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zum Thema Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft auch folgende Meldungen und Links:

30.10.09: Der europ. Gerichtshof (EuGH) stellte in einem Urteil gestern Vergaberechtsverstöße bei der Köln-Messe fest, dass nämlich der Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Interessant für Mülheim!
29.10.09: Konstituierende Ratsitzung: MBI setzte sich durch und plazierte Aufsichtsräte an sensiblen Stellen u.a. in FEM, medl, M&B sowie der RPG (Ruhrbania-Projektentwicklungs-Gesellschaft)
23.9.09: Um 9.30 Uhr öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu Ahlborn: EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim
zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh. Leider ging es noch um grundsätzliche Dinge zum Kasernenverkauf in Ahlborn, so dass Ruhrbania erst in 2010 an die Reihe kommt
13.7.09: Das Vergabeverfahren 2007/4384, SG (2007) A 4052 zur Ruhrbania-Beschwerde ist inzwischen beim Europ. Gerichtshof EuGH in Luxenburg anhängig, wozu voraussichtlich im Herbst eine mündliche Verhandlung stattfinden wird.
Ende Nov. 08: Wahlprüfsteine der BI “Ostruhranlage“ für die Mülheimer OB-Kandidat/innen zur Wahl am 7. Juni 2009 als (10 KB)
28.11.08: Mülheim wird Hochschulstadt. Ab 2013 soll die neue Fachhochschule an der Ruhrpromenade fertig sein. Alle jubeln, doch
Standort und Architektur sind wenig überzeugend, solange die FH als Rettungsanker für Ruhrbania herhalten muss! Die Ruhrbania-Projekteentwicklungsgesellschaft war bei der FH-Planung völlig außen vor!
Okt. 08: “Wir fordern von der Stadt Mülheim einen Aufschub weiterer Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ruhrpromenade.“ Unterschriftenliste für ein Moratorium in Zeiten gigantischer Immobilien- und Finanzkrisen als (11 KB)
4.10.08: Aus für die altehrwürdigen Bäume im Gartendenkmal der Ostruhranlagen in Kürze? Die stadtbildprägenden Bäume stehen (noch) als lebende Mahnmale gegen ein
Extrem-Beispiel für Missachtung aller nur erdenklichen Regeln und Gesetze von Demokratie und Rechtstaat! NRhZ Nr. 167: „Fahrt in ein Millionengrab“ - Widerstand in Mülheim gegen Parkzerstörung zugunsten von „Ruhrbania“ als (146 KB)
15.7.08: Mülheim im Fernsehen in FRONTAL 21  über PPP-Projekte in Deutschland, u.a. in Mülheim das PPP-Projekt Medienhaus und die Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft . Dr. Steinfort für die Stadt und L. Reinhard (MBI-Ratsherr und Mitinitiator des Bürgerbegehrens "Mülheim bleibt unser") wurden dazu interviewt.
11.7.08: Beim Rüttgers-Besuch die Katze aus dem Sack:
FH soll an die Ruhrpromenade! Scheint ansonsten wohl tote Hose?! Die MBI fordern: Wenn schon Fachhochschule nach Mülheim, dann in die Nordstadt! Nach der Vorentscheidung aus Düsseldorf für Medizin-FH im Ruhrgebiet: Bewerbung ändern und FH-Standort in der Nordstadt: Jetzt oder nie?!
1.7.08: Original-Akten und -verträge zum EU-Verfahren wegen Vergaberechtswidrigkeiten von Ruhrbania seit 21. April nicht in Brüssel angekommen!
Bermuda-Dreieck mit schwarzen Löchern von Mülheim bis Düsseldorf und Berlin?
2.4.08:
NRhZ-Online Nr. 140: Mülheimer Opposition bekam Einsicht in Brief der EU-Kommission „Schwere Klatsche! - Massiv gegen EU-Richtlinien verstoßen“ haben die Verantwortlichen der Stadt Mülheim bei der Auswahl eines Projektentwicklungspartners zum Bau der geplanten Ruhrpromenade, dem Verkauf von deren Baufeld 1 und der Ausschreibung von Baufeld 2. Zu diesem Ergebnis kommt Lothar Reinhard, nachdem er nun endlich Einsicht in den Brief der EU-Wettbewerbskommission auf die Beschwerde seiner MBI-Fraktion nehmen durfte, der der Mülheimer Verwaltungsspitze bereits seit dem 12. März vorliegt
27.3.08: Akteneinsicht des MBI-Sprechers brachte es ans Licht:
Ruhrbania: Schwere Klatsche aus Brüssel . Rechtsdezernent Steinfort: „Ruhrbania schreibt Rechtsgeschichte.” Recht hat er, nur sieht es für die Stadt so gut nicht aus, wie er vorgibt!
Löst Mülheim an der Ruhr Köln als Klüngelhauptstadt ab?
EU-Bestimmungen bei Ruhrbania missachtet und verletzt! als (567 KB) Neue Rheinische Onlinezeitung Nr. 138 vom 19.3.08
13.3.08: EU-Vergaberecht vs. gewohnte Ruhrgebietsmauschelei? Die MBI-Beschwerde führte zur EU-Überprüfung des Ruhrbania-Vergabeverfahrens!
11.3.08: MBI-Nachfrage bei der EU-Kommission, ob es außer der MBI-Beschwerde aus April 07 (A.z.: 2007/4384, SG (2007) A 4052) noch weitere gab und aufgrund welcher Beschwerde die Kommission jetzt tätig wurde. Die Mülheimer Rechtsabteilung will das EU-Schreiben nicht zur Verfügung stellen. Warum nicht? Schriftwechsel mit Dr. Steinfort.
10.3.08: PRESSEMITTEILUNG der Stadt Mülheim an der Ruhr zu Ruhrbania: “EU-Kommission will Stellungnahme zum Vergabeverfahren - Stadtdirektor Steinfort: Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“ MBI dazu: Das ist wohl reines Wunschdenken in Bau- und Rechtsdezernat!
12.10. 2007:
Wenn Mülheim Köln als Klüngelhauptstadt überholt.... Ruhrbania und das EU-Vergaberecht: Hat Mülheim Köln als Klüngelhauptstadt überholt?
28.9.07: Antrag für die Sondersitzung des Rates am 10.10.07, einen Tagesordnungspunkt “Verträge mit Wessels/Reggeborgh und Beteiligung an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ mit aufzunehmen und aufzuteilen in einen öffentlichen Teil einen nichtöffentlichen Teil und außerdem zu beschließen, die geänderten Verträge mit der Firmengruppe Wessels zur Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft sowie die anderen zugehörigen Unterverträge dem Rat der Stadt zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen und erst danach zu unterschreiben
21.9.07:
Ruhrbania und das Fiasko wegen des mißachteten Vergaberechts und und warum die Verheimlichung den Bürgerentscheid wahrscheinlich entscheidend manipulierte.
NRZ vom 22.9.07:
"Und täglich grüßt der Pferdefuß - Von Ruhrbania bis Flughafen: Transparenz scheint das Unwort der Stunde zu sein" und NRZ-Artikel: Im Zweifel für die Ausschreibung?
29.6.07: Der
RP zur MBI-Beschwerde bei Innenminister (IM) wegen der Beschlüsse zur Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft: "Da Ihre Bedenken (zur RPG) im inhaltlichen Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Überprüfung stehen, habe ich sie in die Prüfung einbezogen. Mit Verfügung vom 29.5.07 wurde die Anzeige der Stadt Mülheim bestätigt. Gründe, die ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen, waren - auch unter Berücksichtigung ihrer geschilderten Bedenken - nicht ersichtlich". Na denn, wozu um Himmels Willen wird die Mammutbehörde des RP gebraucht?
11. April 07: MBI reichen Beschwerde ein bei der EU-Wettbewerbskommission, damit diese wettbewerbs- und vergaberechtliche Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ Mülheim a.d. Ruhr überprüft. Bei dem o.g. EU-weiten Ausschreibungsverfahren vom 17.3.06 wurden nämlich den potenziellen Bietern gänzlich andere Bedingungen vorgegeben, wie sie jetzt mit der Firma Reggeborgh verhandelt und im Rat beschlossen wurden. Die ganze Beschwerde ist nachzulesen als (42 KB)
28.3.07: Ruhrbania-Finanzierung als Hokuspokus? Die MBI fordern Frau OB Mühlenfeld auf, keine Verträge zu unterschreiben und endlich seriöse, belastbare Zahlen vorzulegen!
22.3.07: MBI-Etatrede 2007: “Der Mülheimer Etat 2007 als Mogelpackung für das Ruhrbania -Abenteuer und der PPP-Irrweg als Folge! Carpe Diem oder: Nach uns die Sintflut?“, auch als (68 KB)
20.3.07: Ratsitzung mit TOP "Gründung Ruhrbania GmbH&CoKG und Beteiligung eines privaten Partners". MBI beantragen Vertagung  des Beschlusses zur Gründung der 'Ruhrbania GmbH & Co. KG' und der Beteiligung eines privaten Partners,
zum einen, bis geklärt ist, ob und wann die Erneuerung des Bürgerentscheids zur Privatisierung der Daseinsvorsorge stattfindet und zum anderen, bis alle gesellschaftsrechtlichen Fragen, die mit der o.g. Vorlage zusammenhängen, geklärt sind, insbesondere Finanzierungs- und Haftungsfragen
15.3.07: Ruhrbania: Leichen pflastern seinen Weg oder:
Wir verkaufen unser Dagmar ihr klein Rathaus .....?
Fragenkatalog für die Ratsitzung am 22.3.07 zu 3 Komplexen: 1.) Das bisherige Konzept der „Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania (RPG)“, wie im Juni 2006 beschlossen, wurde geändert. 2.) „Der Investor kauft und bebaut unmittelbar das Baufeld von Stadtbad bis Bücherei. Vier-Sterne-Hotel geplant“ (WAZ 10.3.07) 3.) Das Finanzierungskonzept und
Der MBI-Antrag vom 13.3.07, den Punkt Ruhrbania-GmbH&KoKG im Rat der Stadt auch öffentlich zu behandeln, war erfolgreich. Die Verwaltung erstellt nun auch eine öffentliche Vorlage.

 

18.11.09: Der Generalanwalt beim EuGH hat gestern seine Schlussanträge zur Vergabesache Ahlborn vorgelegt. Es geht um die Frage, ob der Verkauf des dortigen Kasernengeländes hätte ausgeschrieben werden müssen, weil damit ein städtebauliches Ziel verfolgt wurde. Er definiert darin ausführlich die Begriffe. Danach ist jedenfalls völlig unstrittig, dass der Verkauf des Ruhrbania-Baufeld 1 an Kondor Wessels vergabepflichtig war (s.u.), was bei Ahlborn nicht so klar ist, weil die "unmittelbare" Verbindung zwischen öffentlichem Auftraggeber und den zu realisierenden Arbeiten bei Ruhrbania anders als in Ahlborn eindeutig gegeben ist. Das EuGH-Verfahren zu Ahlborn betrifft die abstrakte Rechtsfrage, ob ein öffentlicher Bauauftrag bzw. eine Baukonzession vorliegt, wenn eine Gemeinde oder sonst eine öffentliche Stelle ein Grundstück an einen Investor veräußert und diesen verpflichtet, auf dem Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Bebauung zu errichten. Diese Frage wurde dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt, das in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten hat, dass bei einer solchen Konstellation ein öffentlicher Bauauftrag vorliegen kann. Die EU-Vergaberechtskommission teilt diese Auffassung. Es gibt allerdings auch starken Widerspruch, hauptsächlich von der Bundesregierung und von Österreich. Das Urteil des EuGH auf diese Frage könnte von entscheidender Bedeutung auch im Verfahren Ruhrbania sein

30.10.09: Der europ. Gerichtshof (EuGH) stellte in einem Urteil gestern Vergaberechtsverstöße bei der Köln-Messe fest, dass nämlich der Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Interessant für Mülheim, denn die Missachtung des EU-Vergaberechts sowohl bei der Beteiligung von Kondor Wessels an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft wie beim Verkauf von Baufeld 1 (zerstörtes Gartendenkmal, niedergelegter Rathausneubau und stillgelegte Ruhrstr.) an ebendie Kondor Wessels ohne jegliche Ausschreibung wurden von der EU-Vergabekommission ebenfalls vor den EuGH gebracht! Entscheidung nächstes Jahr. Da die Köln-Messe kaum rückabgewickelt werden kann, droht eine hohe Geldstrafe. In Mülheim aber steht noch länger nichts!

5.8.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 209: “Ein Stück aus dem Mülheimer Tollhaus nun vor dem EU-Gerichtshof: „Ruhrbania“ und das Vergaberecht als (185 KB)

Mülheim, den 2. August 2009

Ruhrbania und das missachtete Vergaberecht:
Ein Stück aus dem Tollhaus, aber auch ein Trauerspiel der mutwilligen Zerstörung für ein windiges Prestigeprojekt

Vorab: Ruhrbania ist das Prestigeprojekt der Stadt Mülheim/Ruhr, ein "neues Stadtquartier" am Fluss soll entstehen mit Ruhrpromenade und Hafenbecken (einer Art Mini-Marina), Luxuswohnungen, Cafes, Büros, Geschäften etc.

Am 23. September findet um 9 Uhr die öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt: "EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim", erst einmal zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an die niederländische Firma Reggeborgh. Im Vergabeverfahren 2007/4384, SG (2007) A 4052 der EU-Vergabekommission muss es wohl harte Auseinandersetzungen zwischen der EU und dem Ministerium von SPD-Minister Tiefensee gegeben haben. Doch die Vergabekommission ließ sich nicht erweichen. Deshalb muss nun der EuGH klarstellen, ob Städte wie Mülheim sich an EU-Gesetze halten müssen oder nicht. Leider hat das EuGH-Verfahren keine aufschiebende Wirkung, aber man darf dennoch gespannt sein, wie geurteilt wird. Zumindest eine saftige Strafe für die absichtliche Missachtung des Vergaberechts ist zu erwarten, vielleicht auch mehr.

Zur Erinnerung die Hintergründe:

Die ursprüngliche MBI-Beschwerde „Wettbewerbs- und vergaberechtliche Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ (RPG) Mülheim a.d. Ruhr“ vom 7.4.07 bezog sich nur auf die Beteiligung der Fa.Reggeborgh (oder auch Condor Wessels) an der RPG. Dabei war etwas völlig anderes vereinbart worden als in der EU-Ausschreibung für die RPG-Beteiligung angegeben. Reggeborgh finanziert nämlich nichts vor, haftet auch für nichts und kassiert nur für angebliches Projektmanagement. Im Gegenzug für diese "Großzügigkeit" der Stadt verpflichtete sich die Fa., Baufeld 1 irgendwie zu füllen, um Ruhrbania beginnen zu lassen. Von alldem war in der Ausschreibung keine Rede gewesen!

Im Schreiben vom 28. Feb. 2008 ergänzte die EU-Kommission noch den Punkt "Verkauf des Baufeldes 1 mit Bauverpflichtung", bei dem ebenfalls massive vergaberechtliche Bedenken bestehen. Es war auch ein dreistes Stück, wie sich die Stadt Mülheim dabei im Herbst 2007 mit voller Absicht über bekannte Urteile des EuGH und des OLG hinwegsetzte. Warum diese Gesetzlosigkeit?

Baufeld 1 umfasst das inzwischen zerstörte Gartendenkmal der Ostruhranlagen incl. einiger ehemaliger Naturdenkmäler, ein Stück der damals noch im Verkehr befindlichen Ruhrstr., einer Landesstr. als Hauptverkehrsstr., und der inzwischen abgerissene Rathausneubau, in dem damals in der sog. "Teppichetage" auch noch Frau OB und alle Dezernenten residierten. All das musste zerstört werden, damit ein albernes Hafenbecken, Fachterminus Wasserwanderrastplatz, und ein 5 oder 6-stöckiger Häuserblock, Art der Nutzung bis heute nicht wirklich geklärt, und das erste Stück "Ruhrpromenade" von weniger als 100m Länge umgesetzt werden könnte. Man sieht also: Für relativ wenig musste sehr viel bestehende Infrastruktur erst einmal zerstört werden.


von links nach rechts: Abriss Rathausneubau (fast fertig), Gartendenkmal der Ostruhranlagen bis letzten Herbst und links die neueste Animation für Baufeld 1 vom Hafenbecken aus

Wäre Baufeld 1 EU-weit ausgeschrieben worden, hätte man in der Ausschreibung auch konkreter angeben müssen, was denn auf das Baufeld kommen soll. Doch das wusste keine/r so richtig. Und: Reggeborgh hätte womöglich den Zuschlag nicht bekommen. Dann wäre die gesamte RPG-Konstruktion hinfällig gewesen. Man hatte also höllische Angst um die Realisierbarkeit von Ruhrbania, wie es eingestielt war! Der Stadt und ihren Bürgern hätte ein Ausschreibung womöglich aber viel sehr Geld und Trümmer erspart!

Doch egal: Die MBI stellen fest:
Um Ruhrbania unbedingt umzusetzen, hat die Stadt mit Brachialgewalt nicht nur alle Regeln seriöser Finanzierung und zeitgemäßem Umweltschutz außer Acht gelassen, sie hat sich auch noch sehr eigenmächtig über Recht und Gesetz gestellt nach dem Motto: "Der Zweck heiligt die Mittel". Selbst wenn die MBI den Zweck (die Ruhrpromenade) als sinnvoll ansähen (was die MBI von Beginn an nicht erkennen konnten), könnten wir eine derartige Missachtung gesetzlicher Vorgaben nur aufs Schärfste ablehnen. Ein privater Bauherr darf sich schließlich auch nicht so verhalten, dann würde die Stadt ihn sanktionieren, ob mit Geldbuße oder Auflagen oder Abriss gesetzeswidriger Gebäudeteile! Eine Kommune darf grundsätzlich seinen Bürgern die Gesetzlosigkeit nicht auch noch vormachen!

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

P.S.
Es gibt übrigens  noch ein weiteres dickes Geschäft in dem Ruhrbania-Kontext, das sehr eindeutig vergaberechtswidrig abgelaufen ist: die Sanierung des denkmalgeschützten Rathausaltbaus. Auch um die gesamten Vermarktungschancen von Ruhrbania Baufeld 1 und Baufeld 2 (Bücherei, die jetzt ebenfalls abgerissen wird) zu verbessern, wurde letztes Jahr beschlossen, den Rathaus-Altbau im direkten Anschluss an die beiden Baufelder vollständig zu sanieren und umzugestalten, Kosten ca. 35 Mio. Euro.

Hätte die Stadt dies selbst gemacht, wäre alleine dadurch der Haushalt 2009 der Stadt Mülheim selbst auf dem Papier nicht mehr als ausgeglichen darzustellen gewesen. Bei dem dazu gehörenden Nothaushalt hätte die Aufsichtbehörde Investitionen insbesondere auch für Ruhrbania nicht mehr erlauben dürfen. Deshalb machte man die Umwegfinanzierung, bei der die Stadt ihr Rathaus der Wohnungsbaugesellschaft SWB auf Erbbaurechtsbasis übertrug. SWB führt die Sanierung durch und kassiert 50 Jahre Miete, in der die Sanierungskosten enthalten sind. Diese Transaktion wurde als angebliches "inhouse"-Geschäft ohne Ausschreibung getätigt. Die MBI haben das in Frage gestellt, weil der SWB zu 50,1% Tochter der medl (Mülheimer EnergieDienstleistungs GmbH) ist, die ihrerseits zu 49% nichtstädtisch ist, weil sie RWE-Rhenag gehört. Das Rechtsamt behauptete, SWB sei wie eine 100%ige Tochter anzusehen, weil nur die Stadt das Sagen habe und fast alle Ratsfraktionen nickten die Gesetzlosigkeit ab.

Als nun urplötzlich neben der langfristigen "Miete" für das eigene Rathaus auch noch eine Bürgschaft von 40 Mio. Euro für die Rathaussanierung per Dringlichkeitsbeschluss und nur nichtöffentlich durchgepeitscht wurde, schlugen die MBI Alarm und sie machten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin. Inwieweit die Rathausübertragung, die ebenfalls EU-Vergaberecht sehr eindeutig bricht, in das o.g. Vergabeverfahren eingebracht werden wird, wird sich zeigen.

Die Fa. Condor-Wessels alias Reggeborgh stellte übrigens vorletzte Woche ihre neuerlichen Pläne für Baufeld 1 vor - jetzt kein Hotel mehr, dafür Ärztehaus. Was wirklich wird, weiß keiner. Das funktionierende Ärztehaus nur ein paar m weiter im Anbau des ehemaligen Stadtbad wurde zwangsweise dort ausquartiert, um den nicht denkmalgeschützen Anbau abreißen zu können. Dort entstanden auf der anderen Seite des Hafenbeckens in spe Wohnungen, die aber partout nicht weggehen wollen. Ein anderes Kapitel der gigantischen Geldverschwendung namens Ruhrbania!

 

Mülheim, den 30. April 2009

Reggeborgh-Tochter Rheinbau,für Ruhrbania Projektmanagement engagiert, aufgelöst. Und nun? Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft eine teure Fehlkonstruktion!?

Die niederländische Firma Reggeborgh wurde über die Tochter MHR 2007 in der RPG = Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft der sog. PPP-"Partner" der Stadt Mülheim. Entgegen der EU-weiten Ausschreibung finanziert sie aber nichts vor. Das macht einzig die Stadt über die 100%ige Tochter Ruhrbania GmbH&CoKG als sog. Komplementärin der RPG. Reggeborgh aber hat für seine andere Tochter Rheinbau einen Projektmanagement-Vertrag mit der RPG und wird ca. 1,5 Mio dafür insgesamt kassieren, außerdem einen Extra-Anteil an den Grundstückserlösen, wenn die vertraglich festgelegten Erlöse überschritten werden. Bisher verkauft wurde Baufeld 1 an Reggeborgh und zwar vergaberechtswidrig, denn es hätte ausgeschrieben werden müssen. Was hat Rheinbau seither an Projektmanagement getan? Sie haben höchstens versucht, für die eigene Mutter das Baufeld 1 zu vermarkten, bezahlt von der Stadt Mülheim. Die Ausschreibung von Baufeld 2 wurde genauso wie die Umplanung von Baufeld 3 für die FH-Bewerbung von M&B gemacht. Würde nun die FH sich auch noch auf Baufeld 2 ausdehnen, liefe auch das an dem hoch bezahlten Projektmanagement von Rheinbau vorbei. Der NRZ war zu entnehmen, dass Rheinbau "... schon aufgelöst und in den Gesamtkonzern integriert" worden sei.  Was genau bedeutet das? Vor allem aber muss man sich fragen, was die ganze RPG-Geschichte der Stadt bringt, außer dass über die GmbH&CoKG die Investitionen wie für das alberne Hafenbecken im städtischen Haushalt nicht mehr vorkommen, sondern nur noch in dem vom Rat oder dem RP unkontrollierbaren Schattenhaushalt der RPG bzw. CoKG. Deshalb, egal wie und wo der FH-Standort sein wird: Die gesamte RPG muss auf den Prüfstand bzw. sie muss so schnell wie möglich aufgelöst werden! Die gesamte Konstruktion ist faul und untauglich, die anstehenden Fragen von Kaufhof bis FH-Standort zu managen! Das geschieht dann ohnehin eben mal in Geheimtreffen bei der OB. Und wenn die FH den Großteil von Ruhrbania füllen soll, wird keine RPG gebraucht!

 

Mülheim, 23. Juni 2007

Sharping, Wessels, Ruhrbania&PPP

Ein Werkstattseminar zu PPP fand in Düsseldorf statt. Veranstalter die Rudolf-Sharping-Consulting, die u.a. Kommunen und private Firmen zu PPP berät. Mit dabei auch die Fa. Wessels, die davon berichtete, wie sie in Eindhoven das riesige innenstadtnahe Phillips-Gelände zusammen mit der Stadt entwickelt. Bei dem sog. "Strijp" entwickelte Phillips für 27 ha einen Masterplan zusammen mit Wessels und die gemeinsame CoKG aus Stadt und Wessels kaufte danach das Gelände auf, das nun Stück für Stück entwickelt wird.

Als die Wessels-Vertreter dann Ruhrbania damit vergleichen wollten, ging das ziemlich daneben. In Mülheim fragt man sich, was die Wessels-Tochter Reggeborgh in der Projektentwicklungsgesellschaft soll, da doch der B-Plan fertig ist und für jedes Baufeld ein Investoren-Wettbewerb stattfinden soll. In der EU-Ausschreibung sollte doch der Private die Baureifmachung der höchst problematischen Grundstücke vorfinanzieren. Das aber tut die Wessels-Tochter Reggeborgh auch nicht und hätte wohl sonst auch keiner getan! In Mülheim haftet und zahlt nur die Stadt! Welch gleichberechtigte "Partnerschaft" per PPP!

Richtigerweise nannten die Wessels-Vertreter dann Ruhrbania auch nur noch die "Operation am offenen Herzen der Stadt Mülheim." Dazu, dass die Stadt Mülheim ganz alleine jedes Finanzrisiko trägt, sagten sie nichts. Mehr zum Thema weiter unten im Brief an den Innenminister.

Der Banker, der Fortfaitierung vorstellen sollte, kam leider nicht. Dafür versuchte ein anderer Banker, die Vorteile von SWAPS und Derivaten den Vertretern verschiedener Städte näher zu bringen.

Interessant auch ein Firmenvertreter, der PPP im mittelständischen Bereich schmackhaft machen wollte, obwohl die üblichen Finanz- und Wirtschaftsberater immer eine Mindestsumme von 20 Mio Euro für PPP angeben, damit es sich rentieren kann. Seine Unterscheidung in "unechtes" PPP (Planung, Bau und Finanzierung über Forfaitierung) und "echtes" PPP (Planung, Bau Finanzierung als Projektfinanzierung, Unterhaltung und Betrieb) sollte man immer aufgreifen!

Insgesamt aber ist die Zuversicht und teilweise auch Naivität, die Sharping&Co verbreiteten, dass mit PPP alles für alle Seiten besser und billiger wird, ein deutliches Indiz, dass es um lukrative neue Geschäftsfelder bestimmter Firmen geht, nicht aber um das Gemeinwohl, was mit der Daseinsvorsorge bekanntlich im Vordergrund stehen soll.

L. Reinhard, Teilnehmer für die MBI

 

Mülheim, den 15.6.07

Rat der Stadt Mülheim mehrheitlich gegen Privatisierung der Daseinsvorsorge!
MBI fordern RP auf, der Oberbürgermeisterin deshalb zu untersagen, Anteile der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft auf die niederländische Fa. Reggeborgh zu übertragen.

Wie erwartet, haben SPD, CDU, FDP und Grüne sich dem Bürgerbegehren gegen weitere Privatisierungen nicht angeschlossen, nachdem es zuvor einstimmig als rechtens und zulässig anerkannt worden war. Nun kommt es zum Bürgerentscheid. Am 9. September werden die Bürger über folgende Frage abstimmen:
"Soll die Stadt Mülheim es in Zukunft unterlassen, in Bereichen der Daseinsvorsorge Gebäude und/oder deren Betreibung an nicht gemeinnützige Private zu übertragen?"
20 Prozent aller Wahlberechtigten müssen mit Ja stimmen, um die Stadt weitere 2 Jahre an diesen Entscheid zu binden. Es werden in den 26 Wahlbezirken jeweils nur ein Wahllokal geöffnet. Der MBI-Antrag, beim Bürgerentscheid genauso viele Wahllokale zur Verfügung zu stellen wie bei Kommunalwahlen, wurde von SPD, CDU und FDP abgelehnt.

Nach dem Bürgerbegehren wurde über den folgenden SPD-Antrag abgestimmt.
Der Rat der Stadt beschließt,
1.) grundsätzlich keine Privatisierung der Daseinsvorsorge durchzuführen,
2.) aber sehr wohl öffentlich private Partnerschaften (ÖPP-Projekte) für Vorhaben der Zukunftssicherung – wie etwa jetzt im Bereich der Schulsanierung und für die Realisierung des Medienhauses – dann und nur dann - einzugehen, wenn sie wirtschaftlicher als eine Eigenlösung durch die Stadt allein sind.
Mit den Stimmen von SPD, MBI, WIR und Grünen wurde der erste Punkt beschlossen und mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen der zweite.

Die Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) wurde als 100% städtische Tochter im Juni 2006 beschlossen. Die Übertragung von Anteilen der RPG auf Private war durch den Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge aus 2005 eindeutig bis zum 27. Feb. 2007 verboten, weil die RPG die gesamte Erschließung der Flächen des neuen Stadtquartiers an der geplanten Ruhrpromenade durchführen soll. Ver- und Entsorgung sowie verkehrliche Anbindung gehören eindeutig zur Daseinsvorsorge. Rechtsamt und auch RP hatten das bestätigt.

Da laut Auskunft in der gestrigen Ratsitzung bisher noch keine Verträge mit Reggeborgh zur Übertragung von RPG-Anteilen unterschrieben sind, gilt jetzt der Ratsbeschluss gegen die Privatisierung der Daseinsvorsorge und damit dürfen die Verträge nicht unterschrieben werden.

Die RPG kann mit dem 2. Beschlusspunkt nicht gemeint sein, denn durch die Beteiligung von Reggeborgh - sofern das überhaupt als ÖPP für Vorhaben der Zukunftssicherung angesehen werden könnte! - wird keinesfalls wirtschaftlicher als eine Eigenlösung. Im Gegenteil: Wie wir in der März-Ratsitzung gesehen haben, liegt das gesamte finanzielle Risiko von Ruhrbania einzig und ausschließlich bei der Stadt und eine weitere Wessels-Tochter, nämlich Rheinbau, erhält zusätzliche 1,5 Mio. Euro für Projektmanagement.

Die MBI werden jetzt den RP auffordern, der Oberbürgermeisterin zu untersagen, Anteile der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft auf die niederländische Fa. Reggeborgh zu übertragen, weil dies dem gestrigen Ratsbeschluss widerspricht.

Unabhängig davon hätte der demokratische Anstand ohnehin geboten, dass die Reggeborgh-Verträge erst nach dem Bürgerentscheid am 9. Sept. unterschrieben würden, wenn nicht ein erfolgreicher Entscheid dies ohnehin untersagt.

Für die MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 9.6.07

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
Frau Dagmar Mühlenfeld
nachrichtlich an die Fraktionen im Rat der Stadt und an die lokalen Medien

Beteiligung eines Privaten an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG)

Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,

die RPG wurde als 100% städtische Tochter im Juni 2006 beschlossen. Die Übertragung von Anteilen der RPG an Private war durch den Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge aus 2005 eindeutig verboten, weil die RPG die gesamte Erschließung der Flächen des neuen Stadtquartiers an der  geplanten Ruhrpromenade durchführen soll.   Ver- und Entsorgung sowie verkehrliche Anbindung gehören eindeutig zur Daseinsvorsorge. Rechtsamt und auch RP hatten das bestätigt.

Obwohl die Bindungswirkung des Bürgerentscheids bis zum 27. Februar 2007 bestand, wurde weit vorher bereits eine EU-weite Ausschreibung zur Übertragung von Anteilen der RPG durchgeführt und ebenso das folgende sog. Vergabeverfahren. Alle Verhandlungen und Gespräche waren lange vor dem 27. Feb. geführt worden und die Firma Reggeborgh als zu beteiligende private Firma stand bereits fest.

Der Rat der Stadt sollte zuerst bereits am 1. März 2007 über die Übertragung von Anteilen der RPG an Private entscheiden. Das wurde dann auf den 23. März verschoben. In der Sitzung hatten wir beantragt, den Beschluss zur Übertragung von RPG-Anteilen auf Reggeborgh zurückzustellen, weil die Unterschriftensammlung von „Mülheim bleibt unser“ zur Erneuerung des Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge bereits lief. Mit der Begründung, dass eine Unterschriftensammlung keine aufschiebende Wirkung habe, wurde der Beschluss dennoch gefasst.

Konnte man im März noch annehmen, das neue Bürgerbegehren würde evtl. nicht ausrei-chend Unterschriften sammeln können, hat sich dies anders entwickelt. Bereits in der auf den 23. März folgenden Ratsitzung am 14. Juni muss sich der Rat der Stadt entweder dem zweifelsfrei zulässigen Bürgerbegehren anschließen oder es findet ein Bürgerentscheid am 9. Sept. statt.

Da Sie unseres Wissens bisher noch keine Verträge mit Reggeborgh zur Übertragung von RPG-Anteilen unterschrieben haben, fordern wir Sie hiermit auf, dies zuerst einmal nicht vor der Ratsitzung nächsten Donnerstag zu tun – um dem Rat auch im Punkt RPG die Entscheidungsfreiheit wenigstens theoretisch zu lassen. Sollte der Rat sich dem Bürgerbegehren nicht anschließen, sollten Sie zumindest bis zum 9. September keine Verträge zur Übertragung von RPG-Anteilen unterschreiben.

Das verlangt die politische Hygiene umso mehr, wenn man das oben beschriebene Vergabeverfahren bedenkt, dass einen gültigen Bürgerentscheid umging – gelinde gesagt. Wir erinnern auch daran, dass das Vergabeverfahren zur Übertragung von RPG-Anteilen auf unsere Beschwerde hin z. Zt. von der EU-Kommission vergaberechtlich überprüft wird (A.Z. 200/4394, SG(2007) A 4052). Auch in Bezug auf dieses laufende Verfahren und zur Abwendung möglicher Schadensersatzansprüche sollten Sie deshalb vorerst keine Verträge zur RPG unterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Für die MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

 

23.9.09: Um 9 Uhr öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh.
13.7.09: Das Vergabeverfahren 2007/4384, SG (2007) A 4052 zur Ruhrbania-Beschwerde ist inzwischen beim Europ. Gerichtshof anhängig, wozu voraussichtlich im Herbst eine mündliche Verhandlung stattfinden wird. Die ursprüngliche MBI-Beschwerde „Wettbewerbs- und vergaberechtliche Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH“ Mülheim a.d. Ruhr“ vom 7.4.07 bezog sich nur auf die Beteiligung der Fa.Reggeborgh an der RPG. Die EU-Vergabestelle vom 28. Feb. 2008 ergänzte noch den Punkt "Verkauf des Baufeldes 1 mit Bauverpflichtung", bei dem ebenfalls massive vergaberechtliche Bedenken vorliegen. Es gibt noch ein weiteres Geschäft, das u.E. sehr eindeutig vergaberechtswidrig abgelaufen ist, das auch im Zusammenhang von Ruhrbania zu sehen ist - die Sanierung des Rathausaltbaus. per Umwegfinanzierung, bei der die Stadt ihr Rathaus der Wohnungsbaugesellschaft SWB auf Erbbaurechtsbasis übertrug. SWB führt die Sanierung durch und kassiert 50 Jahre Miete, in der die Sanierungskosten enthalten sind. Diese Transaktion wurde als angebliches "inhouse"-Geschäft ohne Ausschreibung getätigt. Wir haben das in Frage gestellt, weil der SWB zu 50,1% Tochter der medl (Mülheimer EnergieDienstleistungs GmbH) ist, die ihrerseits zu 49% nichtstädtisch ist, weil sie RWE-Rhenag gehört. Das Rechtsamt behauptete, SWB sei wie eine 100%ige Tochter anzusehen, weil nur die Stadt das Sagen habe. Als nun urplötzlich neben der langfristigen "Miete" für das Rathaus auch noch ein Bürgschaft von 40 Mio. Euro für die Rathaussanierung per Dringlichkeitsbeschluss und nur nicht öffentlich durchgepeitscht wurde, schlugen die MBI Alarm und sie machten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Oberbürgermeisterin, nachzulesen als (37 KB)

An den Innenminister des Landes NRW
Herrn Dr. Wolf
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
nachrichtlich an Herrn Dr. Büssow, Regierungspräsident Düsseldorf

Aufforderung zur Überprüfung der Gründung der 'Ruhrbania GmbH & Co. KG' und Beteiligung eines privaten Partners an der 'Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH' Mülheim/Ruhr

Mülheim, 27. März 2007

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Wolf,

mit Schreiben vom 26.6.2006 hatten wir Sie um Überprüfung des Beschlusses von 13.6.06 zur Gründung der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) in Mülheim gebeten (nachzulesen auch als (30 KB)), weil

  1. die Übertragung von RPG-Anteilen auf Private eindeutig dem erfolgreichen Mülheimer Bürgerentscheid vom 27. Feb. 2005 widerspricht, durch den der Stadt untersagt wurde, städtische Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen, wenn es sich um Bereiche der Daseinsvorsorge handelt.
  2. die Verkleinerung und Besetzung des RPG-Aufsichtsrates einzig und alleine mit dem Ziel geschah, Personen auszuschließen
  3. wir das finanzielle Konstrukt der RPG für abenteuerlich, riskant und unseriös hielten, weil unkalkulierbare Folgekosten durch die Stadt und damit evtl. auch das Land NRW in größerem Ausmaße durchaus wahrscheinlich sind

Sie delegierten das an die Bezirksregierung Düsseldorf (RP), die uns mit Schreiben von Anfang Nov. 2006 in dem 1. Punkt recht gab, sich in den beiden anderen Punkten aber  vor die Stadt Mülheim stellte.

In der Ratsitzung am 22.3.2007 wurde nun mehrheitlich die Gründung einer zusätzlichen Ruhrbania GmbH & Co. KG und die Beteiligung eines privaten Partners an der RPG GmbH beschlossen. Diese deutlich geänderte Konstruktion erscheint uns noch abenteuerlicher als die ursprüngliche RPG, so dass unkalkulierbare Folgekosten durch die Stadt und damit in Folge wohl auch das Land NRW in größerem Ausmaße sehr wahrscheinlich sind. Auch die Art und Weise, wie der Beschluss durchgepeitscht wurde (Genaueres s.u.), lässt jede Seriösität vermissen. Die Mülheimer Ratsmehrheit stimmte letzten Donnerstag für eine Finanzkonstruktion, bei der nichts geklärt ist und bei der die Politiker die genaue Tragweite all dessen, was mit den 7 Verträgen bzw. Vereinbarungen abgestimmt wurde, nicht überschauen konnten, auch weil die Verwaltung genauere Auskünfte verweigerte. Deshalb fordern wir Sie auf, ggfs. über die Kommunalaufsicht des RP, der Stadt Mülheim erst einmal zu untersagen, die so beschlossenen Verträge zu unterschreiben und eine Untersuchung durchführen zu lassen, um erkennbaren Schaden von unserer Stadt fernzuhalten.                                                                                         

Es gibt folgende bedenklichen Punkte, zu denen wir Sie als oberste kommunale Aufsichtsbehörde dringend um Prüfung bitten:

  1. Beim EU-weiten Ausschreibungsverfahren wurden den potenziellen Bietern gänzlich andere Bedingungen vorgegeben, wie sie jetzt mit der Firma Reggeborgh verhandelt und im Rat beschlossen wurden. Das aber macht das Ausschreibungsverfahren zur Farce. Die MBI werden die Kommission deshalb bitten zu prüfen, inwieweit das mit dem Vergaberecht vereinbar ist. Da zudem andere potenzielle Investoren nicht wissen konnten, dass eben keine finanzielle Vorleistung mehr von ihnen verlangt wird zur Baureifmachung der Ruhrbania-Grundstücke, hätten der ein oder andere unter diesen geänderten Bedingungen möglicherweise Interesse gehabt und er hätte günstigere Bedingungen anbieten können als Firma Reggeborgh. (vgl. MBI-Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission als (42 KB))
  2. Die finanziellen Auswirkungen und Implikationen für unsere Stadt und ihre Bürger sind mit dieser neuen Gesamtkonstruktion auch nicht annähernd absehbar. Da aber jetzt ausschließlich die Stadt für alles haftet - wenn man von den zu vernachlässigenden 12.500 Euro Beteiligung von Reggeborgh an der RPG absieht - müssen belastbare Zahlen auf den Tisch. Das bisher immer wiederholte Konstrukt mit den 20 Mio Euro Investitionskosten, die sich angeblich "selbst tragen", stimmt vorne und hinten nicht. Zudem mussten die Ruhrbania-Planer bereits im Februar die erste Lücke von über 5 Mio. Euro zugeben, die sich mit den Verträgen durch die zusätzlichen 1,5 Mio. Euro an die Reggeborgh-Tochter Rheinbau bereits auf 6/7 Mio. Euro vergrößern würde. Realistisch müssen aber mehr als wahrscheinlich sowohl sehr viel höhere Investitionskosten, als auch eine bedeutend höhere Finanzierungslücke angesetzt werden. (vgl. MBI-Fragenkatalog Komplex 3, Anlage 1)
  3. Mit dem Beschluss vom letzten Donnerstag sollen alle Ruhrbania-Projektkosten in Zukunft nicht mehr im städtischen Haushalt geführt werden, sondern nur noch im Wirtschaftsplan der GmbH&Co.KG. Darüber bestimmt die RPG GmbH unter Federführung des privaten Partners („Unternehmerische Leitung"). Die Co.KG wird laut Vertrag die Bereitstellung der Finanzmittel sicherstellen müssen. Der Rat der Stadt wird aber genauso wenig Einfluss haben wie die Finanzaufsicht des Landes, obwohl im Endeffekt die Stadt für alles haftet. Diese gesamte Konstruktion erscheint uns hochgradig bedenklich. (Man erinnere sich an das Oberhausener Debakel mit der TZU und Tabaluga). Dass zudem ein Ausstieg aus den Verträgen vor 2015 kaum möglich sein wird, macht das ganze umso bedenklicher.
  4. Die Stadt Mülheim ist nicht deshalb für 2007 urplötzlich nach 9 Jahren aus dem Nothaushalt heraus, weil die massiven strukturellen Defizite sich wegen der steigenden Gewerbesteuereinnahmen aufgelöst hätten, sondern ausschließlich, weil bei der Umstellung auf die neue Buchführung NKF eine völlig unrealistische Eröffnungsbilanz gemacht wurde. Damit bilanziert die Stadt sich selbst aus der Finanzaufsicht Düsseldorfs heraus, während die Verschuldung weiter explodiert. Ob das so wirklich gehen kann, hätten wir gerne von Ihnen gewusst. Wenn ja, dann wäre nach dem "Vorbild" Mülheims vielen anderen überschuldeten Städten und Gemeinden ebenfalls Tür und Tor für weitere Verschuldung geöffnet.
  5. Es bleibt auch zu prüfen, inwieweit die Ratsmitglieder für Schäden in Millionenhöhe zur Haftung herangezogen werden können, wenn sich herausstellt, dass es Konstruktionsfehler bei der Ruhrbania GmbH&Co.KG einseitig zu Lasten der Stadt gibt.
  6. Die Bindungswirkung des erfolgreichen Bürgerentscheids aus 2005 lief am 27. Feb. 07 aus. Der Beschluss vom 22.3.07 zur Beteiligung eines Privaten an der RPG liegt zwar außerhalb dieser Bindung, doch sämtliche Vorarbeiten incl. Ausschreibung und Verhandlungen fanden statt, während der Bürgerentscheid galt. Unabhängig davon, wie man zu Privatisierungen der Daseinsvorsorge steht, ist es demokratieschädigend, wenn ein gültiger Bürgerentscheid derart ignoriert und übergangen wird.

Begründung

Jeden Tag geistern inzwischen andere Millionen durch den Raum, wenn es um die Mülheimer Ruhrbania-Ruhrpromenade geht. Am 28. März z.B. verkündete der Mülheimer Kämmerer in der WAZ (vgl. Anlage 1), die Stadt spare 2,5 Mio. Euro, weil keine private Firma die Finanzierung übernehme, wie 3 Jahre lang zuvor immer behauptet. Es ist zudem blanker Unfug, wenn er ferner behauptet, Grunderwerbssteuer zu sparen, denn bisher war nie vorgesehen, Grundstücke auf Kosten der Stadt an Zwischenhändler o.ä. zu verkaufen.

Seit 2003 behauptete die Stadt Mülheim a.d. Ruhr immer wieder, ein privater Investor werde die Baureifmachung der höchst problematischen Ruhrpromenadengrundstücke vorfinanzieren und dann von Landeszuschüssen und Grundstückserlösen bezahlt. Genau mit dieser Zielsetzung wurde in 2006 ein EU-weites Bieter- und Vergabeverfahren durchgeführt, vgl. MBI-Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission als (42 KB).

Die MBI haben mehrfach - nachzulesen in verschiedenen Ratsprotokollen zuerst im Juli 2003 - diese Finanzkonstruktion als "abenteuerlich und unseriös" dargestellt, auf die kein ernsthafter Investor aufspringen würde. Das kam dann auch so und Ende Feb. 2007 verkündeten Stadtspitze und Wirtschaftsförderer urplötzlich über die WAZ eine völlig geänderte Konstruktion, verweigerten aber trotz mehrfacher MBI-Nachfrage in der Ratsitzung am 1. März jegliche weitere Auskunft.

Der ursprünglich für 1. März 2007 geplante Beschluss zur Ruhrbania-Projektentwicklungs-gesellschaft (RPG) war auf den 22. März vertagt worden. Wesentliche Punkte, Inhalte und Namen der zugehörigen rein "nichtöffentlichen" Ratsvorlage V 07/0178-01 (Anlage 2) waren allerdings bereits am 10. März der WAZ zu entnehmen. Diese nichtöffentliche Vorlage wurde am frühen Abend des 12. März, also zur letztmöglichen erlaubten Frist, den Ratsmitgliedern per Taxi überbracht. Wer nicht zu Hause war, erhielt sie 2 oder 3 Tage später per Post. Auf MBI-Antrag hin wurde dann doch noch ein öffentlicher TOP eingerichtet. Die zugehörige Vorlage V 07/0209-01 wurde erst am Freitag, dem 16.3., verschickt. Bereits am 14.3. hatten die MBI einen ausführlichen Fragenkatalog mit 18 deutlichen und unmissverständlichen Fragen zum neuen RPG-Konzept, zum geplanten Grundstücksverkauf und zum gesamten Ruhrbania-Finanzierungskonzept eingereicht (vgl. Anlage 3). Am 20.3. reichten die MBI außerdem den Antrag ein, die Ratsentscheidung zu vertagen, u.a. „bis alle gesellschaftsrechtlichen Fragen, die mit der o.g. Vorlage zusammenhängen, geklärt sind, insbesondere Finanzierungs- und Haftungsfragen …. Das würde es auch den Ratsmitgliedern ermöglichen, sich in Ruhe mit den überaus komplizierten und weitreichenden Vertragskonstruktionen intensiver auseinandersetzen  zu können.“

In der Ratsitzung am 22.3. setzte die OB trotz MBI-Protests den Antrag auf Vertagung der Entscheidung vor die inhaltliche Behandlung des Punktes. Die Ratsmehrheit folgte der OB und stimmte gegen die Vertagung, obwohl alle um den Berg von Ungeklärtheiten wissen mussten. Bei der darauf folgenden Behandlung des MBI-Fragenkatalogs verlas Frau Dezernentin Sander die Antworten. Außer zur Frage, dass der Rathausturm doch nicht mit verkauft werden solle, ging sie auf keine einzige Frage ein, sondern betete litaneimäßig entweder Allgemeinplätze herunter oder wiederholte zur Finanzierung längst überholte bzw. widerlegte Kalkulationen. Die OB ging nach Frau Sanders Vorlesen sofort zum nächsten TOP über, obwohl der MBI-Sprecher sich meldete, da er weiter nachfragen wollte.

Bei der folgenden Behandlung der öffentlichen Verwaltungsberichtsvorlage zur „Ruhrbania GmbH&Co.KG“ (V 07/0209-01) erläuterte die Verwaltung nichts, was zur Aufklärung über die gesamte Problematik hätte beitragen können. Die MBI wollten geklärt wissen, warum laut nichtöffentlicher Vorlage das denkmalgeschützte Rathaus und der Rathausturm in dem Grundstücksvertrag eindeutig mit verkauft werden sollten, da unzweideutig zum "Projektgrundstück 1" der zugehörigen Karte gehörend. (vgl. Anlage 4).
Frau Sander und Rechtsdezernent, Herr Dr. Steinfort, behaupteten, das wäre nicht gemeint. Sie weigerten sich aber, den zum Grundstückskaufvertrag gehörenden Plan aus der Vorlage herauszunehmen. Ein CDU-Stadtverordneter behauptete wahrheitswidrig, in den Verträgen stünde "Projektgebiet", was laut Karte dann ohne Rathaus und Rathausturm gewesen wäre. Als der MBI-Sprecher den CDU-Stadtverordneten mit Zitaten aus dem Grundstücksvertrag widerlegen wollte, schnitt die OB ihm das Wort ab, weil dies nichtöffentlich sei.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gab es auch keine wesentlichen, weiteren Erläuterungen der Verwaltung, wenn man von folgender Episode absieht: Auf die MBI-Frage 3a im öffentlichen Teil: "Wer deckt die entstandene Finanzierungslücke, wenn es dabei bliebe" (bei der bereits jetzt aufgetretenen ca. 5 Mio Finanzierungslücke) hatte Frau Sander geantwortet, diese werde aus Konzeptmitteln gedeckt. Eine CDU-Ratsfrau fragte im nichtöffentlichen Teil nach, was damit gemeint wäre und Frau Sander betonte, sie habe sich versprochen und Konzernmittel gemeint. Auf weitere Nachfrage ("welcher Konzern denn") sagte sie, der Konzern Stadt sei gemeint und der Kämmerer sprang ihr zur Seite und erklärte, das könnte Kernhaushalt sein, aber auch Beteiligungsholding o.ä..

Das sagt eigentlich alles. Da wurde öffentlich ein falscher Eindruck erweckt, der fragenden MBI-Fraktion aber nicht die Möglichkeit gegeben, nachzufragen, was die Auskunft der Dezernent überhaupt bedeutet. Auf dem gleichen Niveau und mit genauso fehlender Seriösität wurde das gesamte Ruhrbania-Vertragswerk abgehandelt.

Als Ratsherr oder -dame hat jede/r einen Eid abgelegt, Schaden von der Stadt fernzuhalten und nur nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Das ist u.E. letzten Donnerstag in Mülheim nicht möglich gewesen, weil die Ratsmitglieder die genaue Tragweite all dessen, was mit den 7 Verträgen bzw. Vereinbarungen, die mit der Vorlage V 07/0178-01 abgestimmt wurden, nicht überschauen konnten.
Die MBI weigerten sich deshalb, an dieser Abstimmung überhaupt teilzunehmen und gaben dies auch zu Protokoll.

Mit der Bitte um möglichst schnelle Bearbeitung verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

für die MBI-Fraktion:  L. Reinhard, Fraktionssprecher

Anlagen

  1. WAZ-Artikel vom 27.3.07: „Ruhrbania: Kämmerer sieht große Einsparung“ (Anlage 1)
  2. Nichtöffentliche Ratsvorlage V 07/0178-01 ohne beigefügte Verträge (Anlage 2)
  3. MBI-Fragenkatalog für die Ratsitzung, Vorlage A 07/0217-01 (Anlage 3)
  4. Auszüge aus dem Grundstückskaufvertrag und zugehöriger Plan aus den Anlagen der Ratsvorlage V 07/0178-01 (Anlage 4)
  5. NRZ-Artikel vom 24.3.07: „Überraschende Wende“ (Anlage 5)

 

Mülheim, 20. März 2007

"Stadtbad wird Palais am Stadtkai" lautet die Überschrift einer 4-seitigen Beilage der Mülheimer Woche. Darin steht auch "Ein großer starker Partner ist gewünscht, der mit seinem Know-How und mit eigenen Investitionen in die Promenade das Projekt zuverlässig verwirklichen kann." Das soll der Rat der Stadt Mülheim am Donnerstag beschließen.

Erst sollte alles nur nicht-öffentlich sein. Nachdem die MBI beantragt hatten, diesen weitreichenden Punkt auch öffentlich zu behandeln, änderte die Verwaltung noch nachträglich die Tagesordnung, fügte einen TOP 8
"Gründung Ruhrbania GmbH&CoKG, Beteiligung eines privaten Partners"
ein und machte extra noch eine öffentliche Vorlage. Zu TOP 8
gehört dann auch der MBI-Fragenkatalog

Die verworrene Konstruktion sieht ungefähr so aus:

  • Die Stadt gründet ein Ruhrbania Gmbh&CoKG, der sie alle Ruhrbania-Grundstücke überträgt mit der Stadt als Kommanditistin.
  • Die CoKG ist zuständig für die gesamte Finanzierung. Getätigt wird alles aber von der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft GmbH (RPG), als sog. "Komplementärin" zuständig für alle operativen Geschäfte und mit ihrem Stammkapital von läppischen 25 Tausend Euro Vollhafter der CoKG..
  • Diese Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) wurde im letzten Juni beschlossen als 100%ige Tochter der 100%igen Stadttochter BHM (Beteiligungsholding)
  • Jetzt sollen 50% der RPG an die holl. Firma Reggeborgh verkauft werden, die zur Wessels-Gruppe gehört. Dafür gründet Reggeborgh extra eine Firma MHR, die für Ruhrbania zuständig sein soll und als erstes vorab das "Projektgrundstück 1" kaufen soll. (Noch ist ungeklärt, was alles dazu gehört, sprich ob mit oder ohne Rathausturm und -gebäude).
  • Die CoKG schließt außerdem einen Projektmanagement-Vertrag mit der Fa. Rheinbau, einer anderen Tochter der Wessels-Gruppe.
  • Alle bisher im Haushalt vorgesehenen Ruhrbania-Projektkosten werden demnächst aus dem Haushalt herausgenommen und nur über den Wirtschaftsplan der CoKG ein- und umgesetzt.
  • Die RPG soll 2 Geschäftsführer erhalten, doch die Gesellschafter BHM und MHR "übernehmen außer der Leistung des Stammkapitals in die Projektgesellschaft keinerlei Finanzierung oder sonstige Haftung für die Projektgesellschaft".
  • Und ein Austritt aus der Gesellschaft ist erstmals zum 30.Juni 2015 möglich

Blickt noch jemand durch, wie Ruhrbania denn genau vor sich gehen soll?

Soviel scheint aber sicher:

  1. Um die Grundstücke baureif zu machen und Hafenbecken, Stichstraßen sowie Promenade zu bauen, wird viel Geld benötigt, das aber nicht von dem Privaten kommt! In der Bieterinformation bei der EU-Ausschreibung stand aber: „Verpflichtung des privaten Partners wird u.a. die Sicherstellung der Finanzierung der Bauleistungen, mit Ausnahme des Hochbaus, sein. Außerdem die Herbeiführung der Baureife und Entwicklungsfähigkeit so wie die Vermarktung der Grundstücke."
  2. Im Haushalt erscheint ab 2008 kein Ruhrbania mehr. Da aber mind. 20 Mio vorfinanziert werden müssen, geht es nur über die CoKG. Nur woher nimmt die das Geld? Etwa von der BHM, die ja auch die RWE-Aktiengewinne oder die medl-Überschüsse verwaltet? Der Rat der Stadt, aber auch der RP, hat kaum Einfluss auf die BHM, da auch die eine GmbH ist.
    Da könnte es höchstens kommen, dass der RP verbietet, Schulden der BHM zu übernehmen. Man denke an die TZU-Geschichte in Oberhausen.
  3. Was eigentlich soll die RPG noch, wenn die CoKG die Gelder bereitstellen muss und Rheinbau das Projektmanagement betreibt? Die Frage könnte man auch umgekehrt stellen: Was soll das Projektmanagement von Rheinbau, wenn die Schwesterfirma MHR doch 50% der RPG hält und diese doch alle operativen Geschäfte tätigen soll.

Eins jedenfals scheint gewiss: Irgendwie ist das alles sehr windig! Ob die Ratsmitglieder wirklich durchschauen, was sie am Donnerstag abstimmen sollen?

Ende Februar 2005 war zudem der Bürgerentscheid in Mülheim erfolgreich, der es der Stadt untersagte, weiterhin Gesellschaftsanteile der Daseinsvorsorge auf Private zu übertragen. Die Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) war durch diesen bisher gültigen Bürgerentscheid damit untersagt. Das Vergabeverfahren, alle Verhandlungen und viele weitere Aktivitäten widersprachen seit Monaten der gültigen Beschlusslage per Bürgerentscheid.

Inzwischen wurde ein Bürgerbegehren begonnen, um den Entscheid erneuern. Wenn genügend Unterschriften bis zur Juni-Sitzung vorliegen, wird sich der danach notwendige Bürgerentscheid fristgerecht gegen den am Donnerstag geplanten Beschluss richten.

Um keine unnötige Verkomplizierung entstehen zu lassen, bietet sich deshalb an, den Beschluss zu verschieben.

Das würde es auch den Ratsmitgliedern ermöglichen, sich in Ruhe mit den überaus komplizierten und weitreichenden Vertragskonstruktionen intensiver auseinandersetzen zu können.

Die Verschiebung werden die MBI in der Ratsitzung am Donnerstag beantragen . Mal sehen, was passiert.

22.3.07: Eine turbulente Ratsitzung mit zuerst der Verabschiedung des Haushalts für 2007. MBI-Etatrede dazu: “Der Mülheimer Etat 2007 als Mogelpackung für das Ruhrbania -Abenteuer und der PPP-Irrweg als Folge! Carpe Diem oder: Nach uns die Sintflut? “auch als (68 KB). Der MBI- Verschiebungsantrag  wurde in geheimer Abstimmung mit 33:9 abgelehnt bei 3 Enthaltungen. 5 Leute hatten nicht abgestimmt und 2 Grüne waren schon gegangen. Danach beschlossen SPD, CDU und FDP die Ruhrbania GmbH&CoKG sowie die Beteiligung des holländischen Baukonzerns als für nichts haftender Investor, der auch erst einmal nichts investiert. Die MBI weigerten sich, an der Abstimmung auch nur teilzunehmen, denn die gesamte Konstruktion der Ruhrbania-Finanzierung ist nicht verantwortlich abstimmbar, auch weil der Schaden für die Stadt nicht absehbar ist. Unverantwortlich! Unglaublich auch die Geschichte mit den Grundstücksgrenzen des zu verkaufenden Grundstücks. Im Plan zum Kaufvertrag war eindeutig das Rathaus und der Turm mit verkauft worden. Doch das wäre so nicht gemeint, gaben Sander und Steinfort zu Protokoll, nur ein Teil des Rathausgrundstücks würde verkauft. Der Plan wurde nicht aus der Vorlage herausgenommen, es würde reichen, wenn das wirklich gemeinte im Protokoll stünde. Na denn, das mit "Banania an die Ruhr" kann ja noch eiter bis heiter werden!
P.S. Am Samstag, um 20.15 ist
letzte Vorstellung im Kino Rio. Ruhrbania oder: Leichen pflasterten seinen Weg?

 

Mülheim, 28.2.2007

Werden die Ruhrbania-Karten völlig neu gemischt?
Grundkonstruktion Projekt-Entwicklungsgesellschaft in Frage gestellt?

Im Planungsausschuss gestern ging es um den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Ruhrbania-Ruhrpromenade", der morgen im Rat bestätigt werden soll. In WAZ und NRZ heute dann "Trapp-Firma will Ruhrbania bauen" (WAZ) und "Investor macht Druck" (NRZ) als die Hauptüberschriften. Das erklärt auch, warum der Beschluss unbedingt gefasst werden sollte. Für die Ruhrbania-Parteien SPCDFU war alles geklärt. In Wirklichkeit gibt es aber sehr grundlegende Abwägungsdefizite, denn Fragen wie z. B. Hochwasser- oder Denkmalschutz sind nicht mal so eben wegzuwischen wie geschehen.

Aber auch die Finanzierung ist nicht dadurch geklärt, dass ein Investor präsentiert wird, im Gegenteil. Das bisherige Finanzierungsmodell ist abenteuerlich und unseriös. Wenn dennoch eine Firma aufspringen will, muss man fragen, was denn der "first bidder" geboten hat und welche weiteren städtischen Vorleistungen angeboten wurden! Anmietung SWB-Turm und Anmietung Bürgeramt waren bereits dicke Brocken an Vorleistungen für das Prestigeobjekt. Was kommt noch? Wie will unsere hochverschuldete Stadt das meistern? Wer soll für Abriss Rathaus, Abriss Stadtbadanbau und Bücherei, Ankauf und Umsiedelung von AOK und Altem Arbeitsamt uswusf. denn aufkommen? Der Investor oder die Stadt? Fragen über Fragen .....

Sehr bedenklich ist auch, wie Verwaltung und Ruhrbania-Parteien mit dem Bürgerwillen umgehen. Die bisherigen Vorstellungen zu der Projekt-Entwicklungsgesellschaft widersprachen eindeutig dem erfolgreichen Bürgerbegehren aus 2005 gegen weitere Privatisierung. Dessen Bindung läuft zwar heute aus, doch er gilt, bis ein Ratsbeschluss was anderes sagt. Das hat aber die Verwaltung nicht gehindert, seit 1 Jahr mit Volldampf dagegen zu arbeiten.

Wenn nun die WAZ heute schreibt:
"Nach WAZ-Informationen will die Stadt ihre Grundstücke an und in den Ostruhranlagen in eine Projektentwicklungs GmbH und Co. KG einbringen, die in kommunalem Besitz bleibt."
so wäre das etwas vollständig Neues. Ist das bereits eine Reaktion auf das soeben erst gestartete Bürgerbegehren zur Erneuerung des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung oder wollte einfach kein Privater in die Gesellschaft einsteigen? Wenn ja, dann muss man fragen, wie das neue Finanzierungskonzept denn inzwischen aussieht! Das bisherige windige Finanzierungsmodell Ruhrbania gibt dafür nichts her!

Der Rat der Stadt jedenfalls ist völlig außen vor, sozusagen ein "Club der Ahnungslosen".

Der soll am 22. März dann abnicken, so wie er das morgen mit dem B-Plan tun will. Laut WAZ haben SPD, CDU und FDP bereits Zustimmung signalisiert, obwohl doch laut WAZ erst bis 12. März eine Einigung verhandelt wird. Da freut man sich soviel völlig unabhängige Entscheidungskraft, oder?

Sollte die WAZ-Meldung stimmen, wären die Karten völlig neu gemischt!

15.3.07: Ruhrbania: Leichen pflastern seinen Weg oder: Wir verkaufen unser Dagmar ihr klein Rathaus .....? Fragenkatalog für die Ratsitzung am 22.3.07 zu 3 Komplexen: 1.) Das bisherige Konzept der „Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania (RPG)“, wie im Juni 2006 beschlossen, wurde geändert. 2.) „Der Investor kauft und bebaut unmittelbar das Baufeld von Stadtbad bis Bücherei. Vier-Sterne-Hotel geplant“ (WAZ 10.3.07) 3.) Das Finanzierungskonzept und

 

Mülheim, den 9. Jan. 2007

Wenn der Glaube an Demokratie und Rechtstaat ins Wanken geraten kann ….

Dazu auch: 11.1. 07: Ruhrbania-Investor gefunden?!- Fragen über Fragen, insbesondere weil das Finanzierungmodell für die Ruhrpromenade weiterhin abenteuerlich und wenig seriös ist! und
"Erneuerung des
Bürgerentscheids zu Privatisierungen?"   (Einladung Bürgerversammlung als (50 KB))

In der WAZ Mülheim von heute, Dienstag, 09. Januar 2007, stand
Von Frank Meßing
Titel: Ruhrbania: Rat bestimmt Investor am 1. März - Schnitzmeier: Gespräche „auf der Zielgeraden“

"Am 1. Mä rz soll der Rat zukunftsweisende Entscheidungen treffen: die Auswahl des privaten Investors, der in die Ruhrbania - Entwicklungsgesellschaft einsteigt und die Frage, ob die Grundstü cke der Ostruhranlagen, die noch der Stadt gehören, komplett oder teilweise in die GmbH eingebracht werden. Die Entwicklungsgesellschaft soll die Parzellen dann vermarkten oder kö nnte sie selbst bebauen."

Unabhängig davon, ob diese Meldung sich einreiht in die seit Jahren bekannte Serie von Ankündigungen, folgende drei bedenkliche Aspekte:

  1. Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Flächen der Ostruhranlagen wurde im April letzten Jahres für "verfristet" erklärt, weil 2004 beschlossen wurde, "ein Konzept fü r die Projektentwicklung und -Vermarktung der Ruhrpromenade bis zum Herbst (2004!) zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen". Dieser Beschluss beinhalte den Verkauf der Grundstücke, behauptete die Verwaltung einfach und SPD, CDU, FDP folgten dem. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss nun das Gericht entscheiden. Seit April hat die Stadt aber immer wieder neu Zeit geschunden, zuletzt durch die nachträgliche Einschaltung eines teuren externen Anwaltsbüros. Ein Verhandlungstermin bei Gericht kann deshalb erst jetzt angesetzt werden, wahrscheinlich nicht vor dem 1. März! An dem Tag aber soll der Rat bereits über den Verkauf der Grundstücke entscheiden, in Wirklichkeit zum ersten Mal. Wenn genau deshalb das Gericht dem Bürgerbegehren dann recht gibt, ist es bereits zu spät. So wird das Gerichtsverfahren zur reinen Farce! Das wäre eine Verhöhnung nicht nur der 12.000 und mehr Bürger (6700 waren nötig für das Bürgerbegehren!), die im naßkalten letzten März in Windeseile dafür unterschrieben, dass die Mülheimer Bürger über die Frage entscheiden mögen.
    Das Vertrauen in demokratische und rechtsstaatliche Verfahrensabläufe würde jedenfalls erheblich ausgehöhlt, wenn derart vorgegangen wird.
  2. Am 27. Februar 2005 war der Bürgerentscheid in Mülheim erfolgreich, der es der Stadt nicht erlaubt, im Bereich der Daseinsvorsorge Gesellschaftsanteile auf Private zu übertragen. Nach den Landesgesetzen ist die Stadt Mülheim zwei Jahre an den Bürgerentscheid gebunden. Die Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) an Private ist durch diesen Bürgerentscheid eindeutig verboten, was auch der RP Düsseldorf bestätigt hat. Seit mind. 1 Jahr arbeiten Stadtspitze und M&B dennoch mit Volldampf gegen dieses Verbot und der Rat soll nur 1 Tag nach Ablauf der rechtlichen Bindung des Bürgerentscheids das abnicken. Den MBI-Antrag, per Ratsbürgerentscheid noch vor Ostern die Bevölkerung erneut über diese Grundsatzfrage entscheiden zu lassen, wurde im Dez. vertagt auf den 1. März, weil die CDU Beratungsbedarf anmeldete.
    Was zählt eigentlich der Bürgerwille, ja selbst wenn er durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid demokratisch festgestellt wurde?
  3. Unter www.ruhrbania.de/finanzierung.html und http://www.ruhrbania.de/investorenwettbewerb.html konnte man bis vor kurzem nachlesen, dass die Stadt erst einmal eine 100%ige Tochter als Projektgesellschaft gründen wollte (im Juni 06 erst beschlossen), die ermächtigt werden sollte, „im Namen und auf Rechnung der Stadt die für das Projekt relevanten Grundstücke später zu veräußern.“ Im nächsten Schritt sollten dann 50% Anteile der Projektgesellschaft an einen Privaten veräußert werden in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Ohne die Vorlage für eine Entscheidung am 1. März zu kennen, kann man dennoch bereits vermuten, dass kein vorgeschriebenes Vergabeverfahren stattgefunden hat! Beide o.g. städtischen Seiten wurden übrigens vor nicht allzu langer Zeit aus dem Netz gelöscht. Dort findet man nur noch unter http://www.ruhrbania.de/cms/investoren1.html: "Für die Ruhrpromenade gibt es ebenfalls interessierte Investoren. Viele Gespräche dazu wurden auf der letzten Expo Real – auf Europas größter Immobilienmesse – in München geführt. Um weitere Geldgeber zu finden, pflegt die Mülheim & Business GmbH Kontakte zu wichtigen Investoren der Region. Zum anderen lädt sie renommierte Investoren und Projektentwickler nach Mülheim ein, um ihnen das Projekt Ruhrpromenade und die zu entwickelnden Flächen vorzustellen."

Ohne weiter auf das abenteuerliche Finanzierungskonzept einzugehen, dass kein seriöser Investor wirklich mitmachen kann, kann man Bedenken anmelden gegen die Rechtmäßigkeit eines unkenntlichen Vergabeverfahrens. Es sei in dem Zusammenhang daran erinnert, dass die EU vor kurzem die ausgemauschelte Vergabe bei der Köln-Messe beanstandet und aufgehoben hat.
vgl. auch 11.1. 07: Ruhrbania-Investor gefunden?!- Fragen über Fragen, insbesondere weil das
Finanzierungmodell für die Ruhrpromenade weiterhin abenteuerlich und wenig seriös ist!

MBI-Forderungen aus dem vorher Gesagten sind:

  • Mindestens bis zur Gerichtsentscheidung über einen Bürgerentscheid sollten keine Schritte unternommen werden, die mit der Übertragung, Vermarktung oder dem Verkauf von Flächen des Gartendenkmals "Ostruhranlagen" und der Ruhrstraße zu tun haben.
  • Demokratisch sauber wäre aber auch ein Ratsbürgerentscheid über die Verlängerung oder Nicht-Verlängerung des Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge! Dabei müsste sich von selbst verstehen, dass bis zur Entscheidung durch die Bürger keine weitere Ganz- oder Teil-Privatisierung vollzogen werden dürfte. Dazu gehört auch die RPG!

Nur so könnte die Glaubwürdigkeit der Demokratie wiederhergestellt werden.

Zur Erinnerung: Trotz WM-Euphorie und wirtschaftlichem Aufschwung schwand in 2006 das Vertrauen in die deutsche Demokratie in besorgniserregendem Maße, und zwar nicht nur im Osten, wie verschiedene Umfragen gegen Ende des letzten Jahres zeigten.

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

 Ruhrbania, die Aufsichtsbehörde und die real existierende Undemokratie.  Was zählt schon der Bürgerwille? weiter unten

An den Innenminister des Landes NRW
Herrn Dr. Wolf
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf

nachrichtlich an Herrn Dr. Büssow, Regierungspräsident Düsseldorf
(nachzulesen auch als (30 KB))

Mülheim, den 26. Juni 2006

Aufforderung zur Überprüfung der Gründung der
„Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft“ in Mülheim/Ruhr

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Wolf,

in der Ratsitzung am 13. Juni d. J. beschloss der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr mehrheitlich die Gründung einer „Ruhrbania Projektentwicklungsgesellschaft“ (RPG) als 100%ige Tochter der städtischen Tochter BHM (Beteiligungsholding Mülheim). In einem nächsten Schritt sollen dann ca. 50% Anteile der Projektgesellschaft an einen Privaten veräußert werden in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Ziel und Aufgabe der Gesellschaft soll es sein, die heute anders genutzten Grundstücke des Projekts „Ruhrpromenade“ baureif zu machen. Die RPG soll per Geschäftsbesorgungsvertrag in Zukunft zudem ermächtigt werden, im Namen und auf Rechnung der Stadt die für das Projekt relevanten Grundstücke später zu veräußern.

In der zugehörigen Ratsvorlage V 06/0512-01 sollte ein Aufsichtsrat bestellt werden, dem neben Frau OB Mühlenfeld fünf vom Rat zu wählende Vertreter angehören sollten. Zu Beginn der Debatte beantragte der SPD-Fraktionsvorsitzende Wiechering, nur 3 anstatt 5 Vertreter wählen zu lassen. Mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP wurde das beschlossen und die 3 Fraktionen bildeten dann eine gemeinsame Liste, über welche die 3 Vertreter gewählt wurden.

Zu verschiedenen Aspekten der RPG haben wir erhebliche Vorbehalte und wir ersuchen Sie zu prüfen, inwieweit nicht nur Recht und Gesetz verletzt wurden, sondern auch die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung, in der sich die Stadt Mülheim bereits seit 1998(!) ununterbrochen befindet.

  1. Die geplante Übertragung widerspricht u.E. eindeutig dem erfolgreichen Mülheimer Bürgerentscheid vom 27. Feb. 2005, durch den der Stadt untersagt wird, städtische Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen, wenn es sich um Bereiche der Daseinsvorsorge handelt.
  2. Die Verkleinerung und Besetzung des RPG-Aufsichtsrates geschah einzig und alleine mit dem Ziel, Personen auszuschließen.
  3. Das finanzielle Konstrukt der RPG halten wir für abenteuerlich, riskant und unseriös, weil unkalkulierbare Folgekosten durch die Stadt und damit evtl. auch das Land NRW in größerem Ausmaße durchaus wahrscheinlich sind.

Begründung

Zu 1.:

Die Frage zum Bürgerentscheid am 27. Feb. 2005 lautete: “Soll die Stadt Mülheim es in Zukunft unterlassen, bei der Gründung neuer bzw. Änderung bestehender Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge (....) Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen?“

Dafür stimmten mehr als 20% der Mülheimer Wahlberechtigten. Damit ist die Stadt mindestens 2 Jahre an den Entscheid gebunden.

In einer Bewertung des Mülheimer Rechtsamtes aus März 05 ist nachzulesen, dass eine „… Projektentwicklungsgesellschaft Ruhrbania ... vom Bürgerentscheid erfasst (ist), soweit der Bereich der Daseinsvorsorge betroffen ist. Entscheidend ist, wie die Aufgaben der Gesellschaft definiert werden. Kritisch wäre es, die gesamte Erschließung der Fläche zur Aufgabe der GmbH zu machen. Erschließung ermöglicht die Ver- und Entsorgung des Gebietes, sowie die verkehrliche Anbindung. Diese Aufgaben fallen als Infrastrukturherstellung in den Bereich der Daseinsvorsorge…..“

Sinn und Zweck der RPG ist aber genau das, wie auch aus § 2 (1) des Gesellschaftervertrags ersichtlich wird: „Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Erschließungs- und Projektentwicklungsleistungen in Mülheim an der Ruhr“

oder auf S. 2 der o.g. Beschlussvorlage V 06/0512-01:
„ Diese Projektentwicklungsgesellschaft wird zunächst mit einem Auftrag der Stadt ausgestattet, der sie dazu verpflichtet, Bauleistungen zu erbringen, die notwendig sind, um die angestrebten Projektentwicklungen entlang der Ruhrpromenade vorzubereiten (Baureifmachung der neuen Baufelder, Bau der Ruhrpromenade, des Wasserbeckens und der Stichstraßen).“

Zu 2:

In § 95 (1) des Aktiengesetzes steht: „Zahl der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muss durch drei teilbar sein….“ Nach § 52 (1) des Gesetzes für GmbHs ist § 95 (1) des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden, wenn laut Gesellschaftervertrag überhaupt ein Aufsichtsrat zu bestellen ist. Da die RPG nach § 8 (1) ihres Gesellschaftervertrags einen Aufsichtsrat haben soll, der ursprünglich nach § 8 (2) („Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, einschließlich der Person des Oberbürgermeisters“) auch gesetzeskonform sein sollte, widerspricht der in der Ratsitzung abgeänderte Aufsichtsrat mit 4 Mitgliedern eindeutig den gesetzlichen Bestimmungen.

Nach dem Urteil des BVerwG vom 10.12.03 ( Az. BverwG 8 C 18.03) und gemäß zugehörigem Runderlass des Düsseldorfer Innenministeriums vom 12. März 2004 gilt:

“……. ist eine Listenverbindung zur Verteilung von Ausschusssitzen zulässig

- wenn sie unter Beachtung des Meinungs- und Kräftespektrums im Rat erfolgt und
- nicht zum Nachteil einer anderen Fraktion geht, die nicht an der Listenverbindung beteiligt ist.”

Das gilt analog für die Besetzung von Aufsichtsräten und logischerweise auch für die Festlegung der Anzahl der Sitze. Es kann im Sinne des o.g. Urteils nicht im Rahmen unserer demokratischen Ordnung möglich sein, dass die Anzahl von Aufsichtsräten alleine davon abhängig gemacht wird, wen man auf jeden Fall ausgegrenzt haben will.

Genau das aber war die explizite Begründung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, dass er nämlich auf jeden Fall verhindern wollte, dass ein Kritiker der geplanten Ruhrpromenade in den RPG-Aufsichtsrat gelangen könnte. Das aber hätte nach dem im Rat der Stadt Mülheim gegebenen Meinungs- und Kräftespektrum bei 5 zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern durchaus der Fall sein können, und zwar bereits bei gemeinsamer Liste von MBI und Grünen. Um diesen Fall zu verunmöglichen, hat die Ratsmehrheit willkürlich die Sitzzahl verringert und das auch noch gegen die Vorschriften, was die mögliche Zahl betrifft! Doch auch das sieht nicht nach Zufall aus, denn die Vermutung liegt auf der Hand, dass die Reduktion der Sitze von 6 auf ungesetzliche 4 einzig deshalb geschah, damit SPD, CDU und FDP je 1 Sitz bekommen sollten, was auch geschah.

Das stellt eine beabsichtigte deutliche Benachteiligung von MBI und Grünen dar, die beide bei den Kommunalwahlen fast doppelt so viele Stimmen erhielten wie die FDP.

Es ist sicher nicht im Sinne unserer Demokratie, dass rein städtische Gesellschaften wie die RPG so konstruiert werden, dass bestimmte demokratisch legitimierte Kräfte von der notwendigen Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen werden.

Wir fordern Sie deshalb auf, unverzüglich einzuschreiten und die undemokratische und unrechtmäßige Gründung der RPG zu beanstanden und aufzuheben.

Zu 3.:

Die Art und Weise, wie der RPG-Aufsichtsrat als Kontrollgremium einer für die Mülheimer Stadtentwicklung grundlegenden Gesellschaft gebildet wurde (s.o.), nährt den Verdacht, dass die RPG Geschäfte tätigen soll, von denen die Öffentlichkeit und auch die gewählten demokratischen Gremien möglichst nichts erfahren sollen.

Wir haben in der Ratsitzung am 13. Juni, als es um den Beschluss zur Gründung der RPG ging, deutlich gemacht, dass wir die bisherige Konstruktion und Zielsetzung für höchst abenteuerlich und unseriös halten.

Die Stadt hat erst einmal eine 100%ige Tochter als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet, die ermächtigt werden soll, „im Namen und auf Rechnung der Stadt die für das Projekt relevanten Grundstücke später zu veräußern.“ Im nächsten Schritt sollen dann 50% Anteile der Projektgesellschaft an einen Privaten veräußert werden in einem EU-weiten Vergabeverfahren. Dazu heißt es in der sog. Bieterinformation: „Verpflichtung des privaten Partners wird u. a. die Sicherstellung der Finanzierung der Bauleistungen, mit Ausnahme des Hochbaus, sein. Außerdem die Herbeiführung der Baureife und Entwicklungsfähigkeit so wie die Vermarktung der Grundstücke. Im Gegenzug wird der private Partner an einem Veräußerungserlös der für die Entwicklung vorbereiteten Grundstücke partizipieren. Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung und durch Veräußerungserlöse.“ ...… „Der Stadt ist bewusst, dass interessierte Anbieter Wert darauf legen, dass die Finanzierung der Kosten der Erschließung durch Bestellung von Grundschulden auf den zu entwickelnden Grundstücken zumindest anteilig besichert werden kann. Die Stadt wäre bereit, 50 % der Investitionen für die Schaffung der notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Projektentwicklungen über die zu entwickelnden Grundstücke zu besichern. Über die verfügbaren Barmittel hinausgehende direkte Zahlungen wird die Stadt Mülheim nicht leisten.“

Die Stadt Mülheim sucht also eine private Firma, die ihr die Ruhrbania-Grundstücke baureif macht, dies vorfinanziert und später bezahlt wird vom Erlös der Grundstücksverkäufe und von Landesfördergeldern. Dafür muss die Firma vorher das Hafenbecken, die Uferpromenade, die neuen Erschließungsstraßen bauen, die Parkanlage beseitigen, den Abriss von Stadtbadanbau, Rathausneubau, Bücherei, Gesundheitshaus, ehemaligem Arbeitsamt und AOK-Gebäude bewerkstelligen, davor aber noch das AOK-Gebäude und das ex-Arbeitsamt samt Grundstücken kaufen incl. der zugehörigen Verlagerung von Arbeitsplätzen und Inventar. Zusätzlich soll sie die Beseitigung der Ruhrstraße , den Abriß des Overfly von der Konrad-Adenauer-Brücke zur Ruhrstraße und die Beseitigung aller anderen Verkehrsbauten dort, die Errichtung aller Versorgungsleitungen (incl. der Verlegung von Hauptversorgungsleitungen der Stadt von Wasser, Strom, Gas und Telefon!) u.v.m. vorfinanzieren.

"So trägt sich dieses Ruhrbaniaprojekt zu einem großen Teil selbst: 20 Mio. Euro, abzgl. 6,7 Mio. Euro Städtebauförderung des Landes ergibt Gesamtkosten für das Projekt 13,3 Mio. Euro. Die vorsichtig berechneten Grundstückerlöse decken diese Summe vollständig ab." lautet lapidar die städtische Rechnung. Mehr nicht! Einzelpositionen sind bisher unbekannt, von den erhofften 6,7 Mio. Euro Landesmitteln ist noch kein Euro in einem Förderprogramm eingestellt und was mit dem vorfinanzierten privaten Geld passiert, wenn die Grundstücke nur einen Bruchteil des erhofften Erlöses bringen oder wenn nur ein Teil vermarktbar ist oder wenn sich herausstellt, dass Kosten für Gebäudeabriss, Gebäude- und Grundstückskauf, Bau Hafenbecken uswusf. weitaus teurer kommt, und/oder/und .... ist unbekannt.

Welcher seriöse private Investor lässt sich auf ein derartig ungewisses Geschäft ein, bei dem er eine unbekannte Millionensumme vorstrecken soll und als Sicherheit eingelegte Grundstücke mit noch anderweitiger Nutzung bekommt, von denen er nicht weiß, ob und wann wieviele davon überhaupt vermarktbar sind und zu welchem Preis?

Genau aus dem Grund aber befürchten wir, dass es bei der zukünftigen RPG Nebenabsprachen geben könnte und Risikoübernahme großen Ausmaßes durch die Stadt Mülheim, die ja bekanntlich seit 1998 dem Nothaushaltsrecht unterliegt und bereits heute eine eher explodierende Neuverschuldung aufweist.

Wir haben mitbekommen, wie die bestehenden Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung von der Stadt Mülheim durch Gründung von GmbHs umgangen wurden und dass die Aufsichtsbehörde des RP dies immer nur im Nachhinein bemängelte. Das Desaster bei der MEG (Mülheimer EntsorgungsGesellschaft) ist nicht vergessen. Die stadteigene MST (Mülheim Stadtmarketing und Tourismus), die fast ausschließlich von städtischen Zuschüssen lebt, hat nur für 2006 5 Mio. Euro Kredit aufgenmmen, den die Stadt selber nicht genehmigt bekommen hätte. Da der Investitionsrahmen der Stadt für den Neubau eines Altersheims nicht vorhanden ist, wurde eine GmbH gegründet, die das bewerkstelligt usw. .….

Doch die bisherigen Konstruktionen, für die im Endeffekt immer die Stadt das Risiko und die Folgekosten trägt, sind von der Dimension her klein gegenüber den Risiken, die mit der RPG verbunden sind.

Wir bitten Sie deshalb, dies zu prüfen und ggfs. einzuschreiten, bevor die Stadt Mülheim sich in unüberschaubare Abenteuer begibt, deren Folgen nicht nur unsere Kinder, sondern auch das Land NRW tragen muss, das bekanntlich für die Kommunen bürgt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

10. Juli 06: IM Wolf läßt sich für nicht zuständig erklären und verweist an den RP Düsseldorf.

21. Juli 06: Der RP bestätigt den IM und erklärt, dass er die Stadt Mülheim um ergänzende Informationen gebeten habe.

Anfang Sept. 06: Auf Nachfrage verspricht der RP, seine Stellungnahme vor der Ratsitzung am 15.9.06, der 1. regulären nach dem angefochtenen Beschluss, abzugeben. Doch erst gegen Ende Okt. erfolgt seine Stellungnahme mit dem Betreff: "Haushaltswirtschaft in Mülheim an der Ruhr", was ja nur den 3.Teil der Beschwerde betrifft.

Am 16. November 06 griffen die beiden Lokalzeitungen, die sich im Juni geweigert hatten, über die MBI-Beschwerde zu berichten, den RP-Brief auf: "RP signalisiert: Keine Bedenken. Gründung Projekt-Gesellschaft nicht beanstandet" (WAZ) und "Düsseldorf hält Gründung der Ruhrbania-Projektentwicklungs-GmbH für rechtmäßig"(NRZ) lauteten die Überschriften. Die WAZ bezog sich nur auf die Frage des Bürgerentscheids (1. Teil der Beschwerde), während die NRZ auch auf den 2. Teil, die Verringerung der Aufsichtsratssitze, einzig um den MBI-Vertreter auszuschließen. Auf die Beschwerde Nr. 3 wegen dem unseriösen Finanzierungskonstrukt gehen beide nicht ein.

"Erneuerung des Bürgerentscheids zu Privatisierungen?"
Einladung zu einer Bürgerversammlung am Montag, dem 22. Jan., um 19.30 Uhr im Handelshof als (50 KB)

 

Mülheim, den 17. November 2006

Ruhrbania, die Aufsichtsbehörde und die real existierende Undemokratie
Oder: Was zählt schon der Bürgerwille?

Die Demokratie ist ein Wert an sich, meinte Frau OB Mühlenfeld bei der 60-Jahr-Feier am 4. Nov.. Demokratie von griechisch "demos" und "kratie" heißt "Herrschaft des Volkes" oder anders ausgedrückt die Umsetzung des Bürgerwillens.  Wie wenig davon in der Realität zwischen Mülheim und Düsseldorf zu erkennen ist, wenn es um das "Leuchtturm-" bzw. Prestigeprojekt Ruhrbania geht, hat der Umgang mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Ostruhranlagen gezeigt. Bestätigt wurde jetzt auch noch aus Düsseldorf, dass auch ein gültiger Bürgerentscheid nicht wirklich ernst genommen werden bräuchte.

"RP signalisiert: Keine Bedenken. Gründung Projekt-Gesellschaft nicht beanstandet" (WAZ) und "Düsseldorf hält Gründung der Ruhrbania-Projektentwicklungs-GmbH für rechtmäßig"(NRZ) so lauteten die Überschriften gestern. Zu einer MBI-Beschwerde aus Juni 06 an Innenminister Wolf hatte dieser sich wie üblich für nicht zuständig erklärt und die demokratie- und wahlunabhängige Zwischen- und Aufsichtsbehörde des RP antwortete Ende Okt. mit einem typischen Persilschein, wie für fast alles, was die Stadt Mülheim macht.

Teil 1: Der erfolgreiche Bürgerentscheid gegen Privatisierung

Punkt 1 der MBI-Beschwerde weiter oben lautete:

Die geplante Übertragung widerspricht u.E. eindeutig dem erfolgreichen Mülheimer Bürgerentscheid vom 27. Feb. 2005, durch den der Stadt untersagt wird, städtische Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen, wenn es sich um Bereiche der Daseinsvorsorge handelt.

Zu 1. muss auch der RP den MBI recht geben (s.o.), dass nämlich die "RPG" dem Bürgerentscheid widerspricht. Doch er findet noch den Dreh, indem er sich formalistisch nur auf die Gründung der RPG-Hülle bezieht, bei der noch kein Privater beteiligt ist. Da der Hauptzweck der "RPG" aber genau die Beteiligung eines Privaten ist, widerspricht das dem Bürgerentscheid. Wenn der RP darauf verweist, dass die bindende Kraft des Bürgerentscheids nach 2 Jahren, also zum 27. Feb. 2007, ausläuft, will er sagen, ab dann darf die Stadt den Privaten beteiligen. Es bleibt aber bedenklich, wenn die Stadt 8 Monate vor Auslaufen der Sperrfrist durch den Bürgerentscheid eine Gesellschaft gründet, deren Hauptziel dem Bürgerentscheid widerspricht! Und bereits 1 Jahr vorher , im März 2006, fand die europaweite Ausschreibung zur Suche von privaten Investoren für die "RPG" statt, noch bevor es diese gab.

Das alles zeugt von einer deutlichen Mißachtung des Bürgerwillens und damit eher von einer demokratischen Unkultur, wenn der Bürgerentscheid wie ein Betriebsunfall behandelt wird, der die Herrschenden höchstens kurzzeitig aufhalten kann. Bereits in der "Schonzeit" werden alle Grundsatzentscheidungen gefällt, auch gegen den noch geltenden Entscheid, so dass man/frau am Tage nach Ablauf der Gültigkeit loslegen kann.

Demokratisch wäre es, nach Ende Feb. 2007 eine neue Entscheidung, die dem Entscheid widerspricht, möglichst durch einen Ratsbürgerentscheid von der Bevölkerung bestätigen oder ablehnen zu lassen. In Mülheim aber wurden vorher von der Ratsmehrheit bereits "Vorratsbeschlüsse" gegen den gültigen Bürgerentscheid gefasst, deren konkrete Umsetzung dann spätestens am Tag nach Ablauf der Gültigkeit getätigt wird, z.T. aber schon vorher, siehe Ausschreibung und Investorensuche auf der Expo-Real usw.. Anders als der RP halten die MBI eine solche Vorgehensweise nicht nur für völlig undemokratisch, sondern auch für rechtsbedenklich, weil der Vertrauensschutz des Bürgers grob verletzt wird, wenn die Stadt bereits während der Gültigkeit eines Bürgerentscheids fleißig und ununterbrochen damit beschäftigt ist, dem gültigen Entscheid zuwider zu handeln!

Zur Erinnerung:

  1. Die Mülheimer/innen haben aus gutem Grund gegen weitere Privatisierung gestimmt wegen der höchst schlechten Erfahrungen: bei MEDL, MEG, SEM, MVG usw. war/ist das Ergebnis ein hohes Maß an Chaos und Intransparenz. Der Bürger erhält nun viele unterschiedliche Gebührenbescheide, zusehends mit dem Eindruck abgezockt zu werden. Riesenverluste wie bei der MEG, ungeklärte Steuernachforderungen im zweistelligen Millionenbereich wie bei Medl/MVG, explodierende Kanalbaukosten wie bei der SEM, dauernde Pöstchenhuberei um Geschäftsführerposten uswusf. haben das Vertrauen nicht gerade gestärkt, im Gegenteil.
  2. Mehr Mülheimer haben bei dem Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierungsabenteuer gestimmt, als bei der OB-Stichwahl 2003 Frau Mühlenfeld gewählt haben. Wer ist also demokratisch legitimiert?

Dazu auch: "Erneuerung des Bürgerentscheids zu Privatisierungen?" Einladung zu einer Bürgerversammlung am Montag, dem 22. Jan. 2007, um 19.30 Uhr im Handelshof als (50 KB)