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28.9.08: Naht das Ende der Ostruhranlagen und die Zerstörung von Garten- und Naturdenkmälern? Kahlschlag am Gesicht der Stadt Mülheim auf Teufel komm raus?! Das unseriöse Abenteuer Ruhrbania - Millionengrab und Fahrt ins Ungewisse! Auch die Bedenken des Landschaftsbeirates wurden vollständig in den Wind geschlagen!

14.7.07: Alles Mülheim, oder was? Reggae-Zeltstadt in den Styrumer Ruhrauen?  MBI forden: Hände weg vom Naturschutzgebiet und lasst die Reggae-Fans doch auf den Flächen von Naturbad und Stadion zelten! Der Landschaftsbeirat stimmte in der Sommer-Sondersitzung mit 14:1 gegen Zelte im Naturschutzgebiet!

13.1.06: Ende Juni gab es einen schwerwiegenden Umfaller der SPD zur geplanten Riesenreitanlage Winsterstr./Oemberg am Rande des Naturschutzgebietes. Vor den NRW-Wahlen dagegen, stimmten sie danach im Rat dafür. Deshalb musste die Obere Landschaftsbehörde den Widerspruch des Landschaftsbeirates bescheiden. Und die hat der landschaftsrechtlichen Befreiung zum Neubau der Reitanlage nicht zustimmt und damit den Mülheimer Landschaftsbeirat bestätigt. Die Verwaltung hatte im Sommer argumentiert, es kämen auf die Stadt Schadensersatzansprüche der Antragsteller zu. Das haben die MBI schon damals nicht geglaubt! Ein schöner Erfolg für die Saarner Mitbürger, die sich so sehr eingesetzt haben gegen das überdimensionierte Projekt. Massiver, auch gerichtlicher Widerstand der Saarner Bevölkerung wäre vorprogrammiert gewesen, wäre Düsseldorf der Stadt Mülheim, bzw. richtigerer der Verwaltung und SPD, CDU und FDP, gefolgt!

Untere Landschaftsbehörde (ULB) der Stadt Mülheim an der Ruhr
Rathaus
Postfach 10 19 53
45466 Mülheim an der Ruhr 

Mülheim, den 18.04.2005

Begründung für den Widerspruch des Beirates bzgl. der geplanten landschaftsrechtlichen Genehmigung eines Neubaus einer Reitanlage mit Stallungen am Oemberg seitens der ULB
Anhang zur Vorlage - V 05/0427-01 für den Umweltausschuss am 19.04.2005

Der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr legt Widerspruch gegen die geplante landschaftsrechtliche Genehmigung des o.a. Vorhabens seitens der ULB ein.

Begründung:

1. Das geplante Vorhaben liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Naturschutzgebietes „Wambachtal und Oembergmoor“. Dieses Naturschutzgebiet beinhaltet auf Höhe des geplanten Vorhabens den aus naturschutzfachlicher Sicht außerordentlich hochwertigen, naturnahen Abschnitt des Wambaches, mit naturnahen bachbegleitenden Auwäldern. Durch das Vorhaben ist eine nachhaltige negative Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes, durch Eutrophierung und Störungen (Lärm, Abgase etc.) prognostizierbar.

2. Das Plangebiet des Vorhabens liegt im Landschaftsschutzgebiet und wird aktuell größtenteils als Acker genutzt. Hier ist laut LBP (Stand März 2005) durch den Bau der Reitanlage, der Stallungen und der Infrastruktur eine Nettoversiegelung von über 10.000 m²
(4.693 m² Gebäude, 5.924 m² Erschließungsflächen) geplant, die aus Sicht des Landschaftsbeirates funktional nicht kompensierbar ist.

3. Das Landschaftsschutzgebiet zeichnet sich im Bereich des geplanten Vorhabens durch Relikte der bäuerlichen Kulturlandschaft im Außenbereich der Stadt Mülheim an der Ruhr aus, die im hohen Maße auch aus kulturhistorischen Gründen erhaltenswert sind. Die geplanten Gebäude bewirken mit einer Größe von 12 x 32m und der Reithalle mit 72 x 25m eine nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes in diesem Gebiet. Diese massive und nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird seitens des Landschaftsbeirates abgelehnt.

4. Vom Investor wird die Anzahl von 48 PKW-Einstellplätzen angegeben, welche eine beachtliche Anzahl an An- und Abfahrten über die Winsterstr. pro Tag erwarten lassen. Zudem wird weiterer Verkehr durch den Transport der Tiere, die Anlieferung von Futter, Abtransport von Mist u.a. entstehen. Hierdurch wird es zu einer massiven Störung der Erholungsnutzung in diesem Bereich kommen. Es gibt an der Winsterstraße keine separate Erschließung in die Waldbereiche am Wambach. Damit wird über die Hälfte eines häufig frequentierten Spazierwegs (bisher nicht genutzte Sackgasse ohne Kraftverkehr) massiv beeinträchtig. Gerade hier sind sehr häufig Spaziergänger mit Kinderwagen und Kleinkindern anzutreffen.

Anmerkungen zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (Stand März 2005): Es finden sich Fehler in der Flächenbewertung. Die geplanten Kompensationsmaßnahmen sind nach Ansicht des Landschaftsbeirates nicht geeignet den massiven Eingriff zu kompensieren. Der Landschaftsbeirat sieht die Schutzgüter des Naturschutzgebietes und Landschaftsschutzgebietes als höherwertiger an als die wirtschaftlichen Interessen der Investoren an diesem Ort und lehnt daher die landschaftsrechtliche Genehmigung begründet ab.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Landschaftsbeirat

gez. Jochen Keienburg

(Vorsitzender des Beirates)