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18.10.2000:
Anfrage zu Häufigkeit und Art der Vertretung bei Ausfall von Betreuungskräften der “verlässlichen Grundschule von 8 bis 1”
5.06.2000: Antrag, einen Vertretungspool für Betreuungskräfte für “verlässliche Grundschule” von 8 bis 1 einzurichten.
Antrag an den Schulausschuss am 27.11.00 Beschluss- Vorschlag
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, gem. den Empfehlungen des MSWWF eine Liste als Verzeichnis von zur Vertretung geeigneten Personen für die "Verlässliche Grundschule - Schule von 8 - 1"
zu erstellen und diese den Schulen mit Betreuungsangebot zu überlassen, damit diese im Falle eines Vertretungsbedarfs sofort handlungsfähig sind. Dabei ist § 47 des Bundesseuchengesetzes zu berücksichtigen.
Begründung
Das Düsseldorfer Ministerium empfiehlt ausdrücklich eine Möglichkeit des adäquaten Ersatzes für den Fall, dass Betreuungspersonal ausfällt. Zitat: „Es empfiehlt sich für solche Fälle eine Liste mit geeigneten Personen anzulegen, die kurzfristig und vorübergehend eingesetzt werden können.“ (S.25/26)
Damit soll 1. einer ersatzlosen Streichung vorgebeugt werden, 2. die Verlässlichkeit der Betreuung im Sinne des Erlasses vom
24. 03. 97 gewährleistet sein, 3. die Zitat:... „Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender“
(S.74) erleichtert werden.
Anm.: Die Zitate sind jeweils aus dem Info-Heft des MSWWF NRW „Schule von acht bis eins“ entnommen.
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