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Mülheim, den 16. September 03

Antrag zu den TOP`s 11 und 15.2
des Planungsausschusses  am 23.09.03  
TO: öffentlich

Umwandlung von Wohn- in Gewerbegebiet an der Lutherstraße

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Das städtische Grundstück Lutherstr. 49, auf dem sich ein bewohntes Haus befindet, wird nicht als Gewerbegrundstück verkauft, sondern soll auch in Zukunft der Wohnfunktion dienen.

Begründung

1994 erstellte das Büro planlokal im Auftrag der Stadt die „Rahmenplanung Speldorf“, die Anfang 95 in den Gremien auch so beschlossen wurde. Eine der Zielvorstellungen in der Rahmenplanung war die Stärkung der Wohnfunktion nördlich der Duisburger Straße, um diese und das Stadtteilzentrum aus der relativen Randlage wieder mehr ins Zentrum zu rücken und um gleichzeitig Stück für Stück die äußerst problembehaftete Gemengelage zu entschärfen, die aus falschen städtebaulichen Zielen der 50iger und 60iger Jahre stammte. (vgl. BI “Emmericher Str.”)

Leider ist bis heute nahezu nichts geschehen, um diese sinnvolle und überfällige Zielsetzung zu realisieren:

  • Das unverträgliche Fallwerk am Rande der Wohnbebauung Hofackerstr. ist immer noch dort und verunmöglicht die Umsetzung des Bebauungsplan Z 11 mit zusätzlicher Wohnbebauung.
  • Aldi an der Hansastr . hat an der Stelle der vorgesehenem zusätzlichen Wohnbebauung in dem ausgedehnten Bereich zwischen Hofacker- und Hansastr. die Zufahrt genommen.
  • Ebenso wurde das in der Rahmenplanung zwischen Hofacker- und Hansastr. vorgesehene Wohnen nördlich des Fahrrad-Fußwegs dadurch verunmöglicht, dass dort Gewerbe ausgedehnt oder angesiedelt wurde, zuletzt nun der in diesem TOP behandelte Grundstückstausch, um den Torso Fahrrad-Fußweg nach dem Zugeständnis an Mellis zumindest als Zick-Zack-Variante noch verlängern zu können.
  • Nun soll auch noch das verbliebene Wohngrundstück auf der Lutherstr. 49, direkt gegenüber dem heutigen jähen Ende des Fahrrad-Fußwegs, mit knapp 1000 qm dem Gewerbegebiet, d.h. Mellis zugeschlagen bzw. verkauft werden. (das Haus und Grundstück befand sich auf der Trasse der Fehlplanung Emmericher Straße und wurde vor Jahrzehnten dafür von der Stadt gekauft

Über viele Jahre gab es bereits Konflikte zwischen Mellis und der Wohnbevölkerung auf der Lutherstr., die bis zum OVG gingen. Seit Jahren auch wäre Mellis nach dem letztendlichen OVG-Vergleich eigentlich gezwungen, für Lärmschutz etwa durch ein Gebäude o.ä. zu sorgen.

Wenn nun aber auch noch die Ausdehnung des Geländes käme, wäre zum einen zu befürchten, dass die Lutherstr. zur Ein- oder Ausfahrt der LKW genutzt wird. Selbst wenn das unmöglich gemacht würde, würde das weitere Heranrücken des Getränkehändlers bis an die Lutherstr. notgedrungen Konflikte mit der Wohnbevölkerung nach sich ziehen.

Eine Lösung der Problematik der LKW`s auf der Ruhrorter Straße würde auch durch die o.g. Mellis-Ausdehnung nicht erreicht werden können . Hier müssen ganz andere Auswege gefunden werden, spätestens wenn die marode Ruhrorter in Kürze repariert und ausgebaut werden muss und wird.

Aus all den Gründen heraus sollte die Politik entscheiden, dass eine Erweiterung des Gewerbegebiets an der Lutherstr. nicht vorgenommen werden soll. Wichtiger und weniger konfliktträchtig wäre es, sich intensiver um den Leerstand im unweiten Gewerbegebiet Hafen zu kümmern.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

zwar wurde von allen anderen der Antrag abgelehnt , das städtische Grundstück Lutherstr. 49 (ehemals Trasse Emmericher Str.), nicht als Gewerbegrundstück zu verkaufen, sondern auch in Zukunft die Wohnfunktion dort zu belassen., der Verkauf an Getränkehändler Mellis ist nun aber nicht mehr so einfach in aller Heimlichkeit abzuwickeln!
Es war ersichtlich, dass keine/r aus der Politik sich mit Mellis anlegen wollte! Es ist schließlich bekannt, dass er wichtiger Sponsor im Sportbereich ist!
Das Grundstück wird nun wohl wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgehen, der es vor 30 Jahren für die Fehlplanung der Emmericher Str. an die Stadt verkaufen musste!