mehr nachvollziehbare bis geradezu feindliche Auskünfte und Antworten (siehe auch Internet-Ausgabe der Mülheimer Arbeitslosenzeitung www.arbeitslosenzeitung-mh.de ) bis hin zu der beglaubigten Aussage, „…dass man erst prüfen müsse, (ob Teile des SGB II) auch in Mülheim Anwendung finden..“
  • In verschiedenen Fällen scheinen zudem willkürliche Behandlungen stets zu Lasten der Betroffenen vorzukommen, z. B. für Fortbildungsmaßnahmen, Ersteinrichtungs- und Erstausstattungsbeihilfen (bei Wohnungslosen bzw. Schwangeren), oder durch nicht nachvollziehbare Bescheide.

Wir bitten Sie daher um Überprüfung und mögliche Abhilfeaufforderung an die genannte ausführende Behörde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Klirrende soziale Kälte im Sozialausschuss!

 Im Sozialausschuss am 17.6.05: waren folgende MBI-Punkte auf der Tagesordnung: 

  1. ANFRAGE zu sog. Arbeitsangelegenheiten (Ein-Euro-Jobs), warum nicht stattdessen in AB-Maßnahmen vermittelt wird und welche bisher in Mülheim genau angeboten , durchgeführt und geplant sind , zumal erhebliche Zweifel am Charakter der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit vieler 1-Euro-Jobs aufgekommen snd. Dazu wurde “kackfrech” behauptet, den Wohlfahrtsträgern (Diakonie, Caritas, Berufsbildungswerkstadt, PIA usw.) seien ABM mittlerweile zu teuer; zu den Inhalten der 1-Euro-Jobs sei bereits in der Januar-Sitzung alles beantwortet worden. Unabhängig davon, dass es im Jan. noch kaum 1-Euro-Jobs gab, entblödete sich die Verwaltung vor wenigen Tagen  nicht, in der Lokalpresse wahre Jubelkaskaden zum Thema 1-Euro-Jobs zu verbreiten. In der Niederschrift zur benannten Januar-Sitzung findet sich hierzu so gut wie gar nichts.
  2. ANFRAGE zur Kategorisierung von Arbeitslosen durch die Sozialagentur und ob diese Kategorisierung Einfluß auf Förderhilfen hat und die Arbeitslosen über ihre Einordnung informiert werden bzw. ggf. dagegen votieren können. Die Kategorien wurden bestätigt, die Arbeitslosen werden nach 1 bis 4 „vorsortiert“, 1 stehe dem Arbeitsmarkt am besten zur Verfügung, die weiteren haben zunehmend „Vermittlungshemmnisse“, Kategorien 1 bis 3 werden an die Job-Servce-GmbH zur Betreuung weitergereicht. Eine wie im Gesetz velangte individuelle Fördermöglichkeit zusätzlich oder abweichend sei natürlich möglich, sofern der Case-Manager dies anordnet. Bekanntgeworden war, dass die JobService GmbH sehr rigide, sprich sparsam, mit individuellen Förderangeboten bzw. Unterstützung der Arbeitslosen umgeht, gerade mal pauschal ein von ihr selbst angebotenes „Bewerbungstraining“ (ist meist genauso nutzlos, wie es oft und gerne durchgeführt wird) verordnet und das war es dann meist auch schon. Hierzu schwieg die Verwaltung sich aber aus.
  3. ANTRAG, Kontakt zu den Nachbarstädten, dem VRR und der Arbeitsagentur bzw. der Sozialagentur aufzunehmen mit dem Ziel, ein vergünstigtes „Jobsucher-Ticket“ – gültig für den VRR-Bereich - für ca. 20 Euro einzuführen, da von Arbeitslosen erhöhte Mobilität verlangt wird, im AlG II aber gerade mal 20 Euro hierfür vorgesehen sind. Von SPD, CDU, FDP abgelehnt bei Enthaltung bei den Grünen, obwohl zumindest Grüne und/oder  SPD in etlichen anderen Städten den gleichen Antrag gestellt haben (Berlin, Dortmund, Bochum, Duisburg). Kaum zu glauben und ein Schlag ins Gesicht der jobsuchenden ALG II-Almosenempfänger! Nur albern die Argumentation der Verwaltung durch Amtsleiter Konietzka: Zum einen “klassisch logisch”: wegen der gesetzlich vorgesehenen 20 Euro würden den Arbeitslosen keine weiteren Kosten für Fahrten entstehen!!! Zum anderen “fiskalisch”: Millionen müsse man für diese Vergünstigungen dann zusätzlich aufbringen. Wie denn, wenn das Ticket genau die vorgesehenen 20 Euro kostet? Lediglich die Busse und Bahnen dürften durch das Jobsucher-Ticket etwas besser ausgelastet sein.
  4. Die immer noch unbeantwortete MBI-Anfrage aus den Sozialausschuss am 28.01.2005 zu bisherigen Vergünstigungen von Sozialhilfeempfängern auch für ALG II-Empfänger konnte bzw. wollte immer noch nicht beantwortet werden. Anstatt sich das Theater an der Ruhr zum Vorbild zu nehmen, verweigert die Optionsstadt Mülheim die Auskunft und verweist entgegen den eigenen Aussagen (Niederschrift der Januar-Sitzung) auf eine Sitzung des Hautausschusses irgendwann zum Ende des Jahres. Unglaublich, dass auch 6 Monate nicht reichen, um Informationen zur Handhabung etwa von Verbilligung in der VHS oder Schwimmbad zusammenzustellen!

Was nämlich in Mülheim gewollt zu sein scheint, ist diese Ermäßigungen für die Armen fast ganz zu streichen. Das zeigt das Beispiel der Hundesteuer ganz deutlich, zu der “Sozial”dezernent Cleven im “Sozial”ausschuss nur sagen wollte, das sei Sache des Finanzausschusses.

Es läuft einem einen Schauer über den Rücken bei derartiger sozialer Kälte jetzt auch noch im Sozialausschuss! Die Langzeitarbeitslosen mit 345 Euro im Monat werden also den Mülheimer Millionären gleichgestellt, was Gebühren oder Eintrittspreise angeht, werden schikaniert und mit Geldsperre bedroht, wenn sie sich nicht um Jobs kümmern, dafür aber endlos mobil sein sollen und dem MWB, Grün&Wald, dem maroden Rennverein oder der Engelbertus GmbH für 1 Euro/Std. per 1-Euro-Zwangsarbeit die Lohnkosten senken.

Zynisch könnte man sagen: ALG II-Empfänger sollten weniger essen, damit sie Geld für Bahn und Bus zu Region-weiten Jobsuche haben, wenn sie nicht gerade im Altenheim oder im Rennverein modernen Frondienst schieben. Dann aber sind sie sehr glücklich (“Eine echte Chance” laut Sozialagentur-Chef Spies in der WAZ vom 11.6.05) und Zeit für Kultur oder VHS-Kurs oder Gassigehen mit dem Hund hat so ein ALG – II `ler sowieso nicht, wenn er artig und eifrig entweder Job sucht oder für 1 Euro Jobs macht oder gar beides zusammen! Die unabhängige Beratung durch das MALZ wurde ihm schon gestrichen, damit er nicht noch auf andere Gedanken käme!

Mit der Praxis in der sog. Sozialagentur will die Stadt offenbar nicht - wie bei der Bewerbung für das Optionsmodell vorgegaukelt - den Arbeitslosen vor Ort bessere Chancen bieten. Vielmehr wird dort mit einem quasi umbenanten alten Sozialamt versucht, soviel Druck zu machen und Geld bei den Arbeitslosen zu sparen, dass die Vorgabe aus dem Haushaltsplan, nämlich 9 Mio Euro jedes Jahr über HARTZ IV zusätzlich „einzunehmen“, auf Deibel komm raus zu Lasten der Arbeitslosen umgesetzt wird. Für dieses Ziel scheinen Verwaltung, Parteien und die gesamte Mülheimer Presse wie gleichgeschaltet ins selbe Horn zu tuten: „Selig die Arbeitslosen, die in Mülheim wohnen. Die Sozialagentur ist noch nicht ganz das Himmelreich, aber doch schon ziemlich weit oben im Easy-Tower!“

Das Beispiel der Hundesteuer zeigte ganz deutlich in die falsche Richtung.  “Sozial”dezernent Cleven wollte im “Sozial”ausschuss auf die wirklich verständliche Frage nach der Anzahl der betroffenen ALG – II – Hundebesitzer nur sagen, das sei Sache des Finanzausschusses. Dieser verwies an den Rat und dort  bekamen SPD und CDU-Teile kalte Füße und lehnten zum Glück ebenfalls ab.

 

 

 

Mülheim, 15.12.2004

Mülheim, quo vadis?
Verraten und verkauft? Beispiel 1: 
Zu der unsicheren Zukunft der Almosenempfänger (ALG II) durch Hartz IV soll in Mülheim Friedhofsruhe einkehren: nach der Abschaffung aller unabhängigen Kontrollen werden nun auch noch kritische öffentliche Meinungsäußerungen gebranntmarkt und geächtet!

In Pro Sieben war am Wochenende mit versteckter Kamera zu sehen, wie zukünftige ALG II-Empfänger im Mülheimer Arbeitsamt abgekanzelt wurden, als sie sich über falsche Bescheide beschwerten. Am Samstag hatten MALZ-Mitarbeiter in der WAZ moniert, dass bis zu 80% der in ihrer Beratung aufgetauchten ALG-Bescheide z.T. gravierende Fehler aufwiesen.

Nun konterten Arbeitsamt und Stadt: Der Referent von OB Mühlenfeld U. Ernst nennt die MALZ-Zahlen unseriös, wirft ihr Panikmache vor und glaubt: "Das MALZ sucht Begründungen für seine Weiterexistenz und trägt seine Interessen auf dem Rücken Betroffener aus." Arbeitsamtschef Seitz spricht vom Bemühen, "jedem das zukommen zu lassen, was ihm zusteht." (Zitate aus der WAZ). Sprüche wie der letztere sind seit langem ebenso bekannt wie nichtssagend, doch die Logik des "Projektleiters des Mülheimer Optionsmodells" Ernst ist perfide und unfair: zum einen wird der MALZ absichtliche Lüge aus niederen Motiven unterstellt, zum anderen soll mit derartiger Diffamierung abgelenkt werden davon, dass insbesondere die Mülheimer SPD zu verantworten hat, wenn den zu Recht Verunsicherten und von Verarmung, 1-Euro-Jobs, Verlust von Wohnung u.v.m.bedrohten ALG II-Beziehern ab 1. Jan. auch noch die letzte unabhängige Beratungsstelle im MALZ entzogen wird. 

Mit fast mittelalterlicher Logik wird so erst einmal der Überbringer der schlechten Nachricht diffamiert und kaltgestellt, bevor man sich mit der schlechten Nachricht befasst - oder auch nicht!

Die Zitate in der WAZ: "Das ist alles glatter gelaufen als gedacht" (Überschrift) und "Bezieher von Arbeitslosengeld II sollten sich nicht verunsichern lassen" oder "Über die Hälfte der Betroffenen ... bezieht künftig mehr Leistungen als zuvor" könnte man als etwas realitätsfremd ansehen, stünden sie in Besinnungsaufsätzen von Mittelstufenschülern. Doch die hoch bezahlten Herren Seitz und Ernst wissen es besser. Was nämlich ab 1. Jan. mit Hartz IV auf die ALG II-Empfänger zukommt, ob und wie die Stadt das - als dann alleine zuständige Optionsstadt - geregelt bekommt, wie sie mit Ermessensspielraümen umgeht und, und ... All das steht noch völlig in den Sternen!

Mehr als bedenklich ist es außerdem, dass auch und besonders beim Optionsmodell Mülheim eine Kontrolle und Mitsprache durch die demokratisch gewählten Volksvertreter abgelehnt wurde, weil alles dem sog. "internen Beschwerdemanagement" überlassen werden soll. Der von den MBI beantragte entscheidungsfähige Hartz IV-Ausschuss wurde diskussionslos niedergestimmt und der folgende MBI-Antrag, dann wenigstens dem Sozialausschuss eine Hartz IV-Kommission (für Kriterien, Kontrolle, Beschwerden u.v.m.)zuzuordnen, wurde per Verweis auf das "interne Beschwerdemanagement" weggetan. Dafür aber fällt die nie demokratisch legitimierte und speziell ausgesuchte sog. "Lenkungsgruppe" unter Leitung des demokratisch ebensowenig legitimierten U. Ernst alle wichtigen Entscheidungen.

Und unseriös ist bisher vor allem eines: Obwohl der Bund nur 6 Jahre Garantie für das Optionsmodell gibt, hat die Stadt Mülheim mit Projektleiter U. Ernst das Easy-Gebäude am Bahnhof für 15 Jahre angemietet trotz vieler Einwände im Rat am 4. Nov. aus verschiedenen Fraktionen, am Schluss sogar aus seiner SPD!

 

Mülheim, den 6.8.04

Es reicht!

Hartz IV bedroht Millionen Menschen und den sozialen Frieden
und Clement will nur 11 ALG II (monatl. Almosengeld) auszahlen!
Tausende auch in Mülheim sind in Not wegen der unverschämten Hartz-Fragebögen
und die Ruhrbania-Parteien wollen das MALZ (Arbeitslosenzentrum) schließen!

Die Instinktlosigkeit etlicher Politiker scheint grenzenlos!

Die MBI fordern:

Erhalt des MALZ und Schluss mit Schließungsdiskussionen
Unterschriftenliste: Erhalt, Bestandschutz und Finanzierung der MALZ-Beratung“ als (9,5 KB)

Und eine Verschiebung und Überarbeitung des unausgegorenen Hartzer Käses!

zum Thema auch:
Leserbrief von R. Kurbach zur geplanten MALZ-Schließung: ”Eine unabhängige und professionelle Beratung brauchen die Arbeitslosen demnächst nötiger denn je!”

Millionen Menschen sollen über Hartz IV ab Januar verarmt und entrechtet werden, nur weil sie arbeitslos sind. Zu allem Überfluss sollen sie zusätzlich nur 11 von 12 monatlichen Hungerlöhnen (ALG II) erhalten, um dem bankrotten Bundeshaushalt zu helfen. Jeder ALG II-Empfänger hat aber Anspruch auf alle 12 Monate, egal ob Auszahlung am 1., am 10. oder am 30. des Monats! Darüber darf es keine Diskussion geben, denn schon der Versuch, darüber zu diskutieren und zu feilschen, ist Zynismus pur, auch wenn man es eher als versuchten Diebstahl oder als Enteignung ansehen sollte. In anderen Demokratien müsste Clement für diese Instinktlosigkeit den Hut nehmen!

Die über 7000 arbeitslosen Mülheimer Menschen, die unter Hartz IV fallen sollen, müssen jetzt Fragebögen ausfüllen, die selbst Spezialisten überfordern, wovon aber vieles für den einzelnen abhängt, z.B. ob sie überhaupt das Almosengeld ALG II bekommen, ob und welche Verwandten oder Partner für sie haftbar gemacht werden, ob sie die Wohnung verlassen oder verkaufen müssen, Lebensversicherungen auflösen oder sogar Sparkonten der Kinder plündern! Im Friedensfall gibt es kaum größere Bedrohungen und Einschnitte im Leben von Menschen.

Gerade in dieser brenzligen Situation hat die Beratung durch das MALZ eine mehr als lebenswichtige Funktion.

Genau dort hinein platzt die Meldung wie ein Nackenschlag, dass Stadtverwaltung und Parteien das MALZ schließen wollen, um die städtischen Zuschüsse einzusparen. Das ist den überlasteten MALZ-Beratern gegenüber schamlos, den verängigten und bedrohten Arbeitslosen gegenüber völlig instinktlos und zynisch!

Wie um Himmels Willen wollen Stadtspitze und Parteien den Menschen erklären, dass für ein Arbeitslosenzentrum keine müde Mark übrig ist, aber für ein unausgegorenes Ruhrbania-Projekt mit Luxuseigentumswohnungen, Flaniermeile, Rathausabriss etc. 10 oder 20 oder auch 50 Millionen mehr oder weniger keine Rolle spielen?

Deshalb fordern die MBI das sofortige Ende der Diskussion und das Bekenntnis aller zum MALZ-Fortbestand!

Vorläufig ist nämlich im Zusammenhang mit Hartz IV noch fast nichts klar, am

allerwenigsten, wie die Stadt Mülheim die Optionslösung ohne Arbeitsamt gestalten wird, genausowenig aber auch, welche Bestandteile von Hartz IV wieder eingestampft werden müssen, weil gesetzes- und verfassungswidrig u.v.m..

Bisher ist nämlich nur eines klar:

Hartz IV in der vorliegenden Fassung bedeutet einen Systembruch nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für die soziale Marktwirtschaft und die sie tragenden Solidarsysteme. Dadurch, dass Millionen bedroht und gezwungen sein könnten, ihr gesamtes bisheriges Leben abzuwickeln, obwohl sie z.T. jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung einzahlten, entsteht eine kaum noch schließbare Gerechtigkeitslücke und eine massive Bedrohung des sozialen Friedens, der Voraussetzung für den Erfolg von Nachkriegsdeutschland war!

Diverse Passagen unseres Grundgesetzes würden dadurch vollständig ausgehebelt, auf den Kopf gestellt und ins Gegenteil verkehrt (vom Gleichheitsgrundsatz über Schutz des Eigentums über Willkürverbot über diverse Persönlichkeitsrechte über Verbot der Sippenhaft über, über, ..... vor allem aber die fundamentale Grunddefinitionen unserer Republik als freiheitlicher Rechtstaat mit sozialer Marktwirtschaft!)

Wir hoffen, dass die Regierung und Rot-Grün in Berlin durch den Druck der Bevölkerung doch noch umschwenkt und Hartz IV verschiebt und neu überdenkt!

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender + Lothar Reinhard, Ratsvertreter