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      Unglaublich, aber wahr!

      20.4.01: Stadtdirektor Steinfurt und der Leiter der Investorenleitstelle, Krämer, bieten den Wagenburglern in einem Gespräch folgendes an: Die Stadt schickt Leute, die die Bauwagen zum Transport flott machen und auf noch unbekannten Lagerplatz bringen. Die Wagenburgler ziehen ohne Hunde zu den russischen Asylbewerbern in das ehemalige Karstadtbürogebäude an der Ruhrorter Str., wo eine Etage leergeräumt sein soll, und die Wagenburgler unterschreiben einzeln folgendes:  Ich erkläre hiermit, dass ich Eigentümer des Wagens.................(Beschreibung) bin. Ich bin damit einverstanden, dass nach Absprache mit mir versucht wird, meinen Wagen vom Gelände der sog. Wagenburg zu ziehen.
      Soweit bei diesem Vorgang ein Schaden an meinem Wagen entsteht, übernehme ich hierfür die Verantwortung und stelle die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie das für diese tätige Abschlepp- und Entsorgungsunternehmen von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei.
      ...........................................(Datum, Unterschrift)
      Frist zur Unterschreibung bis Mo., dem 23.4.01. Ansonsten läuft laut Steinfurt das Verfahren der “Ordnungsverfügung und Androhung unmittelbaren Zwanges und einer Ersatzvornahme sowie Anordnung der sofortigen Vollziehung” (s.u.) nur als “Schattenverfahren” nebenher.

Für wie doof halten Steinfurt/Krämer andere Menschen?
Fragen zu dem ganzen Prozedere:

  1. Was hat der Leiter der Investorenleitstelle mit der Wagenburg und deren Räumung zu tun, dass H. Krämer sogar Fr. nachmittags dafür Zeit hat?
  2. Der den Wagenburglern angebotene “Vertrag” ist eindeutig sittenwidrig! Wie kommt ein Jurist wie Steinfurt dazu, Mitbürger/innen sittenwidrige und verbotene Verträge anzubieten? Ist so ein Dezernent eigentlich haltbar?
  3. Die 5-Tage-Räumungsfrist für die Wagenburgler läuft am kommenden Di., dem 24.4., aus bei Androhung von Gewaltmaßnahmen und 30.000DM Strafe! Ist das Steinfurt`sche Verhalten nicht als brutale Nötigung und Erpressung zu werten, wenn die Wagenburg`ler weder Geld für einen Anwalt haben, noch wissen, wo sie ihre Bauwagen hinstellen können?
  4. Die Wagenburgler wurden Ende 99 von der Stadt selbst auf das menschenunwürdige Grundstück an der Autobahn verfrachtet, um das unsaubere Geschäft mit der BMW-”Doppelansiedlung” in Speldorf schnell über die Bühne zu bringen. Nun nach eineinhalb Jahren findet die Stadt das versprochene Ersatzgrundstück nicht und bedroht die Wagenburgler mit Zwangsräumung und Strafen, weil Bauwagen dort nicht genehmigungsfähig seien. Das war 1999 genau so: Hat das Duett Krämer/Steinfurt also damals wissentlich gegen Recht verstossen? Wann und mit welcher Frist bekamen diese beiden denn vom Bauordnungsamt die Räumungsverfügung und mit welcher Fristsetzung? Gelten Gesetze denn nur, wenn sie politisch opportun sind?
  5. Was gelten denn Versprechen von hohen Verwaltungsbeamten dieser Stadt wie im Fall Wagenburg oder Grabeland Gertrudstr., wenn wie bei den Grabeländern Holz- und Kampstr. selbst politische Beschlüsse nichts gelten? Die Praxis der Verwaltungsspitze in diesen, aber auch anderen Punkten erscheint viel eher gesetzeswidrig, da wir noch in Demokratie und Rechtstaat leben, als die bisher ähnlich den vielen nicht legalen Betrieben an der Caravanmeile B 1 nur “geduldeten” Wagenburg. Die Baganz`schen ersten Niederlagen bei den Disziplinierungsversuchen gegenüber den MBI sowohl bei Staatsanwaltschaft wie Regierungspräsident sind deutlich, aber erst der Anfang!

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung (über Amtsblatt)

      Die gegen die Nutzer und Bewohner der “Wagenburg” Ruhrorter Straße in Mülheim an der Ruhr

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