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Liste der Anfragen/Anträge zu den Mülheimer OB`s Baganz und Mühlenfeld;
weiter unten und
von hier direkt per Link erreichbar
Auflistung,
wie das mit dem Presbyter J.B. nach seinem Abgang so weiterging

mehr zu Baganz auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Baganz
und im
Pressearchiv zu Dr. J.B., dem "Bettvorleger, der als Tiger landete"
Nov. 02: OB Baganz tritt wegen einer Affäre mit Frau Dr. Jasper zurück, die die Stadt bei allen Verkäufen der letzten Jahre beraten hat, ob bei RWW, MEG, Abwasser, RWE-Aktien, Crossborder-Leasing von Straßen- und U-Bahnen, Stadthalle, MVG, Fachmarktzentrum Heifeskamp, Neubau Sporthallen usw.., fast immer in Kooperation mit der BPG. Die MBI versuchten, die Anti - Korruptions- „Task Force“ beim Innenminister einzuschalten,
um die unsauberen Geschäfte zu durchleuchten, bei und zu denen Frau Dr. Jaspers die/der Stadt be- bzw. geraten hatte , doch der Innenminister erklärte sich für nicht zuständig. Die StA Duisburg prüfte ein halbes Jahr(!), ob ein Anfangsverdacht gegeben sei, und fand angeblich keinen. MBI dazu: “Die Kleinen schröpfen, die Großen läßt man laufen.........?“ Mülheimer CDU-Parteifreund spricht von korruptionsspezifischen Hintergründen. Muss Staatssekretär Baganz zurücktreten? auch als

seit April 03: Nachfolgerin Dagmar Mühlenfeld, gewählt von 51% bei 39% Wahlbeteiligung und bis 2009 im Amt. Sie hatte Metrorapid, Flughafenausbau und Ruhrbania auf ihre Fahnen geschrieben. Daneben war sie Verfechterin von weiterer Privatisierung und Stadt-Totalumbau per PPP-Modellen. Seit 2005 sitzt sie im RWE-Aufsichtsrat. Anträge/Anfragen zu OB Mühlenfeld weiter unten. Diesen herrlichen bzw. fraulichen Aufkleber findet man Anfang 2007 auf etlichen der vielen Baaken an den vielen Baustellen Mülheims. Danke, Frau Mühlenfeld!?
Akteneinsicht zur Abführung der Aufsichtsratsgelder durch die Oberbürgermeisterin , insbesondere zu den 116.000 Euro alleine als RWE-Aufsichtsratsmitglied für 2006? und NRhZ (Neue Rheinische Onlinezeitung) Nr. 98: “Mülheimer OB will sich nicht in die RWE-Karten gucken lassen 110.000 Euro abgeführt?
21.6.07: Versteckspiel um Frau OB Mühlenfelds Aufsichtsratsgelder, nächster Akt?
Reichen auch 2 Ratsbeschlüsse nicht aus, um die vorgeschriebene Gelder-Abführung kontrollieren zu können?
Über ihr nur noch Gott? Keine Kontrollinstanz für Frau OB? Unglaublich, aber Steinfort!
5.7.07: Über ihr nur noch Gott? Oder vielleicht doch das Bundesverfassungsgericht? Das jedenfalls hat entschieden, dass Bundestagsabgeordnete alle Nebentätigkeiten und -einkünfte veröffentlichen müssen. Inwieweit gilt das auch für Oberbürgermeister/innen? “Nach dem BVG-Urteil noch dubioser:
Versteckspiel zu OB-Aufsichtsratstantiemen in Mülheim - fernab von Transparenz! Warum?“
9.7.07: Auszug aus dem Brief an NRW-Innenminister Wolf wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Geldern aus Nebentätigkeiten von
Mühlenfeld und grundsätzlichen Problemen der Kontrolle von Oberbürgermeistern. Der ganze Brief als (39 KB)
31.10.07: Hat Frau Mühlenfeld die RWE-Aufsichtsratsgelder korrekt abgeführt oder
hat der RP einen Freispruch 3. Klasse erteilt? MBI bleiben dabei: Von Transparenz keine Spur!
18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189:
Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)
28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB,
veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden, nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben!
3.7.09:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Umwegfinanzierung bei der Rathaussanierung. Die ganze Beschwerde als (37 KB)

Wie das mit dem Presbyter J.B. und seinen Adlaten so weiterging:

 

Anträge/Anfragen zu OB Baganz und den Folgen seines Privatisierungs-Liebschaftsmixes und zur Nachfolgerin Mühlenfeld , auf dieser Seite weiter unten, per Link in der Aufzählung jeweils direkt erreichbar

 

Mülheim, den 28. April 2004

Vorankündigung für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29. April 2004

Verkauf des Abwasserbetriebes und
erneute Beratungstätigkeit von
Frau Dr. Jasper

Unter Tagesordnungspunkt 1: „Aktuelle Fragestunde für die Mitglieder des Rates“ werde ich folgende Fragen stellen. Ich reiche diese vorher schriftlich ein, damit die Verwaltung sich vorher ggf. kundig machen kann.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 22.4.04 wurde berichtet, dass nunmehr die Verhandlungen zum Verkauf des Abwasserbetriebes mit allen fünf Bietern wieder aufgenommen werden sollen mit Frau Dr. Jasper als Beraterin. Gerade bei  den bisherigen Versuchen, den Abwasserbetrieb zu verkaufen bzw. teilweise zu privatisieren, hat die Stadt Mülheim aber die denkbar schlechtesten Erfahrungen mit Frau Dr. Jasper als Beraterin gemacht. Das von ihr vorgeschlagene sog. „Beistellmodell“ erwies sich als nicht durchführbar und die bereits vorab für die Sanierung von Schulgebäuden verplanten Einnahmen aus dem Verkauf  konnten so im letzten Jahr  nicht realisiert werden. Die Probleme, die aus den unrealistischen Vorschlägen von Frau Dr. Jasper entstanden sind, sind hinlänglich bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass sie nun weiter an dem Projekt arbeiten soll, zumal auch zwischenzeitlich ausgeschiedene Bieter, die nun aber wieder im Rennen sind, sowohl bei der vergaberechtswidrigen MEG-Gründung als auch beim wettbewerbsrechtlich zweifelhaften RWW-Verkauf sehr schlechte Erfahrungen mit der Vorgehensweise von Frau Dr. Jasper gemacht haben.

Deshalb möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Ist tatsächlich beabsichtigt, wieder Frau Dr. Jasper zu beauftragen, oder soll jemand anderes aus dem Büro Heuking, Kühn, Lüer &Wojtek  die Beratung übernehmen?
  2. Warum soll überhaupt wieder dieses Büro beauftragt werden, nachdem die bisherigen Vorschläge sich als nicht realisierbar und nachteilig für die Stadt erwiesen haben und deshalb sowieso völlig neu erarbeitet werden müssten?
  3. Nach welchem Modell soll der Abwasser-Verkauf  jetzt versucht werden, nachdem die bisherigen Versuche fehlgeschlagen sind?
  4. Wann soll ggfs. der Pachtvertrag für den Abwasserbetrieb mit medl unterzeichnet werden, bzw. ist dieser schon abgeschlossen worden? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
  5. Welche Konsequenzen hätte eine Festlegung auf  die medl, die gleichzeitig als Bieter auftritt, als Verpächter. Würde damit eine Auswahl unter den Bietern präjudiziert und wäre dies ggfs. mit den Wettbewerbsregeln überhaupt vereinbar?
  6. Ist geprüft worden, ob und mit welchen Vor- und Nachteilen es möglich wäre, MEG und Abwasserbetrieb wieder unter gemeinsamer Leitung und auf dem MEG-Gelände zusammenzuführen, evtl. nach einem Rückkauf der MEG-Anteile durch die Stadt Mülheim? Inwieweit könnten dadurch die Kosten sowohl bei der verschuldeten MEG, als auch gleichzeitig beim Abwasserbetrieb reduziert werden?

Für die MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

“Wurschteln, bis der Arzt kommt,
selbst wenn der sich als Totengräber herausstellt?”

29. April. 04: Ratsitzung: Nur ausweichende Antworten auf die Fragen oben, die das ungeheure Chaos der Privatisierungen in Mülheim nochmals bestätigten. Kein Wort zu den enormen Schäden durch die Fehlberatungen der hochbezahlten OB-Geliebten Frau Dr. Jasper, ebensowenig zu Wettbewerbsproblemen, wenn der Abwasserbetrieb schon zu medl oder RWW(?) soll, während insgesamt 5 Bieter, darunter medl und RWW, Kaufangebote abgeben sollen u.v.m..

1. Mai 04: Zitate aus dem WAZ-Kommentar zum Mülheimer Privatisierungsdesaster: “.... Abwasserverkauf ......Zweifel an der Kompetenz, die für die gutachterliche Begleitung auch noch viel städtisches Geld kostet....... Da müffelt es in der Tat aus dem Gullydeckel......... Privatisierung scheint ohnehin kein Allheilmittel mehr zu sein.... Selbst für Müllentsorgung die Alternative, ..... die Krisen geschüttelte MEG wieder als reines Stadtunternehmen zu führen.” Die Namen Jasper und MBI werden allerdings tunlichst verschwiegen im WAZ-Kommentar

18./19.1.07: Monitor-Bericht: Die "orangene Revolution" - Städte holen die Müllabfuhr von Privaten zurück. Es ist das Heilsversprechen der Privatisierung: Billiger und besser soll alles werden. Deshalb verkaufen deutsche Kommunen seit Jahren ihre Dienstleistungen an Private: Strom, Gas, Wasser und eben auch die Müllabfuhr. Vielerorts mit negativen Folgen: Die Löhne der Beschäftigten sanken, die Gebühren stiegen weiter. Deshalb wagen jetzt einige Städte wie Bergkamen eine "orangene Revolution" und holen sich die Müllabfuhr von den Privaten zurück. Was viele zunächst als "Verstaatlichung" abtun, ist für die Städte eine wahre Erfolgsgeschichte: Quasi über Nacht schafften sie so Einsparungen von bis zu 30 Prozent und konnten die Müllgebühren senken. Auch deshalb: Bürgerversammlung am Montag, dem 22. Jan., um 19.30 Uhr im Handelshof zu "Erneuerung des Mülheimer Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierungen?" Einladung als (57 KB). Erinnert sei an den MBI-Antrag aus Mitte 2004 zur Rekommunalisierung der MEG . Leider wurde die Chance vertan und noch schnell vor den Kommunalwahlen 2004 der Abwasserbetrieb zusätzlich privatisiert!

 

Pressemitteilung vom 11. März 03
MBI fordern weiterhin lückenlose Aufklärung des Rücktritts von OB Baganz und der Rolle seiner "Hoflieferantin", Frau Dr. Jasper.
MBI beantragen zudem im Rat die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die beiden.

Noch immer sind viele Fragen im Zusammenhang mit der Beratertätigkeit von Frau Dr. Jasper bei den größten Geschäften, die Mülheim je getätigt hat oder tätigen wird, offen. Etliche Ungereimtheiten konnten bisher nicht aufgeklärt werden.

Die OB-Neuwahl kostet die Stadt viel Geld. Deshalb fordern die MBI, die Verursacher haftbar zu machen, denn es ist schwer nachvollziehbar, warum die beiden Volljuristen und im Falle von Dr. Jasper auch noch Expertin für Befangenheitsfragen, das Problem nicht heraufziehen sahen und nicht abwendeten. Es wäre ein Einfaches gewesen, z.B. hätte Frau Dr. Jasper ihre Mülheimer Aufträge nur an einen Kollegen ihres Büros abzugeben brauchen! MBI-Antrag vom 4.3.03 weiter unten.

In einer zusätzlichen Anfrage vom 8.3.03 an die Ratsitzung am 20.3. will der MBI-Ratsvertreter Auskunft über die endgültige Gesamthöhe der Beratungskosten für den Verkauf der RWW-Anteile und die anteiligen Zahlungen der am RWW beteiligten Städte wissen. Zuletzt kursierten nämlich andere, höhere Zahlen als die in der Presse im Dez. genannten 360.000 Euro. Ferner fragt er,

  • nach welchem Schlüssel sich das weit höhere Gesamthonorar auf die beteiligten Städte verteilt, wenn die Stadt Mülheim ursprünglich 46,66 % der Anteile, jetzt 10%, und die anderen beteiligten Städte ursprünglich 38,8 %, jetzt 10,2% der Anteile halten
  • warum RWE Aqua die Kosten für die Vorstudie übernommen hat, die ja unabhängig vom RWW-Verkauf war und laut Beschluss damals erst von der Fa. Anderson durchgeführt werden sollte
  • wie sich dann die Verteilung auf die Städte erklärt
  • wo und wann dies in den Gremien mitgeteilt bzw. beschlossen wurde

Fragen an den CDU-OB-Kandidaten Zowislo, früher Baganz-Berater, zu seiner Rücktrittsforderung an Staatssekretär Baganz, dem ex-OB der Stadt Mülheim, der nach 3 Jahren abgängig wurde als (85 KB) - Feb. 09

 

Mülheim, den 4.03.03

Antrag für den Rat der Stadt am 20. März 03  TO: öffentlich

Schadensersatzforderungen für grob fahrlässig verursachte Kosten für die OB-Neuwahl

Die Verwaltung wird beauftragt, Schadensersatzansprüche für die Kosten der Neuwahl des OB gegenüber Ex-Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz bzw. auch Gutachterin Frau Dr. Ute Jasper geltend zu machen.

Begründung:

Die Notwendigkeit der Neuwahl des OB ergibt sich aus dem vorzeitigen Rücktritt von Dr. J. Baganz. Dieser Rücktritt war im November 2002 unvermeidlich geworden. Die Situation wurde von Dr. J. Baganz und Dr. Ute Jasper durch ihr Verhalten herbeigeführt, und zwar, obwohl sich beide Beteiligten als Volljuristen der möglichen Konsequenzen bewusst sein mussten. Dr. Jasper hatte selbst in allen beteiligten Gremien ausführlich darüber aufgeklärt, wann eine Befangenheit der Ratsmitglieder vorliegen könnte. Sie hatte ausserdem einen viel beachteten Artikel zu diesem Thema in der Zeitschrift „Behörden-Spiegel“ veröffentlicht (siehe dazu Vorlage V 03/0101-01). Das Problem wäre im Übrigen leicht lösbar gewesen: Frau Dr. Jasper hätte ihre diversen Beratungsaufträge nur an einen anderen Anwalt ihrer Kanzlei übergeben brauchen.

Der Stadt Mülheim entsteht allein für die Ausrichtung der OB-Wahl mit evtl. Stichwahl ein Schaden von mehreren Hunderttausend EURO, unabhängig von evtl. weiteren, durch die Tätigkeit von Dr. Jasper entstandenen finanziellen Nachteilen. Da die notwendige Neuwahl durch  grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, stellt sich die Frage, ob sich daraus nicht Schadensersatzansprüche ableiten lassen. Auch wenn aus der normalen Tätigkeit des OB keine Privathaftung möglich ist, liegt aber hier ein anderer Sachverhalt vor, der auch von der Staatsanwaltschaft noch zu prüfen ist. Dr. Baganz hat hier, möglicherweise sogar gesetzwidrig handelnd, das Risiko seines vorzeitigen Rücktritts und die daraus folgenden Kosten für die Stadt Mülheim wissentlich in Kauf genommen und ohne Rücksicht auf die Folgen für die Stadt Mülheim gehandelt.

L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

Den obenstehenden Antrag, lehnten CDU, FDP und Grüne  bei SPD-Enthaltung ab. Obwohl öffentlich gestellt, war der Antrag von der Verwaltung unerlaubt und willkürlich nicht öffentlich gemacht worden, was der Rat bestätigte. Ein Armutszeugnis sondergleichen, an dem auch der RP Schuld trägt, weil er auf die Beschwerde nicht vor der Sitzung reagierte.

 

Mülheim, den 6.2.03 

Vorschlag für den Rat der Stadt am 20. Februar 03   TO: öffentlich

Betr.: Beraterverträge von Frau Dr. Jasper

Im Zusammenhang mit der vielfältigen Beratertätigkeit von Frau Dr. Jasper und den widersprüchlichen Stellungnahmen von Rechts- und Rechnungsprüfungsamt möge die Verwaltung einen aktuellen Sachstandsbericht geben und darüber hinaus zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wieso wird im Bericht des RPA der Komplex RWW-Verkauf nahezu ganz ausgeklammert? Immerhin war es der größte Auftrag der Beraterin.
  2. In der Vergabeordnung in der gültigen Fassung vom 9. 1. 2001 steht in § 13: „Ein dennoch abgeschlossener  Vertrag ist nichtig.“
    Gesetzt den Fall, die RPA-Auffassung würde sich durchsetzen, dass die Auftragsvergabe an Frau Dr. Jasper vergaberechtswidrig war und die Verträge damit nichtig: Was könnte das bedeuten? Könnte oder müsste die Stadt Honorare ganz oder teilweise zurückfordern? Welche Aufträge könnten betroffen sein, da dieser Passus erst ab 2001 in das Vergaberecht aufgenommen wurde?
  3. In der Vergabeordnung steht in § 16, 3b), dass natürliche Personen in einem Vergabeverfahren als voreingenommen gelten, wenn sie „für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig sind, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder Bewerber hat.“
    Inwieweit ist dieser Tatbestand gegeben dadurch, dass Trienekens das Beraterhonorar an Frau Dr. Jasper bei der MEG-Gründung zahlte? Gleiches gilt beim RWW-Verkauf für RWE Aqua.
    Inwieweit ist bekannt, ob die Beraterin unabhängig von dem städtischen Honorar - das die Bieter bezahlten - von Trienekens bzw. RWE-Aqua zusätzlichen Honorare erhalten hat, womit der o.g. § 16, 3b) erfüllt sein könnte?

Da alle im Zusammenhang mit den Fragen notwendige Informationen den Medien bereits zu entnehmen war, kann und sollte dieser Vorschlag öffentlich behandelt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, nicht zuletzt auch wegen der bisherigen unterschiedlichen rechtlichen Bewertung der Vorgänge durch unterschiedliche Ämter.

L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter

Fragen an den CDU-OB-Kandidaten Zowislo, früher Baganz-Berater, zu seiner Rücktrittsforderung an Staatssekretär Baganz, dem ex-OB der Stadt Mülheim, der nach 3 Jahren abgängig wurde als (85 KB) - Feb. 09

 

10.03.07: Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 22. März 2007, Akteneinsicht zur Abführung der Aufsichtsratsgelder durch die Oberbürgermeisterin zu gewähren , insbesondere zu den 116.000 Euro alleine als RWE-Aufsichtsratsmitglied für 2006

Mülheim, den 15.02.05

EILANTRAG für den Rat der Stadt am 24.02.05

Abführung von Aufsichtsratsgeldern (hier: OB Mühlenfeld / RWE AG)

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Der Rat der Stadt empfiehlt der Oberbürgermeisterin, ihre Bezüge aus der RWE AG – Aufsichtsratstätigkeit, nach Abzug der eigenen Kosten, an die Stadt Mülheim zu überweisen.

Begründung:

Frau Mühlenfeld mag zwar als Person und nicht als Amtsinhaberin in den Aufsichtsrat entsandt worden sein, jedoch dürfte ihre Position als Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim der entscheidende Grund gewesen sein.

Die erste Bürgerin der Stadt sollte aber, auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Diskussion in Bezug auf Nebeneinkünfte von Politikern, hier ein deutliches Zeichen setzen und mit gutem Beispiel voran gehen. Deshalb ist eine Abführung der Bezüge an die Kommune dringend zu empfehlen.

Das Spenden derartiger Gelder an soziale Einrichtungen kann lediglich als gut gemeinte Geste betrachtet werden, es sollte aber im vorliegenden Fall selbstverständlich sein, dass derartige Bezüge für Wahlbeamte (nach Abzug der tatsächlich entstandenen Ausgaben) an den Arbeitgeber (hier: Stadt Mülheim an der Ruhr) abzuführen sind.

L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender

Den oben stehende MBI-EILANTRAG, EILANTRAG – ein regulärer Antrag innerhalb der 14-Tage-Frist war nicht möglich, da die RWE-Aufsichtsratstätigkeit erst 14 Tage vorher bekannt wurde und die Unwilligkeit der Abführung noch Tage später -  , stimmten SPD, CDU und FDP von der Tagesordnung, weil angeblich nicht eilbedürftig! Die nächste Ratsitzung ist am 28. April. Ein Armutszeugnis mit Hang zur Selbstentmündigung der Demokraten!

Ende Feb. 05: Nur 6000 Euro darf die OB laut erneutem NRW-Innenministerium-Erlass insgesamt behalten! "Frau OB, nun ist es amtlich: Aufsichtsratsgelder gehören der Stadt!" als (20 KB) - 26.2.05. Und Baganz sollte ebenfalls zurückzahlen!
"Frau OB, die RWE-Aufsichtsratgelde erhalten Sie als Wahlbeamtin per Nebenverdienst, deshalb gehören sie der Stadt!" als (43 KB) - 25.2.05
"Frau OB, Aufsichtsratgelder von Wahlbeamten gehören der Stadt!" - MBI-Flugblatt als - Mitte Feb. 05

22.5.06: Antrag an den Rat der Stadt am 13.06.06, die Aufstellung zu Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin für 2005 nach § 71 LBG aus der letzten Ratsitzung aktualisierter vorzulegen

 

Mülheim, den 28.1.2003

Anfrage für den Hauptausschuss am 13.2.03  TO: öffentlich

Abführung von Geldern aus der Aufsichtsratstätigkeit des ex-OB

Mit der Änderung der Gemeindeordnung sind aus den ehrenamtlichen Oberbürgermeistern Wahlbeamte geworden. Damit hat sich auch ihr Rechtsstatus als Mitglied in Aufsichtsräten, wenn sie diese Funktion in ihrer Eigenschaft als OB wahrnehmen, insofern geändert, dass der Oberbürgermeister jetzt verpflichtet ist, sämtliche Vergütungen aus seiner Aufsichtsrattätigkeit an die Stadt als seinen Dienstherrn abzuführen.

Wir bitten daher die folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurden von OB Baganz alle Vergütungen aus seiner Tätigkeit als OB in Aufsichtsräten an die Stadt Mülheim abgeführt?
  2. Ist Herr Dr. Baganz noch Mitglied im RWE-Aufsichtsrat?

L. Reinhard: MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Antworten:
zu 1: alle, bis auf 2002, was aber noch kommen soll. "..., dass alle Vergütungen aus Tätigkeiten, die der ehemalige Oberbürgermeister in Aufsichtsräten, in denen er Kraft Amtes Mitglied gewesen ist, bezogen hätte, einer gesetzlichen Abführungspflicht unterlägen ..."
zu 2:
"Zur zweiten Frage sagte Herr Dr. Steinfort, dass Herr Dr. Baganz zu keinem Zeitpunkt Mitglied des RWE-Aufsichtsrates gewesen sei. Herr Dr. Baganz sei vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat der RWE Power" (Auszug aus dem Protokoll)

24.2.05: Wie lange Baganz als nicht-mehr-OB im AR der RWE Power blieb und ob er womöglich heute noch dort sitzt, wollte die Mülheimer Verwaltung nicht herausbekommen haben und können, so die offizielle Antwort im Rat der Stadt auf die entsprechende MBI-Anfrage.

15.2.05: Ex-OB Baganz, der Ende 2002 überraschend und bis heute unaufgeklärt im Zusammenhang mit etlichen unsauberen Privatisierungsgeschichten (alle mit dem RWE und der OB-Geliebten als Beraterin!)) zurücktrat, meldete sich  plötzlich zurück und meinte, Frau Mühlenfeld solle die Aufsichtsratsgelder behalten können, denn er habe dies als Aufsichtsratsmitglied bei RWE Power auch getan. Das widersprach den Auskünften, die die MBI nach dem unrühmlichen OB-Abgang offiziell erhalten hatte, ebenso, dass er mit seinem Abgang dort automatisch ausgeschieden sei. Schließlich war er - anders als seine Nachfolgerin - vom Rat der Stadt dorthin delegiert worden.

 

Mülheim/Ruhr, den 21.03.01

Eilantrag an den Rat der Stadt am 29.3.01

Betr: Medl-Kooperationsvertrag mit der Rhenag

(als “normaler” Antrag am 10.4. ohne den letzten Absatz der Begründung an den Rat am 26.4. erneut gestellt, da am 29.3. als Eilantrag nicht zugelassen, in der Mai-Sitzung verschoben und in der Juni-Sitzung mehrheitlich so beschlossen)

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Kooperationsvertrag mit der Rhenag, den er am 15.12.00 unterschrieben hat, unverzüglich rückgängig zu machen.
  2. Der Rat der Stadt untersagt dem Oberbürgermeister, in Zukunft Verträge, die der Zustimmung des Rates bedürfen, zu unterschreiben, bevor ein Ratsvotum eingeholt wurde.

Begründung:

Am 15.12.00, einen Tag nach der letzten Ratssitzung des vergangenen Jahres, haben Oberbürgermeister Baganz  einen neuen Kooperationsvertrag mit der Rhenag bzgl. der medl unterschrieb. Dieser Vertrag bedurfte der Zustimmung des Rates, die am 1.02.01 nachgeholt werden sollte, was aber in dieser Sitzung verschoben wurde.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Vertrag im übrigen auch gegen die Gemeindeordnung verstösst und vom RP beanstandet werden müsste. Dennoch ist der Vertrag rechtswirksam und muss deshalb, so schnell wie möglich, rückgängig gemacht werden.

Um zu verhindern, dass sich in Zukunft ähnliche Pannen wiederholen, die dann auch noch zu Schadensersatzforderungen an die Stadt führen können, sollte die vorgesehene Kontrolle des Rates auch praktiziert werden, indem dem Oberbürgermeister unmissverständlich durch Ratsvotum erklärt wird, dass er in Zukunft vor bevorstehenden Abschlüssen derartiger Verträge die Zustimmung des Rates einzuholen habe.

Da die Problematik erst im Hauptausschuss bekannt wurde und die Antragsfrist für die Ratssitzung damit verstrichen war, muss der Rat per Eilentscheidung dem OB den Auftrag erteilen, o.g. Vertrag rückgängig zu machen, um diesen rechtsbedenklichen Zustand schnell zu beenden.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 18.10.99

Eilantrag der MBI-Fraktion an die Ratsitzung vom 19.10.99

Betr.: Schaffung eines neuen Amtes mit Amtsleiter

Der Rat der Stadt möge beschließen, dem OB, Herrn Dr. Baganz, zu empfehlen, die Entscheidung über die Neueinrichtung eines „Amtes für Kommunikation“ vorerst zurückzustellen und diese ggfs. in einem Gesamtkonzept zur Umstrukturierung der Verwaltung in einer der folgenden Ratsitzungen beschließen zu lassen.
Laut Presseberichten soll der bisherige CDU-Kreisverbandsgeschäftsführer ab 1.11.99  Leiter eines neu zu schaffenden „Kommunikationsamtes“ werden. Dies erscheint der MBI-Fraktion in mehrfacher Hinsicht bedenklich:

  1. Ämter im Rathaus abzuschaffen, anders zuzuschneiden, zusammenzulegen, zusätzlich zu schaffen usw. sollte in einem Gesamtkonzept geschehen und nicht ohne die Zustimmung des Rates vor sich gehen.
  2. Amtsleitungen und andere wichtige Stellen in der Verwaltung sollten nur durch saubere und transparente Ausschreibungs- und Auswahlverfahren besetzt werden, wobei die fachliche Kompetenz das wichtigste Kriterium für die Besetzung sein muss.
  3. Die beabsichtigte Schaffung und Besetzung eines neuen sog. Amtes für Kommunikation soll anscheinend aber ohne Beachtung dieser Kriterien vor sich gehen.
    Hinzu kommt, dass Aufgabenstellung und Kompetenzen eines solchen Kommunikationsamtes ziemlich ungeklärt zu sein scheinen. Auch eine Notwendigkeit für das Amt lässt sich bisher nur schwer erahnen, zudem  eine Pressestelle, PR- und Marketingabteilungen im Rathaus bereits existieren.

Im Zusammenhang von möglichen Neuzuschnitten von Dezernaten und Ämtern im Rathaus wird sich vielleicht eine Notwendigkeit für ein solches Kommunikationsamt ergeben.
Unabhängig davon bittet die MBI-Fraktion den OB, Herrn Baganz, seine möglicherweise  vorschnelle Entscheidung in diesem Punkt noch einmal zurückzustellen und diese mit der Mehrheit des Rates und bei Beachtung o.g. Verfahren demnächst evtl. nachzuholen.
Dazu beantragt die MB-Fraktion ein Votum des Rates.

i.A. der MBI-Fraktion, L.Reinhard, Fraktionssprecher

Die Abstimmung am 19.10. ergab: 28 für den Antrag, 20 dagegen, 3 Enthaltungen. Dennoch respektierte OB Baganz das Ratsvotum nicht und schaffte das Amt für Herrn Zowislo!

Fast 10 Jahre später: Zowislo, jetzt WAZ, tritt als CDU-OB-Kandidat in Mülheim an und fordert den Rücktritt von Baganz, der inzwischen Wirtschaftsstaatssekretär in Düsseldorf ist! MBI-Fragen an den CDU-OB-Kandidaten Zowislo, früher Baganz-Berater, zu seiner Rücktrittsforderung an Staatssekretär Baganz, dem ex-OB der Stadt Mülheim, der nach 3 Jahren abgängig wurde als (85 KB) - Feb. 09