irgendein Gremium damit befasst worden wäre,
die betroffenen Nutzer in irgendeiner Form einbezogen worden wären (Senioren, Künstler, Aquariumfischfreunde usw.) und statt dessen sich eine von niemanden beauftragte Runde aus einem Kaufinteressenten
und dem potentiellen Verkäufer (oder die sich dafür halten) mal eben den Deal mit dem öffentlichen Eigentum recht "weit gedeihen" lassen,
geklärt oder gar von den zuständigen Gremien entschieden worden wäre, ob der Betrieb des Schlosses durch das Wasserwerk überhaupt Sinn macht und gewünscht ist,
ob Schloß Styrum, aus den Überlassungs - Bedingungen des früheren Eigentümers an die Stadt oder wenn es dann Teil der "Europäischen Route der Industriekultur" würde, überhaupt verkauft
werden darf und dürfte,
ob der angedachte künftige Eigentümer RWW langfristig in der Lage sein wird, die im öffentlichen Interesse liegende bisherige und angedachte Nutzung des Schlosses sicherzustellen, zumal auch die
städtischen RWW - Anteile auf der haushaltssanierenden Verkaufsliste stehen und die Interessen eines potentiellen Erwerbers nicht unbedingt im musealen Outfit des Schlosses liegen müssen,
ob nicht auch andere, weit geschichtsträchtigere Mülheimer Bauten wie z. B. die Kirdorff - Villa "Streithof" im Uhlenhorst sich als geeignetes Objekt für die "Route der
Industriekultur" anbieten würden.
Unabhängig von den ungeklärten Fragen und Ungereimtheiten muß nach Auffassung der MBI dringend sichergestellt werden:
1.daß eine derart wichtige Verkaufentscheidung nicht in Geheimgesprächen zwischen Stadtspitze und Wasserwerk - Vertretern ausgehandelt wird, sondern dass die entsprechenden demokratisch legitimierten
Gremien mit den gewählten Vertretern über eine Verkaufsentscheidung als solche öffentlich zu beraten und zu beschließen haben
2.dass, wenn für das Schloß Styrum und Gelände überhaupt ein Verkauf anstünde, dieser nach den gültigen Vergaberichtlinien ausgeschrieben und an den Meistbietenden vergeben werden
müsste! Die entsprechende Ausschreibung müsste dann auch die vorgesehene, im öffentlichen Interesse liegende Nutzung mit entsprechenden Auflagen beinhalten, was wiederum die Beratung und
Entscheidung in den verantwortlichen Gremien voraussetzt.
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