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Baulastlöschung CentrO

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MBI zum RRZ

Dokumente auf dieser Seite zum Thema CentrO-Erweiterung
jeweils per Link aus der folgenden Übersicht direkt erreichbar

29.6.05: Multi Casa ist tot. Der Duisburger Rat stimmte mehrheitlich dagegen. Also jahrelang für nix geplant, begutachtet, getagt etc.. Dabei war das seit Jahren klar, dass in Multi Casa keine echte Zukunft mehr zu sehen war. Wäre man Anfang 2000 den MBI gefolgt, wäre viel früher viel Unsinn nicht gemacht worden. Damals standen die MBI alleine gegen Oberhausen, das den Vertrag mit den Nachbarstädten für eine -Erweiterung willkürlich aufkündigte. Als die Städte nun klagten, verloren sie vor kurzem beim OVG. Logisch, denn in 2000 waren sie untätig, und zwar alle mit Hintergedanken an ihre eigenen Zentren-Pläne. Mülheims Klage ließ das OVG erst überhaupt nicht zu, dabei würde “der Bock zum Gärtner gemacht”, so das OVG mit Verweis auf die Erweiterung des RRZ auf heute ca. 13.000 qm Verkaufsfläche (das CentrO hat 80.000 qm). Der neue Städtebauminister Wittke sah zudem für “Leuchtturmprojekte” in absehbarer Zeit wenig Spielraum. Armes Ruhrbania, schon im embryonalen Frühstadium nicht mehr lebensfähig?

20.10.04: MBI-Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 04.11.04, die Beteiligung an der Klage der umliegenden Städte und Gemeinden gegen die Erweiterung des CentrO Oberhausen zu beschließen. Wurde nur 2 Tage später von der Stadt per Presse schon bestätigt!

21.9.04: Der Rat der Stadt Oberhausen macht 5 Tage vor der Wahl eine Sondersitzung, um die CentrO-Erweiterung zu beschließen. Bottrop, Essen und Gelsenkirchen drohen mit Klage . Die MBI fordern: Mülheim soll sich der Klage von Essen, Bottrop und Gelsenkirchen gegen den CentrO-Ausbau anschließen. Die geplante erneute CentrO-Erweiterung und die Tatsache, dass Oberhausen das regionale Einzelhandelskonzept nicht unterschreiben will, sind für die Zukunft des westlichen Ruhrgebiets mehr als kontraproduktiv.

13.8.03: Öffentliche Kontroverse um eine erneute -Erweiterung. In der Nachbarschaft mit Oberhausen ist aus Sicht von Dinslakens Bürgermeisterin Sabine Weiss der Wurm drin: "Wir haben der Selbstbeschränkung in Sachen CentrO damals geglaubt und fordern nun Vertrauensschutz ein."
Die MBI wurden Ende 99 von allen anderen im Stich gelassen (s.u.), als sie gegen die Löschung der Verkaufsflächenbegrenzung des CentrO als Baulast vorgingen. Das hätte die heutige Diskussion erübrigt. Wie so oft: Wäre man den MBI gefolgt, wäre vieles erspart geblieben!

Jan. 00: Die MBI legten offiziell Widerspruch in Oberhausen gegen die Baulastlöschung ein, nachdem alle Mülheimer Parteien abwinkten (s.u.). Nach der durch hochkarätige Anwälte gestützen Ablehnung des Widerspruchs Mitte 00 mussten die MBI leider aufgeben, da sie alleine einen teuren Fachanwalt zur Klage nicht hätten bezahlen können. Damit war die aufschiebende Wirkung für die Baulastlöschung vertan!

 

Mülheim, den 22.10.2004

Nur 2 Tage nach Einreichen des MBI-Antrags unten ließ die Stadt Mülheim über NRZ heute verkünden, dass sie sich an der Klage der Städte Bottrop, Dinslaken, Essen, Gelsenkirchen und Gladbeck gegen die geplante CentrO-Erweiterung nun doch beteiligen will. Gut so!

Mitunter sind MBI-Anträge eben erfolgreich,
noch bevor darüber abgestimmt wird!

Mülheim, den 20.10.2004

MBI-Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 04.11.04

Beteiligung an der Klage der umliegenden Städte und Gemeinden gegen die Erweiterung des CentrO Oberhausen

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der Stadt Mülheim an der Klage der umliegenden Städte und Gemeinden gegen die Erweiterung des CentrO Oberhausen in die Wege zu leiten.

Begründung:

Vor der Kommunalwahl hat Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld über die Presse angekündigt, dass auch die Stadt Mülheim genauso wie eine Reihe anderer umliegender Städte und Gemeinden gegen die CentrO-Ausbaupläne der Stadt Oberhausen aus den bekannten Gründen klagen werde.

In weiteren Presseberichten nach der Kommunalwahl ist bei den Auflistungen der klagewilligen Städte und Gemeinden die Stadt Mülheim an der Ruhr nirgends erwähnt.

Die Centro – Erweiterung widerspricht den Vereinbarungen von Oberhausen mit den Nachbarstädten vor der Genehmigung des CentrO. Damals wurde deshalb eine Baulast eingetragen, die die Verkaufsfläche des CentroO auf 70.000 qm Verkaufsfläche begrenzte.

Ende 1999 ließ die Stadt Oberhausen diese Baulast willkürlich streichen, ohne die Nachbarstädte zu fragen.

Da Rat und Verwaltung in Mülheim sich dem damaligen MBI-Antrag nicht anschließen wollten (s.u.), gegen den Oberhausener Vertragsbruch zu klagen, ist die rechtliche Situation heute leider nicht mehr so eindeutig wie 1999/2000. Allerdings kommt heute noch dazu, dass inzwischen ein regionales Einzelhandelskonzept aufgestellt werden konnte, das von allen Städten, außer Oberhausen, unterschrieben wurde.

Welche bedrohlichen Auswirkungen die CentrO-Erweiterung auf die bereits notleidenden Innenstädte in Teilen des Ruhrgebiets haben dürfte, muss nicht näher erläutert werden, da in diversen Medien darüber seit längerem mehrfach berichtet wurde.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 20.12.99

An den OB, Herrn Dr. Baganz,

nachrichtlich an die anderen Fraktionen im Rat der Stadt, an den Ministerpräsidenten von NRW, Herrn Clement, an die Ministerin für Städtebau, Frau Brusis, an den Regierungspräsidenten, Herrn Büssow, an die OB`s der Städte Essen, Duisburg, Bottrop, Gladbeck und Oberhausen, an den KVR, an den Landschaftsverband und an die Medien

Betr.: Ausbaupläne des CentrO und die Vorgehensweise der Stadt Oberhausen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Baganz,

Auf den Eilantrag der MBI-Fraktion an die Ratsitzung vom 16.12. hin verabschiedete der Rat der Stadt Mülheim einmütig eine verwässerte Resolution, in der die Stadt Oberhausen aufgefordert wird, die bestehende Begrenzung der Verkaufsfläche des CentrO auf 70.000qm, die als Baulast in Abstimmung mit den Nachbarstädten und zu deren Beruhigung eingetragen wurde, nicht aufzuheben.

Kurz vor der Ratsitzung am 16.12. gingen uns - wie den anderen Fraktionen auch - Ihre Schreiben vom Vortage an Herrn Clement und an Herrn Büssow sowie die Stellungnahme des Oberhausener Oberbürgermeisters, Herrn Drescher, zu (gefaxt an Sie um 14.05h am 16.12.) Eine genauere Bewertung dieser Schreiben war daher vor der Ratsitzung nicht mehr möglich.

Die MBI-Fraktion hat sich in den folgenden Tagen intensiver mit dem Thema beschäftigt und ist zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen:

1.Die MBI-Fraktion hält den Akt der Streichung der Baulast in der Form, wie er von der Stadt durchgeführt wurde, für rechtswidrig. Unabhängig von der politischenEbene über Landesregierung und Regierungspräsident sollten die Nachbarstädte, ggfs. auch Mülheim alleine, deshalb juristisch dagegen vorgehen.

2.Nach Vollzug hat die Stadt Oberhausen die Nachbarstädte von der Grundbuchstreichung in Kenntnis gesetzt, und zwar Anfang Dezember 99. Die Frist zur Einleitung      juristischer Schritte beträgt 1 Monat, läuft damit Anfang Januar 2000 ab, also gegen Ende der Weihnachtsferien (Ein Schelm, der Böses dabei denkt, daß dies ohne taktische Hintergedanken in Oberhausen gerade wegen der Ferien und Feiertage so gewählt wurde!).

3.Unsere Recherchen haben ergeben, daß die Nachbarstädte dabei folgenden Weg gehen sollten: Sie legen Beschwerde ein beim Amtsgericht Oberhausen, Abt.       Grundbuchsachen, gegen die willkürliche Streichung der Baulast aus dem Grundbuch, bei der sie als Drittbetroffene nicht gehört wurden. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, kann geklagt werden.

Wir fordern Sie, Herr Oberbürgermeister, deshalb auf, unsere Vorschläge zu prüfen und ggfs. in die Tat umzusetzen. Wir bitten Sie auch darum, die Amtskollegen der Nachbarstädte dazu zu bewegen, eine solche Beschwerde beim AG Oberhausen oder aber andere schnelle juristische Schritte mitzutragen.

Die Sorge um die Zukunft der Innenstadt bei der zu erwartenden beschleunigten „Aufrüstung“ der Einkaufszentren darf es nicht gestatten, Möglichkeiten zu verschenken. Die willkürliche Grundbuchänderung der Stadt Oberhausen kann nicht dadurch rechtens sein, dass sie getätigt wurde und durch ein Gutachten gestützt wird, daß das CentrO selbst in Auftrag gab, wie der WAZ vom heutigen Tage zu entnehmen ist.

Die Vorgehensweise der Stadt Oberhausen ist nicht nur politisch ein heikler Akt und ein Affront gegen Nachbarstädte und Landesbehörden und -regierung, auch rechtlich wurden der nötige Vertrauensschutz sowie die Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht beachtet.

Wenn nun bis Anfang Januar keine Rechtsmittel gegen die Grundbuchstreichung eingeleitet würden, so wäre diese rechtens. Das kann und sollte aber nicht zugelassen werden, weil für die gesamte Region sehr viel damit auf dem Spiel steht.

Mit herzlichen Grüßen und der Bitte um schnelle Antwort
i.A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher