Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite MBI gratulieren der EBI - Essener Bürger Initiativen für ihren Riesenerfolg:
die weitere Ausdehnung von Bauplänen in Haarzopfer Freiflächen ist gescheitert!
Liste von Links zu anderen Seiten im Zusammenhang mit dem Mülheimer FNPMBI-Anträge zum Flächennutzungsplan auf dieser Seite weiter unten aus der Übersicht per Link jeweils direkt erreichbar
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.1.10: Antrag für den Planungsausschuss am 26.01.10 und am 09.03.10, die BV 1 am 26.02.10, BV 2 am 01.03.10 und die BV 3 am 2.3.10 zur Änderung der „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2010"
durch Änderungsverfahren für den B-Plan „Ruhrpromenade – Innenstadt 31“ und den Bebauungsplan "Friedhofstr./ Heerstr./Duisburger Str. M 8",
alleroberste Priorität für den M 22 „Begradigung der Duisburger Straße“ Herabstufung der Priorität der Bebauungspläne G 14 "Tilsiter Str./Haustadtfeld", F 12b "Kleiststraße/Schwarzenbeckstraße (Dreiecksfläche)", M 17 "Hochfelder Straße", M 21 "Blötter Weg/Hundsbuschstraße"und S 16 „Bruchstr./Zukunftsschule“
08.10.02: MBI-Kurzkommentar zum Auslegungsbeschluss des Flächennutzungsplans (FNP) mit Verweis auf die Vorgeschichte: “Zurück zur Realität und zur kompakten Stadt!”
28.08.01: erneuter Antrag an Planungsausschuss und Rat der Stadt zu beschließen, die z.Zt.
gegebenen Vorgaben und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wieder nach unten zu korrigieren, und zwar dergestalt, dass bei allen weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten
Stadt" wieder als Grundlage genommen wird.
06.08.01: Vorschlag für den Planungsausschuss, nach dem WAZ -Bericht "RP: Genügend Platz für bauwillige Mülheimer", die genauen Ergebnisse dieser Erhebung dem Planungsausschuss
vorzutragen und darzulegen, welche Konsequenzen aus diesen Ergebnissen für die Mülheimer
Bauleitplanung und ggf. für die Praxis von Baugenehmigungen gezogen werden könnten oder sollten.
Protokollauszug zum TOP
05.02.01: Antrag an den Planungsausschuss zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der
jüngsten KVR-Bevölkerungsprognose für Mülheim für die Aufstellung des neuen FNP und des VEP ergeben. Protokollauszug von der Sitzung zu dem TOP
27.11.00: Antrag an Planungsausschuss und Rat der Stadt zu beschließen, die z.Zt. gegebenen
Vorgaben und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wieder nach unten zu korrigieren, und zwar dergestalt, dass bei allen weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten Stadt"
wieder als Grundlage genommen wird.
05.05.00: Anfrage an den Planungsauschuss, einen Sachstandsbericht vorlegen zum Verfahren der
Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes.
Spannende Veranstaltung zum Thema Stadtentwicklung und Stadtplanung: Stadtentwicklung für alle Bürger statt für wenige! mit 
Zum Thema auch: Angriff auf die City von Walter Brune (!), Rolf Junker, Holger Pump-Uhlmann
Und zum 1. April: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB) Chronogisch sortiert: Links zu anderen für den FNP relevanten Themen
- 7.5.09: Schöner Zwischenerfolg der
BI Scheuerbach. Auf der gut besuchten Bürgerversammlung stimmte fast die gesamte Politik
den Bürgern zu, kein Waldstück am Lönsweg in Bauland umzuwidmen, wie von SPD+CDU bisher beschlossen und im RFNP auch vorgesehen
- 6.4.09: Vorschlag für die Bezirksvertretung 3 am 23.4.09 darzustellen, auf welcher Grundlage am Lönsweg in Broich auf einem
Grundstück, das zum Wald zählt, alle Bäume und Sträucher entfernt wurden. Sind der Verwaltung die Absichten des
Grundstückseigentümers bekannt? Welche planungsrechtlichen Schritte wären erforderlich, um das Grundstück zu bebauen?
- 2.4.09: Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 27. April 2009, ursprünglich Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 26.3.09,
vom Rat an den Planungsausschuss am 12. Mai 2009 verwiesen, die Verwaltung zu beauftragen,
ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan "Ruhrpromenade - I 31" vorzubereiten, das in der kommenden Beratungsrunde und im Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschlossen wird
incl. einer neuen Runde der Bürger- und ggfs.
auch der Beteiligigung der Träger öffentlicher Belange parallel dazu. Baumaßnahmen wie Hafenbecken und Abriss der overflies von der Konrad-Adenauer-Brücke werden zurückgestellt.
- 20.3.09: Die Bevölkerung schrumpft deutlicher als erwartet und die Bebauungs-Orgien werden noch verstärkt!
Unglaublich, wie Mülheim sehenden Auges weiter Crash-Kurs fährt!
- 15.10.08: Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) liegt vom 20.10. bis 22.12.08 aus.
Anregungen und Bedenken können und sollten eingereicht werden!
- 17.11.08: Vorschlag für die Bezirksvertretung 3 am 5.12.08 zum
Bebauungsvorhaben Hantenweg, Flurstück 622 die planungsrechtlichen Grundlagen vorzustellen, die bisher bekannten Bauabsichten
und das eventuell notwendige Verfahren erläutern.
- 3.6.08: Mülheimer Betonpolitik und kein Ende?
Jetzt Tilsiter Straße/Oppspring am Rumbachtal?
- 26.3.08: Abriss für einen weiteren Discounter,
dieses Mal Aldi Heidestr
., mit dem das Stadtteilzentrum Styrum endgültig geschwächt wird
- 5.3.08: Hurra, das Winkhauser Tal wurde erneut gerettet! Beliebtes Naherholungsgebiet und Teil des Regionalen Grünzugs B im Grenzgebiet Essen/Mülheim wird nicht angefasst!
Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim hat heute einstimmig die
M&B-Pläne zur Ausweisung von Gewerbegebiet im Winkhauser Tal abgelehnt. Das Stadtplanungsamt hatte die MBI-Argumente
fast vollständig übernommen und kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.
- 27.12.07: Der Penny-Markt verlässt in den nächsten Monaten das Depot an der Duisburger Straße, ein Schlusspunkt unter eine
seit Jahren geduldete Fehlentwicklung, die das Stadtteilzentrum Speldorf sehenden Auges veröden ließ.
Der letzte macht das
Licht aus? Städtebauliches Fiasko wider besseres Wissen!?
- 14.11.07: MBI-Vorschlag für den Planungsausschuss am 27.11.07
zum überdimensionierten Bauvorhaben Langensiepenstraße, das wegen des antiquierten B-Plans rechtlich möglich ist, real aber nicht in die Umgebung passt
- 27.9.07: Beschwerdebrief an RP Büssow: Betr.: Großflächiger Einzelhandel und Genehmigungspraxis der Stadt Mülheim, hier
„Errichtung eines zusätzlichen Einzelhandelszentrums an der Düsseldorfer Straße“
- 10.1.07: Anfrage für den Planungsausschuss am 12.12.06 und die Bezirksvertretung 1 am 22. Januar 2007 zu berichten, wie weit die vom Landeskonservator im Mai beauftragte
Eintragung des Gartendenkmals Ostruhranlagen gediehen ist
- 23.10.06:
Antrag und Anfrage für den Planungsausschuss am 14. Nov. 2006 zu
Stellplatzverpflichtung und Parkkonzept für das neu Bürgeramt Löhstraße und das neue „technische Rathaus“, Hans-Böckler-Platz
- 10.8.06: Kein Großbaumarkt auf dem SMH-Gelände!
"Weiter einfallslos und für die Stadtentwicklung kontraproduktiv!"
Baumarkt über Hintertür der Vorfinanzierung der Tangente: Den Teufel mit dem Belzebub austreiben? MBI-Antrag, die Diskussion um den Großbaumarkt an Neustadt- und Dümptener Straße zu beenden und die Verwaltung entsprechend anzuweisen
- 2.8.06: Brief an RP Büssow mit der Aufforderung zum Eingreifen wg. Großflächigem Einzelhandel und seltsamer
Genehmigungspraxis der Stadt Mülheim zur Errichtung von 2 Lebensmitteldiscountern am Hingberg auf dem Grundstück der insolventen Mercedes-Niederlassung
- Pfingsten 2006: Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem Bebauungsplan
"Ruhrpromenade -Innenstadt 31" (Ruhrbania) zeigen, dass die Argumente von MBI und der BI zum "Schutz der Ostruhranlagen"
von vielen Seiten geteilt und unterstützt werden. Wenn u.a. die IHK sehr deutlich eine
Schließung der Ruhrstraße als Fehler ansieht, das Staatliche
Umweltamt Wohnen sowohl im Stadtbad wie im geplanten „Tor zur Stadt“ - einem 10stöckigen Hochhaus an der Nordbrücke - als
problematisch ansieht, wenn selbst das eigene Umweltamt ein erhebliches Kompensationsdefizit von 2,5 ha neuer Waldanpflanzung(!) ermittelt und der Landeskonservator die Ostruhranlagen unter Denkmalschutz stellte, dann wird deutlich,
dass die Realisierbarkeit der Ruhrpromenade mit neuem Stadtquartier selbst unabhängig von der allerheikelsten Frage, nämlich
der Finanzierung
, an einem sehr dünnen Faden hängt! Lehren aus Kalkar und Metrorapid gemäß einer Weisheit der Dakota-Indianer müssten sein: ”Wenn Du merkst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab” als (34 KB)
- 21.10.05: Getreu der Horn`schen Forderung „Kurze Beine, kurze Wege“
MBI-Antrag an BV 3, Schul- und Sportausschuss zu
beschließen, die Sportanlage Hochfelder Straße als Gegenfinanzierung eines möglichen Stadionneubaus nicht in Betracht zu ziehen. Es handelt sich nämlich auch um eine Schulsportanlage. Eine Umwidmung zur Wohnbaufläche sollte deshalb unterbleiben
- 12.9.05: Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am 27.9.05 zu
Bauanträgen und Bauvoranfragen für Lebensmitteldiscounter außerhalb der Stadtteilzentren und Wohngebiete
- Aug. 05: MBI beantragen
Konzept gegen die Verödung der Stadtteile und speziell die Grundstücke Mergelstraße/ Ecke
Friedhofstraße/ Neptunweg (Speldorfer Tongrube) und das Gelände der seit langem aufgegebenen Tankstelle Ecke Saarner Straße/Böllerts Höfe in Broich als Standorte für Lebensmitteleinzelhandel o.ä. planungsrechtlich zu untersuchen.
- 23.6.05: Landschaftsbeirat legte im April 2005
Widerspruch gegen die geplante landschaftsrechtliche Genehmigung des Baus einer riesigen Reitanlage am Oemberg ein. Vor der Landtagswahl schloss die SPD sich dem an, danach stimmte sie im Rat heute
für die Reitanlage. Nun muss die Landesbehörde entscheiden.
- 1.6.05: Hurra, der
Eiertanz um die Rumbachtalwiese ist beendet! Glückwünsche der MBI an die erfolgreiche Bürgerinitiative!
- 31.3.04: “RP nach 4 Jahren endlich auch so weit wie die alten MBI-Anträge und verlangt Rücknahme der überhöhten Mülheimer
Bevölkerungsprognosen! Doch ein realitätsblinder Ausschuss ignoriert selbst den RP!” MBI fordern erneut
„Denkpause" beim Flächennutzungsplan und einen gemeinsamen Flächennutzungsplan mit den Nachbarstädten.
- Dez. 03: Auch der
B-Plan “Solarsiedlung” Kuhlenstr.” ist nach jahrelangem Siechtum gescheitert!
- Dez. 03: Riesenerfolg für die “BI Luftnot Heißen”:
B-Plan “Diepenbeck/ Velauer/ Tinkrathstr.” zum zweiten Mal gescheitert!
- 20. Jan. 03: Antrag für den Planungsausschuss am 28.1.03 zur Behandlung des TOP 15
„Baugenehmigungsverfahren“ lfd. Nr. 3 - Bau einer Flugzeughalle des Aero-Club - in öffentlicher Sitzung und Antrag auf Vertagung
- 3. Dez. 02: Planungsausschuss mit Hauptpunkt: Auslegungsbeschluss Flächennutzungsplan (FNP), nachdem keine andere Fraktion auf den MBI-Vorschlag eingegangen war, dies zurückzustellen und erst
städteübergreifend FNP-Planung einzuleiten. Es
wurde noch kein Beschluss gefasst, aber weitere mögliche Gewerbeflächen wurden vorgestellt, u.a. Zeppelinstr./Schlippenweg (Grünflächen
hinter der Rembergschule), Lilienthalstr./Schürfeld (z.T. Landschaftsschutzgebiet gegenüber dem Flughafen) und Grüner Weg/Bauersfeld in Dümpten an der Stadtgrenze zu Oberhausen (im Grünzug B!)
- 19.11.02: Anfrage an den Planungsausschuss am 3.11.02 zum
Sachstand Bauvorhaben Bauernmarkt an der Zeppelinstraße, nachdem der ursprüngliche Bauantrag für den Bauernmarkt an der Zeppelinstraße zurückgezogen worden war und für eine
„abgespeckte“ Variante ein positiver Vorbescheid erteilt wurde. Anwohner protestierten gegen das Vorhaben, weil ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Parsevalstr. und Neckelstr. zu befürchten ist.
- 12. Nov. 02: Sondersitzung von Planungs- und Umweltausschuss zum Flächennutzungsplan: Zur
MBI-Forderung nach einem städteübergreifenden FNP:
Schweigen von allen Parteien, peinlich! Kirchturmsdenken und Betonpolitik in hohem Maße, ganz so
als wären wir noch in den 50iger Jahren! Und die SPD will noch zusätzliche große Gewerbeflächen in Grünflächen, sagt aber
nicht wo! Die Vermutung liegt nahe, dass sie an ihre gescheiterten Pläne aus den 70iger am Auberg im wichtigen
Naherholungsgebiet denken! Trotz Nachfrage des MBI-Vertrers wollte SPD-Chef nichts sagen.
- 31.10.02: MBI-Schreiben an OB, Dezernentin und Fraktionen mit der
Aufforderung, die für den 12.11.02 geplante Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses zum Auslegungsbeschluss für den neuen FNP zu streichen
und weitere Schritte beim
Aufstellen des neuen FNP abhängig zu machen von Koordinierungsgesprächen mit den Nachbarstädten zu Gewerbe- und
Grünflächen, Baulandausweisung, Bäderzukunft und Einkaufszentrenplanung, der Zukunft von Flughafen und Metrorapid und
den Auswirkungen der von der Bundesregierung beabsichtigten Änderung der Eigenheimzulage
- 1.10.02:
Fragen der Bürgerinitiative “Diepenbeck/ Velauer Str./ Tinkrathstr.” zur Vorlage des Auslegungsbeschlusses des G 12 als MBI-Anfrage an den Planungsausschuss am 8. Oktober 02. Ein Superzwischenerfolg für die BI
"Luftnot Heissen",
denn auf der Bürgerversammlung am 2.10. sagten alle Parteien zu, im Planungsausschuss gegen den Auslegungsbeschluss zu stimmen, Dabei ist auch der G 12 im FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen!
- 20.09.02: Vorschlag für den Planungsausschuss am 8. Oktober 02 zum Hochwasserschutz:
Stand der Regenwasserversickerung auf Baugrundstücken in Mülheim seit dem neuen Landesgesetz 1996, das den Vorrang von Versickerungsmaßnahmen vor Einleitung ins Kanalsystem vorschreibt
28.03.02: Antrag an den Planungsausschuss am 16.04.02 zur Bereichsplanung Kölner Straße, die ursprüngliche, beschlossene
Planung mit den "Fenstern zur Landschaft" und die zwischenzeitlichen Veränderungen dem Ausschuss vorzustellen, eine
landschaftsökologische Funktionsanalyse für den gesamten Bereich erstellen zu lassen und keine weiteren Beschlüsse in
Bebauungsplanverfahren mehr vorzulegen, bevor nicht die landschaftsökologische Gesamtbewertung, ähnlich einer UVP, vorliegt.
- 27.03.02: Vorschlag für den Planungsausschuss am 16.4. 02 zu Plänen von OB Baganz für
Alternativstandorte für das Freibad
Styrum, ob auch oder ausschließlich jetziges oder ehemaliges Wassergewinnungsgelände in RWW-Besitz geprüft werden soll
- Okt. 01:
Oberbauer Schulte-Baumer will Freifläche Zeppelinstr./Parsevalstr. mit Markthallen versehen! MBI-Antrag dazu und Flugblatt dazu an die Anwohner
- 7. 11. 2001: Anfrage an den Planungsausschuss am 20.11.01
zu Problemen bei der Vermarktung von Baugrundstücken im Bereich des Bebauungsplans "Markscheider Hof - K 15"
- März 01:
Hexbachtal
vor Essener Kanalbauplänen gerettet!
- Jan. 01:
Winkhauser Tal
im Grünzug B gerettet!
zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP)

Nothaushalt, Innenstadtkrise, Ruhrbaniafiasko, FH-Standort Duisburger Str., Wirtschaftskrise ………....
Das Steuer herumreissen, und zwar schnell!
Die „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne“ wird immer zu Jahresbeginn beschlossen. Sie ist so etwas wie
das Jahresprogramm der Stadtplanung, mit dem die zukünftige Entwicklung der Stadt in die Wege geleitet oder umgesetzt werden soll. Nachdem keine/r mehr Rücksicht auf Kommunalwahlen nehmen muss, steht für
2010 an, die erdrutschartigen Ergebnisse der veränderten Rahmenbedingungen auch zur Kenntnis zu nehmen und die Stadtplanung daran auszurichten. Alles andere führt zu sinnloser Verschwendung von Ressourcen.
Probleme werden ansonsten aufgetürmt, so dass sie später kaum noch lösbar sind.Die andere Standortwahl für die FH, die massiven
Umsetzungsprobleme des Prestigeprojekts Ruhrbania und die dramatische Innenstadtkrise
hätten bereits letztes Jahr zur drastischen Änderung der Prioritäten führen müssen, selbst ohne die beiden als Damokles-Schwerter über allem schwebenden Probleme der Folgen der Wirtschaftskrise (u.a. demnächst Kürzung von Zuschüssen auf breiter Front) und des unvermeidlichen
Nothaushalts über Jahre. Ein Moratorium zu Ruhrbania
ab Baufeld 3ff. sowie die Neubesinnung für die begonnenen Baufelder 1+2 und die
volle Konzentration auf Broich/Speldorf für die FH sind unausweichlich. Dass vorerst in Mülheim noch
alles weiter gemacht wird wie gehabt bzw. geplant, ist der helle Wahnsinn und wider besseres Wissen!Auch die unausgegorenen Großprojekte „Zukunftsschule“
sowie
„Stadionumbau“ sind realistisch vorerst so
nicht mehr fortführbar. Bei beiden hängt im Übrigen ja nicht nur die Finanzierung gänzlich in der Luft!
Aus all den Gründen heraus haben die MBI folgenden Vorschlag erarbeitet, um die Prioritäten zu verändern:
Mülheim, den 21.01.10
Antrag für den Planungsausschuss am 26.01.10 und am 09.03.10, die BV 1 am 26.02.10, BV 2 am 01.03.10 und die BV 3 am 02.03.10 TO öffentlich
zu TOP 5 des Planungsausschusses am 26.01.10: „Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne 2010" - Vorlage V 10/0006-01Die Bezirksvertretungen 1, 2 und 3 mögen empfehlen zu beschließen, der Planungsausschuss möge beschließen,
- Folgende Bebauungspläne zusätzlich in die Dringlichkeitsliste 2010 mit aufzunehmen:
- Ein Änderungsverfahren für den
B-Plan „Ruhrpromenade – Innenstadt 31“, - ein
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan "Friedhofstr./ Heerstr. M 8", zumindest im Teilbereich Duisburger Str./ Heerstr./ Bahngleise Bhf. Speldorf, besser aber bis zur Wissoll-Liebigstr.
Den B-Plan M 22 „Begradigung der Duisburger Straße“ in die alleroberste Priorität A hochzustufen.
Folgende B-Pläne aus der Vorlage V 10/0006-01 in der Priorität abzustufen: - Den Bebauungsplan
G 14 "Tilsiter Str./Haustadtfeld", - den Bebauungsplan
F 12b "Kleiststraße/Schwarzenbeckstraße (Dreiecksfläche)", - die Bebauungspläne
M 17 "Hochfelder Straße" und
M 21 "Blötter Weg/Hundsbuschstraße" - den B-Plan S 16
„Bruchstr./Zukunftsschule“
Die Abstimmungen in den Bezirksvertretungen und im Planungsausschuss werden zu jedem Punkt einzeln durchgeführt. Begründung
Seit der Verabschiedung der letztjährigen Dringlichkeitsliste haben sich für unsere Stadt grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben, die auch eine Umorientierung der Prioritäten der
Stadtplanung nach sich ziehen müssen. Der vorliegende Entwurf einer Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne
für 2010 trägt dem aber zu wenig Rechnung, weil zumeist nur die „alten“ Prioritäten fortgeschrieben wurden.
Finanz- und Wirtschaftskrise, Innenstadtkrise, kaum noch vermeidbarer Nothaushalt 2010 und der FH-Standort Duisburger Str. anstelle von Ruhrbania mussten und müssen notgedrungen zu deutlich
geänderten Schwerpunkten der Stadtpolitik und –planung führen. Ein absoluter Schwerpunkt muss auf die Verbesserung auch des gesamten Umfeldes der FH gelegt werden. Die Innenstadt und die Anpassung der
Ruhrpromenadenpläne an die geänderten Realitäten bilden logischerweise einen weiteren Schwerpunkt. Gleichzeitig
sollten demnächst auch die Möglichkeiten am Kassenberg zur Aufwertung der Alt-Gewerbegebiete in bester Lage ausgelotet und in Angriff genommen werden. Derart geänderte Prioritäten erfordern gleichzeitig, andere bisher vorrangig bearbeitete Planungen
zurückzustellen oder ganz aufzugeben. Aus stadtplanerischer Sicht gibt es keine Dringlichkeit, den G 14 oder
den F 12b weiter zu forcieren, eher im Gegenteil. Der S 16 macht insgesamt nur Sinn, wenn die Bestimmung
der Schulform der „Zukunftsschule“ vorher überhaupt absehbar ist. Ein Weiterverfolgen dieses B-Plans vor Abschluss der bevorstehenden grundlegenden Schulentwicklungsplanung könnte sich als sogar
kontraproduktiv herausstellen, da zudem ohnehin die EU-Fördergelder mehr als ungewiss sind. Die B-Pläne zur Umwidmung der Speldorfer Sportplätze zu Wohngebieten werden mit dem Nothaushalt nicht mehr zur
Gegenfinanzierung des sog. Karusselmodel inkl. Stadionumbaus für den VfB Speldorf dienen dürfen. Weil
zusätzlich u.a. immer noch keine realistische Lösung für den geplanten Wegfall des Schulsportplatzes in Sicht
ist, werden die B-Pläne M 17 und M 21, wenn überhaupt, erst nach Klärung anderer Probleme weitergeführt werden können.
Über allem schwebt außerdem weiter die seinerzeitige US-Immobilien- mit der darauf folgenden schweren
Finanzkrise, die auch bei uns eine große Wirtschaftskrise auslöste. Die vollen Auswirkungen werden sich
wohl erst im Laufe des Jahres 2010 einstellen. Die gigantischen staatlichen Rettungsaktionen haben zu großen
Verwerfungen in den Haushalten von Bund, Land und EU geführt. Das wird auch in unserer Stadt in den nächsten Jahren schmerzhaft zu spüren sein. Je früher wir auch deshalb unsere Prioritäten umorientieren, je
größer sind die Chancen, dass aus der Krise auch Konstruktives erwächst. MBI-Fraktionsvorsitzende:
L. Reinhard im Rat, A. Klövekorn BV 1, N. Striemann BV 2, G. Schlossmacher BV 3  Zurück zur Realität und zur “kompakten Stadt”! Im Planungsausschuss am 8. Oktober 2002 steht als TOP 4 der Auslegungsbeschluss für den neuen Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung. Dabei soll die vor Jahren per Order von oben vom damaligen Oberstadtdirektor Predeik geänderte Fassung als "komplette Stadt"
nun, 4 Jahre später, demokratisch legitimiert werden. Der ursprüngliche Entwurf der "kompakten Stadt" ging von einer niedrigeren Bevölkerungsprognose für 20015 aus.
Dementsprechend sind im geänderten Entwurf auch mehr zusätzliche Bauflächen enthalten: Tilsiter Str.,
Diepenbeck/Velauer Str., die B-Pläne entlang der B 1 (U 16, U, 17 usw.), Selbeck usw.. Einige davon wurden im Vorgriff
in den 4 letzten Jahren ja auch schon angefangen, fortgeführt, durchgezogen oder zumindest probiert wie die B-Plan-Orgien
in Heißen mit Klotzdelle, Wrangelstr., Diepenbeck, Fünterweg oder der Markscheider Hof in Selbeck.Zu den Unterlagen gehören auch die "Auswertungen" der
vielen Bürgeranregungen aus etlichen Bürgerwerkstätten und Bürgerversammlungen, die alle vor Jahren stattfanden, aber im wesentlichen unberücksichtigt blieben
. Durch die damalige willkürliche Order von oben - auf Drängen der sog. Wirtschaft und z.B. bestimmter Bauern, deren Äcker Bauland werden sollen - wurden die ganzen Veranstaltungen sowieso zur Farce
degradiert. Der Flughafen, seinerzeit sog. Weißfläche im Entwurf, soll nun den Status Quo enthalten und ist als Fläche für den Luftverkehr ausgewiesen .
Mülheim/Ruhr, den 28.08.01
Antrag an den Planungsausschuss am 14.09.01und Rat der Stadt am 27.09.01 TO: öffentlich Beschlussvorlage Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:
Im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) werden die z.Zt. gegebenen Vorgaben und Prognosen der Bevölkerungsentwicklung im Jahre 2015 wieder nach unten korrigiert. Damit wird bei allen
weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten Stadt" wieder als Grundlage genommen. Begründung
Vor Jahren wurde ein Essener Planungsbüro beauftragt, einen FNP-Entwurf zu erarbeiten. Im Vorfeld wurden viele gesellschaftliche Gruppen und Personen einbezogen. Ergebnis war der FNP-Entwurf von Mülheim als
"der kompakten Stadt". Einleitungsbeschluss und Bürgerversammlungen, auf denen es noch eine Reihe zusätzlicher Anregungen aus der Bürgerschaft gab, fanden statt.
Doch dann wurde der Prozess wieder geändert. Die Bevölkerungsprognose für den FNP-Entwurf, die sich auf das Jahr 2015 bezieht, werde deutlich nach oben korrigiert, der vorliegende Entwurf entsprechend
überarbeitet. Das Ergebnis war der neue FNP-Entwurf "der kompletten Stadt", bei dem sich u.a. die zusätzliche
Ausweisung von Bauland, vornehmlich in sensiblen Außen- und Randlagen, gegenüber dem 1. Entwurf verdoppelt hatte. Die meisten der vielen Bürgeranregungen aus den diversen Veranstaltungen waren ebenfalls
nicht eingeflossen. Die "komplette Stadt" ging dann vor ca. 3 Jahren in die weiteren Beratungen.
Die Bevölkerungsprognose, die Grundlage der "kompakten Stadt" war, lag bereits deutlich über der
MEO-Prognose. Die Prognose bei der "kompletten Stadt" erscheint dagegen noch unrealistischer, besonders
wenn man die im Vergleich selbst zu den meisten Nachbarstädten ungünstigere Altersstruktur der Mülheimer Bevölkerung bedenkt.
Etliche Bebauungspläne mit zusätzlicher Wohnbebauung sind noch nicht bzw. nur z.T. umgesetzt, ob Saarner Kuppe, Wohnpark Witthausbusch, Markscheider Hof, ehemalige Brauerei Mann, Rugenberger, Ruhrtaler
usw., wobei es teilweise auch an Vermarktungsschwierigkeiten liegt. Eine Reihe anderer Bebauungspläne sind
noch im Verfahren bzw. nur eingeleitet wie Wrangelstr., Klotzdelle, Diepenbeck, Kuhlenstr., Honigsberger
Str./ Fünterweg, Saarner Str./ Alte Str., Gracht/ Mühlenfeld u.v.m. Gleichzeitig erhöhte sich in den letzten Jahren die Leerstandsquote für Wohnungen.
Wenn der Zug besonders junger Familien in die sog. Speckgürtel anhielte, wären auch einige der B-Pläne, die
im Verfahren sind, bis 2015 nicht realisierbar bzw. nur bei weiterer Erhöhung der Leerstandsquoten in der
Innenstadt und den Stadtteilzentren.. Doch selbst wenn der o.g. Trend gestoppt werden könnte, wird die
Bevölkerungszahl in Zukunft weiter zurückgehen, alleine schon wegen der vorgegebenen Altersstruktur. Dies
auszugleichen durch kontinuierlichen Zuzug junger Familien, ist unrealistisch. Wo sollten diese herkommen, wenn auch die Nachbarstädte zur Zeit massiv versuchen, in den verbliebenen Grünflächen attraktive
Wohnlagen zu erschließen, um die gleichen jungen Familien anzulocken bzw. zu halten. Diese verschärfte Konkurrenz der Ruhrgebietsstädte wird sich schon bald als schädlich für alle erweisen.
Deshalb sollte Mülheim zumindest für zukünftige weitere Wohnprojekte im Grünen wie z.B. Wedauer Str., Tilsiter Str., U 15, U 16 etc. bereits jetzt auf die Bremse treten und die Bevölkerungsprognose für 2015
wieder auf den Stand beim Entwurf der "kompakten Stadt" zurückschrauben. Die Erfahrungen mit der viel zu hohen Bevölkerungsprognose des FNP von 1971 haben gezeigt, dass über
viele Jahre dadurch Stadtentwicklung blockiert wurde, bevor Stück für Stück Vorgaben und Vorhaben des FNP dann doch angepasst werden mussten wie z.B. in der Verkehrsplanung.
Um nicht ähnliches nochmals zu erleben, sollte die FNP-Bearbeitung wieder zu dem Entwurf der "kompakten Stadt" zurückkehren. i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter  Mülheim/Ruhr, den 06.08.01
Vorschlag für den Planungsausschuss am 21.08.01 TO: Öffentlich In der WAZ vom 28.07.01 (siehe Anlage) war unter der Überschrift: "RP: Genügend Platz für bauwillige
Mülheimer" zu lesen, dass eine Erhebung der Bezirksregierung zu Flächeninanspruchnahme und vorhandenen Potenzialen für Mülheim durchgeführt wurde.
Die Verwaltung möge die genauen Ergebnisse dieser Erhebung dem Planungsausschuss vortragen und darlegen, welche Konsequenzen aus diesen Ergebnissen für die Mülheimer Bauleitplanung und ggf. für die
Praxis von Baugenehmigungen gezogen werden könnten oder sollten. Begründung: Laut WAZ stellt die RP-Erhebung fest, dass im gewerblichen Bereich das Potenzial an Bauland weitaus größer
sei als der Bedarf der letzten 10 Jahre. Da in der Öffentlichkeit aber immer wieder die Behauptung auftauchte, gewerbliches Bauland sei in Mülheim knapp und spärlich, besteht hier Klärungsbedarf.
Die RP-Erhebung stellt auch zum Wohnungsbau fest, der Platz für Häuslebauer reiche vorerst noch für mehrere Jahre. Auch in dem Punkt besteht Klärungsbedarf auch vor dem Hintergrund, dass noch etliche
Bebauungspläne im Verfahren bzw. gerade erst eingeleitet sind und noch keine Rechtskraft besitzen, u.a. Wrangelstr., Klotzdelle, Diepenbeck, Kuhlenstr., Honigsbergerstr./Fünterweg, Saarner Str./Alte Str.,
Gracht/Mühlenfeld u.v.m.. Ferner sollte geklärt werden, welche Konsequenzen die Erkenntnisse des RP für den Entwurf des
Flächennutzungsplans haben könnten, in dem weitere zusätzliche Wohnbauflächen etwa Wedauer Str. oder Tilsiter Str. usw. vorgesehen sind.
Zuletzt sollte auch der Widerspruch aufgeklärt werden zwischen der RP-Aussage und weiteren Wünschen/Plänen für zusätzliche Baulandausweisung sowohl in der Heimaterde (zuletzt
Ginsterweg/Weidenweg, demnächst zwischen Neulens Höhe und Max-Halbach-Str, und?) und den Vorstellungen der städt. Immobiliengesellschaft, die Grabelandflächen Holz - Kamp- und Gertrudstr. in
Bauland umzuwandeln. Anlage: Waz-Artikel vom 28.07.01 i.A. der MBI: L. Reinhard 
Sitzung des Planungsausschusses am 21.08.2001 Öffentliche Sitzung11.1
Erhebung der Bezirksregierung bezüglich Flächeninanspruchnahme in Mülheim an der Ruhr Vorschlag des fraktionslosen Stadtverordneten Lothar Reinhard vom 06.08.2001 Vorlage: A 01/0650-01
Berichterstattung: Lothar Reinhard Beratungsverlauf: Die Verwaltung nahm wie folgt Stellung:
"Mit der Aufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) wird eine Flächenübersicht zu den Allgemeinen
Siedlungsbereichen (ASB) und den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) erstellt. Darin
eingeschlossen ist die Fortschreibung der Reserveflächenerhebungen für Wohnen und Gewerbe auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt daher bei den Gemeinden und Kreisen regelmäßige Fortschreibungen der Erhebungen der Wohnbauland- und Wohnungspotenziale und der gewerblichen Bauflächen durch, die
zuletzt im Sommer 2000 erfolgte. Die Wohnbauland- und Wohnungspotenzial-Erhebung der Bezirksregierung erfolgt auf Grundlage des Flächennutzungsplanes (FNP) und umfasst folgende Flächenkriterien:
- Flächenreserven aller ungenutzten Wohn- und gemischten Bauflächen unterschieden nach Innenpotenzial (Baurechte nach §§ 30, 33 und 34 BauGB) und Außenpotenzial (ohne Baurecht, nur im FNP dargestellt)
- Baulücken
- Bestandspotenzial (Dachgeschossausbau, Aufstockung, Anbau, Umnutzung
- Größe der jeweiligen Fläche (ha)
- Nutzungskapazität (WE)
- Verfügbarkeit, unterschieden in sofort, kurz-, mittel- oder langfristig
Die Zusammenfassung der dargestellten Flächen ergibt folgende Summen : 97 ha Wohnbaulandpotenzial insgesamt davon
- 59 ha Innenpotenzial (ohne Baulücken)
- 22 ha Baulücken
- 16 ha Außenpotenzial
- 3400 WE Nutzungskapazität insgesamt
davon
- 1000 WE sofort verfügbar
- 1200 WE kurzfristig verfügbar
- 900 WE mittelfristig verfügbar
- 300 WE langfristig verfügbar
Da für das Bestandspotenzial keine dezidierten Angaben möglich waren, blieben hier weitere kurz- und mittelfristige Wohnungspotentiale unberücksichtigt. Die rechnerische Erhebung der Wohnbauland- und
Wohnungspotenziale zeigt deutlich, dass u. a. durch die zahlreichen im Verfahren befindlichen Bebauungspläne (einschl. der Vorhaben- und Erschließungspläne) kurz- und mittelfristig genügend
Wohneinheiten zur Verfügung stehen. Um dem Bedarf an Wohnraum auch künftig gerecht zu werden, ist eine vorausschauende Planung im Entwurf
des Flächennutzungsplanes durch weitere Darstellungen von Wohnbau- flächen, wie zum Beispiel der Bereich
an der Tilsiter Straße, zu dokumentieren. Der neue FNP berücksichtigt die Ziele der Stadt Mülheim an der Ruhr für die nächsten 15 Jahre.
Hinsichtlich der gewerblichen Bauflächen wurde seitens der Verwaltung auf Grundlage des Flächennutzungsplanes (FNP) und der Ausweisung im Gebietsentwicklungsplan (GEP) eine
Gewerbeflächenkartierung erstellt. Hierbei wurde untersucht, inwieweit die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen auch tatsächlich als Gewerbeflächen genutzt werden. Die Flächen wurden
folgenden Nutzungskriterien zugeordnet:
- genutzte Gewerbeflächen
- Betriebserweiterungsflächen
- brachgefallene Gewerbeflächen
- Gewerbeflächenreserven (in öffentlicher und privater Hand)
- zu entwickelnde Gewerbeflächen
- genutzte, aber weiter zu entwickelnde Gewerbeflächen
Entsprechend der Entwicklung des Gewerbeflächenpotenzials wird die Gewerbeflächenkartierung laufend
fortgeschrieben. Nach dem Auswertungsbericht der Bezirksregierung ergibt sich daraus folgende Flächenbilanz: 83 ha Gewerbeflächenreserven in öffentlicher und privater Hand
(hierbei sind u.a. die zu entwickelnden Gewerbeflächen an der Kölner Str./Erzweg, Kölner Str./Fahrkamp ebenso enthalten wie die zwischenzeitlich teilweise vermarkteten SMH-Flächen) und 33 ha Flughafen
(entsprechend der GEP-Ausweisung), insgesamt also 116 ha. Bei diesem rechnerischen Gewerbeflächenreserven-Potenzial muss natürlich die unter- schiedliche
Verfügbarkeit der Gewerbeflächenreserven beachtet werden. So besteht derzeit lediglich ein konkretes Potenzial von rd. 31 ha, das die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kooperation mit den Unternehmen u. a. im
Internet anbietet. Auch bei einem Teil dieser Flächen vermindern Topographie, Verkehranbindung oder vorhandene Bebauung die Vermarktungschancen erheblich.
Bei der konkreten planerischen Umsetzung der Entwicklungsflächen zeichnet sich zudem ab, dass die
tatsächliche gewerbliche Nutzfläche erheblich kleiner ist, als im derzeitigen FNP bzw. im GEP ausgewiesen. Bei der Fortschreibung der Mülheimer Gewerbeflächenkartierung sind daher erheblich weniger
Gewerbeflächenreserven auszuweisen. Andere Reservepotenziale (z. B. Thyssen) werden erst im Zusammenhang mit der Entwicklung derzeit noch genutzter Flächen überhaupt vermarktbar sein.
Auf die aktuelle Diskussion um die künftige Nutzung des Flughafengeländes soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Die Aussage, dass das gewerbliche Bauland in Mülheim an der Ruhr knapp bemessen ist,
trifft daher weiterhin zu." Eine weitere inhaltliche Aussprache fand nicht statt.  Mülheim/Ruhr, den 05.02.01Antrag an den Planungsausschuss am 20.02.01, TO: Öffentlich
Betr.: Auswirkungen der KVR-Bevölkerungsprognose (Antwort der Verwaltung zur KVR-Prognose weiter unten im Anschluss) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der jüngsten
KVR-Bevölkerungsprognose für Mülheim für die Aufstellung des neuen FNP und des VEP ergeben. Insbesondere sind hinsichtlich der KVR-Prognose zu überprüfen:
- der Wohnungsbedarf und die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
- der Bedarf an Gewerbeflächen
- das Verkehrsaufkommen insbes. im Hinblick auf die Verkehrsführung in der Innenstadt und der Nordstadt incl. des Ausbaubedarfs bzw. des Rückbaus Klöttschen, Tourainer Ring und Kreuzung Konrad-A.-Brücke
Die Verwaltung möge die jeweiligen Änderungen bezogen auf eine Prognose von 153.000 und 160.000 im Vergleich zu den heute im FNP-Entwurf veranschlagten 170.000 einzeln darlegen.
Bei weniger auszuweisenden Wohnbauflächen sollen Vorschläge gemacht werden, auf welche Flächen verzichtet werden kann.
Das Ergebnis ist dem Planungsausschuss spätestens bis zur Sitzung am 24. April d.J. vorzustellen. Begründung:
Ende Januar hat der KVR eine neue Bevölkerungsprognose für das gesamte Ruhrgebiet vorgestellt. Diese Prognose geht von einem Bevölkerungsrückgang in allen Städten des westlichen Ruhrgebietes aus. Für
Mülheim kommt der KVR zu einer Prognose von knapp 153.000 Einwohnern im Jahr 2015. Der vorliegende Entwurf für den FNP legt dagegen eine Bevölkerungszahl von 170.000 für das Jahr 2015 zugrunde.
Da bei sinkender Bevölkerungszahl in allen Städten die Erwartung deutlicher Wanderungsgewinne in Mülheim
unrealistisch ist, muss geprüft werden, welche Konsequenzen für FNP-Ausweisungen und Straßenbau sich aus einer Bevölkerungszahl von 153.000 bzw. bestenfalls 160.000 ergeben würden.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher  Der OberbürgermeisterStellungnahme der Verwaltung: Vorschlag Antrag der Fraktion der MBI
Der KVR stellt bestenfalls Ergebnisse der LDS-Prognose aus dem Jahre 1999 (veröffentlicht im Nov. 1999 vom
LDS in den Beiträgen zur Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen, Heft 819) für die Ruhrgebietsstädte zusammen. Dabei wird für Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2015 eine Einwohnerzahl von 162.800
vorhergesagt (vgl. ebda., S. 103). 3. Entgegen der Annahme der MEO-Prognose 1995-2005/2010 aus dem Jahre 1996, die für Mülheim an der Ruhr für die
zweite Hälfte der neunziger Jahre von leichten Wanderungsverlusten ausgegangen war, konnten seit 1995 in jedem Jahr
Wanderungsgewinne erzielt werden. Im Durchschnitt lag der jährliche Wanderungsgewinn bei 380 Personen. In der Folge
wurden die Prognoseerwartungen übertroffen. Die Differenz zwischen der realen Entwicklung in den Jahren 1995 bis 2000 und
der vorhergesagten Einwohnerzahl beläuft sich auf + 2.350 Personen. Die Überlegungen zur künftigen
Bevölkerungsentwicklung im neuen Flächennutzungsplan basieren auf den Ergebnissen der MEO-Prognose aus 1996 (vgl.
Hauptstudie zum neuen Flächennutzungsplan, März 1999, S. 17 ff). Das die Realentwicklung seit 1995 günstiger verlief, als
vorhergesagt, spricht eher gegen eine Reduzierung der zugrunde gelegten Einwohnerzahl. 4.
Die MBI-Fraktion hält in der Begründung für ihren Antrag „die Erwartung deutlicher Wanderungsgewinne in Mülheim für
unrealistisch“. Die unter 2. Angeführte LDS-Prognose geht für Mülheim an der Ruhr von 1998 bis 2014 von einem positiven
Wanderungssaldo von insgesamt mehr als 3 % aus (vgl. a.a.O., S. 44). Der durchschnittliche jährliche Wanderungsgewinn läge damit bei mehr als 300 Personen.
Die MBI zogen den Antrag vorerst zurück. Er wird nach weiteren Recherchen demnächst neu gestellt 
Mülheim/Ruhr, den 27.11.00Antrag an den Planungsausschuss am 12.12.00 und den Rat der Stadt am 14.12.00 TO: öffentlich Beschlussvorlage ( vgl. MBI-Wahlprogramm zu Flächennutzungsplan
)
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen: Im Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) werden die z.Zt. gegebenen Vorgaben und
Prognosen der Bevölkerungsentwicklung wieder nach unten korrigiert, und zwar dergestalt, dass bei allen
weiteren Planungen und Verfahrensschritten zur Aufstellung des FNP der Vorentwurf der "kompakten Stadt" wieder als Grundlage genommen wird. Begründung
Vor Jahren wurde ein Essener Planungsbüro beauftragt, einen FNP-Entwurf zu erarbeiten. Im Vorfeld wurden viele gesellschaftliche Gruppen und Personen einbezogen. Ergebnis war der FNP-Entwurf von Mülheim als
"der kompakten Stadt". Einleitungsbeschluss und Bürgerversammlungen, auf denen es noch eine Reihe zusätzlicher Anregungen aus der Bürgerschaft gab, fanden statt.
Doch dann wurde der Prozess jäh gestoppt. Der damalige Oberstadtdirektor verkündete - ohne vorherige Abstimmung in den politischen Gremien - über die Medien, die Bevölkerungsprognose für den FNP-Entwurf
werde deutlich nach oben korrigiert, der vorliegende Entwurf entsprechend überarbeitet. Dies geschah mit
dem Ergebnis des neuen FNP-Entwurfs "der kompletten Stadt", bei dem sich u.a. die zusätzliche Ausweisung
von Bauland, vornehmlich in sensiblen Außen- und Randlagen, gegenüber dem 1. Entwurf verdoppelt hatte.
Die meisten der vielen Bürgeranregungen aus den diversen Veranstaltungen waren ebenfalls "verloren" gegangen.
Die "komplette Stadt" ging dann vor fast 2 Jahren in die weiteren Beratungen. Bevor der Prozess zur Aufstellung des FNP demnächst weitergeführt wird, sollten die Grundlagen der
Bevölkerungsprognose überarbeitet und aktualisiert werden. Selbst die Bevölkerungsprognose die Grundlage der "kompakten Stadt" war, lag bereits deutlich über der
MEO-Prognose. Die Prognose bei der "kompletten Stadt" erscheint dagegen völlig unrealistisch, besonders
wenn man die im Vergleich selbst zu den Nachbarstädten deutliche Überalterung der Mülheimer Bevölkerung bedenkt.
Um in der Bauleitplanung und in der Baugenehmigungspraxis mehr Rechtssicherheit und klarere Vorgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu haben, müssen einige noch angedachte zusätzliche Bebauungsgebiete
(z.B. Wedauer Str., Tilsiter Str. U 15, U 16 etc.) auf den Prüfstand und zwar den Prüfstand einer realistischen
Bevölkerungsprognose. Die Erfahrungen mit der viel zu hohen Bevölkerungsprognose des FNP von 1971 haben gezeigt, dass über viele Jahre dadurch Stadtentwicklung blockiert wurde.
Deshalb und im Sinne der Lokalen Agenda 21, unserer Kinder und Enkel sollte die FNP-Bearbeitung wieder zu dem Entwurf der "kompakten Stadt" zurückkehren.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
Mülheim/Ruhr, den 05.05.00 Anfrage an den Planungsauschuss am 16.05.00 Betr.: Flächennutzungsplan
Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht vorlegen zum Verfahren der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes. Hierbei stellen sich u.a. vier Hauptfragen:
- Was bzw. welche Schritte befinden sich gegenwärtig in aktueller Bearbeitung, und
- Wann sollen die Ergebnisse den zuständigen Gremien vorgestellt werden?
- In welchem Zeitrahmen ist an eine endgültige Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplans gedacht?
- Welche parlamentarischen Schritte sind bis zur Rechtskraft noch notwendig und in welcher Form werden die Bürger noch beteiligt werden?
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher  |