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MBI-Anfrage weiter unten auf dieser Seite  
Artikel, Leserbriefe, Stellungnahmen dazu von jenseits des Mülheimer Kirchturms

Mülheim/Ruhr, den 01.03.01

MBI - PRESSEERKLÄRUNG:

MBI stellen Anfrage zu den Auswirkungen des unsozialen Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechtes für Kinder

Seit Januar gilt eine Gesetzesänderung für Kinderunterhalt geschiedener und nicht-verheirateter Eltern.

Bisher floss den Unterhaltsflichtigen - zu ca. 90 % Väter - die Hälfte des Kindergeldes indirekt zu, da es von dem jeweiligen Satz in der "Düsseldorfer Tabelle" abgezogen werden konnte. Nun aber soll der Unterhaltspflichtige das "Existenzminimum des Kindes" sicherstellen - je nach Alter 480, 552 oder 689 DM. Das bedeutet:

Aus den 13 Gruppen der "Düsseldorfer Tabelle" müssen die Väter der unteren Gehaltsgruppen ab Januar mehr zahlen; das meiste diejenigen, die am wenigsten verdienen - bei unter 2400 DM Nettoeinkommen für ein Kind 135 DM zusätzlich. Ab der 6. Gruppe (Nettoeinkünfte über 3.900 DM) kann hingegen die Hälfte des Kindergeldes komplett abgezogen werden.

Dieses Kuriosum ist himmelhochschreiend ungerecht und hat bereits zu vielen Protesten und Umstellungsverfahren bei Jugendämtern und Gerichten in zahlreichen Städten geführt.

Denn geringer verdienende Väter, die sich um ihre Kinder auch noch kümmern und deren Betreuungsleistung überhaupt nicht angerechnet wird, sind durch diese Gesetzesänderung besonders benachteiligt. Ebenfalls stark betroffen werden etliche zahlreiche allein erziehende Mütter sein; die ca. 1 Millionen Kinder in Deutschland, die von der Sozialhilfe leben müssen, sehen von dem Geld nämlich keinen Pfennig, weil der vom Vater gezahlte Unterhalt komplett von der Sozialhilfe abgezogen wird.

Kurzum: Dieses unsoziale Gesetz, das wieder einmal lediglich den Rücken der Schwächsten belastet, bedarf eines hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes im Jugend- und Sozialamt. Es wird eine Lawine von Gerichtsverfahren in Gang setzen und viele Väter und Mütter in arge Bedrängnis bringen.

Um so wichtiger wird es sein, dass die Kommunen, die die Neuregelung des Unterhaltsrechts - dubioser Weise als Teil des Gesetzes "zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung"! - umsetzen müssen, dagegen protestieren und eine Änderung verlangen (vergl. beigefügten Rundbrief des Hessischen Landkreistages).

Die MBI haben die beigefügte Anfrage an den Jugendhilfeausschuss gestellt, um die bisherigen Mülheimer Erfahrungen mit der umstrittenen Neuregelung kennenzulernen.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim/Ruhr, den 28.02.01

Anfrage an den JHA am 12.03.01     TO: Öffentlich

Betr.: neue gesetzliche Regelung für Kindesunterhalt

Seit 1.1.2001 gilt eine neue Unterhaltsregelung bzgl. Kindesunterhalt und dabei der Anrechnung des Kindergeldes.

Die Verwaltung möge in dem Zusammenhang darlegen,

  1. welche wichtigsten Änderungen die Gesetzesänderung mit sich brachte
  2. welche Änderungen sich für die Eltern ergeben haben, die von der Sozialhilfe   leben müssen, und damit auch für die entsprechenden städtischen Stellen und Kassen
  3. inwieweit die Zahlungen von Unterhaltsvorschuss von der Neuregelung betroffen sind
  4. ob bisher Beschwerden oder Klagen im Zusammenhang mit der Neuregelung des Kindesunterhalts bei Jugend-, Sozialamt oder gar Amtsgericht vorliegen. Wenn ja, wieviele und zu welchen Punkten?
  5. ob die Einschätzung des Hessischen Landkreistages (siehe Anlage), dass diese Änderung des Kindesunterhaltsrechts "sozial ungerecht" und "verfassungsrechtlich bedenklich" ist und u.a. "zu einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand führen wird", von der Mülheimer Verwaltung geteilt wird. Wenn ja, was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um gegen diese Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Überarbeitung vorzugehen.

i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher

Anlage: Rundbrief des Hessischen Landkreistages Nr. 423/2000 zur Änderung des Kindesunterhaltsrecht: “Unsozial, bürokratischer Mehraufwand unvertretbar und verfassungsrechtlich bedenklich!”