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Wildwest in Speldorf MBI-Presseerklärungen zu Speldorf BI Emmericher 15.5.02: PRESSEMITTEILUNG: IBA-Radweg in Speldorf:
Schildbürgerstreich im „Torsoland“
02.11.01: Einladung von Presse- und Verwaltung durch MBI und BI “Emmericher Str.” zu einem Ortstermin in Speldorf “Torsoland”: Thema: Ein neuer Stumpf in Speldorf? Wie weiter mit dem Fahrrad-Fußweg?
27.12.05: Meisterwerk im Torsoland: Fahrrad-Fußweg mit integrierter Autozufahrt schlägt Haken und Ösen.
Die zugehörige MBI-Anfrage in der BV 3 am 12.12.05 nach Sinn und Zweck eines neuen Tores am Fahrrad-Fußweg direkt vor Bäumen brachte es ans Licht MBI-Anfragen/Anträge zum Fahrrad-TORSO-Fußweg in Speldorf
(alle auf dieser Seite und durch Link jeweils direkt zu erreichen)
Anfrage für die Ratsitzung am 4.11.99
Beschlussantrag an die Bezirksvertretung 3 am 24.1.00 und an den Planungsausschuss am 1.2.00, den Fahrrad-Fußweg zu bauen
Anfragen bzw. Vorschlag an die Planungsausschüsse am 23.10.01, 20.11.01 und 11.12.01
, nachdem OB Baganz per Dekret das Mellis-Gelände für tabu erklärt hatte
Anfrage an den Planungsausschuss am 14.5.02 zu dem geplanten neuen Zick-Zack-Kurs des Rad-Fußweges
Antrag an den Planungsausschuss am 2.7.02, das Gelände von Mellis zumindestens als Zukunftsoption zu sichern
Verneuter Vorschlag an den Planungsausschuss am 3.9.02 zur Sicherung des “alternativen” Zick-Zack-Kurses und zu evtl. Rückforderungen an Fördergeldern
- erneuter Vorschlag an den Planungsausschuss am 23.9.03 zur
Realisierung des
Torso-Rad-Fußweges und zu Rückzahlung von Fördergelder und Bericht der Verwaltung dazu
- 10.6.05: Vorschlag für den Planungsausschuss am 31.5. 2005, zum Fahrrad-Fußweg Speldorf, Teilstück Lutherstraße bis Ruhrorter Straße einen aktuellen Sachstandbericht geben, insbesondere zu den
Gesamtkosten und dazu, warum der Weiterbau ruht, direkt
- 15.1. 2006: Anfrage für die Bezirksvertretung 3 am 26. Januar 2006 zur Erschließung eines Baugrundstücks über den IBA-Fahrrad-Fußweg, direkt im Anschluss
Mülheim/Ruhr, den 15.1. 2006Anfrage für die Bezirksvertretung 3 am 26. Januar 2006
Erschließung eines Baugrundstücks über den IBA-Fahrrad-Fußweg Das städtische Grundstück an der Lutherstraße, das im Flächentausch gegen ein Grundstück an der Hofackerstraße erworben wurde, liegt im Blockinnenbereich zwischen
Ruhrorter Straße und Lutherstraße. Es gibt hier keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Wenn eine bauliche Nutzung erfolgen soll, wäre dies also nur über § 34 BauGB möglich. Die bereits erstellte Zufahrt vom IBA-Fahrrad-Fußweg aus und das schon eingebaute Tor lassen den Schluss zu, dass eine Bebauung seitens
der Stadt (bzw. Veräußerung zum Zweck der Bebauung) beabsichtigt ist. Daraus ergeben sich weitere Fragen:
- Eine Genehmigungnach § 34 BauGB würde voraussetzen, dass die Erschließung des Grundstückes gesichert ist. Die „Erschließung“ würde aber ggfs. über einen Rad-Fußweg erfolgen. Wäre dies rechtlich
überhaupt möglich?
- Der IBA-Fahrrad-Fußweg wurde vom Land als IBA-Projekt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert, eben für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer(also verboten für KFZ). Eine Nutzung für PKW als
Grundstückszufahrt würde dem Sinn des Projekt widersprechen. Müssten dann ggfs. Fördergelder zurückgezahlt werden?
- Es wurde schon einmal an einem Bebauungsplan gearbeitet (Hansastr. – Z 3, Einleitungsbeschluss 1970), der diesen Bereich mit einschloss. Besteht die Absicht, hier einen Bebauungsplan
aufzulegen?
I.A. der MBI-Fraktion: Gesine Schlossmacher, MBI-Fraktionssprecherin BV 3  Mülheim, den 10. Juni 2005 Vorschlag für den Planungsausschuss am 31.5. 2005 TO: öffentlich
Fahrrad-Fußweg Speldorf, Teilstück Lutherstraße bis Ruhrorter Straße
Die Verwaltung möge einen aktuellen Sachstandbericht geben zum Fahrrad-Fußweg Speldorf. Insbesondere möge sie zu folgenden Fragen Stellung beziehen:
- Seit wann ruht der Bau des begonnenen Teilstücks zwischen Luther- und Ruhrorter Straße und warum?
- Wann ist voraussichtlich mit der Wiederaufnahme bzw. Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen?
- Wie genau soll die Verbindung des heutigen abrupten Endes des Fahrrad-Fußwegs über die Lutherstraße mit dem o.g. Teilstück in Zukunft aussehen?
- Inwieweit ist die gesamte Maßnahme mit den Zuschussgebern abgerechnet worden? Wie hoch ist der städtische Anteil bis jetzt und wie hoch voraussichtlich bis zur Fertigstellung, wann auch immer?
Begründung Seit Monaten ruht der Bau des begonnen o.g. Teilstücks des Fahrrad-Fußwegs, obwohl nach langem Hin und
Her schließlich der Grundstückstausch für die Verlegung des Rad-Fußwegs in die Zick-Zack-Führung doch noch zustande kam. Inzwischen wurde das Gelände für die ehemalige Emmericher Str., incl. der ehemals
vorgesehenen Rad-Fußwegtrasse zwischen Luther- und Ruhrorter Str. an Mellis verkauft. Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender  Mülheim, den 26. August 03Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am 23.09.03
TO: öffentlich
Betr.: Fördergelder für den IBA-Fahrrad-Fussweg in SpeldorfNachdem die ursprünglich geplante Trasse über das von der Firma Mellis gepachtete städtische Grundstück
nicht weiter verfolgt wurde, ist der Weiterbau des IBA-Fahrrad-Fußweges in Speldorf nun abhängig von der
Bereitschaft der Familie Mackscheidt, einen Teil ihres Grundstücks zu verkaufen. Die Verhandlungen laufen
seit nunmehr über 1 Jahr und bis jetzt ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Wir bitten die Verwaltung,
den Stand der Verhandlungen sowohl mit Familie Mackscheidt als auch mit der Bezirksregierung und die noch
möglichen Optionen für die Stadt Mülheim darzustellen, insbesondere auch folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es eine verbindliche Zusage, dass die Förderung für das ganze Projekt in voller Höhe erhalten bleibt, auch wenn die neue Trasse über das Mackscheidt-Grundstück verläuft, was nicht dem
ursprünglichen Sinn des Projektes entspricht?
- Ist die Bezirksregierung über den Stand der Verhandlungen mit der Familie Mackscheidt informiert?
- Gibt es eine Frist, bis zu der der Vertrag abgeschlossen sein muss, um die Förderung zu erhalten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, falls eine Einigung mit Mackscheidt nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist zustande kommt?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss
Bericht der Verwaltung zu o.g. Fragen, vorgetragen von Frau Sander“Die für den Weiterbau und die Fertigstellung des IBA-Grünzuges Speldorf erforderliche Reaktivierung einer historischen
Wegeverbindung zwischen Lutherstraße und Ruhrorter Straße ist als Planänderung durch die Bezirksregierung Münster am 22. Juli 2003 bewilligt worden.
Die beantragte Erhöhung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben um € 32.865,-- auf € 377.987,-- ist in voller Höhe anerkannt
worden. Somit sind nicht nur die bisher erhaltenen Zuwendungen gesichert, sondern auch die zusätzlichen Grunderwerbskosten Bestandteil der Förderung.
Die benötigten Gartenflächen eines Anliegers gingen am 2.9.2003 in den Besitz der Stadt über. Der ebenfalls benötigte, angrenzende
Geländestreifen eines benachbarten Gewerbebetriebes steht der Stadt ebenfalls kurzfristig zur Verfügung. Die Ausschreibung der Maßnahme wird zur Zeit vorbereitet.
Mülheim, den 15.08.02Vorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses am 3. Sept. 02
TO: öffentlich Weiterbau des IBA-Fahrrad-Fußwegs in Speldorf
Nachdem die Verwaltung vor den Sommerferien erklärt hatte, den IBA-Fahrrad-Fussweg in Speldorf auf einer
anderen als der im Planungsausschuss beschlossenen Trasse weiterführen zu wollen, ist die Situation vollends
unklar, was die Verfügbarkeit der Grundstücke, die Kosten und die Förderung aus Landesmitteln angeht. Die Verwaltung möge dem Ausschuss über den Sachstand berichten und dabei insbesondere folgende Fragen
beantworten:
- Ist die sogenannte „alternative Streckenführung“ (der „Zick-Zack-Kurs“) durch Grundstückskauf gesichert?
- Falls ja, wie ist die planungsrechtliche Situation, welche planungsrechtlichen Schritte müssten ggfs. unternommen werden, um diese Streckenführung zu ermöglichen?
- Falls nein, in welcher Höhe müssten Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn auch die „alternative“
Streckenführung nicht verwirklicht werden könnte? Sollen für den Fall Verhandlungen mit Mellis wieder aufgenommen werden, um die ursprüngliche Streckenführung doch noch zu realisieren?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss  Mülheim, den 14.06.02
Antrag an den Planungsausschuss am 2. Juli 02 TO: öffentlich Sicherung des Geländes für die Trasse des Fahrrad-Fußwegs in Speldorf Der Planungsausschuss möge beschließen:
Die ursprüngliche Trasse des Fahrrad-Fußwegs über das Mellis-Gelände wird nicht verkauft auch für den Fall,
dass der Zick-Zack-Verlauf über die Lutherstr. vorerst realisiert würde. Falls das städtische Grundstück, das
Mellis gepachtet hat, verkauft werden sollte, ist die Trasse für den Fahrrad-Fußweg in einer Breite von 9 m zu sichern. Begründung
Unabhängig von der Frage, wie der Fahrrad-Fußweg von seinem bisherigen jähen Ende an der Lutherstr. weitergehen wird und auch unabhängig von der Zuschussfrage wird sich demnächst auch die Frage stellen, ob
das Mellis-Gelände verkauft werden soll, da für den Rest des Geländes kein öffentlicher Bedarf mehr besteht.
Um die Option der sinnvollsten Weiterführung des Fahrrad-Fußwegs auf jeden Fall zu sichern, sollte die Politik durch diesen Beschluss der Verwaltung für alle Fälle den Rahmen vorgeben, um erneute
Überraschungen zu vermeiden. L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss der Ausschuss stimmte am 2.7. gegen die Sicherung des Fahrrad- Fußweg- Geländes in Speldorf bei Mellis, weil alle dafür sind(!). Es wird immer absurder!
Mülheim, den 2.05.02 Anfrage für den Planungsausschuss am 14.Mai 02
zu TOP 7: „Fuß-/ Radwegeverbindung Speldorf; Bericht der Verwaltung“ TO: öffentlich Weiterbau IBA-Fahrrad-Fußweg in Speldorf
Nachdem der Planungsausschuss am 20.11.2001 noch einmal den Willen der Politik bekräftigt hatte, den IBA-Fahrrad-Fußweg auf der ursprünglich vorgesehenen Trasse weiterzubauen, beabsichtigt die Verwaltung
die Fortführung des Weges auf einer anderen Trasse. Grund ist die Weigerung des rechtmäßig gekündigten Pächters, die gewünschte Trasse freizugeben. Die Verwaltung möge dazu folgende Fragen beantworten:
- Ist nicht für ein solches Vorgehen ein erneuter politischer Beschluss notwendig?
- Wann ist mit einer Antwort der Bezirksregierung zur Frage der Förderungsfähigkeit zu rechnen, bzw. liegt diese schon vor?
- Was soll geschehen, falls das Projekt nicht weiter gefördert werden könnte, bzw. sogar Fördermittel zurückgezahlt werden müssten, falls die jetzt vorgeschlagene Trasse gebaut würde?
- Sieht die Verwaltung die Gefahr eines Präzedenzfalls, wenn ein ordnungsgemäß gekündigter Pächter die
Übergabe des städtischen Grundstücks nicht will, dass er sich auf den vorliegenden Fall berufen könnte ?
- Wer soll die zusätzlich entstandenen Kosten tragen, da die ursprüngliche Trasse auf städtischem Gelände liegt, für die neue Trasse zwischen Luther- und Ruhrorter Straße aber Grunderwerb notwendig
wäre?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss
Mülheim, den 30. 11. 2001 Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01 TO: öffentlich
Betr.: Weiterbau des Fahrrad-Fußwegs in Speldorf zwischen Luther- und Ruhrorter Str. Die Verwaltung möge berichten, was sie seit der letzten Sitzung des Planungsausschusses unternommen bzw.
für wann geplant hat, um den Weiterbau des Fahrrad-Fußweges in Speldorf möglichst schnell zu ermöglichen, nachdem am 20.11.01 alle Fraktionen im Planungsausschuss ihren Beschluss aus 2000 noch einmal
bekräftigten. (s.u.) L. Reinhard, MBI-Mitglied des Planungsausschusses Mülheim, den 5.11. 2001 Vorschlag für den Planungsausschuss am 20.11.01 TO: öffentlich Betr.: Weiterbau des IBA-Fahrrad-Fußwegs in Speldorf zwischen Luther- und Ruhrorter Str.
Durch die Weigerung der Firma Mellis, ihr gepachtetes Gelände für den Weiterbau des IBA-Fahrrad-Fußwegs
abzugeben, ist das gesamte Projekt und die Finanzierung in Frage gestellt. Wenn die Verwaltung nicht den
rechtlich einwandfrei abgesicherten Weiterbau über das Mellis-Gelände durchsetzt, müßte entweder eine neue Trasse für die Weiterführung gefunden werden oder andernfalls gesichert werden, dass nicht etwa
Fördermittel für das gesamte Projekt zurückgezahlt werden müssen. Die Weiterführung auf einer neuen
Trasse würde neue Planungskosten und ggfs. Grundstücksankäufe erforderlich machen, abgesehen davon ist eine wirklich sinnvolle Alternative nicht erkennbar.
Die Verwaltung möge berichten, welche Informationen zu den drei genannten Alternativen (Weiterbau wie geplant, Weiterbau auf neuer Trasse, kein Weiterbau) vorliegen und welches Gremium möglichst kurzfristig
darüber entscheiden soll. Insbesondere folgende Fragen wären zu beantworten:
- Warum wird die rechtlich abgesicherte Trasse nicht durchgesetzt, besteht überhaupt noch die Absicht , dies zu versuchen?
- Welche Konsequenzen wären zu erwarten, wenn nicht weitergebaut wird, müssten Fördermittel teilweise oder ganz (da als Gesamtprojekt beantragt und nur als solches sinnvoll) zurückgezahlt werden ?
- Welche Alternativ-Trassen werden z.Zt. geprüft, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen wären erforderlich, welche Grundstücksankäufe, und welche Konsequenzen in Bezug auf die
Förderungsfähigkeit hätte die Wahl einer anderen Trasse?
- Beabsichtigt die Verwaltung, Mittel für den Weiterbau des Fahrrad-Fußwegs von Ruhrorter Str. bis Raffelberg, der im Bebauungsplan abgesichert ist, in den Haushalt 2002 einzustellen? Wenn nein,
warum nicht?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss  Mülheim, den 9. 10. 2001 Anfrage an den Planungsausschuss am 23.10.01 TO: öffentlich Betr.: Fahrrad-Fußweg in Speldorf
Die Verwaltung möge einen aktuellen Sachstandsbericht geben zum bisherigen und zukünftigen Verlauf des Baus des IBA-Fahrrad-Fußwegs, sog. Grüngürtel Speldorf.
Insbesondere möge die Verwaltung darlegen, welche Bauabschnitte mit welcher zeitlichen Planung vorgesehen sind, ob es ggf. Probleme bei der Umsetzung geben könnte, welcher Art diese sind und ob bei
welchen eventuellen Umsetzungsproblemen (zeitlicher Verzug oder Nichtumsetzung eines Teilabschnitts oder.. ) Probleme mit der Bezuschussung entstehen könnten. Begründung
Der Bau des Fahrrad-Fußwegs in Speldorf wurde als Teil einer Verbindung vom Raffelberg zum Müga-Gelände
in den Etat 2000 aufgenommen, wobei der größte Teil durch Fördergelder aus dem ÖPEL-Topf finanziert wird. Mit dem Bau wurde im Dez. 2000 begonnen.
Die Teilabschnitte zwischen Emmericher Str. und Hofackerstr., zwischen Hofacker- und Hansastr. und zwischen Hansa- und Lutherstr. sind inzwischen nahezu fertiggestellt, wobei im wesentlichen nur der
Anschluss an die Emmericher Str. noch unfertig ist. Bisher ist aber nicht zu erkennen, dass Vorarbeiten o.ä. gemacht würden, mit einem der weiteren Teilabschnitte zu beginnen.
Deshalb stellt sich die Frage, ob und ggf. welche Probleme aufgetaucht sein könnten und in welchem der noch
zu realisierenden Teilabschnitte, ob zwischen Luther- und Ruhrorter Str. (Mellis-Gelände) oder zwischen
Ruhrorter Str. und Rennbahn. Wenn ja, stellen sich die Fragen nach einer evtl. Zuschussschädlichkeit und nach Lösungsmöglichkeiten für die evtl. Probleme.
i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Mitglied des Planungsausschusses
23.10.01: Im Planungsausschuss gibt die Verwaltung bei der Beantwortung der MBI-Anfrage zu, dass nach jetzigem Stand der IBA-Fahrrad-Fußweg in Speldorf
zum Torso werden könnte, eine Ersatztrasse zwischen Luther- und Ruhrorter Str. werde gesucht anstelle des an Mellis verpachteten und gekündigten städtischen Geländes! Peinlich. Die
BI “Emmericher Str.” wird dazu auf ihrer Sitzung am 31.10.
beraten, wie gegen den Skandal vorgegangen werden kann.
Mülheim, Jan. 00Beschlussantrag an die Bezirksvertretung 3 am 24.1.00 und
an den Planungsausschuss am 1.2.00 Betr.: IBA-Fahrrad-Fußweg vom Raffelberg bis zum MüGa-Gelände (Grüngürtel Speldorf)
Die BV 3 und der Planungsausschuss mögen beschließen:Die Bezirksvertretung 3 bzw. der Planungsausschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr beauftragt die Verwaltung
sicherzustellen, dass im anstehenden Haushaltsentwurf die benötigten städtischen Gelder von ca. 100.000DM zur Realisierung des Fahrrad-Fußweges Raffelberg - MüGa wieder eine Haushaltsstelle bekommen.
Begründung: Der Fahrrad-Fußweg wurde vor Jahren einmütig von allen Ratsparteien gewollt und beschlossen, die Haushaltsmittel waren im letzten Etat bereitgestellt.
80% der Gesamtkosten sind zugesagt aus Landesfördermitteln, die restlichen etwa 100.000DM müßten von der Stadt Mülheim übernommen werden.
Die noch benötigten Grundstücke sind in der Zwischenzeit ebenfalls gesichert, zum Teil bereits in städtischem Besitz. Im Gegenzug wurde auch bereits ein Teil der städtischen Grundstücke entlang des
IBA-Fahrrad-Fußwegs, die ehemals für die Emmericher Str. freigehalten und aufgekauft worden waren, veräußert, so dass real mit der Planung sogar ein Überschuss gemacht werden kann, der nur
buchungstechnisch so nicht erscheint. Um möglich schnell mit der Realisierung des Projekts beginnen zu können, muss diese Haushaltsstelle auch im neuen Etatentwurf erhalten bleiben.
Für derart wenig Geld wird es im Übrigen an anderer Stelle kaum noch einmal möglich sein, ein vergleichbares städtebaulich aufwertendes Projekt zu verwirklichen.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
Ohne formelle Abstimmung aber mit Zustimmung aller Mitglieder des Planungsausschusses so beschlossen!!!!!!!!
Mülheim, den 20.10.99 Anfrage für die Ratsitzung am 4.11.99 Die Verwaltung möge dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zu dem geplanten nd bereits vor Jahren
beschlossenen IBA-Fahrrad- Fußweg vom Raffelberg bis zum MüGa-Gelände geben.
i. A. der MBI-Fraktion, Lothar Reinhard, Fraktionssprecher 
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