In den letzten Jahren ist die
Anzahl der kommerziellen Trödel - , Antik/Trödelmärkte rapide und explosionsartig angewachsen. Die Liste mit den bereits genehmigten Parallelmärkten für das Jahr 2000 zeigt bereits 80
Genehmigungen, die reale Anzahl
dürfte aber weit über 100 liegen, da zumindest der wöchentlich stattfindende Trödelmarkt auf dem Mannesmann-Gelände in Styrum in der Liste nicht enthalten ist.
Da
es teilweise nahezu alles auf diesen Trödelmärkten, incl. Lebensmittel, zu kaufen gibt, wird damit erhebliche Kaufkraft abgeschöpft.
Diese entgeht vor allem den Stadtteilzentren und der Innenstadt,die
durch die Aufrüstung der Großzentren Centro O., RRZ, Multicasa usw. bereits von dieser Seite stark unter Druck stehen.
Das Ausufern solcher Parallelmärkte bringt zum Teil enorme und unzumutbare
Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung mit sich, besonders am RRZ und in Saarn. Deshalb muß die Auswahl auf ein erträgliches Maß beschränkt werden und mit der Meßlatte "größere Belästigungen nicht
öfter als einmal im Monat" versehen werden.
Um das kulturelle Leben in den Stadtteilen zu stärken, sollen ferner bürgerschaftlich organisierte Feste, wie sie sich in den letzten Jahren in
verschiedenen Stadtteilen erfolgreich etablierten, grundsätzlich Vorrang vor kommerziellen Parallelmärkten erhalten. Ebenso sollen nicht-kommerzielle Märkte wie die Kleidertauschbörse der Feldmannstiftung,
kirchlich oder privat organisierte echte Trödelmärkte im ursprünglichen Sinne von den Beschränkungen ausgenommen sein.
Für den Bereich Innenstadt incl. MÜGA-Gelände, Schloß Broich und Stadthalle können
diese Beschränkungen nicht gelten. Für diesen Bereich sollte in Zukunft ein abgestimmtes Gesamtkonzept für Wochenendveranstaltungen zur Belebung der Innenstadt erstellt werden.
Daher haben die MBI folgenden Antrag gestellt:
ANTRAG DER MBI AN DEN AUSSCHUSS FÜR BÜRGERSERVICE AM 20.03.00
UND AN DEN RAT DER STADT AM 30.03.00:
Die Genehmigungspraxis für kommerzielle Trödelmärkte,
bzw Antik- und Trödelmärkte, wird dahingehend geändert, dass folgende Grundsätze für Mülheim gelten:
1.)Pro Stadtteil darf pro Monat höchstens ein kommerzieller Trödel- oder kombinierter Trödel-/Antikmarkt genehmigt werden.
2.)Die Gesamtzahl aller kommerziellen Trödelmärkte ist auf 50 pro Jahr für
das gesamte Stadtgebiet ohne Innenstadt zu begrenzen.
3.)Pro Wochenende darf nur 1 kommerzieller Trödelmarkt für das gesamte Stadtgebiet genehmigt werden.
4.)Die Genehmigung eines kommerziellen
Trödelmarktes, bzw. kombinierten Antik-/Trödelmarktes in einem Stadtteil muss unterbleiben, wenn am gleichen Wochenende ein größeres, bürgerschaftliches Fest im Stadtteil veranstaltet wird ( z.
Bsp. Flockenwegfest in Speldorf, Sommerfest Dümpten, Bürgerbaumfest Saarn usw.).
5.)Für Veranstaltungsorte, an denen die Wohn- und Lebensqualität der Wohnbevölkerung durch zu starkes Verkehrsaufkommen
durch einzelne Veranstaltungen wie Feste, Trödel- oder andere Märkte, Kirmes etc. beeinträchtigt wird ( insbesondere Heißen und Saarn ), soll nur noch eine Belästigung im Monat zulässig sein.
6.)Ausgenommen von den o.g. Beschränkungen sind alle nicht-kommerziellen Trödelmärkte, sowie der Bereich Innenstadt incl. MÜGA-Gelände, Stadthalle und Schloss Broich.
Mülheim/Ruhr, den 16.03.00
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher