Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite Neue "alte" Zöpfe und "Textbausteine" im Umweltausschuß der Stadt Mülheim an der RuhrDas politische Tagesgeschäft ist nicht
unbedingt das Aufregendste, was Natur- und Umweltschützern in Mülheim an der Ruhr geboten wird, eine Anfrage für die Ausschußsitzung am 24.06.2002 erhellt jedoch ein wenig die Denkungsart zweier Parteien
unserer Stadt, weshalb wir hier dazu Stellung doch nehmen möchten. Seit einiger Zeit ist es schick geworden in Nordrhein-Westfalen, wegen der knappen Haushaltsmittel so ziemlich alles auf den
Prüfstand zu stellen, was in den Kommunen über in den (fetten) Jahre angeschafft und aufgebaut wurde. Eine der neusten Wunderwaffe beim "Sparen" und "Straffen" ist anscheinend die in
vielen Städten bestehende Baumschutzsatzung. Getragen von dem richtigen Gedanken, daß Naturschutz auch im besiedelten Bereich sinnvoll ist und das im Grundgesetz auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums
angesprochen wird, hatten Städte und Gemeinden bundesweit Baumschutzsatzungen aufgestellt. In diesen modernen Zeiten ist es angesagt, aus den unterschiedlichsten Motiven gegen diese Satzungen zu
Felde zu ziehen. Einige Kommunen haben sie abgeschafft, andere bis zur Unkenntlichkeit "verbessert". Nun liegen auch in Mülheim an der Ruhr zwei Anträge zur Beratung vor, die wir nicht
ganz unkommentiert lassen wollen, sagen sie doch wieder einmal etwas über Qualitäten und Methoden der Akteure, wenn es um Natur- und Umweltschutz geht. Von der CDU kommt der Vorschlag, die Schwelle zum Schutz des Baumes niedriger zu setzen. Begründung: die Bürger setzen vorher schon die Säge an! Erstens ist das
sicher unbewiesen und nur seltenen im Einzelfall richtig, zweitens kennt die CDU nicht einmal die Grenze der städtischen Satzung, denn die liegt immer noch bei 60 cm Umfang, nicht bei 80 wie im Antrag flott
hingeschrieben. Wieso sich dadurch etwas für die Natur in der Stadt verbessern soll, bleibt ungesagt. Glanzstück des Antrags ist der Vorschlag, die Nachpflanzungsverpflichtung aufzugeben und statt dessen
vom Bürger Geld für einen "Aufforstungspool einzusammeln.
Das ist natürlich im Rahmen der Satzung rechtlich gar nicht zulässig und widerspricht auch eklatant dem Gebot des Naturschutzes, Eingriffe adäquat, d.h. in Funktion und Eingriffsnähe auszugleichen. Ein Baum in der Stadt hat eine ganz andere Funktion als ein Stück Wald in der freien Landschaft. Und schon jetzt gibt es in der Stadt kaum geeignete Aufforstungsflächen, wir erinnern an den unglücklichen "Waldentwicklungsplan " für Mülheim an der Ruhr. Krönung des Antrags, daß: " ... ein ablehnender Bescheid bei durchaus berechtigten und nachvollziehbaren Gründen Unmut und Unverständnis bei den Bürgern hinterläßt".
Voll daneben, denn wo berechtigte Gründe vorliegen und nachvollziehbar sind, hat es unseres Wissens nach immer eine Genehmigung zum Fällen gegeben.Jeder ablehnende Bescheid ruft beim
persönlich Betroffenen Unmut hervor. Deswegen aber fordert man nicht die Änderung einer Satzung zum Schutz der Bäume in Mülheim an der Ruhr, die seit 24 (die CDU kennt sie laut Antrag erst seit 10) Jahren
fast immer erfolgreich für das Grün in unserer Stadt eingesetzt wird. Die Forderung der CDU liegt so neben der Praxis in Mülheim an der Ruhr, daß wir vermuten, hier ist ein "Textbaustein Wahlkampf in
NRW ungeprüft in den Antrag kopiert worden. Differenzierter dagegen ein Antrag der FDP. Einst in den politischen Streit gezogen, Zöpfe abzuschneiden, flechtet sie heute wieder munter drauf los.
Nadelbäume, Birken, Pappeln ,Weiden und Obstbäume sollen nicht mehr geschützt sein. Wir fragen, warum? Birken, Pappeln und insbesondere Weiden sind erste Bienennahrung im Frühjahr. Sind diese Pionier- und
Weichholzarten weniger wichtig in der Stadt als Buche und Kastanie? Und Obstbäume? Das klassische Gehölz unsere Gärten mit hervorragender Bedeutung für die Stadtökologie, minderwertig? Nadelbäume dagegen
sind in der Praxis der Baumschutzsatzung in Mülheim an der Ruhr eigentlich kein Problem, dennoch gibt es nicht wenige, das Stadtbild prägende Nadelgehölze (insbesondere Zedern), die wir ungern aus der
Schutzsatzung herauslassen würden. Nadelgehölze sind keine besonders leistungsfähigen Elemente im besiedelten Bereich, aber man darf ihre Bedeutung auch nicht künstlich klein reden. Was spricht gegen die
Beibehaltung der bisherigen Regelung? Auch die FDP hat ein Krönchen draufzusetzen. Der Regelungskatalog für Ausnahmen, Abstände, Gebäudetypen und Nutzungen, der aus- oder einschließenden
Charakter hat, - wir sagen: Respekt, das ist wahrhaft preußische Zopfflechterei mit Regelungstiefe at it's best. BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr Alte Schleuse 3
45468 Mülheim an der Ruhr 0208 38 16 80
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