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Beschwerden und Eingaben an den RP Düsseldorf zu Unsauberkeiten beim RWW-Verkauf weiter unten auf dieser Seite
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Verlusts der Sperrminorität für die RWW-Kommunen

Presseschau zum -Verkauf:
Das größte Geschäft der Stadtgeschichte. Fallbeispiel eines neoliberalen Ausverkaufs gegen Regeln und Gesetze:
Übersicht
Über die Wasserversorgung der Stadt Mülheim, wie sie unsauber und unter Wert verkauft wurde als (150 KB)

2007: Wo das Wassergeld nach der Privatisierung hinfließt .... Privatisierung der Daseinsvorsorge und ihre Folgen: Beispiel Wasserwerks-Verkauf, das größte und unsauberste Geschäft der jüngeren Mülheimer Stadtgeschichte. Die Baganz-Jasper-Folgen: Mülheim nur noch Zaungast beim eigenen Wasser! WAZ: Stadtwerke bieten für RWE-Wassertochter 
2002: MBI lassen nun RWW-Verkauf durch EU-Kommission wettbewerbsrechtlich überprüfen. Zusätzliche Brisanz durch geplante Wasserpreiserhöhung Beschwerde bei der EU-Kommission
Städte- und Gemeindebund: ”Wasserversorgung muss kommunale Aufgabe bleiben!  Vorrang von Gesundheits- und Umweltschutz dauerhaft sichern”
19.03.02: PRESSEMITTEILUNG: Gas, Müll, Wasser und demnächst Abwasser: Stadt Mülheim immer im Recht? Im Vergaberecht jedenfalls nie! Auch die
Persilscheine des RP ändern nichts daran. MBI fordern: Trienekens und RWE-Aqua sollen Gelder an die Stadt nachzahlen , die durch fehlenden Wettbewerb der Stadt entgingen!

An den Regierungspräsidenten
Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

nachrichtlich an den NRW - Innenminister, Herrn Dr. Behrens
(
zugehörige Presseerklärung )
auf den Brief vom 14.2.02 hat der RP nicht mehr geantwortet!!

 Mülheim, den 14. Feb.2002

Unser Schreiben vom 30.10.01(siehe unten):  Mängel des Verfahrens beim Verkauf der RWW-Anteile der Stadt Mülheim an der Ruhr und Aufforderung an die Kommunalaufsicht, das Verfahren unter den Gesichtspunkten von Vergaberecht, Grundsätzen der Haushaltsführung und möglicher Verstöße gegen die Gemeindeordnung zu überprüfen und ggf. unverzüglich anzuhalten

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

seit unserem Schreiben vom 30.10.01 laufen die Verkaufsverhandlungen weiter, und zwar ausschließlich mit RWE-Aqua. In der Ratssitzung am 13.12.01 hatten wir per Eilantrag gefordert, die Verhandlungen solange auszusetzen, bis die Prüfung durch Regierungspräsident, Kartellamt und EU-Kommission abgeschlossen ist. Über diesen Antrag wurde im Rat nicht abgestimmt mit der Begründung, die Eilbedürftigkeit sei nicht gegeben. Daraufhin haben wir den gleichen Antrag für die Ratssitzung am 21.2.02 nochmals gestellt. Zusätzlich haben wir am 17.12.01 Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission eingelegt.

Inzwischen sind auch noch weitere Unregelmäßigkeiten des Verfahrens aufgefallen. Ende November hatte sich herausgestellt, dass mit dem Wirtschaftsplan des RWW für 2002 eine 6,5% ige Wasserpreiserhöhung beschlossen werden sollte. In der Ausschreibung war verlangt worden, dass die Anbieter einen stabilen Wasserpreis garantieren. RWE-Aqua wiederum hatte dennoch in seinem Angebot die 6,5% Preiserhöhung mit eingerechnet. Wenn die Preiserhöhung beschlossen worden wäre, hätte sich der Wert der RWW-Anteile um ca. 40 bis50 Mio.DM erhöht, also war das RWE-Aqua-Angebot in Wirklichkeit nicht einmal gleichwertig zu dem Angebot von Gelsenwasser. Nachdem die Absicht einer Preiserhöhung in die Öffentlichkeit gelangt war, wurde die Beschlussvorlage zurückgezogen. Bei diesem Anlass stellte sich auch heraus, dass RWE als Minderheitsteilhaber des RWW über viele kaufpreisrelevante Informationen (z.B. Höhe der stillen Reserven, der Wirtschaftsplan mit der Preiserhöhung) verfügte, die den anderen Anbietern nicht bekannt waren.

Inzwischen zeigt sich auch, dass durchaus schnelle Entscheidungen gefordert sind: uns liegt seit einigen Tagen eine Terminplanänderung für die Einberufung zusätzlicher Sitzungen der Beteiligungskommission und des Hauptausschusses vor mit der Begründung, diese seien zur Vorbereitung der Ratsentscheidung über den Verkauf  der RWW-Anteile notwendig. Demnach wird also eine Entscheidung in der Ratssitzung am 14.3.02 angestrebt.

Wir bitten Sie daher dringend, die Angelegenheit baldmöglichst abschließend zu überprüfen und ggfs. einzugreifen und das Verfahren anzuhalten.

Wir bitten Sie, uns möglichst schnell zu unterrichten, wie der Stand Ihrer Untersuchung ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.  A. der MBI: L.Reinhard, MBI-Ratsvertreter

An den Regierungspräsidenten
Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

nachrichtlich an den Innenminister des Landes NRW, Herrn Behrens
an OB Baganz
an die Fraktionen im Rat der Stadt Mülheim

Mülheim, den 30.Okt. 2001

Mängel des Verfahrens beim Verkauf der RWW-Anteile der Stadt Mülheim an der Ruhr und Aufforderung an die Kommunalaufsicht, das Verfahren unter den Gesichtspunkten von Vergaberecht, Grundsätzen der Haushaltsführung und möglichen Verstöße gegen die Gemeindeordnung zu überprüfen und ggf. unverzüglich anzuhalten

Die Stadt Mülheim beabsichtigt, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung den größten Teil ihrer 46%-Anteile des Rheinisch Westfälischen Wasserwerks (RWW) zu veräußern. Der erzielbare Erlös liegt bei weit über 200 Mio DM und stellt damit eine der größten finanziellen Transaktionen in der Stadtgeschichte dar.

Wir bitten dringend um Prüfung und ggf. Anhalten des o.g. Verfahrens, da nach unserer Auffassung das Verfahren fehlerhaft und unzulässig abläuft.

Zum bisherigen Verfahrens folgende kurze Zusammenfassung:

Im letzten Jahr beschloss der Rat der Stadt Mülheim mehrheitlich, die Geschäftsanteile der Stadt Mülheim an der Ruhr am RWW zu verkaufen. Der Rat der Stadt ermächtigte außerdem in seiner Sitzung vom 21.06.2001 mehrheitlich die Beteiligungskommission, über Ausschreibungsunterlagen und  Vorauswahl unter den Anbietern zu entscheiden.

Gemäß den EU-Richtlinien wurde im Juli 2001 europaweit ausgeschrieben. In den Ausschreibungsunterlagen, die im Übrigen weder im Rat der Stadt, noch in einem Ausschuss vorgestellt wurden, war ein zweistufiges Verfahren angegeben: in der Vorauswahl sollten aus dem Kreis der interessierten Unternehmen einige - voraussichtlich zwei bis drei -  ausgewählt werden  und diesen Gelegenheit gegeben werden, in die zweite Stufe der Verhandlungen einzutreten. In der zweiten Stufe sollte über die Inhalte der zu schließenden Verträge verhandelt werden, wozu die ausgewählten Bewerber über beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen Einsicht in RWW-Unterlagen erhalten sollten. So wurde das Verfahren in Ausschüssen erklärt, aber auch den Bewerbern mitgeteilt.

Die Beteiligungskommission beschloss dann im September mehrheitlich, dass ausschliesslich mit dem RWE , das ein exakt gleich hohes Angebot wie Gelsenwasser abgegeben hatte, weiterverhandelt werden soll. Auch bzgl. der anderen Anforderungen, die laut Ratsbeschluss vom April 01 an den Verkauf geknüpft sein sollten, gab es zwischen den Angeboten von RWE und Gelsenwasser keinen Unterschied, wenn man der örtlichen Presse glauben kann. Einziges Kriterium für die Bevorzugung des RWE war, dass RWE bereits ca. 15% Geschäftsanteile am RWW besitzt.

Die MBI sind der Auffassung, dass dieses Verfahren in folgenden Punkten nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist und den Kriterien eines fairen Wettbewerbs zuwider läuft, da den Unternehmen nicht gleiche Chancen eingeräumt wurden:

  1. Zuständig für die Entscheidung ist nach der Hauptsatzung der Stadt Mülheim der Hauptausschuss, dessen Aufgabe unter anderem "alle Entscheidungen über Angelegenheiten der städtischen Beteiligungen und ihre Vermögen" sind. Neben dem Hauptausschuss gibt es lt. Hauptsatzung die Beteiligungskommission, deren Aufgabe  in  § 3.3  wie folgt definiert ist: "Die   Beteiligungskommission bereitet die Beschlüsse des Hauptausschusses ... vor". Daher hätte nicht die Beteiligungskommission, sondern nur der Hauptausschuss eine endgültige Auswahl unter den Anbietern vornehmen dürfen.  Der Ratsbeschluss, stattdessen die Beteiligungskommission dazu zu ermächtigen, war durch die Hauptsatzung nicht gedeckt. Da zudem die Beteiligungskommission am 13. Sept., der Hauptausschuss am 20. Sept. und der Rat der Stadt am 27. Sept. des lf. Jahres in kurzen Abständen hintereinander tagten, ist nicht nachvollziehbar, warum weder der zuständige Hauptausschuss, noch der Rat der Stadt über diese Angelegenheit von solch enormer Wichtigkeit für Haushalt und Zukunft unserer Stadt beraten und entschieden haben.
  2. Die beiden Anbieter mit den höchsten Angeboten, RWE und Gelsenwasser, haben exakt gleich hohe Angebote abgegeben. Es bestehen daher Zweifel, ob unerlaubte Preisabsprachen oder die unerlaubte Weitergabe von Informationen zu diesem Ergebnis geführt haben.
  3. Die Beteiligungskommission setzte sich im Sept. 01 aus 8 Mitgliedern zusammen, wobei 6 für den "preferred bidder" RWE stimmten bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.  Zwei Mitglieder der Beteiligungskommission, nämlich der Vorsitzende, der SPD-Stv. Schröer, und die FDP- Stv. Mangen sind gleichzeitig im Aufsichtsrat des RWW. Diese beiden Mitglieder waren u. E.  befangen und hätten demnach an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
  4. In den Ausschreibungsunterlagen war ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Es hätte also zumindest mit RWE und Gelsenwasser als den beiden Höchsbietern weitere Verhandlungen geben müssen, in deren Verlauf beide  die Chance gehabt hätten, durch zusätzliche Angebote den Zuschlag zu erhalten. Für die Stadt hätte die Möglichkeit bestanden, einen höheren Preis oder andere Verbesserung auszuhandeln. Der Rat / die Stadtverwaltung wäre von seiner /ihrer grundsätzlichen Aufgabenstellung her verpflichtet gewesen, das bestmögliche Resultat anzustreben, hat das aber unterlassen.
  5. Um Schaden von der Stadt abzuwenden, stellte der MBI-Ratsvertreter L. Reinhard den Eilantrag an den Rat der Stadt am 27.9.01, den Beschluss der Beteiligungskommission zurückzuholen, mit beiden Höchstbietern weiter zu verhandeln und den Ermächtigungsbeschluss für die Beteiligungskommission aufzuheben (vgl. Anlage 1). Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, u.a. auch mit der Begründung, die Beteiligungskommission habe nur empfohlen, da sie laut Hauptsatzung keine Entscheidungsbefugnis habe. Real aber hat die Kommission diese weitreichende Entscheidung alleine gefällt, denn für keines der Entscheidungsgremien - ob Rat oder Hauptausschuss - war diese "Empfehlung" gegeben worden, da in den Entscheidungsgremien zu dem Punkt der Auswahl der Anbieter (gemäß der u.E. nicht zulässigen Ratsentscheidung vom 21.6. ) nichts beraten oder entschieden wurde.
  6. Rat und Verwaltungsspitze der Stadt Mülheim verstoßen aber darüber hinaus gegen geltendes Vergaberecht, indem die Zusicherung des zweistufigen Verfahrens nicht eingehalten wird, besonders aber, weil 2 exakt gleich hohe Angebote vorliegen! Alleine deshalb schon muss zum Wohle der Stadt mit beiden Anbietern verhandelt werden. Gründe, warum Gelsenwasser ausgeschlossen bzw. nur noch in Reserve gehalten wird, sind auf keiner Ebene erkennbar.
  7. An der Vorgehensweise und dem weder fairen, noch transparenten Verfahren hat auch der (ebenfalls) Höchstbieter Gelsenwasser bereits mehrfach auch über die Presse rechtliche Bedenken angemeldet. ( vgl. u.a. Anlage 2: NRZ vom 27.10.01)

Wir fordern Sie als Kommunalaufsicht auf, dringend die Überprüfung und Korrektur des gesamten Vergabeverfahrens bzgl. des Verkaufs von Anteilen des RWW in Mülheim in die Wege zu leiten, bevor durch Vertragsabschlüsse o.ä. Fakten geschaffen werden, die der Stadt Schaden zufügen und rechtlich anfechtbar wären.

Wir behalten uns vor, die EU-Wettbewerbshüter in Brüssel ebenfalls um Stellungnahme und Bewertung des gesamten o.g. Verfahrens zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

      Anlagen: MBI-Eilantrag vom 25.10.01, NRZ-Artikel vom 27.10.01: "Bietet Gelsenwasser  mehr?"

      eine erste Antwort des RP kam am 5.12., worin der RP schrieb, er brauche noch Unterlagen und er brauche noch etwas Zeit.

Am 5.2. 02 antwortet der RP, dass er keine Notwendigkeit für ein Einschreiten sieht. Die Gründe für die RWE-Bevorzugung seien “sachgerecht und nachvollziehbar” und Gelsenwasser habe nicht geklagt!!