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Das Fiasko beim Verkauf des Abwasserbetriebs
MBI-Forderungen 2001:
Kein Verkauf des EB Abwasser ohne Gesamtkonzept im Ver- und Entsorgungsbereich unserer Stadt!: “Das Beistellmodell ist völlig unrealistisch”
und die Folgen der
Jasper`schen Fehlberatung sowie das Mülheimer Privatisierungsdesaster insgesamt

chronologische Zusammenstellung zum Thema Abwasserverkauf weiter unten
aus wurde

Nach der Privatisierung die Gebührenerhöhung
Links in schwarz zu Anträgen/Artikeln auf dieser Seite, in braun zu anderen Seiten

Jan. 09: Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (23 KB)

5.1.10: Klagen gegen Abwassergebühren 2006 endgültig abgeschmettert! Ein unrühmliches Kapitel von Rechtsprechung ging genauso unrühmlich zu Ende. Fast 2 Jahre (!) nach Einlegung der Berufung beim OVG Ende Feb. 2008 entschied dieses über die (Nicht-)Zulassung der Berufung. Ein fürchterliches Verfahren beim VG Düsseldorf wurde damit bestätigt

14.12.09: MBI-Antrag erfolgreich! Abwassergebühren statt 4,7% Erhöhung nur 0,9% , nur weil die kalkulatorischen Zinsen von 7 auf 6% angesetzt wurden!
16.12.09: Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, MBI zu TOP 18.2 der Ratssitzung vom 17.12.2009 - Beschlussvorlage Nr. V 09/0875-01 Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung zu beschließen,
statt einer Gebührenerhöhung  von 4,7 % (bezogen auf den Musterhaushalt) eine Gebührenreduzierung um 0,5 % (bezogen auf den Musterhaushalt) vorzusehen

9.12.09: Wiederholung des abgelehnten Antrages aus den beiden Vorjahren, dieses Mal an den Rat am 17.12.09, den Bürgern endlich transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung  zu verschicken , dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen, sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzugeben.

23.11.09: Die Gebühren für Müll sollen 2010 um 2,95%, für Straßenreinigung um 4,9%, für Winterdienst um 2,6% und für Abwasser um 4,7% steigen. Die Gebührenerhöhung bei Abwasser hängt sicherlich mit den Kanalbaukosten für Ruhrbania zusammen. Bekanntlich explodierten die Kosten für den Kanal Friedrich-Ebert-Straße von 3,5 Mio. auf 11,5 Mio. Euro, nachdem der Verlauf dieses Hauptsammlers geändert wurde über Schollen-Ruhrstr. anstatt wie vorher vor dem Kaufhof. Die Erhöhung ist zwar moderat, doch eigentlich hätte es Gebührensenkungen geben müssen, weil mit der Wirtschaftskrise die Benzinpreise deutlich gesunken sind. In der Mülheimer privatisierten Entsorgung bekommen MEG und SEM Festbeträge, die per Preisanpassungsklauseln auch noch dauernd erhöht werden. Da hilft nur Rekommunalisierung!

31.7.09: Gebührenabzocke!!? MBI-OB-Kandidat fordert viel mehr Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und Rekommunalisierung

Dez. 08: MBI fordern transparentere Gebührenbescheide! und wegen Spritkosten- und Zinstief den Verzicht auf Gebührenerhöhungen bei Müll, Straßenreinigung, Abwasser für 2009

30.5.08: Ungeheuerliches beim Verwaltungsgericht Düsseldorf? Richterin ignoriert Befangenheitsantrag und erklärt in Abwesenheit der nicht informierten Klägerseite Abwassergebühren 2007 für rechtens! Rechtstaat ade?

20.1.08: Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Klagen gegen die Abwassergebühren 2006 ist nach über 1 Monat seit dem Verkündungstermin am 12. Dez. jetzt gekommen. Auf 21 Seiten gibt die Richterin der Stadt immer recht, sie beschwert sich, dass überhaupt geklagt wurde und begründet langatmig, warum das Gericht eigentlich nichts nachzurechnen oder zu überprüfen bräuchte. Weil sowohl die Beamten von Stadt oder Wasserbehörde als auch Wirtschaftsprüfer bzw. Gutachter vereidigt seien, wäre an der Richtigkeit ihrer Aussagen nicht zu zweifeln. Man fragt sich, wofür es ein solches Gericht überhaupt gibt, wenn das nicht überprüfen will. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung bei OVG Münster eingelegt werden. Die Berufung gegen das fürchterliche VG-Urteil zu den Abwassergebühren 2006 wird eingelegt, darin waren sich alle anwesenden Kläger bei einem Treffen am 7.2.08 einig!

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

4.12.07: Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 13.12.07 zu TOP 5.6 "Neunte Änderungssatzung .... Abwasserbeseitigung .." - Vorlage V 07/0885-01 - zu beschließen, die Abwassergebühren für 2008 um insgesamt 8,2% zu senken , und zwar um 9,5% für Schmutzwasser und um 6,5% für Niederschlagswasser.

28.11.07: Antrag für den Finanzausschuss am 3.12.07, das Umweltamt aufzufordern, in der Vorlage V 07/0885-01 zur 9. Änderung der Gebührensatzung Abwasserbeseitigung die im "Erfolgsplan 2008 (KAG) zum Abwasserbeseitungsbetrieb" für 2006 angegebenen Summenwerte für Aufwand und Ertrag als „Ansatz 2006“ durch das Ergebnis 2006 zu ersetzen und entsprechend vorgesehene Gebührensenkung neu zu berechnen unter Einbeziehung des realen Ergebnisses aus 2006. Dazu: MBI fordern deshalb doppelt so hohe Gebührensenkung bei Abwasser! Die Gebührenerhöhungen 2005 und 2007 waren deutlich überhöht

21.11.07 bzw. 12.12.07: Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geht es um die Abwasserklagen gegen die Bescheide 2006, aus denen im Februar nach 1 Jahr endlich eine Musterklage gemacht wurde. Verkündungstermin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 12.12. zu den Abwasserklagen gegen die Bescheide 2006 und das VG bestätigt die Stadt.

13.11.07: Saftige Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008: Abzocke oder berechtigter Nachholbedarf? Abwassergebührensenkung bestätigt die Abzocke 2005/2006! Unglaublich dennoch: Höhere Gebühren, weil weniger Müllabfuhr und höhere Winterdienstgebühren, obwohl der Winter wegblieb! Einige Grundgedanken zum Zusammenhang von Gebührenerhöhung und der von Baganz/Jasper betriebenen Privatisierung: „Saftige Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008: Ein Hauch von Bananenrepublik?!" -  Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen, deshalb: Rekommunalisierung wie in Bergkamen! als (43 KB).

3.11.07: Drohen erneut Gebührenerhöhungen in Mülheim auf breiter Front, nachdem in Düsseldorf per Husarenstreich das Widerspruchsrecht abgeschafft wurde? Dazu auch: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als (21 KB) - Telepolis

18.9.07: Finanziert Rohr- Ruhrbania über Abwassergebühren? MBI-Anfrage, wie sich die erneut explodierenden Kosten für die Kanalbaumaßnahmen Friedrich-Ebert-Straße/Ruhrstraße auf Gebühren auswirken und ob dies gerichtstauglich überprüft wurde

14.2.07: Erörterungstermin Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den Klagen gegen die Abwassergebührenerhöhung 2006!

17.12.07: Gebührenbescheide 2007: Was tun? MBI empfehlen, zumindest gegen die Abwasserbescheide Widerspruch  einzulegen . Musterwiderspruch mit Anleitung und 2 Varianten als (43,5 KB). Frist läuft am 15.2.07 ab!

14.12.06: Explodierende Kanalbaukosten Friedrich-Ebert-Straße: Ruhrbania-Finanzierung über Abwassergebühren? Bericht und Fragen zur Akteneinsicht des MBI-Stv. Reinhard zu den Kanalbaumaßnahmen Friedrich-Ebert-Straße im Rat der Stadt, öffentlich und nichtöffentlich
Anfrage für die Sitzung des Werksausschusses für Stadtentwässerung -  am 21.11. 2006 zur Kanalbaumaßnahme Hauptsammler Rechtsruhr (Fr.-Ebert-Str.),
warum Streckenverlauf und Rohrdurchmesser von wem wann geändert wurde
Auch in der Ratsitzung verweigerte die Verwaltung die Auskunft darüber, wer denn warum entschieden habe, dass der Kanal Friedrich-Ebert-Straße nicht mehr vor dem Kaufhof saniert wird, sondern eine Ruhrbania-Schleife über Schollen- und Ruhrstraße macht. Auch zur Kostenexplosion nur die Auskunft, das ergäbe sich wie von selbst durch verbesserte Software. Unglaublich!! Auch wurde der Haushaltsentwurf 2007 eingebracht: Zu den Ruhrbania-Investitionen folgende Überraschung. Im Vergleich zum Etat 2006 stehen unter "Rückbau Ruhrstraße und Ver- Entsorgungsleitungen": Angesetzte Gesamtkosten 2007: 1,871 Mio. Euro, davon Land 0,898 Mio. Euro.
Angesetzte Gesamtkosten 2006 waren: 5,033 Mio Euro, davon Land (Städtebau) 0,875 Mio. Vielleicht erklärt das die Kostenexplosion des Kanals, dessen Verlauf von vor dem Kaufhof nun über Schollen-/Ruhrstr. das geplante Ruhrbania-Viertel erschließen soll!

14.12.06: Rat der Stadt beschließt Abwassergebührenerhöhung für 2007 von 6,2%.  Begründung wiederum nicht nachvollziehbar außer der Mehrwertsteuererhöhung. Die Klage zur Erhöhung 2006 läuft noch (s.u.)! Inzwischen kam auch heraus, dass die Stadt ursprünglich die Gebühren unerlaubterweise zum 1. Juli 2006 erhöhen wollte, das dann aber wohl wegen der gerichtlichen Klagen nicht gemacht wurde - knapp 1 Mio Euro sollten so mehr eingenommen werden.

12.9.06: Explodierende Kanalbaukosten Fr.-Ebert-Str.: Ruhrbania-Finanzierung über Abwassergebühren? MBI-Antrag auf Akteneinsicht war auch von SPD+CDU gemeinsam nicht zu verhindern
4.9.06: Anfrage zu TOP 3 der  Sitzung des Werksausschusses für Stadtentwässerung - Abwasserbeseitigungsbetrieb am 12.09. 2006 (DS V 06/0708-01),
warum die Kosten insbesondere für die Kanalbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Str. sich mehr als verdoppeln sollen und ob das im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen für die Ruhrpromenade steht.

17.3.06: Antrag an den Hauptauschuss am 30.03.2006, den Finanzausschuss am 3.4.06 und den Rat der Stadt am 6.4.06 bei Widerspruchs- und Klageverfahren zu Abwasser- und Müllgebühren zumindest all denen, die Widerspruch eingelegt haben, zuviel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten bzw. zu verrechnen und so Musterprozesse zu ermöglichen

31.1.06: Anfrage für die Sitzung des Hauptausschusses am 9. Feb. 2006, wieviel die medl denn nun genau, wann und an wen für die Abwasserprivatisierung gezahlt hat

31.1.06: Gleiches Recht für alle! Die Juli-Erhöhungsbescheide zum Abwasser   waren unzulässig, dann müssen sie auch zurückgezogen werden! Bürgereingabe gemäß § 24 an den Rat der Stadt: Rücknahme der Abwasser-Gebührenerhöhung für alle! herunterzuladen als (32 KB) - Dez. 05 , wurde in den Umweltausschuss am 31. Ja. 2006 verschoben und dort abgelehnt. Ein Hauch von Bananenrepublik?! Umweltausschuss beschließt, unrechtmäßige Gebühren nicht zurückzugeben! Fazit: Jede/r sollte Widerspruch einlegen und klagen! Widerspruchsvordruck als (24 KB). Zu Klagerisiko und -möglichkeiten

9.11.05: Blamage für die Stadt: Abwasserbescheide werden gerichtlich aufgehoben! Die Stadt durfte keine zusätzliche Nachveranlagung mitten im Jahr machen. Berufung nicht zugelassen. Gerichtsurteil und Begründung bestätigen eindeutig: Mülheimer Abwasserbescheide gerichtlich aufgehoben, weil unzulässig! MBI fordern und beantragen die Aufhebung aller unzulässigen Bescheide und die Verrechnung der zuviel gezahlten Abwassergebühren mit dem nächsten Januar-Bescheid!

Juli/Aug. 05: Ist die 15%ige Abwassergebührenerhöhung privatisierungsbedingt und damit unerlaubt? Widerspruchsvorschlag als -Datei (24 KB).
Sept. 05: Klageschriftvordruck gegen die Mülheimer Abwassererhöhung als -Datei (25 KB). Das kann jede/r ungefähr so einreichen. Zur genaueren Begründung kann dann der Anwalt eingeschaltet werden.

7.6. 05: Nach Gas-, Strom-, Nahverkehr- und Wasser nun auch noch Abwasser bis zu 15 % teurer? MBI lehnen diese Gebührenerhöhung als ungerechtfertigt, unsozial und unökologisch ab! Privatisierungsbedingte Gebührenerhöhungen zur reinen Profitmaximierung sollten nicht hingenommen werden!

8.7.04: Gegen massiven Ver.di-Protest vor der Sitzung beschließen SPD, CDU und FDP den Verkauf des Abwasserbetriebs an die medl. Der MBI-Antrag, dies öffentlich zu behandeln, wurde ebenfalls niedergestimmt! Keine Partei hat sich zu dem Attac-Brief geäußert, ebensowenig zu der Peinlichkeit, dass die Geliebte des ex-OB das Geschäft nun plötzlich wieder gutachterlich betreute, ein Skandal. Auch die MBI-Fragen, wieviel sie kassierte , wurden einfach nicht beantwortet!
27.7.04: Die Verträge zum Verkauf von 75% des Abwasserbetriebs sind unterzeichnet. Für läppische 5,1 Mio Euro ging der gut laufende Betrieb an den RWE-Enkel medl, die 1997 gegen Wettbewerb und ökologischen sowie ökonomischen Sachverstand von Schwarz-Grün gegen die grüne Basis als Gas- und Fernwärmefirma gegründet wurde. Das Stadtbad, 50,1% des SWB und 94% der MVG gehören ebenfalls der medl - alles für Noppes überschrieben worden. Oh, oh, oh! Die MEG-Sanierung ohne die
Wiederzusammenführung mit Abwasser ist zudem kaum mehr möglich. Obwohl nur noch 57 Tage bis zur Kommunalwahl sind, blieb der gesamte Komplex tabu.

 

Mülheim, 16.12.2009

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, CDU, MBI zum Tagesordnungspunkt 18.2 der Ratssitzung vom 17.12.2009
Beschlussvorlage Nr. V 09/0875-01 Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Mülheim an der Ruhr

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr möge folgende Änderungen beschließen:

  1. Statt einer Gebührenerhöhung  von 4,7 % (bezogen auf den Musterhaushalt des BdSt) ist eine Gebührenreduzierung um 0,5 % (bezogen auf den Musterhaushalt des BdSt) vorzusehen, die sich in den nachfolgenden Punkten 2. und 3. des Beschlussvorschlags begründet.
  2. Bei der Berechnung der Abwassergebührensätze 2010 werden kalkulatorische Zinsen nicht mit 7 %, sondern nur mit 6 % berücksichtigt.
  3. Das Betriebsführungsentgelt für Dichtigkeitsprüfungen (350.000 Euro) bleibt bei der Berechnung der Abwassergebührensätze 2010 unberücksichtigt.
  4. Der ergebniswirksame Bestandteil der Änderungen dieses Antrags (Betriebsführungsentgelt für Dichtigkeitsprüfungen) ist in den Wirtschaftsplan des Abwasserbeseitigungsbetriebs (Vorlage V 09/0910-01) einzuarbeiten.

Begründung
Zu 1.
In die Berechnung der Abwassergebührensätze 2010 wurden verwaltungsseitig Aufwendungen einbezogen, die einerseits vor dem Hintergrund des höchstens vorzusehenden Kalkulationszeitraums von 3 Jahren nicht angemessen sind (s. zu 2.), andererseits nicht der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen sind und daher bei der Gebührenberechnung außer Betracht zu bleiben haben (s. zu 3.).
Aufgrund der statt einer Gebührenerhöhung von 4,7 % vorzunehmenden Gebührensenkung von 0,5 % für den Musterhaushalt gem. BdSt ändern sich die Gebührensätze wie folgt:
                                                           Schmutzwasser       Niederschlagswasser
Bisheriger Gebührensatz                                              2,07 Euro / m³         0,92 Euro /  m² 
Vorschlag der Verwaltung lt. Vorlage V 09/0875-01    2,17 Euro / m³         0,96 Euro / m²
Gebührensatz aufgrund dieses Änderungsantrags       2,09 Euro / m³         0,87 Euro / m² 

Zu 2.
Vor dem Hintergrund des seit mehreren Jahren bestehenden Zinsniveaus, zu dem derzeit für den nach KAG § 6, Abs. 2 höchstens vorzusehenden Kalkulationszeitraum von 3 Jahren auch keine nennenswerten Änderungen erkennbar sind, ist die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen von 6 % in der Kosten- und Leistungsrechnung ausreichend.
Die von der Verwaltung (Amt 70) vertretene Auffassung, dass der kalkulatorische Zinssatz den durchschnittlichen Zins über mehrere Jahrzehnte zur Vermeidung von Zinssprüngen wiedergeben soll, wird nicht geteilt, da einerseits eine Vorausschau der Zinsentwicklung über mehrere Jahrzehnte seriös nicht möglich ist, andererseits der höchstens vorzusehende Kalkulationszeitraum nach KAG  - wie in Absatz 1 ausgeführt -  lediglich 3 Jahre beträgt.

Zu 3.
Das in die Berechnung der Abwassergebührensätze 2010 einbezogene Betriebsführungsentgelt für Dichtigkeitsprüfungen bezieht sich auf Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken. Mit dem Entgelt sollen vorrangig Beratungen durch die SEM (Serviceleistungen) abgedeckt werden.
Die Grundstücksentwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken sind nicht Bestandteil der Entwässerungsanlagen im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, die über die Gebührensatzung abzudecken ist. Aufwendungen für Beratungen bezogen auf Dichtigkeitsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen sind daher wie auch die Herstellung von Haus- und Grundstücksanschlüssen an das öffentliche Netz nicht bei der Berechnung der Abwassergebühren im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge zu berücksichtigen.

Es bleibt der SEM außerhalb der Beauftragung durch die Stadt Mülheim bzw. die EBE Abwasserbeseitigungsbetrieb unbenommen, am Markt neben anderen privaten Anbietern Beratungen bzgl. der Dichtigkeitsprüfungen anzubieten  (mit oder ohne Beratungsentgelt).

Andere private Anbieter nutzen solche Beratungsleistungen zu für private Haus- und Grundbesitzer günstigen Bedingungen im übrigen, um sich bei der Vergabe ggf. erforderlicher Sanierungsaufträge evtl. undichter Leitungen einen Vorteil  bei der Auftragsvergabe zu verschaffen.

 

14.12.09: MBI-Antrag erfolgreich! Abwassergebühren statt 4,7% Erhöhung nun 0,5% Senkung , nur weil die kalkulatorischen Zinsen von 7 auf 6% angesetzt wurden!

13.12.07: Das fürchterliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Vortag (s.u.) zu den Abwassergebühren 2006(!) hat die Bürokraten ermutigt. Der Rat der Stadt bzw. SPD+CDU beschließen saftige Gebührenerhöhungen auch ohne nachvollziehbare Berechnungen und lehnt transparente Bescheide mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP ab bei grüner Teilenthaltung. Und die gewählten Volksvertreter wollen nur abnicken oder werden zynisch wie SPD-Ratsherr Braun: “99% der Bevölkerung finden die Gebührenerhöhung richtig und das 1% ist von der MBI aufgehetzt“, meinte er sinngemäß. Ho, ha, he, das ist nicht o.k.! Auch zur Frage der Senkung der Abwassergebühren (s. folgender Antrag) versuchte SPD-Braun, sich vor die Verwaltung zu stellen. Der Überschuss 2005 sei nur ein einmaliger Vorgang gewesen, die MBI-Rechnungen unmöglich usw. bla, bla, bla. Anstatt richtige Jahresergebnisse zu verlangen! Kein Ruhmesblatt für die Demokratie, insbesondere nach dem unsäglichen Wegfall des Widerspruchsrechts durch die Landesregierung! Dazu auch: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM, als (21 KB) oder direkt bei Telepolis

Da der Finanzausschuss den Antrag von der TO stimmte, wurde der Antrag um einen 2. Punkt ergänzt und an den Rat der Stadt am 13.12.07 gestellt. Änderungen in violett

Mülheim, den 28.11. 2007 (4.12. 2007)

Antrag für den Finanzausschuss am 3. Dez. 2007, für den Rat der Stadt am 13. Dez. 2007
zu TOP 5.6 "Neunte Änderungssatzung .... Abwasserbeseitigung" - Vorlage V 07/0885-01
TO: öffentlich

Höhere Senkung der Abwassergebühren,

Der Finanzausschuss, der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

  1. Das Umweltamt wird aufgefordert, in der Vorlage V 07/0885-01 zur 9. Änderung der Gebührensatzung Abwasserbeseitigung die im "Erfolgsplan 2008 (KAG) zum Abwasserbeseitungsbetrieb" für 2006 angegebenen Summenwerte für Aufwand und Ertrag als „Ansatz 2006“ durch das Ergebnis 2006 zu ersetzen. Entsprechend wird die in der Vorlage V 07/0885-01 vorgesehene Gebührensenkung neu berechnet unter Einbeziehung des realen Ergebnisses aus 2006. Eine entsprechend geänderte -02-Fassung der Vorlage 07/0885 wird dem Rat der Stadt am 13.12. zur Abstimmung gestellt.
  2. Falls keine 02-Fassung vorliegt möge der Rat der Stadt beschließen, die Abwassergebühren für 2008 um insgesamt 8,2% zu senken, und zwar um 9,5% für Schmutzwasser und um 6,5% für Niederschlagswasser

Begründung

Abwassergebühren müssen jedes Jahr "kostendeckend" berechnet werden. Ab 1. Jan. 2005 ist der Mülheimer Abwasserbetrieb privatisiert. Die Gebührenkalkulationen haben sich durch die Privatisierung logischerweise geändert. Inzwischen liegt das Jahresergebnis 2005 vor und man kann jetzt ungefähr überblicken, wie sich der wirkliche Gebührenbedarf nach der Privatisierung entwickelt hat.

Zum 1. Juli 2005 wurde Schmutzwasser in Mülheim um 15,5% teurer, was auch so für die beklagten Bescheide 2006 gilt. Für 2007 wurden weitere 6,7% Erhöhung für Schmutzwasser und 4,5% für Niederschlagswasser erhoben. Für 2006 war sogar noch eine weitere Gebührenerhöhung geplant, die aber nicht durchgeführt werden konnte, weil in 2005 gerichtlich schon festgestellt worden war, dass eine 2. Erhöhung mitten im Jahr nicht erlaubt ist.

2008 sollen die Mülheimer Abwassergebühren jetzt um 4,1% gesenkt werden, weil in 2005 ca. 1 Mio. ¥ Überschuss gemacht wurde. Daraus folgt, dass die Kalkulationen und Prognosen in 2005 einen zu hohen Gebührenbedarf angesetzt hatten. Da die Gebührenerhöhung von 15,5% für Schmutzwasser ab Juli 2005 durchgeführt wurde, wurde sie nur ein halbes Jahr gezahlt.

  • Wenn für das halbe Jahr 2005 1 Mio. Euro Überschuss herauskam, wäre das für ein ganzes Jahr 2 Mio..
  • Wenn die 1 Mio. für 2008 eine durchschnittliche Senkung von 4,1% ergibt (-3,4% Schmutzwasser und -6,5% Niederschlagswasser), so ergeben 2 Mio. ca. 8,2% durchschnittliche Senkung.
  • Da der Überschuss 2005 aber nur aus der Schmutzwassererhöhung stammt, so bedeutet das: 2 Mio Überschuss p.a. nur bezogen auf Schmutzwasser machen ca. 11-12% Schmutzwassergebührenerhöhung oder –senkung aus, weil deren Anteil am Gebührenaufkommen zwischen 60 und 70% beträgt.
  • Weil sich in der Gebührenkalkulation 2006 nichts verändert hat gegenüber der Juli-Kalkulation 2005, müssten die um ca. 10% überhöhten Schmutzwassergebühren zu Überschüssen von ca. 2 Mio. Euro geführt haben.

Für die Kalkulation des Gebührenbedarfs 2008 kann man entsprechend von überhöhtem Bedarf ausgehen. Anlage 3 der Ratsvorlage zur Änderungssatzung, der "Erfolgsplan 2008 (KAG) zum Abwasserbeseitungsbetrieb" beinhaltet nur jeweils den "Ansatz" von 2006, 2007 und 2008, aber kein reales Ergebnis. Damit wird nur die Überhöhung aus 2005/2006 festgeschrieben und verlängert. Wenn man von 2 Mio. Überschuss für 2006 ausgeht und eine weitere Million beim angesetzten Gebührenbedarf Schmutzwasser abzieht, erhält man für "übrige Benutzer":

18.642.092 Euro Gebührenbedarf geteilt durch 9.843 qm Bemessungsgrundlage macht eine Gebühr von 1,89 Euro pro qm. Das wäre dann eine Senkung der Schmutzwassergebühr um 9,5% anstatt nur 3,4%, wie geplant. Die gesamte Gebührensenkung p.a. beträgt dann ca. 8,2% anstatt 4,1%.

Eine Gebührensenkung in der Größenordnung erscheint angemessen.

L. Reinhard, Fraktionssprecher

Dazu auch: MBI fordern deshalb doppelt so hohe Gebührensenkung bei Abwasser! Die Gebührenerhöhungen 2005 und 2007 waren deutlich überhöht

 

chronologische Zusammenstellung zum Thema Abwasserverkauf und Gebühren
(mit Links in Braun zu anderen Seiten, in Schwarz zu Artikeln weiter unten)

21.8.03: NRZ: “Kredittraum geplatzt! Schulsanierung ... 17 Mio. Euro ..... Bezirksregierung lehnte den Plan ab” . Eine der Fehlberatungen der Geliebten des ex-OB, der “Hoflieferantin” Dr. Jasper, führte dazu, dass 25 Mio. Euro für Verkauf des Abwasserbetriebes  für Schulsanierung im Haushalt steht. Doch alles Luft: wenn überhaupt, dann brächte der Verkauf nur vielleicht 5 oder 7 Mio.! Den beschlossenen Zusatzkredit, dessen Zinsen aus der Schulpauschale gezahlt werden sollten, lehnte der RP ab! Ist der RP eine Wollkürbehörde?! Wieso ließ er aber die Neuverschuldung von 14 Mio Euro für den Sporthallenneubau zu, der ebenfalls nach einer Jasper-Fehlberatung nötig wurde? Wieso auch wollte und will niemand Frau Dr. Jasper für die enormen Schäden haftbar machen, die sie für Millionenhonorar anrichtete?

12. Juni 03: Laut WAZ gibt nun auch die SPD das Fiasko beim Verkauf des Abwasserbetriebs zu. Durch Jasper`sche Fehlberatung verführt, wurden 25 Mio Euro für den Verkauf für Schulsanierungen eingestellt. Nun bieten die RWE-Töchter medl bzw. RWE-Aqua, die als einzige noch konkurrieren, höchstens noch 6 Mio! Und nun? Die SPD will das Kapital des Abwasserbetriebs um 25 Mio senken, um das Loch zu schließen. Seltsam. Vor Jahren hatte man dem Betrieb ebenfalls künstlich Millionen städt. Schulden übertragen, um diese in der Bilanz los zu sein. Was aber ist, wenn der Abwasserbetrieb zu 74,9% demnächst dem RWE gehört?

 

Mülheim, den 4. September 2006

Anfrage zu TOP 3 der  Sitzung des Werksausschusses für Stadtentwässerung - Abwasserbeseitigungsbetrieb am 12.09. 2006 (DS V 06/0708-01) Tagesordnung: öffentlich

Die Verwaltung möge die folgenden Fragen ergänzend zur Vorlage beantworten:

  1. Entsteht die Notwendigkeit zur Kanalsanierung Graf-Bernadotte-Straße nur durch die geplante Erneuerung der Straßendecke?
  2. Der Umbau der Mühlenbergkreuzung war seit langem geplant. Warum entstand plötzlich die Notwendigkeit, zusätzlich den Kanal zu erneuern?
  3. Warum steigen die Kosten für den Sammler Gneisenaustraße auf mehr als das Doppelte?
  4. Der Sammler Friedrich-Ebert-Str. war im Wirtschaftsplan noch mit insgesamt 3,5 Mio. €  angesetzt (Aktienstr. bis Leineweberstr.). Eine Gesamtkostenerhöhung von 4,05 Mio. € wäre also mehr als das Doppelte. Wodurch entstehen die Mehrkosten im Einzelnen?
  5. Wie hoch ist der Kostenanteil beim Sammler Friedrich-Ebert-Straße, der eindeutig der Entwässerung des geplanten neuen Stadtquartiers im Rahmen von Ruhrbania zuzurechnen ist? Handelt es sich dabei nicht um Erschließungskosten?
  6. Was bedeuten die zusätzlichen Investitionen für den Gebührenhaushalt? Mit welcher Gebührenerhöhung ist daher zu rechnen? Ist für die Investition eine zusätzliche Kreditaufnahme notwendig?
  7. Der Wirtschaftsplan wurde im Rat beschlossen. Warum ist für die vorgesehene drastische  Überschreitung kein Ratsbeschluss vorgesehen?
  8. Welche anderen Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet sollen wegen der o.g. Kostenexplosion insbesondere der Maßnahme Friedrich-Ebert-Straße im Rahmen der Investitionsplanung 2007ff. im einzelnen umgeplant und wie verschoben werden, wie es im letzten Absatz der Begründung angedeutet wird?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Im Umweltausschuss bzw. Werksausschuss Abwasser wurden Mehrausgaben für 2006 in Höhe von 2,694 Mio Euro für das Kanalbauprogramm beschlossen.

Hauptpunkt dabei die "aktualisierten" Kosten für den Sammler Friedrich-Ebert Str., für den bisher insgesamt 3,5 Mio bis 2009 angesetzt waren, was sich jetzt aber auf über 7,5 Mio mehr als verdoppeln soll!!

Den MBI-Fragenkatalog (s.o.) zu den deftigen Nachträgen des Abwasserbeseitigungsbetriebes beim Kanalbauprogramm zur Vorlage DS V 06/0708-01, warum die Kosten insbesondere für die Kanalbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Str. sich mehr als verdoppeln sollen und ob das im Zusammenhang mit Erschließungsmaßnahmen für die Ruhrpromenade steht, "beantwortete" der Ruhrbania-Koordinator Hellmich, ehemals Leiter des Abwasserbetriebs, nicht einmal ansatzweise.
Woher die Kostenexplosion genau kommt, dazu gab es keine Auskunft, außer man habe neu gerechnet o.ä..

Nur MBI und FDP stimmten dagegen! Unglaublich.

Man darf getrost die Frage stellen, ob hier die Ruhrbania- Ruhrpromenaden- Erschließungskosten für das neue Stadtquartier allen Abwasserkunden (sprich allen Haushalten) aufgedrückt werden sollen und ob das überhaupt erlaubt ist.

Die MBI werden versuchen, Einsicht in die genauen Unterlagen zu bekommen, um die nicht beantworteten Fragen zu klären. Die MBI beantragten dann in der folgenden Ratsitzung am 21.9.06 Akteneinsicht für ihren Fraktionssprecher L. Reinhard.  SPD und CDU stimmten dagegen. Mehr 20% der Ratsmitglieder (von MBI, WIR und Grünen) unterschrieben daraufhin eine Liste für die Akteneinsicht durch L. Reinhard, womit diese gewährt werden muss. Umweltdezernentin und Umweltamtsleiter gaben an, dass sie keine Unterlagen hätten und diese erst von der privatisierten SEM (Stadtentwässerung Mülheim, zu 75% im Besitz der medl) anfordern müssten. Man darf also gespannt sein, wann die Unterlagen einsehbar sein werden und vor allem welche!

 

Mülheim, den 17.3.2006

Antrag an den Hauptauschuss am 30.03.2006
an der Finanzausschuss am 03.04.2006 und
an den Rat der Stadt Mülheim am 06.04.06

Betr.: Widerspruchs- und Klageverfahren zu Abwasser- und Müllgebühren

Hauptausschuss und Finanzausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge beschließen, bei den laufenden bzw. anstehenden Klageverfahren gegen die Gebührenbescheide - sowohl zur Abwasserbeseitigung, als auch zu Müll- und Straßenreinigung –  die Gebührenstelle zu verpflichten, bei erfolgreichen Klagen zumindest all denen, die Widerspruch eingelegt haben, zuviel gezahlte Gebühren zurückzuerstatten bzw. zu verrechnen.

Damit würden in beiden Fällen Musterprozesse ermöglicht, so dass nicht nur dem Verwaltungsgericht, sondern auch der Stadt selbst und vielen Gebührenzahlern unnötiger Aufwand bei parallelen Klageverfahren erspart werden könnte.

Begründung

In Essen läuft es so, dass Haus und Grund als Verband eine Musterklage eingereicht hat, die Bürger mit ihren Widersprüchen sich auf den Ausgang dieser Musterklage berufen und das Widerspruchsverfahren insofern bei der Stadt bis zur Gerichtsentscheidung ruht.

Da in Mülheim nur denjenigen Gebühren zurückerstattet werden, die erfolgreich geklagt haben, sind Musterklagen bis jetzt nicht möglich (vgl. Aussagen von Umweltamtsleiter Dr. Zentgraf im Umweltausschuss am 31. Jan. 06).

Das aber ist weder vermittelbar, noch zumutbar.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Erst behauptete Stadtdirektor Steinfurt, über den Antrag dürfte nicht abgestimmt werden, weil er zum finanziellen Nachteil der Stadt sei. Als der MBI-Vertreter dennoch auf der Abstimmung bestand, meldete sich CDU-Heidrich zur Geschäftsordnung und beantragte nach § 12 GO “Übergang zur Tagesordnung“. Vorsitzende Mühlenfeld ließ daraufhin keine Wortmeldung mehr zu, ließ sofort abstimmen und ging unverzüglich zum nächsten Tagesordnungpunkt über. Ob ein solches, absolut unhöfliches Verfahren überhaupt erlaubt ist, ist ungeklärt, mit Demokratie hat das nichts zu tun!

Den Bürgern und Gebührenzahlern gegenüber ist das gesamte Verhalten von Stadt und Parteien eine Zumutung, wenn mit derartig hinterlistigen Tricks wichtige Themen schlichtweg abgewürgt werden!

 

Mülheim, den 31.1.2006

Anfrage für die Sitzung des Hauptausschusses am 9. Feb. 2006  TO: öffentlich

Erlöse bei der Teilprivatisierung des Eigenbetriebs Abwasser

Umweltamtsleiter Zentgraf behauptete im Umweltausschuss sinngemäß, die Erlöse aus der Privatisierung des Mülheimer Abwasserbetriebes seien in den Abwasserbetrieb geflossen. Unseres Wissens zahlte die medl 4,8 Millionen Euro dafür, dass sie 75%-Anteile an der neu gegründeten SEM erhielt, die ab Jan. 2005 den Eigenbetrieb Abwasser ablöste.

Die Verwaltung möge deshalb als erstes die Frage beantworten, wieviel die medl denn nun genau, wann und an wen gezahlt hat.

Wenn das Geld an die Stadtkasse geflossen ist, möge die Verwaltung außerdem Stellung beziehen zu der Frage des Bürgers Pietsch im Umweltausschuss, ob das Geld aus den Erlösen dann genauso gesehen werden müsste wie die Einnahmen der Stadt Essen für den Kanalnetzverkauf. Bekanntlich hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kürzlich geurteilt, dass die Essener Erlöse nicht von der Stadt vereinnahmt werden dürften, sondern den Gebührenzahlern angerechnet werden sollten.

Wenn das Geld nicht an die Stadtkasse gegangen ist, ist es dann an den verbliebenen Restbetrieb „Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Mülheim“ gegangen? Wenn ja, müsste es dann nicht auf die Gebühren angerechnet werden?

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 5.1.2006

Antrag an den Umweltausschuss am 31. Januar 2006
zum TOP „Abwassergebührenbescheid der Stadt Mülheim vom 12. Juli 2005“

Eine große Anzahl Mülheimer Bürger hat gemäß § 24 GO eine Eingabe an den Rat der Stadt gemacht bzgl. der Abwassergebührenbescheide vom Juli, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf bei einzelnen Klägern als unzulässig beurteilte. Die Eingabe wurde an den Umweltausschuss am 31. Januar verwiesen und muss dort behandelt werden.

Deshalb beantragen wir vorsorglich

  1. die Bürgereingabe als ersten Tagesordnungspunkt zu behandeln und
  2. Herrn Pietsch, der in der Eingabe verantwortlich zeichnet, zu dem Tagesordnungpunkt das Rederecht einzuräumen.

Begründung
Weder die Gemeindeordnung, noch die Mülheimer Hauptsatzung oder die Geschäftsordnung des Rates regeln eindeutig die Frage des Rederechts bei einer Bürgereingabe gemäß § 24 GO.

Da zu erwarten ist, dass etliche Bürger, vornehmlich Petenten als Zuhörer in der öffentlichen Sitzung anwesend sein werden, sehen wir es als sinnvoll an, wenn ihr Punkt zu Beginn der Sitzung verhandelt wird.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Zu beiden Punkten sagte die Verwaltung bereits 1 Tag später zu sie umzusetzen

Dez. 2005

Gleiches Recht für alle! Die Juli-Erhöhungsbescheide zum Abwasser  waren unzulässig, dann müssen sie auch zurückgezogen werden!
Bürgereingabe gemäß § 24 an den Rat der Stadt: Rücknahme der Abwasser- Gebührenerhöhung für alle! herunterzuladen als (32 KB)

Der Verwaltung werden aktuell zahlreiche Eingaben gem. § 24 GO NW zugesandt, in denen eine Aufhebung der Abwassergebührenbescheide vom 12.07.2005 im Wege eines Ratsbeschlusses ("möglichst schon in seiner nächsten Sitzung am 19.12.2005)") sowie eine Rückerstattung von Gebühren gefordert wird. Bis einschließlich 15.12.2005 sind Eingaben von 220 Petenten eingegangen. Da Blanko-"Vordrucke" z. B. im Internet zur Verfügung gestellt werden. und das Thema auch in Presse und Rundfunk behandelt wurde, erwartet die Verwaltung, dass noch eine größere Zahl von Eingaben erfolgen wird. Aus diesem Grund informieren wir Sie mit dieser Nachricht über das weitere Vorgehen.

Eingaben gem. § 24 GO NW sind nach den Regelungen der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr im jeweils zuständigen Fachausschuss zu beraten. Bei den Abwassergebühren liegt die fachliche Zuständigkeit beim Ausschuss für Umwelt und Energie; lt. Ziff. 3.8.6 der Anlage II zur Hauptsatzung behandelt der Ausschuss für Umwelt und Energie die an den Rat gerichteten schriftlichen Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sie in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Die aktuellen Eingaben werden daher in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 31.01.2006 behandelt.

Zu diesem Zweck ist die Beschwerdevorlage B 05/1164-01 erstellt und am heutigen Tag (16.12.2005) gedruckt und an die Mandatsträger versandt worden.

In den kommenden Tagen werden Eingangsbestätigungen an alle Petenten versandt, in denen u. a. darauf hingewiesen wird, dass eine Beratung in der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Energie am 31.01.2006 erfolgt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nur ein begrenztes Platzangebot für Zuhörer besteht - und zwar für max. 90 Personen, da die Sitzung im größten zur Verfügung stehenden Sitzungsraum (Ratssaal) stattfinden wird. In den Schreiben wird eine zentrale Servicenummer benannt werden, unter der interessierte Bürger die notwendigen Zuhörerkarten reservieren können.

Entsprechend den üblichen Regelungen werden alle Petenten nach erfolgter Beratung über das Ergebnis aus der Sitzung in einem weiteren Schreiben informiert.

Mit freundlichen Grüßen
I. A. Peter Ludewig, Stadt Mülheim an der Ruhr

In der Ratsitzung am 19.12.05 beantragten die MBI, den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und bereits jetzt zu entscheiden, weil schließlich im Jan. die neuen Gebührenbescheide verschickt werden. Doch die OB wollte den Punkt nicht zulassen und als sie keinen Ausweg mehr sah, darüber abstimmen lassen zu müssen, sprang CDU-Heidrich in die Bresche und beantragte per Geschäftsordnung Schluss der Debatte, weil MBI-Sprecher L. Reinhard mit auf der Liste der Petenten stehe und somit befangen wäre. Er fiel damit dem MBI-Sprecher mitten ins Wort und OB Mühlenfeld ließ diesen seinen Satz nicht mehr zu Ende sprechen, sondern nur noch abstimmen und Punkt erledigt.

So ist sie, die Mölm`sche Demokratie, vor allem dann, wenn sie nicht über Fehler reden will. Unabhängig von dem Totalausfall der Höflichkeitsformeln ist aber auch Befangenheit schlichtweg Unfug und selbst wenn, hätte ein anderes MBI-Ratsmitglied die Möglichkeit erhalten müssen, dann den Antrag zu begründen. Auf jeden Fall aber hätte die OB über den Antrag selbst auf jeden Fall abstimmen lassen müssen!

Als der SPD-Ratsherr Yassine - Überläufer, Aufsteiger und Vielfahrer mit Dienstwagen der MEG - über die fristlose Entlassung des ersten Chefs und die Einstellung zweier weiterer mitabstimmte (und dabei sogar noch die Entlassung mit seiner einzigen Stimme hätte abwenden können!), wollten weder SPD, noch CDU eine Befangenheit erkennen und auch der RP bestätigte, dass Yassine nur befangen sei, wenn er sich so fühle.

 

Mülheim, den 28.11.05

 Anfrage zu TOP 21.5 „Rücknahme der Abwassergebührenbescheide“ im Rat der Stadt am 1. Dez. 2005 (Antrag zum TOP weiter unten)

Das Verwaltungsgericht hat Mülheimer Klägern gegen die Erhöhung der Abwassergebühren  Recht gegeben und die Bescheide vom 12. Juli 2005 aufgehoben. Eine Nachveranlagung mitten im Jahr war nicht zulässig. Ebenso hat das Gericht auch eine Berufung gegen das Urteil für nicht zulässig erklärt.

Dazu möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Wer ist verantwortlich dafür, dass im Juli ein zweiter Abwassergebührenbescheid für alle Mülheimer Haushalte erstellt wurde?
  2. War der Gebührenstelle, dem Amtsleiter und der zuständigen Dezernentin wirklich nicht bekannt, dass bei Gebührenrechnungen eine Neuveranlagung mitten im Jahr rechtlich nicht zulässig ist?
  3. Wurde das Rechtsamt befragt zur Zulässigkeit einer solchen Nachveranlagung?
  4. Wann sollen die nächsten Abwasserbescheide verschickt werden? Wie gedenkt die Verwaltung damit umzugehen, dass die Bescheide vom Juli unzulässig waren? Wird es unterschiedliche Bescheide für Kläger und Nicht-Kläger geben? Wenn ja, wäre eine solche Ungleichbehandlung rechtens?

 i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1: Der Rat der Stadt hat am 23.06.2005 die neue Abwassergebührensatzung beschlossen. Als direkte Folge daraus sind im Juli 2005 die neuen Bescheide versandt worden.

Zu 2/3: Die Verwaltung war in Übereinstimmung mit dem Rechtsamt der Auffassung, dass die gewählte Vorgehensweise (Ankündigungsschreiben im Dezember, Änderung im Laufe des Folgejahres) rechtlich zulässig ist. Dies ist in der Vergangenheit bereits mehrfach in dieser Form praktiziert worden, ohne dass das Verwaltungsgericht daran Anstoß genommen hat. Aus dem Bereich Benutzungsgebühren gab es hierzu auch keine Rechtssprechung. Das aktuelle Urteil nimmt nun Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Einkommenssteuerrecht.

Die Verwaltung prüft zur Zeit noch, ob sie gegen das Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung einlegen wird. Das Urteil liegt allen Fraktionen vor.

Zu 4: Die Frage ist bereits mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag
A 05/1084-01 der MBI-Fraktion (Rücknahme der Abwassergebührenbescheide) beantwortet worden. Das Verwaltungsgericht hat bzw. wird 12 Bescheide im Einzelfall aufheben. Es gibt weder sachliche noch rechtliche Gründe, die die Aufhebung von knapp 30.000 rechts- und bestandskräftigen Bescheiden rechtfertigen würde.
Finanziell wäre die Aufhebung der ca. 30.000 Bescheide für die betroffenen Gebührenzahler zudem ein Nullsummenspiel. Die zum 01.07.2005 beschlossene Erhöhung (zuzüglich der im 2. Halbjahr 2005 aufgelaufenen Unterdeckung) müsste dann zum 01.01.2006 umgesetzt werden, so dass die absolute Höhe der Gebühren für den einzelnen Gebührenzahler unverändert bliebe. Resultat wäre damit allein der immense bürokratische Aufwand.

Mülheim, den 9.11.05

Antrag für den Umweltausschuss am 22. Nov., den Finanzausschuss am 28. Nov. und den Rat der Stadt am 1. Dez. 2005     TO: öffentlich

Umwelt- und Finanzausschuss der Stadt Mülheim empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen: Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Juli verschickten Abwassergebührenbescheide zurückzunehmen.

Begründung

Das Verwaltungsgericht wird Mülheimer Klägern gegen die Erhöhung der Abwassergebühren  Recht geben und die Bescheide vom 12. Juli 2005, die die medl für die Stadt verschickt hat, aufgehoben. Eine Nachveranlagung mitten im Jahr war nicht zulässig. Ebenso hat das Gericht auch eine Berufung gegen das Urteil für nicht zulässig erklärt.

Da die Bescheide also rechtswidrig ergangen sind, ist es sinnvoll, alle ergangenen Bescheide aufzuheben, unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wurde und ob geklagt wurde.

Die von den Gebührenzahlern zuviel kassierten Gebühren sollten entsprechend verrechnet oder ggfs. zurückerstattet werden.

i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Als erstes wurde der Antrag am 22. Nov. im Umweltausschuss behandelt. Doch SPD und CDU stimmten dagegen bei Enthaltung von FDP und Grünen. In Finanzausschuss und Rat stimmten sie den Antrag ganz von der Tagesordnung!

Das Rechtsverständnis der Verwaltung und der beiden großen Parteien ist mehr als bedenklich. Der Verdacht liegt zudem nahe, dass die Juli-Bescheide mit vollem Wissen um deren Unrechtmäßigkeit verschickt wurden! Dann aber wäre nicht der Dilettantismus schuld an der Blamage für die Stadt und es wäre vorsätzlich nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen, egal ob erlaubt oder nicht.

Stellungnahme der Verwaltung zum MBI-Antrag

Gegen die Bescheide über Schmutzwassergebühren vom 12.07.2005 sind bis heute 12 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben worden. Eine Klage ist bislang entschieden. Die von den Klägern vorgetragenen Widerspruchsgründe (nicht nachvollziehbare Gründe für die Erhöhung, privatisierungsbedingte Mehrkosten, keine Weitergabe von Überschüssen des Eigenbetriebs an die Gebührenzahler) hat das Gericht nur insoweit behandelt, als es den Hinweis gegeben hat, dass nach der Rechtsprechung des OVG NRW es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, dass eine Gemeinde den Betrieb ihrer Abwasseranlagen durch ein privates Unternehmen führen lässt. Die dabei entstehenden betriebsnotwendigen Kosten sind in vollem Umfang in der Gebührenkalkulation ansatzfähig. Hierzu zählen auch solche Kosten, die vor der Privatisierung keine Rolle spielten, wie Umsatzsteuer, Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder und allgemeines Unternehmerwagnis/kalkulatorischer Gewinn.

Im Rahmen eines Erörterungstermins am 08.11.2005 hat der zuständige Richter vorgetragen, dass von diesen Bescheiden eine unzulässige Rückwirkung ausgehen könnte, da die Schmutzwassergebühren für das Jahr 2005 bereits durch Bescheid vom 17.01.2005 (für das ganze Jahr) festgesetzt worden seien. Dieser Einschätzung hielt die Verwaltung entgegen, dass allen Gebührenpflichtigen am 28.12.2004 im Einzelfall eine Jahresberichtigungsveranlagung im Laufe des Jahres 2005 angekündigt wurde.

Das Gericht ist der Einschätzung der Verwaltung nicht gefolgt. Nach dem seit Mitte letzter Woche vorliegenden Urteil wird der zum 01.07. ergangene Änderungsbescheid aufgehoben. Die Kläger müssen somit nur die im Jahresbescheid vom Januar 2005 festgesetzten Gebühren zahlen. Das Urteil betrifft formal nur diesen einzelnen Fall (Streitwert 46,98 Euro), die insgesamt 12 Klagen liegen in ähnlicher finanzieller Größenordnung. Knapp 30.000 Bescheide sind rechts- und bestandskräftig.

Das Urteil beruht allein auf dem formalen Aspekt der unzulässigen Rückwirkung. Die Festsetzung in den Bescheiden vom 17.01.2005 bezog sich danach auf das gesamte Kalenderjahr, so dass eine nachträgliche („rückwirkende“) Änderung zum 01.07. nicht mehr möglich war. Daran ändert nach Auffassung des Gerichts auch das Schreiben vom 28.12.2004 nichts, in dem eine Gebührenänderung im Laufe des Jahres 2005 angekündigt wurde. Bezüglich der dadurch resultierenden Unterdeckung im Gebührenhaushalt verweist das Gericht ausdrücklich auf § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG, nach der eine Unterdeckung in der Gebührenkalkulation der Folgejahre berücksichtigt werden kann. Die Stadt hätte die Gebührenerhöhung demnach zum 01.01.2006 (in dann noch höherem Umfang) durchführen sollen.

Für die Rücknahme der rechtskräftigen Bescheide sieht die Verwaltung keinerlei Anlass. Finanziell wäre die Aufhebung der ca. 30.000 Bescheide für die betroffenen Gebührenzahler zudem ein Nullsummenspiel. Die zum 01.07.2005 beschlossene Erhöhung (zuzüglich der im 2. Halbjahr 2005 aufgelaufenen Unterdeckung) müsste dann zum 01.01.2006 umgesetzt werden, so dass die absolute Höhe der Gebühren für den einzelnen Gebührenzahler unverändert bliebe. Resultat wäre damit allein der immense bürokratische Aufwand.

Nach Auffassung der Verwaltung ist der vorliegende Antrag abzulehnen. Eine Befassung des Finanzausschusses und des Rates der Stadt ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht sinnvoll.

 

Mülheim, den 21.6.04

Anfrage und Antrag zum Tagesordnungspunkt 19 „Sachstandsbericht zur Abwasserwirtschaft“ des Hauptausschusses am 1.7.04 
bisheriger TO nichtöffentlich

Der Hauptausschuss möge beschließen, den o.g. Tagesordnungspunkt aufzusplitten in einen öffentlich zu beratenden Teil und einen nichtöffentlichen.

Im öffentlichen Teil möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Wann soll das Geschäft des Abwasserverkaufs abgeschlossen sein?
  2. Wann soll der Abwasserbetrieb nach Vorstellungen der Stadt nun endgültig das Gelände am Heifeskamp verlassen haben, damit die zeitliche Verzögerung für den Käufer (und Investoren) des Geländes nicht zu evtl. Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt führen kann?
  3. Zum Beraterhonorar für Frau Dr. Jasper:
    Bei der überraschenden Wiedererweckung der Verkaufsverhandlungen des Abwasser-betriebs im März diesen Jahres wurde auch wieder zurückgegriffen auf die Beraterin Frau Dr. Jasper. Sie hat laut Zeitungsberichten von Ende 2002 vor Jahren ca. 250.000 Euro Beraterhonorar erhalten für die Beratung bei den bis dahin seit 2001 gescheiterten Verkaufsversuchen. Deshalb folgende Fragen zu ihrer erneuten Beratertätigkeit:
    a. Ist diese mit dem damaligen Honorar bereits abgegolten?
    b. Werden ihre Honorarkosten auf den potenziellen Käufer abgewälzt wie das laut Presseberichten bei der MEG-Umgründung mit Trienekens und beim RWW-Verkauf geschah?
    Wenn ja, werden dann alle Beraterkosten, d.h. die vor Jahren bereits gezahlten und evtl. hinzukommende, dem Erwerber des Abwasserbetriebs auferlegt?
    c.  Im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs tauchten seinerzeit 300.000 DM, also ca. 154.000 Euro, unter dem Titel "Beraterhonorare für geplanten Verkauf“ auf.
    Wie ist die Differenz zu den im Zusammenhang mit dem Baganz-Rücktritt in den Zeitungen genannten Honoraren zu erklären?
    d. Inwieweit sieht die Verwaltung grundsätzliche und vergaberechtliche Bedenken bei der Vorgehensweise, in einem Wettbewerb den späteren Erwerber die Beraterhonorare für den/die städtische/n Berater/in zahlen zu lassen. Immerhin soll es verschiedentlich damit Probleme gegeben haben, u.a. in Eschweiler, wo das Vergabeverfahren wiederholt werden musste und auch dieser Punkt von Relevanz war? (Beraterin dort war übrigens auch Frau Dr. Jasper)

Begründung

Alle o.g. Zahlen und Fakten stammen entweder aus Zeitungsberichten oder aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Deshalb ist auch nicht nachvollziehbar, welche Antworten auf die hier gestellten Fragen der Geheimhaltung unterliegen sollten.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Der Punkt wurde wie von den MBI beantragt, z.T. öffentlich behandelt. Nur noch MEDL (RWE-Gasenkel) und RWW (RWE-Wassertochter) waren als Bieter übrig. Das höhere und bessere Angebot war laut Verwaltung von MEDL, deshalb ihre Empfehlung, der SEM mit 74,9% MEDL-Anteil für 25 Jahre die Abwasserentsorgung zu übertragen.

Tags darauf war den Medien zu entnehmen, die Ver.di wolle ein Bürgerbegehren gegen die Abwasserprivatisierung mit MEDL starten. Mal `schaun!

 

Mülheim, den 20.04.04

Antrag zu TOP 14.1 „Sachstandsbericht zur Abwasserwirtschaft“ für den Hauptausschuss am 22.04. 2004     TO öffentlich

Nach nunmehr 3 Jahren ist der Verkauf des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung weder zum Abschluss gekommen, noch die Verkaufsabsicht aufgegeben worden. Die Verlagerung des Betriebes vom Gelände am Heifeskamp hat sich erheblich verzögert. Jetzt soll der Werkleiter des Abwasserbetriebes nach dem plötzlichen Ausscheiden der Geschäftsführerin der MEG, Gabriele Semmler, zusätzlich ihre Funktion (vorläufig?) mit übernehmen.

Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Kosten entstehen aus evtl. Schadensersatzforderung des Käufers des Heifeskamp-Geländes für die verzögerte Räumung des Grundstücks?
  2. Werden durch Herrn Günter Helmichs Übernahme der Geschäftsführung der MEG nicht Fakten geschaffen, die den Verkauf des Abwasserbetriebes in Kürze präjudizieren?

i.A der MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Und siehe da: Folgendes wurde den überraschten Zuhörern präsentiert:

Seit Ende März gibt es wieder verstärkte Bemühungen, den Betrieb nun doch zu verkaufen. Alle 5 ehemaligen Bieter sind angeblich noch im Rennen und - man höre und staune - Beraterin ist wieder die Geliebte des ex-OB, deren Fehlberatung für hunderttausende an Honorar (aus den Abwassergebühren!) das bisherige Desaster erzeugte! Anfang Mai sollen die Bieter Angebote abgeben und in der letzten Ratsitzung vor den Kommunalwahlen im Juli soll schnell noch alles beschlossen werden. Da passt es gut, wenn Betriebsleiter Helmich nun gleichzeitig auch noch nebenher schon mal Semmler-Nachfolger wird, oder? Und dass der überfällige Wegzug des Betriebes vom längst verkauften Heifeskamp immer wieder verschoben und mit fadenscheinigen bzw. falschen Auskünften Sitzung für Sitzung erklärt wurde, das wird nun erklärbarer. Die MBI werden zu dem vollkommenen Durcheinander einen Ratsantrag stellen, um wenigstens die verschiedenen Handlungsoptionen zu klären.

 

Mülheim, den 18.09. 2003

Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses am 9.10.03
TO: öffentlich

Schadenersatzforderungen gegen Frau Dr. U. Jasper bzw. ihr Rechtsanwaltsbüro im Zusammenhang mit ihrer Beratertätigkeit beim Verkauf des Abwasserbetriebs

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit für die aus der Beratungstätigkeit von Frau Dr. Jasper für die Stadt Mülheim alleine beim Abwasserverkauf entstandenen finanziellen Verluste Schadensersatz geltend gemacht werden können, sowie ggfs. die erforderlichen Schritte zur Durchsetzung dieser Ansprüche einzuleiten.

Begründung:

Frau Dr. Jasper hat bis Nov. letzten Jahres die Stadt Mülheim u.v.a. beraten beim bisher gescheiterten Versuch, den Abwasserbetrieb zu privatisieren. Es waren ihre Konstruktionen wie das unselige Beistellmodell oder von ihr angekündigte, aber nicht realisierbare, Steuervorteile usw., die nach der bereits 2001 erfolgten Ausschreibung zu immer neuen Verzögerungen, Abspringen von Bewerbern etc. führten. In Erwartung eines Verkaufserlöses von ca. 25 Mio Euro wurden diese Gelder im Vertrauen auf die richtige Beratung von Frau Dr. Jasper für Schulsanierungen im Haushalt eingestellt. Auch daraus  entstanden der Stadt weitere Probleme und Folgeschäden.

Durch die Beratungstätigkeit von Frau Dr. Jasper sind der Stadt Mülheim insgesamt weitere erhebliche finanzielle Nachteile entstanden, siehe ihr Modell für den Sporthallenneubau oder die horrenden Rückzahlungsforderungen der Karnap-Städte wegen offensichtlicher Versäumnisse bei der Ausgestaltung der MEG-Verträge mit Trienekens. In allen Fällen haben Mängel in der Beratung zu diesen Mißerfolgen geführt, die Honorare an Frau Dr. Jasper wurden aber in voller Höhe gezahlt. Daher wäre eine mögliche Haftung bzw. Minderung der Honorare dringend zu prüfen. Ein großes Anwaltsbüro wie die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ist für derartige Fälle natürlich auch entsprechend versichert.

Als erster Schritt muss daher für den offensichtlichsten Fall, den verpatzten Abwasserverkauf, überprüft werden, wie das Büro bzw. dessen Versicherung für die Schäden haftbar gemacht werden kann, und zwar möglichst zeitnah.

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

 

Mülheim, den 17.04.2003

Anfrage für den Hauptausschuss am 29.04.03 zum TO-Punkt  „Weiterentwicklung der Abwasserwirtschaft“
TO: öffentlich

Entgelt an die noch zu gründende SEM (Stadtentwässerung Mülheim GmbH) und Abwassergebühren

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zu erläutern, wie der im Vertragstext vorgesehene Festpreis von 4,65 Mio.Euro sich zusammensetzt. Wir bitten um eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung.
  2. Wie ist die Festpreisregelung mit der Verpflichtung zur Erhebung kostendeckender Abwassergebühren vereinbar, wenn der SEM ggfs. weniger Kosten entstehen, als dem Festpreis zugrunde gelegt wurden?
  3. Wie wären die Abwassergebühren zu verteilen, welche Kosten (z.B. Abschreibungen, Kapitalkosten, Sanierung) sind von der Stadt Mülheim aus dem Gebührenhaushalt außer dem Entgelt an die SEM noch zu bezahlen?

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

29.4.03: das Abwassergeschäft wurde erneut verschoben, weil nun der Überleitungsvertrag mit ver.di nicht unter Dach und Fach ist. Ob eine weitere Verschiebung des Verkaufs nicht den Heifeskamp-Deal gefährdet, der am 8. Mai entschieden werden soll, ist fraglich. Die Fragen oben werden schriftlich beantwortet.

 

Mülheim, den 12.12.02

„Nix mehr mit Abwassertricks“

MBI fordern Schluss mit dem Ausverkauf der verbliebenen Reste städtischen Tafelsilbers und Einstieg in den Prozess der Ruhrstadt!

Am 10. Nov. war in Kulmbach in Bayern das Bürgerbegehren „Nix mit Abwassertricks“ erfolgreich gegen den Versuch der Ratsmehrheit von CSU und SPD, das Abwassernetz per Crossborder-Leasing an einen US-Investor zu „verleasen“.  Daran sollte MH sich ein Beispiel nehmen!

Nach der vergaberechtswidrigen MEG-Umgründung mit Trienekens in 2000 verblieb der Rest des Eigenbetriebs Entsorgung als EB Abwasser. Verwaltungsintern (d.h. ohne polit. Entscheidung) wurde Frau Dr. Jasper beauftragt, den Verkauf vorzubereiten und später auch das Vergabeverfahren beratend zu begleiten.

Die MBI kritisierten Anfang 2001 aufs heftigste den hemmungslosen „Ausverkaufsrausch“, der unsere Stadt unter Beratung von Frau Dr. Jasper erfasst hatte. Leider standen sie damit völlig allein auf weiter Flur.

Die MBI forderten u.a. mit Presseerklärung vom 2.3.01 wenigstens: Kein Verkauf oder Umwandlung des EB Abwasser ohne ein Gesamtkonzept im Ver- und Entsorgungsbereich unserer Stadt „ und kritisierten u.a. das von Frau Dr. Jasper konstruierte recht abenteuerliche sog. Beistellmodell für die Kanalisation.

Ungeachtet dessen aber wurde der Abwasser-Verkauf ausgeschrieben und Verhandlungen mit verschiedenen Bietern geführt, obwohl der kurz später eingeleitete wettbewerbswidrige RWW-Verkauf an das RWE den möglichen Käufer, die nun 80%ige RWE-Tochter RWE präjudizieren werden musste!

Doch auch das kam nicht voran, u.a. weil das Jasper-Modell vom Finanzamt abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich wurde auch noch geprüft, das Kanalnetz zusätzlich per Crossborder-Leasing zu verkaufen. Durch das permanente Nachbohren der MBI gegen all musste dieses noch abenteuerlichere Handel aufgegeben werden - entgegen den Absichten von CDU, SPD, FDP und Grünen!
Und nun meldet das Innenministerium grundsätzliche Bedenken an, die eigentlich vor Beginn der Verkaufsbemühungen hätten geklärt werden müssen!

Kurzum: OB Baganz und seine Dauerberaterin, Frau Dr. Jasper, haben unsere Stadt in ein ziemliches Durcheinander geführt.

Beim Abwasser zeigt sich, dass alle MBI-Bedenken sich bestätigt haben. Frau Dr. Jasper hat für das gescheiterte Projekt ca. eine halbe Mio. DM kassiert und ohne sie muss nun mit hoffentlich kühlerem Kopf alles neu überdacht werden, ob der Abwasserbetrieb überhaupt noch verkauft werden kann und soll.

Die MBI werden sich weiterhin dafür einsetzen, den Eigenbetrieb Abwasser als inzwischen letzten Baustein der Grunddaseinsvorsorge in kommunaler Hand zu belassen, wie es das Grundgesetz auch eigentlich vorschreibt! Doch Stück für Stück wurden in Mülheim nahezu alle Möglichkeiten vertan, die verschiedenen Bereiche der Grundversorgung in Stadtwerken zusammenzuführen:

Schwarz-Grün hat dabei mit der MEDL-Gründung als RWE-Tochter 1997 die entscheidende Chance wissentlich vergeben. Baganz und seine Beraterin haben mit MEG und RWW als weitere RWE-Töchter den kommunalen Einfluss auf die Grunddaseinsvorsorge praktisch ausverkauft. Dafür hat die Stadt eine Gnadenfrist bekommen, um mit Filz und Schlendrian weitermachen zu können, denn nur die Haushaltslöcher dienten als Begründung.

Nun ist es an der Zeit, eine realistische Bestandsaufnahme zu machen und endlich in wirkliche Haushaltskonsolidierung einzusteigen. Die aber kann nur im Abbau des Kirchturmsdenken und Richtung Ruhrstadt liegen, wie die MBI es seit Jahren fordern!

P.S.: Seltsames: Innenministerschreiben vom 14.11. / Eingangsstempel 20.11. /23.11. Abgang Baganz / Kein Wort zu dem Schreiben im Hauptausschuss am 29.11. und auch nicht im Rat am 5.12..

 

Mülheim, den 13.9.02

Vorschlag für den Hauptausschusses am 1.10.02  TO öffentlich

Sachstand und weiteres Vorgehen beim Verkauf der Stadtentwässerung

Das ursprünglich vorgesehene sog. „Beistellungsmodell“, nach dem das Kanalsystem dem teilprivatisierten Abwasserentsorgungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollte, ist offenbar an der Ablehnung des Finanzamtes gescheitert. Aufgrund dessen haben Bieter ihre Angebote zurückgezogen. In der Berichtsvorlage V 02/380-01 hatte die Verwaltung ein modifiziertes Modell zwar erwähnt, aber nicht vorgestellt.

Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Sachstand des Verkaufsverfahrens zu berichten sowie ggfs. ein neues Modell der Abwasserwirtschaft für Mülheim dem Hauptausschuss vorzustellen. Da der WAZ vom 12.9.02 verschiedene Einzelheiten des Verfahrens zu entnehmen waren, hat auch die Öffentlichkeit ein berechtigte Interesse zu erfahren, wie es weitergehen soll bzw. kann. Von daher spricht nichts dagegen, den Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Insbesondere möge die Verwaltung die Beantwortung folgender Fragen in ihrem Bericht berücksichtigen:

  1. Welche  Bieter sind überhaupt noch im Verfahren?
  2. Welches modifizierte Modell wird angestrebt? Ist das neue Modell ggfs. mit den zuständigen Behörden abgestimmt und welche Stellungnahmen gibt es dazu? Ist dabei auch geklärt worden, ob eine neue Ausschreibung erforderlich ist?
  3. Wie soll das Verfahren weitergeführt werden, in welchem Zeitrahmen werden Beschlüsse angestrebt?

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

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