Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Böses Spiel „der Stadt“ gegen den VHS-Bürgerentscheid?

Wenn Kämmerer und Immobilienverwaltung Bildungspolitik machen, läuft einiges bereits völlig falsch. Wenn diese dann auch noch mit Falschinformationen hantieren, wird es gefährlich. Und ganz schlimm wird es, wenn sie dann auch noch aktiv versuchen, verschiedene Bevölkerungsteile gegeneinander auszuspielen!

Schloss+VHSVerwaltung und große Teile des Rates haben auf skandalöse Weise seit 2013 einen Anlauf nach dem anderen gestartet, um die bewährte und beliebte Volkshochschule aus dem Gebäude in der MüGa zu entfernen. Schließlich ist dieses Grundstück das attraktivste, das noch in städtischem Besitz ist. Sept. 2017 wurde die inzwischen sogar unter Denkmalschutz stehende VHS dann überfallartig geschlossen wegen Brandschutzmängeln, die aber seit 2007 und spätestens mit dem Sanierungsgutachten 2012 bekannt waren, aber nie angegangen, obwohl seit 2008 jährlich 2 Mio. dafür im Haushalt eingestellt waren, die aber nie eingesetzt wurden. Die Stadt weigerte sich, eine Sanierung bei laufendem Betrieb auch nur anzudenken und behauptete zusätzlich, es gäbe auch noch Statik- und große Schadstoffprobleme. Der Rat beschloss auf der Grundlage ein Gutachten über Standortalternativen über eine EU-weite Ausschreibung für 900.000 €. Weil das lange Zeit bräuchte, wurde schnell eine InterimsVHS in dem völlig ungeeigneten ehemaligen AEG-Gebäude an der Aktienstr. angemietet. Dann passierte lange nichts, bis sich viele Monate später herausstellte, dass die Verwaltung eigenmächtig aus der EU-weiten Ausschreibung eine freihändige gemacht hatte. Die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ hatte davor sehr erfolgreich ein Bürgerbegehren durchgeführt, doch Verwaltung und Ratsmehrheit erklärten es für unzulässig. Das Verwaltungsgericht sah dies logischerweise völlig anders. Genau 1 Tag nach der letzten regulären Ratssitzung vor den Sommerferien präsentierte der Kämmerer das Gutachten und ließ verkünden, die VHS-Sanierung koste fiktive 30 Mio., die weitere Anmietung der untauglichen Aktienstr. nur ca. 13 Mio. €. Dementsprechend schloss sich die Ratsmehrheit in einer ungeliebten Sondersitzung dem Bürgerbegehren nicht an, weshalb nun am 6. Oktober ein Bürgerentscheid stattfinden muss.

Soweit zu der bereits bösen Vorgeschichte. Mehr auch in:

Plakat-BuergerentscheidVHSDa der Bürgerentscheid nicht zu verhindern war, wird nun auf schäbige Art und Weise versucht, die Bürger gegen den Erhalt des Denkmals und die Wiedernutzung als VHS aufzuwiegeln. Da behauptet der Kämmerer, bei Sanierung der VHS müssten alle anderen Immobilienpläne, ob KiTas, Schulen oder Wennmannbad zumindest über Jahre verschoben werden. Redlich ist das alles nicht, aber inszeniert und zumindest vorerst vordergründig wirkungsvoll. Mehr auch in: „Hitzige Debatte bei Info-Abend zum VHS-Bürgerentscheid“
Mit dieser gesteuerten Panikmache soll jede inhaltliche Auseinandersetzung um das Anliegen des Bürgerentscheids aber verunmöglicht werden. Dazu gehört

  1. Die grundlegende Frage, was für eine Volkshochschule als Erwachsenenbildung wir in Zeiten verstärkter Zuwanderung und drohenden Arbeitsplatzveränderungen durch Digitalisierung in Zukunft brauchen,
  2. ob denn die herausragende Bedeutung der VHS (bis zur Schließung) für Kultur, Freizeitgestaltung und Demokratiebildung in Zukunft nicht mehr vonnöten sein soll
  3. was denn mit dem Denkmal als wichtigem Teil des Kulturensembles rund um die MüGa passieren soll, wenn dort keine VHS mehr stattfindet
  4. wieso die Verwaltung mit angeblichen Statik- und auch Schadstoffproblemen in 2017 Stimmung machen konnte, welche auch durch ihre eigenen Gutachter nun sehr deutlich widerlegt wurden. Was auch sonst!
  5. Die notwendige Brandschutzsanierung ist auch laut ihren eigenen Gutachtern für 2 Mio. zu machen. Was danach an zusätzlichen Renovierungskosten wirklich nötig wäre und wie dies abschnittsweise auch bei laufendem Betrieb durchgeführt werden könnte, haben diese auftragsgemäß nicht untersucht.
  6. Wieso dem Architekten Teich, dem zweifelsohne ein Urheberrecht zusteht, kategorisch jeder Zutritt verweigert wird und barsch sein wiederholtes Angebot, auf seine Kosten ein Sanierungsgutachten anfertigen zu lassen, ausgeschlagen wird. Die Behauptung des Kämmerers letztes Jahr, dies ginge nicht, weil es evtl. Schadensersatzansprüche gegen ihn geben könnte, war völlig aus der Luft gegriffen, geschäftsschädigend und beleidigend. Das hat auch das städtische Gutachten in keinster Weise auch nur andenken können, geschweige denn den geringsten Anhaltspunkt dafür finden können.
  7. Wie denn überhaupt die vom Kämmerer groß in der WAZ gezeigte sog. Prioritätenliste des Immoservice denn überhaupt aussehen und verändert werden könnte, wenn z.B. 2 Mio. € für VHS-Brandschutz genau wie in den ungenutzten Jahren 2008 bis 2017 wieder aufgenommen würden. Und natürlich gäbe es auch die Möglichkeit, den angeblich aus Düsseldorf wie höhere Gewalt festgesetzten Investitionsrahmen des IS mit jährlich 15 Mio. € für 1,2 oder mehr Jahre zu erhöhen, wenn eine Notlage besteht.
  8. Genau wie bei der Gesamtschule Saarn in Wirklichkeit der größte Teil der Sanierungskosten über Fördermittel geschehen soll, gibt es auch für Brandschutz- und andere Sanierungsmaßnahmen des VHS-Denkmals verschiedene Fördertöpfe. Nur müsste die Stadt diese auch beantragen, was sie bisher trotz anderslautender Beschlusslage aber nicht einmal geprüft hat!

Um es klar und deutlich zu sagen:
Weder die schon länger überfällige Sanierung der GS Saarn, noch der Bäderbetrieb hängt wirklich von dem Ja oder Nein zur VHS-Wiederertüchtigung ab. Und: Die durch jahrelange Misswirtschaft finanziell überschuldete Stadt Mülheim müsste aus Haushaltsgründen eigentlich sofort ganz geschlossen werden. Die fast hoffnungslose Haushaltsmisere aber nur dann ins Feld zu führen, wenn man wie bei der versuchten VHS-Zerstörung etwas Bestimmtes mit aller Gewalt durchsetzen will, ist unredlich. Dabei die verschiedenen Benachteiligten auch noch gegeneinander aufzuhetzen, ist böse und schadet dem Gemeinwohl und der Demokratie enorm.