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ältere Artikel und Nachrichten zu dem fossilen Autobahnstücks mit Hochbrücke chronologisch weiter unten

B 50 neu im Internet: http://www.b50neu.de oder http://www.hochmoseluebergang.de
Protestaktion der Zeitschrift "FEINSCHMECKER"

3.11.09: Frontal 21 im ZDF ab 21 Uhr mit einem Beitrag zu dem Wahnsinnsprojekt der geplante Hochmoselbrücke der sog. B50neu, die in Wirklichkeit die Verlängerung der A 60 ist, aber nicht Autobahn genannt werden darf, weil selbst der prognostizierte Spitzenwert an Verkehr nicht über 17500 Fahrzeuge/Spitzenstunde hochzumogeln war. Autobahn ist aber erst ab 20.000.  Dieses zerstörerische Monsterteil ist eine Uralt-Planung, die einst die Nato-Hauptquartiere Brüssel und Hanau verbinden sollte. Ohne Sinn und Verstand wird das schöne Moseltal bei Ürzig/Zeltingen-Rachtig ge- und zerstört und damit eine Kultur von 2000 Jahren aus der Römerzeit! Wer sich an die Fernsehserie "Moselbrück" erinnert, genau dort ... 
Ähnlich wie in Dresden: eine echte "Weltkulturschande"!
Seit Jahren sollte die Wahnsinnsbrücke über PPP finanziert werden, nur es fand sich kein privater "Partner".
Der Beitrag über den Hochmoselübergang auf der ZDF-Seite: Bauprojekt schadet Weinbau -
Teure Moselbrücke Der Bericht als im Internet

2006: Sie können es nicht lassen! Ergänzendes Planfestellungsverfahren

06.06.2006: Über 2 Jahre war es ruhig um die B50 neu und den Hochmoselübergang. In dieser Zeit hat das Land Rheinland-Pfalz die Pläne entsprechend der Vorgaben der Gerichte überarbeitet und im Juni 2006 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Dies ermöglicht nun das erneute Einreichen von Einwedungen und ein erneutes Beschreiten des Klageweges

12.12.02: Erneute OVG-Verhandlung zur BUND-Klage in Koblenz. Tendenz für Aus des Hochmoselübergangs. 
Urteilsverkündung am 9. Jan. 03.

Dazu der Trierische Volksfreund: B 50 neu: Vögel haben Vorfahrt

Bau des Hochmosel-Übergangs liegt weiter auf Eis

KOBLENZ.(mai) Keine Entscheidung, aber eine klare Tendenz: Wegen eines Vogelschutzgebietes wird der Planfeststellungsbeschluss zum Hochmosel-Übergang bei Zeltingen-Rachtig (Kreis Bernkastel-Wittlich) möglicherweise per Gerichtsbeschluss gekippt.

Die Entscheidung zu den Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) gegen die so genannte B 50 neu wird das Oberverwaltungsgericht Koblenz erst am 9. Januar bekanntgegeben. Dennoch freuten sich die Umweltschützer gestern nach der Verhandlung in Koblenz. Denn das Gericht ließ eine deutliche Tendenz erkennen, und die ging - zumindest was den zweiten Abschnitt der B 50 neu von Platten bis Longkamp (mit Hochmosel-Übergang) anbetrifft - klar in Richtung BUND.

In dem Vogelschutzgebiet Rothen-Berg, das bei Zeltingen-Rachtig liegt, sieht das Gericht ein Planungshindernis. Nach einer EU-Richtlinie ist das Gebiet nämlich streng geschützt. Bleibt das Gericht bei seiner Überzeugung, bedeutet dies, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der B 50 neu nicht umgesetzt werden darf. Lediglich der erste Abschnitt der Straße vom neuen Autobahnkreuz bei Wittlich bis Platten könnte dann gebaut werden. Der Rechtsanwalt des Landes, Professor Bernhard Stüer, ließgestern keinen Zweifel daran, dass das Land nach der selbst auferlegten Stillhaltefrist bis Ende Februar mit dem Bau dieser Strecke beginnen wird. Für den zweiten Abschnitt kündigte der Jurist Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.

Für den BUND, der die Klagen vor fast zwei Jahren eingereicht hatte, wendete sich das Blatt vor Gericht, nachdem im April das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten war. Das Gesetz ermöglicht es Umweltverbänden, wegen Verstößen gegen das EU-Recht zu klagen.

Am Ende der gestrigen Verhandlung appellierte Stüer an die Richter, die weitreichenden Auswirkungen ihrer Entscheidung auf andere Projekte zu bedenken. "Werden die Vogelschutzgebiete wirklich zu Tabuzonen erklärt, hat das katastrophale Auswirkungen. Für alle Bau-Vorhaben in diesen Bereichen, ob Straßen oder Gewerbegebiete, würde ein solcher Beschluss das Aus bedeuten." Auch wenn der Naturschutz in den vergangenen Jahren vielleicht etwas zu kurz gekommen sei, sollte sich die Tendenz nun nicht ins Gegenteil verkehren.

21.8.02: der angekündigte 1. Spatenstich am 26.8.02 für die B50neu (Verlängerung Autobahn A 60) mit geplanter Hochmoselbrücke ist abgesagt! Im Verkehrsministerium von Baukhage in Mainz will man angeblich erstmal abwarten ("Aus Respekt vor dem Gericht und dem laufenden Verfahren....." so ein Sprecher des Verkehrsministeriums RLP). Am 8.8. hatte das OVG ja erstmals der Klage des BUND Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Nun hat der BUND neue Eil-Anträge gestellt, um den Bau der beiden Planabschnitte zu stoppen. Das stand so sinngemäß gestern im Trierischen Volksfreund auf Seite 1.
Natürlich haben die in Mainz auch Angst bekommen vor der Frage, ob 250 Mio. Euro statt für eine überflüssige Straße durch Eifel+Hunsrück nicht besser für den Wiederaufbau im Osten eingesetzt werden sollten.
Jetzt müssen die nächsten Entscheidungen des Gerichts abgewartet werden, aber dieser "Rückzieher" ist ein absoluter Erfolg für alle, die in den letzten Jahren beharrlich und unbeirrt den Widerstand gegen das Wahnsinnsprojekt unterstützt haben!

Trierischer Volksfreund (TV) vom 9.8.02: B 50 neu: Pläne vor dem Aus?
KOBLENZ. Überraschung im Gerichtsstreit um die Bundesstraße 50 neu: Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nennt ein Vogelschutzgebiet "ein möglichen Planungshindernis". Das könnte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bedeuten. (s.u.: “Das ist eine Sensation”)

TV vom 10.8.02: Spatenstich trotz Fragezeichen: Verkehrsministerium hält ersten Abschnitt der B 50 neu von Wittlich bis Platten auch allein für sinnvoll. Entsprechend sehen auch die Pläne im Verkehrsministerium aus. Der Spatenstich für den ersten Abschnitt von der A 60/A1 bei Wittlich bis Platten erfolge wie geplant am 26. August. Ministeriumssprecher Wagner: "Der Abschnitt macht auch für sich allein genommen Sinn, da der Wittlicher Stadtteil Wengerohr so entlastet wird." mehr weiter unten auf dieser Seite (eigentlich müsste der Artikel lauten: “das ist ein Skandal!)

Von bundespolitischer Bedeutung ist die Entwicklung um die Verlängerung der Eifelautobahn A 60 über eine Hochmoselbrücke als 1700m lange Verbindung von Eifel- zu Hunsrückkamm bei Zeltingen/Ürzig- Mittelmosel in den Hunsrück hinein - als "B50 neu" getauft, weil der Verkehrsbedarf für eine Autobahn nicht reicht bei nur prognostizierten 13500 Kfz/Tag im Jahre 2015! Das extrem zerstörerische und landschaftsverschandelnde Uralt-Projekt sollte unbedingt durchgezogen werden. Bisher war das OVG Koblenz bei den diversen Klagen rein formalistisch nur an albernen Präklusionsfragen interssiert. Doch nun sind 2 Dinge passiert, die das nicht mehr zulassen: das neue Naturschutzgesetz, speziell § 63,1 und ein Urteilspruch des BGH von Ende Mai, wonach europäisches Gesetz angewendet werden muss, endlich! Nun sind die Richter bei der Verbandsklage des BUND in der Klemme und sie deuteten an, ein faktisches Vogelschutzgebiet könnte Planungshindernis werden (die enorm hochwertigen FFH-Gebiete, die zerstört würden, fanden sie dagegen unwichtig!).

Dennoch: bereits am folgenden Tag ließ Minister Baukhage (FDP) aus Mainz verkünden, am 26. August wäre auf jeden Fall 1. Spatenstich. Das ist unerhört, auch wenn formal keine aufschiebende Wirkung da ist. Verbandsklage und Rechtstaat werden zur Farce, wenn trotz des angekündigten Urteils, das eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bedeutet, dennoch gebaut werden soll.

''Das ist eine Sensation'': Hochmosel-Übergang: Umweltschützer sehen sich im Aufwind

Skeptische Beratung in der Pause: BUND-Landesvorsitzende Heide Weidemann (links) mit BUND-Mitgliedern

KOBLENZ. Überraschung im Gerichtsstreit um die Bundesstraße 50 neu: Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nennt ein Vogelschutzgebiet "ein möglichen Planungshindernis". Das könnte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bedeuten.

"Das ist eine Sensation! Das ist der Durchbruch!" Mit diesen Worten kommentierte der sonst eher zurückhaltende Rechtsanwalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Peter Dyx, das vorläufige Ende der gestrigen Verhandlung gegen die Bundesstraße 50 neu. Doch sein Ausspruch steht noch auf wackeligen Füßen: Eine Entscheidung fällte das Oberverwaltungsgericht gestern noch nicht, es ließ lediglich eine Tendenz erkennen. Für die Klage gegen Abschnitt I der B 50 neu von Wittlich bis Platten kündigte der Senat einen Aufklärungsbeschluss für den 22. August an. An diesem Tag wird das Gericht das weitere Vorgehen bekannt machen. Für die Klage gegen den Abschnitt II von Platten bis Longkamp, zu dem der 1700 Meter lange Hochmoselübergang gehört, vertagten die roten Roben die Entscheidung. Wörtlich sagte der Vorsitzende Richter Henning Nickenig jedoch: "Der Senat neigt dazu, wegen eines faktischen Vogelschutzgebietes ein Planungshindernis für Abschnitt II zu sehen."

Ein Planungshindernis bedeutet, dass die vierspurige Straße, die vom Autobahnkreuz A60/A1 bei Wittlich über die Mosel zur Hunsrückhöhenstraße führen soll, so nicht gebaut werden kann. Um eine neue Trasse für das 250 Millionen Euro teure Projekt zu finden, müsste noch einmal ein langwieriges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Das Kuriose: Das Vogelschutzgebiet, um das es sich dreht, der Zeltingen-Rachtiger Wald, wurde vom Land Rheinland-Pfalz, das gestern als beklagte Partei vor Gericht saß, selbst auf die Vorschlagsliste für die EU gesetzt.

Hinter der Argumentation der Richter steckt die erweiterte Befugnis der Umweltverbände durch das neue Bundesnaturschutzgesetz vom April dieses Jahres. Demnach dürfen die Verbände nicht nur Verstöße gegen das nationale Umweltrecht rügen, sondern auch anderweitige Verstöße zum Beispiel gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Eine neue Situation für die Richter. Nickenig: "Wir befassen uns zum ersten Mal mit Europarecht." Da auch der Prozessbevollmächtigte des Landes erst wenige Tage vor der Verhandlung vom BUND mit dieser neuen Situation konfrontiert worden war, ließ der Senat den Antrag des Anwalts auf Vertagung zu.

Zweifel ließ das Gericht noch an der Frage, ob auf das Vogelschutzgebiet zu spät hingewiesen wurde und es deshalb nicht in der Klage berücksichtigt werden müsse. Die BUND-Landesvorsitzende Heide Weidemann veranlasste das zu einem Donnerwetter: "Das ist unerhört! Diese Schutzgebiete zu melden, ist Aufgabe der Länder. Rheinland-Pfalz hat dies Jahre zu spät getan, das kann man nun nicht dem BUND in die Schuhe schieben."

Schnell waren die Handvoll Vertreter des Landes nach der Sitzung verschwunden. Langsam und sichtlich gut gelaunt traten dagegen die BUND-Anhänger, unter ihnen der bei Longkamp lebende Öko-Landwirt Friedmunt Sonnemann und einige Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft "Eifel-Mosel-Hunsrück in Bewegung", den Heimweg per Zug an.

Spatenstich trotz Fragezeichen: Verkehrsministerium hält ersten Abschnitt der B 50 neu von Wittlich bis Platten auch allein für sinnvoll

Kommt der Hochmoselübergang (hier in einer Computersimulation)? Ein Urteil gibt es noch nicht, aber zum ersten Mal eine Tendenz des Gerichts, einem Kläger gegen die Straße in Teilen Recht zu geben. Was das bedeutet ist jedoch noch unklar.

Von unserer Redakteurin MARION MAIER

MAINZ. Kommt sie ­ kommt sie nicht? Die Juristen streiten, was ein "Planungshindernis" für die Bundesstraße 50 neu bedeutet.

Im Verkehrsministerium in Mainz hält man sich am Tag nach der ersten Verhandlungsetappe der BUND-Klage gegen die Bundesstraße 50 neu bedeckt. "Wir äußern uns nicht zu laufenden Verfahren", sagt Sprecher Jörg Wagner. Stattdessen verweist er weiter an die Kenner der Paragrafen: "Wir befinden uns in einer schwierigen Rechtssituation mit EU-Recht und deutschem Recht. Das müssen die Juristen klären."

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat in dem Verfahren des BUND vom Donnerstag noch keine Entscheidung getroffen (wir berichteten). Es hat lediglich eine Tendenz erkennen lassen. Das Gericht neige dazu, ein faktisches Vogelschutzgebiet bei Zeltingen-Rachtig als "Planungshindernis" für Abschnitt II der Trasse zu sehen. Was das bedeutet, darüber streiten nun die Juristen.

BUND-Anwalt Peter Dyx meint, damit sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und dürfe nicht vollzogen werden. Das Land müsse nachbessern und wenn dies nicht möglich sei ­ was wahrscheinlich sei ­ müsste eine neue Trasse und damit ein neuer Planfeststellungsbeschluss her.

Ein Planfeststellungsverfahren würde jede Menge Zeit und Geld kosten. Das vergangene hatte eineinhalb Jahre gedauert. Die Kosten für ein solches Verfahren betragen laut Ministeriumssprecher Wagner drei bis fünf Prozent der Baukosten. Ein Aufpreis von etwa 7,5 Millionen Euro also bei dem 250-Millionen-Projekt B 50 neu.

Um den Bau der Straße nun aber erst mal zu stoppen ­ denn Baurecht besteht, seitdem das letzte Eilverfahren im März abgelehnt wurde ­ erwägt der BUND ein neues Eilverfahren. Dafür seien die Fristen abgelaufen, sagt der Anwalt des Landes, Bernhard Stüer. Und auch Szenarien, bei denen sich das Land um eine neue Trasse Gedanken machen müsse, sieht er weit entfernt. Zuvor müsste die Klage des BUND viele Hürden nehmen, die er für unüberwindlich hält. Stüer ist der Meinung, es müsse zunächst ein erheblicher Eingriff in das Vogelschutzgebiet nachgewiesen werden. Mit dieser Forderung gehe er gegebenenfalls in Revision. Eine Untersuchung der Schwere des Eingriffs dauere zwei Jahre und erst dann müsse man sich Gedanken um ein "Reparieren" des Planfeststellungsbeschlusses machen. Für den Bau bedeute der Streit keine Verzögerung, da "Sofortvollzug" gelte.

Entsprechend sehen auch die Pläne im Verkehrsministerium aus. Der Spatenstich für den ersten Abschnitt von der A 60/A1 bei Wittlich bis Platten erfolge wie geplant am 26. August. Ministeriumssprecher Wagner: "Der Abschnitt macht auch für sich allein genommen Sinn, da der Wittlicher Stadtteil Wengerohr so entlastet wird."

Während die Umweltschützer den ersten Verhandlungstag der BUND-Klage als Etappensieg feiern, sind Unternehmen der Region über einen drohenden B 50 neu-Torso nicht erfreut. So meint Philipp Schultz, Verkehrsreferent der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier: "Ein Scheitern des Projektes wäre negativ. Das Rhein-Main-Gebiet ist neben Rhein-Ruhr eines der Hauptabsatzgebiete der Unternehmen der Region Trier." Die IHK Trier vertritt 22750 Unternehmen. Alle gewerblichen Betriebe außer Freiberuflern und Handwerkern sind bei der Organisation zur Mitgliedschaft verpflichtet.