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Verwaltungsgericht

MBI-Wahlprüfsteine zu direkter Demokratie und Bürgerrechten

Montag, 03. April 2017

Teil I der MBI-Fragen zur NRW-Landtagswahl 2017 dreht sich um Bürger- und Wahlrechte, der Wiedereinführung des Widerspruchsrechts und dringender Reformierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum wieder besseren Schutz der Bürger vor Behörden- und Gebührenwillkür. All das gehört zur notwendigen Wiederbelebung der verkrusteten Kommunaldemokratie und gegen weitere Verselbständigung der Verwaltungen vor Ort.

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NRW-Landesregierung vor einem riesigen Scherbenhaufen?

Sonntag, 22. Januar 2017

Die NRW-Landtagswahl im Mai wird entscheidende Weichen stellen nicht nur für NRW, sondern auch für Deutschland und die Zukunft der EU. Doch NRW hat große, meist von Rot-Grün verursachte Probleme, ob zur Sicherheit, zu Schulen oder bei der Infrastruktur. Dazu ist die herschende SPD in ihrem Stammland Ruhrgebiet in immer neue Skandale verwickelt, konzeptlos und ziemlich abgehoben.

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Willkürliche Gebührenabzocke laut Gericht rechtens!?!?

Freitag, 23. Dezember 2011

Kurz vor Weihnachten erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Überführung von Geldern des Abwasserbetriebs in die Stadtkasse für rechtens! Ein Freibrief für Gebührenabzocke oder ein fauliges „Weihnachtsgeschenk“ des Verwaltungsgerichts für überschuldete Städte?!

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Klagen gegen überhöhte Abwas-sergebühren vom Verwaltungs-gericht abgeschmettert

Samstag, 22. Januar 2011

Die Gebührenbescheide Abwasser für 2011 sind um mind. 18% höher als das vorgeschriebene Kostendeckungsprinzip dies zulässt, weil 5,4 Mio. Überschüsse des Abwasserbetriebes in den städt. Haushalt umgeleitet wurden. Deshalb die MBI-Strafanzeige wegen Veruntreuung von Gebühren. Unabhängig davon haben hunderte Gebührenzahler beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Auch Haus+Grund hatte Klage eingereicht und deren Anwalt sogar 30% überhöhte Gebühren ausgemacht! Doch das Verwaltungsgericht erklärte alles für rechtens und die StA nahm keine Ermittlungen auf!

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Widerspruchsrecht für die Bürger in NRW wieder einführen!

Freitag, 17. Dezember 2010

Mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs musste die Kommune selbst oder die Aufsichtsbehörde die Zweck- und Rechtmäßigkeit einer Entscheidung noch einmal überprüfen, bevor Klage erhoben werden konnte. Die schwarz-gelbe ex-Landeregierung hatte dieses Vorverfahren abgeschafft. Nun beschweren sich die Verwaltungs-gerichte über die Klageflut! Rot-Grün muss das endlich ändern!

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