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18.10.2000: Anfrage zu Häufigkeit und Art der Vertretung bei Ausfall von Betreuungskräften der “verlässlichen Grundschule von 8 bis 1”
5.06.2000:
Antrag, einen Vertretungspool für Betreuungskräfte für “verlässliche Grundschule” von 8 bis 1 einzurichten.

      Mülheim, den 18.10.00

    Antrag an den Schulausschuss am 27.11.00

    Beschluss- Vorschlag

      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, gem. den Empfehlungen des MSWWF eine Liste als Verzeichnis von zur Vertretung geeigneten Personen für die "Verlässliche Grundschule - Schule von 8 - 1" zu erstellen und diese den Schulen mit Betreuungsangebot zu überlassen, damit diese im Falle eines Vertretungsbedarfs sofort handlungsfähig sind. Dabei ist § 47 des Bundesseuchengesetzes zu berücksichtigen.

      Begründung

    Das Düsseldorfer Ministerium empfiehlt ausdrücklich eine Möglichkeit des adäquaten Ersatzes für den Fall, dass Betreuungspersonal ausfällt. Zitat: „Es empfiehlt sich für solche Fälle eine Liste mit geeigneten Personen anzulegen, die kurzfristig und vorübergehend eingesetzt werden können. (S.25/26)

      Damit soll

      1. einer ersatzlosen Streichung vorgebeugt werden,

      2. die Verlässlichkeit der Betreuung im Sinne des Erlasses vom 24. 03. 97  gewährleistet sein,

      3. die Zitat:... „Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender“ (S.74) erleichtert werden.

    Anm.: Die Zitate sind jeweils aus dem Info-Heft des MSWWF NRW „Schule von acht bis eins“  entnommen.

Anfrage Ausfall
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