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auf dieser Seite und aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

  • 5. Sept. 2007:  Sie haben recht, aber wir sind nicht zuständig, so könnte man die Antwort des Landesrechnungshofs auf die MBI-Eingabe zusammen fassen. Mehr dazu direkt im Anschluss oder in dem Artikel in der NRhZ Nr. 111: Landesrechnungshof antwortet auf MBI-Anfrage zu problematischem ÖPP-Projekt: Nein, aber!"
  • 23. Juli 2007: PPP tut erst später weh? Dann aber richtig! PPP als einseitige „Partnerschaft“?? PPP mit „Forfaitierung und Einredeverzicht“ sittenwidrig? Dürfen Städte ihre Zukunft verpfänden, ohne Widerspruchsrecht? MBI schalten Rechnungshof ein. Der ganze Brief an Frau Scholle, die LRH-Vorsitzende - gekürzt um Stellen mit direkten Zitaten aus den geheimen bzw. nichtöffentlichen Verträgen - ist nachzulesen als (39 KB)
  • 25. Juli 2002: PRESSEMITTEILUNG: Bevor Clement und Co. für den Metrorapid Land und Städte und Demokratie usw. ruinieren..... MBI + BI ContraRapid MH bitten Landesrechnungshof zu prüfen und mitzuhelfen, die Verschwendung weiterer Abermillionen zu verhindern!
  • 25. Juli 2002: Brief von MBI + BI ContraRapid MH an den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen: “Anregung und Bitte um dringende Stellungnahme des Landesrechnungshofs NRW zum Finanzgebahren der Landesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Metrorapid und ggfs. um Intervention, um NRW vor Schaden zu bewahren“

Mülheim, den 5.9.07

Sie haben recht, aber wir sind nicht zuständig?!

Der Landesrechnungshof (LRH) hat geantwortet auf die MBI-Eingabe zur "möglichen Unverträglichkeit von ÖPP-Modellen mit seriöser Haushaltsführung von Kommunen" am Beispiel des PPP-Modells Medienhaus der Stadt Mülheim mit SKE (s.u.). Der LRH gibt den MBI grundsätzlich recht, u.a.

"Eine Investition, die sich die öffentliche Hand konventionell finanziert nicht leisten kann, darf sie sich ebenso wenig als ÖPP-Projekt leisten. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Vorhaben ist eine ausgewogene Verteilung der Projektrisiken ..."

Diese beiden Kernaussagen auf den vorliegenden Fall des Mülheimer Medienhauses angewandt, hätte den LRH zur Ablehnung oder zumindest Warnung veranlassen müssen, doch da erklärt er sich für nicht zuständig.

"Ob die Stadt Mülheim ...., unterliegt der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW......"

Die GPA, die ebenfalls von den MBI eingeschaltet worden war, hat aber bereits vor 10 Tagen geantwortet: "Die Untersuchung von Einzelfällen wird dabei im Regelfall nicht vorgenommen, dies ist Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Wir haben dennoch ihre Informationen an unser Prüfteam weitergegeben ...." und "Zuständig für die Beantwortung ihrer Fragen ist die Kommunalaufsicht. Wenn Sie diese als befangen ansehen .. das Innenministerium als oberste Aufsicht ..."

Na denn. Die Kommunalaufsicht, sprich der RP, soll der umstrittenen "Forfaitierung mit Einredeverzicht" beim Medienhaus zugestimmt haben. Beim Unterschreiben der Verträge am 13. Juli lag aber die RP-Zustimmung schriftlich nicht vor, weil sie angeblich aus "Urlaubsgründen" erst Tage später getippt werden konnte! Den Fraktionen im Rat der Stadt ging sie bis heute nicht zu. Dabei wäre es hoch interessant, warum der RP zugestimmt haben sollte, wo doch diese "Forfaitierung mit Einredeverzicht" die Projektrisiken einseitig auf die Stadt verlagert, eben nicht "ausgewogen", wie der LRH fordert!

Sollen die MBI sich jetzt an den FDP-Innenminister Wolf wenden, der bekanntlich marktradikale Thesen vertitt "Privat geht vor Staat" oder darauf hoffen, dass irgendeine Kontrollinstanz uns nicht nur recht gibt, sondern auch zuständig ist?

Noch hat Mülheim die einmalige Chance, durch den Bürgerentscheid am kommenden Sonntag, dem Irrweg weiterer Privatisierung der Daseinsvorsorge einen Riegel vorzuschieben!

 

Mülheim/Ruhr, den 23. Juli 2007

PPP tut erst später weh? Dann aber richtig! PPP als einseitige „Partnerschaft“?? Dürfen Städte ihre Zukunft verpfänden, ohne Widerspruchsrecht?
PPP mit „Forfaitierung und Einredeverzicht“ sittenwidrig? Nachfolger von Crossborder-Leasing?
 MBI schalten Rechnungshof ein

Unsere sehr hochverschuldete Stadt Mülheim beabsichtigt, in den nächsten Jahren in größerem Stil in sog. ÖPP-Modelle einzusteigen ("öffentlich private Partnerschaft", engl. PPP): Medienhaus, Sanierung von 6 großen Schulen mit einem ÖPP-Partner, Bau eines neuen Berufsschulzentrums, Neubau einer Stadtteilschule usw.. Der jeweilige private Partner soll nicht nur Bau oder Sanierung durchführen und die Finanzierung übernehmen, sondern auch die Gebäude danach langfristig betreiben. Begründung: die Stadt alleine könne das nicht mehr "stemmen" wegen der Haushaltslage.
Als erstes dieser ÖPP wurde vor kurzem der Vertrag für das neue Medienhaus mit der Vinci-Tochter SKE Facility Management GmbH  unterzeichnet. Dieses erste echte Mülheimer ÖPP-Geschäft stellt sich für uns als höchst problematisch dar wegen

  1. zweifelhaftem Wirtschaftlichkeitsgutachten
  2. Forfaitierung mit Einredeverzicht und
  3. vorprogrammierten Konfliktfällen zum Nachteil der Stadt

Der Rat der Stadt Mülheim stimmte am 14. Juni mehrheitlich für das ÖPP, obwohl entscheidende Verträge wie die zur "Forfaitierung mit Einredeverzicht" nicht vorlagen. Die MBI-Fraktion erhielten den "Einredeverzichtsvertrag" jetzt - nach Vertragsunterzeichnung! Wir haben uns erschreckt darüber, was unsere Stadtspitze unterschrieben hat. Einen derartigen weitgehenden Verzicht auf übliche Rechte und auch noch auf 25 Jahre, halten wir für sittenwidrig, hochgradig riskant und finanziell hochgefährlich.

Es erschreckt u.a. die Endgültigkeit und Totalität des städtischen Verzichts gegenüber der Bank. Ist es für Normalbürger schon schwer verständlich, dass bei der angeblichen Partnerschaft per PPP die Stadt als Eigentümer ihre eigene Liegenschaft anmietet, so wirkt es noch unverständlicher, wenn die Stadt als Mieter Kredite des Vermieters bei dessen Bank abbezahlt. Haarsträubend aber wird es, wenn die Stadt als „Mieter im eigenen Haus“ für 25 Jahre im Falle von Nicht- oder Schlechterfüllung oder gar Insolvenz des sog. Vermieters auf alle Rechte verzichtet und in jedem Falle zahlt. Es gehört wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, was alles zum Nachteil der Stadt eintreten könnte.

Deshalb haben die MBI den Landesrechnungshof und in einem ähnlichen Schreiben auch das Gemeindeprüfungsanstalt in Herne um Überprüfung gebeten.

Wir können und wollen nicht glauben, dass auf breiter Front von Kommunen ähnliche Verträge eingegangen werden, obwohl das aber zu sein scheint. Wie anders ist zu erklären, dass der RP Düsseldorf als Aufsichtsbehörde und die sog. "Task Force" beim Wirtschaftsminister den Mülheimer Verträgen zugestimmt haben sollen.

Wir haben den Rechnungshof angeschrieben wegen dessen übergeordneter Unabhängigkeit und auch wegen der Pressemitteilung der Präsidenten der Rechnungshöfe von Mai 06: „ÖPP ist keine neue Geldquelle. Mittel- und langfristig ist es ein gefährlicher Weg, da die Finanzlast in die Zukunft verschoben wird“. und: „Zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner ist eine ausgewogene und wirtschaftliche Risikoverteilung vorzunehmen“

Genau das Gegenteil ist bei der "Forfaitierung mit Einredeverzicht" beim Mülheimer Medienhaus der Fall! Wir hoffen, dass der Landesrechnungshof sich im Sinne der Präsidenten der Rechnungshöfe mit derartigen u.E. unverantwortlichen Ausverkaufsverträgen der Städte intensiv auseinandersetzt und mithilft, absehbaren und nachhaltigen Schaden von Städten und Gemeinden abzuhalten.

für die MBI: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

Im Folgenden das Schlusskapitel des Briefes:Der ganze Brief an Frau Scholle, die LRH-Vorsitzende - gekürrzt um Stellen mit direkten Zitaten aus den geheimen bzw. nichtöffentlichen Verträgen - ist nachzulesen als (39 KB)

Fragen an den Landesrechnungshof

Da zu befürchten ist, dass zumindest der für Mülheim zuständige RP Düsseldorf mehr solcher Verträge billigen könnte, wenden wir uns an Sie als unabhängige Kontrollbehörde. Das Land NRW haftet für seine Kommunen, so dass es u.E. zu Ihrem Prüfbereich gehören müsste, ob und inwieweit solche Verträge wie zum ÖPP-Modell Medienhaus Mülheim für Stadt und Land eine nachhaltige Finanzpolitik deutlich erschweren bzw. unmöglich machen.

Deshalb bitten wir Sie, unsere nachfolgende Fragestellungen zu untersuchen und uns bei der Beantwortung auch mitzuteilen, ob solche Projekte und Verträge mit der gebotenen seriösen und nachhaltigen Haushaltspolitik von Land und Kommunen vereinbar sind:

  1. Ist der Vertrag zwischen der Stadt Mülheim und der Firma SKE über die „Einredeverzichtserklärung“ zur Forfaitierung (vgl. Anlage 4) so üblich bei ÖPP in NRW oder haben sich unsere städtischen Mülheimer Vertreter zu besonders weitgehenden Verzichten auf Rechte und Möglichkeiten bewegen lassen?
  2. Inwieweit dürfen städtische Wahlbeamte, die als OB auf 5 Jahre und als Dezernenten auf 8 Jahre gewählt sind, Verträge unterschreiben, mit denen auch für ihre Nachfolger vollständige und allumfassende Verzichtserklärungen wie bei dem Einredeverzicht in Anlage 1 etwa bei Schadensersatzansprüchen bereits langfristig festgelegt sind?
  3. Inwieweit teilt der LRH die Bedenken, die Herr Dr. Fischer-Heidelberger als Vorsitzender der Präsidenten der Rechnungshöfe äußerte: „ÖPP ist keine neue Geldquelle. Mittel- und langfristig ist es ein gefährlicher Weg, da die Finanzlast in die Zukunft verschoben wird“ . U.a. fordern die Rechnungshöfe auch: „Zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Partner ist eine ausgewogene und wirtschaftliche Risikoverteilung vorzunehmen“ (vgl. Anlage 5, nachzulesen als (164 KB)). Genau das Gegenteil sehen wir beim ÖPP Medienhaus Mülheim: SKE und NRW Bank haben kein Risiko, die Stadt auf 25 Jahre aber alle nur Erdenklichen, doch ohne jedwede „Einrede“möglichkeit. Wenn der LRH das ähnlich sieht, welche Möglichkeiten
    gibt es dann, derartig einseitige Geschäfte zu untersagen?
    Welche, um aus bestehenden Verträgen heraus zu kommen?
  4. Teilt der LRH unsere Auffassung, dass nach den task force-Richtlinien für die Wirtschaftlichkeitsvergleiche nicht die wirklichen Kosten gegenüber gestellt werden, weil u.a. bei hochverschuldeten Städten auch die erforderlichen Kreditkosten für die Miete für 25 Jahre mit berücksichtigt werden müssten (s. unter Problemkreis 1)? Dabei kommt der Wirtschaftlichkeitsvergleich von ÖPP zu Bau und Betrieb in Eigenregie nämlich zu völlig anderen Ergebnissen!
  5. Teilt der LRH unsere Auffassung, dass das ÖPP-Geschäft zum Medienhaus in Wirklichkeit eine (wenig) versteckte Kreditaufnahme der Stadt darstellt, zudem noch mit viel höheren Risiken, finanziell und durch den Einredeverzicht?
  6. Inwieweit sind Verträge von derartiger Tragweite und für derart lange Zeiträume überhaupt zulässig, wenn der Rat der Stadt sie beschlossen hat, ohne sie gesehen zu haben? Inwieweit können die Ratsmitglieder später persönlich haftbar gemacht werden, wenn auch nur einer der verschiedenen möglichen Schadensfälle eintritt, für den die Stadt aber auf 25 Jahre verzichtet hat auf Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte, die sich aus dem Bauerstellungs- und Mietvertrag ergeben bei Nicht- oder Schlechterfüllung und einer Insolvenz des Auftragnehmers?

Der ganze Brief an Frau Scholle, die LRH-Vorsitzende - gekürzt um Stellen mit direkten Zitaten aus den geheimen bzw. nichtöffentlichen Verträgen - ist nachzulesen als (39 KB)

Ein ähnlicher Brief mit den gleichen Fragen wurde zeitgleich geschickt an die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen, Heinrichstraße 1 in 44623 Herne
Präsident: Herr Beutel

 

6. August 2002: An die Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder nach § 266 StGB bei der Vergabe von Planungsaufträgen für den Metrorapid NRW

 + MBI

Mülheim, den 25. Juli 2002

PRESSEMITTEILUNG

Bevor Clement und Co. für den Metrorapid
Land und Städte und Demokratie usw. ruinieren.....
MBI + BI ContraRapid MH bitten Landesrechnungshof zu prüfen und mitzuhelfen, die Verschwendung weiterer Abermillionen zu verhindern!

Staatskanzlei-Chef Adamowitsch drohte gestern den Regionalräten, er werde die RP‘s (Bezirksregierungen) in Düsseldorf, Arnsberg und Münster anweisen, die Gebietsentwicklungspläne für den Metrorapid zu ändern, falls die Regionalräte ihr Nein nicht bis Sept. änderten! Was ist das für ein Demokratieverständnis?

Laut Süddeutsche vom 25.7. soll er auch Städten, die gegen den Metrorapid sind, mit Streichung von Fördergeldern gedroht haben. Eine unglaubliche Anmaßung! Ist etwa das kopflose Verhalten der Mülheimer CDU bei der Metrorapidabstimmung am 4.7.im Rat der Stadt nur mit einer solchen Drohung aus Düsseldorf erklärbar? Das wäre sehr bedenklich!
Unabhängig davon will die Landesregierung in Kürze für 150 Mio EURO weitere Planungsaufträge für den Metrorapid vergeben. Wir halten das bei Haushaltssperre und nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs und dem politischen Nein aller betroffenen Regionalräte für unverantwortlich und an Veruntreuung öffentlicher Gelder grenzend. Deshalb haben wir den Landesrechnungshof  um dringende Überprüfung gebeten, um weiteren Schaden vom eh schon gebeutelten Land NRW abzuhalten (siehe Anlage: der folgende Brief).

 

Mülheim, den 25. Juli 2002

An
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Die Präsidentin
Frau Scholle
Postfach 10 34 17
40025 Düsseldorf

Anregung und Bitte um dringende Stellungnahme des Landesrechnungshofs NRW zum Finanzgebahren der Landesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Metrorapid und ggfs. um Intervention, um NRW vor Schaden zu bewahren

Sehr geehrte Frau Scholle,

wir haben uns als Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um den Metrorapid zu verhindern, weil wir weder verkehrspolitisch, noch in einem anderen Zusammenhang einen Sinn in diesem Großprojekt bei dieser Trasse erkennen können. Aus diesem Grund haben wir uns in den letzten Monaten intensiv mit den Planungen und der Machbarkeitsstudie auseinandergesetzt. An vielen Punkten, beginnend bei der Bedarfsprognose, mussten wir erkennen, dass die Machbarkeitsstudie nicht seriös ist, dass hier anscheinend ein Prestigeobjekt gegen jegliche Vernunft durchgepaukt werden soll.

In der Zwischenzeit sind nach und nach verschiedene Fachleute, renommierte Institute, Verbände und Instanzen zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt.
U.a. der
Bundesrechnungshof (BRH) hat in seiner Stellungnahme von Anfang Juni den Metrorapid NRW als “nicht realisierungswürdig” klassifiziert. Die Einschätzungen zur Machbarkeitsstudie von Mitgliedern im unabhängigen (aber nicht zu Rate gezogenen!) wissenschaftlichen Beirat des Bundesverkehrsministeriums (Prof. Hans-Jürgen Ewers, Technische Universität Berlin, Prof. Gerd Aberle, Universität Gießen) und der Transnet Gewerkschaft weisen in die gleiche Richtung.

Auch alle betroffenen Regionalräte und mehrere Städte, darunter nicht gerade unbedeutende wie Düsseldorf und Essen, haben inzwischen gegen das Großprojekt votiert.

Vor dem Hintergrund, dass außerdem Minister Steinbrück inzwischen in Düsseldorf eine Haushaltssperre verkünden musste, ist nicht mehr nachzuvollziehen, dass Aufträge in Höhe von weiteren 150 Mio Euro für die Planung der Metrorapid-Strecke   laut Medien noch in Kürze an die Planungsbüros vergeben werden sollen. Ein Drittel der Planungsleistung soll in dieser Woche an drei Ingenieurbüros vergeben werden (Süddeutsche Zeitung 19.07.2002).

Unabhängig davon, dass das Vergabeverfahren  ja bereits mehrfach in der Kritik und in Beschwerdeverfahren war - die alle auf  unübliche und unerklärliche Weise zurückgezogen wurden - und unabhängig davon, dass bei der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Metrorapid-Planung  es offenbar Unregelmäßigkeiten im NRW-Wirtschaftsministerium gegeben hat (Rheinische Post vom 25.06.2002), erscheint es vor dem Hintergrund von Haushaltssperre, BRH-Stellungnahme und bevorstehenden Bundestagswahlen mehr als unverantwortlich, weitere Landesgelder zu diesem Zeitpunkt für das Metrorapidprojekt auszugeben.

Bereits in der Vergangenheit gab es immense Ausgaben des Schwanholdministeriums (MWMEV NRW) in Form von Millionen Steuergeldern  für Werbefeldzüge im Stil von Waschmittelreklame für den Metrorapid bereits im Vorfeld der Machbarkeitsstudie, die ja erst die Machbarkeit überhaupt feststellen sollte, so dass die riesigen und geldträchtigen Werbefeldzüge vorher nur als manipulativ und damit Geldverschwendung anzusehen sind. Dabei sind auch enorme Ausgaben der landeseigenen “Projekt Ruhr” zur reinen Vorab-Werbung mit zu berücksichtigen!

Gegen das Votum der Regionalräte Düsseldorf, Arnsberg und Münster zur Änderung der Gebietsentwicklungspläne, der Kommunen entlang der geplanten Trasse, aller Umwelt- und Verkehrsverbände und dutzender betroffener Grundstückseigentümer, kündigte die Landesregierung an, selbst ein so groß dimensioniertes Projekt notfalls auch "auf dem Klageweg durchzuziehen".

Um das Projekt “durchzupauken” habe Staatssekretär Adamowitsch einzelnen Kommunen sogar mit dem Entzug von Fördermitteln gedroht, falls sie ihre Zustimmung verweigern (Süddeutsche Zeitung 25.07.2002). Dies erscheint nicht nur uns verfassungsrechtlich bedenklich und eine erpresserische Anmaßung, die auch einer Landesregierung in unserem demokratischen Rechtstaat nicht zusteht.

Aus all den Gründen, Indizien, Bedenklichkeiten heraus und wegen der unerlaubten und bedenklichen Drohgebärden der Staatskanzlei möchten wir Sie auffordern und bitten, Ihrer Prüfungsfunktion in diesem Fall schnell und außer der Reihe im Interesse aller Bürger und Steuerzahler des Landes NRW nachzukommen, um eine Finanzkontrolle auszuüben, bevor weitere Landesgelder ausgegeben werden für ein Projekt mit ungewisser Zukunft.

Wir bitten Sie ferner, soweit es in den Befugnissen Ihrer Behörde steht, dringendst zu intervenieren oder zumindest zu warnen bzgl. der 150 Mio Euro-Aufträge, die in Kürze vergeben sollen.

Wir bitten Sie außerdem um eine nachträgliche Überprüfung der Werbegelder incl. derjenigen von “Projekt Ruhr” für den Metrorapid im Vorfeld der Machbarkeitsstudie sowohl bzgl. Höhe, Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit, als auch bzgl. der notwendigen parlamentarischen Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um baldige Antwort

i.A. der BI ContraRapid Mülheim: M. Kasimir, BI-Sprecher
i.A. der MBI: L. Reinhard, Ratsvertreter

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