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Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Kahlenberghang

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Mülheim/Ruhr, den 15.6.2000

Heidelore  Godbersen
Grüneck 6
45468 Mülheim

Bezirksregierung  Düsseldorf
Cäcilienallee 3

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen die Stadtverwaltung Mülheim a.d.Ruhr wegen Zerstörung eines nach §62 Landschg NW geschützten Biotops

Der Kahlenberghang an der Mendener Straße in Mülheim ist „als natürliche Felsbildung „und Standort für „Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte“  ein nach § 62 LandschG NW geschütztes Biotop. Nach den schweren Regenfällen Anfang 1999 kam es zu einigen Rutschungen und Abgängen von Lockergestein auf die Mendener Straße , auch Gehölze stürzten um. Daraufhin wurde die Straße gesperrt und durch die Verwaltung ein ingenieur-geologisches Gutachten in Auftrag gegeben.  Das Ergebnis war im Sommer 1999 ein Ratsbeschluß , die gesamte natürliche Vegetation auf dem Hang zu entfernen, den Hang durch Verlegung eines Stahlgitters zu sichern und anschließend durch Anspritzung mit kunststoffhaltigem Erdgemisch und einer standortfremden Saatgutmischung wieder zu begrünen. Dieses Vorhaben wurde inzwischen bereits teilweise ausgeführt.

Die Verwaltung hat m.E. gravierend gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.  Das 62-er Biotop wurde zerstört, ohne daß eine Ausnahmegenehmigung gem. § 62, 2 LandschG vorgelegen hat.  Es gab keine ökologische Voruntersuchung,  ökologische Kriterien wurden bei der Ratsentscheidung nicht berücksichtigt.  Der Eingriff unterliegt der Eingriffsregelung nach § 4 ff. LandschG . Es gibt aber keine Eingriffsbewertung und bis heute keinen landschaftspflegerischen Begleitplan, beides  wurde meines Wissens auch noch nicht einmal in Auftrag gegeben.  Nach  § 61 LandschG NW ist es zudem verboten, ohne Genehmigung der Landesbehörde standort-und gebietsfremde Pflanzen in der freien Natur anzusiedeln . Genau das erfolgt aber durch die ausgebrachte Saatgutmischung.  Eine nachvollziehbare Diskussion von Alternativen hat in den Fachgremien (Landschaftsbeirat und Umweltausschuß ) nicht stattgefunden. Die Baumaßnahmen wurden ohne Beteiligung des Landschaftsbeirates bei der ULB begonnen. Der Landschaftsbeirat faßte danach einen einstimmigen Beschluß gegen das Projekt, die Verwaltung ignorierte diesen Beschluß und legte das Projekt auch nicht nach dem Landschaftsbeiratsbeschluß dem Umweltausschuß zur nochmaligen Beschlußfassung vor.

Ich bitte, diesen gesamten Vorgang zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen