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Texte auf dieser Seite, per Link jeweils direkt erreichbar

einige Daten zu der Geschichte kafkaesker Mülheimer Behördenwillkür

28.10.03: In der Fernsehsendung mit Pfarrer Fliege warf der Mülheimer Bürger Hammesfahr dem Bauordnungsamt Manipulation seiner Bauakten vor. MBI-Anfrage dazu für den Planungsausschuss am 4.11.03: “Dieser Vorwurf ist schwerwiegend, deshalb möge die Verwaltung dazu Stellung nehmen und darstellen, was sie zu tun gedenkt, um den Vorwurf aus der Welt zu räumen, wenn er aus Sicht der Verwaltung nicht zutrifft.”

27.10.03: Herr Hammesfahr ist zu Gast in der Sendung von Pfarrer Fliege im ARD um 16.00 Uhr: Thema: “Wenn der Amtsschimmel wiehert”

24.10.03: Brief von Herrn Hammesfahr an OB Mühlenfeld mit dem Hinweis auf die ARD-Fliege-Sendung , dem Angebot zu einem Gespräch und massiven  Vorwürfen gegen Bauamtsleiter Hüsgen, den er als "einen Schreibtischmörder" ansieht.

2003: Nach 52 Jahren müssen Herr und Frau Hammesfahr ihr Haus verlassen. Frau Hammesfahr starb kurz später, da sie dies nicht verkraften konnte.

Ende 2002: Zwangsversteigerung des Hauses und Grundstückes von Herrn Hammesfahr bei einem enormen Wertverlust bedingt durch das jahrelange schikanöse Vorgehen des Mülheimer Bauordnungsamtes.

20.03.02: Herr Hammesfahr hat Widerspruch beim Oberstaatsanwalt eingelegt und außerdem noch die Fälle Hittfeld-/Wichernstr. und RWW-Verkauf mit zur Anzeige gebracht.

26.02.02: Die Staatsanwaltschaft Duisburg gibt dem Bürger Hammesfahr, der im Juli 2000(!) Strafanzeige gestellt hatte gegen Verantwortliche des Bauamts Mülheim wegen Bestechlichkeit in mehreren Fällen u.a. der Geschichte des ex-stellvertr. Bauamtsleiters, ex-Sander-Referenten, ex-Skate Galaxy-Chefs und heutiger Koordinators von MSS+MSB Rixecker im Zs.hang mit dessen Kauf des städt. Grundstücks Lehnerfeld/Brüsseler Allee Bescheid: Einstellung des Verfahrens, da “ein diesbezüglicher Tatnachweis nicht zu führen ist” In der Begründung allerdings Widersprüche über Widersprüche! Herr Hammesfahr wird Widerspruch beim Oberstaatsanwalt einlegen

Okt. 2000: "Die Vielschichtigkeit der baurechtlichen Vorschriften und deren Auswirkungen machen das Baurecht inzwischen nur noch für denjenigen durchschaubar, der dieses in seiner täglichen Arbeit anwenden muss." (Brief von OB Baganz vom 7.10.00 an Herrn Hammesfahr)

Aug. 00: Die StA sieht den Anfangsverdacht als gegeben: Aktenzeichen: 142Js 269/00

20.07.2000: Herr Hammesfahr stellt “Strafanzeige gegen Verantwortliche des Bauamts Mülheim wegen Bestechlichkeit” angeführt sind die Fälle Rixecker, Föhrenkamp , Thyssen-Villa, Stinnes-Villa (beides Großenbaumer Str.), Nachbarsweg 294 bis 296, Fährbaum 37 (s.u.) und Mühlenbergheide 95 (riesige Reiterhof-Hallen, bei Nacht und Nebel im Landschaftsschutzgebiet entstanden)

13.6.2000: Anfrage Hammesfahr im Planungsausschuss

O-Ton Bauordnungsamt 1997, als die Geschichte begann:

Der (Hammesfahr) ist schon 75 Jahre alt. Den Prozess können wir bei 2 Instanzen über 8 Jahre hinziehen. Bis dahin ist der tot oder wirtschaftlich kaputt. Erben oder Käufer werden den Prozess nicht fortsetzen, so gewinnen wir diesen über die Zeit immer!

 

18.05.2000

G. Hammesfahr
Fährbaum 37
45481 Mülheim/Saarn

Betr.: nächste öffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie ist es zu erklären, dass Bürger mit Wohngrundstücken im Außenbereich von dem Bauamt so unterschiedlich behandelt werden?

Ich habe auf dem Grundstück Fährbaum 37 ein Gärtnerhaus als Nebengebäude, das seit dem Bau 1921 bewohnt war. Dieses Haus hat im Untergeschoss seit 1921 eine große Küche, im Obergeschoss 3 Wohnräume und Toilettenraum. Das Haus war ab ca. 1943 vom Wohnungsamt als Wohnhaus erfasst, in der Nachkriegszeit unter Wohnraumzwangsbewirtschaftung der Stadt und die letzte vom Wohnungsamt eingewiesene Familie ist 1975 ausgezogen.

1997 lasse ich an dem Haus Renovierungsarbeiten ausführen, der Mieter ist in längerem Urlaub, während der Renovierungszeit. Ein Vertreter des Bauamtes erscheint, erteilt Bau- und Wohnverbot. Die Mieter werden somit von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Begründung der Stadt, das Gebaüde sei 1921 als Garagenhaus errichtet und dürfe nicht für Wohnzwecke benutzt werden.* Das Bauamt geht so weit, mir sogar zu verbieten,während der Dauer des Rechtsstreites mein Eigentum gegen Witterungsschäden zu sichern!

Auf der anderen Seite bekommt Frau Grillo die Genehmigung auf dem früheren Stinnesgelände an der Stelle, an der mal ein Gewächshaus stand (das nie bewohnt war) eine große Villa zu errichten! Auch dieses Grundstück liegt im gleichen Außenbereich.

Ferner wird vom selben Bauamt genehmigt, dass auf dem Gelände der früheren Thyssenvilla (Eigentümerin Frau Grillo) alle Nebenräume in Wohnraum umgewandelt und noch ausgebaut werden. Eine bisher unbewohnte Squashhalle darf in Wohnraum umgewandelt werden. Auch hier handelt es sich um den gleichen Außenbereich.

Diese Liste läßt sich noch erheblich erweitern.

* 1921 wurden logischerweise für die nicht vorhandenen Autos auch keine  
   Garagen beantragt oder gebaut!

Die Verwaltung, speziell Bauordnungsamtsleiter Hüsgen, weigerte sich, auf die Fragen zu antworten.

 

MBI-Flugblatt Okt. 03:

Ruinöse Mülheimer Behördenwillkür im Fernsehen: "Wenn der Amtsschimmel wiehert"
Himmelschreiende Ungleichbehandlung des Bauamtes!
Aber leider kein Einzelfall, im Gegenteil: typisch Mülheim!

Nach jahrelanger kafkaesken und ruinösen Schikanierung durch Mülheimer Behörden, allen voran das Bauordnungsamt, mussten Haus und Grundstück von Herrn Hammesfahr unter großen Verlusten zwangsversteigert werden. Den Auszug nach 52 Jahren verkraftete seine Frau nicht und starb vor Kummer.

In Mülheim scheint das Grundgesetz außer Kraft gesetzt, zumindest wenn man sich nicht "richtig erkenntlich" zeigt. Dann verschwinden wie im Falle Hammesfahr nicht nur Akten, es werden auch Logiken konstruiert, die normalen Gehirnwindungen unzugänglich sind (im vorliegenden Fall die willkürliche behördliche Umdefinition eines über 70 Jahre lang als Wohnhaus genutztem Gärtnerhaus zur Garage und die folgenden Schikanen mit genau der absurden Begründung, die ob verschwundener Akten nicht widerlegt werden können)

Ein sehr bedenkliches Beispiel für extreme Ungleichbehandlung (man vgl. die exzessiven Baugenehmigungen im Uhlenhorster Wald unweit des Hammesfahr-Grundstücks etwa für Frau Grillo auf dem Gelände der ehem. Stinnes-Villa, die zur gleichen Zeit u.a. anstelle des Gewächshauses zusätzliche Wohnhäuser errichten durfte oder die genehmigten zusätzlichen Wohnhäuser im Wald auf dem Gelände der ehemaligen Thyssen-Villa oder ....) und gnadenlose Behördenwillkür bei unbeliebten (oder auch nicht schmiergeldwilligen?) Menschen, bei der die Staatsanwaltschaft Duisburg, die Landespolitik und die Landesaufsichtsbehörden incl. Verwaltungsgericht die Augen dann zugunsten von Mülheim voll zudrückten.

Mülheim an der Ruhr scheint irgendwo zwischen Anatolien, Sizilien und Chicago zu liegen als Mischgebiet der 3 Regionen!

Weiter unten ein Brief von Herrn Hammesfahr an OB Mühlenfeld, in dem seine Situation noch einmal dargestellt wird und auch, warum er den Bauordnungsamtsleiter Hüsgen als "einen Schreibtischmörder" ansieht. Außerdem weist er noch einmal deutlich auf die himmelschreiende Ungleichbehandlung hin, denn gerade im Außenbereich von Saarn/Selbeck, am und im Uhlenhorst, wurde vom gleichen Bauordnungsamt in den letzten Jahren trotz Bauverbots enorm vieles genehmigt, ob auf dem Gelände der Thyssen-Villa oder für Frau Olympiasiegerin Grillo auf dem Gelände der ehemaligen Stinnes-Villa oder der riesigen Reiterhalle, die bei Nacht und Nebel am Waldrand entstand oder, oder, .... Ebenfalls nur ein kleines Stück entfernt ist außerdem die Caravan-Meile entlang der Kölner Str./B 1. Dort ist das meiste im Wildwuchs im Grünen und ohne Genehmigung entstanden und wird seit Jahren weiter geduldet (nach dem legendären Mülheimer Gleichheitsgrundsatz, dass jeder das Recht auf gleiches Unrecht habe!). Obwohl es gegen einige dort sogar OVG-Titel gibt, hat das Mülheimer Bauordnungsamt diese nie versucht einzufordern!

Aber auch in anderen Stadtteilen herrscht oft eine ähnliche, Gesetze auf den Kopf stellende Logik mit Günstlingswirtschaft und himmelschreiender Ungleichbehandlung: erwähnt seien nur die Affäre um “Gut Kleinlehn” des ex-stellvertretenden Bauamtsleiter Rixecker, das Dauer-Ärgernis Lankermann, das unerhöhte Bauprojekt “Residieren am Raffelberg” an der Hittfeld/Wichernstr., die “Schandmauer” im Garten an der Kleiststr./ Heimaterde, doch hunderte anderer Beispiele sind ähnlich gelagert!

 

Mülheim, den 28. Oktober 03

Vorankündigung für den Planungsausschuss am 4.11.03
TO: öffentlich

In der Sitzung des Planungsausschusses am 4.11.03 wird der MBI-Vertreter unter dem TO „Fragestunde für die Mitglieder des Ausschusses“ folgende Frage stellen:

In der Fernsehsendung mit Pfarrer Fliege unter dem Thema: “Wenn der Amtsschimmel wiehert“ am 27. Okt. warf der Mülheimer Bürger Hammesfahr dem hiesigen Bauordnungsamt Manipulation von Bauakten vor.

Dieser Vorwurf ist schwerwiegend, deshalb möge die Verwaltung dazu Stellung nehmen und darstellen, was sie zu tun gedenkt, um den Vorwurf aus der Welt zu räumen, wenn er aus Sicht der Verwaltung nicht zutrifft.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

4.11.03: Planungsausschuss: Zu Hammesfahr will die Stadt laut Amtsleiter Hüsgen nichts unternehmen, weil Hammesfahr bei Pfarrer Fliege keine einzelne Person der Aktenmanipulation bezichtigt hätte. Juristisch seien deshalb die Chancen für die Stadt gering. Wie bitte?

 

Günter Hammesfahr

OFFENER BRIEF

24.10.03

Frau Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeistern!

Sie machen es sich sehr einfach, indem Sie meine Beschwerden über das Bauamt zur Beantwortung an dieses weitergeben.

Der Fall ist so ernst und kann so erhebliche Auswirkungen für die Verwaltung der Stadt Mülheim haben, daß es doch wohl angebracht wäre, wenn Sie sich selber um die Sache kümmern würden.

Ich empfehle Ihnen, sich am Montag, den 27.10. um 16.00 die Sendung von Herrn Fliege im ersten Programm anzusehen.

Wenn Sie diese Sendung gesehen haben, bitte überlegen Sie einmal, ob es nicht richtiger gewesen wäre, wenn Herr Hüsgen, nach einer Anzeige eines Mieters, der eine Wohnung räumen mußte, nicht sofort mit Bau- und Wohnverbot reagiert hätte, sondern sich zunächst die Akten eingehend angesehen hätte. Dann hätte er mit Sicherheit erkannt, daß beide Maßnahmen mit den damaligen Unterlagen der Bauakte nicht in Übereinstimmung zu bringen wären.

Er war nach meiner Auffassung nicht bereit, eine eingeleitete Maßnahme zurückzunehmen und nun wurde die Bauakte prozessgerecht bereinigt, also alle Zeichnungen und Genehmigungen, die dem Bau- und Wohnverbot im Wege standen, verschwanden aus der Bauakte!

Es wurde eine andere Zeichnung in die Bauakte gelegt, die nie Bestandteil der Bauakte war und diese war nun das Beweismaterial für Herrn Hüsgen. Nur mit dieser Zeichnung ( ohne Unterschrift des Bauherrn und 1997 auch ohne Vermerke des Bauamtes, Baugesuch und Baugenehmigung dazu fehlen, nicht eingeheftet, nicht numeriert ) passierte ein entscheidender Fehler. Diese Zeichnung für die Erstellung eines Kamins soll von 1952 stammen. Hier hat man nicht aufgepasst.

Mein Vater und ich haben 1951 das Haus erworben, somit hätte einer von uns diesen Antrag stellen müssen. Aber dafür bestand für uns 1952 kein Anlass. Außerdem hatten wir zu diesem Zeitpunkt nicht das Geld, um Baumaßnahmen an dem Haus durchzuführen!

Daß mit dem Vorgehen von Herrn Hüsgen das Lebenswerk von 2 Menschen und ihre Existenz vernichtet wurde, war nebensächlich!

Auch wenn ich inzwischen 81 Jahre alt bin, ich werde weiter kämpfen, damit Leute, die solche Methoden anwenden, nicht noch weiter in dieser Weise handeln können.

Den plötzlichen Tod meiner Frau führe ich auf die 6 harten Jahre zurück, die Herr Hüsgen uns durch sein Handeln zugefügt hat und auch die zwangsweise Räumung unseres Hauses, ebenfalls eine Folge des Handelns von Herrn Hüsgen.

So sehe ich Herrn Hüsgen als einen Schreibtischmörder an und dies nur, weil er einen Fehler vertuschen wollte, zu feige war, einen gemachten Fehler zuzugeben!

Was sagen Sie zu folgendem Ausspruch:

    Der ist schon 75 (1997) Jahre alt. Den Prozess können wir bei 2 Instanzen über 8 Jahre hinziehen. Bis dahin ist der tot oder wirtschaftlich kaputt. Erben oder Käufer werden den Prozess nicht fortsetzen, so gewinnen wir diesen über die Zeit immer!

Das hat er ja nun erreicht. Es dauerte mehr als 3 Jahre, bis der erste Termin vor dem Verwaltungsgericht stattfand. Um es nicht zu einem noch längeren Rechtstreit kommen zu lassen, habe ich dann dort dem sog. „Vergleich“ zugestimmt, weil ein vermeintlicher Kaufinteressent anwesend war, mit dem wenige Tage später ein Notartermin festgelegt war und der sich mit dem Vergleich einverstanden erklärte. Doch der Verkauf kam dann nicht zustande.

Aber seien Sie sicher, diese Fernsehsendung wird eine Lawine auslösen, die schon lange über der Stadt Mülheim hängt!

Ich möchte nur einen kleinen Teil der Stadt herausgreifen, für andere Bereiche gilt Ähnliches

Meine Häuser am Fährbaum wurden 1921 gebaut. 1935 wurde für diesen Außenbereich Bauverbot erlassen. Nun lassen Sie sich mal in eine Karte einzeichnen, welche Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten von unbewohnten Nebengebäuden und Scheunen alleine in den letzten 10 Jahren in diesem Bereich von der Stadt Mülheim, insbesondere Herrn Bauamtsleiter Hüsgen, genehmigt wurden. Hierbei natürlich nicht zu vergessen die Neubauten auf dem Thyssen-Grillo-Gelände im Interesse der Wiederherstellung des kulturhistorisch interessanten Thyssen Hauses. Warum haben sich die Herren des Bauamtes so vehement für diese Ausnahmegenehmigung bis hin zur Landesregierung eingesetzt? Und was ist wirklich aus der Wiederherstellung des kulturhistorischen Gebäudes geworden?

Alle Genehmigungen hierfür sehe ich unter dem Grundsatz, den Ihr Vorgänger als Oberbürgermeister im Schreiben vom 7.10.2000 so „treffend“ formulierte:

Die Vielschichtigkeit der baurechtlichen Vorschriften und deren Auswirkungen machen das Baurecht inzwischen nur noch für denjenigen durchschaubar, der dieses in seiner alltäglichen Arbeit anwenden muß.

So sind dann wohl nach diesem „Persilschein“ die vielen Verstöße gegen das Bauverbot im Außenbereich nach dem Ermessen des zuständigen Herrn im Bauamt entstanden?

Und dies bezieht sich nur auf diesen kleinen Bereich von Mülheim!

Nach dem Blitztod meiner Frau ist mir nachts schon mindestens 15 mal plötzlich das Bild meiner neben mir mit verzerrten Augen tot umstürzenden Frau erschienen und darüber das grinsende Gesicht, von Herrn Hüsgen, wie er mir 1997 nochmals das Bau- und Wohnverbot bestätigte und dann dazu seine damaligen Worte, die ich nie im Leben vergessen werde:

Sie können ja in den Trümmerbergen suchen,
vielleicht finden Sie darin die Zeichnungen von 1921!

Ich sehe darin den Hinweis, alle anderen Zeichnungen sind beseitigt, die dem Bau- und Wohnverbot entgegenstehen, nun bist Du als nach deutschem Recht Beweispflichtiger auf die Zeichnungen von 1921 angewiesen, um etwas gegen mein Bau- und Wohnverbot zu machen.

Für mich ist es unverständlich, daß eine solche Handlung, die zu dem Tode eines Menschen beigetragen hat und die die mühsam nach dem Kriege aufgebaute Existenz von 2 Menschen zerstört hat, bei der deutschen Justiz keine Beachtung findet, wie ein Kavaliersdelikt eines Beamten behandelt wird.

Aber ich habe es noch nicht aufgegeben, daß diese Handlung auch gerichtlich verfolgt wird!

Ich bin bis zum 15.11. im Ausland. Nach diesem Termin stehe ich gerne zu einem Gespräch mit Ihnen zur Verfügung.

MfG