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Wichtige Information des BUND Arbeitskreises § 29 zum B-Plan Alte Stadtgärtnerei, BUND-Stellungnahme vom Okt 00 und Jan. 01 weiter unten auf dieser Seite

Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr:
Dr. Peter Keil, Clausthalerstr. 11,
AG § 29-Verfahren
45145 Essen, 0201 / 74 12 08

An den Oberbürgermeister
Herr Dr. Baganz
Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr

Essen, 01.07.2002

Verlegung eines "Grabens" an der Mendener Straße (im Rahmen des B-Planes H 11)

Ihr Aktenzeichen 70.4.-42.13 (Schreiben vom 18.06.02)
Unser Aktenzeichen MH 50-06.02 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Stadtverwaltung, von der Verrohung des Baches abzulassen und den Bach anstelle dessen gut 40m seitlich zu verlegen. Ebenso begrüßen wir die dafür geplante Kompensationsmaßnahme im Bereich der Wöllenbeck.

Leider geht aus den uns zur Prüfung zugesandten Unterlagen nicht hervor, nach welchem rechtlichen Verfahren Sie diese Maßnahme umzusetzen gedenken. So sind in diesem Zusammenhang auch die zur Verfügung gestellten Unterlagen – mangels Vollständigkeit – abschließend betrachtet nicht prüffähig.

Es fehlen z. B. eine eindeutige Beschreibung der Biotoptypen des Untersuchungsraumes mit Darstellung der Methode, die Karten sind in der uns vorliegenden S/W-Form nicht lesbar.

Es findet sich keine nachvollziehbare Bilanzierung.

Es fehlt der Landschaftspflegerische Begleitplan.

Die Informationen zur geplanten Kompensationsmaßnahme sind zu dürftig, es fehlen z. B.. Details, Querschnitte; welche Ansaatmischung ist angedacht, sind Gehölzpflanzungen geplant? etc. Auch wenn die Kompensationsmaßnahme als reine Gewässerunterhaltung betrachtet werden sollte, halten wir in diesem Fall konkretere Angaben zur Ausführung für vertrauensbildend.

Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage aller planungsrelevanter Details erfolgen!

Hierzu einige Anmerkungen:

Seit Jahren müssen wir immer wieder bemängeln, dass die Verfahrensführer bei landschafts- und wasserrechtlichen Verfahren ihrer gesetzlich
geforderten Verpflichtung zur Vorlage aller entscheidungsrelevanten Angaben nicht oder nur unvollständig nachkommen. Dies führt in der Regel zu unseren Einsprüchen, die ein Verfahren möglicherweise auch unnötig verlängern können. Und dies ruft bei Investoren und Bauherrn verständlicherweise Verärgerung hervor, ohne dass dort die Gründe für die Verzögerungen bekannt sind. Das wirft letztendlich auch auf uns als Verfahrensbeteiligte ein schlechtes Licht. Wir wären dankbar, wenn es Ihnen gelänge, diesbezüglich bei der Verwaltung auf korrekte Einhaltung bei künftigen Planungen zu bestehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie jedoch auch noch einmal darauf hinweisen, dass der BUND grundsätzlich gegen eine Bebauung der Flächen unterhalb der ehem. Stadtgärtnerei ist (vgl. dazu unserer letzte Stellungnahme  und die vom 22.12.1999 und 09.01.2001) und seine Meinung diesbezüglich weder durch die geänderte Planung der Bachverrohung noch durch die in Aussicht gestellte Kompensationsmaßnahme geändert hat.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr                         gez. Dr. Peter Keil

An den Oberbürgermeister
Herr Dr. Baganz, Stadt Mülheim an der Ruhr
Postfach 10 19 53,
45466 Mülheim an der Ruhr

Essen, 09.01.2001

14. Änderung des Landschaftsplanes für den Bereich "Mendener Str./ Untere Saarlandstr.

Ihr Zeichen 70.2, Unser Zeichen MH 29-12.80 LP (Landesbüro der Naturschutzverbände)
in Verbindung mit: Bebauungsplan H 11, Mendener Str., Verrohrung eines teilweise wasserführenden Bachlaufes im Bereich der ehem. Stadtgärtnerei

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die geplante Bebauung und die damit verbundene Verrohrung des Bachlaufes grundsätzlich ab und fordert im Falle der Weiter-führung des Verfahrens die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens (nach WHG 31) mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsstudie. Entsprechend wird auch die 14. Änderung des Landschaftsplanes abgelehnt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Mißachtung unserer Stellungnahme vom 22.12.1999 im Rahmen der Bewertung bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Drucksache V 00/0847-01, Seite 36-37 sowie Drucksache V 00/0929-01 Seiten 10 -11) hinweisen, die im Gegensatz der üblichen Verfahrensweise den politischen Gremien zur Vorbereitung der Beschlüsse daher offensichtlich nicht bekannt war. Dies werten wir als groben Verfahrensfehler.

Zudem wurden mit Ihrem Schreiben vom 3. Jan. 2001 an das Landesbüro der Naturschutz-verbände - mit dem Fehlen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes - nur unzureichende, nicht prüffähige Unterlagen zur Verfügung gestellt. 

Die nach wie vor favorisierte Erschließung des Plangebietes über die Mendener Str., die zwangsweise zur Verrohrung des Fließgewässers führt, interpretieren wir als groben Verstoß gegen die gesetzlich geforderte ausgewogene Würdigung von Alternativen (vgl.§ 4 Abs. 4 LG NW). Die Behauptung eine Anbindung über die B 1 (die alte, noch bestehende Einfahrt zur ehem. Stadtgärtnerei) sei verkehrstechnisch nicht machbar, halten wir für nicht ausreichend begründet und daher für nicht nachvollziehbar.

Wir fordern daher Verwaltung und Politik auf, die gesamte Planung im Bereich der ehe-maligen Stadtgärtnerei im Sinne des Freiflächenschutzes zu überdenken und von einer weiteren baulichen Verdichtung abzusehen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND KG Mülheim an der Ruhr

Dr. Peter Keil

Wichtige Information des BUND Arbeitskreises § 29 zum B-Plan Alte Stadtgärtnerei, Okt. 00

Die Vorlage der Verwaltung unterschlägt eine grundsätzliche Einwendung des BUND zum geplanten Vorhaben. Der Rat der Stadt und seine Ausschüsse sollten die Angelegenheit in Kenntnis aller Urteile der Beteiligten beurteilen.

Der BUND schrieb am 22.12.1999 an die Verwaltungsspitze:

Verrohrung eines teilweise wasserführenden Bachlaufes im Bereich der ehem. Stadtgärtnerei

Ihr Zeichen 70.4-42.13
Unser Zeichen MH 22-12.99 WA (Landesbüro der Naturschutzverbände)

Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

die BUND Kreisgruppe Mülheim an der Ruhr lehnt die Verrohrung des Bachlaufes grundsätzlich ab und fordert im Falle der Weiterführung des Verfahrens die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens mit erforderlicher Umweltverträglichkeitsstudie inkl. eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Die von Ihnen beabsichtigte Verrohrung widerspricht in groben Zügen allen landesweit bestehenden Programmen zum Gewässer- und Auenschutz und ist daher als nicht zeitgemäße Planung grundsätzlich abzulehnen.

An diesem Beispiel zeigt sich sehr deutlich, wie in Mülheim an der Ruhr in den vergangen Jahren durch ungenügend durchdachte Stadtplanung in fataler Weise Sachzwänge geschaffen wurden, die heute nur - aus ökologischer Sicht betrachtet - durch weitere Fehlentwicklungen behoben werden können.

Dass - stadtplanerisch betrachtet - ein Fließgewässer einer Erschließungsstraße weichen muss, kann nicht einer ökologisch orientierten, nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen, so wie sie im FNP-Entwurf propagiert wird.

Wir fordern daher Verwaltung und Politik auf, die gesamte Planung im Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei im Sinne des Freiflächenschutzes zu überdenken und von einer weiteren baulichen Verdichtung abzusehen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

für den BUND
KG Mülheim an der Ruhr
Dr. Peter Keil