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GU

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zum Thema gibt es seit Sommer 2004 die
 
Kontakt: Frau Klövekorn: Tel.: 374138 oder Frau Lübcke: Tel.: 4396828

Im Rat am 18.2. 2010 sollen 2 „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ ab nächstem Schuljahr beschlossen werden. Unabhängig davon, dass diese den erfolgreichen GU-Unterricht konterkarieren könnten, weiß niemand, wie gesichert die Finanzierung der Kompetenzzentren überhaupt ist. Doch was soll`s?
Feb. 09: 10 Kinder wurden in Mülheim für GU in weiterführenden Schulen angemeldet. Bisher konnte nur 1 Schule und Klasse mit 5 gefunden werden. Eine Schande für Mülheim!
19.10.06: Infoveranstaltung der MIGU für betroffene Eltern zu Gemeinsamem Unterricht in der Feldmannstiftung
3.3.05: PRESSEMITTEILUNG: Erstes Etappenziel für Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern in weiterführenden Schulen auch in Mülheim erreicht (und damit ein MBI-Antrag aus 2001 endlich umgesetzt!) MBI freuen sich mit der Elterninitiative MIGU über ersten Teilerfolg!

26.10.05: Veranstaltung der MIGU mit Vortrag von Herrn Regierungsstudiendirektor Reinhold Heimer vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder zu “Was bedeutet das neue Schulgesetz für behinderte Schüler?“ mit anschließender Diskussionsrunde um 19.30 Uhr in der Feldmannstiftung (Augustastr. 108 -114 ). Fragen an den Referenten: Ein Ergebnis: Die bisherige Auskunft der Schulaufsicht, in den ersten 2 Jahren der  Grundschulen dürften keine VOSF-Verfahren mehr gemacht werden, widerspricht dem neuen Schulgesetz! (Fragen 1 bis 4)

  1. Haben die Eltern in der Schuleingangsphase die Möglichkeit, ein VOSF-Verfahren einzuleiten?
  2. Müssen Eltern von Kindern, bei denen der Förderbedarf erst in der Schuleingangsphase deutlich wird, damit rechnen,  dass ihre Kinder ohne sonderpädagogische Förderung vertröstet werden, bis die Schuleingangsphase abgeschlossen ist?
  3. Gibt es noch integrative Klassen in der Schuleingangsphase?
  4. Warum wurde den Lehrern im neuen Schulgesetz das Recht genommen, in der Schuleingangsphase ein VOSF einzuleiten?
  5. Endet die allgemeine Schulpflicht für behinderte Kinder auch mit 16 Jahren und welche Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nach Schulformen spezifiziert?
  6. Welche Möglichkeiten haben Eltern ihr Kind integrativ beschulen zu lassen, dass eine 7. oder höhere Klasse besucht?

 Anfragen und Anträge zu GU = Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern in Mülheim, aus der folgende Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

 

Mülheim, den 31. Januar 2008

Antrag für den Schulausschuss am 11.2.08 und den Rat der Stadt Mülheim am 6.3.08
TO: öffentlich

Der Schulausschuss möge beschließen, dem Rat der Stadt zu empfehlen,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Im kommenden Schuljahr 2008/2009 wird eine integrative Lerngruppe an einer
Mülheimer Gesamtschule eingerichtet.

Begründung:
Siehe Bürgeranfrage für die Sitzung des Schulausschusses am 11.02. 2008.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

11. Feb. 2008: Schulausschuss und siehe da: 13 Kinder wurden für GU an weiterführenden Schulen ab nächsten Schuljahr bereits gemeldet. Ob die Verwaltung Schulen dafür findet, ist unklar. Über den MBI-Antrag wollte Herr Mühlenfeld als Ausschussvorsitzender nicht abstimmen lassen, das sei nicht erlaubt. Na denn, wird halt nur im Rat abgestimmt!

 

Mülheim, den 16.05.07

 

An die Mitglieder des Schulausschusses der Stadt Mülheim

zu TOP 5 „Grundschulentwicklung bis zum Schuljahr 2011/2012“, Schulausschuss am 21. Mai 2007

Gefährdung bzw. Nichtdurchführbarkeit des Gemeinsamen Unterrichts an den  bewährten Standorten EGS und KGS in Styrum

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der für Sie sicherlich nicht einfachen Entscheidung im nächsten Schulausschuss möchten wir als Initiative folgendes zu bedenken geben:

Je nachdem, welche Variante Sie favorisieren, kann dies dazu führen, dass die Durchführbarkeit des GU an einer der beiden oder beiden Schulen nicht mehr gewährleistet ist.

Wenn eine der beiden Schulen je um einen Zweig gekürzt sollte, führt dies zum Anstieg Klassenstärke bei beiden Schulen. Ein Gemeinsamer Unterricht ist aber nur in einer kleineren Gruppe (höchstens 20 SchülerInnen) machbar und sinnvoll.

Bei der Veranstaltung am 09.05.07 in der Realschule Stadtmitte hat Frau Stocks auf die Frage, ob der GU in Styrum unter den oben genannten Voraussetzungen noch realistisch ist oder sein Todesurteil bedeutet, geantwortet, dass der GU in Styrum zu konzentriert wäre.

Als Initiative wissen wir, dass mindestens 60 % der SchülerInnen im GU in Styrum auch aus diesem Stadtteil stammen, so dass der Bedarf in diesem nicht unproblematischen Stadtteil nicht nur vorhanden sondern auch realistisch ist und nicht gekürzt oder verlagert werden sollte.

Sie können selbst bei sinkenden Schülerzahlen davon ausgehen, dass der Bedarf für GU in den nächsten Jahren mindestens gleich bleibend, wenn nicht sogar steigen wird.

Wir appellieren daher an Sie, in ihrem Entscheidungsprozess nicht das Aus für den GU in Styrum indirekt mitzubeschließen. An diesem Standort läuft der GU durch jahrelange Erfahrung und genauso viel Engagement ausgezeichnet und kann nicht an jedem beliebigen Standort in Mülheims Stadtgebiet mit gleicher Qualität ohne Vorerfahrung durchgeführt werden.

Wir vertrauen auf Ihr Verständnis und Engagement für gehandicapte SchülerInnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

für die MIGU: Bea Reißland-Degen      Michael Stallmann

zum Thema Schulentwicklungsplan auch 16.5.07: Antrag zu TOP 5 „Grundschulentwicklung bis zum Schuljahr 2011/2012“ für den Schulausschuss am 21. Mai 2007, die Beschlussfassung zur Grundschulentwicklung für jeden Teilraum separat durchzuführen und die Beschlüsse zu Styrum und Broich/Speldorf auszusetzen zur erneuten Beratung im nächsten Schuljahr

 

Mülheim, den 10.10.05

Anfrage an den Schulausschuss am 8.11.05 unter
TOP „Einwohner- und Bürgerfragestunde“

Als Vertreter der Mülheimer Elterninitiative für den Gemeinsamen Unterricht (MIGU) bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Anmeldungen gibt es für den Gemeinsamen Unterricht der 5. Klasse in der SI für das Schuljahr 2006/07?
  2. Gibt es unter den angemeldeten SchülerInnen auch körperbehinderte Kinder (Rollstuhlfahrer)?
  3. Welche Schulform oder Schule favorisiert die Verwaltung für die 5. Klasse im GU 2006/07 oder ist eine 2. Integrationsklasse an der Hauptschule Borbecker Str. geplant?
  4. Ist die favorisierte Schule behindertengerecht ausgestattet?

Begründung:

Wenn eine Integration erfolgreich sein soll, bedarf es nicht nur der freiwilligen Meldung einer Schule, sondern auch einer langen Vorbereitungszeit, da die Lehrer- und Schulkonferenz ihre Zustimmung geben müssen und viele Gespräche bis dahin notwendig sind.

Nachgereichte Zusatzfragen vom 27.10.05

  1. Im Rahmen der MIGU-Veranstaltung am 26.10.05 (s.o.) wurde von der Referentin des Ministeriums (Frau Dr. Hosterbach) ausgeführt, dass ein VOSF von Eltern oder Lehrern auch in der Schuleingangsphase eröffnet werden kann. In vielen Kommunen wurden die Schulleiter aber angewiesen in der Schuleingangsphase keine VOSF zu beantragen. Wie wird dies in Mülheim an der Ruhr gehandhabt?
  2. Wieviele Sonderschullehrer sind in der Schuleingangsphase an Mülheimer Grundschulen derzeit tätig?

i.A. der MIGU

 

Mülheim, den 19. Januar 2005  

Antrag für den Schulausschuss am 24.1.05

zu TOP 8: „Gemeinsamer Unterricht“

Betr. : Ratsbeschluss zur Einführung des Gemeinsamen Unterrichts in der SI für das Schuljahr 2005/2006

Der Schulausschuss möge beschließen,

dem Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr am 10.2.05 zu empfehlen,  den Beschluss zur Einführung des Gemeinsamen Unterrichts für das Schuljahr 2005/2006 an mindestens einer Mülheimer Regelschule der Sekundarstufe I zu fassen.

Begründung:

In diesem laufenden Schuljahr gibt es in Mülheim noch keine Weiterführung des Schulversuchs zum Gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I  entsprechend  dem Erlass vom Dezember 2003. Da es in Mülheim Bedarf für dieses Modell gibt,  ist  ein  Ratsbeschluss  für die Umsetzung zum Schuljahr 2005/2006 dringend erforderlich , um der Verwaltungsarbeit  und betroffenen Schulen zur Ausarbeitung eines Konzeptes genügend Vorlaufzeit zu  gewähren.

Der Beschluss wurde (noch) nicht gefasst. Erst solle eine Schule gesucht werden. Eine Vertreterin der Schulbehörde erläuterte im Ausschuss die Bedingungen für GU, u.a. dass pro behindertem Kind der Schule 0,1 Lehrerstelle zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Eltern aus der MIGU setzten sich daraufhin mit verschiedenen Schulen in Verbindung.

3.3.05 : PRESSEMITTEILUNG: Erstes Etappenziel für Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern in weiterführenden Schulen auch in Mülheim erreicht (und damit ein MBI-Antrag aus 2001 ,s.u., endlich umgesetzt!) MBI freuen sich mit der Elterninitiative MIGU über ersten Teilerfolg!

 

Mülheim, den 19.01.2005

Antrag zum Tagesordnungspunkt „Etatberatung 2005“ im Schulausschuss am 24.1.05, hier: Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle für den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schüler

Für den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern wird eine neue Haushaltsstelle unter „Schulverwaltung“ eingerichtet und 25 000 Euro Eigenmittel eingestellt. Zusätzlich wird der Stellenplan entsprechend angepasst.

Begründung:

Die Möglichkeit eines Gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülern ist vom Land NRW vorgeschrieben. Bisher gibt es dazu in Mülheim noch keine Weiterführung des Schulversuchs in der Sekundarstufe I.

Ein zukunftsweisendes Mülheimer Modell für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt könnte die Differenz zwischen dem realen Bedarf der Schüler und den vom Land bewilligten Stunden für ein Lehrertandem ausgleichen.

Der Erlass sieht pro Klasse 5 Schüler zur integrativen Beschulung vor, denen ein Stundenkontingent von 25 Stunden eines vom Land zugewiesenen Sonderpädagogen zustehen würde. Dies ist für ein Lehrertandem bei 28 Wochenstunden z.B. nicht ausreichend. Bei nur vier Anmeldungen fehlen ebenfalls einige Stunden für das Lehrertandem. In diesen Fällen, und auch bei Krankheit des Sonderpädagogen sowie bei mehr als fünf Anmeldungen innerhalb eines Jahrgangs, könnte auf die Etatreserve zur Einstellung eines Sonderpädagogen zurückgegriffen werden.

Für den Fall, dass die o.g. Mittel in einem Jahr nicht abgerufen werden, sollen sie für psychomotorisches Lernmaterial allen Schulen mit Gemeinsamem Unterricht zur Verfügung gestellt werden.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Annette Klövekorn, William-Shakespeare-Ring 12, 45470 Mülheim
Mülheim, den 24.10.01

An die Vorsitzende des Schulausschusses, Frau Hollmann

In der Schulausschusssitzung am 06.11.01 werde ich unter Tagesordnungspunkt 1 folgende Fragen stellen:

  1. An welcher weiterführenden Schule  Mülheims wird - aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder welcher Beschlüsse- integrativer Unterricht angeboten?
  2. In welcher von der Stadt herausgegeben Schrift werden betroffene Eltern darüber informiert?
  3. Wie und von wem werden die betroffenen Eltern integrativer Kinder der vierten Schuljahre beraten?

Begründung:

Aufgrund des § 3 des Grundgesetzes wird vom Gesetzgeber die Gleichberechtigung von Behinderten und Nicht-Behinderten rechtlich verankert. Eltern, deren Kinder im vierten Schuljahr integrativen Unterricht erhalten, sollten wissen, an welchen weiterführenden Mülheimer Schulen (z.B. Hauptschule oder Gesamtschule) ihr Kind  im nächsten Schuljahr integrativ unterrichtet und gefördert werden kann und an wen sie sich wenden können.

A. Klövekorn

 

Mülheim/Ruhr, den 21.08.01

Antrag an den Schulausschuss am 18.09.01           TO: Öffentlich

Der SAS möge beschließen:

  1. Ab dem Schuljahr 2002/2003 wird an einer weiterführenden Schule, möglichst Gesamtschule, in Mülheim integrativer Unterricht angeboten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, welche der Mülheimer Gesamtschulen für integrativen Unterricht die günstigsten Voraussetzungen bietet.
  3. Das Prüfungsergebnis zu b.) wird im nächsten SAS vorgestellt.

Begründung:

Angesichts einer Bevölkerungszahl von 170.000 und einer stetig steigenden Nachfrage nach gemeinsamen Unterricht (GU) im Primarbereich ist der GU auch in der S I nicht nur pädagogisch sinnvoll sondern auch bedarfsorientiert. Darüber hinaus ist GU aufgrund der Grundgesetzänderung in § 3, der die Gleichbehandlung von Behinderten und Nicht-Behinderten fordert, an einer weiterführenden Schule dringend erforderlich.

i.A. der MBI:
L.Reinhard, MBI-Ratsvertreter und
W.Schmitz-Post, MBI-Vertreter im Schulausschuss

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