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Ergebnisse des Wettbewerbs „Flaniermeile Ruhrpromenade“ 2004


Mülheim mit Ruhr, oben ohne und unten mit -bania (rechts unten in geschönter Fassung) bzw.
Flaniermeile mit Hafenbecken und neuem Quartier statt Parkanlage mit Spazierweg

Bürgerbegehren 2006: Schutz der Ostruhranlagen vor Ruhrbania
Bürgerversammlung Bürgerbegehren zu Ruhrbania?am 10. Feb. 06. (Einladung dazu als ):
Gut besuchte Bürgerversammlung für Schutz von Park und Ruhrstraße! BI “Ostruhranlagen“ gegründet
 

 

Ereignisse und Links zu Bürgerbegehren und zu Ruhrbania seit Feb. 2006

1.3.10: “Wohnen, Arbeiten und Erleben am Wasser - das ist Ruhrbania!” Wie bitte? Städebaulich bedenklich und finanzieller Wahnsinn!
17.2.10:
Rat MH Rathaus- und Ratlos: "Mülheims tolle Tage ganzjährig?” als (58 KB)
5.1.10: Die Angst einer OB in der Bildzeitung vor brennenden Autos und Barrikaden a.d Ruhr?
Keine Angst, aber Moratorium zu Ruhrbania, subito!
Neujahr 2010: Rück- und Ausblick von 2009 auf 2010:
Tollhaus MH mit Ruhr zwischen Wählertäuschung, Selbstbetrug, Dilettantismus und Größenwahn? als (103 KB)
MBI-Faltblatt Herbst 09: “Ruhrbania, Ruhrbanium, Ruhrbaniae, Ruhrbanio, Ruhrbaniorum .... anno 2009“: Die Ruhrbania-Ruhrpromenade - ein  Leuchtturmprojekt als Scherbenhaufen und finanzielles Debakel als (134 KB)
10.8.09: Man glaubt es kaum! Schon wieder ein neuer FH-Standort-Vorschlag mit FH-Standort Kocks + "Studierendenzentrum" nach Ruhrbania!? Die MBI fordern: Kostenkalkulationen müssen auf den Tisch, bevor weitere Luftschlösser erzeugt werden
MBI-Faltblatt 6/09 auf S. 2 und 3: "Nicht nur die Erdbeerherztorte, auch die absolute Spitzenleistung an Dilettantismus und Halbwertzeiten von Wasserstandsmeldungen zur geplanten FH Ruhr-West sollte unbedingt beim Guinessbuch ebenfalls angemeldet werden! Und auch das Ruhrbania-Trümmerfeld ist ebenfalls nicht zu toppen!" als (388 KB)
April 09: Vorsicht Ostersatire! Frühlingserwachen am Hofe zu Mölm Ruhrbaniensis?! "Von allen guten Geistern befreit sind die mölmschen Granden in medl, MST und selbst die local queen ......" Mehr zu Schlossherrin Inge, Fürst Gerd von der Burgstr. und der Königsdame als (98 KB)
Pünktlich zum 1. April: Hafenbecken ins Wasser gefallen! Mülheim werden damit ungeahnte Zukunftsperspektiven eröffnet! Und Tschüss! Dafür aber hallo! als (223 KB)
März 09: "Et hätt nit immer jut jejange" - Gedanken aus der Klüngel-Partnerstadt a.d. Ruhr zur Kölner Stadtarchivtragödie als (206 KB)
3.12.08: Leserbrief von Reinald Schnell an die Lokalredaktion der WAZ Mülheim a. d. Ruhr: “Ruhrbania mit seinen Zerstörungen erzeugt Idenditätskrisen!“
31.12.07: Das war 2007: Genial daneben, oder was? Privatisieren, deregulieren, chaotisieren: „Wir verstümmeln unsrer Oma ihren Rechtstaat“ und Mül- als Wühlheim mit Ruhr als Banania forever? als (46 KB)
14.12.07: OVG zwingt Stadt Düsseldorf zum Bürgerentscheid zu Grundstücksverkauf! War der Bürgerentscheid gegen den Verkauf der Ostruhranlagen sehr wohl zulässig, scheiterte aber an der Bastion des Verwaltungsgerichts Düsseldorf?
NRZ vom 22.9.07: "Und täglich grüßt der Pferdefuß - Von Ruhrbania bis Flughafen: Transparenz scheint das Unwort der Stunde zu sein" und NRZ-Artikel: Im Zweifel für die Ausschreibung?
9.9.07: Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung in Mülheim. Nur knapp an der NRW-(Un-)Demokratie gescheitert trotz böser Manipulation der Ruhrbania-Fans
Juni 07: MBI-Halbzeitbilanz zum Sommer 2007 als (131 KB). An den Beispielen Fluchhafen, Altstadt, Heimaterde, Ruhrbania und PPP im Schulbereich wird die Demokratie auf Mölmsche Art beleuchtet: "Irgendwo zwischen Demokratur, Demophobie und Chaos?"
Vorsicht 31. März 2007: Sensation: Den Stein der Weisen für Mülheim gefunden! „Morgen wird schöner“ - Ruhrbania, das wird was! Wie ein Grundstückstausch alle Probleme löst! auch als (255 KB)
30.1.07: Spannende Veranstaltung zum Thema Stadtentwicklung und Stadtplanung: Stadtentwicklung für alle Bürger statt für wenige!  mit Zum Thema auch: Angriff auf die City von Walter Brune (!), Rolf Junker, Holger Pump-Uhlmann
27.7. bis 25.8.06: Vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Unterlagen des Bebauungsplans "Ruhrpromenade - Innenstadt 31" im Rathaus. Jede/r kann Anregungen und Bedenken schriftlich äußern oder im Service-CenterBauen bzw. im Stadtplanungsamt (Zi. 382 bis 385) zu Protokoll geben.
Nov. 05: Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung beim B-Plan “Ruhrpromenade - I 31“ und
Muster für eine Eingabe zur Auslegung der Pläne als -Datei (34,5 KB)
Auf der offiziellen Bürgerversammlung dazu am 23. Nov. im Altenhof zeigte die
OB ein erschreckendes Demokratieverständnis: Ruhrbania wird durchgezogen, egal wieviele Bürger das nicht wollen?

 

Mülheim, den 2. Februar 2010

Antrag für den Rat der Stadt Mülheim am 18. Februar 2010  TO: Öffentlich

Erhalt der overflies am Ende der Konrad-Adenauer-Brücke und vorläufiger Verzicht auf die weitere Umsetzung von „Ruhrbania, Baulos 2“

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle bisher eingeleiteten Schritte, Verfahren etc. zur Umsetzung von „Ruhrbania, Baulos 2“ anzuhalten. Insbesondere sollen vorläufig alle laufenden oder noch beabsichtigten Vergabeverfahren zum Abriss der overflies von der Konrad-Adenauer-Brücke zur Ruhr- und zur Aktienstraße hin unverzüglich eingestellt bzw. vorerst nicht mehr eingeleitet werden.

Begründung:
Die Realisierung der Projekte in den Ruhrbania-Baufeldern 1 und 2 erscheint zur Zeit alles andere als gesichert.

Mehrere wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Ruhrbania-Planungen auch noch für die Baufelder 3,4,5 haben sich seit der Standortentscheidung für die FH außerhalb von Ruhrbania grundlegend geändert. Ein Nothaushaushalt und drastische Sparmaßnahmen zur Haushaltssicherung sind auch wegen der Wirtschaftskrise unvermeidlich.

Die bisherigen städtischen Vorleistungen zur Baureifmachung der Ruhrbania-Felder 1 und 2 liegen bereits sehr hoch, ohne dass die gewünschte Umsetzung der Ziele des B-Plans bisher auch nur annähernd gesichert ist. Deshalb muss die ganze Konzentration darauf gerichtet sein, für die verschiedenen begonnenen Projekte und Problemfelder wie den Kaufhof kurz vor der Schließung verträgliche Lösungen zu ermöglichen.

Ob und inwieweit weitere Baufelder in Zukunft als Ergänzung der Baufelder 1 und 2 in Angriff genommen werden könnten, ist z.Zt. als ungewiss einzustufen. Deshalb wäre es auch kaum verantwortbar, an dieser Stelle weitere städtische Vorleistungen in zweistelliger Millionenhöhe zu erbringen.

Durch einen vorläufigen Verzicht auf die geplante große Ampelkreuzung  wird die Realisierung der Ziele auf den Baufeldern 1 und 2 nicht beeinträchtigt.

Der Vergabebeschluss zur  Niederlegung der overflies ist noch nicht gefällt. Frau Sander behauptete, dies sei aber „vorlaufend“ zu der bereits letztes Jahr beschlossenen Vergabe des 1.BA Tourainer Ring bis Kohlenstr.  für 1,8 Mio.. Deshalb würde ein „Verschieben der Maßnahme“ zu „erheblichen Schadensersatzansprüchen“ führen. Genauer beziffern konnte oder wollte sie das nicht.

Noch kann die Stadt ohne allzu großen Schaden die weiteren verkehrlich eher kontraproduktiven Maßnahmen zurückstellen und erst einmal schauen, ob und was überhaupt aus den Baufeldern 1+2 und zusätzlich aus dem bald leeren Kaufhof wird!

Die bereits vergebene Straßenbaumaßnahme Tourainer Ring zwischen Brücke und Kohlenstr. (wofür ja bereits die ersten 28 von 56 Bäumen gefällt wurden) könnte zum größten Teil ohne Änderung durchgeführt werden wie ausgeschrieben, auch wenn das Ganze nicht wirklich notwendig war. So blieben als Hauptschaden die ganzen planerischen Vorkosten und auch finanziell damit nur ein Bruchteil an Schaden, den ein Moratorium an dieser Stelle im Vergleich zum Durchziehen des gesamten „Ruhrbania, Baulos 2“ verursachen würde.

Nicht nur die Taxifahrer sehen zudem die Niederlegung der overflies und den geplanten Bau der Riesen-Ampelkreuzung als schädlich für den Verkehrsfluss an. Es ist auch dem größten Teil der Bevölkerung nicht mehr zu vermitteln, wenn eine weitere Großbaustelle ohne Not und mit zweifelhaftem Nutzen eröffnet wird, während gleichzeitig an allen Ecken und Enden drastisch gespart sowie Abgaben und Gebühren auf breiter Front  erhöht werden!

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim, den 20.01.10

Anfrage für den Planungsausschuss am 26.01.10 zu TOP 10: „Sachstand Ruhrbania“
TO öffentlich

Mögliche Schadensersatzsprüche bei einem Moratorium zu Ruhrbania ab den Baufeldern 3 ff.

Im Sept. 2009 fiel die Entscheidung für den FH-Standort für die Duisburger Straße und gegen die Ruhrbaniabaufelder zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke. Das Vergabeverfahren für das Ruhrbania-Baufeld 2 (u.a. die noch abzureißende Bücherei) wurde im letzten Jahr bereits verschoben und soll im Frühjahr nun erst weitergeführt werden. Aktuell scheint sich zudem auch der Baubeginn auf dem Baufeld 1 erneut zu verzögern. Auf diesem gesamten Hintergrund stellt sich automatisch die Frage, ob es nicht angebracht wäre, sich vorerst nur auf die Baufelder 1 und 2 zu konzentrieren und alle weiteren Aktivitäten zumindest vorerst zurückzustellen. Der entsprechende MBI-Antrag für ein Moratorium aus dem letzten Herbst (s.u.) wurde u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass die Ausschreibungsverfahren für die Brücken- und Straßenbauten z.T. bereits gelaufen und die Umlegungsverfahren bereits relativ weit fortgeschritten seien.

In der Folge wurde im Nov. dann auch der Ankauf des ehemaligen Arbeitsamtes und die Vergabe für die Straßenbauarbeiten am Tourainer Ring zwischen Nordbrücke und Kohlenstr. präsentiert. In der Sitzung am 26.1. soll die Vergabe des Abbruchs der Hochstr. im östlichen Brückenkopf beschlossen werden.

Wenn nach den neuesten Entwicklungen nun doch ein Moratorium umgesetzt werden müsste, stellt sich die Frage der Regressansprüche für bereits eingeleitete Verfahren. Deshalb möge die Verwaltung dazu folgende Fragen beantworten:

  1. Wie weit ist das Umlegungsverfahren zum Ankauf des AOK-Gebäudes gediehen? Welche Regressansprüche könnten auf die Stadt zukommen, wenn überhaupt, falls das Verfahren jetzt auf Eis gelegt würde?
  2. Welche Regressansprüche in welcher ungefähren Gesamthöhe kämen auf die Stadt zu, wenn der Vergabebeschluss zum Brückenabriss nicht gefasst und die gesamte Maßnahme auf unbestimmte Zeit verschoben würde?
  3. Welche weiteren Vergabeverfahren zum Abriss von Straßenbauten, zu Straßenbau, zugehörigen Baumfällungen bzw. -pflanzungen oder zum Bau der geplanten großen Ampelkreuzung sind im Rahmen von „Ruhrbania, Baulos 2“ bereits ausgeschrieben worden? Hat es weitere Submissionstermine gegeben? Um welche Summen könnte es sich zum jetzigen Zeitpunkt bei evtl. Regressansprüchen für weitere Bauabschnitte überhaupt handeln?

Die hochgradig angespannte Haushaltslage in Stadt und Land und die noch lange nicht überwundene Wirtschaftskrise erleichtern die bisher deutlichen Umsetzungsprobleme im Rahmen des Gesamtprojekts „Ruhrbania-Ruhrpromenade“ nicht gerade. Das Problem mit der Kaufhofschließung kommt noch hinzu. Aus all den Gründen heraus sind weitere städtische Vorleistungen, insbesondere für die Baufelder zwischen Eisenbahn- und Nordbrücke und zum Umbau des Brückenkopfs, zumindest vorerst nicht mehr vermittelbar. Durch ein Moratorium für diesen Ruhrbaniateil wird die Realisierung auf den Baufeldern 1 und 2 weder behindert, noch erschwert. Gesundheitshaus und AOK könnten weiter ihre Arbeit verrichten und das ehemalige Arbeitsamt kann als nun städtisch auch weiterhin von ihr genutzt werden.

Damit stellen sich nur die evtl. Regressansprüche bei ein Moratorium als Nachteil für die Stadt dar. Daher ist es angebracht, einen Überblick über den möglichen Gesamtschaden zu erhalten. Auch die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, sich ein besseres Bild von der komplizierten Lage zu machen, wozu auch die Beantwortung der obigen Fragen gehört.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Stellungnahme der Verwaltung:

zur MBI-Frage 1: der Ankauf der AOK ist erst einmal zurückgestellt auf unbestimmte Zeit!

zur MBI-Frage 2.
Da die Vergabe und Beauftragung der Straßenbauarbeiten (Kosten rd. 1,82 Mio. Euro) schon erfolgt ist und der Overflyabriss eine vorlaufende Maßnahme ist, würde ein „Verschieben der Maßnahme“ zur erheblichen Schadensersatzansprüchen der beauftragten Straßenbaufirmen führen.

zur MBI-Frage 3.
1. Bereits vergeben sind die Arbeiten:

  • zur Verstärkung der Deckenfelder 3 und 6 des Straßenbahntunnels mit rd. 355.000 Euro.
  • zum Straßenausbau Tourainer Ring/Konrad-Adenauer-Brücke/Friedrich-Ebert-Straße mit rd. 1,82 Mio. Euro.
  • zur Baustellensignalisierung und endgültigen Signalisierung des 1. Bauabschnittes in Höhe von rd. 210.000 Euro.

2. Bereits verausgabt wurden Kosten in Höhe von ca. 210.000 Euro für: Planungsleistungen, Erstellung von Rückbaukonzepten; Bauftragung von SiGeKo und Prüfingenieuren.
Des weiteren sind Kostenbeteiligungen in Höhe von ca. 100.000 Euro zur Verlegung von Versorgungsleitungen gemäß Konzessionsverträgen angefallen.

3. Der geplante Brückenabriss mit unter 500.000 Euro befindet sich im Vergabeverfahren.

4. Die Ausschreibungen für die LSA Konrad-Adenauer- Brücke/Tourainer Ring/Friedrich-Ebert-Straße sowie die des 2. Straßenbauabschnittes Friedrich-Ebert-Straße nördlich der o. a. Kreuzung und der Südfahrbahn der Aktienstraße sind in Vorbereitung und sollen im April 2010 veröffentlicht werden.

5. Es folgen die Ausschreibungen für den Rampenabriss Aktienstraße, die Verlegung des Gleisdreiecks Aktienstraße, die Erneuerung der Lichtsignalanlage Aktienstraße/Friedrich-Ebert-Straße sowie für den Umbau der Haltestellen in 2011. In 2012 ist dann der Abriss der Rampe von Styrum kommend und der Ausbau der zum Teil darunter liegenden Parkplätze geplant.

Hinweis zur Finanzierung:

Die Maßnahme Los 2 steht in der Prioritätenliste der Bezirksregierung Düsseldorf auf Platz 1 und wird auch vom Verkehrsministerium unterstützt . In 2010 ist mit einem Bewilligungsbescheid zu rechnen. Für Teilprojekte des Loses 2 wird es im Falle eines Baustopps keine Fördergelder geben!

Der Antrag wurde auf der Ratsitzung am 18.2.10 in den Hauptausschuss am 4.3. verschoben. Die CDU signalisierte Zustimmung, FDP und Grüne leider nicht und die SPD schäumte auf Wiecherings bekannt unsachliche Art und Weise. Also Bedenkzeit für die Ruhrbaniafans?! Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Bürger zu den Bürgerforen zum Etat am 1. März für den Bereich der BV 1 ab 18 Uhr in der Aula der Realschule Stadtmitte und am 3. März für den Bereich der BV 2 ab 18 Uhr in der Aula der Gustav-Heinemann-Gesamtschule gehen und ihre Meinung sagen. Wer z.B. das Freibad Styrum schließen, die unnötige Riesenampelkreuzung  für ein Vielfaches gleichzeitig bauen will, wird das den Menschen nicht wirklich als Sparhaushalt erklären können! Ähnlich ist es für das Überleben des stadtgeschichtlichen Museums im Tersteegenhaus in der Altstadt  (Einsparung 30.000 Euro p.a.) uswusf..

Fazit: Das Moratorium zu Ruhrbania ist noch möglich und bezahlbar! Mehr in: “ Ruhrbania desolata?!” Ruhrbania kränkelt auch am Ärztehaus und dennoch weitermachen mit Baufeld 3ff. und dem Brückenumbau? Ein Übermaß an Unvernunft! und
19.2.10:
Verschwendung bei Ruhrbania, Pöstchen und Gutachten beibehalten, dafür Schließungen, Streichungen und höhere Gebühren auf breiter Front, das ist kein zukunftsfähiges Konzept! Die Mülheimer “Giftliste” ist unausgewogen und konzeptlos! Deshalb: Beteiligt Euch am Bürgerhaushalt!

 

Mülheim, den 16. Oktober 2009

Spätestens mit der Fachhochschul-Entscheidung für die Duisburger Straße - damit gegen den von OB+Ratsmehrheit (SPD, FDP, Grüne) erhofften Standort im Prestigeprojekt Ruhrbania - und nach der Meldung über die weiteren Verzögerungen im Vergabeverfahren des Ruhrbania-Baufeldes 2 (auf dem die Bücherei neben dem abgerissenen Rathausneubau noch steht) ist ein Moratorium zu Ruhrbania dringendst erforderlich. Dezernentin Sander will ferner nun beginnen, die overflies von der Nordbrücke abreißen zu lassen. Gesamtkosten nur für diesen geplanten Kreuzungsumbau 16 Mio. Euro! Auch das ist zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortlich und zudem für alle bereits begonnen Ruhrbania-Projekte von Stadtbad, Hafenbecken, Baufeld 1+2 bis zum "Ruhrbanium" im heutigen Kaufhof weder notwendig, noch in irgendeiner Form Voraussetzung! Um die hoffnungslos überverschuldete Stadt Mülheim aber nicht auf Dauer völlig handlungsunfähig werden zu lassen, muss nach der FH-Entscheidung das Ruhrbania-Abenteuer begrenzt und nicht noch ausgedehnt werden!

Deshalb folgender Antrag für die kommende Ratsitzung:
MBI-Antrag für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29. Oktober 2009    TO: Öffentlich

Moratorium für die Ruhrbania-Baufelder 3,4 und 5

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle bisher eingeleiteten Schritte, Verfahren etc. zur Umsetzung des Bebauungsplans
"Ruhrpromenade - Innenstadt I 31" im Bereich der Baufelder 3,4 und 5 zwischen Eisenbahnbrücke und Friedrich-Wilhelm-Hütte zumindest solange einzustellen, bis die Realisierung der Projekte in den Baufeldern 1 und 2 wirklich gesichert sind. Insbesondere sollen vorläufig alle weiteren Anstrengungen in den notwendigen Umlegungsverfahren zum Erwerb der Flächen von AOK und ehemaligem Arbeitsamt eingestellt werden. Ebenso werden alle laufenden oder noch beabsichtigten Vergabeverfahren zum Abriss der overflies von der Konrad-Adenauer-Brücke zur Ruhr- und zur Aktienstraße hin unverzüglich eingestellt bzw. vorerst nicht mehr eingeleitet.

Begründung:

Mehrere wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Ruhrbania-Planungen für die Baufelder 3,4,5 haben sich seit dem Frühjahr grundlegend geändert:

  1. Der Nothaushalt für 2010 wird für Mülheim wohl unumgänglich sein, möglicherweise muss sogar noch für 2009 ein Nachtragshaushalt unter vorläufiger Haushaltsführung erstellt werden. Auswirkungen und weiterer Verlauf der Wirtschaftskrise werden zudem auch unsere Stadt noch längere Zeit belasten.
  2. Die Fachhochschule wird nun definitiv nicht auf die o.g. Baufelder kommen.
  3. In allen anderen, bisher bereits in Angriff genommenen Baufeldern des B-Plans I 31, haben sich entweder größere Probleme ergeben oder/und die Realisierungschancen der Planungen sind weiter ungewiss.
    - Vivacon hat große
    Probleme, die Wohnungen im neu errichteten Stadtbadanbau zu vermarkten.
    - Der
    Kaufhof wird definitiv 2010 endgültig schließen. Die bisher vorgelegten Pläne für eine Nachnutzung als "Ruhrbanium"-Einkauscenter kann zur Zeit niemand ob ihrer Umsetzungschancen realistisch bewerten.
    - die Pläne von Kondor Wessels, nach dem Scheitern der Hotelpläne in Baufeld 1 einen
    Komplex zu errichten, dessen Rückgrat ein Ärztehaus werden soll, müssen sich ebenfalls noch als praxistauglich erweisen
    - das Vergabeverfahren für Baufeld 2 hat sich deutlich verzögert. Inwieweit sich auf absehbare Zeit dort z.B. Wohnungen realisieren lassen, wird sich ebenfalls noch erweisen müssen.

Die bisherigen städtischen Vorleistungen zur Baureifmachung der Ruhrbania-Felder 1 und 2 sind bereits sehr hoch, ohne dass die gewünschte Umsetzung der Ziele des B-Plans auch nur annähernd gesichert ist. Deshalb muss die ganze Konzentration darauf gerichtet sein, für die verschiedenen begonnenen Projekte und für die o.g. Problemfelder verträgliche Lösungen zu ermöglichen.

Ob und inwieweit weitere Baufelder des I 31 in Zukunft als Ergänzung der Baufelder 1 und 2 in Angriff genommen werden könnten, ist z.Zt. als ungewiss einzustufen. Deshalb wäre es auch kaum verantwortbar, an dieser Stelle weitere städtische Vorleistungen in zweistelliger Millionenhöhe zu erbringen. Der Bedarf für das geplante 10-stöckige Bürogebäude neben der Konrad-Adenauer-Brücke ist auf die nächsten Jahre ohnehin nicht erkennbar. Im Baufeld 3 soll nach dem Scheitern der FH-Pläne dort vornehmlich Wohnbebauung entstehen, wo heute noch Gesundheitshaus, AOK und ex-Arbeitsamt eine funktionierende Infrastruktur darstellen. Ob eine Wohnbebauung dort sich nicht kontraproduktiv auf die Vermarktung der Wohnungen im Stadtbadanbau und auf den Baufeldern 1 und 2 auswirken würde, ist ebenfalls nicht auszuschließen.

Durch ein Moratorium für die Baufelder 3,4 und 5 wird die Realisierung der Ziele auf den Baufeldern 1 und 2 nicht beeinträchtigt. Weder die Niederlegung der overflies, noch die Beseitigung der bestehenden Gebäude sind Voraussetzung für irgendeine Maßnahme dort. Bahnstr. und Eisenbahnbrücke bilden zudem eine klare Zäsur, die auch gemäß B-Plan zwei fast völlig getrennte Bereiche der Ruhrpromenade zur Folge hätte. Von dem Moratorium betroffen wäre dementsprechend nur der Teil des I 31, der das erklärte übergeordnete Ziel, die Innenstadt näher an den Fluss zu bringen, überhaupt nicht gewährleistet. Auch deshalb ist ein zumindest vorläufiger Verzicht auf die geplante völlige Neu-Bebauung dort für das Gesamtprojekt und dessen Ziele nicht schädlich.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Auch wenn die CDU deutlich machte, dass sie den Bau der Ampelkreuzung am Ende der Nordbrücke ebenfalls als bedenklich ansieht, wollte sie dem Antrag nicht zustimmen, sondern auf den Planungsausschuss verweisen. So wurde der Antrag gegen MBI, Grüne und Linke abgelehnt.

Am 10.11.09 war Planungsausschuss, u.a. zu Ruhrbania, dem geplante Brückenabriss und den Ausnahmegenehmigungen für Kondor Wessels bei seinen Plänen für Baufeld 1. Ergebnisse: Kondor Wessels hat für Ruhrbania-Baufeld 1 noch keinen Bauantrag vorgelegt, will aber im Winter anfangen zu bauen. Zu den zusätzlichen Staffelgeschossen und dem Mehr an Geschäften in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans eierten fast alle ziemlich herum . Man wird sehen, was da noch kommt.

Zum sehr teuren Umbau der Kreuzung Nordbrücke/Fr.-Ebert-Str.: Die Verwaltung demonstrierte Entschlossenheit, weiter zu machen. SPD und mit Abstrichen FDP und Grüne(!) gaben ihr Rückendeckung und die CDU wusste nicht so genau. Man wird sich bei so viel Uneinsichtigkeit andere Wege wie Finanz- und Dienstaufsicht überlegen müssen. Nicht nur, dass sie fast alle vor den Wahlen die finanzielle Katastrophe unserer Stadt bewusst verschwiegen oder beschönigten, nun wollen sie auch danach irgendwie weitermachen, um ja das Gesicht nicht zu verlieren. Wenn dann nach der (eigentlich nicht erlaubten) Verschiebung der Haushaltseinbringung Heulen und Zähneknirschen einsetzen wird, dann hat man/frau "wenigstens" noch den Brückenkopf niedergelegt. Dieses Prinzip von "nach mir die Sinnflut...." ist hochgradig bedenklich.

zum Thema auch:

 

Mülheim, den 8. April 2008

Anfrage zu TOP 10 "Stellungnahme zur Anfrage der EU-Kommission" in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.4.2008   TO: öffentlich

Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit de Problematik "Ruhrbania und Vergaberecht" folgende Fragen beantworten:

  1. Was kostet das RA-Büro Höfler, das die 94-seitige Stellungnahme für die EU-Kommission im Auftrag der Stadt verfasst hat? Wieso hat die städtische Rechtsabteilung dies nicht selber und ohne fremde Hilfe tun können, schließlich musste man/frau sich im letzten Jahr intensiv und mehrfach mit der Vergaberechtsproblematik auseinandersetzen? 89.500 Euro kostet der RA bisher. Die Rechtsabteilung hätte das gekonnt, aber sie hätte nicht genug Kapazitäten frei gehabt, so Stadtdirektor Steinfort. Na denn!
  2. Was kostete das RA-Büro Hölters&Elsing, das seinerzeit im Auftrag von M&B die Ausschreibung der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft im EU-Amtsblatt durchführte? Aus welchem Topf wurden diese Berater bezahlt? Kostete insgesamt 249.000 Euro
  3. War dieses RA-Büro auch im darauf folgenden "Verhandlungsverfahren" beteiligt, das ja laut EU-Stellungnahme als "wettbewerblicher Dialog" hätte durchgeführt werden müssen? Wenn ja oder wenn dieses Verfahren zumindest auf bezahlte Empfehlung des Beraterbüros gewählt wurde: Kann die Stadt das RA-Büro ggfs. wegen falscher Beratung haftbar machen? Wir sollten nicht davon sprechen, dass das Verfahren falsch gewesen sei, dann bräuchten wir dazu auch nichts zu sagen, meinte sinngemäß Rechtsdezernent Dr. Steinfort

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

1.7.08: Original-Akten und -verträge seit 21. April nicht in Brüssel angekommen! Bermuda-Dreieck mit schwarzen Löchern von Mülheim bis Düsseldorf und Berlin?

23.9.09: Um 9.30 Uhr öffentliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim zum vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an Reggeborgh.

 

27.3.08: Akteneinsicht des MBI-Sprechers brachte es ans Licht: Ruhrbania: Schwere Klatsche aus Brüssel . Rechtsdezernent Steinfort: „Ruhrbania schreibt Rechtsgeschichte.” Recht hat er, nur sieht es für die Stadt so gut nicht aus, wie er vorgibt! NRhZ-Online Nr. 140 dazu
19.3.08: Löst Mülheim an der Ruhr Köln als Klüngelhauptstadt ab?
EU-Bestimmungen bei Ruhrbania missachtet und verletzt! als (567 KB) Neue Rheinische Onlinezeitung Nr. 138
13.3.08: EU-Vergaberecht vs. gewohnte Ruhrgebietsmauschelei? Die MBI-Beschwerde führte zur EU-Überprüfung des Ruhrbania-Vergabeverfahrens! Stadtdirektor Steinfort:
“Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“ MBI dazu: Das ist wohl reines Wunschdenken in Bau- und Rechtsdezernat! MBI-Beschwerde als
11.3.08: Geheimniskrämerei um das EU-Schreiben zum Vergabeverfahren Ruhrbania? Interessanter Schriftwechsel des MBI-Sprechers mit dem Rechtsdezernenten.
Die MBI haben nun die EU-Kommission direkt gebeten, möglichst zeitnah mitzuteilen, ob es außer der
MBI-Beschwerde aus April 07 (A.z.: 2007/4384, SG (2007) A 4052) noch weitere gab und aufgrund welcher Beschwerde die Kommission jetzt tätig wurde.

Mülheim, den 10. März 2008

PRESSEMITTEILUNG der Stadt Mülheim an der Ruhr zu Ruhrbania: “EU-Kommission will Stellungnahme zum Vergabeverfahren - Stadtdirektor Steinfort: Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“

“Mit Schreiben vom 28. Februar 2008 wird die Stadt Mülheim an der Ruhr von der EU-Kommission aufgefordert, zur Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprojekt „Ruhrbania“ Stellung zu nehmen. Das am 6. März 2008 im Baudezernat eingegangene Schreiben wurde der Stadt über das Bundesaußenministerium auf dem Dienstweg zugeleitet. Auslöser war eine Beschwerde, die an die Dienststellen der Kommission herangetragen wurde. Im Wesentlichen werden die folgenden drei Punkte angesprochen: Wahl des Vergabeverfahrens, Änderung des Vergabegegenstands und Verkauf des Baufeldes 1 mit Bauverpflichtung. Nach Auffassung der Stadt wurden das Vergaberecht stets beachtet und die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung umgesetzt. ..... “

Zur Erinnerung: Noch in der Ratsitzung im Dez. 07 hatten die MBI ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass sie den Verkauf des 1. Baufeldes Ruhrbania (Ostruhranlagen usw.) an Reggeborgh für eindeutig vergaberechtswidrig halten! Mehr dazu im folgenden.

Erinnert sei auch an die MBI-Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission wegen wettbewerbs- und vergaberechtlicher Bedenken beim EU-weiten Vergabeverfahren zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der „Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft mbH“  als (42 KB). Ob diese oder eine Beschwerde von anderer Seite die EU-Aktivitäten hervorgerufen haben, wird sich noch zeigen.

21.9.07: Ruhrbania und das Fiasko wegen des mißachteten Vergaberechts und und warum die Verheimlichung den Bürgerentscheid wahrscheinlich entscheidend manipulierte.
NRZ vom 22.9.07:
"Und täglich grüßt der Pferdefuß - Von Ruhrbania bis Flughafen: Transparenz scheint das Unwort der Stunde zu sein" und NRZ-Artikel: Im Zweifel für die Ausschreibung?

Mülheim, den 28. September 2007

Antrag für die Sondersitzung des Rates der Stadt Mülheim am 10. Oktober 2007
TO öffentlich und TO nichtöffentlich

Für die Sondersitzung beantragen wir, einen Tagesordnungspunkt
Verträge mit Wessels/Reggeborgh und Beteiligung an der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft mbH
mit auf die Tagesordnung zu nehmen und diesen aufzuteilen in einen öffentlichen Teil und einen Tagesordnungspunkt für den nichtöffentlichen der Sitzung

Frau Sander wies in der Ratsitzung am 20. September unter "Mitteilungen" zu Ende der öffentlichen Sitzung auf das OLG-Urteil vom 13. Juni zum Vergaberecht hin und auf die daraus folgenden Komplikationen für die am 22. März beschlossenen Vertragsentwürfe mit der Firma Reggeborgh im Zusammenhang mit der Ruhrbania-Projektentwicklung. Im Verlauf der darauf erfolgten öffentlichen Diskussion war der WAZ zu entnehmen, dass es anscheinend intensive Nachverhandlungen mit Reggeborgh gab und evtl. noch gibt, weil zumindest das im März mit beschlossene Vorkaufsrecht für die Ruhrbania-Grundstücke dem geltenden Vergaberecht widerspricht.

Der NRZ war zu entnehmen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 18. Januar 2007 die Ausschreibungspflicht wiederholt und massiv gestärkt und sogar über den deutschen Rechtsgrundsatz gestellt hatte, nachdem Verträge (auch städtebauliche wie mit Reggeborgh), einzuhalten sind. Danach - und vom OLG Düsseldorf folgerichtig noch einmal bestätigt - sind die Kommunen verpflichtet, alle Grundstücksgeschäfte europaweit auszuschreiben, sofern Vorgaben für die Stadtentwicklung damit verbunden sind. Das trifft für die Ruhrpromenade eindeutig zu.

„Der Verkauf des ersten Baufelds müsse nicht europaweit ausgeschrieben werden, weil mit Wessels im Frühjahr eine sogenannte Put-Option vereinbart worden sei“, wird Frau Sander in der WAZ vom 21. September zitiert. Und weiter aus der WAZ: „Stadt und Wessels-Gruppe wollen in der nächsten Woche ihre Partnerverträge für die Projektentwicklungsgesellschaft unterzeichnen.“

Aus dieser verwirrenden Informationslage heraus ergeben sich eine Reihe Fragen, die die Rechtsabteilung der Stadt vorab und öffentlich beantworten möge:

  1. Wieso wurde das EuGH-Urteil nicht bereits in den Verhandlungen mit Wessels im Feb. und März berücksichtigt?
  2. Wieso erfuhr der Rat bzw. kein anderes demokratisches Gremium vorher von EuGH- und OLG-Urteil und den Konsequenzen für bisherige Vorhaben in unserer Stadt?
  3. Da die ganzen Verträge mit Wessels zu Ruhrbania im Sommer anscheinend monatelang neu verhandelt werden mussten, weil grundlegende Voraussetzungen wie Vorkaufsrechte oder die Art von geplanten „Wettbewerben“ sich als vergaberechtswidrig herausgestellt haben:
    Was ist der letzte Stand der Dinge? Wieso wurden die geänderten Verträge nicht in der Ratsitzung am 20.9.07 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt?
  4. Inwieweit betreffen die Klarstellungen von EuGH und OLG weitere Mülheimer Projekte und Beschlüsse wie z.B.
    - Verkauf von Grundstücken u.a. zum Bau der Feuerwache an der
    Duisburger Straße und der in der Ratsitzung am 20.9. beschlossene
    Grundstückstausch zwischen MVG und der Entwicklungsgesellschaft
    SMW (Sparkasse+Mülheimer Wohnungsbau)
    - das geplante interkommunale Gewerbegebiet Brunshofstraße
    - das Gewerbegebiet Ruhrorter Straße zwischen Kreisverkehr und
    Schleuse, früher auch „maritime Meile“
    - welche weiteren Projekte und Grundstücke im Stadtgebiet?
  5. Wenn Wessels trotz des EuGH-Urteils das Baufeld zwischen Stadtbad und Rathaus „unmittelbar“ erwerben soll:
    Wie soll das funktionieren, denn dazu gehört die Ruhrstraße als noch im Verkehr befindliche Landesstr., der Park als eingetragenes Gartendenkmal und der Rathausanbau, der noch abgerissen werden muss. Bisher hatte Reggeborgh nur zugesagt, das gesamte Baufeld zu kaufen, nachdem die Baureife hergestellt worden sei. Nun kaufen sie es vorher. Logische Frage: Welches Grundstück genau und was soll sich alles im Vergleich zu den im März beschlossenen Verträgen ändern?

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt möge beschließen:
Die geänderten Verträge mit der Firmengruppe Wessels zur
Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (Ruhrbania GmbH&Co.KG und RPG Gmbh) sowie die anderen zugehörigen Unterverträge wie der Grundstückskaufvertrag, der Projekt-Management-Vertrag usw. werden dem Rat der Stadt zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt und erst danach unterschrieben. Sollten die Verträge zur Ratsondersitzung am 10.10.07 endverhandelt sein, können sie sowohl im öffentlichen Teil der Sitzung, als auch im nichtöffentlichen Teil erneut beraten und beschlossen werden, sofern entsprechende Beschlussvorlagen den Ratsmitgliedern fristgemäß und rechtzeitig zugestellt werden.

Wenn dies nicht möglich sein sollte oder aber die Verhandlungen mit Wessels noch andauern, wird die Beschlussfassung in der folgenden regulären Ratsitzung am 27.11.07 nachgeholt.

Begründung:

Es handelt sich um einen zentralen Beschluss zur Mülheimer Stadtentwicklung und um den Verkauf eines „Herz“grundstücks unserer Stadt an eine Baufirma. Es handelt sich auch um eine Angelegenheit von höchstem öffentlichen Interesse für unsere Stadt und ihre Bürger.

Durch das vom EuGH am 18.1.07 präzisierte Vergaberecht haben sich grundlegende Vertragsgegenstände geändert, wie sie am 22. März beschlossen wurden. Dadurch sind die Beschlüsse rechtskonform nicht mehr umzusetzen, ohne gravierende Änderungen an anderen Stellen der Verträge durchzuführen. Damit bedarf es einer erneuten Beschlussfassung, ohne die die Verwaltungsspitze oder/und die BHM-Geschäftsführung nicht legitimiert sein können, Verträge zu unterschreiben, da diese in wesentlichen Punkten von den beschlossenen Verträgen abweichen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

9.9.07: Die Ruhrbania-Fans Schnitzmeier, Mühlenfeld, Sander wie jedes Jahr auf der Expo-Real mit Ruhrbania. Die WAZ zitiert dazu M&B-Chef Schnitzmeier: "Wir sind eine der ersten Kommunen, die nach der Verschärfung der Vergaberichtlinien mit der Ausschreibung des 2. Ruhrbania-Baufeldes in München vertreten sind. ..." Tempo ist Mülheims Vorteil - lautet das WAZ-Fazit. Tempo als Mülheims Vorteil? Aber nur, wenn existierende Gesetze, Rechtsverhältnisse oder sonstige Realitäten nicht für ernst genommen werden? Schnitzmeier weiter: " Bis zum 21. Dezember 2007 können Gebote im Teilnahmewettbewerb für das 7200 m2-Areal abgegeben werden. Wir sprechen Interessenten hier in München dafür gezielt an. So wie es unser Projekt-Partner, die Wessels-Gruppe, für das erste Baufeld tut, wo Gastronomie und ein Hotel oder Büros und Wohnungen entstehen sollen. Alle Verträge sind unterschrieben." Die Verschärfung des Vergaberechts ist seit dem EuGH-Urteil vom 18. Januar bekannt. War es deshalb nicht vergaberechtswidrig, das erste und spannendste Ruhrbania-Baufeld Ende September trotzdem ohne EU-Ausschreibung an Wessels zu verkaufen, sofern Schnitzmeier das so gemeint hat, als er sagte, alle Verträge seien unterschrieben? Doch in Mülheim weiß man nicht immer, ob mit solchen Aussagen nicht etwas ganz anderes gemeint gewesen sein könnte. Als Bonmot noch das Mühlenfeld-Zitat in der WAZ zur Expo Real: "Mülheim ist die einzige Stadt, wo ein natürlicher Fluss direkt durch die Stadt fließt. Dies ist quasi die naturgegebene Voraussetzung von Ruhrbania. ........" Na denn: Man darf gespannt sein, was den Ruhrbania-Fans auf der morgigen Ratsitzung zu der MBI-Anfrage und dem MBI-Antrag einfällt. Geht es dabei doch um Ruhrbania und das EU-Vergaberecht, weshalb ja im Umkehrschluss laut Schnitzmeier andere Städte in Nachteil gegenüber Mülheim geraten sind bzw. sein sollen.

  

Mülheim, den 22.3.2006

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 6. April 2006

zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbegehren zum Erhalt der Ostruhranlagen“
Tagesordnung: Öffentlich

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt möge beschließen, auch zum Unterpunkt „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ einem Vertreter bzw. der Vertreterin der Initiatoren des Bürgerbegehrens Rederecht zu gewähren.

Begründung

Nachdem die Verwaltung etwas vorschnell eine Haltung zur Frage der Zulässigkeit in die Öffentlichkeit getragen hat, gebietet es alleine schon die Fairness, dass die Initiatoren als Stellvertreter von vielen tausend Unterzeichnenden, die zu einem großen Teil trotz der Verwaltungsmeinung unterschrieben, Stellung beziehen können.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Das Rederecht wurde gewährt und Annette Schulze trug für die Initiatoren vor: ”Schade, daß Sie die Meinung dieser hohen Anzahl von Unterzeichnenden einfach ignorieren”. Die ganze Rede nachzulesen als 106 KB).

Fazit von der Ratsitzung vomm 6.4.06: : ”Kein Ruhmesblatt für die Mölmsche Demokratie!”

 

Mülheim, den 28. September  2005

Antrag für den Rat der Stadt am 29.9.05 zur Tagesordnung          TO: öffentlich

Aufhebung des Teileigentums an der Besitzung Leineweberstr.1/Ruhrstraße (Stadtbad), im Zusammenhang mit der Vorlage V 05/0682-01, nichtöffentlich

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. einen Tagesordnungspunkt „Aufhebung des Teileigentums am ehemaligen Stadtbad“ im öffentlichen Teil der Ratsitzung einzurichten
  2. der in der Vorlage V 05/0682-01 vorgesehene Beschluss zur Aufhebung des Teileigentums am städtischen Besitz des ehemaligen Stadtbads wird verschoben, bis zu den Kosten und den anderen Realisierungsbedingungen für das geplante Hafenbecken im Rahmen der Planungen zur „Ruhrpromenade“ belastbare und realistische Daten vorliegen.

Begründung

In der BV 1 am 5.9.05 und dem WA ImmobilienService am 26.9.05 wurde der MBI-Antrag, den Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln (Vorlage A 05/0796-01), mit der Begründung abgelehnt, weil es sich um eine nichtöffentliche Vorlage handele.

Bei  der Sache an sich - Aufteilung der Eigentumsverhältnisse am Stadtbad, so dass der zukünftig rein städtische Teil für das angedachte Hafenbecken abgerissen werden kann - handelt es sich um eine Angelegenheit von originär öffentlichem Interesse.

§ 5, Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt lautet:

    „Beim Verkauf oder bei der Belastung von städtischen Wohnimmobilien wird der Beschluss über die Veräußerung oder Belastung in öffentlicher Sitzung gefasst; … Auswahl der Erwerberin oder… in nichtöffentlicher Sitzung. … Bei … sonstigen städtischen Grundstücken bedarf es jeweils einer konkreten Einzelfallprüfung, ob die Beratung und Entscheidung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen sind.“

Entsprechend taucht der Verkauf des ehemaligen „Hauses der Wirtschaft“ an die Islamische Gemeinde als TOP 10.2 im öffentlichen Teil der Tagesordnung auf und unter TOP 27.2 im nichtöffentlichen Teil.

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Stadtbad und Hafenbecken anders behandelt werden sollten und könnten.

Um Formalismen wie in der BV 1 oder dem WA Immoservice vorzubeugen, stellen wir hiermit diesen Antrag zur Tagesordnung vorab auch schriftlich.

L. Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Presseerklärung: Die Ruhrbania-Ruhrpromenade, das Stadtbad und das Hafenbecken: MBI fordern: Keine weiteren voreiligen Beschlüsse für das Luftschloss Ruhrbania! als (73 KB) Gnadenlos von SPCDFUGrünen abgelehnt!

17.10.05: Beschwerdebrief  an den NRW-Innenminister Dr. Wolf wegen dauernder neuer Ausgaben der Stadt Mülheim (insbesondere für Ruhrbania) trotz bestehender Haushaltssperre seit 8 Jahren in Folge und wegen Behandlung öffentlicher Angelegenheiten mit unkalkulierbaren Haushaltsrisiken (zuletzt Stadtbad und Hafenbecken, s.o.) nur nichtöffentlich als (44 KB)

Mülheim, den 25. August 2005

Antrag für die BV 1 am 5.9.05, den WA ImmobilienService am 26.9.05
und den Rat der Stadt am 29.9.05
Tagesordnung: öffentlich

Aufhebung des Teileigentums an der Besitzung Leineweberstr.1/Ruhrstraße (Stadtbad)

Vorlage V 05/0682-01, nichtöffentlich

Die BV 1 und der WA ImmobilienService empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Der Punkt wird öffentlich behandelt
  2. Der in der Vorlage V 05/0682-01 vorgesehene Beschluss zur Aufhebung des Teileigentums am städtischen Besitz des ehemaligen Stadtbads wird verschoben, bis zu den Kosten und den anderen Realisierungsbedingungen für das geplante Hafenbecken im Rahmen der Planungen zur „Ruhrpromenade“ belastbare und realistische Daten vorliegen.

L. Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender
A. Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1

 

Mülheim, den 12. April 04 (in kursiv wiederholt bzw. ergänzt am 15.5.04)

Vorschlag für den Planungsausschuss am 27.04.04   TO: öffentlich
(erneute Anfrage an den Planungsausschuss am 1.6.04)

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragenkomplexen im Zusammenhang mit dem Archtitektenwettbewerb „Ruhrpromenade – Stadt ans Wasser“ Stellung beziehen:
(Die von uns unter diesem Titel gestellte Anfrage wurde im Planungsausschuss am 27.4.04 nur schriftlich beantwortet. Da die Fragen schriftlich aber nur teilweise beantwortet sind und die Rückfragemöglichkeit entfiel, möge die Verwaltung die unten wiederholten ehemaligen Fragen 4 bis 6 – jetzt 1 bis 4 - nochmals beantworten und auch auf die Zusatzfragen (schraffiert) eingehen.)
(Im Planungsausschuss am 27.4.04 war der Punkt Ruhrbania aber nur deshalb überhaupt auf der Tagesordnung, weil die MBI untenstehende Fragen eingereicht hatten. Im Ausschuss selber wollte kein anderer die Antworten hören und SPD+CDU stimmten dafür, diese nur schriftlich zu beantworten. Unten die jeweiligen - zumeist recht dürftigen - Antworten schraffiert und in braun zu den jeweiligen Fragen.)

  1. Wieviel hat der Wettbewerb genau gekostet?
    a.) an direkten Kosten und aus welchem Topf wurden/werden diese bezahlt? Antwort zu
    1a.:Die Kosten für den Wettbewerb werden bei 90.000 ¥ liegen. Die Förderung aus Stadterneuerungsmitteln (Fördersatz 50 %) wurde von der Bezirksregierung genehmigt.
    b.) an Zuarbeitskosten ggfs. für Verkehrskonzepte o.ä.. (vgl. Frage 3)
    Zu 1b.: Alle Berechnungen und Planungen für die Verkehrsführung in der Innenstadt sind Bestandteil der seit längerem in Bearbeitung befindlichen Gesamtverkehrskonzeption für die Innenstadt Mülheim an der Ruhr.
    c.) an ungefähren indirekten Kosten u.a. für Material- und Arbeitskosten, die vom „laufenden Betrieb“ bzw. Überstunden von Verwaltung, MST und M&B zur Realisierung des Wettbewerbs getragen wurden?
    Zu 1c.: Die Betreuung des Wettbewerbes wurde vollständig an das Büro Post & Welters vergeben (Bestandteil der oben genannten Kosten). Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses wurden nicht gesondert projektbezogen erfasst.
  2. Wieso wurde die Ruhrstraße für den Wettbewerb fast vollständig aus dem Verkehr genommen? War das eine feste Vorgabe für die Architekten?
    War das auch der Dezernentin bekannt, denn schließlich hat sie noch zuletzt am 18. März in der Veranstaltung der Stadtkanzlei zum Thema Innenstadt behauptet, die Ruhrstr. würde für Ruhrbania nicht gänzlich aus dem Verkehr genommen, sondern solle sogar in beide Richtungen für Anlieger befahrbar werden. Das gleiche hat sie auch Ende Januar öffentlich bei der Veranstaltung der BIG in Broich behauptet.
    Wieviele Parkplätze in Tiefgaragen sind geplant? Welche Auflagen etc. bzgl. Hochwassergefahr und –schutz bestehenfür die Ostruhranlagen im einzelnen?
    Alle Restriktionen waren den planenden Büros bekannt. Daten über Hochwasser (HQ100), Lage der Leitungen und Kanäle, schützenswerte Bäume, vermessene Höhenpunkte etc. wurden vollständig übermittelt und berücksichtigt.
    Die den geplanten Gebäuden zugeordneten Parkplätze sind von den Planern als Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Die oben angesprochene Zweirichtungsverkehrsführung könnte bei dem prämierten Entwurf über die Friedrich-Ebert-Straße/Schollenstraße/Ruhrstraße (Restzipfel) erfolgen.
  3. War das Erarbeiten eines möglichen Verkehrskonzeptes Bestandteil des Wettbewerbs?
    Wenn ja, wieso soll die Ruhrstraße bei fast allen Vorschlägen überbaut werden?
    Wenn nein, wieso wurde das des öfteren anders dargestellt, nicht zuletzt auch im Planungsausschuss?
    Zu 2. u. 3.: Die Vorgaben für die Architekten lagen der Beschlussfassung im Planungsausschuss am 04.11.2003 als Auslobungstext vor. Daran hat sich nichts geändert. Die „Herausnahme des Durchgangsverkehrs in der Ruhrstraße“ und die „Anliegerfunktion“ für die Ruhrstraße und die Schollenstraße waren und sind die entscheidenden Parameter.
    Dabei ist mit Durchgangsverkehr aus verkehrsplanerischer Sicht der Verkehr gemeint, der die Innenstadt durchfährt um andere Ziele (Stadteile) zu erreichen. Eine Durchfahrbarkeit des neuen Quartiers soll für alle die in die Innenstadt wollen oder aus der Innenstadt kommen, in beide Richtungen gegeben sein. Insoweit meint Anliegerfunktion nicht Anlieger im Sinne der StVO sondern Anlieger im Sinne der Verkehrsplanung d.h. alle Verkehre für und in die Innenstadt
    .
  4. Wie soll das zum prämierten Entwurf zugehörige Parkkonzept genau aussehen? Inwieweit sind dafür und auch für die geplanten Gebäude an der Ruhr die möglichen Auflagen, Restriktionen und Gefahren durch Hochwasser untersucht und berücksichtigt worden?
    Zu 4.: Alle Restriktionen waren den planenden Büros bekannt. Daten über Hochwasser, Lage der Leitungen und Kanäle, schützenswerte Bäume, vermessene Höhenpunkte etc. wurden vollständig übermittelt.
    Die den geplanten Gebäuden zugeordneten Parkplätze sind von den Planern als Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Die oben angesprochene Zweirichtungsverkehrsführung könnte bei dem prämierten Entwurf über die Friedrich-Ebert-Straße / Schollenstraße / Ruhrstraße (Restzipfel) erfolgen.
  5. Das angedachte Hochhaus am Fuße der Konrad-Adenauer-Brücke ( sog. „Stadttor“) wurde auch in der Vergangenheit des öfteren in Plänen angedacht und vorgestellt.
    War es etwa auch eine Vorgabe für den Wettbewerb?
    Wohnen an der Stelle scheint problematisch, so dass vorrangig an Büronutzung gedacht sein müsste. Wenn das zutrifft, inwieweit sieht die Verwaltung dafür überhaupt Bedarf an der Stelle, wenn man berücksichtigt, dass auch am Flughafen und entlang des sog. Alleenrings, zu dem der Tourainer Ring werden soll, laut noch gültiger Beschlusslage Büros entstehen sollen. Oder ist daran gedacht, diese Bürokomplex-Pläne ganz oder teilweise aufzugeben für das „Projekt des Tors“ an der Ruhr?
    Zu 5.: Das Hochhaus war keine Vorgabe für den Wettbewerb, wie dem vorliegenden Auslobungstext entnommen werden kann. Das Hochhaus ist eine Idee des prämierten Entwurfs und dort begründet. Das Hochhaus war keine Vorgabe für den Wettbewerb, wie dem vorliegenden - vom Planungsausschuss beschlossenen - Auslobungstext entnommen werden kann. Das Hochhaus ist eine Idee des prämierten Entwurfs, dort begründet und ein Vorschlag.
  6. Ein Rathausteil, die Bücherei, , das ehemalige Arbeitsamt , das AOK-Gebäude und das erst vor kurzem für Millionen umgebaute Gesundheitshaus müssten zur Realisierung des prämierten Ruhrpromenadenentwurfs abgerissen werden.
    Welchen Wert haben die vom zukünftigen Abriss bedrohten Gebäude im einzelnen ungefähr  nach heutigem Stand?
    Wie hoch wären in etwa die gesamten Abrißkosten?
    Sind beim Bau oder Umbau eines der o.g. Gebäude Fördermittel von anderer Stelle eingesetzt worden? Wenn ja, von welcher Stelle, wieviel und welche evtl. Rückzahlungsmodalitäten bei Gebäudeabriss gibt es jeweils?
    Zu 6.: Der prämierte Entwurf schlägt in der Tat als Gesamtlösung auch den Abriss von AOK-Gebäude und Gesundheitshaus vor. Diese Schritte sind sicher eher mittelfristig relevant und sind sicher nur dann realisierbar wenn sie sich wirtschaftlich darstellen lassen. In der Stadtkanzlei Veranstaltung am 20.04.2004 hat das prämierte Büro schon eine erste Einteilung in Bauabschnitte vorgestellt. Die zeigt, dass wesentliche Ziele der Planung - wie die neue Ruhrpromenade - in ersten Bauabschnitten auch ohne den Abriss der genannten Gebäude realisiert werden können.
    Der prämierte Entwurf schlägt in der Tat als Gesamtlösung auch den Abriss von AOK-Gebäude und Gesundheitshaus vor. Diese Schritte sind sicher eher mittelfristig relevant und sind sicher nur dann realisierbar wenn sie sich wirtschaftlich darstellen lassen. In der Stadtkanzlei Veranstaltung am 20.04.2004 hat das prämierte Büro schon eine erste Einteilung in Bauabschnitte vorgestellt. Die zeigt das eine ganze Reihe von neuen Gebäuden und die ganze neue Ruhrpromenade in ersten Bauabschnitten auch ohne den Abriss der genannten Gebäude realisiert werden können. Entsprechend ist - zumal noch kein Ratsbeschluss vorliegt - weder eine Wertermittelung noch Abrisskostenermittelung erfolgt.
  7. Haben in der Zwischenzeit Gespräche der Verwaltungsspitze/n mit dem potenziellen Stadtbad-Investor stattgefunden mit dem Ziel, das Kino Rio ggfs. an seinem bisherigen Standort zu belassen und in die Investorenpläne zu integrieren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    Zu 7.: Entsprechende vertiefte Verhandlungen werden von der Oberbürgermeisterin voraussichtlich im Mai geführt.
    Entsprechende Verhandlungen wurden geführt. Das Kino kann unabhängig von der Kündigung des Mietvertrages zum gleichen Mietzins im Gebäude verbleiben bis unmittelbar vor den Beginn von Bauarbeiten. So bleibt etwas länger Zeit um alternative Standorte zu suchen.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Links zum Thema auch, chronologisch sortiert:

e

Mülheim, den 1.12.03

Eilantrag an den Rat der Stadt am 4.12. 2003  TO öffentlich
weiter unten,
von hier per Link direkt erreichbar
Auf CDU-Antrag hin stimmten SPD+CDU+FDP+Grüne den Eilantrag am 4.12.03 von der Tagesordnung, da “nicht “eilbedürftig”. Er stand dann als regulärer Antrag auf der TO der Ratsitzung am 8. Jan. 04 und dort stimmten die o.g. Parteien im Stil von “Einheitspartei+Blöckflöten” den Antrag unzulässigerweise von der Tagesordnung!

Moratorium für den Wettbewerb zu
Ruhrbania: „Ruhrpromenade – Stadt ans Wasser“

Der Rat der Stadt möge beschließen, den vom Planungsausschuss am 4. November 03 beschlossenen städtebaulichen Wettbewerb so lange auszusetzen, bis

  1. geklärt ist, ob diese Neuinvestition aufgrund der Verfügungen der Bezirksregierung zum Haushaltssicherungskonzept überhaupt durchgeführt werden dürfte
  2. abzusehen ist, ob das inzwischen erfolgreich angelaufene Bürgerbegehren zu Ruhrbania und insbesondere zu der vorbereitenden Maßnahme eines Architektenwettbewerbs erfolgreich sein wird oder nicht.

Begründung

Am 15. Dezember soll bereits das Einführungskolloquium zu dem städtebaulichen Wettbewerb „Ruhrpromenade – Stadt ans Wasser“ stattfinden. Dabei ist die Durchführung des Wettbewerbs von zwei Seiten her als bedenklich anzusehen:

Im Schreiben vom 30.07.03 zur „Kreditgenehmigung gemäß § 81 Abs. 2 und § 75 Abs. 7 GO NW“ schrieb die Kommunalaufsicht an Frau OB Mühlenfeld:
„ In manchen Fällen ist eine Unabweisbarkeit im Sinne des § 81 GO NRW auch unter Berücksichtigung der Erläuterungen nicht ersichtlich. In einzelnen Fällen, wie beispielsweise des 2. Bauabschnitts zur Neugestaltung der Innenstadt, muss ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die entsprechende Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung  rechtlich nicht zulässig ist.“

Im Schreiben vom 26.11.03 zur „Haushaltssicherung 2003 der Stadt Mülheim a.d.R.“  verfügt die Kommunalaufsicht bei ihrer Nicht-Genehmigung des HSK 2003 u.a. folgendes:
„Ausgaben, zu deren Leistung keine rechtliche Verpflichtung besteht oder die im Hinblick auf die notwendige Aufgabenwahrnehmung nicht unaufschiebbar sind, dürfen demnach nicht geleistet werden. Insbesondere dürfen freiwillige Zuschüsse oder Zuschusserhöhungen nicht gezahlt oder begründet und neue Investitionsmaßnahmen grundsätzlich nicht begonnen werden.“

Inwieweit das Projekt Ruhrbania und der zugehörige Wettbewerb unaufschiebbar sein sollten, ist schwer zu erkennen. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es sicherlich nicht.

Am letzen Freitag wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, das sich u.a. wegen der katastrophalen Finanzlage gegen die geplante „Ruhrpromenade“ als Kernstück des Ruhrbania-Projektes wendet. Die unterstützende Resonanz auf das Bürgerbegehren war in den ersten Tagen bereits sehr groß. Um nicht den Eindruck zu erwecken, der Bürgerwille solle umgangen werden, sollte der bisher vorgesehene Zeitplan des Wettbewerbs – sollte er aufgrund von 1. denn überhaupt noch erlaubt sein - deshalb nach hinten verschoben werden, bis das Ergebnis des Bürgerbegehrens spätestens im Februar erkennbar ist.

i.A der MBI: L. Reinhard, MBI-Ratsvertreter