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Presseschau zum -Verkauf:
Fallbeispiel eines neoliberalen Ausverkaufs gegen alle Regeln und Gesetze

5./6. März 06: 55-minutiges Radio-Feature in WDR 5 von W. Rügemer zu den seltsamen Geschichten rund um den RWW-Verkauf und andere Privatisierungen . Titel: “Mülheim und das große Schweigen - Die Privatisierung in deutschen Städten“. Manuskript nachzulesen als (99,5 KB). Reges Interesse aus ganz Deutschland an dem Radio-Feature.

Links zu Texten im Zusammenhang mit dem RWW-Wasserpreis
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Mülheim, den 21. Dez. 2004

Pressemitteilung

MBI fordern genaue Aufschlüsselung der Gründe
für die RWW-Wasserpreiserhöhung!

Privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen zur reinen Profitmaximierung des RWE-Konzerns sollten nicht hingenommen werden!

Als die RWW-Anteile im Sommer 2001 europaweit zum Verkauf ausgeschrieben wurden, waren Wasserpreiserhöhungen dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Nachdem im Herbst 2001 RWE trotz gleichhohem Angebot wie Gelsenwasser einzig gegen die verbliebene MBI-Stimme wettbewerbswidrig zum alleinigen sog. "preferred bidder" bestimmt worden war (auf Empfehlung von OB Baganz und "seiner" teuren Beraterin), wollte RWW zum Jahresende noch eine saftige Wasserpreiserhöhung durchsetzen. Diese war im RWE-Angebot bereits enthalten!

Aufgrund des massiven Widerstands gegen diesen Husarenstreich wurde in allen RWW-Städten die Gebührenerhöhung mit einem Verkaufserlöswert von mind. 50 Mio. DM, zu Beginn 2002 nicht durchgeführt, aber auch RWE als einziger Verhandlungspartner beim RWW-Verkauf nicht abgelöst. Man garantierte dem Konzern aber - wieder einzig gegen die MBI-Stimme! - eine bis zu 11%-ige Wasserpreiserhöhung für 2005 - also nach den Kommunalwahlen!

Nun ist es soweit: Durchschnittliche Wasserpreiserhöhung um fast 9% ab Januar. Begründung laut RWW-Chef Arnold: Rückgang des Wasserverbrauchs und gestiegene Kosten für Personal und Sachkosten.

Angeblich stimmten die städtischen Mülheimer Vertreter dem zu. Mit welchem Mandat taten sie das denn überhaupt? Diese saftige Wasserpreiserhöhung wurde in keinem Ausschuss und auch nicht im Rat der Stadt vorgestellt!

Noch im Februar hatte der RWW-Chef gestiegenen Gewinn verkündet und eine Verdoppelung des Überschusses angesagt. Wie also kann und will er die Wasserpreiserhöhung rechtfertigen? Warum wurde denn im zuständigen Hauptausschuss nicht ein entsprechendes Zahlenwerk vorgelegt, der die saftige Erhöhung gerechtfertigt hätte und womit die Vertreter der Stadt auch den Auftrag hätten bekommen können, in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

Wenn schon die Mülheimer Gremien nicht mehr informiert und gefragt wurden, ist zu vermuten, dass auch die anderen RWW-Städte mit ihren kleineren Anteilen wohl noch weniger gefragt wurden.

Die MBI fordern deshalb OB Mühlenfeld und die Oberbürgermeister bzw. Landräte der anderen RWW-Städte auf, tätig zu werden und daraufhin zu wirken, dass die angekündigte Wasserpreiserhöhung nicht reine Profitmaximierung von RWE-Aqua sein darf.

Die Wasserverbraucher sollten keine Gebührenerhöhung akzeptieren, wenn sie nicht aus nachgewiesenen Kostensteigerungen ausschließlich zur Wasserversorgung selbst herrührt. Wasser gehört zur Grunddaseinsvorsorge und darf nicht reinen Profitgesetzen unterworfen sein! Falls die gewählten OB`s und Volksvertreter - warum auch immer, L. Meyer läßt grüßen - einer nicht gerechtfertigten Gebührenerhöhung zustimmen, sollten die einzelnen Verbraucher Widerspruch einlegen, und bei Androhung der Zahlungsverweigerung eine Aufschlüsselung verlangen

Keine weitere Abzocke durch Gebührenerhöhungen in der Grundversorgung durch Monopolunternehmen, sei es bei Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Müllabfuhr ............

Sondersitzung des Hauptausschusses am 13. Jan. 05 auf MBI-Antrag hin mit folgender Tagesordnung: 1. Antrag auf mehr Wahllokale beim Bürgerentscheid am 27. Feb. 05, 2. Wasserpreiserhöhung 3. Sachstandsbericht und Handlungsalternativen zum MEG-Desaster

Erläuterungen zur Wasserpreiserhöhung als Power-Point in der Sondersitzung des Hauptausschusses am 13.1.05

 

Mülheim, den 5.12.01

P R E S S E M I T T E I L U N G

MBI lassen nun RWW-Verkauf durch EU-Kommission wettbewerbsrechtlich überprüfen
Zusätzliche Brisanz durch geplante Wasserpreiserhöhung

Unbequeme Fragen verspricht MBI-Vertreter Lothar Reinhard  zum Thema  RWW-Wirtschaftsplan im morgigen Hauptausschuss. Wie bereits bekannt wurde, will RWW die Wasserpreise im nächsten Jahr um 6,5% erhöhen. Damit werden aber die Bedingungen für den Verkauf entscheidend verändert. Der Rat hatte Anfang des Jahres beschlossen, dass eine Bedingung für den Verkauf sein solle, dass der RWE-Käufer die Wasserpreise konstant halten soll. Jetzt würde die Erhöhung  schon im Vorfeld erfolgen und damit die Ertragssituation wesentlich verbessern, die Entscheidung zwischen den beiden Höchstbietern mit gleichhohem Angebot, RWE und Gelsenwasser, ist aber bereits gefallen.

Noch brisanter wird die Situation dadurch, dass Gelsenwasser gestern in der WAZ ankündigte, im nächsten Jahr werde es in Gelsenwasser-Tarifgebieten keine Wasserpreiserhöhungen geben.

Die MBI kündigen zudem an, nicht nur im Hauptausschuss nachfragen zu lassen, sondern  das gesamte Verfahren durch die EU-Kommission wettbewerbsrechtlich überprüfen zu lassen. Eine Beschwerde beim RP läuft bereits. Ein Schreiben an den EU-Kommissar ist in Arbeit.

P.S.: ein Schelm, der sich etwas dabei denkt, dass kurz vor der Teilprivatisierung des Entsorgungsbetriebes vor 1 Jahr die Müll- und die Straßenreinigungsgebühren erhöht wurden, dass nun kurz vor der Teilprivatisierung des Abwassers die Abwassergebühren steigen und dass ebenso kurz vor Verkauf der RWW-Anteile der Wasserpreis steigen soll. Alle Aufkäufer sind dann RWE-Töchter, die hoch und heilig Gebührenstabilität für die ersten Jahre versprechen! Alles Zufall?!

 

Anlage: MBI-Fragen an den Hauptausschuss

Vorankündigung für den Hauptausschuss am 6.12.01

In der Sitzung des Hauptausschusses am 6.12. werde ich unter dem

TOP: "Aktuelle Fragestunde für Mitglieder des Hauptausschusses"

zum Komplex Verkauf RWW-Anteile und Wasserpreiserhöhung folgende Fragen stellen

  1. Wieso war die vorgesehene Erhöhung des Wasserpreises durch das RWW nicht bereits im Prospekt angekündigt, das den Interessenten zum Kauf der RWW-Anteile zur Verfügung gestellt worden war, um ihr jeweiliges Angebot zu ermitteln?
  2. Welche ungefähren Auswirkungen auf die Höhe des Angebotes von über 200 Mio DM hat ein Prozentpunkt höherer Wasserpreis (in DM oder Euro)? Um wieviel könnte ein Angebot bei 6,5% Gebührenerhöhung höher ausfallen?
  3. Inwieweit lassen die Wettbewerbsregeln den vorgegebenen Fall überhaupt zu, dass nämlich die Gebührenerhöhung nach der Auswahl des bevorzugten Bieters, aber noch vor dessen Kauf beschlossen werden? Muss nicht ggf. der gesamte Wettbewerb durch solch gravierende Änderungen der Ausgangsbedingungen neu gestartet werden?

Mülheim, den 5. 12. 2001

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss