Startseite
Bürokratieabbau?
Ruhrbania-PEG
Bürgerbeteiligung
Wahlverfälschung
Bergbaurisiken
Rathausabriss
Gebührenklau
Aldis/Lidls/Plusse
Zowislo-Opfer
Demokratieregeln
Mühlenfeld
Heeren
Blümer
Strafanzeige
Landesrechnungshof
Bürgerfunk
Radwegstop
Elternbrief
undemokratische Ausschussbildung

                  Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite

Briefe, Beschwerden und Klage im Zusammenhang mit der
verfassungswidrigen Zusammensetzung der Ausschüsse des Mülheimer Rates,
auf dieser Seite und aus der Zusammenstellung jeweils per Link direkt erreichbar

Mitten in den Sommerferien 2005 kam das "Urteil" des VG Düsseldorf, das die Klage abwies, weil 1. zu spät und weil die MBI 2. am 14.Okt. für die Ausschussbesetzung gestimmt hätten. Auf den Kern der Klage - die Mißachtung des Wählerwillens und die verfassungswidrige Ausschusszusammensetzung - ging das VG nicht ernsthaft ein. Wenn die Verfassung auch Gerichte nicht so sehr zu interessieren scheint .... Demokratie scheibchenweise ade? Was die Bundestagsneuwahlen und die Mülheimer Ausschüsse gemeinsam haben. Die MBI lassen nun anwaltlich die Beschwerde beim OVG Münster prüfen.

5.9.05: MBI legten Berufung beim OVG ein gegen das skandalöse ”Urteil” des Verwaltungsgerichts Düsseldorf!!

28.9.05: Das OVG lehnte die Zulassung der Berufung ab, weil die Beschlüsse rechtmäßig seien. "Es bedarf keiner Klärung, ob und inwieweit eine Täuschung von Ratsmitgliedern durch Bedienstete der Kommunalverwaltung eine darauf beruhende Stimmabgabe der Ratsmitglieder bei der Fassung von Ratsbeschlüssen und in deren Folge die Ratsbeschlüsse selbst in ihrem rechtlichen Bestand zu berühren vermag. .... Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung ... nicht hinreichend belegt ..." . Das OVG folgte einfach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Da interessiert es wenig, ob die Mülheimer Ausschüsse die Ratsmehrheiten verdrehen oder nicht und dass dies laut BVG und BGH eindeutig verfassungswidrig ist! Wenn die Verfassung auch Gerichte nicht so sehr zu interessieren scheint ....

2.12.08: Flughafen Essen/Mülheim ffff.: Könnten verfassungswidrige Mülheimer Ausschüsse die Ratsentscheidung vom letzten Donnerstag torpedieren? Genau der Fall, den die MBI-Organklage meinte, den aber die große Koalition in Mülheim über Jahre verwischte!

 

Mülheim, den 16.03.2005

An das Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf

z.Hd. Herrn Prof. Dr. Klenke, Präsident des VG Düsseldorf

MBI-Ratsfraktion im Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
./.
Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr

A.Z. 1 K 446/05, Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse des Mülheimer Rates vom 14.10.2004 zur Bildung von Ausschüssen

Ergänzend zu unserem Antrag vom 17.1.05, erweitert durch den Schriftsatz vom 12.2.05, wollen wir dem Verwaltungsgericht auf Grund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit den Ausschüssen des Rates der Stadt Mülheim noch einmal die Auswirkungen der u.E. verfassungswidrigen Ausschusszusammensetzung aufzeigen und erneut die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung verdeutlichen wegen drohender Rechtsvereitelung.

Mit Datum vom 10.03.2005 verschickte das Amt Rat der Stadt die Beschlussvorlagen V 05/0298-01 "Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt" und V 05/0269-01 "Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr" (siehe Anlagen 1 und 2). Dabei geht es vornehmlich um

    1. die Verkürzung der Frist zur Einreichung von Vorschlägen, Anträgen und Anfragen
    2. die Aufgabenerweiterung des Hauptausschusses, der folgende zusätzliche Kompetenzen erhalten soll
      a.) die verbindliche Festlegung der Tagesordnung des Rates der Stadt (vgl. Anlage 1, Seite 2 zu § 1, Ziff.3 Satz 1 3. Abschnitt)
      b.) die verbindliche Zuordnung von Vorschlägen, Anträgen und Anfragen an ausschließlich 1 Gremium sowie Entscheidung bei allen divergierenden Meinungen - ob zwischen OB und Ausschüssen oder zwischen Bezirksvertretungen untereinander oder mit den Ausschüssen (vgl. Anlage 2, Seite 2 1.4. und 3.1.2)
      c.) Beschlüsse über Empfehlungen an den Rat zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern in Beteiligungsgesellschaften (vgl. Anlage 2, S. 3, 3.1.6)

Die Verkürzung der Antragsfrist ist sicher als wenig problematisch anzusehen, doch die restlichen Änderungen stellen tiefe Eingriffe in das bisherige demokratische Selbstverständnis unserer Stadt dar. Eine verbindliche Zuordnung von Anträgen, Anfragen, Vorschlägen aus der Politik auf ausschließlich nur ein Gremium - ob Rat, Ausschuss oder Bezirksvertretung - bevormundet alle Gremien und bietet die Möglichkeit von bürokratischer Verzögerungstaktik bei ungewollten Fragen oder Anträgen wie ein Geschenk geradezu an.

Das letztendliche Entscheidungsgremium über alle anderen Gremien, inklusive Rat der Stadt und auch bei Meinungsverschiedenheiten, soll der Hauptausschuss werden.

Ein derartiges Instrumentarium bietet jeder Mehrheit im Hauptausschuss die Handhabe, jede noch so große Minderheit zu weiten Teilen außer Kraft zu setzen bzw. derart zu behindern, dass sie wie weiland Don Quichote nur gegen Windmühlenflügel ankämpfen kann.

Dies setzt das grundgesetzliche Gebot der demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten selbst dann zu weiten Teilen außer Kraft, wenn der dann letztendlich immer entscheidende Hauptausschuss in seinen Mehrheiten ein exaktes Abbild des Rates darstellt.

Im Mülheimer Fall aber, in dem insbesondere der Hauptausschuss eine andere Zusammensetzung und andere Mehrheitsverhältnisse besitzt wie der Rat der Stadt, bietet sich sogar unabhängig vom grundgesetzlich garantierten Minderheitenschutz für die SPD die Möglichkeit, je nach Bedarf einen Partner im Hauptausschuss zu suchen und damit jeden Punkt in jedem Gremium, inklusive des Rates der Stadt, nicht zuzulassen, Tagesordnungen von Rat und Ausschüssen vorzugeben, Punkte anderer Fraktionen beliebig und ausschließlich in irgendein Gremium zu schicken und bei Meinungsverschiedenheiten zu entscheiden.

Das haben die Mülheimer Wähler/innen bei der Kommunalwahl am 26.9.05 so nicht gewählt und nicht gewollt (vgl. unsere Antragsschrift vom 17.1.05).

Wir halten es  schon für demokratiezerstörend und verfassungsrechtlich bedenklich, wenn dem Hauptausschuss praktisch Befugnisse ähnlich denen eines Zentralkomittees im untergegangen Ostblock zugestanden werden, selbst wenn sich die Wahlergebnisse im Hauptausschus widerspiegeln.

Im Mülheimer Fall aber würde nicht nur jegliche Opposition gegängelt und in ihren Rechten gestutzt, dies wäre auch noch durch Mehrheiten möglich, die nicht dem   Ausgang der Wahlen entsprechen.

Zur Erinnerung: Mülheimer Wahlergebnis in Ratsitzen von 52+OB:
SPD 20, CDU 17, MBI 5, Grüne 5, FDP 3, WIR 2

Zusammensetzung Hauptausschuss von 14+OB:
SPD   7,   CDU 5, MBI 1, Grüne 1, FDP 1, WIR 0

Zur Veranschaulichung der demokratieaushöhlenden Auswirkungen der vorgesehenen Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen nur 2 Beispiele:

  1. Thema Flughafenausbau:
    Im Rat gibt es eine satte Mehrheit aus CDU, MBI, Grünen und WIR gegen den Ausbau zu einem Geschäfts- oder Regionalflughafen, nur SPD und FDP dafür, d.h. im Rat nur 24 von 53 Stimmen incl. OB. In der letzten Ratsperiode gab es einen hauchdünnen Mülheimer Beschluss mit 27:26 von SPD+FDP+1Überläuferstimme für den Flughafenausbau. Der Beschluss konnte aber nicht umgesetzt werden, weil die anderen Teilhaber - Stadt Essen und Land NRW - nicht mitzogen. In Essen gilt sogar immer noch der Ausstiegsbeschluss.
    Würde nun z.B. die CDU einen Antrag an den Rat der Stadt Mülheim stellen, den Ausbaubeschluss aus 2001 zu ändern, so hätten SPD+FDP gleich 2 Möglichkeiten, dem Antrag keine Chance zu geben.
    Möglichkeit 1: Der Hauptausschuss schickt den Antrag mit SPD/FDP-Mehrheit an den Umweltausschuss (wegen der Lärmfrage) oder an den Planungsausschuss oder, oder (Begründungen, welcher Ausschuss "schwerpunktmäßig zuständig" ist, sind viele denkbar). In jedem Mülheimer Ausschuss außer Hauptausschuss haben SPD+FDP 7 von 14 Stimmen, d.h. der CDU-Antrag kann keine Mehrheit
    finden, sofern nicht zufällig eine/r von SPD oder FDP bei der Abstimmung fehlt o.ä.. Doch um auch den Fall auszuschließen gibt es
    Möglichkeit 2: Der Hauptausschuss erklärt sich für zuständig ( Begründung "Landes- und Regionalplanung" oder "Stadtentwicklungsplanung" oder "Wirtschaftsförderung" oder 2 bzw. alle 3 der in 3.1.1 der neuen Hauptsatzung dem Hauptausschuss u.a. zugewiesenen Zuständigkeiten, vgl. Anlage 2, Seite 2). Der CDU-Antrag wird dann im Hauptausschuss auch ohne Fehlerrisiko eines einzelnen abgelehnt.
  2. Angenommen, das Mülheimer Polizeipräsidium soll aufgelöst werden. CDU oder FDP würden einen Ratsantrag stellen, dagegen tätig zu werden, wie auch immer, und MBI sowie WIR stimmten dem zu. SPD+Grüne aber wollten ihrer rotgrünen Landesregierung die Stange halten und wären gegen den Antrag. Dann bekäme der Antrag zwar eine Mehrheit im Rat, doch er könnte dort nie abgestimmt werden, wenn SPD+Grüne den Antrag im Hauptausschuss an den Ausschuss für Bürgerservice oder an den Hauptausschuss selber schicken würden und wieder wäre der Antrag chancenlos.

Hunderte weiterer Fälle wären denkbar und durchaus realistisch, bei denen Mehrheiten im Rat oder einer Bezirksvertretung oder Ausschuss vom Hauptausschuss einfach ausgehebelt werden können, gleich aus welchen Gründen oder Motiven (und sei es die Vorteilsnahme eines Parteikollegen oder Verwandten!). Die einzigen, die immer mitbestimmen, wäre die SPD-Fraktion, die zwar nur 38% der Wählerstimmen bekam, aber alles bestimmen könnte, selbst die Möglichkeit, ob andere Fraktionen überhaupt Fragen stellen können und wenn, in welchem Ausschuss exklusiv und damit auch werden.

Zusammengefasst: Die geplanten Änderungen von Geschäftsordnung und Hauptsatzung der Stadt Mülheim würden der Willkür in einem Maße Tür und Tor öffnen, die unsere Verfassung und unsere Demokratie massiven Schaden zufügen würden.

Es erscheint zumindest überlegenswert, ob dieser Versuch der Beugung der Wahlergebnisse und der Grundrechte von Opposition in der Demokratie in einem direkten Zusammenhang mit der verfassungswidrigen Ausschusszusammensetzung vom 14.10.04 zu sehen ist, wogegen unsere Organklage gerichtet ist.

Eines jedoch wird deutlich: Die Eilbedürftigkeit der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht ist virulent geworden. Für jeden, der die Veränderung der Ratsmehrheiten in den Ausschüssen auch nur für bedenklich hält, ist große Gefahr im Verzuge, denn bereits am 28. April soll der Rat der Stadt seine (Teil-)Entmündigung beschließen. Da SPD+CDU in Mülheim z.Zt. eine Art Großer Koalition machen und die SPD der CDU bereits Dezernentenstellen versprochen hat, (sogar schriftlich vereinbart, wie der Presse unwidersprochen zu entnehmen war!) ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie am 28.4.05 die o.g. Vorlagen beschließen werden.

Die Grundsatzurteile von BVG, BuVerwG und OVG zum verfassungsgemäßen Gebot der Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen sind zudem so eindeutig im Sinne unseres Antrags vom 17.1.2005, dass auch das Verwaltungsgericht aus Verantwortung um das Ansehen unseres demokratischen Rechtsstaats heraus nun dringlich entscheiden sollte.

i. A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 12.1. 2005

An das Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf

Eilantrag im Rahmen eines Kommunalstreitverfahrens
auch als (84 KB)

Feb. 05: Das VG Düsseldorf erklärte eine Einstweilige Verfügung für nicht zulässig, woraufhin die MBI nur noch eine Hauptklage machen konnten, die dann aber dauert.

Feststellungsverfahren

MBI-Ratsfraktion im Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr

 ./.

Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr

Die MBI-Ratsfraktion im Rat der Stadt Mülheim a. d. Ruhr beantragt,

die Beschlüsse des Rates der Stadt Mülheim a. d. Ruhr vom 14. Oktober 2004 über die Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Mülheim aufzuheben.

Im Rahmen des Feststellungsverfahrens beantragen wir vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VWGO und somit, die o.g. Beschlüsse per einstweiliger Verfügung des Verwaltungsgerichts außer Kraft zu setzen.

Die Eilbedürftigkeit der Entscheidung ergibt sich aus der drohenden Rechtsvereitelung, wenn die Ausschüsse nämlich solange bestehen bleiben, bis im Hauptverfahren letztendlich entschieden ist, könnte die Wahlperiode zum größten Teil verstrichen sein.

Jeder weitere Monat, den die verfassungswidrig und undemokratisch zusammengesetzten Mülheimer Ausschüsse weiter bestehen, behindert die Wirkungsmöglichkeiten der MBI-Fraktion im Sinne des Wählerauftrags, schadet dem Ansehen der  Demokratie und fördert Politik- und Staatsverdrossenheit, denn die im Grundgesetz garantierten „gleichen Mitwirkungsrechte aller“, der Minderheitenschutz und die „Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie“ wurden bei den angefochtenen Beschlüssen deutlich mißachtet.

Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Mülheimer Rates widerspricht dem Urteil des BVerwG vom 10.12.03, Az BverwG 8 C 18.03, ebenso dem Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02, dem Runderlass des Düsseldorfer Innenministeriums vom 12. März 2004 und den Mehrheits- genauso wie den Minderheitsvoten in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts von Dez. 2004 zur Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses des Bundestages, 2 BvE 3/02 vom 8.12.2004.

Bei derart eindeutiger Rechtsprechung ist eine weitere Hinnahme des Unrechtszustandes nicht weiter zumutbar.

  

Begründung im einzelnen:
aus der Aufzählung jeweils per Link direkt erreichbar

  1. Zur Sachlage, direkt im Anschluss
  2. Zur Bedeutung der Ausschusszusammensetzung
  3. Zur rechtlichen Bewertung und Begründung der Klage
  4. Zur Beteiligtenfähigkeit der MBI-Fraktion gemäß § 61 VWGO
  5. Zu bisherigen Versuchen der MBI-Fraktion, das Problem zu lösen
  6. Zusammenfassung

1. Zur Sachlage:

Der Rat der Stadt Mülheim hat 52 Mitglieder, zuzüglich die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld (SPD). Im Rat sind seit der Kommunalwahl am 26. Sept. 2004 6 Fraktionen vertreten:

SPD 20 Sitze, CDU 17, MBI 5, GRÜNE 5, FDP 3, WIR 2 Sitze.

Mit Ratsbeschluss in der konstituierenden Sitzung am 14. Oktober 2004 wurde mehrheitlich die Größe aller Ausschüsse (ausgenommen Jugendhilfeausschuss, der nach Landesvorschriften gebildet werden muss) auf 14 Mitglieder festgelegt und der Hauptausschuss damit auf 15, da die OB dort automatisch hinzukommt. Die Besetzung erfolgte nach d`Hondt, ohne Listenverbindungen, nachdem 2 Tage vorher die Verwaltung in einem informellen Vorgespräch mit allen Fraktionssprechern dargelegt hatte, dass aufgrund neuerer Gerichtsurteile Listenverbindungen nicht mehr erlaubt seien.

Dadurch ergibt sich die momentane Ausschussbesetzung wie folgt:

SPD  6 Sitze, CDU 5, MBI 1, GRÜNE 1, FDP 1, WIR 0 Sitze.

Diese Zusammensetzung spiegelt offensichtlich nicht die im Rat gegebenen Mehrheitsverhältnisse wider und noch weniger den Wählerwillen.

Die Konsequenz ist, dass z.B. SPD (6 Stimmen) zusammen nur mit FDP (1 Stimme) in jedem Ausschuss Anträge anderer Fraktionen ablehnen und damit verhindern können, da sie mit 7 Stimmen über die Hälfte der Stimmen im Ausschuss verfügen. Im Hauptausschuss, in dem die Oberbürgermeisterin (SPD) als Ausschussvorsitzende und SPD-Vorsitzende mit der SPD-Fraktion abstimmt, haben SPD / FDP sogar eine Mehrheit mit 8 gegen 7 Stimmen und können damit alleine alles beschließen. Bei Bedarf könnte aber die SPD mit nur den Grünen oder nur den MBI das gleiche Ergebnis erzielen: die Mehrheit im Hauptausschuss und die Blockade in allen anderen Ausschüssen.

Im Rat aber haben SPD+FDP nur 23 von 52 Stimmen, mit OB 24 von 53 (auch zusammen entweder mit den Grünen oder mit den MBI wäre die SPD im Rat mit jeweils 25 von 52 bzw. 26 von 53 incl. OB ebenso in der Minderheit).

Bezogen auf den Wahlausgang am 26.9.04 wird das noch deutlicher, denn SPD+FDP mit zusammen weniger als 44% der Wählerstimmen könnten in allen Ausschüssen jeden Antrag verhindern und im Hauptausschuss gegen 55,4% der Wähler alleine entscheiden (oder in Wählerstimmen: 30.624 SPD/FDP-Wähler sind heute mit genauso vielen Ausschusssitzen vertreten wie 38.695 CDU/MBI/Grüne/WIR-Wähler, d.h. 8071 Stimmen werden damit ignoriert, also 11,6% der gültigen Mülheimer Wählerstimmen, was 6 Mandaten entspricht!).

Die offensichtlich in den Ausschüssen nicht spiegelbildliche Abbildung des im Rat vertretenen Meinungs- und Kräftespektrums (bzw. das Wahlergebnis oder der Wille des Wählers als des verfassungsmäßigen Souveräns)  läßt sich u.a. auch so verdeutlichen:

  • MBI+Grüne erhielten zusammen 19,3% der Stimmen, die SPD 37,7%, d.h. 1,95mal so viele. MBI+Grüne haben in allen Ausschüssen 2 Sitze, die SPD aber 6, d.h. 3mal so viele. Entsprechend dem Wahlergebnis dürfte die SPD nur 3,9 – aufgerundet 4 Sitze –haben oder umgekehrt stünden MBI+Grünen 3,1 Sitze zu im Verhältnis zu den 6 SPD-Sitzen!                                                                                                                                   
  • Nimmt man noch die WIR hinzu, so stehen bei 22,1% zu 37,7% Wählerstimmen 2 Ausschusssitze gegen 6, d.h. aus dem 1,7fachen Wählervotum wird das 3fache bzw. umgekehrt stünden mathematisch der SPD nur 3,41 Sitze, abgerundet 3, zu. Oder entsprechend dem Wahlergebnis müssten MBI+Grüne+WIR 3,52 Sitze bekommen, aufgerundet 4, solange die SPD 6 Sitze hat.
  • Die FDP (3 Ratssitze) hat ferner genau so viele Ausschusssitze wie die MBI (5 Ratssitze), die aber fast 3000 Wählerstimmen mehr erhielten als die FDP, welche also mit nur 60% der MBI-Stimmen den gleichen Stimmanteil in ausnahmslos allen Ausschüssen hat!
  • Die FDP (3 Ratssitze) darf somit in jedem Ausschuss mitstimmen, die WIR-Fraktion (2 Ratssitze) in keinem einzigen, obwohl sie satzungsgemäß ebenfalls Fraktionsstatus besitzt

Unabhängig von allen Rechenbeispielen ist die Ausschusszusammensetzung in Mülheim vor allem deshalb undemokratisch und die Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie außer Kraft setzend, weil die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen des Rates deutlich andere sind als im Rat der Stadt selbst.

 

2. Zur Bedeutung der Ausschusszusammensetzung:

Eine Reihe von Entscheidungen können von Ausschüssen selbständig gefällt werden, so z.B. Einleitungs- und Auslegungsbeschlüsse von Bebauungsplänen im Planungsausschuss oder im Hauptausschuss die Ernennung von Beamten ab A 13 aufwärts, die Höhergruppierung von Angestellten ab BAT 1b aufwärts, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und der Beteiligungsgesellschaften, Eilbeschlüsse mit Rechtsfolgen gemäß § 60 GO u.v.m.!

Der Fall des geplanten Iris-Filmmuseums des Mülheimer Künstlers Nekes, weit über Mülheims Grenzen hinaus bekannt geworden, verdeutlicht die Problematik und ihre bedenklichen Implikationen. Bekanntermaßen wollte die Mülheimer OB die Nekes-Sammlung nicht und anstelle dessen einen Wuppertaler Sammler.

Die OB hat die Entscheidung darüber nur im Hauptausschuss fällen lassen, obwohl die eigentliche Beratungsfolge so sein müsste: erst Kulturausschuss, dann Hauptausschuss, dann Rat.

Da die CDU sich noch zuletzt im August für die Nekes-Sammlung ausgesprochen hatte, hätte sie eigentlich nicht im November dagegen stimmen können. Da aber ausschließlich im Hauptausschuss entschieden wurde, kam es dort auf die CDU-Stimmen nicht an, denn z.B. OB+SPD+FDP /oder auch Grüne) hätten alleine entscheiden können! Mit dieser Trumpfkarte im Hintergrund wurden dann aber die Gespräche und Verhandlungen vor der Hauptausschusssitzung Ende Nov. im Sinne der SPD nicht so geführt, dass der Wählerwille respektiert wurde. Die OB zeigte sich vollends kompromisslos und das ganze fiel nur deshalb nicht weiter auf, weil wider Erwarten die CDU umfiel und mit der SPD stimmte, ohne dass es neue Fakten oder Erkenntnisse gegeben hätte.

Mit welchem Kuhhandel dabei die Mülheimer CDU dazu gebracht wurde, ihr deutliches Wahlversprechen in dem Punkt bereits bei der allerersten Gelegenheit zu brechen, ist unklar. Dennoch macht das Beispiel deutlich, dass die wahlverfälschenden Ausschusszusammensetzungen eben nicht nur Bedeutung für die Abstimmung selbst haben, sondern wegen des üblichen Fraktionszwanges auch einen sehr großen Einfluss auf alle Vorüberlegungen und auf Kompromissbereitschaft oder auch nicht!

Man darf auch getrost vermuten, dass der Punkt alleine deshalb nicht in den genuin dafür zuerst zuständigen Kulturausschuss kommen sollte, weil die OB einen positiven Beschluss, d.h. eine Mehrheit brauchte, da die vorher bestehende Beschlusslage (von vor Jahren) ja für die Nekes-Sammlung war. 

Dass es sich zudem bei dem Problem der Ausschusszusammensetzung keineswegs um eine akademische Fragestellung handelt, zeigten bereits die ersten Ratssitzungen, wo die meisten unserer Anträge trotz Dringlichkeit „abschließend“ in die Ausschüsse verwiesen wurden, in denen aber andere Mehrheitsverhältnisse gegeben sind.

 

3. Zur rechtlichen Bewertung und Begründung der Klage:

Die o.g. Zusammensetzung der Ausschüsse des Mülheimer Rates nach dem Ratsbeschluss vom 14.10.04 widerspricht dem Urteil des BVerwG vom 10.12.03, Az BverwG 8 C 18.03, ebenso dem kürzlichen Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02 und genauso dem Runderlass des Düsseldorfer Innenministeriums vom 12. März 2004:
Die Mülheimer Ausschüsse spiegeln alle nicht die Zusammensetzung des Rates wider, verdrehen u.a. die Mehrheitsverhältnisse und verstoßen somit gegen Grundprinzipien unserer repräsentativen Demokratie.

Im genannten BVG-Urteil heißt es auf S. 6:

„ …. Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung ….. die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. Urteil vom …..). Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. Urteil vom … und Beschluss vom ….). Da sie der Volksvertretung, d.h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte (vgl. Urteil … ). Entsprechendes gilt für die Fraktionen ……(sie) sind somit im Plenum und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung der Volksvertretung zu beteiligen (vgl. BVG ….).

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( ….) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestages ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Gemeinderäte in dieses Prinzip folgt, dass für Ratsausschüsse das Gleiche gilt. … Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom ….). ……..

und auf S. 7

 …Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen ….. erhöhte Bedeutung ....”

Im Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02, steht auf S. 10 u.a.:

„Für Ausschüsse repräsentativer Vertretungskörperschaften gilt, dass wegen der Vorverlagerung der Arbeit vom Plenum in die Ausschüsse diese grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen…….“.

In dem Runderlass des Düsseldorfer Innenministeriums vom 12. März 2004 steht unter

2. Leitsätze der Entscheidung (des BVG) vom 10.12.2003

“1. Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln.“

     und

    „3.1. “Folgerungen für Listenverbindungen § 50 Abs. 3 Satz 3GO

……. ist eine Listenverbindung zur Verteilung von Ausschusssitzen zulässig
- wenn sie unter Beachtung des Meinungs- und Kräftespektrums im Rat erfolgt und
- nicht zum Nachteil einer anderen Fraktion geht, die nicht an der Listenverbindung beteiligt ist.”                                                                                                                   

Nach den Ausführungen im OVG-, im BVG-Urteil und auch im Runderlass des Innenministeriums sind alle Mülheimer Ratsausschüsse, wie sie am 14.10. 2004 gebildet wurden, eindeutig unzulässig, weil sie in keiner Weise „verkleinerte Abbilder des Rates“ darstellen. Für den Hauptausschuss wird das noch deutlicher.

Auch die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts von Dez. 2004 zur Verfassungsmäßigkeit der Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses des Bundestages belegt das zusätzlich:

SPD/Grüne haben nur eine geringe Mehrheit im Bundestag gegenüber CDU/FDP. Bei der Verkleinerung auf Ausschüsse relativiert sich dieser knappe Unterschied auf ein Patt (7:7:1:1). Nun wurde 2002 vom Bundestag beschlossen (mit der knappen rotgrünen Mehrheit), dass die SPD einen Sitz von der CDU erhält.

Dagegen wendet sich das Karlsruher Urteil vom 8. Dez.. In den Gründen der Entscheidung heißt es u.a.:

"Das Grundgesetz geht vom Grundsatz der Freiheit und Gleichheit des Abgeordnetenmandats aus. Die Wahlgleichheit darf nicht nach dem Wahlakt sogleich wieder verloren gehen, sie muss sich vielmehr im Status und der Tätigkeit des Abgeordneten fortsetzen....... Nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hat auch der Parlamentsausschuss die Zusammensetzung des Plenums nach der Stärke der Fraktionen verhältnismäßig abzubilden....... Die Bundestagsbank ist nicht etwa ein verkleinertes Abbild der die Regierung tragenden Parlamentsmehrheit oder gar Repräsentant der Regierung, sondern ein verkleinertes Abbild des ganzes Bundestages in seinem durch die Fraktionen geprägten und auf die Volkswahl zurückgehenden politischen Stärkeverhältnis.....“

.... Die Richterin Lübbe-Wolff hat der Entscheidung eine abweichende Meinung beigefügt, sinngemäß wie folgt: Im Fall eines Zielkonflikts zwischen Erfolgswertgleichheit und Mehrheitsabbildung bestehe keine Verpflichtung, letztere zurückzusetzen. Das für den demokratischen Verantwortungszusammenhang wichtigste Element des abzubildenden Stärkeverhältnisses der Fraktionen seien die Mehrheitsverhältnisse. mehr unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell   zu dem Urteil 2 BvE 3/02 vom 8.12.04

Obwohl der Fall Mülheim nur schwer vergleichbar ist mit dem Vermittlungsausschuss des Bundestages, kann man dennoch feststellen:

Welche Mehrheits- oder Minderheitsmeinung der Bundesverfassungs-richter man auch teilt, die Mülheimer Ausschussbildung jedenfalls erscheint  nach allen Kriterien verfassungswidrig, denn in Mülheim sind die Ausschüsse nicht nur kein Spiegelbild des Plenums (des Rates der Stadt), in ihnen sind auch noch die Mehrheitsverhältnisse des Rates deutlich verändert!!

4. Zur Beteiligtenfähigkeit der MBI-Fraktion gemäß § 61 VWGO

Die MBI-Ratsfraktion sieht sich u.a. dadurch in ihren Rechten eingeschränkt, dass sie im Fall eines Beschlusses, der z.B. aufgrund der Ratsmehrheit zusammen mit CDU und GRÜNEN durchsetzbar wäre, in den Ausschüssen, insbesondere aber im Hauptausschuss, dazu keine Möglichkeit hat. Außerdem gestalten sich logischerweise Vorüberlegungen, Verhandlungen oder gewisse taktische Vorgehensweisen und Kompromisse gänzlich anders, wenn andere Mehrheitsverhältnisse vorgegeben sind. Durch die Mülheimer Ausschusszusammensetzung werden die politische Arbeit und die Wirkungsmöglichkeiten der MBI-Fraktion deutlich erschwert, so dass wir den Auftrag von 10,3% der Mülheimer Wähler/innen nur bedingt ausführen können.

Der Wahlausgang der Kommunalwahl gibt keiner großen Fraktion im Mülheimer Rat die Möglichkeit, mit nur 1 kleinen Fraktion zusammen entscheiden oder blockieren zu können.

Deshalb darf dies sicherlich auch nicht in Ausschüssen möglich sein.

Es wäre zwar ggfs. möglich, Ausschussbeschlüsse im Rat zu korrigieren, sofern dies satzungsgemäß überhaupt möglich ist. Dies würde aber Zeitverlust, zusätzliche Kosten, Aufwand und Rechtsunsicherheit – insbesondere bei Vertragsabschlüssen, Personalangelegenheiten etc. – bedeuten.

Auch wenn SPD und CDU vorerst in Mülheim eine Art großer Koalition eingegangen sind, so gilt das erfahrungsgemäß für viele, vor allem kleinere Einzelentscheidungen auf kommunaler Ebene nicht. Immer dann aber ist der Handlungsspielraum der kleineren Fraktionen aber dadurch deutlich reduziert, dass die SPD z.B. mit FDP, mit der sie von 2001 bis zur Kommunalwahl eine Art Koalition hatte, alleine alles andere verunmöglichen kann. Und die allermeisten kleineren Entscheidungen werden erfahrungsgemäß in Ausschüssen gefällt.

Wie lange eine SPD-CDU-Koalition in Mülheim hält, ist zudem ungewiss. Nicht zufällig wollen beide Parteien diese nicht einmal so genannt wissen. Auch für den Fall des Bruchs der „Kooperation“ hat die SPD in Mülheim durch die o.g. Ausschussbesetzung deutlich bessere Handlungsoptionen, als die Wähler das wollten – und immer am ehesten zum Nachteil der MBI, die sich als parteiunabhängige Wählergemeinschaft verstehen und wie die meisten Bürgerinitiativen auch seit Jahren am deutlichsten in Opposition zur alteingefahrenen SPD und der zum allergrößten Teil von ihr besetzten Verwaltung stehen.

Betroffene von reinen Ausschussbeschlüssen hätten außerdem sicherlich auch jederzeit die Möglichkeit, Ausschussbeschlüsse anzufechten, die in derart undemokratisch zusammengesetzten Gremien gefällt wurden.

 

5. Zu bisherigen Versuchen der MBI-Fraktion, das Problem zu lösen

Am 26. Sept. waren Kommunalwahlen: SPD, CDU und FDP büßten in Mülheim erheblich Stimmen ein, die MBI als eindeutige Wahlsieger konnten ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und wurden mit 10,3% drittstärkste Kraft, die Grünen gewannen weniger als im Landesdurchschnitt und die neue Wählergemeinschaft “WIR aus Mülheim“ errang auf Anhieb 2 Ratsmandate und damit Fraktionsstatus.

Noch am Wahlabend verkündeten die SPD-Unterbezirksvorsitzende und Oberbürgermeisterin, Frau Mühlenfeld, sowie der SPD-Fraktionsvorsitzende Wiechering, dass sie mit MBI und WIR keine Gespräche führen würden.

Für den 12.10., zwei Tage vor der konstituierenden Ratsitzung, hatte Frau OB Mühlenfeld alle Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer zu einem informellen Gespräch geladen. MBI und WIR-Vertreter wurden dort über Sitzordnung, Fraktionsgelder, Ausschussbildung und Tagesordnung in Kenntnis gesetzt, was die anderen vorher untereinander anscheinend abgesprochen hatten. Wünsche und Vorstellungen der beiden ausgegrenzten Fraktionen blieben aber unkommentiert im Raume stehen.

Bei diesem  informellen Treffen am 12.10. hatte die Verwaltung erklärt, wegen eines neuerlichen BVG-Urteils dürften grundsätzlich keine gemeinsamen Listen bei der Wahl der Ausschüsse mehr gebildet werden. In einem Gespräch mit der CDU am 13.10. wiederholte deren Geschäftsführer gegenüber den MBI-Vertretern diese Auffassung und er empfahl, sich das Urteil geben zu lassen.

In der Ratsitzung am 14.10. selbst aber entpuppte sich die o.g. Information zuerst als nicht praktikabel und dann erklärte der Rechtsdezernent, der bei dem Treffen am 12.10. anwesend war, aber zu dem Punkt geschwiegen hatte, dass sehr wohl Listen gebildet werden könnten (wie es im Übrigen auch in Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates der Stadt Mülheim steht, die jedem Ratsmitglied aber erst zu Sitzungsbeginn zur Verfügung gestellt wurden). Auch die o.g. irreführende Auskunft trug mit dazu bei, dass die undemokratische Ausschusszusammensetzung erfolgte. Eine einheitliche Liste bei der Wahl der Ausschüsse existierte nicht, bei jedem einzelnen Ausschuss wurden Mitglieder zumeist mündlich benannt. Der Mülheimer Rechtsdezernent behauptete in einer WDR 5-Radiosendung zwar, es hätte eine gemeinsame Liste von 4 Fraktionen gegeben (Beweis kann bei Bedarf als Kassette nachgereicht werden), doch entspricht das ebensowenig dem tatsächlichen Ablauf wie die Behauptung des RP im Schreiben vom 5.1.05, in dem er sich auf eine unrichtige angebliche Aussage der Mülheimer OB beruft: “Nach Auskunft der Oberbürgermeisterin hat man sich in der Sitzung am 14.10.2004 aus der Mitte des Rates der Stadt Mülheim heraus darauf geeinigt, die von der Verwaltung …… vorgefertigte Zusammenstellung der Personalvorschläge der Fraktionen als einen einheitlichen Wahlvorschlag zu werten.” (vgl. Anlage 4 auf S. 2)                                                                

Die MBI-Fraktion bemängelte in der Ratsitzung am 14.10. bereits die Mißverhältnisse, die Verdrehung der Mehrheitsverhältnisse und die Mißachtung des Wählerwillens, der weniger als 2 Wochen alt war, doch niemand ging ernsthaft darauf ein.

In der folgenden Woche stellte die Verwaltung den MBI eine Kopie des o.g. BVG-Urteils und den zugehörigen Erlass des NRW-Innenministeriums (IM) zur Verfügung.

Als erstes erstaunte uns, dass das Urteil bereits vom 10. Dez. 2003 und der IM-Erlass vom 12. März 2004 stammte, letzterer damals weitergeleitet an alle RP`s, Städtetag, -bund, Landkreistag und an die kommunalpolitischen Vereinigungen von SPD, CDU, Grünen und FDP. In Mülheim mussten also alle Beteiligten und Betroffenen, außer MBI und WIR, beides seit längerem gekannt haben.

Um das Problem einvernehmlich mit den anderen Fraktionen politisch zu lösen, schrieben wir die anderen im Rat vertretenen Fraktionen ein erstes Mal an und forderten zu einem gemeinsamen Gespräch auf. Bis auf die Fraktion WIR hat darauf keiner reagiert.

Wir haben dann mit Schreiben vom 25.10.04 den Innenminister gebeten, Auflösung und Neuwahlen der Mülheimer Ausschüsse zu veranlassen. (Anlage 1)

Mit Schreiben vom 2.11.04 hat dieser uns mitteilen lassen, dass er sich nicht als zuständig ansieht und verwies auf die Bezirksregierung (RP) Düsseldorf als zuständige Kommunalaufsicht, an deren Stelle das Innenministerium nicht handeln dürfe.

Vor der Ratssitzung am 4.11.04 schrieben wir die anderen im Rat vertretenen Fraktionen ein weiteres Mal an und baten um ein gemeinsames Gespräch, um wenigstens bei den in dieser Ratsitzung anstehenden Aufsichts- und Beiratswahlen demokratischer und gemeinsam mehr im Sinne des Wählervotums vorzugehen. Wieder keine Reaktion von SPD, CDU und FDP.

Daraufhin haben wir mit Schreiben vom 12.11.2004 Widerspruch beim Regierungspräsidenten eingelegt gegen alle Beschlüsse, die abschließend in einem der Ausschüsse des Mülheimer Rates - außer dem nach Landesgesetzen vorgegebenen Jugendhilfeausschuss –  in der derzeitigen Zusammensetzung gefasst werden. Außerdem forderten wir in dem Schreiben den RP als Kommunalaufsicht auf, die Ungültigkeit der Wahlen vom 14.10.04 zur Besetzung der Ausschüsse festzustellen und die Oberbürgermeisterin anzuweisen, die Ausschüsse aufzulösen und Neuwahlen gemäß den Vorgaben des BVerwGE vornehmen zu lassen. (Anlage 2)

Ende Nov. 2004 schrieben wir noch einmal die Mülheimer Ratsfraktionen an, um das Problem einvernehmlich mit den anderen Fraktionen in gemeinsamen Gesprächen politisch zu lösen, Wieder reagierte bis auf die Fraktion WIR keiner. (Anlage 3)

Das Schreiben des RP vom 5.1.2005 als Antwort auf unseren Widerspruch vom 12. Nov. 04 ging uns am 8. Januar zu. Darin steht u.a.: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Besetzung der Ausschüsse ... am 14.10.04 keine unzulässigen Listenverbindungen im Sinne der Rechtsprechung und keine unzulässigen Benachteiligungen zu Lasten einer Fraktion stattgefunden haben." schreibt die Kommunalaufsicht, die gleichzeitig mitteilt, sie sei "weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen vermag." (Anlage 4 als pdf-Datei)

Nach alledem bleibt der MBI-Fraktion einzig nur noch die Möglichkeit der Organklage, wie sie hiermit erhoben wird.

 

6. Zusammenfassung

Es ist sicher nicht verfassungskonform und auch den Wähler/innen nicht zu vermitteln, dass eine Minderheitenpartei wie die SPD in Mülheim sich die Ausschüsse so stricken kann, dass de facto die Wahlergebnisse direkt nach den Wahlen verfälscht werden, genauswenig auch, dass Entscheidungen danach so verschoben werden (können), dass sie nur in dem Ausschuss gefällt werden, in dem passende Mehrheiten vorliegen. Das verfassungsmäßig festgelegte Willkürverbot wird so zumindest tangiert und die grundgesetzlich vorgegebene  Wahlgleichheit des Abgeordnetenmandats wird verletzt.

Unabhängig davon halten wir es besonders in der heutigen Zeit - bei deutlich erkennbarem Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Demokratie und mehr noch in Parteien und Politiker - für wenig verantwortlich, dass die Frage der Ausschusszusammensetzung zumindestens ungefähr analog der Wahlergebnisse gerichtlich geklärt werden muss, weil die führenden Vertreter der Parteien einfach das Gespräch verweigern. Ein derartiger Stil läßt noch mehr Menschen sich abwenden.

In Mülheim wäre die Wahlbeteiligung auf deutlich unter 50% abgestürzt, wenn die MBI nicht zur Wahl angetreten wären. Uns dann quasi als Revanche für unser gutes Wahlergebnis zu schneiden und auszugrenzen, ist schlechter Stil, vor allem aber schadet es der Demokratie empfindlich und verstärkt noch mehr die Bedenken weiter Teile der Bevölkerung, dass es sowieso egal sei, ob man wählen geht oder nicht.

Noch verheerender wirkt sich das ganze aber auf die Menschen aus, die sich engagieren wollen. Wenn derart vorgeführt wird, dass selbst 10,3% Wählerstimmen egal sind, nicht gehört und mit undurchschaubaren Tricks außen vor gelassen werden, so reduziert sich die Zahl derjenigen, die sich auch ehrenamtlich um das Wohl ihrer Stadt kümmern und einsetzen wollen, immer mehr auf Streamliner, Opportunisten oder Duckmäuser. Das aber trocknet jede Demokratie von innen heraus aus.

Die MBI-Ratsfraktion schlägt weiterhin vor, dass alle Mülheimer Ratsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, um in einem nach § 50 Abs. 3 GONRW möglichen „einheitlichen Wahlvorschlag“ aller Fraktionen eine grundgesetzkonforme und den Wählerwillen respektierende Ausschussbildung möglich zu machen. Da die Mülheimer Fraktionen, insbesondere die SPD, das Gespräch verweigern und die Kommunalaufsicht, genau wie der zuständige Innenminister, nicht eingreifen wollen, ist das leider nur gerichtlich zu erwirken, um auch in Mülheim  die  garantierten „gleichen Mitwirkungsrechte aller“, den Minderheitenschutz und die „Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie“ wieder herzustellen.

Eine Eilentscheidung per einstweiliger Verfügung durch das Verwaltungsgericht ist dafür dringend geboten, weil bereits 3 Monate vergangen sind mit unseren Versuchen, diese o.g. verfassungsmäßig vorgeschriebenen Rechte unserer Fraktion (und vor allem der Mülheimer Wählerschaft) außergerichtlich zu erwirken. Jeder weitere Monat, den die verfassungswidrig und undemokratisch zusammengesetzten Mülheimer Ausschüsse weiter bestehen, behindert unsere Wirkungsmöglichkeiten im Sinne des Wählerauftrags, schadet dem Ansehen der  Demokratie und fördert Politik- und Staatsverdrossenheit unnötig.

Wir bitten um einen Erörterungstermin bei Gericht, um die Angelegenheit möglichst doch noch friedlich und einvernehmlich beilegen zu können.

Da wir auf anwaltliche Vertretung verzichten und uns selbst vertreten, bitten wir bzgl. Unklarheiten um richterliche Hinweise.

i.A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 22. November 2004

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

An die Fraktionssprecher/innen im Rat der Stadt Mülheim

Gemeinsames Gespräch aller Fraktionen wegen Ausschusszusammensetzung des Rates

Sehr geehrte/r

Herr Wiechering, Herr Heidrich, Herr Behrendt, Frau Mangen und Herr Habig,

bekanntlich haben wir alle als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Mülheimer Bürgerschaft das Problem, dass die Ausschüsse zwar nach d`Hondt korrekt so gebildet wurden, aber kein auch nur annäherndes Abbild des Rates darstellen, wie es sowohl die Verfassung, als auch die Rechtsprechung, relativ eindeutig vorgeben. Wie Sie wissen, haben wir gegen die Ausschusszusammen-setzung Widerspruch beim Regierungspräsidenten eingelegt.

Wir sind, wie viele Bürger, der Ansicht, dass die Problematik nicht unbedingt nur über Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahren geklärt werden sollte, wodurch die verhärteten Fronten über unabsehbare Zeiten weiter bestehen würden. Um aus dem Dilemma herauszukommen, gibt es die Möglichkeit, die Ausschüsse in einem einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen umzubilden, so dass auch die grundgesetzlichen Vorgaben erfüllt wären.

Es gäbe dafür verschiedene Möglichkeiten: unser 1. Vorschlag wäre, die Ausschüsse (außer JHA) alle um 3 Sitze aufzustocken, und zwar um je einen stimmberechtigten Sitz für MBI, Grüne und WIR. Dann würden alle Ausschüsse auch in etwa das Wahlergebnis, mehr noch die Ratszusammensetzung widerspiegeln und auch die Mehrkosten wären relativ gering. Wir könnten natürlich auch mit anderen Möglichkeiten der Ausschussbildung leben, sofern sie in etwa die Mehrheitsverhältnisse des Rates widerspiegeln.

Die MBI-Ratsfraktion schlägt deshalb vor, dass alle Mülheimer Ratsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, um in einem nach § 50 Abs. 3 GO NW möglichen „einheitlichen Wahlvorschlag“ aller Fraktionen spätestens zur übernächsten Ratsitzung, möglichst aber schon zur Sitzung am 2. Dezember, eine gesetzeskonformere und den Wählerwillen mehr respektierende Ausschussbildung möglich zu machen.

Dafür aber müssen sich alle Fraktionen möglichst bald zusammensetzen. Ob dies nur durch die Fraktionsvorsitzenden und/ oder Stellvertreter, Geschäftsführer usw. geschieht, erscheint uns dabei nebensächlich.

Wir wären dankbar für eine baldige Antwort, am besten bereits mit konkreten Zusagen und Vorschlägen Ihrerseits.

MfG    L. Reinhard

Außer der WIR reagierte keine einzige Fraktion auf das Gesprächsangebot. In der Ratsitzung am 2.12.04 forderte Frau Mangen (FDP) dann dennoch konsensuale Lösungen. Richtig so, aber warum sprach auch sie nicht mit den MBI?

 

Lothar Reinhard, Vorsitzender der MBI-Ratsfraktion

Mülheim, den 12.11.2004

An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow, Cecilienstr. 2, 40408 Düsseldorf

nachrichtlich an

  • den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Fritz Behrens
  • den Justizminister, Herrn Diekmann
  • die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim, Frau Mühlenfeld
  • die Mülheimer Ratsfraktionen
  • die regionale Presse

Unwirksamkeit der Beschlüsse der verfassungswidrigen und nicht repräsentativen Ausschüsse des Rates der Stadt in Mülheim a. d. Ruhr

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,

hiermit legen wir Widerspruch ein

  • gegen alle abschließend in Ausschüssen des Mülheimer Rates gefassten Beschlüsse, ausgenommen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses.
  • Der Widerspruch bezieht sich insbesondere auf alle im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse
  • und die in anderen Ausschüssen abgelehnten Anträge anderer Fraktionen.

Alle Beschlüsse, die laut Hauptsatzung des Rates der Stadt Mülheim in Ausschüssen eigenständig gefasst werden, ohne im Rat bestätigt werden zu müssen, sind als schwebend unwirksam anzusehen und zu behandeln.

Wir fordern Sie als Kommunalaufsicht ferner auf, die Ungültigkeit der Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse vom 14.10.04 festzustellen und die Oberbürgermeisterin anzuweisen, die Ausschüsse aufzulösen und Neuwahlen gemäß den Vorgaben des BVerwGE vornehmen zu lassen.

Begründung:

Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Mülheimer Rates laut Ratsbeschluss vom 14.10.04 widerspricht dem Urteil des BVerwG vom 10.12.03, Az BverwG 8 C 18.03, ebenso dem jüngsten Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02. Die Mülheimer Ausschüsse spiegeln alle nicht die Zusammensetzung des Rates wider, verdrehen u.a. die Mehrheitsverhältnisse und verstoßen somit gegen Grundprinzipien unserer repräsentativen Demokratie.

Wir haben mit Schreiben vom 25.10.04 den Innenminister gebeten, Auflösung und Neuwahlen dieser Ausschüsse zu veranlassen. Mit Schreiben vom 2.11.04 hat dieser uns mitteilen lassen, dass er sich nicht als zuständig ansieht und verweist auf Ihre Behörde, die Bezirksregierung (RP) Düsseldorf als zuständige Kommunalaufsicht, an deren Stelle das Innenministerium nicht handeln dürfe.

Da wir dem Schreiben des Innenministeriums keinen eindeutigen Hinweis entnehmen konnten, dass unsere Beschwerde von dort aus an Sie weitergeleitet oder verwiesen werde, richten wir hiermit unsere Beschwerde vom 25.10.04 direkt an Sie als Aufsichtsbehörde und fordern Sie auf, kommunalaufsichtlich schnellstmöglich tätig zu werden und Auflösung sowie Neuwahl der Ausschüsse des Mülheimer Rates zu veranlassen. Zur Begründung verweisen wir auf unser Schreiben vom 25.10. an den Innenminister, das Ihnen als Kopie ebenfalls zugeschickt wurde. Ferner verweisen wir auf das Antwortschreiben des Innenministeriums vom 2.11., das dieses Ihnen in Kopie ebenfalls zukommen ließ. Ebenso verweisen wir erneut auf die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.03, den zugehörigen Runderlasss des Innenministeriums vom 12.3.04 und das noch ganz frische Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02, in dem auf S. 10 u.a. steht: „Für Ausschüsse repräsentativer Vertretungskörperschaften gilt, dass wegen der Vorverlagerung der Arbeit vom Plenum in die Ausschüsse diese grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen…….“.

Die Zusammensetzung der Mülheimer Ausschüsse ist zwar nach d`Hondt korrekt berechnet, gibt aber nicht die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Rat wieder, so dass z.B. SPD und FDP, die im Rat nur 23 (mit OB 24) von 52 (53) Sitzen haben, in allen Ausschüssen 7 von 14 Stimmen haben und damit alle Anträge anderer Fraktionen ablehnen können, was sie erfahrungsgemäß auch tun werden. Im Hauptausschuss hat zusätzlich auch die OB Stimmrecht, so dass hier SPD und FDP sogar eine Mehrheit von 8:7 haben und damit wichtige Beschlüsse alleine durchsetzen können. Diese nun vorerst gegebenen Mehrheitsverhältnissen in den Mülheimer Ausschüssen wirken sich aber auch auf Überlegungen und Vorgehensweisen in Punkten aus, bei denen andere Mehrheiten vorliegen.

Dass es sich hierbei keineswegs um eine akademische Fragestellung handelt, zeigten bereits die ersten beiden Ratssitzungen, wo die meisten unserer Anträge trotz Dringlichkeit „abschließend“ in die Ausschüsse verwiesen wurden, in denen aber andere Mehrheitsverhältnisse gegeben sind.

Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage, ggfs. vor dem Verfassungsgericht, sind von  diesen Ausschüssen gefasste Beschlüsse schwebend unwirksam, denn die Ausschüsse entsprechen nicht dem vom Wählerwillen und durch die freien und geheimen Kommunalwahlen am 26. Sept. d. J. festgelegten politischen Meinungs- und Kräftespektrum unserer Stadt, wie es sich im Rat der Stadt ergeben hat.

Auch der Fall des geplanten Iris-Filmmuseums des Mülheimer Künstlers Nekes, weit über Mülheims Grenzen hinaus bekannt geworden, verdeutlicht die Problematik und ihre bedenklichen Implikationen. Bekanntermaßen will die Mülheimer OB die Nekes-Sammlung nicht und möchte anstelle dessen einen Wuppertaler Sammler mit dem Filmmuseum betrauen.

Die OB hat erst über Medien und dann in der Ratsitzung am 4.11. d.J. angekündigt, dass darüber nur im Hauptausschuss entschieden werden soll, obwohl die eigentliche Beratungsfolge so sein müsste: erst Kulturausschuss, dann Hauptausschuss, dann Rat.

Da die CDU sich bereits im August 2004 öffentlich für die Nekes-Sammlung ausgesprochen hatte, kann sie nicht jetzt dagegen stimmen. Wenn nun das ganze ausschließlich im Hauptausschuss entschieden werden soll, kommt es dort aber auf die CDU-Stimmen nicht an, denn SPD+FDP können alleine entscheiden!

Man darf auch getrost vermuten, dass der Punkt alleine deshalb nicht in den genuin dafür zuerst zuständigen Kulturausschuss kommen soll, weil die OB einen positiven Beschluss, d.h. eine Mehrheit braucht, da die immer noch bestehende Beschlusslage (von vor Jahren) ja für die Nekes-Sammlung ist. 

Genauso getrost darf man behaupten, dass eine solche Entscheidung, die Bedeutung sogar über die Stadtgrenzen hinaus hat, letztendlich natürlich im Rat gefällt werden müsste. Es ist zu durchsichtig, warum der Mülheimer Rat damit nicht befasst werden soll.

Es ist sicher nicht verfassungskonform und auch den Wähler/innen nicht zu vermitteln, dass eine Minderheitenpartei wie die SPD in Mülheim sich die Ausschüsse so „stricken“ kann, dass sie de facto die Wahlergebnisse und den Rat der Stadt aushebelt, genauswenig auch, dass Entscheidungen so verschoben werden, dass sie nur in dem Ausschuss gefällt werden, in dem passende bzw. genehme Mehrheiten vorliegen. Das verfassungsmäßig festgelegte Willkürverbot wird so zumindest deutlich tangiert.

Betroffene von reinen Ausschussbeschlüssen hätten deshalb sicherlich auch jederzeit die Möglichkeit, diese Beschlüsse anzufechten.

Bis zur Neubildung der Mülheimer Ausschüsse gemäß der in der deutschen Verfassung vorgegebenen repräsentativen Demokratie, legen wir hiermit Widerspruch ein gegen alle Beschlüsse, die abschließend in irgendeinem der Ausschüsse des Mülheimer Rates - außer dem nach Landesgesetzen vorgegebenen Jugendhilfesausschuss – gefällt werden.

Wir behalten uns vor, einzelne Beschlüsse dem Rat auch dann wieder vorzulegen, wenn die Hauptsatzung des Mülheimer Rates dies nicht vorsieht, denn nur der Mülheimer Rat spiegelt in etwa die Wahlergebnisse wider, was man von den Ausschüssen nicht sagen kann.

Die MBI-Fraktion bemängelte bereits in der Ratsitzung am 14.10. die o.g.  Missverhältnisse, doch niemand ging darauf ein. Unser Schreiben an den Innenminister ging in Kopie auch an alle Mülheimer Ratsfraktionen, erneut keine Reaktion. In der letzten Oktoberwoche schrieben wir an alle Ratsfraktionen mit der Bitte um Rückmeldung, um Gespräche zu führen bzgl. der anstehenden Wahlen in Aufsichts- und Beiräten. Auch dazu meldete sich außer der WIR-Fraktion keine Fraktion. In der Ratsitzung am 4. Nov. sprachen wir, aber auch Vertreter anderer kleiner Fraktionen, den Punkt der Ausschussbildung erneut an. Doch wiederum konnten wir nur feststellen, dass sowohl die Verwaltung als auch die OB und ihre SPD nicht darüber debattieren wollten, geschweige denn verhandeln. Auch die CDU schwieg sich aus. Bei derart fehlendem Problembewusstsein ist nicht zu erwarten, dass eine auch nur annähernde Behebung der o.g. undemokratischen Schieflage ohne Druck von außen und nur aus dem Mülheimer Rat heraus gefunden werden kann. Deshalb bleibt uns auch keine andere Wahl als Sie als Aufsichtsbehörde um Einschreiten zu bitten und gegen alle abschließend in Mülheimer Ausschüssen zustandekommende Beschlüsse Widerspruch einzulegen.

Für eine schnellstmögliche Überprüfung der Angelegenheit wären wir sehr dankbar, damit die demokratiewidrigen und unrechtmäßigen Zustände im Rat der Stadt Mülheim kurzfristig aufgelöst werden.

Die MBI-Ratsfraktion schlägt vor, dass alle Mülheimer Ratsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, um in einem nach § 50 Abs. 3 möglichen „einheitlichen Wahlvorschlag“ aller Fraktionen spätestens zur übernächsten Ratsitzung eine gesetzeskonforme und den Wählerwillen respektierende Ausschussbildung möglich zu machen. Wir hoffen dabei natürlich, dass vor allem die SPD-Fraktion ihre ausgrenzende Haltung aufgibt und auch die anderen Fraktionen der Mülheimer Parteien die verfassungsmäßig garantierten „gleichen Mitwirkungsrechte aller“, den Minderheitenschutz und die „Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie“ mehr in den Mittelpunkt rücken.

Auch uns ist bekannt, dass es eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung der Ausschussbesetzung gibt und auch eine mathematisch scharfe Übertragung der Ratszusammensetzung nicht immer ganz möglich ist.

Es darf aber nicht willkürliche Festsetzungen durch die Mehrheit über Minderheiten geben zur Verbesserung der eigenen Möglichkeiten. Ebenso dürfen Mehrheiten nicht verdreht  oder Ausgrenzungen vorgenommen werden.

Wir bitten um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

( Lothar Reinhard)

 

RP-Bescheid zur Beschwerde gegen verfassungswidrige Ausschussbildung in Mülheim: "Ich bin weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch vermag ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen" als (74 KB) - 5. Jan. 05

23.11.04: Erste Zwischenmitteilung des RP, in dem er den Erhalt bestätigt und erklärt, dass er OB Mühlenfeld um Stellungnahme gebeten habe.

 

Lothar Reinhard, Vorsitzender der MBI-Ratsfraktion

Mülheim, den 25.10.2004

An den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Fritz Behrens
Haroldstr. 5, 40213 Düsseldorf

nachrichtlich an
den Regierungspräsidenten Dr. Büssow
den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück
den Justizminister des Landes NRW, Herrn Gerhards
die Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP
die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim, Frau Mühlenfeld
die Mülheimer Ratsfraktionen
die lokale Presse

Verfassungswidrige Zusammensetzung der neugebildeten Ausschüsse des Rates der Stadt Mülheim

Sehr geehrter Herr Dr. Behrens,

die Zusammensetzung der nach der Kommunalwahl in der Ratssitzung vom 14.Oktober 2004 in Mülheim a. d. Ruhr gebildeten Ausschüsse ist gem. Urteil des BVerwGE vom 10.12.2003, A.z. BverwG 8 C 18.03 verfassungswidrig. Wir bitten Sie hiermit, die Ungültigkeit der Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse vom 14.10.04 festzustellen sowie die Oberbürgermeisterin anzuweisen, die Ausschüsse aufzulösen und Neuwahlen gemäß den Vorgaben des BVerwGE vornehmen zu lassen.

Im Vorfeld der Bildung der Ausschüsse hatte die Verwaltung zudem behauptet, es gäbe ein „ganz neues“ Urteil des BverwGE, welches eine Listenbildung der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung generell verbietet. Durch diese Falschinformation wurde bewusst die Entscheidungsfindung der Fraktionen beeinflusst und der entsprechende Mißbrauch durch die begünstigten Fraktionen der SPD und FDP erst ermöglicht.

Zum Sachverhalt:
(
„Große Koalition der Verlierer mit Kampfansage an den Wählerwillen?!”  Ratsitzung zum Schaudern bei Mißachtung von Demokratieregeln und Wahlergebnissen!)

Am 26. Sept. waren Kommunalwahlen:

SPD, CDU und FDP büßten in Mülheim erheblich Stimmen ein, die MBI als eindeutige Wahlsieger konnten ihren Stimmenanteil fast verdoppeln und wurden mit 10,3% drittstärkste Kraft, die Grünen gewannen weniger als im Landesdurchschnitt und die neue Wählergemeinschaft “WIR aus Mülheim“ errang auf Anhieb 2 Ratsmandate und damit Fraktionsstatus.

Die prozentualen Stimmenanteile führten zu folgender Sitzverteilung im Rat der Stadt Mülheim:

  • SPD 20 Sitze
  • CDU 17 Sitze
  • MBI 5 Sitze
  • Grüne 5 Sitze
  • FDP 3 Sitze
  • WIR 2 Sitze

Noch am Wahlabend verkündeten die SPD-Unterbezirksvorsitzende und Oberbürgermeisterin, Frau Mühlenfeld, sowie der SPD-Fraktionsvorsitzende Wiechering, mit MBI und WIR nicht in Gespräche einzutreten. Die CDU verkündete, mit WIR nicht sprechen zu wollen. Bis zur konstituierenden Ratsitzung am 14.10. aber hatte nur die CDU bei den MBI Gesprächsbereitschaft gezeigt, fand aber erst einen Termin zum 13.10.04.

Für den 12.10., zwei Tage vor der Ratsitzung, hatte Frau OB Mühlenfeld alle Fraktionsvorsitzenden und Geschäftsführer zu einem informellen Gespräch geladen. MBI und WIR-Vertreter wurden dort über Sitzordnung, Fraktionsgelder, Ausschussbildung und Tagesordnung in Kenntnis gesetzt, was die anderen vorher untereinander anscheinend abgesprochen hatten. Wünsche und Vorstellungen der beiden ausgegrenzten Fraktionen blieben aber unkommentiert im Raume stehen.

Bei diesem informellen Treffen am 12.10. hatte die Verwaltung erklärt, wegen eines neuerlichen BVG-Urteils dürften grundsätzlich keine gemeinsamen Listen bei der Wahl der Ausschussmitglieder mehr gebildet werden. In dem Gespräch mit der CDU am 13.10. wiederholte deren Geschäftsführer diese Auffassung und er empfahl, sich das Urteil geben zu lassen.

In der Ratsitzung am 14.10. selbst aber entpuppte sich die o.g. Information zuerst als nicht praktikabel und dann erklärte der Rechtsdezernent, dass sehr wohl Listen gebildet werden könnten. (wie es auch in Hauptsatzung und Geschäftsordnung steht, die jedes Ratsmitglied aber erst zu Sitzungsbeginn zur Verfügung hatte.). Auch die o.g. irreführende Auskunft trug mit dazu bei, dass nur folgende undemokratische Ausschusszusammensetzung erfolgte.
(vgl. auch
„Große Koalition der Verlierer mit Kampfansage an den Wählerwillen?!”  Ratsitzung zum Schaudern bei Mißachtung von Demokratieregeln und Wahlergebnissen!)

Im wesentlichen wurde folgende 14er Besetzung der Ausschüsse beschlossen: SPD 6, CDU 5, MBI, Grüne und FDP je 1 und WIR keinen ordentlichen Sitz.

  1. Die FDP (3 Ratsitze) darf somit in jedem Ausschuss mitstimmen, die WIR-Fraktion (2 Ratsitze) in keinem einzigen, obwohl sie satzungsgemäß Fraktionsstatus besitzt, was auch in Mülheim unbestritten ist. Die WIR als Ratsfraktion somit von unmittelbarer Entscheidung und ordentlichem Sitz in jedem Ausschuss auszuschließen, ist u.E. anachronistisch und undemokratisch.
  2. Die FDP hat ferner genau so viele Ausschusssitze wie die MBI (5 Ratsitze), die aber fast 3000 Wählerstimmen mehr erhielten als die FDP, welche also mit nur 60% der MBI-Stimmen den gleichen Stimmanteil in ausnahmslos allen Ausschüssen haben soll!
  3. In diesen 14er-Ausschüssen haben außerdem SPD+FDP genauso viele Sitze wie CDU+MBI+Grüne, obwohl diese 3 alleine schon über eine Mehrheit im Rat verfügen, auch ohne WIR (in Wählerstimmen: 30.625 haben genauso viele Ausschusssitze wie 36756, d.h. 6131 Stimmen werden damit ignoriert, also 8,8% der gültigen Mülheimer Wählerstimmen!). Damit können SPD+FDP (zusammen weniger als 44% der Wählerstimmen und mit 23 Ratsmandaten von 52 deutlich in der Minderheit) in allen Ausschüssen jeden Antrag verhindern.
  4. Im Hauptausschuss, in dem die OB noch hinzukommt, haben SPD und FDP sogar eine Mehrheit und können gegen 55,4% der Mülheimer Wählerstimmen alle Beschlüsse alleine fassen.
    Eine Reihe von Entscheidungen können von Ausschüssen selbständig gefällt werden, so z.B. im Hauptausschuss die Ernennung von Beamten ab A 13 aufwärts, die Höhergruppierung von Angestellten ab BAT 1b aufwärts, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung, Eilbeschlüsse mit Rechtsfolgen gemäß § 60 GO u.v.m.!

Die MBI-Fraktion bemängelte in der Ratsitzung am 14.10. genau diese Missverhältnisse, doch niemand ging darauf ein, sondern wählte im vorher anscheinend vereinbarten Sinne.

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung den MBI eine Kopie des o.g. BVG-Urteils und den zugehörigen Erlass Ihres NRW-Innenministeriums (IM) zur Verfügung gestellt.

Als erstes erstaunte uns, dass das Urteil bereits vom 10. Dez. 2003 und der IM-Erlass vom 12. März 2004 stammt, damals weitergeleitet an alle RP`s, Städtetag, -bund, Landkreistag und an die kommunalpolitischen Vereinigungen von SPD, CDU, Grünen und FDP.

In Mülheim mussten also alle Beteiligten und Betroffenen, außer MBI und WIR, beides seit längerem gekannt haben.

In Ihrem Runderlass steht unter

2. Leitsätze der Entscheidung (des BVG) vom 10.12.2003

“1. Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln.“

im BVG-Urteil selbst gehört dazu u.a. die Passage auf S. 6: „ …. Daraus folgt, dass die Gemeindevertretung ….. die Gemeindebürger repräsentiert (vgl. Urteil vom …..). Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (vgl. urteil vom … und Beschluss vom ….). Da sie der Volksvertretung, d.h. der Gesamtheit ihrer gewählten Mitglieder obliegt, haben alle Mitglieder grundsätzlich gleiche Mitwirkungsrechte (vgl. Urteil … ). Entsprechendes gilt für die Fraktionen …… sind somit im Plenum und in den Ausschüssen grundsätzlich gleichberechtigt an der Willensbildung der Volksvertretung zu beteiligen (vgl. BVG ….).

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( ….) muss grundsätzlich jeder Ausschuss des Bundestages ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Aus dem Prinzip der demokratischen Repräsentation und der Einbeziehung der Gemeinderäte in dieses Prinzip folgt, dass für Ratsausschüsse das Gleiche gilt. … Vielmehr müssen auch diese Ausschüsse grundsätzlich als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln (vgl. Urteil vom ….). …….. (weiter auf S. 7) …

Der aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen ….. erhöhte Bedeutung

weiter aus Ihrem Runderlass:

3.1 “Folgerungen für Listenverbindungen § 50 Abs. 3 Satz 3GO

……. ist eine Listenverbindung zur Verteilung von Ausschusssitzen zulässig

  • wenn sie unter Beachtung des Meinungs- und Kräftespektrums im Rat erfolgt und
  • nicht zum Nachteil einer anderen Fraktion geht, die nicht an der Listenverbindung beteiligt ist.”

Nach den Ausführungen im BVG-Urteil und auch im Runderlass aus Ihrem Hause sind alle Mülheimer Ratsausschüsse, wie sie am 14.10. 2004 gebildet wurden, eindeutig unzulässig, weil sie in keiner Weise „verkleinerte Abbilder des Rates“ darstellen. Für den Hauptausschuss wird das noch deutlicher.

Wir bitten Sie daher, kommunalaufsichtlich tätig zu werden.

Für eine schnellstmögliche Überprüfung der Angelegenheit wären wir sehr dankbar, damit die u.E. demokratiewidrigen und unrechtmäßigen Zustände im Rat der Stadt Mülheim kurzfristig aufgelöst werden.

Die MBI-Ratsfraktion schlägt vor, dass alle Mülheimer Ratsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, um in einem nach § 50 Abs. 3 möglichen „einheitlichen Wahlvorschlag“ aller Fraktionen spätestens zur übernächsten Ratsitzung eine gesetzeskonforme und den Wählerwillen respektierende Ausschussbildung möglich zu machen. Wir hoffen dabei natürlich, dass vor allem die SPD-Fraktion ihre ausgrenzende Haltung aufgibt und auch die anderen Fraktionen der Mülheimer Parteien die o.g. „gleichen Mitwirkungsrechte aller“, den Minderheitenschutz und die „Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie“ mehr in den Mittelpunkt rücken.

Auch uns ist bekannt, dass es eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung der Ausschussbesetzung gibt und auch eine mathematisch scharfe Übertragung der Ratszusammensetzung nicht immer ganz möglich ist.

Hätten z.B. MBI und WIR eine gemeinsame Liste zur Wahl der o.g. 14er Ausschüsse gebildet, hätte die FDP keinen einzigen ordentlichen Ausschusssitz erhalten, MBI und WIR aber immer zwei. Daran ist zu sehen, welche Kuriositäten möglich sind, wenn nicht alle gewählten Fraktionen den Leitsatz befolgen, dass die Ausschüsse ein Spiegelbild des Rates darstellen müssen.

Es darf auch nicht willkürliche Festsetzungen durch die Mehrheit über Minderheiten geben zur Verbesserung der eigenen Möglichkeiten. Ebenso dürfen Mehrheiten nicht verdreht oder Ausgrenzungen vorgenommen werden.

Unabhängig von der Lösung des entstandenen Mülheimer Problems möchten wir Sie als den zuständigen Minister bitten zu überprüfen, ob nicht eine Änderung der Landesgesetze bzgl. der Wahlverfahren dieses und ähnliche Probleme in Zukunft verhindern bzw. unwahrscheinlicher machen könnten.

Bei der Konstellation des Mülheimer Rates, wie sie sich durch Auszählung der Wählerstimmen im Hare-Niemeyer-Verfahren ergab, hätte eine Ausschussbildung ebenfalls nach Hare-Niemeyer mit 17er Ausschüssen nicht nur alle Fraktionen beteiligt, sondern auch die Stimmenverhältnisse des Rates eher widergespiegelt.

Wir bitten Sie, in dem Sinne auch alle Landtagsfraktionen zu unterrichten, um baldige Überlegungen zu gerechteren und faireren Lösungen der o.g. Problematik in den bunter gewordenen Räten zu ermöglichen, ohne darüber erst Gerichte entscheiden zu lassen.

Die etwas angeschlagene Demokratie könnte dadurch nur gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

L. Reinhard

 

2.11.04: Antwortschreiben des Innenministeriums, das sich zwar für nicht zuständig erklärt(!), aber die MBI-Rechtsauffassung nur bestätigen kann, u.a. mit dem zusätzlichen Hinweis auf das noch ganz frische Urteil des OVG Münster vom 15.9.2004, OVG NRW, -15 A 4544/02, in dem auf S. 10 u.a. steht: „Für Ausschüsse repräsentativer Vertretungskörperschaften gilt, dass wegen der Vorverlagerung der Arbeit vom Plenum in die Ausschüsse diese grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in ihrer Zusammensetzung das in ihm wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen…….“.

Das Schreiben des RP vom 5.1.2005 als Antwort auf unseren Widerspruch vom 12. Nov. 04 ging uns am 8. Januar zu. Darin steht u.a.: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Besetzung der Ausschüsse ... am 14.10.04 keine unzulässigen Listenverbindungen im Sinne der Rechtsprechung und keine unzulässigen Benachteiligungen zu Lasten einer Fraktion stattgefunden haben." schreibt die Kommunalaufsicht, die gleichzeitig mitteilt, sie sei "weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen vermag." (ganz nachzulesen als pdf-Datei)