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11. Juli 02: PRESSEMITTEILUNG von MBI + MESSI:1. Sitzung “Runder Tisch” zur Standortbestimmung und Standortkriterien für Sendemastenanlagen war eine reine Alibiveranstaltung und enttäuschend!

Forderungen der MESSI (Mülheimer-Elektro-Smog-Schutz-Initiative) zu  Standorten für Handymasten und zum zugehörigen „Runden Tisch“
Beschlüsse dazu am Runden Tisch in rot

  1. Ein „Runder Tisch“, bestehend aus Mobilfunkanlagenbetreiber, Stadtverwaltung, Baubiologen und Bürgerinitiative erarbeitet Kriterien für Standorte von Handymasten im Mülheimer Stadtgebiet, u.a. Festlegung von sensiblen Örtlichkeiten und Schutzzonen.  Die MESSI ist mit mind. 3 Personen zu beteiligen. Baubiologen sollen nur im Einzelfall bei Bedarf hinzugezogen werden, ansonsten so beschlossen
  2. Die angegebenen ca. 70 zusätzlichen Standortbereiche für UMTS-Anlagen werden dem     Runden Tisch vorgestellt und einzeln nacheinander bearbeitet. Die jeweils betroffene Bevölkerung im „Suchkreis“ wird über die Absicht vorher informiert und auf einer Bürger versammlung angehört und ggfs. weiter beteiligt. Der 1. Teil wurde so beschlossen, Bürgerversammlungen nicht, allerdings sollen die Betreiber die Bevölkerung im “Suchkreis” vor Errichtung der Anlage informieren über Hauswurfsendung oder Zeitung
  3. Definition der Schutzziele für die MH- Bevölkerung: dabei Vorrang des Gesunderhaltungsprinzips im Sinne von Comparetti vor dem Risikonachweisprinzip als Zeichen der moralischen Werteverantwortung der Stadt MH für ihre Bürger. Grundsätzlich so beschlossen mit dem Oberziel der Minimierung von Strahlung
  4. Jeder Standort unterliegt einer Prüfung. Es gibt keine Genehmigungsfreibriefe. Auf Antragsteller wird seitens der Stadt zugegangen, um (im Problemfall) mit dem Antragssteller eine andere Lösung zu finden. Jeder Antragssteller wird auf die mögliche Gefährdung der Umgebung durch Bestrahlung hingewiesen, an seine moralische Verantwortung wird appelliert. So beschlossen
  5. Jede Anlage ist zu prüfen nach dem Kriterienkatalog und erst dann zu genehmigen. So beschlossen
  6. Sensible Standorte und sensible Personen werden definiert. Als sensible Standorte definiert wurden alle Bereiche, wo Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sich aufhalten, Bereiche mit größeren Menschenansammlungen wie dichtbesiedelte Wohnbereiche, aber auch Krankenhäuser
  7. Alle Beteiligten erkennen in einer Selbstverpflichtung die „Salzburger Grenzwerte“ als Obergrenze an. Als Grenzwerte wurden die Ecolog-Werte beschlossen, die etwas höher als die Salzburger, aber niedriger als die Schweizer Grenzwerte sind
  8. Vor Ort werden alle bisher bestehenden Anlagen gemessen, die Kosten dafür und alle    künftigen.Kosten übernehmenn die Betreiber. Es ist angestrebt, dass Messungen wenigstens punktuell in Bereichen gemacht werden, wo verschiedene Anlagen verschiedener Betreiber sich häufen und die Strahlung sich addieren könnte
  9. Erfüllt eine Anlage auch nur eines der bekannten und noch festzulegenden Kriterien nicht, so ist sie zu demontieren. Geschieht dies nicht, wird MESSI klagewillige Personen in der betroffenen Nachbarschaft unterstützen, wenn sie nach den Punkten 8, 9, 10 und 11 klagen wollen/werden. Auch das Herbeiführen eines Gerichtsentscheids aus anderen Gründen wird unterstützt. Hier wurde auf die geringen rechtlichen Möglichkeiten verwiesen.
  10. Beachtung der Beweislastumkehr nach EU- Richtlinie und Urteil des OLG Hamm
  11. Beachtung des Ortsbildkriteriums (Urteil zu Duisburg-Baerl)
  12. Beachtung des gewebl. Nutzungskriteriums ( Urteil zu Kaarst und Urteil OVG Münster)
  13. Beachtung des Risiko-Ausschlusskriteriums ( Urteil Rheine)
  14. Überarbeitete und am Runden Tisch abgestimmte, aktualisierte Info-Broschüre der Stadt an alle Hauseigentümer, kostenfrei als Beilage mit der Post verschickt, wenn die Steuerbescheide, andere Bescheide oder Info-Broschüren verschickt werden, mit Inhalten zu:
     -     Verantwortung des Hausbesitzers für eine bestrahlungsfreie Nachbarschaft
     -     Wertreduzierung der Immobilie, wenn auf dieser ein Mast steht oder in der
          Nachbarschaft installiert ist
     -     mögliche Mietminderung durch Mieter
    Eine am Runden Tisch abgestimmte Broschüre soll zusammen mit dem Abfallkalendar Anfang nächsten Jahres in allen Mülheimer Haushalten verteilt werden.
  15. Erstellen eines Gesundheitsprofils der Bevölkerung im Suchkreis( aus moralisch/ethischen Gründen gegenüber sensiblen Menschen) im Sinne der Würdigung nach §1 GG und der Unversehrbarkeit der Gesundheit nach §2 GG. Hierzu sahen Gesundheitsamt und Umweltamt keine Möglichkeit
  16. Ausklammerung von Erholungsgebieten in der Stadt und stadtnah als bestrahltes oder      emittierende Gebiete, z.B. Hexbachtal, Winkhauser Tal, Uhlenhorst, Raffelberg usw. Auf den Punkt soll geachtet werden, allerdings wird der Fall selten sein.