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bundlogo Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr
AG § 29-Verfahren,
Stellv. Mitglied im Höheren Landschaftsbeirat bei der Bezirksregierung in Düsseldorf
Dr. Peter Keil, Clausthalerstr. 11, 45145 Essen

Dr. Peter Keil, Clausthalerstr. 11, 45145 Essen

An den Regierungspräsidenten
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Essen, 05.03.2002

 

9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) der Städte Düsseldorf, Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen (Metrorapid)

Ihr Zeichen 61.52.01.09

Unserer Zeichen SV 22-10.01 GEP (Landesbüro der Naturschutzverbände)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes grundsätzlich und mit detaillierter Begründung ab.

Grundsätzliches:

Das geplante Vorhaben, eine Magnetschwebebahn zwischen Düsseldorf und Dortmund zu realisieren, ist aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht abzulehnen. Wie inzwischen bekannt ist, hantiert die Machbarkeitsstudie des Metrorapid mit Annahmen (Fahrgastzahlen, Reisezeiten, Vergleichen zum ICE etc.), die keiner kritischen Überprüfung standhalten werden. Zudem wird der Eigenanteil des Landes NRW künftig dringend anderweitig sinnvoll einsetzbare Mittel binden. Wir wollen hier nicht alle längst bekannten Gründe von Pro Bahn, VCD und des BUND Landesverbands gegen dieses Projekt wiederholen. Der Metrorapid kann aber keinesfalls als Beitrag zu einem leistungsfähigem, stadt- und umweltgerechtem Verkehrssystem gerechnet werden.

Aus diesem Grunde widersprechen wir entschieden einer Änderung des Gebietsentwicklungsplans auf Kosten von nicht kompensierbaren Eingriffen in hochwertiger Natur und Landschaft. Näheres dazu in der detaillierten Begründung (s.u.). Gerade im Ballungsgebiet ist mit hochwertigen Natur- und Naherholungsräumen sparsam umzugehen. Die Änderung des GEP bezieht sich jedoch auf hoch sensible Bereiche in Mülheim an der Ruhr, z.T. werden nach auch §62 LG NRW geschützte Gebiete gravierend beeinträchtigt.

Detaillierte Begründung:

Die favorisierte Trasse der Magnetschwebebahn tangiert bzw. durchschneidet im Raum Mülheim an der Ruhr drei ökologisch sehr hochwertige und entsprechend sensible Flächen:

1. Das geplante Naturschutzgebiet „Styrumer Ruhraue“

2. Den geplanten Geschützten Landschaftsbestandteil „Gehölzbestand südlich der Hansbergstraße“

3. Das Geplante Naturschutzgebiet „Winkhauser Bachtal“

Zu 1. Die Styrumer Ruhraue umfasst einen naturnahen Auenbereich mit überregionaler Vernetzungsfunktion. Das Vorkommen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften zeigt den außerordentlich hohen ökologischen Wert. Dem Rechnung zu tragen wurde dieser Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als naturschutzwürdig vorgeschlagen und entsprechend im Entwurf des Landschaftsplans Mülheim an der Ruhr (2000) als Naturschutzgebiet dargestellt. Diese Wertigkeit attestiert auch das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck in der Anlage zur Variantenvorauswahl (Blatt 1), das in diesem Bereich von „Gebiete[n] mit außerordentlich hohem Raumwiederstand“ spricht.

Der nördlich Abschnitt der „Styrumer Aue“ besitzt darüber hinaus hohe Naherholungs-Funktionen. Beide Aussagen werden im IBA-Gutachten zum Grünzug „A“ zum „Entwicklungskonzept Styrumer Ruhraue“ bestätigt.

Die Querführung der geplanten Trasse durch die Aue würde bau-, anlagen und betriebsbedingte Belastungen und Beeinträchtigungen zur Folge haben, die zu irreversiblen Schäden innerhalb des Naturhaushaltes der Aue führen werden. Diese Eingriffe sind weder funktional noch räumlich ausgleichbar.

Zu 2. Dieser Bereich hat sich sukzessiv in den letzten Jahrzehnten zu einem abwechslungs- und artenreichen Biotopkomplex aus unterschiedlichen Gehölzbeständen und einem Weiher mit gut entwickelter Verlandungsvegetation sowie einer arten- und individuenreichen Herpetofauna entwickelt. Entsprechend wurde dieser Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als naturschutzwürdig vorgeschlagen und folgerichtig im Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr (2000) als Geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt. In einer internen Untersuchung der Stadt Mülheim wurde dieser Bereich sogar als nach § 62 Landschaftsgesetz NRW geschützter Biotop festgelegt. Das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck kommt hier zur Aussage, dass lediglich Beeinträchtigungen der Biotopfunktion betroffen sind. Dies ist aufgrund der o.a. Untersuchungen fachlich nicht nachvollziehbar und faktisch falsch. Wir weisen daher schon an dieser Stelle auf einen verfahrensrelevanten Abwägungsmangel hin.

zu 3. Der Bereich des Winkhauser Bachtales beherbergt das größte Großseggen-Ried im weiten Umfeld (Großraum Essen-Mülheim-Oberhausen) mit einer Anzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften. Insbesondere ist der kulturhistorische Wert dieser reliktartig im regionalen Grünzug B erhaltenen bäuerlichen Kulturlandschaft mit Feuchtwiesen, Seggen-Riedern, Streuobstwiesen und naturnahen Fließgewässern - auch im Sinne des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion - hoch schutzwürdig. Hier wurde der Bereich bereits 1994 von der LÖBF im Rahmen des ökologischen Fachbeitrags zum neuaufzustellenden Landschaftsplan in Mülheim als naturschutzwürdig vorgeschlagen und entsprechend im Entwurf des Plans als Naturschutzgebiet dargestellt. Eine vergleichbare Einschätzung wurde durch die Rahmenplanung zum Grünzug „B“ bzw. in der Teilplanung „Biotopverbund südliche Bachtäler“ Essen und Mülheim an der Ruhr vorgenommen. Eine Beeinträchtigung bzw. der Verlust dieser ökologisch sehr hochwertigen und hoch sensiblen Flächen ist ebenfalls räumlich-funktional nicht ausgleichbar.

Das Gutachterbüro Froelich & Sporbeck kommt hier zur Aussage, dass lediglich Beeinträchtigung der Biotopfunktion zu erwarten sind. Diese Aussage ist wie o.a. aufgeführt fachlich nicht nachvollziehbar und entsprechend als faktisch falsch zu werten. Auch in diesem Fall weisen wir darauf hin, dass auf der Grundlage dieser Einschätzung eine Fortführung des Verfahrens von uns angefochten wird.

In der Gesamtbewertung der erheblichen Auswirkungen auf die Funktionen des Naturschutzes, der Naherholung und des Landschaftsbildes kommen wir zu der eindeutigen Aussage, dass dem Projekt „Metrorapid“ kein Vorrang gegenüber den aufgeführten Funktionen einzuräumen ist. Insbesondere, da der verkehrspolitische Wert des Vorhabens sehr zweifelhaft ist und auch im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht eindeutig belegt wurde, lehnen wir die 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes grundsätzlich ab und fordern die Einstellung des Verfahrens.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr    Dr. Peter Keil