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Ruhrbania-Ausflug
Steinfort-Mühlenfelds unzulässige Einmischung

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13.3.06: 5000 Unterschriften und OB Mühlenfeld erklärt das Bürgerbegehren kurzerhand für unzulässig. Unzulässige Einmischung in das Bürgerbegehren genau wie 2003, doch dieses Mal ist alles anders! Unglaublich, aber Mülheim: Frau Berlusconia .....
14.4.06: MBI-PRESSEERKLÄRUNG: Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter!
MBI rufen auf, jetzt erst recht Unterschriften zu sammeln und
Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens: Wir rufen den MülheimerInnen zu: „Jetzt erst recht!“
Wir bitten weiterhin um zahlreiche Unterstützung, denn wir sind das Volk!
7.4.06: Über 12.000 abgegebene Unterschriften (6764 waren nötig!) für das
in nur etwas mehr als 1 Monat bei miserablem Wetter und ohne ein einziges größeres Volksfest o. ä.! Ein sensationeller Erfolg! Verwaltung und Parteien aber stimmten mit wenig stichhaltigen Argumenten erst einmal für die Nichtzulässigkeit, um Zeit zu gewinnen. Fazit der Ratsitzung:
“Kein Ruhmesblatt Mölmscher Demokratie“ Die BI wird auf jeden Fall gerichtlich dagegen vorgehen! Rede von A. Schulze in der Ratsitzung am 6. April zum Bürgerbegehren als (106 KB):  ”Schade, daß Sie die Meinung dieser hohen Anzahl von Unterzeichnenden einfach ignorieren”

 Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW, gestartet im Feb. 2006
Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mülheim an der Ruhr folgende Fragestellung zu einem Bürgerentscheid gestellt wird:
„Sollen die Parkanlage „Ost-Ruhranlage“ und Flächen der Ruhrstraße im Besitz der Stadt Mülheim bleiben?“ Unterschriftenliste als (12 KB)
Hinweise zum Ausfüllen der Listen
20.3.06: Sensationelle 8000 Unterschriften für das Bürgerbegehren in nur 3 Wochen, auch dank OB Mühlefeld! Bei 5000 Unterschriften intervenierte nämlich die
OB und erklärte das Bürgerbegehren kurzerhand für unzulässig! Antwort: Jetzt erst recht, denn wir sind das Volk!
23.3.06: Heute wurde die Zahl 9000 bei der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren überschritten!
Das ist in der kurzen Zeit ohne große Volksfeste und meist miserablem Wetter überwältigend! Ca. 6750 gültige Unterschriften werden für die Zulässigkeit benötigt.
28.3.06: Hurra!! Sensationell: Das Bürgerbegehren gegen die Ruhrpromenade überschreitet heute morgen die Schallgrenze von 10.000 Unterschriften und das in weniger als 4 Wochen! Weitersammeln bis zur Ratsitzung am 6. April!

PRESSEERKLÄRUNG der BI “Pro Mülheim” Dez. 03: Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter!
weiter unten und von hier 
per Link direkt erreichbar

  ”Chefproll”: 7 Minuten Volkes Meinung zu Ruhrbannja als mp3-Datei (1,62 MB), 12 Min. Runde 2 als mp3 (2,8 MB) ”Watt macht eigentlich de Rechtsabteilung vonne Statt? Die teilt das Recht ab, einmal für de Bürgers und dann für de Bürgermeisterin!”, beides auch als CD in der MBI-Geschäftsstelle
 
MBI-Diskussionsforum u.a. zu Ruhrbania

Zusammenstellung Presseerklärungen, Anträge, Leserbriefe  zu Ruhrbania
Übersichtsseite zur BI “Pro Mülheim”
Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren als (26 KB)
Flugblatt: “Jede Stimme zählt!”nachzulesen als (84 KB)
 
Chronologie zu Tiefschlägen, Unfairness und Bürgermißachtung als (49 KB)
Die von OB Mühlenfeld verbotene Rede von “Pro Mülheim” zum TOP “Bürgerbegehren zu Ruhrbania” in der Ratsitzung am 26.2.04, nachzulesen als (45 KB)

  Nov. 05: Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung zum B-Plan “Ruhrpromenade - I 31“
 Muster für eine Eingabe zur Auslegung der Pläne als -Datei (34,5 KB)
Auf der offiziellen Bürgerversammlung dazu am 23. Nov. im Altenhof zeigte die
OB ein erschreckendes Demokratieverständnis: Ruhrbania wird durchgezogen, egal wieviele Bürger das nicht wollen?

Links zu Seiten im Zusammenhang mit der unzulässigen Einmischung 2003
durch Stadtdirektor Steinfurt zur Torpedierung des Bürgerbegehrens

26.2.04: Ratsitzung ab 16 Uhr, öffentlich, Tagesordnungspunkt 4 lautet: "Bürgerbegehren gegen den Archtiktenwettbewerb Ruhrpromenade - Stadt ans Wasser, hier: Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit". Die Initiatoren des Bürgerbegehrens müssen die Möglichkeit erhalten, nicht anerkannte Unterschriften zu heilen bis zur Ratsentscheidung. Wie soll das zwischen Karnevalssamstag mit Information nur (!) über Presse und dem Tag nach Aschermittwoch möglich sein? Von den ersten 7400 Unterschriften sollen angeblich 844 ungültig sein! Schwer zu glauben!

24.2.04: MBI-Antrag an den Rat der Stadt, die Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf die nächste Ratsitzung am 11. März zu verschieben, um den Initiatoren Zeit zum Nachbessern der beanstandeten 844 Unterschriften zu geben, die wegen u.a. Karneval nicht ausreichen kann.

23.2.04: MBI-Presseerklärung: Das letzte der Mülheimer Bürgerbegehren? Anleitung, wie Bürgerbegehren und -willen unmöglich gemacht werden können und Chronologie zu Tiefschlägen, Unfairness und Bürgermißachtung gegen ein ungeliebtes Bürgerbegehren

21.12.03: Pressemitteilung von “Pro Mülheim” und MBI: Also sprach der Mülheimer Volksmund anno Dezember 2003: "Das Bürgerbegehren in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf!" Bereits nach 3 Wochen sind 5150 Unterschriften zusammen und damit sehr viel mehr als die Hälfte der in 3 Monaten notwendigen 7000 Unterschriften! Und das trotz der städtischen Störmanöver, der ungünstigen Vorweihnachtszeit und schlechtem Wetter!

18.12.03: Jetzt erst recht! „Pro Mülheim“ sammelt weiter Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen Ruhrbania: am 18. Dez., 11 bis 14 Uhr auf der unteren Schlosstraße, Höhe Woolworth, am 19. Dez. 10 bis 14 Uhr auf dem Markt vor dem Depot in Speldorf und am 20. Dez. 10 bis 13 Uhr am Rathausmarkt, Höhe Dröppelminna, und 11 bis 14 Uhr außerdem auf der unteren Schlosstraße, Höhe Woolworth. PRESSEERKLÄRUNG der BI “Pro Mülheim”: Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter! Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Ruhrbania rufen dazu auf, jetzt erst recht Unterschriften zu sammeln. Steinforts Winkelzug ist eine unzulassige Einmischung, die nur ignoriert werden kann! weiter unten

18.12.03: Leserbrief von W. Schmitz-Post zum Thema „Ruhrwahnia“ und Bürgerbegehren: “Viel Schaden für das demokratische Grundverständnis”

17.12.03: Leserbrief von Christian Uliczka an die NRZ zu den Artikeln “Unzulässig” und “Kein Rückzieher” vom 17.12.03: “Ein echter Steinfurt: Sein Winkelzug zeigt, wie sehr sich die Verfechter der Schnapsidee “Ruhrbania” in die Enge getrieben fühlen.”

12.12.03: Leserbrief von Annette Schulze an WAZ und NRZ zur Postkartenaktion der Stadt zu Ruhrbania: “35.000mal 7 Antworten pro Ruhrbania = 35.000 Stimmen gegen Ruhrbania?”

Mülheim, 13. März 2006

The same procedure as every time?
Wer oder was ist hier unzulässig?
Die Auffassung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren sei unzulässig, kann nur ignoriert und als bewusste, unzulässige Einmischung zurückgewiesen werden

Ende Nov. 2003 begann die Initiative Pro Mülheim, Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den Architektenwettbewerb für Ruhrbania zu sammeln. Als bis Mitte Dez. fast 5000 Unterschriften bereits abgeliefert waren, verkündete die Stadt, das Bürgerbegehren sei unzulässig.

Ende Feb. 2006 startete die Bürgerinitiative "Ostruhranlagen" die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Ostruhranlagen und Ruhrstraße. Als nach etwas mehr als 2 Wochen 5000 Unterschriften abgegeben waren, verkündete Frau Mühlenfeld, das Bürgerbegehren sei unzulässig.

In 2003 gaben die Initiatoren folgende PRESSEERKLÄRUNG heraus: Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter! Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens rufen dazu auf, jetzt erst recht Unterschriften zu sammeln. Die nunmehr überraschend geänderte Auffassung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren sei unzulässig, kann nur ignoriert und als bewusste, unzulässige Einmischung zurückgewiesen werden. Sie sammelten weiter und reichten Anfang Feb. 7500 Unterschriften ein, von denen die Verwaltung genau so viele mit skandalösen Begründungen nicht anerkannte, dass die erforderliche Anzahl nicht erreicht war.

Juristisch war damals wenig zu machen, weil eben der Wettbewerb zu Ruhrbania auch ohne Rücksicht auf das gestartete Bürgerbegehren bereits begonnen worden war.

Dieses Mal ist aber alles anders:

  1. Da es sich um ein vorbeugendes Bürgerbegehren handelt, das sich nicht auf einen konkreten Beschluss bezieht, gibt es keine Fristen. Es gibt auch deshalb die Möglichkeit, Unterschriften nachzureichen.
  2. Die Grundstücke der Ostruhranlagen und noch weniger der Ruhrstraße, können nicht auf die Schnelle verkauft werden. Die Stadt kann also keine Fakten schaffen, um das Bürgerbegehren zu unterlaufen, bevor es juristisch entschieden ist.

Das Rechtsamt bzw. -dezernat der Stadt Mülheim ist berüchtigt für seine "Rechts"gutachten, die dann keiner juristischen Überprüfung standhalten. Kleine Kostprobe gefällig?

Zum Bürgerbegehren behaupten die städtischen Juristen

  • es sei verfristet, weil der Verkauf der Flächen im Beschluss von 2004 zu den Ergebnissen des Wettbewerbs beinhaltet sei, weil die Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft beschlossen wurde.
  • es richte sich gegen den Bebauungsplan, weil der ohne die erforderlichen Grundstücke nicht zu realisieren sei.
  • der Kostendeckungsvorschlag fehle, weil ein erfolgreiches Bürgerbegehren die Ruhrpromenade verhindern könnte und damit die bisherigen Planungskosten umsonst seien und dafür hätte das Begehren keinen Kostendeckungsvorschlag gemacht.

Zu 1. in der Begründung wird von geplantem Verkauf gesprochen, beschlossen ist das damit sicher nicht

Zu 2 natürlich könnte der B-Plan theoretisch gemacht werden, nur dürfte die Stadt die Flächen nicht verkaufen

Zu 3 da das Begehren nicht direkt dazu sagt, dass die Ruhrpromenade verhindert werden soll, .....

Zum Schluss aus der WAZ von morgen:

.... Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld zeigte sich gestern zufrieden: "Das Ergebnis erfüllt mich durchaus mit Genugtuung", und................. In einer ersten Reaktion sprach Unternehmerverbandspräsident Heinz Lison von einem "Erfolg für die kommunale Demokratie". Sein Kommentar: "Was von überwältigenden Mehrheiten im Stadtparlament beschlossen wurde, darf nicht von einer Minderheit gekippt werden."

  31.3.06: Die rechtliche Überprüfung der Stellungnahme des Mülheimer Rechtsamtes durch verschiedene Anwälte und Richter ist eindeutig: Die Gründe der Stadt sind nicht haltbar und an den Haaren herbeigezogen! Die Initiatoren haben nun einen deutlichen Brief an die OB und an alle Ratsmitglieder geschickt, nachzulesen als (23 KB) - ”Das Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig!”  und 16.3.06: Leserbrief von Christian Uliczka (ex-Richter am Landgericht) zum NRZ-Artikel „Sinnloses Sammeln?“ von Steffen Tost in der Dienstag-Ausgabe der NRZ: A r g u m e n t e v o m W i n k e l a d v o k a t e n

22.3.06: Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 6. April 2006 zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbegehren zum Erhalt der Ostruhranlagen“ zu beschließen, auch zum Unterpunkt „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ einem Vertreter bzw. der Vertreterin der Initiatoren des Bürgerbegehrens Rederecht zu gewähren

 

Mülheim, den 14. März 2006

PRESSEERKLÄRUNG:
Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter!
MBI rufen auf, jetzt erst recht Unterschriften zu sammeln

Die Bürgerinitiative “Ostruhranlagen” wird weiterhin Unterschriften gegen den Verkauf der Flächen von Ostruhranlage und Ruhrstraße für das Projekt Ruhrbania sammeln und die MBI wird die BI dabei weiterhin tatkräftig unterstützen.

Die nunmehr überraschend geänderte Auffassung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren sei unzulässig, kann nur ignoriert und als bewusste, unzulässige Einmischung zurückgewiesen werden. Nach der Gemeindeordnung darf ausschließlich der Rat der Stadt über die Zulässigkeit eines mit der erforderlichen Anzahl von Unterschriften eingereichten Bürgerbegehrens entscheiden, nicht jedoch die Verwaltung, das Rechtsamt oder gar die Oberbürgermeisterin..

Gegenstand des Bürgerbegehrens ist nicht die Gesamtzahl der stadtplanerischen Vorhaben, die im Ratsbeschluss vom Juli 2003 unter dem Begriff “Ruhrbania” zusammengefasst wurden. Dreh und Angelpunkt des Bürgerbegehrens, wie auch eindeutig aus der textlichen Formulierung hervorgeht, sind die Flächen von Ostruhranlagen und Ruhrstraße, die im städtischen Besitz bleiben sollen. Der Verkauf dieser Flächen ist bisher als solcher nie beschlossen worden. Deshalb kann das vorbeugende Bürgerbegehren auch nicht verfristet sein. Auch in dem Bebauungsplan geht es nicht um Verkauf von Flächen, weil dies in einem Bebauungsplan grundsätzlich nicht zulässig ist.

In jedem Falle sehen die MBI eine deutliche Mehrheit der Mülheimer Bürger gegen die Ruhrbania-Pläne zur Flaniermeile auf Flächen von Ruhrstraße und Ostruhranlagen.

Bürgermeinungen dürfen nicht durch juristisches Geplänkel übergangen werden.

i.A. L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Nächstes Treffen der BI "Ostruhranlagen" am Dienstag, dem 21. März, um 19 Uhr in der Gasstätte "Altes Schilderhaus", Südstraße 2

  

Mülheim, den 18. Dezember 2003

PRESSEERKLÄRUNG !

Bürgerbegehren gegen Ruhrbania geht weiter!

Die drei Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Ruhrbania rufen dazu auf, jetzt erst recht Unterschriften zu sammeln

Die Bürgerinitiative “Pro Mülheim” wird weiterhin Unterschriften gegen die Auslobung des Architektenwettbewerbs zum Projekt Ruhrbania sammeln - darüber sind sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens  - Ralf Kurbach, Jochen Kalka und Annette Schulze - einig.

Die nunmehr überraschend geänderte Auffassung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren sei unzulässig, kann nur ignoriert und als bewusste, unzulässige Einmischung zurückgewiesen werden. Nach der Gemeindeordnung darf ausschließlich der Rat der Stadt über die Zulässigkeit eines mit der erforderlichen Anzahl von Unterschriften eingereichten Bürgerbegehrens entscheiden, nicht jedoch die Verwaltung, das Rechtsamt oder gar ein Stadtdirektor Steinfort.

Gegenstand des Bürgerbegehrens ist nicht die Gesamtzahl der stadtplanerischen Vorhaben, die im Ratsbeschluss vom Juli unter dem Begriff “Ruhrbania” zusammengefasst wurden. Dreh und Angelpunkt, wie auch eindeutig aus der textlichen Formulierung hervorgeht, ist der Beschluss des Architektenwettbewerbs der am 4. November im Planungsausschuss gefasst wurde. Denn hier wurden die verkehrstechnischen Konsequenzen sowie der Kostenrahmen erstmalig beschlossen.

Die Initiative Pro Mülheim beabsichtigt nun ihrerseits, und zwar von unabhängiger wissenschaftlicher Seite, Rechtsgutachten beizubringen.

In jedem Falle sehen Pro Mülheim und ihre Initiatoren eine deutliche Mehrheit der Mülheimer Bürger gegen die Ruhrbania-Pläne zur Flaniermeile auf der Ruhrstr..  

Bürgermeinungen dürfen nicht durch juristisches Geplänkel übergangen werden.

i.A. von „Pro Mülheim“:
R. Kurbach, J. Kalka und A. Schulze, Initiatoren des Bürgerbegehrens