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Frau Dagmar Mühlenfeld wurde nach dem überraschenden Baganz-Rücktritt im Nov. 02 als SPD-OB-Kandidatin für Mülheim in der Stichwahl am 6.4.03 mit knapp 53%  bei weniger als 40% Wahlbeteiligung als neue OB gewählt!
1.2.10: OLG hob die Verurteilung des MBI-Aktiven Martin Müller wegen angeblicher Beleidigung der Mülheimer OB im sog. „Karikaturenstreit“ vollständig auf!
3.7.09: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Die ganze Beschwerde als (37 KB)
19.7.08: MBI-Unterstützung für Zowislo gegen Frau Mühlenfeld? Ha, ha ....
Wie die WAZ aus ungelegten und erkennbar faulen Eiern Küken herbeizaubert .… Wahl zwischen Coca und Pepsi?
14.6.08: Der Spruch bzw. "Brüller" der Woche: "Ich habe, wir haben mehr Demokratie vor Ort ermöglicht" (Zitat Frau Mühlenfeld vom SPD-Parteitag, NRZ 10.6.) oder in der WAZ vom 11.6.:
"Ihre eigene Bilanz .... Es gebe mehr Demokratie vor Ort"
13.6.08: Nach den Kostenexplosionen bei Museum, Schulen, Rathaus und jetzt Feuerwehr, nach Debakel 901, JSG, Vergärungsanlage uswusf... endlich Licht im Tunnel, damit der Wander-Wasser-Rastplatz ud Ruhrbania möglich werden:
Die eigene Ruhrbanania-Währung! Einfach genial, alle Probleme mit einem Schlag vom Tisch! Ist das Frau Mühlenfelds ungewohnte neue Transparenz?!
6.6.08:
Frau M. und ihr Karikaturenstreit mit einem Hartz IV-Empfänger. Oberpeinlich!
23.11.08: Frau Mühlenfeld als Contra-Zowislo mit 96% gewählt!  Ihr Motto: „Mülheim für alle Menschen”. Das muss für die vielen
Mitbürger wie Hohn klingen, die in ihrer Regentschaft als Betroffene völlig übergangen wurden.
Ostern 09: Frühlingserwachen am Hofe zu Mölm Ruhrbaniensis?! Vorsicht Satire!
Wie dichtete einst Goethe zu Ostern: "Vom Eise befreit sind Strom und Bäche ....." In Mülheim aber gilt wohl eher: "Von allen guten Geistern befreit sind die mölmschen Granden in medl, MST und selbst die local queen ......" Mehr zu
Schlossherrin Inge, Fürst Gerd von der Burgstr. und der Königsdame als (98 KB)

Beschwerden gegen die SPD-Vorsitzende, Schulleiterin und spätere Oberbürgermeisterin Mühlenfeld
auf dieser Seite und aus der Aufzählung per Link jeweils direkt erreichbar

Fall 1: Frau Direktorin Mühlenfeld brüskiert die Hauptschule Kleiststraße, April 02
Gymnasium und Hauptschule bilden seit vielen Jahren das Schulzentrum Heißen. SPD-Ratsherr  Mühlenfeld unterrichtete dort am Gymnasium. Seine Ehefrau, die SPD-Vorsitzende Mühlenfeld schrieb als Schulleiterin des zum betroffenen Gymnasiums Heißen konkurrierenden Gymnasiums Luisenschule Ende Feb.02 einen Brief an Schulamt und alle MH-Gymnasien als Sprecherin der MH-Gymnasiums-Schulleiter - unter dem Briefkopf ihrer Schule. Darin unterstellte sie, dass die Hauptschule die Anmeldezahlen des Gymnasiums negativ beeinflusse und sie schlägt deren Auslagerung sowie ungeprüfte und unpraktikable Ringtauschlösungen mit z.B. der GrundschuleSundernplatz u.a. vor. Das ganze stand dann zu Beginn der Osterferien 2002 in der Presse. Die Hauptschule war empört. Die MBI schickten
untenstehende Dienstaufsichtsbeschwerde an die Schulbehörde in Düsseldorf.

Fall 2: Frau OB bevormundete den Rat der Stadt am 21.9.06, nachdem der Schulausschuss (Vorsitzender Herr Mühlenfeld) vorher die Schulkonferenz des Berufskollegs bei der Schulleiterwahl brüskiert hatte, Beschwerdebrief an die Schulministerin Sommer direkt im Anschluss oder nachzulesen auch als (24 KB)

Fall 3: Seit Anfang 2005 sitzt Frau OB Mühlenfeld im RWE-Aufsichtsrat: Vergütung 76.000 Euro für 2005, 116.000 Euro für 2006. Sie darf insgesamt von allen Nebeneinkünften nur jährlich 6000 Euro behalten . Hat sie alles andere abgeführt? Wer kann das kontrollieren? Ein unglaubliches Versteckspiel beim Versuch der MBI , dazu Akten einzusehen! Mehr dazu auch weiter unten im Brief an IM Wolf. Der ganze Brief als (39 KB). Dazu auch: NRhZ-Onlinezeitung Nr. 104 vom 18.7.07: Wo bleiben die RWE-Tantiemen? MBI-Brief an NRW-Innenminister fordert Konsequenzen für Mülheimer OB, auch als (281 KB)
25.8.07: Unglaubliches Knaller-Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf: Oberbürgermeister sollen Aufsichtsratsgelder z.B. vom RWE privat behalten dürfen. Motto
"Legalize Vitamin B..." oder "Wenn schon Sonnenkönige bzw. sunqueens in NRW, dann brauchen die auch Geld für den Hofstaat, oder?"
18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189:
Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)
28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB,
veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden, nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben!

Weitere Beschwerden wegen Mißachtung der Grundregeln von Demokratie durch die Mülheimer Oberbürgermeisterin, Frau Dagmar Mühlenfeld - alias Basta-Daggi wie eine Donna Berlusconia - in der linken Spalte anzuklicken z.B.

 

Auszug aus einem Brief : An den Innenminister des Landes NRW
Herrn Dr. Wolf
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
nachrichtlich an die Landtagsfraktionen im Düsseldorfer Landtag

Der ganze Brief als (39 KB)

Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Geldern aus Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim a.d. Ruhr, Frau Dagmar Mühlenfeld,
und grundsätzliche Probleme der Kontrolle von Oberbürgermeistern

Mülheim, 6. Juli 2007

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Wolf!

Ein OB muss alle Nebeneinkünfte bis auf 6000 Euro p.a. an die Stadt abführen. Das ist Vorschrift und in einem Erlass aus Ihrem Hause von Feb. 2005 ausdrücklich so bestätigt worden. Die Transparenz für den Rat hinsichtlich der Tätigkeiten und Einnahmen der Hauptverwaltungsbeamten soll gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz dadurch gewährleistet, werden, dass sie ihre Tätigkeiten (Nebentätigkeiten gemäß § 68 Landesbeamtengesetz) dem Rat anzeigen und dem Rat die Aufstellung der Nebeneinnahmen gemäß § 71 Landesbeamtengesetz jeweils bis zum 31. März dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen haben.

Im Fall unserer Oberbürgermeisterin, Frau Dagmar Mühlenfeld, ist das für die Rechnungsjahre 2005 und 2006 auch geschehen. Dabei traten aber erhebliche Unklarheiten zu Tage und die OB weigerte sich, diese auszuräumen. Auch weil häufig die Frage aus der Bevölkerung an uns heran getragen wurde, ob und wer denn kontrolliere, ob die Aufsichtsratsgelder auch ordnungsgemäß an die Stadt abgeführt werden, stellten die MBI im März den Antrag auf Akteneinsicht dazu. Immerhin geht es für beide Jahre zusammen um „Nebeneinkünfte“ unserer OB von insgesamt mindestens 225.000 Euro!

Was sich seitdem abgespielt hat, ist eine Abfolge von Verzögerungen, Vertröstungen, Verwirr- und Versteckspielen, die einer Demokratie unwürdig sind. Trotz zweier Ratsbeschlüsse und zweier Einsichtnahmen bei der Kämmerei, besteht weiterhin völlige Unklarheit sowohl über die wirkliche Höhe der Nebeneinnahmen der OB in 2005 und 2006, als auch darüber, ob die Gelder auch nur annähernd an die Stadt abgeführt wurden. Im Gegenteil: Alle Indizien weisen darauf hin, dass dem nicht so war. Die Vorgänge werden im einzelnen weiter unten detailliert aufgezeigt.

Da Frau Mühlenfeld auch auf einen erneuten und allerletzten Versuch, ihr die Möglichkeit zur Aufklärung zu geben, ablehnend  reagieren ließ, werden wir jetzt prüfen lassen, ob die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Unabhängig davon stellen sich aber auch verschiedene Fragen, die das Innenministerium als die oberste Dienstaufsicht für die Kommunen betreffen. Im einzelnen:

  1. Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass sein Erlass zur Abführung der Gelder aus Nebentätigkeiten der Oberbürgermeister an ihre jeweilige Kommune auch umgesetzt wird?                                                                                                     
  2. Gibt es tatsächlich keinerlei institutionalisierte Kontrollmöglichkeiten? Der Mülheimer Rechtsdezernent Dr. Steinfort behauptete in der Ratsitzung am 23.3.07: „Es gibt keine Akte, die für die Oberbürgermeisterin darüber geführt wird – weil sie keinen Dienstvorgesetzten hat. Aus diesem Grund gibt es auch kein Akteneinsichtsrecht des Rates für diese Unterlagen.“
  3. Wenn also die Angaben über Nebeneinkünfte zwar gemäß § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bis zum 31. März dem Rat vorgelegt werden müssen, eine Kontrollmöglichkeit aber nicht bestehen sollte, gibt es u.E. möglicherweise eine Gesetzeslücke, die der Landtag schließen sollte.
  4. Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, die Stellung von Oberbürgermeister zu stärken, u.a. durch längere Amtszeit und separate Wahlen. Inwieweit wird dabei die Frage der Aufsicht eines OB deutlicher geregelt als bisher?
  5. Inwieweit wäre es angebracht, die Problematik der Abführung von Nebeneinkünften zumindest bei den größeren Summen dergestalt zu entschärfen, dass ein Erlass ihres Ministeriums den Oberbürgermeistern vorgibt, die abzuführenden Gelder bis auf 6000 Euro direkt an die Stadtkasse überweisen zu lassen. Bei Arbeitnehmer-Vertretern z.B. bei Mercedes ist es schon lange üblich, dass ihre Aufsichtsratsgelder direkt an die Hans-Böckler-Stiftung gehen.

Unabhängig von diesen übergeordneten Fragestellungen liegen uns auch noch folgende Probleme am Herzen, den konkreten Mülheimer Fall betreffend.

Unsere OB hat möglicherweise die Gelder zumindest teilweise behalten. Das erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung bzw. Untreue sowie der unerlaubter Vorteilsnahme in Tateinheit mit öffentlicher Lüge und unerlaubten Vertuschungsversuchen (vgl. u.a. Anlage 3, Wortprotokoll der Ratssitzung: Zitat: „Die Einnahmen aus 2006 werde ich, wie das im Erlass aus dem Innenministerium festgelegt ist, bis zum 31. März 2007 – wie in jedem Jahr – bis auf den Restbetrag von 6.000 Euro vollständig abführen.“). Was geschieht, wenn sich diese schweren Verdachtsmomente bewahrheiten sollten? Dass es sich nicht um Kavaliersdelikte handelt, ist offensichtlich.

Es folgt ein Abriss der Ereignisse zu „Frau OB Mühlenfeld und die RWE-Aufsichtsratsgelder“, nachzulesen  auf der Langfassung des Briefes als (39 KB) ……………………….....

In Demokratien aber werden Volksvertreter – und hierzu zählt auch eine Opposition - auch deshalb gewählt, um die Exekutive zu kontrollieren. Wenn das nur noch eingeschränkt oder selektiv möglich gemacht wird, wird diese ART DER DOMOKRATIE selbstzerstörerisch.

Absichtliche erzeugte Intransparenz als reiner Machtbeweis ist immer Gift für die Demokratie und sie führt über kurz oder lang automatisch zu einem korrupten System.

Mit der Bitte um möglichst schnelle Bearbeitung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
für die MBI-Fraktion:  L. Reinhard, Fraktionssprecher

Dazu auch: NRhZ-Onlinezeitung Nr. 104 vom 18.7.07: Wo bleiben die RWE-Tantiemen? MBI-Brief an NRW-Innenminister fordert Konsequenzen für Mülheimer OB, auch als (281 KB)

25.8.07: Unglaubliches Knaller-Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf: Oberbürgermeister sollen Aufsichtsratsgelder z.B. vom RWE privat behalten dürfen. Motto "Legalize Vitamin B..." oder "Wenn schon Sonnenkönige bzw. sunqueens in NRW, dann brauchen die auch Geld für den Hofstaat, oder?"

18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189: Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)

28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB, veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden, nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben!

 

7.11.06: Die MBI schickten am 25.9. einen Beschwerdebrief an NRW-Schulministerin Sommer als oberste Schul- und Dienstaufsicht mit der dringenden Bitte, sich der Schulleiterwahl Berufsschulzentrum Kluse unverzüglich anzunehmen und eine verträgliche Lösung zu finden. Bekanntlich hatte der Schulausschuss das einstimmige Votum der Schulkonferenz (SK) ignoriert und das obwohl seit Aug. nur noch die SK entscheidet! Die OB hatte danach den Rat zu Unrecht daran gehindert, über den Beschluss neu zu entscheiden. Der RP antwortete nun lapidar (" keine rechtlichen Bedenken "), nachdem der neue Schulleiter seine Stelle bereits angetreten hat. Wieso findet die Schulministerin es nicht für notwendig, selbst zu antworten? Die MBI haben bewusst und gezielt sie als oberste Schulaufsicht angeschrieben, weil es auch um die Frage ging, wie ernst sie ihr eigenes Schulgesetz nimmt. Außerdem war schon vorher deutlich geworden, dass der RP bei der Personalie eigene Interessen verfolgte. Bei der ebenfalls peinlichen Schulleiterbesetzung des Karl-Ziegler-Gymnasium hatte der RP mit genau entgegengesetzter Argumentation interveniert. Über das undemokratische Verhalten der OB ging der RP mit keiner Silbe ein. Dass der RP häufiger wie eine Willkürbehörde wirkt, hat man schon zu Ruhrbania oder Haushaltskatastrophe gesehen, aber dass die zuständige Ministerin einfach schweigt, das ist ein Armutszeugnis und ein typisches Beispiel, warum die Verdrossenheit über die real existierende Demokratie so groß ist. Man denke nur an die ARD-Umfrage von letzter Woche, bei der sich nur noch 49 Prozent der Befragten zufrieden mit den demokratischen Abläufen äußerten.

Die Betroffenen fühlen sich übergangen und dann auch noch ver....

Die MBI haben folgenden Brief an die zuständige Ministerin geschrieben:

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

wir können keinen Hehl daraus machen, dass die gesamte Abfolge der Ereignisse uns sehr enttäuscht hat. Ebenso können wir nicht nachvollziehen, warum wir keine Antwort bzw. Stellungnahme erhalten haben
1. von Ihnen als der von uns mit voller Absicht angeschriebenen obersten Schulaufsicht und
2. von Ihnen als Ministerin, die für das seit Aug. geltende neue Schulgesetz verantwortlich ist.

Wir hatten Sie um Hilfe gebeten, weil wir mitbekommen hatten, dass die Mittelbehörde des RP in dem vorliegenden Fall eigene Interessen zu verfolgen schien und somit nicht als unbedingt neutral anzusehen ist. Das ist umso bedenklicher, weil die Schulbehörde des RP bereits bei der vorhergehenden Schulleiterwahl in Mülheim interveniert hatte, und zwar mit entgegengesetzter Begründung.

Wie wir das neue Schulgesetz verstehen, sollte eine solche Art von Personalpolitik vermieden werden, indem die Entscheidung über die Besetzung einer Schulleiterstelle der Schulkonferenz übertragen wurde. Wie ernst nehmen Sie ihr eigenes Gesetz, wenn Sie nicht darauf pochen, dass es auch angewendet wird?

Bei sensiblen Personalentscheidungen wie Schulleiterwahlen darf es nicht um juristische Spitzfindigkeiten gehen. Die Frage, ob die Ausschreibung für die o.g. Stelle vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes stattgefunden hat, kann doch nicht entscheidend sein, zumal bei Ausschreibung längst bekannt war, dass und wie das Wahlverfahren sich in Kürze ändern würde.

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

die ganze Geschichte hinterläßt einen fahlen Beigeschmack und sie ist u.E. ein Beispiel dafür, warum sich bei der ARD-Umfrage letzte Woche so erschreckende Ergebnisse bzgl. der Zufriedenheit der Bundesbürger mit unserer Demokratie ergaben. Zufrieden mit den demokratischen Abläufen äußerten sich nur noch 49 Prozent der Befragten, so wenig wie nie zuvor. Das ist alarmierend!

Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie uns dieses Mal eine Antwort zukommen lassen könnten.

Hochachtungsvoll

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, 23. Oktober 2006

Überprüfung einer Schulleiterwahl in Mülheim/Ruhr mit der Aufforderung einzugreifen

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

mit Brief vom 25. September forderten wir Sie auf, sich als oberste Schulaufsicht mit der Schulleiterwahl für das Berufsschulzentrum Mülheim-Stadtmitte zu befassen und möglichst einzugreifen, um die verfahrene Situation im Interesse der Schule zu klären.Bis heute haben wir von Ihnen noch keine Rückmeldung erhalten. Wir wären Ihnen deshalb verbunden, wenn Sie uns kurzfristig zumindest einen Zwischenbericht zukommen ließen.

Mit freundlichen Grüßen

An die Schulministerin des Landes NRW
Frau Ministerin Sommer
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Mülheim, 25. September 2006

EILT:
Überprüfung einer Schulleiterwahl in Mülheim/Ruhr mit der Aufforderung einzugreifen

Sehr geehrte Frau Ministerin Sommer,

die MBI sind eine kommunale Wählergemeinschaft, die bei den Kommunalwahlen 2004 10,3% der Stimmen erhielt und entsprechend mit Fraktionsstatus im Rat der Stadt Mülheim vertreten ist.

Wir sind besorgt über einen Vorgang in unserer Stadt, der in Ihre Zuständigkeit fällt. Deshalb bitten wir Sie, sich der Sache unverzüglich anzunehmen und eine verträgliche Lösung zu finden.

Zur Sachlage

Das Berufskolleg Stadtmitte der Stadt Mülheim ist eine allseits anerkannt sehr gut geführte und funktionierende Schule. Vor den Sommerferien ging der bisherige Schulleiter altersbedingt in den Ruhestand.

Ab diesem Schuljahr gilt bekanntlich das neue Schulgesetz. Danach werden Schulleiter nur noch von der jeweiligen Schulkonferenz gewählt. Die Stadt als Schulträger hat nur noch ein Vetorecht. Die Ausschreibung für die vakante Schulleiterstelle am Berufskolleg Mülheim-Stadtmitte fand noch im letzten Schuljahr statt. Deshalb wurde der neue Schulleiter im Schulausschuss am 11.09. 2006 noch nach vergangenen Regeln gewählt. Die Schulkonferenz des Berufskollegs hatte sich einstimmig mit 18:0 für einen Kandidaten ausgesprochen, doch der Schulausschuss wählte am 11.09.06 in geheimer Abstimmung den anderen, obwohl auch die Mülheimer Schulverwaltung eine andere Empfehlung gegeben hatte. Lehrer, Schüler, Eltern und Ausbildungsvertreter von IHK und Siemens des Berufskollegs fühlten sich brüskiert und machten u.a. in Briefen sehr deutlich, dass sie unisono und mit guten Gründen die Entscheidung des Schulausschusses nicht nachvollziehen konnten. (vgl. Anlage 1: Offener Brief des Schülerrats)

Der MBI-Antrag für die folgende Ratsitzung am 21.09.06 (Anlage 2), den Beschluss des Schulausschusses zur Wahl des Schulleiters für das Berufskolleg Stadtmitte zu annullieren und bei der Bestellung des Schulleiters dem einstimmigen Votum der Schulkonferenz zu folgen, wurde von der Verwaltung der Stadt Mülheim unerlaubterweise nicht verschickt.

In der Vorbesprechung der Ratsitzung am 20.09.06 behauptete die Verwaltung, der Antrag sei nicht zulässig, weil nach § 57(4) GO NRW die 3-Tagesfrist verstrichen sei, innerhalb derer Einspruch hätte eingelegt werden können. Da dies nicht zutrifft, stellten die MBI einen erneuten Eilantrag, einen Punkt „Schulleiterbesetzung Berufsschulzentrum“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen, und zwar im öffentlichen Teil zur Frage der Zuständigkeit des Rates und im nicht-öffentlichen Teil zur evtl. Beanstandung des Beschlusses des Schulausschusses. (vgl. Anlage 3)

Die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld, ehemals selbst Schulleiterin eines Mülheimer Gymnasiums, verkündete zu Beginn der Ratsitzung am 21. Sept., dass der Rat sich nach Mülheimer Geschäftsordnung nicht mit dem Punkt Schulleiterwahl befassen dürfe, weil der Beschluss dort bereits gefasst worden sei. Der Rat könne eine Entscheidung zwar vorher an sich ziehen, aber nicht mehr nachher. Sie ließ deshalb weder im öffentlichen, noch im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung den Punkt zu. (Das ist eine abenteuerliche Rechtsauslegung, denn in der Mülheimer Hauptsatzung steht dazu unter Zuständigkeiten des Rates, Punkt 1.2: Der Rat kann im Einzelfall in Abweichung von den von ihm erlassenen Zuständigkeitsregeln für die Ausschüsse das Entscheidungsrecht in die eigene Zuständigkeit zurückholen, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen dem nicht entgegenstehen; der Rat kann in diesem oder einem anderen Einzelfall ferner beschließen, dass die Vorberatung durch Ausschüsse entfällt.)

Die Schulkonferenz des Berufskollegs hatte am Tag vor der Ratsitzung Mitglieder des Schulausschusses zu einer Aussprache geladen. Danach verabschiedete sie eine Empfehlung an den Rat der Stadt: „Im Sinne einer positiven Entwicklung unserer Schule erscheint ein neues Besetzungsverfahren unumgänglich.“ Doch auch dieser „dringende Wunsch“ der Schulkonferenz (vgl. Anlage 4), der allen Ratsmitgliedern schriftlich vorlag, wurde nicht behandelt.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in dem gesamten Vorgang sind mehrere bedenkliche Punkte, die Sie bewegen sollten, als oberste Dienstherrin einzugreifen und einen für das Wohl aller Beteiligten anderen Weg zu beschreiten:

  1. Für das Wohl einer bestens funktionierenden Schule
  2. Für die Glaubwürdigkeit von Politik auf Stadt- und Landesebene
  3. Für die Bewerber

Ad 1.:
Wenn alle Mitglieder einer Schulkonferenz einhellig überzeugt sind, ein Kandidat passe als Schulleiter nicht zur Schule, so muss dem Rechnung getragen werden. Wenn gleichzeitig der Gegenkandidat alle Voraussetzungen incl. der Akzeptanz aller am Schulleben Beteiligten mitbringt, um eine positive Schulentwicklung weiter zu führen, dann dürfen andere Aspekte bei der Entscheidungsfindung nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Selten ist ein Fall derart klar wie der vorliegende, wo auch noch die beiden vorab genannten eigentlichen Selbstverständlichkeiten zusammen kamen.
Wie auch immer der Beschluss des Schulausschusses zustande kam, zum Wohle der Schule sollte er aufgehoben werden. Da die Oberbürgermeisterin sich rechtswidrig weigerte, den zuständigen Rat der Stadt darüber befinden zu lassen, müssen Sie als oberste Dienstaufsicht zum Wohle der Schule eingreifen, um das entstandene Dilemma aufzulösen.

Ad 2.:
Die Landesregierung hat aus gutem Grund im neuen Schulgesetz die Wahl der Schulleiter durch die Schulkonferenz verankert. Genau solche Fälle wie der vorliegende, werden dadurch unwahrscheinlicher. Da das Gesetz bereits gilt, sollte es im Interesse der Landesregierung sein, dafür zu sorgen, dass es auch angewendet wird. Es kann und darf dabei nicht um juristische Spitzfindigkeiten gehen. Glaubwürdig ist es jedenfalls nicht, wenn der Mülheimer Schulausschuss noch ein letztes Mal seine Entscheidungsbefugnis wahrnahm, ohne die bereits geltende neue Rechtslage zu würdigen. Ebenso unglaubwürdig sind die Vorgänge zur Entmündigung des Rates zu dem Punkt. Dass der Ausschussvorsitzende der Ehemann der Oberbürgermeisterin ist, macht die Sache nicht einfacher.
Wir können Sie nur bitten und auffordern, z.B. im Sinne der Empfehlung der Schulkonferenz an den Rat der Stadt (Anlage 4) zu verfahren.

Ad 3.:
Für beide Bewerber ist die entstandene Situation mehr als belastet. Sollte der vom Schulausschuss gewählte Kandidat vom RP bestätigt und eingesetzt werden, wird die Vorgeschichte auch beim besten Willen aller Beteiligten immer im Hintergrund sein. Ein nicht gefestigtes Vertrauensverhältnis zwischen Schulleiter und Schule ist aber kein gutes Fundament für eine positive Schulentwicklung. Doch auch der Kandidat selbst wird unter enormem Erfolgsdruck sein. Eine Schule sollte aber nicht unnötig quasi zum Experimentierfeld werden für Fragen wie: „Mal sehen, ob der es bringt“ bzw. „Haben wir ja vorher schon gesagt.“

Der Beschluss des Schulausschusses war richtigerweise durch die Mülheimer Verwaltung bis zur Ratsitzung  nicht ausgeführt worden. Die Bezirksregierung hatte somit bis zum 21.9.06 noch keine schriftliche Mitteilung des Schulträgers erhalten. Ob dies inzwischen geschehen ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Da die Schul(zwischen-)behörde beim RP bisher aber signalisierte, den Beschluss des Schulausschusses in jedem Fall umzusetzen, haben wir uns an Sie gewandt.

Eile ist geboten.

Wir wären Ihnen verbunden für eine schnelle Antwort zu unserer Eingabe. Noch dankbarer aber wären wir, wenn Sie sich umgehend der Angelegenheit annehmen würden und eine verträgliche andere Lösung in die Wege leiten würden.

Mit freundlichen Grüßen

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 16. April 2002

An die Bezirksregierung Düsseldorf
z. Hd. Herrn Schütze, Dezernat für Gymnasien

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleiterin der Luisenschule in Mülheim an der Ruhr, Frau OSt.D’in Dagmar MÜHLENFELD
wegen Anmaßung und Missbrauchs ihrer verschiedenen Ämter und Funktionen bei paralleler persönlicher Verquickung.
(zugehörige MBI-Presseerklärung vom 17.04.02)

Begründung:

Frau Dagmar Mühlenfeld hat in ihrer Eigenschaft als Schulleiterin ihr politisches Mandat als Vorsitzende der SPD in Mülheim missbraucht und in nicht hinnehmbarer Weise die qualifizierte Arbeit einer Hauptschule diskreditiert. Dies geht hervor aus dem beigelegten WAZ-Artikel vom 27.03.2002, dem Schreiben von Frau Dagmar Mühlenfeld selbst vom  26. 02. 2002, dem Schreiben des Schulleiters der Hauptschule vom 10. 04. 2002 an die Fraktionen und Bezirksvertretungen im Rat der Stadt Mülheim und dem Antwortschreiben des Schulleiters vom 06. 03. 2002 an Frau Dagmar Mühlenfeld als Leiterin des Gymnasiums Luisenschule.

1. Die im Schreiben von Frau Dagmar Mühlenfeld im ersten Absatz unterstellten negativen Auswirkungen auf das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen stehen ihr nicht zu und sind, wie die Anmeldezahlen zeigen, auch so nicht richtig. Sie hat für diese Unterstellung und Vermutung die von ihr so interpretierten Ableitungen als Sprecherin der Gymnasien einer ganzen Stadt herausgezogen. Sie hat dabei den Schulkopf des Gymnasiums benutzt, dessen Schulleiterin sie ist. In dieser Funktion steht ihr eine solche Äußerung nicht zu, ebenso wenig in ihrer Eigenschaft als Sprecherin der Gymnasien, zumal kein Protokoll bekannt ist, aus dem heraus sich eine Autorisierung für solches Tun ableiten ließe.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass dieser Vorschlag nicht von dem Gymnasium Kleiststraße selbst kommt, im Gegenteil: Hier ist seit Jahren mit der Hauptschule gemeinsam konstruktiv gearbeitet worden.

2. Im dritten Absatz spricht sie konjunktivistisch darüber, dass beiden Schulformen „ Chancen auf positive Profilentwicklung eröffnet“ würden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die bisherige Profilentwicklung sowohl des Gymnasiums Kleiststraße als auch der Hauptschule als negativ angesehen werden müsste und dies der Hauptschule angelastet wird (ungeprüfter Indikator: Anmeldezahlen!). Eine solche Bewertung steht Frau Mühlenfeld nicht zu, in keiner der oben angesprochenen Eigenschaften/ Funktionen. Hier hat eine Übergriff in schulaufsichtliches Diensthandeln und Beurteilen stattgefunden.

Bemerkenswert ist, dass noch auf der 25jährigen Jubiläumsfeier des Gymnasiums Kleiststraße vom Kulturdezernenten der Stadt Mülheim an der Ruhr, Herrn Hans Theo Horn, genau das Gegenteil über das Gymnasium und die Zusammenarbeit mit der Hauptschule gesagt worden ist. Aus dem Programm der Hauptschule gehen die gesamten Integrationsbestrebungen und die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Gymnasium hervor, das entwickelte Profil ist deutlich hervorgehoben und gelobt worden.

3. Unter den Punkten Variante 1 und 2 des Schreibens von Frau Mühlenfeld ist sie der Meinung, dem Schulverwaltungsamt der Stadt Mülheim Vorschläge machen zu können, wie die Hauptschule zugunsten einer Real- oder einer Grundschule!!! ausgegliedert werden kann, anstatt beispielsweise nach Ausgliederung des Gymnasiums an eine andere Stelle, um dort ein gymnasiales Lernzentrum zu eröffnen und so Synergien zu nutzen.

Hier findet eine Diskriminierung einer Schulform und der geleisteten Arbeit statt. So steht es Frau Mühlenfeld, gleich in welcher ihrer diversen Funktionen, nicht zu, negative Auswirkungen auf das Auswahlverfahren zu den weiterführenden Schulen durch die Existenz der Hauptschule zu unterstellen, wie sie es im ersten Absatz ihres Schreibens vom 26.02.02 getan hat.

Die Aufgaben von Umstrukturierungen im Schulbereich unterliegen aber dem Schulverwaltungsamt resp. den politischen Beschlussgremien einer Stadt, in denen in Mülheim der Ehemann von Frau Dagmar Mühlenfeld, Herr Rolf Mühlenfeld, Mitglied im Schulausschuss und im Rat der Stadt ist.

In diesen Gremien lässt sich dann vortrefflich darüber befinden, ob sich an der Kleiststraße sogar eine Gesamtschule anböte, zumal auch in diesem Jahr wieder viele Schülerinnen und Schüler von Gesamtschulen abgewiesen werden mussten. Auch ein Hauptschulzentrum bietet sich an, wenn, wie Frau Dagmar Mühlenfeld schreibt, die Anmeldezahlen so schlecht sind. Dann könnte man durch Umschichtung von Schülerpopulationen der Luisenschule und des Kleistgymnasiums ein neues Gymnasium an einer ehemaligen Hauptschule gründen ...

4. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dagmar Mühlenfeld soll auch noch darauf hingewiesen werden, dass es eine mehrfache Verquickung zwischen dem persönlichen Interesse , dem politischen Amt, der Interessensvertretung als Schulleiterin und der Sprecherinnenfunktion der Schulleiter der Mülheimer Gymnasium gibt:

Der Ehemann von Frau Dagmar Mühlenfeld, Herr Rolf Mühlenfeld, ist als Lehrer am Gymnasium Kleiststraße tätig. Würden dort also die Schülerzahlen zurückgehen und sich daraus eine ungünstigere Schüler-Lehrer-Relation ergeben, so könnte z. B. seine Stelle an dieser Schule aus Berechnungsgründen wegfallen und er müsste sich einen neuen Arbeitsplatz suchen.

5. Da der Schriftverkehr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist - vgl. z.B. den beigefügten WAZ-Artikel vom 27. März 02 - werden die MBI diese Dienstaufsichtsbeschwerde ebenfalls der Öffentlichkeit und den zuständigen Gremien der Stadt Mülheim an der Ruhr öffentlich machen.

Ihrer Antwort entgegensehend verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: H.G. Hötger, Vorsitzender + L. Reinhard, Ratsvertreter

Anlagen:

  • Brief von Frau Mühlenfeld vom 26.02.02
  • Schreiben des Schulleiters der HS Kleiststr. vom 06.03.02 und 10.04.02
  • WAZ-Artikel vom 27.03.02

 

Antwortschreiben des RP vom 24.4.02 auf die Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.04.2002 gegen Frau Oberstudiendirektorin Mühlenfeld von der städt. Luisenschule, Mülheim, weise ich zurück.

Im Schreiben von Frau Mühlenfeld vom 26.02.2002 an den Leiter des Schulverwaltungsamtes der Stadt Mülheim, die Schulleiter/innen der Mülheimer Gymnasium und den Rektor der Gem.Hauptschule Kleiststraße vermag ich eine Verletzung dienstrechtlicher Belange nicht zu erkennen.

Ich entnehme dem Schreiben von Frau Mühlenfeld, dass - aus gymnasialer Sicht - Spannungen bestehen, deren Ursachen offensichtlich in der gemeinsamen Unterbringung der städt. Gem.-Hauptschule Kleiststraße und des städt. Gymnasiums Heißen gesehen werden. Hierauf hat Frau Mühlenfeld die Stadt Mülheim als Schulträger hingewiesen und einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Dies ist grundsätzlich legitim. Ob Frau Mühlenfeld hierzu als Sprecherin der Schulleiter/innen der Mülheimer Gymnasien ein entsprechendes Mandat hatte, ist schulaufsichtlich nicht von mir zu überprüfen.

Eine Diskriminierung anderer Schulformen vermag ich im Schreiben von Frau Mühlenfeld vom 26.02.2002 nicht zu erkennen. Ob die von Frau Mühlenfeld vertretene Auffassung von der Stadt Mülheim als Schulträger geteilt wird und welche Maßnahmen ggfs. ergriffen werden, muss schulpolitisch vor Ort beurteilt und entschieden werden.

Den in Ihrer Beschwerde hergestellten Zusammenhang zwischen dem Schreiben von Frau Mühlenfeld und den politischen und beruflichen Interessen ihres Ehegatten halte ich für ehrenrührig.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Lueb)

 

Mülheim, den 30.4.02
Antwort der MBI an Herrn Lueb vom RP

Ihr Zeichen: 47.5-06,
Ihr Schreiben vom 24.04.02

Sehr gehrter Herr Lueb,

zunächst erst einmal unseren herzlichen Dank für die schnelle, ja fast umgehende Beantwortung unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Dagmar Mühlenfeld.

Es ist beruhigend zu erleben, wie schnell und wie sorgfältig mitunter bei der Bezirksregierung gearbeitet werden kann. Dennoch bleiben zwei unserer Hinweise unbeantwortet. Hier haben wir die Bitte, uns die Antworten nachzureichen, damit wir den Vorgang komplettieren können.

  1. Frau Dagmar Mühlenfeld hat den Briefkopf der Schule benutzt, obwohl hier keine dienstliche - die von ihr geleitetete Schule betreffende- Angelegenheit vorlag. Hierzu erbitten wir Ihre Stellungnahme.
  2. Wenn nicht Sie als zuständige Stelle zu prüfen haben, ob Frau Dagmar Mühlenfeld ein Mandat von allen Schulleitern hatte und was sie damit machte, so teilen Sie uns doch bitte mit, an wen wir uns mit dieser Frage dann dienstaufsichtlich wenden können, denn immerhin hat sie in ihrem Amt als Schulleiterin gehandelt. Es kann und darf doch nicht angehen, dass eine Sprecherfunktion willkürlich und ungeprüft gebraucht wird.

Es sei weiterhin bemerkt, dass Spannungen von Hauptschülern und Gymnasiasten nicht in der gemeinsamen Unterbringung in einem Schulzentrum bestehen; Spannungen ent stehen, wenn man Hauptschüler segregieren will, dies mit rückläufigen Anmeldezahlen begründet und in der Begründung Hauptschüler dafür verantwortlich macht ... und dies alles als Leiterin eines ganz anderen Gymnasiums.

Was den letzten Abschnitt Ihres Schreibens angeht, so sei die Frage gestattet, ob es von Ihrer Seite aus gesehen darum geht, persönlich eine "Ehrenrührigkeit" zu interpretieren oder dienstaufsichtlich Berechtigung und Justiziabilität einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu prüfen.

Ihren Antworten entgegensehend verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
Lothar Reinhard, MBI Ratsherr  und Hans-Georg Hötger, MBI Vorstand

Auf dieses Schreiben antwortete der RP nicht mehr!