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auf dieser Seite weiter unten und aus der Aufzählung per Link jeweils direkt erreichbar

Nächstes BI-Treffen Mi., 14. April 2010, 19.00 Uhr, Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr. 2
 
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise mit RA Holling

Übersichtsseite zur (51% Stadt, 49% RWE-Rhenag)
die Geschichte der turbulenten
Gründung der medl als Sündenfall der Mülheimer Grünen

außerdem zum Thema MEDL und Gaspreise, chronologisch seit 1.9.05

15.12.09: Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2010 durch nichts gerechtfertigt! Deshalb Widerspruch einlegen! Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB). Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB)

16.10.09: Viele medl-Kunden erhielten Post. Betreff: „Erdgasliefervertrag - Änderung der Preisanpassungsregelungen“. Ähnlich wie bereits im April versucht die medl erneut, einseitige Vertragsänderungen durchzuführen, die automatisch zum 1. Dezember in Kraft treten sollen, wenn der Kunde nicht seinerseits den Vertrag bis zum 31. Oktober kündigt. Unabhängig von der Frage, ob diese Änderungen für die medl-Kunden von Vor- oder Nachteil sind, ist die Vorgehensweise der medl befremdlich und chaotisch. Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB)

25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ. Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma!

10.8.09: Gute Nachricht für Gaskunden: Als erster Versorger in Deutschland prüft die Berliner GASAG eine Rückzahlung an alle 300 000 Kunden! Und die medl?

6.7.09: medl und die WAZ: Verstümmelung eines Leserbrief Zufall oder Absicht als Unterdrückung der Meldung zur Niederlage der medl bei Sondervertragskunden?

Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB)

19.6.09: Medl-Jahresabrechnungen 2009: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen als  (36 KB)

Mai/Juni 09: Nächste sauteure Image-Kampagne der medl: „Wir alle sind Mülheim ....!“ Sie sollte das Geld sparen und die unerhörten und unrechtmäßigen Preiserhöhungen der letzten Jahre an die Kunden zurückzahlen!

9.6.09: MBI-Antrag im Hauptausschuss, die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat zu beauftragen, darauf hin zu wirken, dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet. Doch die Politik wollte sich damit nicht befassen. Blamabel! Die medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik. Zum Thema auch von Anfang Juni 09: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur, der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur 4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus einer Woche, nachzulesen als (34 KB)

Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung

30.4.09: Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln. Widerspruchsmuster als (25 KB)

18.2./18.3./15.4.09: Gerichtstermine von über 20 Klägern aus der zerstückelten Sammelklage gegen die medl-Gaspreise, jeweils um 10 Uhr in Raum R 275 beim Landgericht Düsseldorf. Obwohl die medl spätestens nach dem BGH-Urteil vom 17.12.08 weiß, dass sie nur verlieren kann, hat sie jegliches Vergleichsangebot abgelehnt, wohl um Zeit zu schinden! Urteilverkündungen alle am 2ß. April

1.4.09: Medl-Kunden bekamen heute Post: "Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben. Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln? Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)

Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)

8.1.09: ”Preiskampf” (Zitat NRZ) zwischen dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen Medl und der Gelsenwassertochter Gashoch3? Medl senkt zum 1.3. die Preise um 20%, gashoch3 zum 1.4. um 17,8%. Beides zu spät und viel zu wenig! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch und sofort!

20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL ?!?? HA-HA-Halber Gaspreis, weil Ölpreis nur noch ein Drittel! 20% und erst zum 1. März sind viel zu wenig!

17.12.08: Schlechte Karten für die medl!? Schwarzer Mittwoch für Abzocker . Zusätzlich informierte Frau RA Holling, dass es heute auch ein weiteres Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) - VIII ZR 274/06 - gab, das auch die medl direkt betrifft: Die Passage in Gasversorgungs-Sonderverträgen: "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Ä nderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt" ist vom BGH im Falle Euskirchen endgültig als unwirksame Preisanpassungsklausel ausgeurteilt worden! Genau das trifft für die meisten der Mülheimer Kläger gegen die medl zu. Damit wird die medl auch nicht in Revision gehen können, wenn sie in den kommenden Monaten einen nach dem anderen Prozess verlieren muss! Sie wird den Klägern die letzten Preiserhöhungen zurückzahlen müssen (bis zu 3 Jahre wegen Fristen). Mehr zur ex-medl-Sammelklage

Dez. 08: “Seit Juli 2008 ist der Ölpreis um 2/3 gefallen, deshalb fordern wir für die Mülheimer Gasbezieher sofortige Entlastung! Frau Mühlenfeld, die BI gaspreise-runter-mh fordert Sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Mülheimer medl auf: Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB)

20.11.08: BGH-Richter Ball, bekannt dafür, dass er auf Veranstaltungen des Lobbyverbandes der Gasversorger auftritt und Vorträge hält, hat die volle Anwendbarkeit des & 315 BGB abgelehnt. Liest man die Pressemeldungen, könnte man glauben, der BGH habe das Ende des Gaspreiswiderstand eingeläutet. Ist aber wohl nicht so, wie sowohl der Dinslakener Kläger, als auch der Bund der Energieverbraucher es darstellen.

27.10.08: Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 20.11.08, Frau OB Mühlenfeld als medl-Aufsichtsratsvorsitzende zu beauftragen, zeitnah eine Sondersitzung des medl-Aufsichtsrates anzuberaumen, um deutlich höhere Gaspreissenkungen zum 1. Jan. 2009, spätestens aber 1. Feb. 2009, zu beschließen.

25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (25 KB)

30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!

12.7.08: Medl kündigt erneute saftige Gaspreiserhöhung von 24% zum 1. Sept. 08 an. Damit in weniger als 4 Jahren die Preise mehr als verdoppelt!  Was tun? Widerspruch einlegen und die Rechnung kürzen! Musterwiderspruch als (24 KB) oder (13 KB).

3.7.08: Auf den erneuten Drohbrief der medl an Boykotteure, ähnlich dem 1 Jahr zuvor, braucht niemand zu reagieren, denn der Brief ist bedeutungslos! Nur zur Erinnerung das letzjährige Musterschreiben an die medl in Reaktion auf den medl-Drohbrief von Juli 2007 als (25 KB)

29.4.08:   Nach BGH-Urteil als oberster Instanz haben rund 160 Verbraucher aus Sachsen ihren Prozess gegen den Gasversorger ENSO endgültig gewonnen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KZR 2/07). Sie müssen die viermaligen Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 wegen Ungültigkeit der Preiserhöhungsklausel nicht bezahlen. Bei den 160 Klägern handelt es sich nicht um Tarifkunden, sondern um so genannte Sonderkunden. Der größte Teil der Mülheimer Gaskunden hat aber genau derartige Sonderverträge, in vielen Fällen noch abgeschlossen mit der Rhenag vor 1997 (damals Sondervertrag S I), die aber immer noch gültig sind, da die medl als Rhenag-Nachfolger auch die Verträge übernahm. Die MBI empfehlen deshalb allen medl-Kunden, möglichst umgehend nachzuprüfen, ob sie im Besitz von Sonderverträgen sind . Wenn ja, sollte sich jede/r überlegen, ob er/sie ggfs. ebenfalls Klage einlegt. Leider ist nämlich nicht zu erwarten, dass unsere Mülheimer medl , wenn sie gemäß des BGH-Urteils verlieren sollte, das Urteil auf alle ähnlich gelagerten Vertragsverhältnisse anwenden wird. Unrechtmäßig erhobene Gelder wird die medl (leider) wohl nur zurückzahlen, wenn sie vom Gericht dazu verurteilt wird!

18.3.08: Erneute medl-Gaspreiserhöhung um mehr als 7% zum 1. Mai . Abzocker zu Ostern?! Das macht 68% brutto höhere Preise als Okt. 2004 und 147% Preiserhöhung seit Jan. 2000! Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004. Die BI rät, auch gegen die erneute Preiserhöhung Widerspruch einzulegen und die Gasrechnung zu kürzen! Musterschreiben dafür zur medl-Gaspreiserhöhung 1.5.08 als (23 KB) oder als (13 KB). Gaspreise kürzen - aber richtig! Anleitung der BI gaspreise-runter-mh als (28 KB)

19.1.08: RWE-Gaskunden müssen Preiserhöhungen nicht zahlen! Das Landgericht Dortmund hat einer Sammelklage gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. Gründe: Keine wirksame Rechtsgrundlage für die diversen Preiserhöhungen, weil wirksame Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers fehlten. Genau das droht der medl auch, denn die bei den meisten Mülheimer Klägern immer noch gültigen Sonderverträge der Rhenag enthalten keine wirksamen Preisanpassungsklauseln für alle Preiserhöhungsorgien der medl seit Nov. 2004! Schlechte Karten für die medl? Und nach dem Zerlegen der Mülheimer Sammelklage kann sich jetzt wieder jeder der Klage anschließen! Pressemitteilung der BI gaspreise-runterMH dazu: Gerichtsurteile eröffnen neue Möglichkeiten! Die Chancen stehen schlecht für die medl!!

10.1.08: Pressemeldung: Gerichtsurteil eröffnet neue Möglichkeiten! BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden Kürzungen vorzunehmen! Wortlaut des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf, die mit der Klage von 52 Parteien erhobenen Ansprüche gegen die medl jeweils in getrennten Prozessen zu verhandeln

2.1.08: Nach den albernen medl-Plakaten jetzt die nächste Medl-Aktion: "Werbung auf Schiene - Für Energie-Informationen nutzt die Medl eine Straßenbahn der Mülheimer Verkehrsgesellschaft. Mit einer außergewöhnlich gestalteten Straßenbahn der Linie 102 ... Einen „Hingucker im Mülheimer Stadtbild” habe man geschaffen, erklärt der Energieversorger. Auf dem Mittelwagen ist, als sei er quasi durchsichtig, eine alltägliche Nahverkehrsszene zu sehen, die Menschen auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder nach Hause zeigt. Und mitten in den Innenraum der Straßenbahn wurde ein medl-Serviceauto gestellt .. Im neuen Jahr wolle man das eigene Motto „Einfach näher dran” noch konsequenter umsetzen, kündigt die medl an. ... " (WAZ). Frage: Hat die medl nichts anderes zu tun als dauernd neue PR-Aktionen, die z.T. alles andere als "näher dran" sind, aber viel Geld kosten?

26.12. 2007: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht: „Zum Jahresbeginn steigen Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge aus FAZ.Net: „Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“, nachlesbar alle auf einer (92 KB)

24.12.07: Als Weihnachtsgeschenk erhalten die meisten Mülheimer Gaskunden heute einen medl-Brief zur Ankündigung der Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 08 um 10,2%. Die Begründung darin über eine Tabelle zu Einkaufs- und Verkaufspreisentwicklung in % ist nichtssagend. Auch deshalb: Widerspruch einlegen und kürzen!

19.12.07: Bereits zweimal verschobener Verkündungstermin des Landgerichts Düsseldorf zur Sammelklage gegen die medl-Gaspreise. Das Gericht verkündete, dass aus der Sammelklage 52 Einzelklagen gemacht werden müssten. Das ist bisher einzigartig in Deutschland, wo in den letzten Jahren dutzende Sammelklagen meist auch erfolgreich waren. Auf die Begründung des Langerichts darf man gespannt sein. Zur Sache selbst hat das Gericht aber noch nichts beschlossen o.ä.. Das kann man eher als gutes Zeichen werten (vgl. Bremer Urteil u.a. vom 16.11.07!). Dennoch: Das Aufspalten der Sammelklage nach 9 Monaten sieht etwas nach Zeitschinden aus nach dem Motto: Der Elefant kreißte und gebar erstmals ein Mäuselein ....

29.11.07: nächstes reguläre Treffen der BI gaspreise-runter-mh , 19 Uhr Gasstätte Altes Schilderhaus, Südstr.. Themen des Abends: Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen. Frau RA Holling zur Sammelklage und zu den neuesten Gerichtsurteilen wie zuletzt in Bremen/ Drohende Gaspreiserhöhung bei Rekord-Ölpreis? /Neues von der medl: Medl-Imagekampagne, u.a. Plakate „medl –einfach näher dran“, evtl. weitere Drohbriefe und ggfs. Bericht aus dem sog. Medl-Beirat/ Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr/ Sonstige Aktionen, Aktivitäten

16.11.07: 59 Gaskunden aus Bremen haben im juristischen Streit um intransparente Preiserhöhungen auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Berufung des beklagten Regionalversorgers swb wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen am Freitag zurück. Die Richter schlossen sich dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Bremen an, das fehlende Transparenz in den Preisanpassungsklauseln der swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt hatte. Somit seien auch die Preiserhöhungen um insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam. Allerdings ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 5 U 42/06)

Nov. 07: Medl-Preisrätsel: Was soll die Plakatserie "medl -einfach näher dran" wem sagen?

31.10.07: Verkündungstermin beim Landgericht Düsseldorf zur Sammelklage gegen die medl-Gaspreise . Das Gericht verkündete heute, dass der Verkündungstermin erneut verschoben sei, und zwar auf Mitte Dezember. Auch Frau RA Holling wertet das eher positiv im Sinne der Kläger. Frau RA Holling wird trotz der erneuten Verschiebung zu dem Treffen zumindest der Kläger am 8. November um 19 Uhr in der Gaststätte Altes Schilderhaus an der Südstraße 2 kommen, um zumindest einen Zwischenbericht zu geben. Auch Nicht-Kläger sind herzlich eingeladen. Das nächste reguläre Treffen der BI gaspreise-runter-mh ist am Donnerstag, dem 29. November, um 19 Uhr ebenfalls in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße

Für 26.9.07 war ein Verkündungstermin beim Landgericht Düsseldorf angesetzt zur Sammelklage von 52 Mülheimer/innen gegen die medl-Gaspreise. Es sollte u.a. darum gehen, ob das Gericht die Klage als Sammel- oder als Einzelklagen behandelt. Das Gericht verkündete, dass der Verkündungstermin auf den 30. Oktober verschoben sei.

14.9.07: "Gaspreise bleiben konstant, Damit zählen wir in der Rhein-Ruhr-Region zu den günstigsten Anbietern", erklärte gestern medl-Geschäftsführer Gerd Bachmann. Die umstrittenen Mahnschreiben an die Kunden, die die Preisaufschläge der vergangenen Jahre verweigert hatten, scheinen Wirkung gezeigt zu haben. Von den ursprünglich über 1500 Verweigerern seien laut Bachmann lediglich 150 übrig geblieben. Man muss nicht immer alles wörtlich nehmen, was so in der Zeitung steht: Ob die medl-Preise die günstigsten sind, ob von 2700 "Verweigerern" im Juli nur noch 150 übrig geblieben sind, ist genauso fraglich, wie der Gerichtsstand: der ist nämlich nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Landgericht Düsseldorf! Eins jedenfalls macht der Artikel deutlich: Der massenhafte Protest hat auch bei medl deutlich Wirkung gezeigt. Ganz so arrogant wie noch vor 1 Jahr klingt das alles nicht mehr. Ohne die BI Gaspreise-runter-mh und ohne die Sammelklage wäre die nächste Erhöhung längst vollzogen worden! Ein Zwischenerfolg der Bürgerinitiative! Laut neuestem Beteiligungsbericht der Stadt Mülheim(öffentlich) ist der medl-Bilanzgewinn von 8,1 Mio Euro in 2005 auf 12,2 Mio in 2006 gestiegen (in Prozent ein Plus von über 50%!). 2007 soll er laut Plan wieder auf knapp 9 Mio. Euro fallen. Wohl wissend, dass diese Zahlen in der Sammelklage von Bedeutung sein könnten, hat die medl vorerst die Finger von erneuten Preiserhöhungen gelassen!

25.8.07: Die medl hat nun Mahnbriefe verschickt an ausgesuchte Gaspreispreisboykotteure mit der Androhung von gerichtliche Schritten, wenn bis 4.9. nicht gezahlt wird. Der nächste Einschüchterungsversuch? Ob die medl wirklich klagen wird, ist ungewiss, denn das Risiko ist hoch, dass sie dann ihre Kalkulationen offenlegen muss. Frau RA Holling hat ein Formschreiben als Antwort aufgesetzt. Sie sagt: Keine Panik und nicht erschrecken lassen. Die dabei zusätzlich von der medl geforderte Mahngebühr ist übrigens eindeutig unzulässig!  Ausführlicher Widerspruch gegen den erneuten medl-Drohbrief an Gaspreisboykotteure mit Klageandrohung von Ende Aug. 07 als (25 KB)

16.8.07: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Medl-Drohbrief von Anfang Juli und Widersprüche dagegen Änderung der Nennwertbelastung und damit der Grundgebühr bei etlichen medl-Kunden: weiterer Erfahrungsaustausch Sammelklage gegen die medl-Preise: Sachstand Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen, insbesondere BGH-Urteil zu Heilbronn Sonstige Aktionen, Aktivitäten

9.8.07: Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 - Az. VIII ZR 36/06 – von Frau RA Holling, nachdem Urteil und Urteilsbegründung Ende Juli veröffentlicht wurden

25.7.07: Erster Verhandlungstermin gegen die Medl-Gaspreise vor dem Landgericht Düsseldorf. Zunächst wurde um die Frage gestritten wurde, ob die Tarife der Medl nun allgemeine Tarife seien oder möglicherweise Sonderverträge. Hierzu müssen die Anwälte noch ergänzend vortragen.Im übrigen ist sich das Gericht noch nicht schlüssig, ob es das Verfahren als Sammelklage führen will oder als Einzelklagen. Hintergrund ist, dass bei den einzelnen Tarifstrukturen unterschiedliche Erhöhungen vorliegen. Eine Problem, dass bisher kein deutsches Gericht so gesehen hat. Termin zur Verkündung einer Entscheidung dazu ist anberaumt für den 26.09.07. Und nun das Wichtigste: Die Entscheidung des BGH ist da! Der Text läßt nach erster Einschätzung hoffen. Selbstverständlich muß dies jedoch noch genauer geprüft werden. Mehr zu den Leitsätzen des BGH-Urteils vom 13. Juni 2007

12.7.07: BI-Treffen um 19.00 Uhr, Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Was tun bei den medl-Jahresabrechnungen ? Reaktionen der medl auf die Preiskürzungen und weiteres Vorgehen zu dem neuerlichen medl-Brief; Sammelklage gegen die medl-Preise: Sachstand; Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen, insbesondere BGH-Urteil zu Heilbronn; Sonstige Aktionen, Aktivitäten.  Musterschreiben an die medl als Widerspruchsbestätigung in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB).

7.7.07: Die medl hat Kunden, die gekürzt haben oder unter Vorbehalt zahlen, angeschrieben, dass sie aufgrund des BGH-Urteils zu Heilbronn die Widersprüche nicht anerkennt. Deshalb sollten die gekürzten Beträge bis 20. Juli gezahlt werden. Das kann nur als Einschüchterungsversuch gewertet werden, denn das BGH-Urteil wird von vielen kompetenten Stellen bisher völlig anders interpretiert, als die medl das versucht. (vgl. die untenstehende Meldung von Ende Juni) Auch liegt noch keine Urteilsbegründung vor, lediglich eine Presseerklärung des BGH. Keiner braucht sich von dem medl-Brief ins Boxhorn jagen zu lassen, denn es ist ungewiss, ob denn die medl auch klagen wird, wenn Kunden auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren oder ihr widersprechen. Dennoch ist es sinnvoll, auf der Sitzung am Donnerstag, dem 12.7., ein möglichst abgestimmtes Vorgehen zu beratschlagen.

Ende Juni 07: Viele Mülheimer Gaskunden haben zur aktuellen Jahresabrechnung erneut Widerspruch eingelegt und die Rechnung gekürzt, meistens auf die Preise von Okt. 2005. Medl-Jahrerechnung 2007: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung als (33 KB). Einige haben auch bei der medl angerufen und dort hat man versucht Ihnen zu erzählen, dass mit dem BGH-Urteil vom 13. Juni jetzt alles anders sei. Die medl werde gekürzte Gelder jetzt einklagen usw.. Abgesehen von der Frage, ob das reine Einschüchterungsversuche sind und ob die medl wirklich gegen auch nur einen einzigen der "Boykottöre" wirklich klagen wird/würde, sollte man sich das BGH-Urteil genauer ansehen, obwohl der vollständige Urteilstext anscheinend noch nicht vorliegt. Frau RA Holling hatte ja bereits eine erste Einschätzung gegeben mit dem Fazit: "Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen!" . In jedem Fall aber gilt: Nicht bange machen lassen, wie es die medl anscheinend zumindest bei einigen probiert! So schnell schießen die Preußen, sprich medls, nämlich nicht und ihre Munition sieht auch so toll nicht aus!

13.6.07: Verhandlung des Bundesgerichtshofes in dem Revisionsverfahren zur Heilbronner Klage. Der BGH gestand den Heilbronner Klägern nur einen Teilerfolg zu. Gaspreise sind danach gemäß § 315 BGB aber gerichtlich überprüfbar. Da die Heilbronner Klage sich nur gegen die Erhöhung richtete, hat das Gericht der gesamten Preisüberprüfung nicht nachgegeben.Erste Anmerkung zum BGH-Urteil von RA Holling, vom 14.6.07: Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen!

2.5. 07: Rechtsanwalt Dr. Hempel, Wuppertal, vertritt die medl mit 49-seitiger Klageerwiderung zur Sammelklage gegen die medl-Gaspreise . Ein Termin zur ersten mündlichen Verhandlung hat das Gericht nicht bestimmt. Dies wird voraussichtlich nach Eingang der Replik durch RA Holling und der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofes in dem Revisionsverfahren Heilbronn am 13.06.2007 geschehen.

26.4.07: Gehört die Medl nur durch "unglückliche Umstände" zu den teuersten Anbietern? Bachmann verteidigt sich und ist schwer unter Druck!

17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die Sammelklage zeigt Wirkung! und der MBI-Antrag vom 10.3. für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!

8.2.07: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Sind die Tarifsenkungen der medl ausreichend - waren die Preiserhöhungen der medl berechtigt? Weitere Themen des Abends: Einreichung der Sammelklage: Frau RA Holling stellt die Klage vor Medl-Preise im Landesvergleich und Eon-Angebot für Mülheim; Umgang mit den kommenden Preissenkungsankündigungen Aktionen. Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)

7.2.07: Sammelklage gegen die medl-Gaspreise eingereicht . 52 Kläger vertreten weit mehr als 200 Familien und sie klagen gegen die Erhöhung zum 1.11.2005. Die medl wurde Mitte August 2006 in einem Brief aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben zu einer möglichen Sammelklage, u.a. zur Frage, ob sie eine Musterklage akzeptieren würde. (Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB). Eine Antwort der medl steht auch nach fast 6 Monaten immer noch aus!

Jan. 07: Die Medl-Gaspreise sind deutlich überhöht, auch im Landes- und noch mehr im Bundesvergleich! Die MBI fordern deshalb die medl auf, ihre Preiskalkulation offenzulegen und die Preise wieder abzusenken auf ein Niveau, das der gesetzlich geforderten Billigkeit des § 315 BGB entspricht! Links zu Vergleichen von Gaspreisen durch das Bundeskartellamt Jan. 2007

4.1.07: BI-Treffen um 19.00 Uhr, Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr. 2. Das Bundeskartellamt veröffentlichte heute eine Vergleichstabelle aller Gasversorger, bezogen auf einen fiktiven Haushalt mit 20.000 kWh Verbauch. Demnach liegt die medl im Mittelfeld. Doch die Daten stammen aus Oktober, vor der letzten medl-Preiserhöhung. Aber insgesamt besagt die Tabelle wenig darüber, ob die medl-Preise gerechtfertigt und nach § 315 BGB der Billigkeit entsprechen! BI empfiehlt weiter allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und nur gekürzte Rechnungen zu bezahlen!

30.12.06:MVG-medl-Desaster: Privatisierung und ihre Folgen: MEDL-MVG-Abführungsvertrag geändert. Nur wie und warum? Hängt das mit den ungeklärten 16 Mio.-Forderungen des Finanzamts zusammen? Der Graab-Rücktritt evtl. auch? Warum zieht keiner die (Fehl-)Berater Jasper/BPG für das Chaos zur Rechenschaft?
19.12.06: medl-Geschäftsführer Graab (von der RWE-Seite) tritt überraschend zurück. Gründe bisher unbekannt.

14.12.06: MBI-Anfrage brachte es ans Licht: MEDL-Gaspreissenkung zum 1. Feb. von 0,17 Cent wieder nur eine Farce, die von der Mehrwertsteuererhöhung bereits ganz geschluckt wird! Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und zumindest die letzten drei Gaspreiserhöhungen zu revidieren. Bevor das nicht geschieht, sollten die Gaskunden weiter kürzen.

23.11.06: Nächstes BI-Treffen um 19.00 Uhr, Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Sammelklage gegen die medl-Preise: Sachstand Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen/Gaspreiserhöhungen, u.a. die selektive eon-Gaspreissenkung. Bericht aus dem Hauptausschuss zu dem MBI-Fragenkatalog zur medl und zu Gaspreisen. Sonstige Aktionen, Aktivitäten zu den überhöhten Gaspreisen, um noch mehr Kunden zu Widerspruch und ggfs. gekürzten Zahlungen zu bewegen.

22.11.06: NRZ: Heizen wird billiger. Medl will Anfang Januar den Gaspreis senken. Allerdings erhöht sich die Umsatzsteuer. "Ich gehe davon aus, dass wir Anfang des kommenden Jahres unsere Netto-Gaspreise senken werden", erklärte Medl-Geschäftsführer Gerd Bachmann. Über die Höhe der Preissenkung konnte er allerdings noch keine Angaben machen. Dies werde in etwa 14 Tagen der Fall sein. Die Medl hatte zum 1. Nov. den Arbeitspreis um netto 0,35 Cent pro kWh erhöht, damit um 55% in 2 Jahren! Die Landeskartellbehörde hatte die medl bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise im Landesvergleich als „preisauffällig" bewertet. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli kann man nur als Augenwischerei ansehen. Deshalb darf man/frau gespannt sein, was im Jan. wirklich kommt! Sicherlich reagiert die medl aber auf die vielen, vielen Widersprüche und wohl auch auf die angehende Sammelklage. Kurzum: Zumindest bis hierher ein schöner Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!!

9.11.06: Treffen zur Vorbereitung der Sammelklage gegen die medl-Gaspreise mit RA Holling um 19.00 Uhr, Altes Schilderhaus, Südstraße 2. Bei dem sehr gut besuchtenTreffen der BI gaspreise-runter-mh wurden noch einmal die verschiedenen Aspekte des Für und Wider einer Sammelklage gegen den Gasversorger besprochen. Alle waren sich schließlich einig, ähnlich wie in vielen anderen Städten jetzt auch in Mülheim eine gerichtliche Klärung zu beantragen, da es keine Anzeichen gibt, dass die medl von sich an einer Aufklärung interessiert ist. Es sei auch daran erinnert, dass die Landeskartellbehörde die medl bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise auch im Landesvergleich als „preisauffällig" bewertet hatte. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli kann man nur als Augenwischerei ansehen. Bereits über 60 Klagewillige gaben Frau Rechtsanwältin Holling aus Düsseldorf Vollmacht und Unterlagen für eine Sammelklage gegen die medl wegen der überhöhten Gaspreise. Weitere werden noch folgen, so dass die Anwältin jetzt die Klage vorbereiten kann.

9.11.06: Fragenkataloge für den Hauptausschuss am 23.11.06 zur medl, zum einen zur jüngsten erneuten Gaspreiserhöhung und zum anderen zu Steuernachforderungen und Ausgaben für Festivitäten

19.10.06: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Weiteres Vorgehen zur evtl. Sammelklage gegen die medl-Preis: Beratung mit Frau RA Hollinge. Neuere Entwicklungen, Urteile etc. zu Gaspreisen/Gaspreiserhöhungen. Was tun, wenn die angedrohte nächste Gaspreiserhöhung der medl angekündigt wird? Sonstige Aktionen, Aktivitäten zu den überhöhten Gaspreisen, um noch mehr Kunden zu Widerspruch und ggfs. gekürzten Zahlungen zu bewegen
Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt unabhängig davon weiterhin allen medl-Kunden, Kürzungen vorzunehmen und allen neuen Gaspreiserhöhungen zu widersprechen!

17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%! Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf! Aktualisierter Widerspruchsvordruck gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.11.06 als (22,5 KB) oder als (13 KB). Hinweise und Musterbriefe zu Widerspruchsvarianten gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November 2006, alle auf einer einzigen Word-Datei (41 KB). Einspruchsbrief für Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB) - Feb. 06, aktualisiert Okt. 06. Aktualisierter Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als Word-Datei (30 KB) oder als ( 12,5 KB)  und Brief Vermieter an Mieter dazu als (10 KB)

14.9.06: Treffen der BI gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus, Südstr. 2. Themen des Abends: Was tun, wenn die angedrohte nächste Gaspreiserhöhung der medl angekündigt wird? Weiteres Vorgehen zur Sammelklage gegen die medl-Preise. Bericht von der Veranstaltung bei den Grünen zu "Gaspreise, ja wo laufen sie denn" neueste Gerichtsurteile und: Erstmals hat in Sachsen eine Landeskartellbehörde von einem Versorger verlangt, überhöhte Gaspreise an alle (nicht nur Kläger vor Gericht!) zurückzuzahlen. Ende Sept. wird ein Gespräch mit medl-Geschäftsführer Bachmann stattfinden, das dann aber wieder verschoben wurde!

10.8.06: Treffen der Initiative gaspreise-runter-mh um 19 Uhr im Alten Schilderhaus an der Südstraße. . Beschlossen wurde ein Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB)

29.7.06: Medlgreenday ziemlich mau! Leserbrief dazu: "Nein, das medl-Fest war wirklich nicht unser Fest, zumindest nicht von und für die Mülheimer/innen und schon überhaupt nicht für die Gaskunden anläßlich 150 Jahre Gasversorgung in Mülheim! Ist die medl etwa eine ge(- oder ver)schlossene Gesellschaft?" Die ganze Stadt Mülheim war  zuplakatiert von der medl, die sich die 150-Jahresgasfeier viel Geld kosten lässt. Getrennt vom VIP-Empfang im Schloss Broich großes Programm für das Fußvolk in der MüGa. Ja bei den hohen Gaspreisen ....... Doch das Volk blieb weg! Die medl selbst wurde 1997 unter turbulenten Umständen als Koop-Firma RWE/Stadt gegründet , ohne Ausschreibung o.ä.. Na denn, auf das 150jährige!!

Juli 06: BGB § 315 gilt bei Strom- und Gaspreisen auch für Mieter: Vermieter sind in der Pflicht! Kammergericht Berlin und Bundesjustizministerium bestätigen Kürzungsrecht von Mietern bei Gas- und Strompreiserhöhungen. Urteil Kammergericht Berlin 12Jan06 12 U 216 -04. Vermieter muss bei Preiserhöhung handeln und Brief Justizministerium. Bundesministerium der Justiz bestätigt Kürzungsrecht von Mietern bei Gas- und Strompreiserhöhungen. Mietermusterbrief  über 10 Prozent Preiserhöhung (26 KB) und Mietermusterbrief über 50 Prozent Preiserhöhung (26 KB)

4.7.06: medl-Reaktion auf Kürzungen bei der Jahresrechnung Gas: Medl ganz lieb zu Boykotteuren? Verifox-Preisvergleich von März 06: MEDL erst an 854ter Stelle! als (17,5 KB)

29.6.06: Gaspreissenkung zum 1. Juli um 0,1 Cents, weniger geht nicht! SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN!

22.6.06: Treffen der Bürgerinitiative. Für die über 100 Mülheimer Gaskunden reichte der Saal wieder nicht aus. Themen: Medl-Jahresrechnung 2006 und evtl. Sammelklage gegen die medl. RA Holling aus Ratingen informierte dazu über Chancen und Risiken. Am Ende waren deutlich mehr Teilnehmer als beim letzten Treffen daran interessiert, sich aktiv an einer koordinierten Klage zu beteiligen. Als nächsten Schritt wollen die bereits über 60 Klagewilligen jetzt die medl zu einer Stellungnahme auffordern.26.6.06: Pressemeldung  der Bürgerinitiative gaspreise-runter-mh:  "Mülheimer Gaskunden kürzen die aktuelle Jahresabrechnung –  weitere Schritte zu einer Sammelklage gegen die medl geplant"

16.6.06: Die ersten Jahresabrechnungen der medl sind gekommen. Jetzt wird es ernst. Jetzt muss jeder Gaskunde überlegen, ob er kürzt oder nicht. Deshalb fürs erste ein paar Hinweise unter Medl-Jahresabrechnung 2006: Was tun? Musterschreiben zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31,5 KB) und Rechenschema dafür als (27 KB)

1.6.06: Die Medl hat offensichtlich irgendwann in den letzten Monaten eine neue Version ihres Geschäftsberichts 2004 ins Netz gestellt. Dieser korrigierte Bericht enthält eine Seite 13a statt der Seite 13 - nachzulesen als (64,9 KB) -  MBI-Fragenkatalog im  Hauptausschuss zu möglichen Gründen und Auswirkungen dieser nachträglichen und ungewöhnlichen Änderung.

31.5.06: Treffen der Initiative: Proppevoll war der Saal. Viele sprachen sich für eine Sammelklage aus, die aber noch genauer vorbereitet werden muss mit Verbraucherverbänden und Anwälten. Vordringlicher ist die Vorbereitung auf die Jahresabrechnung, die wohl gegen Ende Juni eintrudeln wird. Viele weitere Gaskunden werden Widerspruch einlegen und auch mit der Jahresabrechnung die Erhöhungsbeträge nicht mehr zahlen.

24.5.06: Bremer Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam. In Mülheim nun doch Sammelklage gegen die medl? Hinzu kommt, dass auch das Landeskartellamt die Mülheimer Gaspreise als überhöht ansieht. Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen der swb unter Berufung auf das Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB) nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher

17.5.06: Die Medl hat offensichtlich irgendwann in den letzten Monaten eine neue Version ihres Geschäftsberichts 2004 ins Netz gestellt. Dieser korrigierte Bericht enthält eine Seite 13a statt der Seite 13 - nachzulesen als (64,9 KB) -  Fragenkatalog an den Hauptausschuss am 1.6.06 zu möglichen Gründen und Auswirkungen dieser nachträglichen und ungewöhnlichen Änderung.
MEDL-Geschäftsführer Bachmann heute in der Aktuellen Stunde (WDR): ”Preissenkungen, wie die Kartellbehörde sie fordert, sind Augenwischerei.”Die Initiative
"gaspreise-runter-mh " dagegen empfiehlt, Widerspruch auch nachträglich gegen die  Preiserhöhungen vom 1.11.2004/ 1.2.2005/ 1.11.2005 und vom 1.2.2006 einzulegen (vgl. Aktuelle Bürgerinformation der BI).

4.5.06: Nächstes Treffen der Initiative um 19.00 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße. Themen: Gerichte in Düsseldorf, Bremen, Karlsruhe, Hamburg ... entscheiden für Verbraucherrechte bei Gasexpreisexplosion. Bundesweit wehren sich immer mehr Gaskunden gegen drastische Preiserhöhungen. In Mülheim ist es anders: Viele Mülheimer zahlen die Gaspreiserhöhung nicht mehr, aber weder die medl klagt gegen Kunden, noch verklagen medl-Kunden den Versorger. Und die Landeskartellbehörde NRW ermittelt sehr wohl gegen medl, egal was die WAZ berichtet! Meldung auf Antenne Ruhr um 16.30 Uhr: Zum 1. Juli sollen sich in Mülheim voraussichtlich die Gas-Preise ändern. Das sagt zumindest das Landeskartellamt in Düsseldorf. Es hatte sich eingeschaltet, weil die Gas-Preise des Mülheimer Anbieters Medl offenbar zum Teil über dem Landes-Durchschnitt lagen. Nun habe es Gespräche zwischen der Behörde und dem Gasversorger gegeben, sagte uns Kartellamts-Sprecher Joachim Neuser: O-TON Herr Neuser!!! Auf Antenne Ruhr-Anfrage bestätigte Medl-Geschäftsführer Hans Gerd Bachmann das neue Tarifsystem zum 1. Juli allerdings nicht . Frage bleibt, wann auch die WAZ endlich die geforderte Gaspreissenkung vermeldet!

24.4.06: Schreiben der Landeskartellbehörde zu "Gaspreisstellung der medl": "... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung..  das neue Preissystem zum 1. Juli......." Also: Zum 1. Juli muss die medl ein neues Preissystem vorlegen, das zur Preissenkung führt. Das Kartellamt untersucht im Übrigen nicht die "Billigkeit des Gaspreises gemäß § 315 BGB", ob die Preise als solche angemessen sind, sondern nur ob sie sich im Vergleich zu anderen Gasanbietern im Rahmen bewegen! Doch bereits dabei erwiesen sich die Mülheimer Gaspreise als zu hoch! Der ganze Brief der Kartellbehörde ist nachzulesen als (64,3 KB).  Jetzt hat auch die WAZ es schwarz auf weiß:  Medl muss Preise senken!

19.4.06: WAZ-MH: "Kartellamt: Kein Verfahren gegen medl. Aber Bürgerinitiative Gaspreise-runter-mh bleibt bei ihrer Behauptung" und im Kommentar: "Argumente mit Wut im Bauch - Sich die Wahrheit zurecht zu biegen, hat nichts mit fairer Information zu tun". Fakt aber ist, dass ein Vorermittlungsverfahren gegen die medl läuft, weil sie zu den 12 Gasversorgern in NRW gehört, die preisauffällig geworden sind . Grundlage für die Voruntersuchung waren die zum 1. November 2005 gültigen Gaspreise und 2 Erhöhungen der medl in 3 Monaten.  Wenn medl keine Preissenkung durchführt, droht das förmliche Ermittlungsverfahren wegen Preismissbrauchs gegen medl. Leserbrief dazu an die WAZ : "Ich wehre mich entschieden gegen Ihre Behauptung, dass ich oder die Bürgerinitiative die Wahrheit zurechtbiegen und falsche Behauptungen aufstellen und sogar wiederholen!"

17.3.06: Anfrage an den Hauptausschuss am 30.3.06 zur Überprüfung der medl - Gaspreise durch das Landeskartellamt und zu Konsequenzen daraus für die medl-Gaspreisgestaltung

1.3.06: Verifox-Gaspreispreisvergleich: Günstigster MEDL-Tarif erst an 854ter Stelle in Deutschland und 20% teurer als der günstigste Anbieter! Nachzulesen als (17,5 KB)15.2.06: Initiative gaspreise-runter-mh mit erster Zwischenerfolg: Ermittlungen gegen MEDL-Gaspreiserhöhungen durch das Landeskartellamt wegen überhöhter Preise!

28. Jan. 06: MEDL verkündete über Zeitung die nächste Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 48% in nur 15 Monaten. Es reicht! MBI beantragen, die kundenunfreundliche, überfallartige Informationspraxis wie bei der medl zu ändern!

26. Jan. 06: turbulente öffentliche Sondersitzung des Hauptausschuss auf MBI-Antrag hin zur angedrohten nächsten Gaspreiserhöhung: OB läßt Saal räumen! CDU-Heidrich sprach von Rattenfängern u.v.m. (K)ein Le(e)hrstück für die Demokraten?

12.1.06: In der Gaststätte "Altes Schilderhaus," Südstraße 2, Versammlung der BI gaspreise-runter-mh. Haupttagesordnungspunkt der Versammlung die zum 01. November 2005 ausgesprochene Gaspreiserhöhung und die bereits angekündigte erneute Gaspreiserhöhung zu Februar/März 2006 und wie man als Verbraucher auf überhöhte Erdgaspreise reagieren kann. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal wurden erste Aktivitäten zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerinitiative geplant. Alle Anwesenden der Bürgerinitiative fordern von den der medl: Nachweis der Billigkeit nach § 315 BGB durch Offenlegung der Gaspreiskalkulation und Rücknahme der Preiserhöhungen, falls der Beweis der Billigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Nächster Termin für die BI Versammlung: am Donnerstag, 2. Februar, wieder in der Gaststätte "Altes Schilderhaus"

30.11.05: Wie in vielen Städten Deutschlands haben sich nun auch in Mülheim Bürger zusammengeschlossen, um gegen die exorbitant gestiegenen Gaspreise zu protestieren. Die neue Initiative gaspreise-runter-mh wendet sich gegen die binnen Jahresfrist in 3 Schritten um 36 % erhöhten Gaspreise der medl. Ansprechpartner und Sprecher der Initiative sind: Michael Klahold, Tel.: 9957021, Michael Kasimir, Tel.: 592896

4.1.06: Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf wies das Düsseldorfer Landgericht gestern hin. Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalku-lation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hin-genommen werden müsse. Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen. (Az.: 12 O 544/05).

5.1.06: MBI-Antrag von gestern auf Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses für Mitte Jan. 2006 zum Tagesordnungspunkt:  Angekündigte Gaspreiserhöhung der medl ab Feb./März 2006 war erfolgreich. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist der Rat (hier: der Ausschuss) unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen (§ 47 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung). Der Termin für die Sitzung des Hauptausschusses wurde in Abstimmung mit Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld für Donnerstag, den 26.01.2006 (16.00 Uhr), festgesetzt. Die Sitzung ist öffentlich und findet in Raum 108 (neben dem Ratsaal) statt.
mit dem
MBI- Antrag, den städtischen Vertreter/innen in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der medl zu empfehlen, die für Feb./März 2006 angekündigte, erneute Gaspreiserhöhung abzulehnen.

22.10.05: Gas- und Strompreise in aller Munde! BGH-Urteil gegen Stromnetzbetreiber: Verbraucherschützer sehen sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preiskalkulation der Energiekonzerne in ihrem Kampf gegen überhöhte Tarife gestärkt. Verbraucherzentrale Sachsen reichte Sammelklagen gegen Gasversorger bei Gericht ein. Zur Gaspreisentwicklung laut dpa: Im Frühjahr 2000 musste der Verbraucher durchschnittlich ungefähr 1000 Euro bezahlen. Lag der Preis für eine Energieleistung von 33 540 Kilowattstunden im September 2004 noch bei rund 1700 Euro, zahlt der Verbraucher derzeit 1841 Euro, d.h. seit 2000 eine Steigerung von 84%! Und in Mülheim? Die medl hält die Höhe der für 1. Nov. angekündigten Gaspreiserhöhung immer noch geheim!

15.9.05: Etappensieg für klagende Gaskunden vor dem Landgericht Hamburg, das den Gasmonopolisten Eon aufforderte , seine Kalkulation für die Preiserhöhungen offen zu legen . In der Verhandlung muss Eon Hanse seine Kalkulation offen legen. In einer vorläufigen Einschätzung sei das Gericht zu der Meinung gelangt, dass nur so überprüft werden könne, ob die erhöhten Gaspreise angemessen seien, erklärte die Vorsitzende Richterin einer Zivilkammer des Hamburger Landgerichts zum Prozessauftakt. Eine Entscheidung soll am 8. Dezember verkündet werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage koordiniert, mit der aus Sicht der Kläger die „Unangemessenheit des Gaspreises“ festgestellt werden soll. Ebenso wollen sie erreichen, dass der Versorger zur Vorlage einer Preiskalkulation verpflichtet wird. Die Energiebranche steht seit Monaten wegen der Preiserhöhungen in der Kritik. Das Urteil könnte deshalb Vorbildcharakter haben, nicht nur beim Gas. In Hamburg hatte sich auch eine Bürgerinitiative gegen Energiepreiserhöhungen gegründet, die unter anderem mit Unterschriftensammlungen in der Bevölkerung ihren Forderungen Nachdruck verliehen hat. Auch in Mülheim hat die medl mit vielen boykottierenden Gaskunden zu kämpfen.

Sept. 05: MBI-Antrag, Preisstabilität für Gas für die kommende Heizperiode 2005/2006 zu beschließen, da die Stadt mit 51% die Mehrheit an der MEDL hat. MEDL schüttet pro Jahr 6,5 Mio Euro Reingewinn an Stadt und RWE aus. Weniger wäre unschädlich! Im Hauptausschuss am 22. Sept. steht der Jahresabschluss 2004 des Mülheimer Gasversorgers MEDL (51% Stadt, 49% RWE) auf der Tagesordnung. Der öffentlichen Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass die Jahresüberschüsse der MEDL von 8,4 Mio Euro im Vorjahr auf 10,6 Mio gestiegen sind. Das sind knapp 25%!  Dabei gab es erst zum 1. Nov. 2004 die 1. Preiserhöhung, eine weitere folgte zum 1. Feb. 2005. Beide zusammen betrugen 18%. Weshalb also eine weitere Gaspreiserhöhung nun zum Oktober sein muss, ist die Frage! siehe MBI-Antrag zu Gaspreisstabilität und  Änderungsantrag zum TOP "Preisstabilität für Gas zumindest für die kommende Heizperiode" - Vorlage A 05/0866-01 - für den Finanzausschuss am 26.9.05 und den Rat der Stadt am 29.9.05. SPD, CDU, FDP und Grüne stimmten im Rat der Stadt Mülheim den MBI-Antrag feige von der Tagesordnung. Die Oberbürgermeisterin, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende des Gasversorgers medl (51% Stadt, 49% RWE), weigerte sich außerdem, dem Rat mitzuteilen, wieviel % Preiserhöhung in der Aufsichtsratsitzung am 27. Sept. für den 1. Nov. beschlossen wurden. Ein Kommentar erübrigt sich!

1. Sept. 05: Gas zum Festpreis bei den hohen Preisen? Wie bitte? Die MEDL hat sich einen Werbegag einfallen lassen: Gasbezug zum Festpreis, aber nach Wildwestprinzip (wer zuerst schießt, trifft zuerst) nur für die ersten 1000 Privatkunden, die sich zwischen 5. und 9. Sept. bei der medl melden. Unter dem Titel "Codewort Hitzefest" bzw. "Energiegeheimnis gelüftet" bietet die medl auf Werbeplakaten und Werbeanzeigen, in Webespots und über Aktionspostkarten 777 Euro Festpreis für 1 Jahr für Gasverbrauch bis 20.000 Kw/h an. Ein "Normalkunde" soll so locker 250 Euro im Jahr sparen können. "Wir möchten etwas für die Bestandskunden tun", nennt es Geschäftsführer Bachmann in der NRZ. Welches "Energiegeheimnis" steckt hinter "Codewort Hitzefest" der medl? Will  die medl damit "Boykotteure" ködern? als (60 KB). Unabhängig von der wirklichen Motivation der medl-Geschäftsführung für ihr "Hitzefest" wäre wohl "Codewort Hitzetest" oder "Codewort Witzefest" oder wie auch immer angebrachter für den medl-Gag?! Erst abgezockt und dann auch noch verar....?? Wer als Mieter mit Gas heizt, muss sich warm anziehen?! als (39 KB) - Flugblatt der “BI Gaspreise runter!“ aus Sept. 05 mit Vorschlag für einen Beschwerdebrief an die OB und MEDL-Aufsichtsratsvorsitzende Mühlenfeld wegen der unfairen, unsozialen und ökologisch kontraproduktiven PR-Aktion Codewort Hitzefrei, die nach Western-Prinzip den schnellsten 1000 Eigenheimbesitzern 250 Euro Rabbatt bei Gas-Flatrate schenkte!

 

Gaskunden sind nicht wehrlos den Preiserhöhungen ausgeliefert!

  • Sept. 05: Etappensieg für klagende Gaskunden vor dem Landgericht Hamburg, das den Gasmonopolisten Eon aufforderte , seine Kalkulation für die Preiserhöhungen offen zu legen! Im Okt. verspricht EON Offenlegung. Was, das wird sich zeigen. Nächste Gerichtstermine in 2006. Mehr unter Verbraucherzentrale Hamburg .
  • 22.11.05: Eon Hanse hat Kalkulationen offengelegt und behauptet, weniger erhöht zu haben als der Gaseinkauf teurer wurde. Doch fast alle Experten sagen, eine sachliche Beurteilung der Kalkulation sei anhand des vorhandenen Zahlenmaterials nicht möglich, vgl. http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?version=print&cat=Gas&aid=12189&g=gas oder Zeit online Nr. 47/2005: "Gaspreisexperte: Angabe zur Gewinnmarge von e.on grob irreführend", nachzulesen als (44,4 KB)
  • 24.5.06: Bremer Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam. In Mülheim nun doch Sammelklage gegen die medl? Hinzu kommt, dass auch das Landeskartellamt die Mülheimer Gaspreise als überhöht ansieht. Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen der swb unter Berufung auf das Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB) nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher
  • Nov. 07: 59 Gaskunden aus Bremen haben im juristischen Streit um intransparente Preiserhöhungen auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Berufung des beklagten Regionalversorgers swb wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen am Freitag zurück. Die Richter schlossen sich dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Bremen an, das fehlende Transparenz in den Preisanpassungsklauseln der swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt hatte. Somit seien auch die Preiserhöhungen um insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam. Allerdings ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 5 U 42/06)

29.10. 05: Die MEDL verkündet über Rundbrief die nächste Gaspreiserhöung zum 1. Nov. von über 15%.
4.1.06: MBI-Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses für Mitte Jan. 2006 zum
Tagesordnungspunkt:  Angekündigte Gaspreiserhöhung der medl ab Feb./März 2006 Tubulente Sitzung am 26.1.06
28.1.06: Die MEDL verkündet über Zeitung die nächste Gaspreiserhöung. zum 1. Feb. 06 von ca 10%
17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%!
Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!
24.12.07: Quasi als Weihnachtsgeschenk erhalten die meisten Mülheimer Gaskunden heute einen medl-Brief zur Ankündigung der Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 08 um 10,2%. Die Begründung darin über eine Tabelle zu Einkaufs- und Verkaufspreisentwicklung in % ist nichtssagend. Auch deshalb:
Widerspruch einlegen und kürzen!
20.3.08: Als Fast-Ostergeschenk die Ankündigung der nächsten medl-Gasdpreiserhöhung um 7% zum 1. Mai. Seit Okt. 2004 jetzt bereits 68% Gaspreiserhöhung brutto in Mülheim!
12.7.08: Medl kündigt erneute saftige Gaspreiserhöhung von 24% zum 1. Sept. 08 an. Damit in weniger als 4 Jahren die Preise mehr als verdoppelt!
Was tun? Widerspruch einlegen und die Rechnung kürzen!
Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden?
MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB)

Info- und Musterbriefe

Folgende Vorschläge für Widersprüche gegen die medl-Preiserhöhungsorgien:

  • Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
  • Widerspruchsvordruck zu den einseitigen medl-Vertragsänderungen als (23 KB)  - Okt. 09
  • Medl-Jahresabrechnungen 2009: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen als  (36 KB) - Juni 09
  • Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)
  • Widerspruchsvordruck gegen den medl-Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln, als (25 KB)
  • Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB).
  • Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)
  • “Seit Juli 2008 ist der Ölpreis um 2/3 gefallen, deshalb fordern wir für die Mülheimer Gasbezieher sofortige Entlastung! Frau Mühlenfeld, die BI gaspreise-runter-mh fordert Sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Mülheimer medl auf: Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
  • Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.9.08 als (24 KB) oder als (14 KB). Gaspreise kürzen - aber richtig! Anleitung der BI gaspreise-runter-mh als (28 KB) - Jan. 08
  • Medl-Jahrerechnung 2008: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung als (33 KB), Rechenschema dazu als (69 KB) und Excel-Datei zur Berechnung als (27 KB). Excel-Datei zur Berechnung als (23 KB) - Juni/Juli 08
  • Ausführlicher Widerspruch gegen den erneuten medl-Drohbrief an Gaspreisboykotteure mit Klageandrohung von Ende Aug. 07 als (25 KB). Musterschreiben an die medl als Widerspruchsbestätigung in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB) - Juli 07
  • Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)
    Aktualisierter Widerspruch gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.11.06 als (22,5 KB) oder als (13 KB)
    Hinweise und Musterbriefe zu
    Widerspruchsvarianten gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November 2006, alle auf einer einzigen Word-Datei (41 KB)
    Einspruchsbrief für
    Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB) - Feb. 06, aktualisiert Okt. 06
    Aktualisierter Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als
    Word-Datei (30 KB) oder als ( 12,5 KB)  und Brief Vermieter an Mieter dazu als (10 KB)
  • Medl-Jahresrechnung 2006: Was tun?
    Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dazu als (27 KB)
  • Musterschreiben der Initiative gaspreise-runter-mh
    Vereinfachter Widerspruchsvordruck gegen die Erhöhungen vom 1.11.05 und 1.2.06 als (13,5 KB) oder als (24,5 KB)
    Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB)

Muster- und Infobriefe von Verbraucherzentralen u.ä.

  • Mietermusterbrief  über 10 Prozent Preiserhöhung (26 KB) und
    Mietermusterbrief über 50 Prozent Preiserhöhung (26 KB)
  • Allgemeines Musterschreiben des Bund der Energieverbraucher für Widersprüche gegen überhöhte Preise von Strom, Gas oder Fernwärme bei Sondervertragskunden als (28 KB)
  • Infobrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Sind Gaskunden bei Preiserhöhungen wehrlos?" als (48 KB) - Dez. 04
  • Musterbriefvarianten zu Widersprüchen gegen Gaspreiserhöhung, ohne Zuzahlung und bei max. 2 % Zuzahlung, sowieVarianten zur Erwiderung auf Antwortschreiben der Gasversorger alle zusammen auf einer Word-Datei (61 KB) - Stand Dez. 04
  • Musterbrief Verbraucherzentrale Hamburg zum Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen  als Word-Datei oder als (15 KB) - Nov. 04
  • Gaspreise kürzen: Aber richtig! Worauf Sie achten müssen - Merkblatt der BI “Gaspreise runter” als (51 KB)
  • Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 vom Bund der Energieverbraucher unter
    http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1445&search_artikel_id=1445
  • MEDL-Standardbrief auf Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhung in Mülheim als (368 KB) - Jan. 05
  • Schreiben der Landeskartellbehörde zu "Gaspreisstellung der medl": "... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung..  das neue Preissystem zum 1. Juli......." Der ganze Brief der Kartellbehörde ist nachzulesen als (64,3 KB) - April 06

Links zum Thema Gaspreise und Gerichtsurteile dazu:

    Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004 weiter unten

25.8.09: Der medl-Geschäftsführer verbreitet gezielt Falschmeldungen in der NRZ.
Eine unglaubliche Missachtung von Rechtsstaat und Informationspflicht einer halbstaatlichen Abzockerfirma!

Im folgenden zu den medl-Preisänderungen 2008ff. chronologisch untereinander

Mülheim, 6.12.08

Der Mülheimer Gasversorger medl (51% Stadt, 49% RWE-Rhenag) hat alleine von Feb. bis Sept. 2008 die Gaspreise um 46% erhöht! Seit Juli aber sind die korrespondierenden Ölpreise im freien Fall dramatisch gesunken und bewegen sich seit Wochen nur noch auf einem Drittel des Juli-Preisniveaus! Als Alibi hat die medl zum 1. Dez. die Preise um läppische 7% gesenkt. Eine weitere Senkung soll dann zum Ende der Heizperiode erfolgen.

Das ist unverantwortliche Abzockerei! RWE und Eon haben z.B. ganz schnell mit der Kartellbehörde Abmachungen getroffen, um die überausgebeuteten Gasbezieher wenigstens ein wenig zu entlasten.

Und die medl? Die startete teure Anzeigenserien in WAZ und NRZ, um ihre völlig überhöhen Preise zu rechtfertigen! Halbzeitig war den Zeitungen heute folgendes zu entnehmen:
"MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE - Mit den Gewinnen von medl gewinnt Mülheim, denn medl`s größter Anteilseigner ist die Stadt. Mit jedem Euro Ihrer Gasrechnung fördern Sie Kindergärten, Kultur, Sport und vieles mehr in unserem Mülheim an der Ruhr. Service-Stadtgespräch: Tel.: 45010 medl- einfach näher dran"

Dazu:

  1. Eine Gasgesellschaft darf kein indirekter Steuereintreiber für eine überschuldete Stadt sein und schon überhaupt nicht, wenn die Hälfte der Gewinne aus der Stadt heraus an einen Konzern wie RWE fließen, der damit z.B. AKWs im erdbebengefährdeten Belene in Bulgarien finanzieren will (vielleicht auch nur die gigantische bulgarische Korruption!?)
  2. Es ist unwahr, dass die ungerechtfertigten medl-Gewinne Kindergärten etc. finanzieren würden. Die andere Hälfte der riesigen medl-Gewinne geht nämlich einzig an die Beteiligungsholding der Stadt (BHM), nicht an den Mülheimer Haushalt. Die BHM verpulvert diese Gelder zusammen mit den Aktiengewinnen aus RWE-Aktien ausschließlich für die Defizite anderer ausgegliederter Beteligungsgesellschaften: z.B.
    - Ca. 4 Mio. jährlich alleine an die MST, die seit Jahren als Fass ohne Boden Geld zum Fenster herauswirft,
    - an M&B, die dann z.B. kontraproduktive Broschüren für die Expo-Real erstellte, um auch gegen die Stadt Essen den Flughafen zu puschen
    - an die MVG, die alleine wegen der verschlampten Zuschussbeantragung für die Reparatur der 901 mehr Geld zahlen muss als sie über Jahre wird einsparen können
    - an die Ruhrbania-Projektförderungsgesellschaft, ein noch gigantischeres Fass ohne Boden, in dem in den kommenden Jahren die zweistelligen Millionensummen nur so verschwinden werden sollen - fernab und ganz außerhalb des sog. Kernhaushalts der Stadt Mülheim!
  3. Das Geld für solche teuren und irreführenden Anzeigen sollte die medl sich wirklich sparen. Damit kann sie keine Kunden halten, geschweige denn neue gewinnen! Sie sollte den Gaspreis endlich nachvollziehbar senken!

Mit anderen Worten: Mit den völlig überhöhten medl-Gaspreisen wird die unkontrollierte Verschwendung und gigantische Fehlinvestitionen für jeden Unfug im Rahmen von Ruhrbania finanziert. Das kann kein Grund sein, die Gaspreise nicht zu senken, zumal die medl-Gewinne zur Hälfte nicht in Mülheim bleiben!

"MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" müsste also richtig heißen "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG"

Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen:
Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn!

“Seit Juli 2008 ist der Ölpreis um 2/3 gefallen, deshalb fordern wir für die Mülheimer Gasbezieher sofortige Entlastung! Frau Mühlenfeld, die BI gaspreise-runter-mh fordert Sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Mülheimer medl auf: Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08

9.12.08: Heute in WAZ und NRZ, verteilt auf der Hauptlokalseite 4 Anzeigen der medl:

Man könnte fast meinen, die medl würde zum Wechsel des Gasanbieters auffordern! Anstatt viel Geld für soch nutzlose Anzeigenserien zu verplempern, sollte die medl gefälligst die Gaspreise drastisch senken, nachdem der Ölpreis auf ein Drittel gefallen ist!

20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL ?!?? HA-HA-Halber Gaspreis, weil Ölpreis nur noch ein Drittel! 20% und erst zum 1. März sind viel zu wenig!

17.12.08: Schlechte Karten für die medl!? Schwarzer Mittwoch für Abzocker , die für März Preise senken wollen! Reicht nicht! Zusätzlich informierte Frau RA Holling, dass es heute auch ein weiteres Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) - VIII ZR 274/06 - gab, das auch die medl direkt betrifft: Die Passage in Gasversorgungs-Sonderverträgen: "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt" ist vom BGH im Falle Euskirchen endgültig als unwirksame Preisanpassungsklausel ausgeurteilt worden! Genau das trifft für die meisten der Mülheimer Kläger gegen die medl zu. Damit wird die medl auch nicht in Revision gehen können, wenn sie in den kommenden Monaten einen nach dem anderen Prozess verlieren muss! Sie wird den Klägern die letzten Preiserhöhungen zurückzahlen müssen (bis zu 3 Jahre wegen Fristen). Mehr zur ex-medl-Sammelklage

Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB). Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)
8.1.09: ”Preiskampf” (Zitat NRZ) zwischen dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen Medl und der Gelsenwassertochter Gashoch3? Medl senkt zum 1.3. die Preise um 20%, gashoch3 zum 1.4. um 17,8%. Beides zu spät und viel zu wenigNächstes Treffen der Initiative am 14. April um 19 Uhr, "Altes Schilderhaus", Südstr..

Mülheim 25. Oktober 2008

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben sich die Ölpreise dramatisch viel mehr als halbiert. Die Gasversorger haben gleichzeitig auf breiter Front die Preise drastisch erhöht, unsere Mülheimer medl (halb Stadt, halb RWE) zum 1. Sept. um satte 24%, netto um 1,3 Cents pro KwH, brutto um 1,55 Cents, nachdem sie bereits zum 1. Mai um netto 0,47 bwz. brutto 0,56 Cents erhöht hatte. (s.u.)

Nun will sie zum 1. Dez. die Preise um 0,5 Cents senken und angeblich auch nur im "Preiskampf" mit gashoch3 von Gelsenwasser, die ihrerseits um "sagenhafte" 0,375 Cents senken will, aber erst zum 1. Jan. und die rühmt sich auch noch, unter die "magische Grenze" von 7 Cts brutto zu gehen.

Dazu kann man nur sagen:
Diese Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön die Gaspreise, und zwar drastisch!

Bis 1. Feb. diesen Jahres zahlten medl-Kunden 6,05 Cents, bis 1. Sept. 6,47 Cents brutto. Sowohl im Feb. als auch z.B. im Juli waren die Ölpreise bedeutend höher als heute. Und weshalb 7 Cents eine "magische Grenze" sein sollten, ist aufgesetzter Blödsinn.

Wenn schon die Gaspreise mit der Ölpreisbindung gerechtfertigt werden, dann auch gefälligst in beide Richtungen. Doch da wird dann der sog. backlog herangezogen, der Abstand von 6 oder 7 Monaten (nur ab wann?). Prima, dann macht die medl eine ernsthafte Preissenkung zu April oder Mai, wenn die Heizperiode vorbei ist und keiner merkt den Trick?

Heizung ist kein Luxus, sondern lebensnotwendige Daseinsvorsorge! Die Verbraucher werden in den nächsten Monaten die Auswirkungen der Zockermentalität in Banken und Börsen ohnehin noch teuer bezahlen müssen. Da können sie es sich zum größeren Teil nicht leisten, von den Gasversorgern wie Weihnachtsgänse ausgenommen zu werden, während die sich auch in der Krise ungerechtfertigt weiter und zusätzlich mästen!

Die MBI fordern die medl auf, mindestens zu den Preisen von Anfang des Jahres 2008 zurückzukehren, also 4,61 Cents netto und 5,49 brutto als Arbeitspreis, weil die Ölpreise damals, aber selbst 6 Monate davor über denen von heute lagen. Alles andere wäre nicht gerechtfertigt, wenn man schon der Ölpreisbindung folgt, für die es ohnehin keine gesetzliche Grundlage gibt!

Bei einer solchen Preissenkung von mind. 2,13 Cents/KwH bekäme die medl zudem weniger Konkurrenzprobleme. Und die leidende Binnenkonjunktur wird es danken, wenn die Versorger auf breiter Front den Haushalten weniger von dem noch knapper werdenden Geld entziehen! Mit einer solchen einzig angesagten und drastischen Gaspreissenkung sollte sich die medl mit an die Spitze setzen. Dann erst wäre ihr alberner Werbeslogan "medl - näher dran" zum ersten Mal mit Leben gefüllt!

Im Übrigen sollte auch die medl endlich ihre Preiskalkulationen offenlegen, dann könnte man ganz ohne die Ölpreisbindung auch nachprüfen, ob der jeweilige Gaspreis gerechtfertigt ist und wie in § 315 BGB vorgeschrieben "der Billigkeit" unterliegt oder ob er reine Abzockerei darstellt, die gesetzlich bei Strom und Gas eigentlich verboten ist!

Alle Mülheimer Gaskunden, egal bei wem, kann man nur auffordern, weit höhere Gaspreissenkungen einzufordern und gegen diese Alibi-Senkungen Widerspruch einzulegen! MBI-Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 20.11.08, Frau OB Mühlenfeld als medl-Aufsichtsratsvorsitzende zu beauftragen, zeitnah eine Sondersitzung des medl-Aufsichtsrates anzuberaumen, um deutlich höhere Gaspreissenkungen zum 1. Jan. 2009, spätestens aber 1. Feb. 2009, zu beschließen.

Nächstes Treffen der am 14. April 2010 um 19 Uhr in der Gaststätte Altes Schilderhaus an der Südstr..

Mülheim, 12. Juli 2008

Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld ...... Weitere 24%-Gaspreiserhöhung zum 1. September!

Medl-Gaspreise in weniger als 4 Jahren mehr als verdoppelt! Abzocke ohne Nachweis der Berechtigung!
Widerspruch einlegen und kürzen!

Heute erhielten die medl-Kunden das Sommer"geschenk" des Mülheimer Gasversorgers, der bekanntlich massig Geld u.a. verplempert für ziemlich unsinnige Werbekampagnen wie "medl -einfach näher dran", mit der stadtweit auf Riesenplakaten medl-Autos mitten in Wohnzimmern oder Büros gezeigt werden. Nach über 10% zum 1. Feb. und weiteren ca. 7% zum 1. Mai jetzt weitere 24%. Betrug der Nettopreis pro KWh für "Behaglich warm" im Januar noch 4,61 Cents, so verlangt die medl ab September 6,74 Cents, also 46% mehr in der kommenden Heizperiode! Seit Beginn der Preiserhöhungsorgien ab 1.11.2004 (vgl. Tabelle unten) hat die medl die Preise inzwischen mehr als verdoppelt bei einer Steigerung von inzwischen 103% netto und wegen der MWSt.-Erhöhung brutto um 208%!!! Damit ist eine Schallmauer durchbrochen bei Verdoppelung der medl-Preise in weniger als 4 Jahren. Musterwiderspruch als (24 KB) oder (13 KB).

Hinweise zum Musterwiderspruch:

  1. Den kursiv und in Rot geschriebenen Absatz unten in dem Musterbrief streichen, sofern der medl die Einzugsermächtigung bereits entzogen wurde.
  2. Medl-Kunden, die noch nie Widerspruch eingelegt, geschweige denn gekürzt haben, sollten im 5. und fett gedruckten Absatz "Bis Sie diesen ...." den letzten Satz wie folgt ändern: "Deshalb gibt es auch keinen Anlass, die monatliche Abschlagszahlung zu ändern. Kürzungen bei der Jahresrechnung behalte ich mir vor."
    Danach sollten sie entweder den Satz einfügen "Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit." und bei der Bank einen Dauerauftrag einrichten oder
    "Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung beschränke ich auf bisherige Abschlagszahlungen. Darüber hinausgehende Abbuchungen sind damit nicht gedeckt und unzulässig."

Mülheim, den 18. März 2008

medl-Gaspreise: Abzocker zu Ostern?! Widerspruch einlegen und kürzen!

Heute erhielten die medl-Kunden das Oster"geschenk" des Mülheimer Gasversorgers, der bekanntlich massig Geld verplempert für eine ziemlich unsinnige Werbekampagne "medl -einfach näher dran", mit der stadtweit auf Riesenplakaten medl-Autos mitten in Wohnzimmern oder Büros gezeigt werden.

Nach den 10% zum 1. Feb. (Benachrichtigung ging den Haushalten an Heiligabend zu! s.u.) jetzt weitere 7% zum 1. Mai. Die Gewerkschaften kämpfen z.Zt. um 3 oder 5% Lohnerhöhung und die gilt dann meist noch für Jahre. Die Energiekosten alleine fressen das mehr als vollständig auf! So wird die Binnenkonjunktur weiter geschwächt, während gleichzeitig die Überschüsse von Eon, RWE und auch medl noch mehr anschwellen!

Wir empfehlen allen medl-Kunden, erneut Widerspruch einzulegen und zu kürzen! Aktualisierte Widerspruchsvordrucke als (23 KB) oder als (13 KB)

Mülheim, 20. Dez. 2007

Weihnachtsgeschenk der medl:
10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008 !

Die MBI fordern die Medl auf, endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise zu senken statt erneut anzuheben! Allen medl-Kunden empfehlen die MBI, erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einzulegen und evtl. geforderte höhere monatliche Abschläge nicht zu zahlen!

NRZ-Überschrift, 18.12.: "Gaspreise bleiben stabil - vorerst. Die gute Nachricht zuerst: Die MEDL wird die Gaspreise zum 1. Januar nicht erhöhen. Dies erklärte Medl-Geschäftsführer Gerd Bachmann der NRZ .... Bachmann, ....dass auch in Mülheim eine Erhöhung mittelfristig ansteht. Dies dürfte zum 1. April der Fall sein."
NRZ/WAZ-Anzeigenteil, 19.12.: "medl-Bekanntmachung - 2007 konnten wir unsere Preise gleich zweimal senken ... zum 1. Feb. 2008 die Arbeitspreise um 0,47 ct/kWh netto zu erhöhen"
NRZ-Überschrift 20.12.: "Sammelklage abgewiesen ... Preiserhöhungen schon zum 1. Februar"

Was um Himmels Willen soll dieses kindische Versteckspiel des medl-Geschäftsführers und warum verbreitete die NRZ Falschmeldungen?

Deshalb zur Klarstellung:

  1. Die medl muss jede Preisänderung 6 Wochen vorher ankündigen, d.h. letzter Termin war der 19. Dez., wo sie dann die Anzeige unter der Rubrik "Was Wann Wo?" in WAZ/NRZ schaltete, um den Termin zu wahren. Wann die Haushalte Bescheid bekommen, das weiß vielleicht das Christkind, oder auch nicht!
  2. Die Sammelklage wurde nicht abgewiesen, sondern nur in Einzelklagen aufgeteilt. Das ist für die medl nicht gerade von Vorteil, denn dann kommt es auf das Vertragsverhältnis jeden einzelnen Klägers an. Für etliche gilt noch der alte Rhenag-Vertrag, in dem Preisgleitklauseln definiert waren, mit denen alle medl-Preiserhöhungen seit Nov. 2004 unwirksam sind. Das entspricht exakt dem gerichtlich auf allen Instanzen ausgeurteilten Bremer Verhältnissen!
  3. Die medl hat die Preise 2007 um insgesamt netto 0,54 ct/kWh gesenkt, nachdem sie zum Nov. 06 0,35 Ct trotz gefallener Ölpreise ungerechtfertigt draufgeschlagen hatte. Seit Okt. 06 beträgt damit die neue Preiserhöhung 0,28 Ct/kWh netto und incl. der MWst-Erhöhung 0,48 ct brutto.

Die gesamte Preiserhöhungsorgie der medl liegt damit ab 1. Feb. bei folgenden Werten: seit Okt. 2004 57%, seit Okt. 2005 33% seit Okt. 2006 8,6% und seit Okt. 2007 10,2%. (Tabelle aller Gaspreisänderungen der medl seit Okt. 2004 etwas weiter unten auf dieser Seite)

Bei jeweils 1 bis 3% Inflation pro Jahr ist das schon enorm. Den Mülheimer Gaskunden kann man daher nur raten, dagegen Widerspruch einzulegen, bestenfalls die Preise bis Okt. 05 zu akzeptieren und Abschläge sowie ggfs. die Jahresrechnung entsprechend zu kürzen, denn auch für diese Preiserhöhung hat die medl ihre Kalkulation und die Gründe für die Preisanpassung wieder nicht offengelegt, so dass der Nachweis der Billigkeit der medl-Gaspreise gemäß & 315 BGB nicht erbracht ist!

Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (22,5 KB) oder als (18 KB). Die Widerspruchsvordrucke/-muster enthalten einen kursiv gedruckten Absatz unten für diejenigen, die der medl die Einzugsermächtigung nicht entzogen haben, sondern diese begrenzen. Alle anderen sollten diesen Absatz streichen. Wer bereits seit Ende 2004 oder vor Okt. 2005 seine Gasrechnung gekürzt hat, möge in dem Muster an 2 Stellen anstelle von "Oktober 2005" das entsprechende Datum einsetzen, auf das er seine Kürzungen bezieht.

Auch wenn das Gericht eine Klärung noch einmal verschoben hat: Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Gaspreise zu senken auf eine Höhe, die dem Gebot der Billigkeit nach § 315 BGB entspricht. Nächstes Treffen der Initiative gaspreise-runter-mh am Mittwoch, dem 9. Januar, um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Altes Schilderhaus" an der Südstr. . Frau RA Holling wird dabei sein und es wird vorrangig um das weitere Vorgehen zu der /den Klagen gehen.

26.12. 2007: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht: „Zum Jahresbeginn steigen Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge FAZ.Net: „Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“ alle auf einer (92 KB)

 

17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die Sammelklage zeigt Wirkung! und der MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde! Real senkte die medl dann zum 1. Mai aber nur um 0,37 Ct. entgegen ihrer Ankündigung!

Mülheim, 15. Dez. 2006

MEDL-Gaspreissenkung wieder nur eine Farce!
SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN!
Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und zumindest die letzten drei Gaspreiserhöhungen zu revidieren. Bevor das nicht geschieht, sollten die Gaskunden weiter kürzen.

Lothar Reinhard (MBI) fragte gestern in der Ratsitzung die medl-Aufsichtsratsvorsitzende Mühlenfeld, ob denn in der regulären Aufsichtsratsitzung - nach Plan am 7.12. - eine Gaspreissenkung beschlossen worden sei, ab wann die gelte und wie hoch die ausfalle.  Frau Mühlenfeld sagte, eine Preissenkung sei per Umlaufverfahren beschlossen worden, sie glaube zum 1. Februar. Die Höhe wusste sie nicht mehr (!). Da half ein Aufsichtsratsmitglied aus der SPD-Fraktion aus: netto 0,17 Cents pro kWh Arbeitspreis.

Nach der "sensationellen" Senkung zum 1. Juli von 0,1 Cents (s.u.) hat die medl nun aber "zugeschlagen": fast die Hälfte der Erhöhung zum 1. Nov. wird ab 1. Feb. zurückgenommen. Ab Jan. kommt allerdings noch die erhöhte Mehrwertsteuer, denn der Gaskunde bezahlt brutto und nicht netto. Hier die medl-Gaspreise seit Beginn der Preiserhöhungsorgien im Herbst 2004:

medl-Gaspreise Tarif „Behaglich warm", in Klammern die Bruttopreise
Anfang 1995         1,89 (2,19) Ct/kWh, Arbeitspreis aus dem Rhenag-Sondervertrag S 1
Anfang 2000         2,26 (2,62) Ct/kWh,       "               "      "   medl-Sondervertrag S 1
1.1.03 bis 31.10.04  3,32 (3,85) Ct/kWh
ab 01.11.04             3,72 (4,32) Ct/kWh
ab 01.02.05             3,92 (4,55) Ct/kWh
ab 01.11.05             4,52 (5,24) Ct/kWh
ab 01.07.06             4,80 (5,57) Ct/kWh, nach der lächerlichen Senkung um 0,1 Ct/kWh
ab 01.11.06             5,15 (5,97) Ct/kWh
ab 01.01.07             5,15 (6,13) Ct/kWh wegen der Mehrwertsteuererhöhung
ab 01.02.07             4,98 (5,93) Ct/ kWh nach der nächsten Senkung um 0,17 Ct/kWh
ab 01.05.07             4,61 (5,49)  Ct/kWh  nach der nächsten Senkung um 0,37 Ct/kWh
ab 01.02.08             5,08 (6,05) Ct/kWh
ab 01.05.08             5,44 (6,47) Ct/kWh
ab 01.09.08             6,74 (8,02) Ct/kWh
ab 01.12.08             6,24 (7,43) Ct/kWh nach der AlibiPreissenkung um 0,5 Ct/kWh
ab 01.03.09             4,84 (5,76) Ct/kWh nach der Preissenkung um 1,4 Ct/kWh
ab 01.06.09             4,14 (4,93) Ct/kWh nach der Preissenkung um 0,7 Ct/kWh
ab 01.02.10             4,48 (5,33) Ct/kWh
Seit Juli 2008 sind die Ölpreise dramatisch um zwei Drittel gesunken. Sie lagen damit geraume Zeit sogar unter dem Wert aus 2004, als die Preiserhöhungsspirale begann. Deshalb wäre es auch folgerichtig, die Preise analog anzupassen und auf den Stand von Okt. 2004 zu senken! Mit der Preissenkung erst zum 1. März 09 gegen Ende der Heizperiode und von nur 1,4 Ct netto lag die medl aber sogar noch um 0,23 Ct. (5%) höher als selbst Jan. 2008 und damit um 46% netto und wegen der Mehrwertsteuererhöhung um knapp 50% brutto höher als im Okt. 2004! Auch die weitere Senkung zum 1.6.09 blieb noch 25% netto und  28% brutto über den Preisen vor Nov. 2004. Ab Frühsommer 2009 stieg der Ölpreis wieder an auf etwa die Hälfte des damaligen Spitzenwertes. Das wurde durch den gefallenen Dollarkurs fast ganz ausgeglichen, so dass die Preiserhöhung zum 1.2.2010 durch nichts gerechtfertigt ist! Der neue Gaspreis ab Feb. 10 liegt 38% brutto (35% netto) über dem Preis von Okt. 04, der Ölpreis aber ist fast der gleiche! Von wegen Ölpreisbindung!!!

Mit den drei Preiserhöhungen 2008 erhöhte sich die Steigerung seit Okt. 2004 zwischenzeitlich auf 103% netto und 108% brutto!
Seit Juli 2008 sind die Ölpreise dramatisch um zwei Drittel gesunken. Über längere Zeit blieb er auf dem niedrigen Niveau. Erst ab Frühsommer 09 stieg er wieder leicht an auf etwa die Hälfte. Da der Dollarkurs aber gleichzeitig deutlich gefallen ist, dürfte der Gaspreis mit der Ölpreisbildung höchstens ca. 40% des seinerzeitigen Höchstpreises von Juli 2008 betragen.
Der medl-Höchstpreis betrug nach der Erhöhung zum 1.9. im Sept./Okt. 08 netto 6,74 Cents/kWh Arbeitspreis für den Standardtarif „behaglich warm“. Danach kamen 3 Preissenkungen, zu wenig und größtenteils viel zu spät wie die letzte zum 1. Juni 09, als der Preis endlich deutlicher und auf 4,14 Ct gesenkt wurde. Ab 1. Feb. 2010 geht der Arbeitspreis nun wieder auf netto 4,48 Ct hoch, d.h. ca. 66% des letzjährigen Höchstpreises.
Der Ölpreis liegt seit geraumer Zeit sogar unter dem Wert aus 2004, als die Preiserhöhungsspirale begann. Deshalb wäre es auch folgerichtig, die Preise analog anzupassen und auf den Stand von Okt. 2004 zu senken, und zwar unverzüglich! Mit der Preissenkung erst zum 1. März 09 gegen Ende der Heizperiode und von nur 1,4 Ct netto lag die medl aber sogar noch um 46% netto und wegen der Mehrwertsteuererhöhung um knapp 50% brutto höher als im Okt. 2004! Auch die weitere Senkung zum 1.6.09 blieb noch 25% netto und  28% brutto über den Preisen vor Nov. 2004, mit der Erhöhung zum 1.2.10 dann sogar 35% und 38% brutto höher als 2004!

Von September bis Dezember 2008 (ab Feb. 2010) zahlten die Mülheimer Gaskunden 357% netto (237%) und 366% brutto (243%) höhere Preise als 1995 und noch 298% netto (198%) und 306% brutto (203%) mehr als im Jan. 2000, d.h. Preiserhöhungen um insgesamt 198 (98) bzw. 206 (103)%! Das macht/e seit Beginn 2000 eine jährliche Preiserhöhung von 25 (ca. 10) % pro Jahr! Da die Personalkosten sich im gleichen Zeitraum nur wenig erhöht haben und die Ölpreise sich auf das Niveau von vor 2004 begeben haben, müssten die Gaspreise eigentlich weiter gesenkt werden auf einen Wert von höchstens 20-30% über den Preisen aus 2000!

Den Mülheimer Gaskunden kann man nur raten, weiter Widerspruch einzulegen, bestenfalls die Preise bis Okt. 05 zu akzeptieren und Abschläge sowie gfs. Jahresrechnung entsprechend zu kürzen, denn die medl hat ihre Kalkulation und die Gründe für die Preisanpassung wieder nicht offengelegt, so dass der Nachweis der Billigkeit der medl-Gaspreise gemäß & 315 BGB nicht erbracht ist!

Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen.

Mülheim, den 29. Juni 2006

Preissenkung a la medl:
SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN!

Heute erhielten die Mülheimer Gaskunden einen Brief der medl  zur ”Änderung der Tarifstruktur und Preisanpassung”.

Der Mülheimer Gasversorger medl hat zum 1. Juli die Gaspreise gesenkt, um "sensationelle" netto 0,1 Cents pro Kwh, weniger war kaum möglich! Die Landeskartellbehörde hat seit längerem eine Preissenkung gefordert, nachdem die Mülheimer Gaspreise auch im Landesvergleich in die Spitzengruppe hochgeschnellt waren mit den Erhöhungen zum 1.11.05 um 0,6 Cts/Kwh und zum 1.2.06 um weitere 0,38 Cts/Kwh erhöht.

Netto hat die medl also seit letztem Nov. um 0,98 Cts/Kwh erhöht, das bedeutet brutto um 1,14 Cts/ Kwh. 10% dieser Erhöhung hat sie jetzt für die heizungsfreie Zeit zurückgenommen.

Ob diese Farce und Augenwischerei der Kartellbehörde reicht, wird sich zeigen.

Den Mülheimer Gaskunden kann man nur raten, weiter Widersruch einzulegen, bestenfalls die Preise bis Okt. 05 zu akzeptieren und Jahresrechnung wie Abschläge entsprechend zu kürzen, denn auch für diese minimalistische Preissenkung hat die medl ihre Kalkulation und die Gründe für die Preisanpassung wieder nicht offengelegt, so dass der Nachweis der Billigkeit der medl-Gaspreise gemäß & 315 BGB nicht erbracht ist! (Musterbriefe für Widersprüche weiter oben)

Die MBI fordern die Medl auf, ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und zumindest die letzten beiden Gaspreiserhöhungen ganz zurückzunehmen.

 

Mülheim, den 23. März 2006

aus: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2947  vom 23.3.06

Erstmals müssen Gasversorger auf Druck des Kartellamts ihre Preise senken. Sie lagen deutlich über der Konkurrenz. Betroffen sind drei rheinland-pfälzische Gasversorger, nämlich die Gemeindewerke Haßloch, die Stadtwerke Neuwied und die Energie-Südwest in Landau. Die Landeskartellbehörde hatte bei den Unternehmen Preise festgestellt, die zwischen 5,4 und 13,1 Prozent über denen vergleichbarer Anbieter lagen. Die betroffenen Gaskunden dürfen aber nicht auf Rückzahlungen der Versorger hoffen: Die Preissenkungen werden laut Wagner nicht rückwirkend gelten. Die Kartellbehörde hatte zum 1. November 2005 und zum 1. Januar 2006 die Preise von 35 rheinland-pfälzischen Gasversorgern unter die Lupe genommen und daraufhin gegen zehn Unternehmen Missbrauchsverfahren eingeleitet. Die Kartellbehörde ist Teil des Wirtschaftsministeriums.

Muss die medl die Gaspreise wieder senken?
 

In der NRZ vom 15. Feb. im Wirtschaftsteil war zu lesen: "Zwölf Versorger in NRW im Visier. Das Landeskartellamt NRW hat gegen 12 von 141 NRW-Gasversorgern Vorermittlungen wegen des Verdachtes überhöhter Gaspreise eingeleitet. " Zu den 12 gehört auch die Mülheimer MEDL.

Auf MBI-Anfrage dazu in der Ratsitzung am 16. Feb. antwortete OB-Referent Ernst und er gab an, dass die Ergebnisse der Überprüfung bis Ende Februar zu erwarten seien. Bis heute haben wir dazu aber nichts gehört.

Deshalb haben verschiedene Mülheimer beim Landeskartellamt nachgefragt. Dort war zu erfahren, dass man noch in Verhandlungen sei, dass aber damit zu rechnen ist, dass die medl in den nächsten Monaten ihre Preise anpassen werden muss. Sprich die medl wird ihre Gaspreiserhöhungen - immerhin 48% in nur 15 Monaten - wieder zum Teil zurücknehmen müssen!

Der Punkt wird auch im Hauptausschuss am 30. März behandelt werden müssen, weil die entsprechende MBI-Anfrage vorliegt, Zur Erinnerung: Verifox-Gaspreispreisvergleich März 06: Günstigster MEDL-Tarif erst an 854ter Stelle in Deutschland und 20% teurer als der günstigste Anbieter! nachzulesen  als (17,5 KB)

Sicherlich ist das Einschreiten der Kartellbehörde auch ein erster Erfolg der Mülheimer Initiative gaspreise-runter-mh

 

Mülheim, den 26. Januar 2006

Sondersitzung zur nächsten Gaspreiserhöhung mit Eklat:
OB läßt Saal räumen!
(K)ein Le(e)hrstück für die Demokraten?

Heute war Hauptausschusssondersitzung zum Thema nächste medl-Gaspreiserhöhung. Ca. 70 Besucher waren da, so dass in den Ratsaal gewechselt werden musste.

Frau Oberbürgermeisterin gebärdete sich als Oberlehrerin und fing gleich mit Belehrung an, dass die Sitzung nämlich überflüssig sei, weil sowieso alles beschlossen sei. Auch danach dauernd Belehrungen und Rüffel von der OB, Wortabschneiden sowie Dazwischenreden von Seiten der Hauptausschussmitglieder, vor allem der CDU, wann immer der MBI-Vertreter L. Reinhard redete.

Die medl-Geschäftsführer Graab und Bachmann durften dagegen lang und breit ihre Rechtfertigungen für die Preiserhöhung darlegen, auch wenn sie nicht zum Thema und noch weniger zu den vorgelegten MBI-Fragen waren. Die OB erlaubte dagegen dem MBI-Sprecher nicht einmal, seine eigenen Fragen zu stellen.

Mehrfach drohte die OB bei lautstarker Unterstützung durch CDU-Heidrich, den Saal räumen zu lassen, weil es Zwischenrufe gab. Heidrich ärgerte sich so sehr über das Publikum, dass er gar entgleiste und von Rattenfängern sprach, dem die Menschen hinterherliefen. (Leserbrief dazu von M. Schloßmacher an WAZ und NRZ "Bin ich eine Ratte?")

Als die Zuschauer dann kurz vor Schluss bei dem WIR-Antrag zu Obdachlosen wieder dazwischen riefen, als Frau OB formalistische Belehrungen auftischte, ließ sie kurzerhand den Saal räumen, nachdem CDU-Heidrich sie dazu aufgefordert hatte. Das hat es noch nie gegeben!

Peinlich und wenig souverän!

Fazit der Veranstaltung:

  • Die Gaspreise werden zum 1. Februar um weitere 0,38 Cents/kWh netto, also 0,45 Cents/kWh real, erhöht, weil SPD, CDU und FDP ,  bei Enthaltung der Grünen den MBI-Antrag ablehnten, den Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung zu empfehlen. Wieder erfahren die Gaskunden das erst mit der Erhöhung selber, ein unmöglicher Stil. Ohne die Sondersitzung hätte der Gaskunde es wahrscheinlich erst im Feb. erfahren, dass ab 1. Feb. erhöhte Preise gelten! Beim Tarif "Behaglich warm" z. B. ist damit der Grundpreis von Okt. 2004 bis Feb. 2006 von 3,85 Cents/kWh auf 5,69 gestiegen, satte 48% in 15 Monaten.
    Im NRZ-Artikel von Ende Dez. hatte die medl noch Preiserhöhungen "um die 10%" angekündigt. Das wäre mindestens 0,1 Cent /kWh mehr gewesen als die jetzt verkündete Erhöhung. Dass die Erhöhung also etwas niedriger ausfiel, war sicher ein Erfolg der verstärkten öffentlichen Diskussion, besonders auch der BI "gaspreise-runter-mh"!
  • "Lustreisen" für Aufsichtsratsmitglieder hat medl angeblich nicht gemacht, nur einmal mit Übernachtung zum Transrapid ins Emsland, wohl weil der mit Gas schwebt, oder?
    Interessant aber Bachmanns Reise zur Bohrinsel. Da hatte die medl die Mülheimer Medien (WAZ, NRZ und Antenne Ruhr) auf medl-Kosten und mit Übernachtung über Gas informiert.
  • Die medl-PR Aktion Hitzefest war nicht in Ordnung und hatte anscheinend einen wichtigen Zweck, nämlich evtl. Boykotteure per Festpreis aktionsunfähig zu machen! Das Dementi der medl-Geschäftsführer war wenig glaubhaft.
  • Die medl weigerte sich, die MBI-Fragen zum Komplex Verbraucherwidersprüche trotz wiederholter Nachfrage zu beantworten. Ein Indiz, dass es anfängt weh zu tun?

Die örtliche Politik aber stellte sich ein Armutszeugnis aus, weil sie sich einfach nicht mit der wirklichen Problemlage befassen will, obwohl seit langem heftig in der überörtlichen Diskussion. Die ganzen Ablenkungsmanöver und Angriffe speziell gegen die MBI helfen aber nicht wirklich weiter.

 

Mülheim, 17. Oktober 2006

Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!

Gaspreisexplosion in Mülheim:
MBI: In jedem Fall Widerspruch einzulegen!

Die MEDL hat die nächste Gaspreiserhöhung um netto 0,35ct/kWh zum 1.November bekanntgegeben (dh. knapp 0,41 brutto), die dritte Erhöhung innerhalb eines Jahres. Im folgenden ausgesuchte Netto- und Brutto-Gaspreise seit Oktober 2004 (Bruttopreise fett):

Tarif „Behaglich warm"
bis 31.10.04
     3,32 (3,85) Ct/kWh
ab 01.11.05
      4,52 (5,24) Ct/kWh
ab 01.07.06    
4,80 (5,57) Ct/kWh
ab 01.11.06
      5,15 (5,97) Ct/kWh
ab 01.01.07    
5,15 (6,13) Ct/kWh

5. Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. November in nur 2 Jahren!
Satte 55% Verteuerung, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%!
Das sind Zuwachsraten, wie man sie von Managergehältern kennt und ebenso schamlos.

Die MEDL - 49% RWE, 51% Stadt Mülheim - begründet diese enormen Erhöhungen ausschließlich mit der Ölpreisbindung, legte aber weder den Kunden, noch dem Rat der Stadt genauere Preiskalkulation vor. Daher bleibt weiter unklar, wieviel sie denn wirklich mehr an die Vorversorger (zum allergrößten Teil RWE-Gas) bezahlen musste und wieviel das beim Endpreis ausmacht. Die Landeskartellbehörde hatte die medl bereits im vergangenen März als „preisauffällig" bewertet wegen überhöhter Preise selbst im Landesvergleich. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli kann man nur als Alibi und Augenwischerei ansehen.

Wer die neuerliche Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte Widerspruch bei der medl einlegen mit Berufung auf § 315 und die Einzugsermächtigung ganz oder teilweise widerrufen. Dann sollte der alte Betrag ( ggfs. mit 3%-Aufschlag ab Jan. 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung) ausgerechnet und entweder als Dauerauftrag bzw. einzeln bezahlt werden oder der MEDL die erteilte Einzugsermächtigung ausdrücklich beschränkt werden auf Abschlagszahlungen zu den Preisen vor Nov. 2005.

Mieter sollten ihre Vermieter, Mitglieder von Eigentumsgemeinschaften den Verwalter zu ähnlichem Verhalten auffordern, zumindest aber dazu, Widerspruch einzulegen und jede weitere Zahlung schriftlich gegenüber der MEDL unter Vorbehalt zu stellen!

Der Bundesgerichtshof hat außerdem letzinstanzlich entschieden, dass Gas, genau wie Strom u.ä. nicht abgedreht werden darf, wenn Kunden einen Teilbetrag nicht bezahlen, weil sie die "Billigkeit der Erhöhung" (§ 315 BGB) anzweifeln. Ebenso verhält es sich mit Mahngebühren.

Die MBI bieten Widerspruchsvordrucke auf ihrer Internetseite an

 

16.106: MBI-Antrag für die Sondersitzung des Hauptausschusses am 26. Jan. 2006, den städtischen Vertreter/innen in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der medl zu empfehlen, die für Feb./März 2006 angekündigte, erneute Gaspreiserhöhung abzulehnen. Außerdem MBI-Fragenkatalog zu TOP 2 der vorläufigen Tagesordnung in der Fassung vom 16.1.06: „Angekündigte Gaspreiserhöhung der medl ab Feb./März 2006“

30.12.05: Die Medl will die Gaspreise im Februar/März schon wieder um etwa zehn Prozent anzuheben. Die genaue Prozentzahl wollte Medl-Geschäftsführer Karl-Josef Graab gegenüber der NRZ allerdings nicht nennen. Die Erhöhung ist noch nicht vom Aufsichtsrat beschlossen. Nächstes Treffen der Initiative “Gaspreise-runter-mh“ am Do., 12. Jan. um 19.00 Uhr in der Gaststätte "Altes Schilderhaus" an der Südstraße

Mülheim, 31. Oktober 2005

Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: 36% Preiserhöhung in 1 Jahr!
Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!

Die MEDL hat die nächste Gaspreiserhöhung um 0,6 ct/kWh zum 1. November bekanntgegeben (d.h. brutto incl. Umsatzsteuer), die dritte Erhöhung innerhalb eines Jahres. Im folgenden die Gaspreise seit Oktober 2004 (in Klammern brutto):

       Tarif „Behaglich warm“                                   Tarif „Großartig warm“
bis 31.10.04                3,32
(3,85) Ct/kWh                        3,27 (3,79) kWh
01.11.04 - 31.01.05    3,72
(4,32) Ct/kWh                        3,67 (4,23) kWh
01.02.05 - 26.04.05    3,92
(4,55) Ct/kWh                        3,87 (4,49) kWh
ab 01.11.05                 4,52
(5,24) Ct/kWh                        4,47 (5,19) kWh

Das sind erneut 15,5 bzw. 15,3% Gaspreiserhöhung!
In genau einem Jahr sind die Gaspreise um über 36% erhöht worden, während alleine in 2004 die MEDL-Reingewinne um 25% stiegen!
Die MEDL 49% RWE, 51% Stadt Mülheim,
 begründet diese enormen Erhöhungen ausschließlich mit der Ölpreisbindung, legte aber weder den Kunden, noch dem Rat der Stadt genauere Preiskalkulation vor, so dass weiter unklar bleibt, wieviel sie wirklich mehr an die Vorversorger (zum allergrößten Teil RWE-Gas)  bezahlen musste und wieviel das beim Endpreis ausmacht.

Weit über 1000 Kunden legten bereits in der letzten Heizperiode Widerspruch bei der MEDL ein. Für den einzelnen Gaskunden stellt sich jetzt erneut die Frage, ob er diese erneute drastische Erhöhung akzeptieren will oder nicht und wenn nein, was er/sie unternehmen kann bzw. muss.

Über 300.000 Verbraucher verweigern bereits bundesweit konsequenterweise die Zahlung der überhöhten Gaspreise. Inzwischen klagen Kunden in Hamburg und Sachsen mit Sammelklagen aktiv gegen die Versorger, um die Rechtswidrigkeit der Preiserhöhungen feststellen zu lassen. Erste positive Gerichtsentscheidungen, wie z.B. in Heilbronn oder Hamburg sind bereits ergangen, jedes Mal forderte das Gericht die Offenlegung der Preiskalkulation. (Links dazu oben, per Klick direkt zu erreichen)

Die Chancen für einen erfolgversprechenden Teilboykott der Preiserhöhung sind seit der letzten Erhöhung deutlich gestiegen, nicht nur wegen den Gerichtsurteilen oben. Der Bundesgerichtshof hat außerdem letzinstanzlich entschieden, dass Gas, genau wie Strom u.ä. nicht abgedreht werden darf, wenn Kunden einen Teilbetrag nicht bezahlen, weil sie die "Billigkeit der Erhöhung" (§ 315 BGB) anzweifeln. Ebenso verhält es sich dabei mit Mahngebühren. Das bedeutet, die medl muss klagen, wenn sie die einbehaltene Teilbeträge kassieren will. Dann aber muss sie die Kalkulationen offenlegen. Und dann könnte sich herausstellen, dass die 36% Gaspreiserhöhung im letzten Jahr eben nicht angemessen waren, wofür die 25%ige Steigerung der MEDL-Überschüsse in 2004 auf satte 10,6 Mio. Euro, die vollständig an RWE und Stadt ausgeschüttet werden, ein sehr deutliches Indiz darstellt.

Die MEDL hat eine Erhöhung des Abschlagsbetrags angekündigt. Wer diese Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte Widerspruch bei der medl einlegen mit Berufung auf § 315 und die Einzugsermächtigung ganz oder teilweise widerrufen. Dann sollte der alte Betrag mit 2%-Aufschlag ausgerechnet und entweder als Dauerauftrag bzw. einzeln bezahlt werden oder der MEDL die erteilte Einzugsermächtigung ausdrücklich beschränkt werden auf Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozent.

Mieter sollten ihre Vermieter, Mitglieder von Eigentumsgemeinschaften den Verwalter zu ähnlichem Verhalten auffordern, zumindest aber dazu, Widerspruch einzulegen und jede weitere Zahlung schriftlich gegenüber 
der MEDL unter Vorbehalt zu stellen!

Die MBI bieten Widerspruchsvordrucke auf ihrer Internetseite an.

 

Mülheim, 5. Oktober 2005

MBI wiederholen Forderung, über die der Rat nicht reden wollte!
Offenlegung der Preiskalkulation auch bei der MEDL jetzt, vor der nächsten Gaspreiserhöhung!
(Machen wir`s den Lünenern nach!)

Düsseldorf, 5.10.05 (dpa/lnw) - Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise gehen in Nordrhein-Westfalen nun Verbraucherschützer gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen vor. Gemeinsam mit 20 Stadtwerken will die Verbraucherzentrale NRW bei den Gaspreisen Transparenz schaffen. Der Start sei mit den Stadtwerken Lünen vereinbart worden, berichteten Verbraucherschützer und Stadtwerke am Dienstag in Düsseldorf. Die Stadtwerke haben sich dazu bereit erklärt, ihre Preisgestaltung unabhängigen Experten gegenüber offen zu legen.

In Mülheim hatten die MBI den Antrag gestellt, genau das zu tun, bevor die nächste Gaspreiserhöhung durchgeführt wird. Doch SPD, CDU, FDP und Grüne stimmten den Antrag am 29.Sept. feige von der Tagesordnung.

Die Oberbürgermeisterin, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende des Gasversorgers medl (51% Stadt, 49% RWE), weigerte sich außerdem, dem Rat mitzuteilen, wieviel % Preiserhöhung in der Aufsichtsratsitzung am 27. Sept. für den 1. Nov. beschlossen wurden.
Ein Kommentar erübrigt sich!

 

 

Mülheim, den 23. September 2005

Quod erat demonstrandum?

Medl behauptet, die Gaspreiserhöhung ohne eigenen Gewinn zu machen. Die Bilanzen lassen daran aber deutliche Zweifel aufkommen!
MBI fordern und beantragen Offenlegung der Kalkulationen!
 

Der MBI-Antrag, in Mülheim Preisstabilität bei Gas zumindest für die kommende Heizperiode 2005/2006 zu beschließen, wurde im Hauptausschuss abgelehnt bei nur 1 Gegenstimme, der MBI-Stimme. Die MEDL-Chefs rechneten vor, dass die Gasbeschaffungskosten sich um 9 Mio Euro erhöhen würden, die bei Gaspreisstabilität von den  Überschüssen abgezogen werden müssten. In 2004 waren das 10,6 Mio Euro, 25% mehr als in 2003, doch diese Überschussexplosion habe mit der Gaspreiserhöhung nichts zu tun. Die Beschaffungsmehrkosten sollen 25% der Gesamtkosten ausmachen. Das ist alles nicht so einfach nachzuvollziehen und auch nicht ganz glaubhaft.

Die medl rechnet so: Die beiden Erhöhungen der medl im letzten Nov. und im Feb. diesen Jahres machten zusammen 0,6 ct/kwh aus. Die Geschäftsführer sagen, in 2005 käme ungefähr die gleiche Erhöhung. Bei einem angenommenen Umsatz von 1,5 Mrd. kwh (in 2004 waren es 1,36 Mrd.) wären das 0,6x1,5 Mrd. Euro, also 9 Mio.. Das ist rechnerisch richtig, läßt aber folgende Fragen offen:

  1. 0,6ct/kwh betrug die Gaspreiserhöhung der medl für die Endverbraucher in der letzten Heizperiode. Um wieviel ct/kwh aber erhöhte sich z.B. der Bezugspreis des RWE-Enkels medl von der RWE-Tochter RWE-Gas? Da die medl-Überschüsse in 2004 um 25% explodierten (von 8,4 auf 10,6 Mio Euro), kann das nicht unabhängig von den Erhöhungen des Gaspreises sein. Ohne Offenlegung der Kalkulationen wird man aber nichts Genaueres sagen können, da zudem in 2004 nur 2 Monate mit 0,5 ct/kwh zu Buche schlagen.
  2. Wenn die medl behauptet, sie hätte ausschließlich nur die Steigerung der Bezugspreise weitergegeben und auch nur das werde sie jetzt wieder tun, so muss man daran erhebliche Zweifel anmelden, nicht nur weil das nicht überprüfbar ist. Im MEDL-Jahresabschluss 2004 ist nämlich nachzulesen, dass die Ausgaben für Materialaufwendungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren) in 2003 33,216 Mio Euro betrugen, in 2004 dagegen 33,387 Mio. Euro, nach Adam Riese also eine Steigerung von nur 171 Tausend Euro, also weniger als 1%. Der mit Abstand größte Teil stammt vom Gaseinkauf!
  3. Die Umsatzerlöse bei Gas betrugen bei der medl in 2004 49,35 Mio. Euro gegenüber 47,11 Mio im Jahr zuvor, ein Plus von 4,76%, die verkaufte Gasmenge stieg gar um 6% von 1,28 Mrd. kwh gegenüber 1,28 Mrd kwh im Jahr zuvor und die Überschüsse kletterten von 10,6 Mio.
  4. Die drastisch gestiegenen Gaspreise werden den Verbrauch voraussichtlich eher senken als steigern, so dass eher 1,2 als 1,5 Mrd. kwh-Gesamtverbrauch zu erwarten sein dürfte.

Mehr ist aus dem medl-Geschäftsbericht nicht herauszulesen und diese Zahlen besagen für eine Rechtfertigung der drastischen Gaspreiserhöhungen nichts, aber sie verstärken deutlich die Zweifel daran, ob die medl eben nur die Bezugspreiserhöhung weitergegeben hat.  

Wenn die medl-Geschäftsführer behaupten, fast die gesamten Überschüsse würden für die ausbleibende Gaspreiserhöhung aufgebraucht, so gehen dann alle sog. Volksvertreter sofort in die Knie und stimmen dem zu.

Solange aber die Kalkulationen nicht offen gelegt werden, wird man zu Recht anzweifeln dürfen, dass dem nicht so ist, denn bereits die wenigen rudimentären Zahlen aus dem öffentlich zugänglichen Geschäftsbericht (s.o.) zeigen, dass das so irgendwie nicht ganz sein kann!

Die MBI werden deshalb ihren Antrag, der auch auf der Tagesordnung der Ratsitzung steht, ergänzen um den Zusatz, dass

  1. einer erneuten Preiserhöhung erst zugestimmt wird, wenn die Preiskalkulationen unabhängigen Experten offengelegt werden und
  2. eine Erhöhung der Gaspreise der medl für die kommende Heizperiode auf z.B. 0,3ct/kwh zu begrenzen ist

 

Mülheim, 10. September 2005

Das "Energiegeheimnis" der MEDL  ist gelüftet!
Überschüsse explodierten in 2004 um 25%,
obwohl in 2004 nur die ersten 12% Gaspreiserhöhung stattfanden!
Den MBI-Antrag zur Gebührenstabilität für die kommende Heizperiode begründet die MEDL nun selbst.

(Codename Hitzefest meinte wohl eher Codename Profitefest)

Im Hauptausschuss am 22. Sept. steht der Jahresabschluss 2004 der Mülheimer Gasversorgers MEDL (51% Stadt, 49% RWE) auf der Tagesordnung. Der öffentlichen Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass die Jahresüberschüsse der MEDL von 8,4 Mio Euro im Vorjahr auf 10,6 Mio gestiegen sind. Das sind knapp 25%!

Dabei gab es zum 1. November erst die 1. Runde Preiserhöhung von 12%, eine weitere folgte zum 1. Februar 2005. Weshalb also eine weitere Gaspreiserhöhung von 15% nun zum Oktober sein muss, ist die Frage! vgl. den MBI-Antrag zur Gaspreisstabilität

Bisher behauptete die MEDL immer, sie habe bei den 18% Gaspreiserhöhungen lediglich die gestiegenen Preise der Vorversorger (größtenteils RWE-Gas) weitergegen und müsse das im Okt. nun wieder tun. Woher kommt aber dann die gewaltige Steigerung der Überschüsse? Ungeachtet dessen aber stellen sich noch weitere Fragen wie:

Wieso sprach die medl bisher öffentlich immer nur von ca. 6,5 Mio. Überschuss? und
Ab wieviel % des Umsatzes sind Überschüsse gerade in Versorgungsunternehmen mit Monopolstellung in der lebensnotwendigen Grundversorgung sittlich noch vertretbar?

 

An die MEDL-Geschäftsführung
Burgstraße 1, 45476 Mülheim/Ruhr

zu Hd. Herrn Bachmann
nachrichtlich an die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau OB Dagmar Mühlenfeld

MEDL-Mahnungen an Gaskunden, die die Preiserhöhungen nur z.T. zahlen wollen

Mülheim, den 29. August 2005

Sehr geehrter Herr Bachmann,

Die MEDL schrieb denjenigen Kunden, die einen Teilbetrag ihrer Rechnung nicht bezahlten, weil sie die Billigkeit der Erhöhungen seit Nov. letzten Jahres anzweifeln: "Wir weisen darauf hin, dass Sie gemäß § 30 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) zur Zurü ckhaltung des von Ihnen bestrittenen Teilbetrags nicht berechtigt sind. Nach dieser Vorschrift ...... sind Sie verpflichtet den Rechnungsbetrag vollstä ndig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und etwaige Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen."

Außerdem berechnet die MEDL für ihren Mahnbrief 5 Euro Mahnkosten.

Nach allen Informationen, die uns von verschiedener Seite vorliegen, sind die oben zitierten MEDL-Aussagen rechtswidrig, die Drohungen unerlaubt und die Mahngebühren entsprechend zu Unrecht in Rechnung gestellt.

Deshalb möchten wir Sie hiermit auffordern und bitten, allen Kunden, den Sie obige Schreiben geschickt haben, mitzuteilen, dass Sie hier einen Fehler begangen haben und dass logischerweise auch keine Mahngebühren Ihrerseits erhoben werden. Wir verweisen zur Begründung auf die BGH-Rechtsprechung, aus der wir in der Begründung unten entsprechende Passagen aufgeführt haben.

Sie können als MEDL ihre Forderungen gerichtlich einklagen, allerdings müssten Sie dann die Kalkulationen offenlegen, um dem § 315 BGB genüge zu tun. Sinnvoller aber wäre es aus unserer Sicht, wenn Sie das den Kunden gegenüber auch ohne Gerichtsverfahren tun würden, denn gerade wegen der fehlenden Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben die Kunden die Billigkeit der Preiserhöhungen angezweifelt.

Begründung:

Im Streit um die Höhe von Entgelten öffentlicher Versorgungsbetriebe sind Verbraucher nach zwei neuerlichen Urteilen des Bundesgerichtshofs eher im Vorteil. In Verfahren gegen Kunden, die sich weigern, die Preiserhöhung zu zahlen, müssen die Energieversorger erst nachweisen, dass die neuen Preise angemessen sind (Billigkeit nach § 315 BGB). Anders lautende Klauseln in Leistungsverträgen (wie der oben zitierte § 30 AVBGasV) sind unwirksam, entschieden die Bundesrichter Anfang Juli 2005. Die Berliner Stadtreinigung muss jetzt in zwei Fällen nachweisen, dass ihre Tarife angemessen sind. Nur wenn die Preise für die Leerung der Mü lltonnen in Berlin fair sind, bekommt die Anstalt öffentlichen Rechts vor Gericht ihr Geld. Eine anders lautende Klausel in den Leistungsbedingungen der Berliner Müllentsorger ist unwirksam.

Nach den Bundesgerichtshofs-Urteilen steht fest: Versorgungsunternehmen dürfen bei einem Streit um die Höhe ihrer Preise auch nicht das Prozessrisiko auf die Kunden verlagern. So hatte es die Berliner Stadtreinigung versucht: Nach einer Regelung in den Leistungsbedingungen sollten Kunden trotz Einwendungen gegen Rechnungen des Unternehmens diese zunächst in voller Höhe zahlen und möglicherweise zu Unrecht gezahltes Geld später zurü ckfordern. Diese Klausel ist unwirksam, urteilte der BGH. Kunden von Versorgungsunternehmen können die Zahlung von Rechnungen mit der Behauptung verweigern, die Preise seien unangemessen. Erst wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass der geforderte Preis fair und angemessen ist, verurteilt das zuständige Gericht Kunden zur Zahlung.

Bereits im April 2003 hatten der BGH (Bundesgerichtshof) im Zusammenhang mit zurückgehaltenen Wasserabgaben ähnlich entschieden, wie den folgenden Zitaten zu entnehmen ist (das ganze Urteil im Anhang) :
"Im Zahlungsprozeß gegen den Kunden trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts; das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens durch den Kunden wird durch die Regelung des § 30 Abs. 1 AVBWasserV nicht ausgeschlossen." oder

"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Leistungsentgelts (§ 315 Abs. 3 BGB) dann, wenn das Versorgungsunternehmen hieraus Ansprüche gegen die andere Vertragspartei erhebt (BGH, Urteil vom 30. Juni 1969 - VII ZR 170/67, NJW 1969, 1809 f.; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, WM 1987, 295 = NJW 1987, 1828 unter II 3 a; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90, WM 1991, 2065 = NJW-RR 1992, 183 unter I; zuletzt BGH, Urteil vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02, unter II 1 b, z.Veröff. in BGHZ best.; siehe auch OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 f., jew.m.w.Nachw.).

Es ergibt sich auch nichts anderes aus der Regelung des § 30 Nr. 1 AVBWasserV, nach welcher Einwände gegen Rechnungen und Abschlagszahlungen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur berechtigen, "soweit sich aus den Umständen ergibt, daß offensichtliche Fehler vorliegen". Das Bestreiten der Billigkeit der Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens wird davon nicht erfaßt.

Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Januar 1983 (aaO unter II 2 b) sowohl für den Tarifkunden- wie für den Sonderkundenbereich (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, RdE 1976, 25 unter I zu Abschn. VIII, 4 der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens" vom 27. Januar 1942) ausgeführt hat, betrifft der vom Kunden eines Versorgungsunternehmens erhobene Einwand der Unbilligkeit der Preisbestimmung nach § 315 BGB nicht Rechen- und Ablesefehler oder andere Abrechnungsgrundlagen, sondern die Leistungspflicht des Kunden, der im Falle der Unangemessenheit des verlangten Preises von Anfang an nur den vom Gericht bestimmten Preis schuldet (§ 315 Abs. 3 BGB). Wenn die nach billigem Ermessen zu treffende Bestimmung der Gegenleistung einer Partei überlassen ist, entfällt die bei einem Vertrag normalerweise bestehende Gewißheit über Inhalt und Umfang der Leistung, welche aus der Einigung der Partei hierüber folgt. Den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung für unbillig hält und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, lediglich den tatsächlich geschuldeten Preis zahlen zu müssen, kann nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, daß es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen. Hieran hat der erkennende Senat auch in nachfolgenden Entscheidungen festgehalten (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89, WM 1990, 608 unter B I 3 a; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991, aaO; a.A. Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke aaO, § 30 AVBEltEV Rdnr. 26; Morell aaO, E § 30 Anmerkung d); siehe auch KG in KGR Berlin 2001, 273)."

Wir wären Ihnen verbunden für eine baldige Antwort!

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher