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Obrigkeitsstaat

Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch auch im Berufungsverfahren am Landgericht für MBI-Frau!

Mittwoch, 27. August 2014

Am 26. Februar endete beim Amtsgericht Mülheim die bereits 3. öffentliche Verhandlung gegen die MBI-Frau Annette Klövekorn wegen angeblicher Beleidigung im Zusammenhang mit höchst umstrittenen Baumfällungen an der Gracht mit Freispruch.
Die 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch. führte zur Bestätigung des Freispruchs! Ein kleiner Sieg für die in Mülheim bedrohte Meinungsfreiheit!

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Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch für die MBI-Frau und Berufung selbst dagegen! Man glaubt es kaum!

Freitag, 01. November 2013

Im Mai 2013 musste das Verfahren zum Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn eingestellt werden, weil der im Strafbefehl angeblich Beleidigte Beisiegel in der Strafanzeige der OB nicht als solcher angegeben war. Irgendwie peinlich. Im erneuten Strafbefehl wurde der Name des Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß gleich noch um 20% erhöht! Die MBI-Frau legte Widerspruch ein, logisch, denn das ihr vorgeworfene „Sinngemäße“ hatte sie so nicht gesagt und in der Sitzung bereits richtig gestellt! Nach 2 Gerichtsverhandlungen mit der Anhörung von 11 Zeugen musste die MBI-Frau freigesprochen werden. Nun findet am Do., dem 28. August 2014, die inzwischen bereits 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte statt, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch des Mülheimer Amtsgericht. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr am Landgericht Duisburg und ist wegen der vielen Zeugenbefragungen bis ca. 13 Uhr(!) angesetzt.

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Die mutwillig bedrohte Meinungs-freiheit in Mülheim aus nichtigen Anlässen?!

Montag, 06. Mai 2013

Am 13. Mai fand beim Amtsgericht Mülheim eine bedenkliche Verhandlung statt: Frau OB hatte Strafanzeige gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn gestellt, weil diese die städtischen Fällgenehmigungen für Bäume kritisiert hatte. Obwohl ihre Äußerung sich nicht auf den angeblich „Geschädigten“ Beisiegel bezog und sie noch in der Sitzung selbst richtiggestellt hatte, dass sie nicht einmal gesagt hatte, was der hochbezahlte Referent verstanden haben wollte, sahen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht ihn als Geschädigten und verhängten einen Strafbefehl! Doch Die OB hatte in ihrer Anzeige nicht einmal Beisiegel selbst als Geschädigten benannt, sondern jemand anderes aus der Verwaltung. So musste das Verfahren eingestellt werden. Peinlich

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Klöttschen, MBI`ler u.a.: Wie der Obrigkeitsstaat seine Bürger mundtot bekommen will…

Sonntag, 09. Dezember 2012

Der Klöttschen ist ein Synonym für den selbst herbeigeführten Innenstadtzerfall. Doch wenn die jahrelang missachteten Betroffenen in einer Bürgerversammlung ihrer aufgestauten Wut durch harsche Kritik freien Lauf lassen, schaltet die Stadt die Staatsanwaltschaft ein und die verhängt in ungewohnter Schnelligkeit Strafbefehle. Ein schaler Hauch von Obrigkeitsstaat aus dem Elfenbeinturm des Rathauses wird damit überdeutlich. Auch gegen MBI`ler hagelt es seit Jahren Strafanzeigen, wenn diese „zuviel“ Transparenz bei Filz-, Korruptions- oder Dilettantismusgeschichten versuchen.

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