Startseite Übersicht
Anträge/
Anfragen
zu
Mülheimer
Denkmälern
Anträge/Anfragen
Planungsausschuss
MBI-Vertreter
Lothar Reinhard
Heimaterde
Papenbusch
Auerstr.
Auerstr. 14
Thyssen-Villa
ind. Denkmäler
Streithof
Monning
ev. Akademie
Gartendenkmal Ostruhranlage
Denkmalschutzanträge Heimaterde

              Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite

Übersichtsseite zu BI “Historische Gartenstadt Heimaterde”
MBI-Presseerklärungen zur Heimaterde
Ereignisse und Links zu anderen Seiten zum Komplex Heimaterde ganz unten,
Liste
von hier aus per Link direkt erreichbar

Spannende Veranstaltung zum Thema Stadtentwicklung und Stadtplanung:
Stadtentwicklung für alle Bürger statt für wenige! 
mit

Zum Thema auch: Angriff auf die City von Walter Brune (!), Rolf Junker, Holger Pump-Uhlmann

Chronologisch sortierte Liste der MBI-Anträge/Anfragen
 zum Denkmalschutz für die Heimaterde
(in schwarz auf dieser Seite und per Link jeweils direkt zu erreichen)

 

Wasser marsch auf der Heimaterde: Wo vor Jahrzehnten bereits ein Bach floss konnten Mitte Oktober Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Bezirksbürgermeister Arnold Fessen einen neuen Wasserlauf eröffnen: Nach fünfmonatiger Bauzeit wird das Regenwasser aus der Heimaterde von einem rund 170 ha großen Gebiet nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet, sondern dem natürlichen Kreislauf zugeführt. Denn nun führt ein neues "Wasserbett" zum Borbecker Mühlenbach. Diese Renaturierung kostete insgesamt 710 000 EURO und wurde mit 80% aus Mitteln des Umweltministeriums gefördert. Mit der Eröffnung des neuen Baches nehmen nun jährlich 86 000 Kubikmeter Wasser einen neuen Weg.

Der Bach ist eine Bereicherung der Landschaft und erfreute bis jetzt die Spaziergänger. Aber nun versperrt ein 90m langer Zaun die Sicht auf den Bachlauf. Und ein weiter Zaun verhindert den gewohnten Spaziergang zum Bachlauf.

Wer genehmigt so einen Schildbürgerstreich? Deshalb folgende Anfrage

Mülheim, den 8.6.09

Anfrage für den Planungsausschuss am 16.6.09  TO öffentlich

Neubau an der Max-Halbach-Str., Flur 6, Flurstück 1050

Auf dem o.g. Flurstück, das im Liegenschaftskataster noch als "Unland" bezeichnet ist, enstand ein Wohngebäude. Am Grundstücksrand hinter den Leitplanken zur Max-Halbach-Str. wurde ein ca 70m langer, etwa 2m hoher Flechtzaun errichtet, der das Stadtbild deutlich verändert hat.

Hinter dem o.g. Flurstück befindet sich der im Zusammenhang zur Renaturierung des Halbach neu angelegte Fußweg. Seit kurzem macht ein Querzaun über den Fußweg diesen auf der Höhe des o.g. Flurstücks unpassierbar.

Die Verwaltung möge zu den genannten Vorgängen Stellung beziehen und insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Ist der Flechtzaun an der Max-Halbach-Str. in dieser Dimension zulässig und wurde er beantragt und genehmigt?
  • Ist der Verwaltung die Sperrung des Wegs für die Öffentlichkeit bekannt? Ist diese rechtmäßig?
    Wenn ja, wieso?
  • Wenn nein, was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um den öffentlichen Weg auch der Öffentlichkeit wieder zu öffnen?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

25.7.09: Um 15 Uhr Ortstermin an der Max-Halbach-Str., Treffpunkt Höhe Haltestelle Amselstr. zum Neubau an der Max-Halbach-Str. 151 und vor allem dessen Zäunen, die zur Straße die Sicht und nach hinten den Zugang zu dem gerade erst renaturierten Bach versperren. Die MBI hatten im letzten Planungsausschuss am 16.6. zu dem Zaunkönig aus der Heimaterde eine Anfrage gestellt. In der Sitzung selbst konnte die Verwaltung noch nichts sagen, so dass die Auskunft erst Wochen später und nach mehrmaliger Nachfrage ins Haus flatterte. Doch diese Antwort vermag die Sachlage nicht aufzuklären, wirft nur neue Fragen auf. Deshalb haben die MBI zusammen mit Anwohnern aus der Heimaterde nun einen Ortstermin angesetzt.
Der ca. 100m lange Zaun an der Max-Halbach-Str.(Bild rechts) versperrt den Blick auf das schöne Siepental, durch das der renaturierte Bach sich schlängelt, bevor er hochgepumpt in den Mühlenbach in Essen eingeleitet wird. Das Siepental wurde parallel ein Schotterweg angelegt, der nun in seinem letzten Stück nicht mehr zugänglich ist, genau hinter dem o.g. Haus mit dem Sichtzaun. Es ist nicht einzusehen, warum dieses schöne Talstück der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll. Der Sichtzaun in dieser Höhe hätte genehmigt werden müssen, wurde aber nicht beantragt, sondern hingesetzt.

 

18.6.09: Planungsausschuss vertagt auf September, nachdem die CDU Beratungsbedarf angemeldet hatte
8.6.09: Die BV 1 stimmte mehrheitlich (nur noch 4 SPD`ler von 19 BV`lern) gegen den
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans F 12b (Dreiecksfläche Schwarzenbeck-/Max-Halbach-Str.). Also neu im Planungsausschuss!

Im Planungsausschuss am 14. Mai 09 wurde auch der Punkt Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans F 12b (Dreiecksfläche Schwarzenbeck-/Max-Halbach-Str.) behandelt. Die CDU hatte in den Medien verkünden lassen, sie fände die Bebauung zu dicht, was sie auch de facto sein soll mit 60 Wohneinheiten. Der Siedlerverein, der sich anscheind als Makler von Immeo versteht, erhielt Rederecht und machte sich stark für die Pläne dieser massiven Innenverdichtung, alles angeblich für die älteren Leute aus der Heimaterde, wohlwissend, dass viele die Wohnungen nicht bezahlen werden können. Die CDU meldete Beratungsbedarf an. Daraufhin kamen SPD und Verwaltung mit der Drohung, dass Immeo dann ein 5stöckiges Gebäude hinsetzen würde, wie der uralte, überholte B-Plan von 1968 das zuließ. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. In Krisenzeiten wie diesen wird aber der börsennotierte französische Eigentümer FDL kein Geld investieren für ein nicht verkäufliches und noch weniger vermietbares Objekt. Deshalb besteht kein wirklicher Handlungsdruck. Für die CDU reichte die Drohung aber, sie verlangte eine Auszeit und stimmte danach mit SPD und FDP für den B-Plan, gegen den sie kurz zuvor noch erhebliche Bedenken öffentlich geäußert hatte.

Mülheim, den 22.1.10

21.1.10: Antrag für den Planungsausschuss am 26.01.10 und am 09.03.10, die BV 1 am 26.02.10, BV 2 am 01.03.10 und die BV 3 am 2.3.10 zur Änderung der „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2010" durch  Herabstufung der Priorität u.a. des Bebauungsplans  F 12b "Kleiststraße/Schwarzenbeckstraße (Dreiecksfläche)"

Mülheim, den 10.3.09

Antrag für den Planungsausschuss am 17.3.09 zu TOP 6 "Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2009" - Vorlage V 09/0078-01     TO öffentlich

Der Planungsausschuss möge beschließen,

  1. den Bebauungsplan G 14 "Tilsiter Str./Haustadtsfeld"
  2. den Bebauungsplan F 12b "Kleiststraße/Schwarzenbeckstraße (Dreiecksfläche)"
  3. die Bebauungspläne M 17 "Hochfelder Straße" und M 21 "Blötter Weg/Hundsbuschstraße"

in der Priorität abzustufen. Die Abstimmung soll zu jedem Punkt einzeln durchgeführt werden.

Begründung
Die US-Immobilien- und die darauf folgende schwere Finanzkrise haben auch bei uns eine große Wirtschaftskrise ausgelöst. Die vollen Auswirkungen werden sich wohl erst im Laufe des Jahres einstellen. Es ist zu erwarten, dass auch der Wohnungsmarkt davon zumindest in Mitleidenschaft gezogen werden wird. .........

Mit dem abgetrennten B-Plan F 12b strebt Immeo in dem Dreieck Kleiststr./Schwarzenbeckstr. in der Heimaterde eine recht massive Bebauung an. Ob dies unter den dramatisch geänderten wirtschaftlichen Bedingungen noch sinnvoll ist, sollte abgewartet werden. Hinzu kommt, dass schwer einzuschätzen ist, wie sich die Zukunft der Eigentümer, die börsennotierte französischen Reit Fonciere Developpement Logements (FDL), bei den gegebenen Turbulenzen an der Börse und im Finanzsektor gestaltet. ........

Wie der Vorlage zu entnehmen ist, wurden alleine in den letzten eineinhalb Jahren eine Vielzahl von B-Plänen rechtskräftig, die meisten davon für zusätzliche Wohnbebauung. Auch davor wurde in Mülheim bereits "gegen den Trend gebaut", wie einem WAZ-Artikel vom 19.6.08 zu entnehmen war: "Von den Bauämtern in NRW wurden 2007 fast 34.000 neue Wohnungen gemeldet. Das waren 42% weniger als 2006. .. während die Zahl der neuen Einfamilienhäuser um 9,4% zurückging ....... Mülheim baute im NRW-Vergleich gegen den Trend: 2007 wurden an der Ruhr 368 Wohngebäude errichtet, eine Zunahme von 174,6% - 2006 waren es 134 Gebäude. ....Hauptteil Einfamilienhäuser ..."

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

SPD, CDU, FDP stimmten gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich.

 

Mülheim, den 10.8.2007

Anfrage für den Planungsausschuss am 21. August 2007   TO: Öffentlich

Denkmalbereichssatzung Heimaterde und Baugenehmigungen in der Heimaterde

Die Verwaltung möge darlegen,

  1. in welchem Stadium sich das Verfahren zu der im Mai beschlossenen Denkmalbereichssatzung für die Heimaterde befindet und wann die Rechtsgültigkeit voraussichtlich hergestellt sein wird,
  2. ab wann der Quartiersarchitekt seine Stelle antreten wird,
  3. ob zusätzlich zu den Bauanträgen Felackerstr. und Neulens Höhe im Laufe der Ferien weitere Bauwünsche bzw. -voranfragen oder -anträge von Immeo für den Bereich der Heimaterde geäußert oder beantragt wurden. Wenn ja, für welche Bereiche?
  4. ob aktuelle Bauanträge nach den überholten B-Plänen wie dem F 1 von 1972 beschieden werden sollen, auch wenn diese der Denkmalbereichssatzung widersprechen.

 Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen

zu Pkt. 1: 
Die Offenlage der Denkmalbereichssatzung endet am 23.08.2007. Das Interesse an einer Einsichtnahme in die Satzungsunterlagen war bisher sehr gering. Nach Beendigung des Verfahrens soll der Satzungsentwurf zusammen mit der Wertung der eingegangenen Bedenken und Anregungen im Herbst 2007 erneut in die Beratungsgremien eingebracht werden. Sofern dort eine Beschlussfassung erfolgt, muss die Denkmalbereichssatzung anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Keine umfangreicheren Änderungen von Satzungsinhalten vorausgesetzt, könnte die Denkmalbereichssatzung Heimaterde voraussichtlich noch vor Ende des Jahres durch Bekanntmachung im Amtsblatt Rechtsgültigkeit erlangen.

Zu Pkt. 2:
Die Verwaltung hat vor kurzem einen in Mülheim ansässigen, in der Denkmalpflege erfahrenen Architekten mit einer Bauberatung der Bürger der Siedlung Heimaterde ausgewählt. Der Architekt wird an zwei Wochentagen (einmal vormittags, einmal nachmittags) jeweils für 3 Stunden den Bürgern, insbesondere den Bauwilligen der Siedlung vor Ort zur Verfügung stehen. Er soll bei der Klärung von Planungs- und praktischen Baufragen helfen und die vorhandenen und zukünftigen Inhalte des örtlichen Baurechts incl. der Denkmalbereichssatzung vermitteln, wie sie z.B. in der vorliegenden Gestaltungsfibel beschrieben sind. Es ist vorgesehen, für die Beratung auf städtische Räumlichkeiten in der Siedlung zurückzugreifen (z.B. in der Schule am Sunderplatz oder im Schulzentrum an der Kleiststraße).

Ort und genaue Sprechzeiten werden gerade mit dem Architekten abgestimmt. Die Termine sollen dann über die Medien bekannt gegeben werden. Die Beratung könnte ab September erfolgen und ist zunächst auf die Dauer eines halben Jahres befristet.

Zu Pkt. 3: Weitere Bauanträge liegen dem Bauordnungsamt nicht vor.

Zu Pkt. 4:
Aktuelle Bauanträge müssen dem jeweiligen Planungsrecht entsprechend genehmigt oder abgelehnt bzw. zurückgestellt werden. Sofern die Sicherungsinstrumente des BauGB (§§ 14 ff.) anwendbar sind, werden diese zum Schutz der Ziele der Denkmalbereichssatzung eingesetzt. Die derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne im Bereich der Heimaterde werden die Ziele der Denkmalbereichssatzung zukünftig planungsrechtlich absichern. Bestehende Baurechte auf Grund von Baugenehmigungen bzw. auf Grundlage positiver Bauvorbescheide werden nicht zurückgenommen, auch wenn sie den Zielen der Denkmalbereichssatzung ggf. widersprechen. Hier wird dem Vertrauensschutz Vorrang eingeräumt. Ungeachtet dessen soll im Rahmen der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne in Zusammenarbeit mit den Eigentümern darauf hingewirkt werden, dass diese Baurechte so modifiziert werden, dass sie dem Siedlungscharakter besser entsprechen, als dies die vorhandenen Baurechte tun.

I.V. Helga Sander

16.5.07: Folgender MBI-Antrag zum Schutz der Heimaterde erfolgreich! Endlich und höchste Zeit! Gestaltungssatzung und Quartiersarchitekt für die Heimaterde kommen noch in diesem Sommer

Mülheim, den 27.04. 2007

Antrag für den Planungsausschuss am 15.05.07
TO: öffentlich

Gestaltungssatzung Heimaterde und Quartiersarchitekt

Der Planungsausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. unverzüglich, möglichst noch vor Beginn der Sommerferien, den beschlossenen Quartiersarchitekten für die Heimaterde zu bestellen
  2. zur Juni-Sitzung des Planungsausschusses eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der eine verbindliche Gestaltungssatzung für den Denkmalbereich Heimaterde auf Grundlage der beschlossenen Fibel beschlossen und in Kraft treten kann.

Begründung

Die vor einiger Zeit bereits einstimmig beschlossene Gestaltungsfibel für den Denkmalschutz in der Heimaterde hat nur empfehlenden Charakter, da sie rechtsverbindlich erst in den Bebauungsplänen verankert werden soll. Deren Satzungsbeschlüsse aber werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit wurden eine Reihe Wohnungen von den neuen Eigentümern verkauft. Auch deshalb werden zunehmend Anträge für Um- und Anbauten gestellt, darunter auch solche, die der Denkmalfibel nicht entsprechen. Etliche Anträge wurden auch dem Planungsausschuss zur Kenntnis gebracht, bei denen trotz Veränderungssperre durch das jeweilige Bebauungsplanverfahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Da es bisher aber weder den Quartiersarchitekten gibt, noch die Denkmalschutzkriterien rechtsverbindlich sind, entscheidet das Bauordnungsamt von Fall zu Fall und auch nicht immer im Sinne der Denkmalschutzkriterien.

Deshalb ist es dringend, den Quartiersarchitekten zu installieren, damit dieser entsprechend der Denkmalschutzkriterien beraten kann. Um zu verhindern, dass dennoch an verschiedenen Stellen der beschlossene Denkmalschutz vor Inkrafttreten der verschiedenen Bebauungspläne verwässert oder stellenweise nicht umgesetzt wird, sollte möglichst umgehend eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung auf Grundlage der Fibel von Pesch&Partner beschlossen werden.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 20.11.06

Antrag an den Rat der Stadt am 14.12.06   TO: Öffentlich

Sozialcharta auch für Immeo-Mieter!

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beauftragt die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld, möglichst zeitnah und in Kooperation mit den OB-Kollegen anderer Städte mit größeren Kontingenten an Immeo-Wohnungen Gespräche mit der Firmenleitung von Immeo aufzunehmen, um für deren Mieter folgendes zu erreichen:

  • Lebenslanges Wohnrecht für Mieter/innen über 60
  • Vertraglich vereinbarter Kündigungsschutz von 10 Jahren für alle Mieter bei  Eigentümerwechsel
  • Begrenzung von Mieterhöhungen auf maximal 1,5% jährlich

Begründung:

Für Gagfah-Mieter existiert eine Sozialcharta, die sie schützt. Ähnliches gilt für die ehemaligen Viterra-Mieter. Für den Fall des Verkaufs der LEG-Wohnungen sollen ebenfalls Mieterschutzklauseln vertraglich vereinbart werden.

Nur Thyssen-Krupp hatte beim Verkauf seiner Wohnungen keine Schutzklauseln mit aufgenommen. Das hat z.B. in der Heimaterde, aber auch etwa Am Buchenberg, in Frohnhausen usw. für viel Unruhe, Verunsicherung und Angst bei den Immeo-Mietern gesorgt. Auch wenn die Städte keine direkten Einflussmöglichkeiten besitzen, sollten die Oberbürgermeister/innen dennoch und möglichst gemeinsam versuchen, baldigst Gespräche mit  Immeo zu führen mit dem Ziel einer verbindlichen Sozialcharta.

Auch die Fa. Immeo müsste ein Interesse daran haben, ihr schlechtes Image zu verbessern.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Der MBI-Antrag wurde von der Tagesordnung des Rates am 14.12.06 gestimmt mit der bürokratischen Begründung, das sei nicht im Zuständigkeitsbereich des Rates. Die OB versprach aber, einen Brief zu schreiben. Kurz vor Weihnachten erhielten die Fraktionen dann einen Vorschlag für einen solchen OB-Brief "zum Schutz der Mieter Heimaterde". Die MBI reichten noch einige Änderungsvorschläge ein die aber alle bis auf ein "n" (Grammatikfehler) unberücksichtigt blieben (s.u.). 

Der OB-Brief aber greift nach fester Überzeugung der MBI viel zu kurz und hilft nicht sehr viel weiter. Mehr dazu unter “MBI fordern Sozialcharta für Immeo-Mieter wie bei Gagfah oder Viterra“

 OB-Brief an Immeo bzw. GFR: MBI-Änderungsvorschläge in Rot:

Schutz der Mieter in der Siedlung Heimaterde in Mülheim an der Ruhr

Sehr geehrter Herr Dr. …,

der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat mich am 14. Dezember 2006 beauftragt, erneut mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Der Appell der Ratsmitglieder, den ich Ihnen hiermit übermittle, richtet sich an die GFR Immobilen GmbH und hat einen möglichst umfangreichen Schutz der bisherigen Mieter in der Siedlung Heimaterde zum Inhalt. Für Gagfah-Mieter existiert eine Sozialcharta, die sie schützt. Ähnliches gilt für die ehemaligen Viterra-Mieter. Für den Fall des Verkaufs der LEG-Wohnungen sollen ebenfalls Mieterschutzklauseln vertraglich vereinbart werden.  Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn ähnliche Klauseln auch von der GFR vertraglich zugesichert werden könnten.

Gemeinsam fordern wir die GFR auf, Mietern über 60 Jahren eine lebenslange Sicherung ihres Wohnrechtes zuzusagen und allen Mietern bei Verkauf ihrer angemieteten Immobilien an einen neuen Eigentümer einer Verlängerung des Kündigungsschutzes zuzusichern.

Gleichzeitig bitten wir Sie, gemeinsam mit der Stadt und interessierten Investoren Alternativen für seniorengerechtes Wohnen in der Heimaterde auszuloten. Streichen, dafür:

Sollte darüber hinaus noch Bedarf für seniorengerechtes Wohnen in der Heimaterde vorhanden sein, bitten wir Sie, gemeinsam mit der Stadt Mülheim Alternativen auszuloten, etwa für die in den sechziger/siebziger Jahren gebauten ca. 60 Altenwohnungen in der Leuthenstr., „Zwischen den Gärten“ und an der Max-Halbach Str. Diese wurden seinerzeit wegen  mangelnder Nachfrage in normale Mietwohnungen umgewandelt, könnten also wieder für seniorengerechtes Wohnen in der Heimaterde zurückgewidmet werden.

Mit freundlichen Grüßen

13. Jan. 07: "Heimaterde gerettet - Immeo kündigt weitreichenden Mieterschutz an"?? Bürgerinitiative: "Immeo versucht die sanfte Tour, bleibt in der Sache aber hart!" Wenn "Heuschrecken" Zugeständnisse machen ..... fordern die MBI weiterhin eine Sozialcharta für alle Immeo-Mieter wie bei Gagfah oder Viterra

  

Mülheim, den 17. 8. 2006

Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 28. August 2006    TO: öffentlich

Altenwohnungen  in der Heimaterde

Der NRZ vom 16. Aug. war zu entnehmen, dass der MWB ein 15 ha großes Areal von Immeo kaufen möchte, um dort Altenwohnungen zu bauen insbesondere angeblich für die Mieter, die Immeo bei seiner Verkaufsstrategie vor die Tür setzen will.

Laut NRZ ist das MWB-Vorhaben im Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung der denkmalwürdigen Heimaterde nicht vorgesehen. Eine zweigeschossige Bauweise würde sich auch auf die bestehenden Gärten erstrecken.

Deshalb möge die Verwaltung darlegen, um was es sich bei den MWB-Plänen genau handelt und inwieweit diese den bisherigen Beschlüssen und dem Konzept von Pesch&Partner widersprechen. In dem Zusammenhang möge die Verwaltung außerdem erläutern, wie und in welchem Zeitrahmen das begonnene Verfahren zur Denkmalschutzsatzung für die Heimaterde weitergeführt und endgültig beschlossen und verabschiedet wird, was bekanntlich eigentlich bis zu diesem Sommer geschehen sollte.

Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende

 

Mülheim, den 07.08. 2006

Anfrage für den Planungsausschuss am 15. 08. 2006    TO öffentlich

Bergbaufolgeschäden Heimaterde

In den letzten Wochen haben im Auftrag von Immeo – Wohnen auf deren Immobilienflächen in Heißen- Heimaterde im Bereich der Nollendorfstr. großflächige Verfüllungen von Bergbauhohlräumen stattgefunden.

Anfrage an die Verwaltung:

  1. Inwieweit sind weitere Gebiete und Straßen in der Heimaterde durch Bergbauhohlräume, die durch oberflächennahen Kohleabbau im neunzehnten Jahrhundert stattfand, gefährdet? Bereits vor 2 Jahren gab es im Bereich der Kolumbusstr. größere Verfüllungen von Bergbauhohlraum.
  2. Durch die Verfüllung im Bereich der Nollendorfstr. Nr. 5 bis 31 kommt es bei Niederschlägen zur Verdrängung des Sickerwassers, das jetzt in das unterhalb liegenden Siepental abgeleitet wird.
  3. Das Siepental zwischen Nollendorfstr. und Neulens Höhe wurde in den 1940ziger Jahren als Mülldeponie genutzt. Nach Auskunft von Anwohnern wurden dort auch Schadstoffe (Farben usw.) eingelagert. Ist diese Mülldeponie der Stadtverwaltung bekannt und aktenkundig und inwieweit könnten durch diesen neuen Erkenntnisse Umweltgefahren bestehen?

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen:

Gefährdung durch Altbergbau in Bereich Heimaterde

Für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauten ist das Bergamt Gelsenkirchen bzw. die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, zuständig.

Der Verwaltung liegen keine genauen Erkenntnisse über das Ausmaß von Bergbauhohlräumen aus dem 19. Jahrhundert im Stadtgebiet vor. Sichere Erkenntnisse über Gefährdungen durch Altbergbau sind nur durch umfangreiche Erkundungsbohrungen zu gewinnen.

Umweltgefahren durch Sickerwasserzufluß zum Siepental
zwischen Neulens Höhe und Nollendorfstr.

Die Verfüllung des Siepentals zwischen Nollendorfstraße und Neulens Höhe ist der Verwaltung bekannt und unter der Nr. L8-A1001 im Altlastenkataster verzeichnet.

Die Verfüllung wurde im Zuge des B-Planverfahrens F 11, Max-Halbach-Str. / Kleiststraße mittels einer orientierenden Gefährdungsabschätzung (die derzeit als Entwurf vorliegt) untersucht. Die Auffüllung konnte mit 19 Rammkernsondierungen abgegrenzt werden. Sie erstreckt sich nicht auf die privaten Hausgärten.

Im Zuge der chemischen Untersuchungen wurden erhöhte Gehalte an den Schwermetallen Arsen, Blei und Nickel sowie an Benzo(a)pyren festgestellt.

Unter Berücksichtigung der Nutzung der Fläche als Park- und Freizeitfläche liegen im Hinblick auf den Direkt-Kontakt (Gefährdungspfad Boden-Mensch) keine Überschreitung der Grenzwerte der BBodSchV vor und es sind somit auch keine Gefahren für den Menschen abzuleiten.

Eine Gefährdung des Grundwassers wurde aufgrund der nur sehr lokalen Belastungen im Rahmen einer Sickerwasserprognose nicht abgeleitet.

Der Umfang der Hohlraumverfüllungen der Immeo – Wohnen ist weder der Stadt noch dem Bergamt bekannt. Im Rahmen der dort durchgeführten Sicherungsmaßnahmen werden aber ausschließlich die Hohlräume im Fels verfüllt und verpresst. Es ist also nicht mit einem Einfluss der Verfüllmaßnahmen auf das Sickerwasser zu rechnen, da sich das Sickerwasser im wesentlichen in den Lockermassen oberhalb des Felshorizontes bewegt.

i. V.  Helga Sander, Umweltdezernentin

 

Mülheim, den 12.2.05

Anfrage für den Rat der Stadt am 24.2.2005
TO öffentlich

Heimaterde und andere ehemalige Thyssen-Krupp-Wohnungen in Mülheim

Ende Januar war der Verkauf des Wohnungsbestandes von Thyssen-Krupp an die amerikanische Bank Morgan&Stanley sowie mit wenigen Prozenten auch an die Corpus-Gruppe endgültig.

Die zukünftige Strategie der neuen Eigentümer, insbesondere bezogen auf Verkaufsabsichten und Mietergarantien, sind bisher aber nicht geklärt. Das Gespräch mit Vertretern von Thyssen-Krupp, Vertretern der Ratsfraktionen, der Bürgerinitiative und dem Siedlerverein bei der OB am 20. Jan. fand leider etwas zu früh statt. Im Januar bemängelte auch der Betriebsrat u.a. die ungeklärten Übernahmegarantien für die Mieter. Über Viterra, welche nun ebenfalls ihren Gesamtbestand verkaufen will, liest man häufiger in den Medien, welche Garantien sie ihren Mietern geben und die Diskussion darüber, ob und wie diese Mindestsicherheiten auf die Käufer übergehen sollen. Über die nun ex-Thyssen-Krupp-Mieter dagegen herrscht seit Monaten Funkstille.

Die Verunsicherung der ca. 4000 Mietparteien alleine in Mülheim über das, was von den Thyssen-Krupp-Nachfolgern zu erwarten sein kann, besteht daher weiter.

Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Hat es nach dem 20. Jan. Gespräche zwischen Vertretern der Stadt und der Wohnungsverwaltung von Thyssen-Krupp gegeben? Wenn ja, mit welchen neuen Erkenntnissen?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, zu welchen Garantien für die Mieter sich die Nachfolger von Thyssen-Krupp verpflichtet haben? Z.B. lebenslanges Wohnrecht für über 60-jährige oder grundsätzliches Vorkaufsrecht für die Mieter oder gewisse Begrenzungen von evtl. Mieterhöhungen oder ....?
    Wenn nein, hat die Verwaltung Gespräche aufgenommen, um einen evtl. Verhandlungsspielraum auszuloten – mit der Wohnungsverwaltung und/oder mit den neuen Eigentümern und zusätzlich mit den Düsseldorfer Ministerien und/oder ....?

L. Reinhard: MBI-Fraktionssprecher

Die Anfrage wurde von SPD, CDU, FDP und Grünen gnadenlos von der Tagesordnung gestimmt, was eigentlich nicht erlaubt ist!

Dez. 05: das Resultat: Halbherzigkeit rächt sich! Heimaterde wird endlich besser geschützt, doch die Mieter wurden den sog. Heuschrecken überlassen? Heimaterde gerettet heute, Heimaterde bedroht tags drauf. Was denn nun?  MBI beglückwünschen die Bürgerinitiative zu ihrem großen Erfolg bzgl. der Nachverdichtungsabsichten! Sie fordern den SPD-Chef Esser gleichzeitig auf, seine dümmliche Polemik und seine Beschimpfungen aufzugeben und als MWB-Chef endlich alles zu versuchen, um doch noch Teile der Heimaterde übernehmen zu können!

 

Mülheim, den 2. Januar 2005

Antrag für den Planungsausschuss am 18. Jan. 2005  TO öffentlich

Ziele der Bebauungspläne F 11 und F 12 ( Max-Halbach-Str./Kleiststr. und Kleiststr./Schwarzenbergstraße) in der Heimaterde

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim möge beschließen,

die Ziele der eingeleiteten Bebauungspläne F 11 und F 12 in der Heimaterde zu ändern, und zwar so, dass die zusätzlich vorgesehene Bebauung in den bisherigen Gärten ersatzlos gestrichen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden B-Pläne bei dem für den Sommer 2005 vorgesehenen Auslegungsbeschluss mit den entsprechenden Änderungen vorzulegen.

Begründung:

Die Ende 2002 eingeleiteten Bebauungspläne F 11 und F 12 haben mit ihren wenig behutsamen Verdichtungsabsichten sehr große Schwierigkeiten und massive Ablehnung durch die Bevölkerung erfahren und sind auf Eis gelegt worden.

Die Gestaltungsfibel für die Heimaterde wurde im Sommer beschlossen.

Das Gutachten des Landeskonservators zur Denkmalwürdigkeit der Heimaterde wurde in der letzten Sitzung vorgestellt und die Verwaltung versprach, zügig an die Umsetzung einer Denkmalbereichsatzung arbeiten zu wollen.

Inzwischen wurde bekannt, dass die Heimaterde als ein Teil des Immobiliengesamtbestandes von Thyssen-Krupp an ein Konsortium verkauft wurde.

In der Dringlichkeitsliste der Mülheimer Bebauungspläne 2004/2005 vom 29.12.04 (Vorlage V 04/1009-01) ist für F 11 und F 12 angegeben, dass im kommenden Sommer die Auslegungsbeschlüsse gefasst werden sollen.

Aus all den Gründen heraus ist es notwendig, dass jetzt die Ziele der beiden Bebauungspläne den Zielen des Denkmalgutachtens des Rhein. Amts für Denkmalpflege angepasst werden. Dies ist auch wichtig, um den Käufern des Thyssen-Krupp-Bestandes in der Heimaterde die Möglichkeiten eines spekulativen Umgangs mit diesem Teil der Heimaterde von vorneherein zu beschränken. Dass dies auch aus sozialen Gründen heraus dringend geboten ist, versteht sich von selbst.

Eine frühzeitigere Festlegung auf geänderte Ziele erspart der Verwaltung außerdem unnötige Arbeit bei den Untersuchungen und Erstellung der Unterlagen für den im Sommer geplanten Auslegungsbeschluss sowie für deren dann folgende Auslegung.

L. Reinhard: MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 1. Dezember 2004

Umformulierter Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 2. Dez. 2004 zu TOP 19.2 „Schutz der Heimaterde“, bisherige Vorlage A 04/0817-01
TO: öffentlich

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld, ihren Einfluss bei der Wohnungsgenossenschaft MWB, deren Aufsichtsratsvorsitzende sie auch ist, geltend zu machen und daraufhin zu wirken, dass der MWB in schnellstmögliche Verhandlungen mit Thyssen-Krupp tritt mit dem Ziel, deren Wohnungsbestand in Mülheim, zumindest aber die ca. 900 Wohnungen in der Heimaterde, ganz zu übernehmen.

Begründung

Nach ausführlicher Beratung im Planungsausschuss am 30.11.04 ändern wir unseren ursprünglichen Antrag wie folgt ab:

Punkt 1 des Antrags vom 20.10.04, Drucksache A 04/0817-01 „Schutz der Heimaterde“, - Bebauung Fuß- und Schulweg Zwischen den Gärten - hat sich von den Zeitabläufen her bedauerlicherweise überholt, da bereits Fakten geschaffen wurden, auch wenn diese in die erhaltenswerte Siedlungsstruktur der Heimaterde als historische Gartenstadt eingreifen und das Ortsbild in erheblichem Maße beeinträchtigen“.

Nichtsdestotrotz ziehen wir diesen Teil des Antrags zurück.

Begründung zu 2. des ursprünglichen Antrags wie zuvor.

Betont sei noch einmal:
Der MWB als solvente und erfolgreiche Wohnungsbaugenossenschaft erscheint prädestiniert und in der Lage, seinen Bestand um die Wohnungen zumindest in der Heimaterde erweitern zu können, ohne selbst in Probleme zu geraten.

Politik, Verwaltung und MWB müssen dafür an einem Strick ziehen, um diese verhältnismäßig große Aufgabe auch in Angriff nehmen und bewältigen zu können.

Deshalb muss ein deutlicher Ratsbeschluss Frau OB Mühlenfeld den Rücken stärken, damit sie ihr ganzes Gewicht einbringen kann, um den MWB zur baldigen Aufnahme von Verhandlungen zu bewegen.

L. Reinhard , MBI-Fraktionssprecher

vgl. Kandidatenbrief von W. Schmitz-Post zur Kommunalwahl Sept. 04 für den Wahlbezirk Heimaterde als

 

19.11.04: Der folgende MBI-Antrag vom 1. Oktober, Frau OB Mühlenfeld zu beauftragen, mit der Wohnungsgenossenschaft MWB, deren Aufsichtsratsvorsitzende sie auch ist, in schnellstmögliche Verhandlungen mit Thyssen-Krupp zu treten mit dem Ziel, deren Wohnungsbestand in Mülheim, zumindest aber die ca. 900 Wohnungen in der Heimaterde, ganz zu übernehmen, wurde zweimal von der Tagesordnung der Ratsitzung gestimmt und wird nun am 30. November im Planungsausschuss behandelt. NRZ: Briten nehmen Wohnungsriesen ins Visier. Terra Firma zeigt Interesse an Viterra und ThyssenKrupp Immobilien.Der MWB kaufte gerade das Siemens-Gebäude für 2,7 Mio, wo die Stadt ein Gründerzentrum haben will, es selbst aber nicht bezahlen kann! Es ist schon mehr als bedenklich, dass die Wohnungsgenossenschaft MWB Gewerbeimmobilien kauft, aber sich zur Heimaterde nicht rührt, weil OB und SPD nicht wollen! Unverantwortlich, denn die Zeit drängt.

Mülheim, den 1. Okt. 2004

Eilantrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 14. Okt. 2004
wiederholt als fristgemäßer Antrag an den Rat am 4.11.04
Ergänzungen für die Bezirksvertretung 1 am 12. Okt. 2004 in braun
Tagesordnung: öffentlich

Schutz der Heimaterde

Die Verwaltung möge darlegen, welche Fällgenehmigungen für welche Bäume in den ehemaligen Gärten „Zwischen den Gärten“ wann erteilt wurden und welche Ersatzpflanzungen wo vorgesehen sind.

Außerdem folgender Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:
Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld,

  1. unverzüglich Gespräche mit den Käufern der Thyssen-Krupp-Gärten am Fuß- und Schulweg "Zwischen den Gärten" aufzunehmen mit dem Ziel, diese über Grundstückstausch zum Verzicht auf die Umsetzung der Baugenehmigung auf o.g. Grundstücken zu bewegen.
  2. mit der Wohnungsgenossenschaft MWB, deren Aufsichtsratsvorsitzende sie auch ist, in schnellstmögliche Verhandlungen mit Thyssen-Krupp zu treten mit dem Ziel, deren Wohnungsbestand in Mülheim, zumindest aber die ca. 900 Wohnungen in der Heimaterde, ganz zu übernehmen.

Begründung:

zu 1:

Aus einem SPD-Flugblatt von Juni diesen Jahres:

Das Thyssen-Krupp-Bauvorhaben "Zwischen den Gärten" in der Heimaterde lehnen wir ab! Unsere Meinung ist klar und eindeutig. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Umgebung ein. Es beeinträchtigt das Ortsbild in erheblichem Maße. Es greift ein in die erhaltenswerte Siedlungsstruktur der Heimaterde als historische Gartenstadt. Die SPD Mülheim lehnt das Vorhaben ab und wird alles tun, es zu verhindern.“

Auch andere Fraktionen und Parteien äußerten sich genauso. Dennoch erteilte die Verwaltung am 28. August Baugenehmigungen. Obwohl dagegen von direkten Anliegern Widerspruch eingelegt wurde, wurden die Baugenehmigungen am 28. September – 2 Tage nach den Kommunalwahlen - rechtsgültig. Damit war der Vorbehalt der ebenfalls genehmigten Baumfällungen hinfällig und am 1. Oktober wurde auf 2 ehemaligen Gartengrundstücken am o.g. Weg der ausgesprochen gesunde Baumbestand entfernt incl. einer großen ehrwürdigen Kastanie. Die Bezirksvertretung 1, zuständig für das Fällen dieser Bäume, konstituiert sich erst am 13. Oktober.

Auf der Bürgerversammlung der Bürgerinitiative am 15. Sept. machte Prof. Günter den Vorschlag, den Versuch zu unternehmen, mit den Käufern der Gärten zu verhandeln, um eine Bebauung über Grundstückstausch doch noch abwenden zu können. Dies wurde bis heute anscheinend noch nicht in die Wege geleitet.

Deshalb greift der Antrag zu 1. den Vorschlag auf, um Frau OB Mühlenfeld und der Verwaltung dafür ein möglichst klares Votum und den Auftrag zu erteilen, diese wohl letzte Chance zur "Erhaltung des Ortsbildes und der Siedlungsstruktur der Heimaterde " an dieser zentralen Stelle zu nutzen.

Zu 2:

Mitte August war den überregionalen Medien zu entnehmen, dass der Thyssen-Krupp-Konzern sich von der gesamten Wohnungssparte mit knapp 50.000 Wohnungen en bloc trennen wolle. Welche unkalkulierbaren Risiken damit insbesondere für ehemalige Werkssiedlungen wie die Heimaterde und deren Mieter verbunden sind, liegt auf der Hand und wurde zuletzt in verschiedenen Zeitungsberichten auch durch die zuständigen Minister in Düsseldorf zuletzt deutlich geäußert.

In Mülheim hat Thyssen-Krupp laut NRZ ca. 4000 Wohnungen, davon 900 in der Heimaterde.

Es bietet sich an, über MWB oder SWB sofort mit Thyssen-Krupp in Verhandlungen zu treten, um zumindest die Heimaterde, nach Möglichkeit auch den gesamten Bestand in Mülheim, zu übernehmen. Nur dadurch können die Mieter und die Stadt vor unüberschaubaren und unkontrollierbaren zukünftigen Spekulationsrisiken wirksam geschützt werden. Der MWB als solvente und erfolgreiche Wohnungsbaugenossenschaft erscheint prädestiniert und in der Lage, seinen Bestand um die Wohnungen zumindest in der Heimaterde erweitern zu können, ohne selbst in Probleme zu geraten.

Politik, Verwaltung und MWB müssen dafür an einem Strick ziehen, um diese verhältnismäßig große Aufgabe auch in Angriff nehmen und bewältigen zu können.

Deshalb muss ein deutlicher Ratsbeschluss Frau OB Mühlenfeld den Rücken stärken, damit sie ihr ganzes Gewicht einbringen kann, um den MWB zur baldigen Aufnahme von Verhandlungen zu bewegen.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 18.06.2004 (7.7.04)

Antrag für den Rat der Stadt am 8. Juli 04 und für die Sitzung des Planungsausschusses am 6. Juli 2004
(Ergänzungsantrag zu Top 33.3 des Rates der Stadt am 8.7.04 -
Vorlage: A 04/0594-01)

Betr.: Denkmalschutz Heimaterde

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, der Rat der Stadt möge beschließen:

Bei der Beratung des Antrags im Planungsausschuss berichtete der Planungsamtsleiter, Herr Suttmann, dass die Stellungnahme des Landeskonservators am letzten Freitag eingegangen sei. Außerdem riet er davon ab, die eingeleiteten Bebauungspläne aufzuheben, da dadurch u.a. die Veränderungssperre mit aufgehoben werde.

Deshalb möchten wir unseren bisherigen Antrag A 04/0594-01 wie folgt ergänzen und abändern:

Vor Beratung und Beschlussfassung über den geänderten Antrag möge die Verwaltung die wichtigsten Empfehlungen des Landeskonservators in seiner Stellungnahme zur Heimaterde darstellen und erläutern.

Der Rat der Stadt möge danach beschließen (Änderungen zum ursprünglichen Antrag in Braun  unter 2.):

Der Rat der Stadt Mülheim spricht sich dafür aus,

  1. die Siedlung Heimaterde unter Denkmalschutz zu stellen und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle notwendigen Schritte dafür durchzuführen.
  2. Der Rat der Stadt beschließt in dem Zusammenhang, die eingeleiteten Bebauungspläne F 11 und F 12 aufzuheben
    Der Rat der Stadt beschließt in dem Zusammenhang, die Ziele der eingeleiteten Bebauungspläne F 11 und F 12 dergestalt zu ändern, dass die zusätzlich vorgesehene Bebauung in den bisherigen Gärten ersatzlos gestrichen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden B-Pläne in der ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen mit diesen geänderten Zielsetzungen zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
  3. und Professor Pesch als Berater zu engagieren sowohl für die Ausgestaltung der Gestaltungssatzung als auch zur Beratung von Bauordnungsamt sowie an- und umbauwilligen Einzeleigentümern.

Begründung:

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat im August letzten Jahres eine eindeutige Empfehlung auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Roland Günter an die Stadt Mülheim gegeben, die gesamte Siedlung Heimaterde als Denkmalbereich auszuweisen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung wird in Kürze die Stellungnahme des Landeskonservators vorliegen, so dass die planungsrechtliche Absicherung, eine Gestaltungssatzung u.v.a. erarbeitet werden kann.

Um weitere, das Ziel der Erhaltung des Denkmalbereichs konterkarierende bauliche Veränderungen zu verhindern, sollten alle erforderlichen Schritte möglichst schnell und reibungslos durchgeführt werden. Deshalb muss ein grundsätzlicher Beschluss des Rates dies jetzt absichern, auch um der Verwaltung bei Ermessensentscheidungen z.B. nach § 34 die notwendigen Vorgaben an die Hand zu geben. Sicherlich wären Irritationen wie bei den Bauvorhaben am Fußweg „Zwischen den Gärten“ nicht aufgetreten, wenn ein solcher Grundsatzbeschluss bereits existieren würde.

Die eingeleiteten Bebauungspläne F 11 und F 12 haben mit ihren wenig behutsamen Verdichtungsabsichten sehr große Schwierigkeiten und massive Ablehnung durch die Bevölkerung erfahren und sind auf Eis gelegt worden. Um der Bevölkerung glaubwürdig deutlich zu machen, dass die Vorhaben auch im politischen Raum nicht gewollt sind, müssen diese Bebauungspläne deshalb endgültig aufgehoben werden, zudem sie dem Ziel des Denkmalbereichs diametral widersprechen.

Prof. Pesch ist Mitglied des Gestaltungsbeirats und war über sein Büro an der Erstellung der Gestaltungsfibel für die Heimaterde beteiligt. Es bietet sich also an, ihn als Berater im o.g. Sinne zu engagieren.

L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter

Presseerklärung und Flugblatt zum o.g. Antrag:
Die Politik muss endlich Farbe bekennen zur Heimaterde!

 

Mülheim, den 2.6.04

Eilantrag für den Rat der Stadt Mülheim am 3. Juni 2004   TO: öffentlich

Moratorium zur weiteren Verdichtung in der Heimaterde

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr spricht sich gegen jegliche weitere Verdichtung in der Heimaterde aus, zumindest solange, bis nach Vorlage des Gutachtens zum Denkmalschutz durch den Landeskonservator endgültig beschlossen ist, welchen Status  die Stadt Mülheim der Heimaterde in Zukunft geben wird.

Der Rat der Stadt spricht sich insbesondere gegen die beantragte Bebauung in den Gärten entlang des Wegs „Zwischen den Gärten“ in der Heimaterde aus und beauftragt die Verwaltung, zumindest solange keine Baugenehmigung zu erteilen, bis fundierte Stellungnahmen sowohl von der Bezirksregierung wie des Städtebauministeriums eingeholt sind, in denen die Zulässigkeit des § 34, wie bisher von der Mülheimer Verwaltung angenommen, in den verschiedenen problematischen Aspekten bewertet worden ist.

Begründung:

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat im August 2003 eine Empfehlung auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Roland Günter an die Stadt Mülheim gegeben , die gesamte Siedlung als Denkmalbereich auszuweisen. Das zugehörige Gutachten des Landeskonservators wird in Kürze erwartet.

Um weitere, das Ziel der Erhaltung des Denkmalbereichs konterkarierende bauliche Veränderungen zu verhindern, sollten keine weiteren Baugenehmigungen für komplette Neubauten in Gärten der Heimaterde mehr erteilt werden, bis der zukünftige Status beschlossen ist.

Auch die Genehmigung der bereits gestellten Anträge nach § 34 am Weg „Zwischen den Gärten“ sollte nicht erteilt werden. Die bisherige Bewertung der Anwendbarkeit des § 34 durch das Mülheimer Bauordnungsamt erscheint zumindest zweifelhaft.

Die Eilbedürftigkeit ist dadurch gegeben, dass die Bauanträge gestellt sind und nach Auffassung der Mülheimer Bauverwaltung genehmigt werden müssten.

An einem möglichst einstimmigen Votum des Rates wird auch die Verwaltung nicht vorbeigehen. Für alle Parteien hätte das auch den Vorteil, dass sie sich eindeutig positionieren würden, womit der etwas verunglückte Eindruck aus der letzten Bürgerversammlung („Hü sagen und Hott meinen“) korrigiert werden könnte, so dass weiteren Missverständnissen gerade im anstehenden Wahlkampf der Boden entzogen würde.

Dieser Antrag beinhaltet keinen Stopp von eventuellen Genehmigungen von An- oder Umbauten irgendwo in der Heimaterde, sofern diese logischerweise den Charakter der Siedlung nicht beeinträchtigen und mit der Gestaltungsfibel sowie einem eventuellen zukünftigen Denkmalschutz nicht kollidieren.

L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter

Der MBI-Antrag oben wurde gegen den Willen von OB und SPD in der Tagesordnung aufgenommen. Er wurde dann von SPD, CDU und FDP abgelehnt und die OB sowie die Dezernentin Sander wollten deutlich machen, dass vorerst keine Baugenehmigung erteilt werde, man werde noch prüfen. Warum die Politik ihr Recht nicht wahrgenommen hat, klar und deutlich Stellung zu beziehen, zeigt die ganze Krux der Krise unserer Demokratie und warum die Glaubwürdigkeit fast auf dem Nullpunkt angelangt ist. Dennoch ein wichtiger Zwischenerfolg, weil die Baugenehmigungen nicht klammheimlich erteilt werden konnten! Es ist ein wichtiger Zwischenerfolg der BI Heimaterde und der vielen Bürger, die der OB auf der Bürgerversammlung ihre Meinung sagten, es ist aber auch ein Erfolg der Wachsamkeit der MBI.

 

Mülheim, den 15.5.04

"Zwischen den Gärten" oder demnächst eher "Zwischen den Häuserwänden"?

Anfrage an den Planungsausschuss am 1.6.04 TO: öffentlich

Heimaterde: geplante Bebauung am Fußweg „Zwischen den Gärten“
( Antworten der Verwaltung in braun)

Bereits im Planungsausschuss am 30.3.04 stellten wir die Frage nach den Planungen an dem Fuß- und Schulweg „Zwischen den Gärten“ bzgl. Bebauungswünschen in den Gärten im Teilstück zwischen Kleist- und Kolumbusstraße. Nach unseren Informationen ist der Investor noch nicht von seinen Absichten abgerückt. Die Verwaltung möge daher die folgenden Fragen beantworten:

  1. Wie ist der Sachstand zu der geplanten Bebauung? Wurden inzwischen Bauvoranfragen gestellt?
    Für die Bebauung „ Zwischen den Gärten“ liegen inzwischen 5 Bauanträge vor.
  2. Wurde inzwischen, falls die Absicht einer Bebauung weiterhin besteht, geprüft, wie die Verkehrsanbindung für die zusätzliche Wohnbebauung ermöglicht werden soll? Wie könnte eine Anbindung der beabsichtigten Baugrundstücke im Innenbereich überhaupt gestaltet werden (von welcher Seite her, welche Fahrbahnbreite mindestens, evtl. Umwidmung des bisher privaten Wegs?) und inwieweit widerspricht das ggfs. dem Sinn des § 34, nach dem genehmigt werden könnte, wenn überhaupt.
    Wäre die Anlage einer temporären Baustraße, z.B. über den heute gesperrten Zugang von der Kleistraße her rechtlich zulässig?

    Der Weg wird nach Angabe und Abstimmung mit dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau durch die Firma Krupp Hoesch Immobilien GmbH in einer Breite von 4,00 m ausgebaut. Die Häuser E-G werden an die Kolumbusstraße und die Häuser A-D an die Kleiststraße angeschlossen. Der Weg kann nicht als Durchfahrtsverbindung genutzt werden und bleibt im Eigentum der Firma Krupp. Die Erschließung der Hä user wird durch Baulast öffentlich rechtlich gesichert.
  3. Wurden die Eigentümer der Nachbargrundstücke von Kleist-, Kolumbusstr., Weidenweg und „Zwischen den Gärten“ informiert? In welcher Form müssen sie im weiteren möglichen Verfahren beteiligt werden und welche Einspruchsmöglichkeiten besitzen sie ggfs.?
    Eine Beteiligung der Anlieger ist in diesem Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich.

Die Voraussetzungen des § 30 BauGB liegen nicht vor; es handelt sich auch um keinen Außenbereich nach § 35BauGB. Die geplante Bebauung ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu bewerten.

Für die Anwendung dieser Vorschrift ist Voraussetzung, dass dieser Bereich und seine unmittelbare Umgebung nicht von planungsrechtlichen Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes erfasst wird. Zudem muss dieser (Umgebungs-) Bereich als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil in Erscheinung treten. Beides ist hier erfüllt.

• Der überplante Bereich liegt nicht innerhalb eines qualifizierten Bebbauungsplanes.
• Der ü berplante Bereich liegt zweifellos innerhalb der vorhandenen Siedlungsbebauung.

Bei der Prüfung ist zudem zu beachten, dass die nähere Umgebung durch die bereits vorhandene Bebauung an der Straße „Zwischen den Gä rten" (Hs. Nr. 1, 3, 5, 2 und 4) geprägt wird.

Bei Zulassung der beabsichtigten Bebauung entlang dieses Straßenbereiches würde somit lediglich die vorhandene Straßenrandbebauung ergänzt; die rückwä rtigen Grünflächen zwischen den Wohnhäusern in diesen Straßenbereichen bleiben erhalten.

 L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim, den 18. 3.04

Anfrage an den Planungsausschuss am 30.3.04  TO: öffentlich

Heimaterde: Bedeutung des Fußweges
„Zwischen den Gärten“ und Planungen dort

 

Gegenüber dem Schulzentrum Kleiststraße beginnt der Fußweg „Zwischen den Gärten“ der im 1. Teilstück nicht befahrbar ist, im weiteren Verlauf von und zur Kolumbusstraße hin zwar eng, aber befahrbar ist incl. parkender PKW`s dort. Bereits heute ist die Straße zu eng, so dass keine 2 Autos aneinander vorbeikommen und mitunter ist der Weg nahezu vollständig von parkenden Fahrzeugen belegt, da sich auf der östlichen Seite des Wegs 3 Häuser mit mehreren Wohnungen (ehemals Altenwohnungen) befinden. Der Weg dient u.a. auch als Schulweg.

Nun ließ Thyssen-Krupp letzte Woche Vermessungsarbeiten durchführen in verschiedenen heute noch als Gärten genutzten weiteren Grundstücken entlang des Wegs. Es steht also zu befürchten, dass zusätzliche Wohnbebauung in diesem Innenbereich beabsichtigt ist.

Deshalb folgende Fragen zu dem gesamten Bereich des Wegs zwischen Kleist- und Kolumbusstraße:

  1. Wem gehört der Weg „Zwischen den Gärten“ und welche Widmung bzw. welche Nutzungsmöglichkeiten sind heute dort gegeben? Welche sonstigen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind heute gültig für diesen Innenbereich?
    Antwort der Verwaltung: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens im Bereich Zwischen den Gärten richtet sich nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 3 BauNVO (Reines Wohn-gebiet). Der Weg ist im Eigentum der Firma Krupp Wohnungsbau GGmbH.
  2. Liegen der Verwaltung bereits Bauvoranfragen von Thyssen-Krupp für zusätzliche Bebauung entlang des Wegs vor? Wenn ja, nach welchen Bestimmungen des BauGB,  für wieviele der heutigen Gartengrundstücke und für wieviele zusätzliche Wohnhäuser mit wievielen verschiedenen Wohnparteien insgesamt?
    Mit Datum vom 06.02.2004 wurden 2 Rechtsauskünfte erteilt für eine Bebauung mit ins-gesamt 9 Einfamilienhäusern.
  3. Inwieweit wäre die Erschließung für weitere Wohnhäuser entlang des Wegs nach heutigem Stand überhaupt möglich und welche planungs- und ordnungsrechtlichen Schritte wären für eine Erschließbarkeit notwendig?
    Der Weg wird nach Angabe und Abstimmung mit dem Amt für Verkehrswesen und Tiefbau durch die Firma Krupp Hoesch Immobilien GmbH ausgebaut.
  4. Inwieweit müssen evtl. angrenzende Eigentümer an der Kleist- und an der Kolumbusstraße im möglichen Genehmigungsverfahren für die o.g. Gartenbebauung beteiligt werden? Ist das bereits geschehen?
    Eine Beteiligung der Anlieger ist seitens des Bauordnungsamtes nicht erforderlich.
  5. Inwieweit könnte zusätzliche Bebauung entlang dieses Fuß- und Schulwegs den Charakter der Siedlung Heimaterde zusätzlich beeinträchtigen und damit die Forderungen der Bürgerinitiative sowie des Landeskonservators zum Schutz der historischen Gartenstadt Heimaterde unterlaufen?
    Eine Beeinträchtigung der Siedlung Heimaterde ist nicht gegeben, da sich die Gestaltung der geplanten Bebauung an der Gestaltungsfibel für die Siedlung Heimaterde orientiert.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim, den 29.09.2003

Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 16. Oktober 2003
und für den Planungsausschuss am 14. Oktober 2003
TO: öffentlich

Denkmalschutz Heimaterde

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Siedlung Heimaterde unter Denkmalschutz zu stellen.

Begründung:

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat im August eine Empfehlung auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Roland Günter an die Stadt Mülheim gegeben, die gesamte Siedlung als Denkmalbereich auszuweisen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung bedarf es evtl. weiterer Gutachten und planungsrechtlicher Absicherung, eine Satzung muss erarbeitet werden u.v.a..

L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter

14.10.03: Planungsausschuss: Auf CDU-Antrag hin stimmten SPD, CDU und FDP bei grüner Enthaltung den obigen MBI-Antrag von der TO, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, Denkmalschutz für die gesamte Heimaterde in die Wege zu leiten. Peinlich nach den eindeutigen Versprechungen der OB-Kandidaten im März, speziell der neuen OB Mühlenfeld!? Ja+Nein: da Thyssen-Krupp sich nämlich als Investor für das Stadtbad und damit Ruhrbania gemeldet hat (vgl. Mülheimer Woche), läßt sich ein übler Kuhhandel vermuten, bei dem die Lebensqualität vieler hunderter Menschen in der Heimaterde für das Weiterbasteln am Luftschloss Ruhrwania geopfert
werden könnten! Jetzt wird auch klarer, wieso Thyssen-Krupp mit neuen Bebauungsvorschlägen in den Gärten der Heimaterde bei Sander &Co im Rathaus auftauchte!
Auch das eindeutige Votum des Landeskonservators scheinen die Lokalpolitiker in ihrem Gekungel einfach ignorieren zu wollen. Doch so einfach wird das nicht gehen, dafür waren alle Bürgerversammlungen Anfang des Jahres zu eindeutig und auch zu gut besucht.
16.10.03: Auf Vorschlag von OB Mühlenfeld stimmten SPD, CDU, FDP und Grüne den Antrag von der Tagesordnung! Dazu auch die MBI-Presseerklärung:
“Kein Kuhhandel mit der Heimaterde!”

Die BI "Historische Gartenstadt Heimaterde" hat alle Gruppen und Fraktionen im Rat um ihre jeweiligen Standpunkte innerhalb von 14 Tagen gebeten, um diese in einem Flugblatt allen Einwohnern der Heimaterde öffentlich mitteilen zu können. Richtig so!

 

Mülheim, den 16. September 03

Antrag zu TOP 12.1 des Planungsausschusses  am 23.09.03, TO: öffentlich            und zu TOP 20 Baugenehmigungsverfahren TO: nichtöffentlich

Betr. : Denkmalschutz Heimaterde

Der Planungsausschuss möge beschließen:

  1. Baugenehmigungen für Neubauten u.ä. im Gebiet der Siedlung Heimaterde werden zurückgestellt bzw. nur in Abstimmung mit den Denkmalbehörden entschieden, bis eine Denkmalschutzsatzung für die gesamte Heimaterde aufgestellt worden ist.
  2. Im Bereich des Bebaungsplans F 10, für den eine Veränderungssperre in Kraft ist, werden keine weiteren Anbauten usw. genehmigt, bis der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

Begründung

  1. Der Landeskonservator hat empfohlen, die gesamte Siedlung Heimaterde unter Denkmalschutz zu stellen. Um keine Fakten zu schaffen, die den Zielen einer noch zu erarbeitenden Gestaltungssatzung o.ä.. widersprechen könnten, sollten Baugenehmigungen in der Heimaterde zurückgestellt werden. Kleinere Um- oder Anbauten könnten zwar genehmigt werden, doch sollte auch dies ab jetzt nur noch in Abstimmung mit den Denkmalbehörden geschehen
    Eine zügige Aufstellung der Denkmalschutzssatzung und die Mitwirkung aller Beteiligten ist zudem am ehesten gewährleistet, wenn es im Vorfeld nicht die Möglichkeit für Einzelgenehmigungen gibt.
  2. Während der Gültigkeit einer Veränderungssperre bereits Veränderungen zu genehmigen, widerspricht dem Sinn des ganzen und präjudiziert die Ergebnisse eines laufenden Bebauungsplanverfahrens. Damit wird der Sinn der Bestimmungen des Baugesetzbuches konterkariert und ausgehebelt.
    Bereits die
    Genehmigung des nicht in die Umgebung passenden Anbaus Kleiststr. 73 trotz Veränderungssperre war äußerst bedenklich. Die  entstandene hohe Mauer im Garten zwischen den Doppelhaushälften gleicht auch eher einem Mahnmal, wie Stadtentwicklung nicht laufen darf.
    Deshalb dürfen in der Regel weitere Anbauten im Gebiet der Veränderungssperre des F 10, ob im einzelnen pässlich oder nicht, schon von Gesetzes wegen vor Ablauf der Sperre nicht mehr genehmigt werden dürfen, sinnvoller jedoch nicht mehr, bis der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Der o.g. Antrag erlebte folgende typisch Mölmsche Odyssee:

  1. er wurde nicht als solcher verschickt, sondern ohne Rücksprache im Rathaus in 2 Anträge gesplittet und neu getippt: Teil 1 für den öffentlichen Teil und Teil 2 für den nichtöffentlichen
  2. alle (SPD, CDU, Grüne, FDP) stimmten dagegen, beide Teilanträge öffentlich zu behandeln (Zitat: "die Verwaltung wird sich dabei schon etwas gedacht haben!" (Anmerkung der MBI: sicher, so wie das jeder Zensor tut)
  3. Antrag 1 wird bei 8:8 mit FDP+SPD-Stimmen (nicht CDU!) abgelehnt, womit sich z.B. Herr Mühlenfeld gegen die Versprechungen der SPD-OB Frau Mühlenfeld stellt!
  4. über den 2. Antrag wird nicht mehr abgestimmt, weil der erste schon abgelehnt worden sei. In Wirklichkeit hätte man über den Antrag eigentlich nicht abstimmen brauchen, weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist, außer halt in Mülheim

Fazit: Der Denkmalschutz für die gesamte Heimaterde ist nicht mehr aufzuhalten trotz solcher Peinlichkeiten

MBI und Bürgerinitiative bleiben am Ball, damit nicht noch ganz schnell für Thyssen-Krupp Fakten geschaffen werden.

P.S. Eine Abordnung von Thyssen-Krupp soll in den letzten Tagen u.a. im Rathaus gesichtet worden sein und soll neue Pläne vorgelegt haben!

 

Müleim, den 10. September  03

Anfrage Planungsausschuss am 23.9.03   TO: öffentlich

Denkmalschutz Heimaterde

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Günther im August der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mülheim empfohlen, die Siedlung „Heimaterde“ als Denkmalbereich auszuweisen.

Die Verwaltung möge berichten, wie sie in dieser Sache vorgehen will und welche Schritte bereits unternommen wurden.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim/Ruhr, den 05.02.01
bzw. Mülheim, den 03.02.03

Antrag für den Planungsausschuss am 20.02.01 bzw. 18.02.03:
TO: Öffentlich
(die folgenden 2 MBI-Anträge zum Schutz des Gesamtdenkmals Heimaterde wurden 2001 niedergestimmt und ein unverbindlicher Schutzstatus auf SPD-Antrag hin angenommen)

Betr.: Denkmalschutz Heimaterde

Der Planungsausschuss möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die noch nicht gesicherten Bereiche der historischen Siedlung Heimaterde beauftragt.  Inhalt des Bebauungsplanes ist auch eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB 1 sowie eine Gestaltungssatzung. (Im Antrag 2003 nur noch Erhaltungs- und Gestaltungssatzung)
  2. Die Verwaltung wird beauftragt gleichzeitig mit der Einleitung eines B-Planverfahrens (des Verfahrens) eine Veränderungssperre nach § 14 ff  BauGb 1 zu erlassen.
  3. Nach § 24 und 25 BauGb 1 sichert sich die Stadt ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken.
  4. Am Anfang des B-Planverfahrens (des Verfahrens) soll ein moderiertes  Zielfindungsverfahren stehen - mit allen Beteiligten unter der Leitung eines  externen Fachberaters.

Begründung:

Die Siedlung Heimaterde ist für die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie für das Ruhrgebiet von besonderer städtebaulicher und baukünstlerischer Bedeutung. Die noch nicht gesicherten Teile der Siedlung sind einem schleichendem Veränderungsdruck ausgesetzt.

Um die Siedlung in ihrer städtebaulichen Eigenart und Substanz zu sichern, bedarf es der Verabschiedung und Entwicklung eines wirksamen rechtlichen Instrumentariums.

Um Veränderungen vor Inkrafttreten des B-Planes zu verhindern ist eine Veränderungssperre notwendig.

Die Stadt sollte sich das Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken sichern, um die zukünftigen Eigentumsformen in der Siedlung offen zuhalten (z.B. Aufkauf von Wohnungsbestand durch die Genossenschaft MWB oder Gründung einer Genossenschaft Heimaterde).

Ein vorgeschaltetes Zielfindungsverfahren dient der Herstellung eines Konsenses unter allen Beteiligten - Siedler, Eigentümer, Politik, Verwaltung. Dadurch können spätere Auseinandersetzungen vermieden werden. Die Kosten für eine externe Fachmoderation belaufen sich auf 3.000,-- bis 5.000,--DM. Letzter Satz fällt 2003 weg.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 05.02.01 bzw. 03.02.03

Antrag an den Planungsausschuss vom 20.02.2001 bzw. 18.02.03 
TO: Öffentlich

Betr.: Denkmalbereich Siedlung Heimaterde

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Denkmaleigenschaft der historischen Werkssiedlung Heimaterde (Denkmalbereich nach § 5 Denkmalschutzgesetz) beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege überprüfen zu lassen.

Dabei soll die bauliche Entwicklung der Siedlung bis zum Jahr 1965 berücksichtigt werden (Einbeziehung von Kirchbauten, Schulen, Kindergärten, welche erst nach dem Krieg entstanden sind).

Begründung:

Die historische Werkssiedlung Heimaterde ist ein Beispiel gelungener Siedlungsplanung aus der Zeit der Zwanziger / Dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Sie wurde von dem hervorragenden Mülheimer Architekten Theodor Suhnel erbaut. In ihrer engen Bezogenheit auf die Topologie des Ortes ist ein charakteristisches Ortsbild entstanden, welches in dieser Ausprägung im Ruhrgebiet einzigartig ist. Während die Siepen (Taleinschnitte) als gemeinschaftliche Grünflächen von Bebauung frei bleiben, werden die Riedel (Höhenrücken) bebaut. Dabei passen sich die Gebäudestrukturen raumbildend organisch dem Geländeverlauf an. Öffentlicher Raum mit räumlich klar definierten Straßen, Plätzen und Grünbereichen steht klar getrennt dem internen Gartenbereich der Siedler gegenüber. Verschiedene Haustypen - Reihenhäuser, Kettenhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser - bilden ein überzeugendes Siedlungsgefüge.

Besondere städtebauliche Situationen werden durch speziell herausgearbeitete Haustypen wie z.B. Kopfbauten, Torhäuser, hohe Gebäuderiegel oder Turmhäuser betont. Dies ist beispielgebend auch für den Städtebau.

Die baugeschichtliche Entwicklung der Siedlung vom Heimatstil über die Neue Sachlichkeit bis in die vom Bauhaus beeinflußten 50er/60er Jahre ist ablesbar geblieben.

Gemeinschaftseinrichtungen wie Sportplatz, Siedlertreff, Zentrum zur Nahversorgung betonen und fördern den sozialen Zusammenhalt.

Die Siedlung Heimaterde ist somit ein wichtiges Zeugnis der Stadt- und Reviergeschichte, auf das Stadt und Siedler stolz sein können.

Ihre städtebauliche Gesamtanlage sollte als Denkmalbereich angemessen geschützt werden.

Eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Roland Günter, Oberhausen , wird nachgereicht. (...wurde in 2001 von der MBI-Fraktion eingereicht und kann von jedem Ausschussmitglied bei Bedarf eingesehen oder kopiert werden.)

i.A. der MBI-Fraktion:  L. Reinhard, Fraktionssprecher

die o.g. MBI-Anträge zum Schutz des Gesamtdenkmals Heimaterde wurden niedergestimmt und ein unverbindlicher Schutzstatus auf SPD-Antrag angenommen

 

Mülheim/Ruhr, den 21.11.00

Vorschlag g, § 6 an den Planungsausschuss vom 12.12.2000
Tagesordnung: Öffentlich
(Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen weiter unten)

Privatisierung in der Siedlung Heimaterde

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Ziele werden mit einer schleichenden Privatisierung von Wohnungsbestand und von einer "Überplanung" der Siedlung (siehe WAZ - Bericht vom 18. Nov. 2000) verfolgt? Wie wird sich die historische Arbeitersiedlung dadurch verändern? Sind Abrisse von Siedlungshäusern und Neubauten geplant oder beantragt? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
  2. Welche Regelung zum Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung und ihrer städtebaulichen Substanz bestehen bereits? Wie sind die Erfahrungen in der Praxis der Umsetzung?
  3. Welche zusätzlichen Regelungen sind erforderlich, um den Charakter der Siedlung als Ganzes zu bewahren?
  4. Wie ist zu verhindern, dass im Zeitraum bis zum Greifen eines verbesserten rechtlichen Instrumentariums für das Erscheinungsbild der Siedlung abträglichen baulichen Veränderungen eintreten?
  5. Wie sind zukünftige Spannungen und Konflikte zwischen künftigen Wohnungseigentümern und verbleibenden Mietern entgegenzuwirken,  um den sozialen Frieden zu gewährleisten?
  6. Haben bereits Gespräche mit dem Krupp/Thyssen-Wohnungsbau stattgefunden, um das Interesse der Stadt am Erhalt des Erscheinungsbildes der Siedlung und des sozialen Friedens seiner Bewohner zu verdeutlichen? Wie kann die Wohnungsbaugesellschaft diese Anliegen unterstützen?
  7. Sehen Stadtverwaltung und Politik die Möglichkeit, den in der Siedlung Heimaterde zur Veräußerung anstehenden Wohnungsbestand ganz oder teilweise durch den MWB (Mülheimer Wohnungsbau) übernehmen zu lassen?
  8. Liegen Planungen, Anfragen oder Anträge zur weiteren Verdichtung der Siedlung Heimaterde vor? Wenn ja, welche genau?

Begründung:

Die Siedlung Heimaterde ist eine der herausragenden Arbeitersiedlungen des Ruhrgebietes und ein wichtiges Zeugnis der Stadtgeschichte. Ihre städtebauliche Substanz, ihr Wohnwert und der soziale Frieden müssen erhalten bleiben.
Angesichts eines drohenden schleichenden Veränderungsprozesses (Verkauf von Siedlungshäusern, Abriss, Neubau) bedarf es Maßnahmen für einen wirkungsvollen Schutz der historischen Siedlung als Ganzes.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da die Siedlung sonst auseinanderfällt. Die Stadtverwaltung und die Politik müssen möglichst schnell reagieren und Verkäufer, Kaufinteressenten und verbleibende Mieter über die Interessen der Stadt nicht im unklaren lassen.

i.A. der MBI-Fraktion:  L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Betreff: Privatisierung in der Siedlung Heimaterde 

Zu Frage 1:

Die baulichen Veränderungen in der Siedlung erfolgen sowohl auf den Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes "Heimaterde - F 5" sowie in den nach § 34 BBauG zu bewertenden bebauten Innenbereichen. Innerhalb dieses Innenbereiches wurde bislang nur eine maßvolle, am Siedlungszusammenhang orientierte Bebauung genehmigt.

Zu Frage 2:

Innerhalb der Grenzen des o.g. Bebauungsplanes sind über eine Gestaltungssatzung Regelungen getroffen worden, die ein völliges gestalterisches Auseinanderbrechen der Siedlung bisher verhindern konnten. Trotz erheblichem Beratungsaufwand der Denkmalbehörde in bezug auf eine gestalterische Effizienz den Regelungen sind in Einzelfällen kritische Ergebnisse erzielt worden.

Zu Frage 3:

Die Erforderlichkeit zusätzlicher Regelungen ist unter den Gesichtspunkten der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen in der Verwaltung zu prüfen. Die bauliche Sicherung einer Siedlung scheitert häufig an der Eigentumsgarantie des Eigentümers. Hier sind durch die Politik im Rahmen der parlamentarischen Diskussion Prioritäten bei der Bewertung zu setzen.

Zu Frage 4:

Eine Handhabung in diesem Falle ist nur im begrenzten Rahmen möglich. Eine Ausweitung der bestehenden Gestaltungssatzung auf Bereiche außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes als Lösungsansatz wird geprüft. 

Zu Frage 5:

Auch städtebauliche Instrumentarien, wie z.B. eine Erhaltungssatzung helfen kaum zukünftige Spannungen und Konflikte abzubauen. Hier sind intensive Gespräche zwischen Verkäufer und Mieter ein bewährtes probates Mittel.

Zu Frage 6:

Die Siedlung Heimaterde ist seit Jahrzehnten baulichen Veränderungen unterworfen. Im damit verbundenen kontinuierlichen Kontakt zwischen Krupp/Thyssen-Wohnungsbau und der Verwaltung wurde der erhaltenswerte Charakter der Siedlung und der soziale Frieden unter den Bewohnern aus unterschiedlichen Blickwinkeln gesehen. Der soziale Frieden war aber nie grundsätzlich zwischen den Parteien umstritten.

Zu Frage 7:

Die Entscheidung muss durch den Mülheimer Wohnungsbau, insbesondere seinen fiskalischen Möglichkeiten vorbehalten bleiben.

Zu Frage 8:

Zwischen der Verwaltung sowie Vertretern von Krupp/Thyssen-Wohnungsbau hat es grobe Orientierungsgespräche zur weiteren baulichen Verdichtung in der Siedlung Heimaterde gegeben. Exakte städtebauliche Planungen wurden bisher nicht erstellt. Außer zwei Bauvoranfragen zur Errichtung von Wohngebäuden liegen der Verwaltung keine Bauanträge vor.

 

Ereignisse und Links zu anderen Seiten zum Komplex Heimaterde

  • Aug. 09: Kandidatenbrief von Dietmar Berg für den Wahlbezirk Heißen-Süd- Heimaterde zur Kommunalwahl 2009: “Ich kandidiere ich die MBI, weil es hchste Zeit ist, dass auch ein Bürger aus der Heimaterde, der mit den Sorgen und Nöten der Heimaterdler bestens vertraut ist, im Rat der Stadt vertreten ist“, als (42 KB)
  • 2. Dezember 06: Demonstration der Mieter der großen Wohnungsgesellschaften von Immeo,Gagfah, LEG, Annington,THS u.a. Motto: “Sicheres Wohnen statt Wohnungsmonopoly ! Heuschrecken haut ab... Menschen vor Profite!“ 12.00 Uhr, Auftakt am Frohnhauser Markt, E-Frohnhausen, anschl. Demo ins Essener Zentrum (Kopstadtplatz).  Aktion “Gemeinsam für Mieterrechte“ (mehr unter immeo-mieter@gmx.de )
  • 26.10.06: WDR-Fernsehsendung "Service Wohnen und Garten" ab 18.20 Uhr mit großem Bericht zur Heimaterde und zum erneuten Verkauf der ex-Thyssen-Krupp-Wohnungen
  • 19. 10.06: Mieterversammlung der ex-Thyssen-Krupp-Mieter ab 19.00 Uhr in der Gesamtschule Essen-Holsterhausen, Böcklinstr. 27, Straßenbahn Haltestelle Rubensstraße
  • 16.10.06: Bürgersprechstunde mit Dietmar Berg, Sprecher der Bürgerinitiative „Historische Gartenstadt Heimaterde“, Mitglied im Gestaltungsbeirat und sachkundiger Einwohner für Denkmalfragen im Planungsausschuss, von 17 bis 18 Uhr in der MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1. Themenschwerpunkte:  Schutz der Mieter der Heimaterde gegenübergegenüber jedem neuen Eigentümer, Aufwertung des Hauptbahnhofbereichs anstatt Flaniermeilenpläne mit ungewisser Zukunft.  Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind herzlich eingeladen.
  • 13.10.06: "Rollende Redaktion" der WAZ von 11 bis 13 Uhr am Sunderplatz in der Heimaterde im Gespräch mit Bürgern zu den brennenden Problemen wie Wohnungsverkäufen, Denkmalschutz und Altenwohnungen
  • 11.10.06: „Heimaterde darf nicht Spekulantenerde bleiben!" MBI fordern: "Sozialcharta wie bei den Gagfah-Wohnungen auch für die ex-Mieter von Thyssen-Krupp (vertraglich garantierter Bestandsschutz für alle bestehenden Mietverhältnisse, zumindestens genereller Kündigungsschutz für langjährige Mietern über 60 Jahre und die von Immeo versprochene 5-jährige Kündigungssperrfrist für alle Mieter)!  und mittelfristig die Übernahme der Mülheimer Mietwohnungen durch Mülheimer Wohnungsbaugesellschaften wie MWB und/oder SWB" mit Abriss der jüngeren Geschichte der Heimaterde, nachzulesen als (33 KB)
  • 7.10.06: Brief eines besorgten und wahlberechtigten Einwohners der Stadt Mülheim an alle Ratsfraktionen: “Können Sie mich bitte aufklären, was der erneute Verkauf des Wohnungsbestands für mich als Mieter der "Heimaterde" bedeuten wird? Ich erwarte von den gewählten Vertreter/innen der Fraktionen keine schon viel zu oft bemühten Floskeln. Wann wird der Rat der Stadt endlich wach und unternimmt etwas, anstatt sich in nicht gewollte und nicht zu finanzierende Abenteuer (Ruhrbania) zu stürzen!“
  • 5.10.06: Börsen-Zeitung: “Morgan Stanley verkauft Ex-Thyssen-Krupp-Wohnungen - 40000 Einheiten für 2,1 Mrd. Euro an den börsennotierten französischen Reit Fonciere Developpement Logements (FDL). Diese Summe entspricht genau dem Preis, der 2004 an Thyssen-Krupp gezahlt wurde. Das damals erworbene Portfolio wurde aber seither durch Verkäufe von 8 000 Einheiten auf 40.000 Wohnungen verringert, so dass ein kräftiger Gewinn gemacht wird.“ Aber das allertraurigste an der Sache ist, das immer noch einige Kommunalpolitiker versuchten, zu Lasten der Mieter mit Immeo Geschäfte zu machen. In den letzten Monaten stimmten z.B. fast alle Mülheimer Lokalpolitiker für weitere Baugenehmigungen für den Spekulantenverein, obwohl die Denkmalschutzsatzung für die Heimaterde immer noch nicht endgültig verabschiedet ist! Der MWB (Mülheimer Wohnungsbau - Chef ist der SPD-Vorsitzende, Aufsichtsratsvorsitzende die OB) will den Heuschrecken Grundstücke abkaufen, um 40 Altenwohnungen zu bauen, damit z.B. die vor die Tür gesetzten ex-Kruppianer unterkommen.
  • 3.10. 06: ”Das ist Dallas - in Mülheim an der Ruhr” (Prof. R. Günter)
    Offener Brief der von Immeo aus der Heimaterde vertriebenen Fam. Schmitt, nachzulesen als (20,2 KB): “Wir fordern ein lebenslanges Wohnrecht, jedoch mindesten 10 Jahre Kündigungsschutz bei allen Verkäufen und keine Mieterhöhungen. Wenn gesetzlich nichts mehr zu ändern ist (wie angeblich in unserem Fall), verlangen wir für diese Fälle zumindest die Umzugskosten durch Immeo und eine bestimmte Entschädigung für die nicht vorhergesehenen Ausgaben.“
  • 15.12.05: Halbherzigkeit rächt sich! Heimaterde wird endlich besser geschützt, doch die Mieter wurden den sog. Heuschrecken überlassen? Heimaterde gerettet heute, Heimaterde bedroht tags drauf. Was denn nun?  MBI beglückwünschen die Bürgerinitiative zu ihrem großen Erfolg bzgl. der Nachverdichtungsabsichten! Sie fordern den SPD-Chef Esser gleichzeitig auf, seine dümmliche Polemik und seine Beschimpfungen aufzugeben und als MWB-Chef endlich alles zu versuchen, um doch noch Teile der Heimaterde übernehmen zu können!
  • Kandidatenbrief von W. Schmitz-Post zur Kommunalwahl Sept. 04 für den Wahlbezirk Heimaterde als
  • Anfang Juli 2004: Der Landeskonservator zur Denkmalwürdigkeit der Heimaterde als   (179 KB)
  • 8.7.04: Wie Demokratie in Deutschland nicht gedacht war: Beispiel 2: Wie Demokratie missachtet wird, nur um sich zur Heimaterde nicht festlegen zu müssen
  • 11.6.04: Die SPD verteilt in der Heimaterde das Hochglanz-Flugblatt "Unser Interesse gilt der Erhaltung der Heimaterde" und ein "Extrablatt" mit folgendem Text: Das Thyssen-Krupp-Bauvorhaben "Zwischen den Gärten" in der Heimaterde lehnen wir ab! Ein großer Zwischenerfolg der BI Heimaterde und der vielen Bürger, die der OB auf den Bürgerversammlungen ihre Meinung sagten, es ist aber auch ein Erfolg der Wachsamkeit der MBI!
  • 10.6.04: MBI verteilen großflächig das Flugblatt “Demnächst zwischen Hauswänden oder weiter “Zwischen den Gärten”? in der Heimaterde als   (216 KB)
  • 9.6.04: Unter der Rubrik “Günter guckt hin” in der NRZ das Thema “Heimaterde, Filet vom Feinsten” schreibt Prof. Roland Günter u.a. “...  versprach Dagmar Mühlenfeld als Kandidatin ..., dass sie das Zubauen verhindern, die Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werde, wenn sie die Wahl gewinne. Sie gewann. Und seither laviert sie, verschiebt, fintiert, gibt doppeldeutige nichtssagende Statements - so dass sich jetzt Bürger betrogen fühlen. ....   der ganze Artikel als (216 KB)
  • 18. Mai 04: Veranstaltung der sog. Stadtkanzlei zum Thema Schutz der Heimaterde Flugblatt der BI , nachzulesen als (36 KB): “Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, wir bitten Sie, zahlreich an der Stadtkanzleiveranstaltung teilzunehmen und die Forderungen und Meinungen der „Heimaterdler“ der Stadtspitze und Verwaltung vorzutragen.” Es war interessant zu hören, dass OB Mühlenfeld ihre Versprechungen aus dem OB-Wahlkampf nicht mehr wahrhaben wollte: “Ich bin nun die OB aller Mülheimer o.ä.”. Mehr zu der Veranstaltung. Die MBI bleiben bei ihrer Forderung: “Kein Kuhhandel mit der Heimaterde für Ruhrbania, sprich den Stadtbadinvestor!”
  • Aug. 03: Das Landesamt für Denkmalpflege will die Siedlung Heimaterde unter Denkmalschutz stellen, wie die MBI es bereits 2001 beantragten! Die MBI beglückwünschen die BI "Historische Gartenstadt Heimaterde" zu ihrem Riesenzwischenerfolg und freuen sich mit den Bewohnern der Heimaterde!”
  • Grundlage ist das Gutachten von Prof. Roland Günter für die MBI aus Jan. 01: “Ich empfehle, das Gebiet der Heimaterde möglichst umfassend zum Denhmalbereich zu erklären” als (25,3 KB)
  • März 03: Die BI Heimaterde schreibt an den Landeskonservator und beantragt Denkmalschutz für das gesamte Ensemble der Heimaterde.
  • Feb. 03: MBI-Flugblatt Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses am 18.2., zum Thema Schutz der Heimaterde
  • Jan. 03: Flugblatt und Unterschriftenliste der Bürgerinitiative Historische Gartenstadt Heimaterde   “Gartenstadt Heimaterde - Wie lange noch?” als  (108 KB)
  • MBI- Aufruf  Dez. 00 an die Mieter der Heimaterde, eine Bürgerinitiative als Schutzgemeinschaft zu gründen  
  • MBI-Presseerklärungen zur Heimaterde