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Vorbild für Mülheim? Die Gemeinde Oderwitz in Sachsen geriet über ein PPP-Modell beim Sporthallenbau  bereits mittelfristig in den Ruin. Der Bürgermeister klagte dann durch alle Instanzen gegen das Versagen der Aufsichtsbehörde erfolgreich auf Schadenersatz, nachzulesen als (10 KB)

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Weihnachten 2008

Kurz vor Weihnachten noch ein Riesenskandal, der aber unterging. Der Mülheimer RWE-Chef Grohsmann unterzeichnete in Sofia eine Vereinbarung, wonach RWE einen Anteil von 49% an den rund vier Milliarden Euro teuren Meiler im Belene/Bulgarien übernimmt. Ein Aufsichtsratsvotum dazu wurde nicht eingeholt! An Belene war ursprünglich auch Eon interessiert. Die Düsseldorfer hatten von dem Projekt jedoch Abstand genommen. Ein Atomkraftwerk, das nach deutschen Sicherheitsbestimmungen niemals ans Netz gehen dürfte, mitten in einem E r d b e b e n g e b i e t zu bauen, ist nämlich schlicht unverantwortlich und eine Gefahr für Millionen Menschen in Europa. Doch nicht nur Umweltschutzgruppen wie urgewald oder greenpeace protestierten aufs heftigste. Auch der BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie fragt in einer Pressemitteilung: "Will die RWE AG die AKW-Pleite von Mülheim-Kärlich wg. Erdbebengefahr duplizieren?"

Da der RWE-Vorstand jetzt 2 Mrd.(!) Euro für das AKW Belene im erdbebengefährdeten Teil Bulgariens auch ohne Aufsichtsratsbeschluss ausgibt, muss man zusätzlich fragen,
weshalb die Oberbürgermeister Reiniger (Essen), Langemeyer (Dortmund) und Mühlenfeld (Mülheim) im RWE-Aufsichtsrat sitzen und viel Geld kassieren, von dem man ohnehin nicht weiß und nicht kontrollieren kann oder will (s.u.), ob sie es abführen!

Alleine für 2007 erhielt Frau Mühlenfeld z.B. schlappe 125.000 Euro, also nochmals 9 Tausend mehr als im Jahr davor. Die anderen OB-Kollegen im RWE-Aufsichtsrat erhielten sogar weniger als in 2006: Der Dortmunder Langemeyer "verschlechterte" sich von 176 auf "nur" noch 163.000 Euro und der Essener Reiniger gar von 176 auf "magere" 136.000 Euro. Doch wie bei Banken oder anderen Heuschrecken sind das unkontrollierbare "Leistungsprämien".

Aber egal: Diese 3 vom Volk direkt Gewählten sollten ursprünglich mitwirken an der menschenverachtenden Entscheidung, die sich wie bei Mülheim-Kärlich später ohnehin als Fehlentscheidung entpuppen wird. Doch weil die SPD-Vertreter in Konflikt mit ihrer Parteilinie geraten wären, lief das ganze ohne Aufsichtsrat. Und z.B. Frau Mühlenfeld braucht keine eigene Meinung zu äußern.
Nur: Was soll sie als OB im RWE-Aufsichtsrat, wenn sie nicht einmal zu Milliarden-Investitionen gefragt werden braucht. Das RWE will anders als Eon auch nicht über die Abgabe des Stromnetzes mit sich reden lassen. Die RWE-Hauptinvestitionen gehen in Braunkohle und Atom, die Strompreise des RWE sind Abzocke uswusf. Mit dem RWE ist kein ernsthafter Klimaschutz möglich, von "VORWEG Gehen" keine Spur! Wie die US-Autokonzerne hat nämlich das RWE die Zeichen der Zeit nicht erkannt!

Deshalb kann man insgesamt eigentlich nur fordern: Städte raus aus dem RWE, bevor es zu spät ist! Nur damit OBs auf überdotierten AR-Posten sitzen, auf denen sie nicht einmal gefragt werden müssen, kann und darf kein Grund sein!

28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB, veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden , nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben!
18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189:
Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)

Mülheim, den 31. Oktober 2007

Hat Frau Mühlenfeld die RWE-Aufsichtsratsgelder korrekt abgeführt oder hat der RP einen Freispruch 3. Klasse erteilt? MBI bleiben dabei: Von Transparenz keine Spur!

WAZ Mülheim vom 31.10.07: "Bezirksregierung prüfte Abgaben der Oberbürgermeisterin - Keine Beanstandung - Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld hat ihre Nebentätigkeiten korrekt mit der Stadt abgerechnet. Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksregierung."

Also alles im Lot? Nur: Wer hat denn was geprüft?

Zur Erinnerung: Frau OB hat für 2005 und 2006 zusammen Nebeneinkünfte von mindestens 225.000 Euro gehabt, hauptsächlich als RWE-Aufsichtsratsmitglied. Laut Innenministererlass musste sie bis auf 6000 ¥ pro Jahr alles an die Stadt abführen. Die Transparenz für den Rat soll gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz dadurch gewährleistet werden, dass sie ihre Nebentätigkeiten dem Rat der Stadt als Aufstellung der Nebeneinnahmen jeweils bis zum 31. März des folgenden Jahres vorlegt. Das ist für die Rechnungsjahre 2005 und 2006 auch geschehen. Dabei traten aber erhebliche Unklarheiten zu Tage und die OB weigerte sich, diese auszuräumen. Deshalb beantragten die MBI Akteneinsicht. Trotz zweier Ratsbeschlüsse und zweier Einsichtnahmen des MBI-Fraktionssprechers bei der Kämmerei besteht weiterhin völlige Unklarheit sowohl über die wirkliche Höhe der Nebeneinnahmen der OB in 2005 und 2006, als auch darüber, ob die Gelder auch nur annähernd an die Stadt abgeführt wurden. Eine weitere Einsichtnahme wurde mit der Begründung verwehrt, dass ein/e OB keine Dienstaufsicht habe, weshalb auch keine weitere Aufklärung oder Akteneinsicht notwendig sei.

Daraufhin wandten die MBI sich an den Innenminister, der sich wieder einmal für nicht zuständig erklärte und die Bezirksregierung (RP) antworten ließ. Der RP schrieb u.a.

"Daher liegt es in der Eigenverantwortung des Hauptverwaltungsbeamten, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kommune zutreffend rechtlich zu bewerten und zu erfüllen." und

"Dem entsprechenden Bericht der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zu entnehmen, dass sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Stadt Mülheim an der Ruhr ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Die Oberbürgermeisterin informierte die Stadt als ihren Dienstherrn über die ihr aus Nebentätigkeiten zugeflossenen Einnahmen. Daraufhin erfolgte seitens der Stadt einen nebentätigkeitsrechtliche Überprüfung. Nach Abschluss der Prüfung fertigte die Stadt einen Abführungsbescheid. Nach Erhalt des Bescheids führte die Oberbürgermeisterin die entsprechenden Beträge ab. Unstimmigkeiten vermag ich in diesem Zusammenhang nicht zu erkennen. Wie bereits dargelegt, gibt es keine näheren Regelungen zur Organisation der Abführung der Nebentätigkeitserträge." und

"Der Begriff des "Dienstherrn" bezeichnet hier keine "Vorgesetzten"-Eigenschaft. Er bedeutet inhaltlich lediglich, dass der Hauptverwaltungsbeamte im Dienste der jeweiligen Kommune steht...... Der gewählte Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen hat keinen Dienstvorgesetzten. Insoweit gibt es keine Instanz, die die Dienstaufsicht über den Bürgermeister in seinen dienstlichen Pflichten wahrnimmt.
.. Für den Vollzug der Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts bedeutet dies, dass die Pflichten nach der Nebentätigkeitsverordnung wegen des fehlenden Dienstvorgesetzten bei den Hauptverwaltungsbeamten ins Leere gehen." Der gesamte Brief siehe Anhang

Der RP sieht keine "Unstimmigkeiten" zwischen Stadt und OB, also keine Beanstandung. Geprüft und nachgerechnet hat auch er wohl nichts. Die MBI sehen in der fehlenden Dienstaufsicht für OB`s eine Gesetzeslücke, die in Düsseldorf geschlossen werden müsste. Doch das scheint nicht gewollt zu sein. Von den Landtagsfraktionen, die die MBI neben IM Wolf ebenfalls anschrieben, hat keine einzige auch nur eine Eingangsbestätigung abgegeben!

Die begründeten Zweifel, ob denn Frau OB korrekt an die Stadt abgeführt hat, ließen sich jetzt nur noch über die Staatsanwaltschaft klären. Dabei ist aber in der Zwischenzeit ein weiteres Problem entstanden: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende August den Innenminister-Erlass aufgehoben, nach dem ein/e OB alle Aufsichtsratsgelder bis auf 6000 Euro abzuführen hat. Was aber Erlasslage ist, wird wohl erst das OLG irgendwann klären, denn das Innenministerium hat Abwarten signalisiert.

Die Staatsanwaltschaft kann z.Zt. auch nur sagen: "Was sollen wir prüfen, ob die OB alles bis auf 6000 Euro an die Stadt abgeführt hat, wenn dies keine gültige Vorschrift ist"

Solange also weiter gilt "Über einem OB in NRW ist nur noch Gott", solange wird es auch keine Transparenz über die Nebeneinnahmen geben.

P.S.: Es wäre eigentlich ein Einfaches für die OB gewesen, z.B. den MBI-Sprecher für ein halbes Stündchen in die Teppichetage zu laden und die gesammelten Nebeneinkünfte sowie die Quittungen der Abführungen vorzulegen. Das ganze Versteckspiel incl. dem Wirrwar von nicht nachvollziehbaren Summen und Angaben aber kann nur den Verdacht erzeugen, dass die OB`s sich gerne kräftige Nebeneinkünfte sichern möchten. Zum Vergleich: Frankreichs Staatspräsident Sarkozy hat laut WAZ von heute reguläre Einkünfte von etwas über 101.000 Euro pro Jahr, Frau Mühlenfeld für 2006 alleine vom RWE-Aufsichtsrat bereits 116.000 pro Jahr, Essens Reiniger gar 176.000 und bei beiden wird es für 2007 ganz sicher noch viel mehr. Ihre regulären Gehälter als OB liegen deutlich darunter.

 

Mülheim, den 29. Juni 2007

Wenn die Aufsicht zur Wegsicht tendiert .....
Das Elend mit den Landesbehörden und dem Prestigeprojekt

Der RP hat sich auf die MBI-Beschwerde beim Innenminister (IM) von Ende März wegen der Beschlüsse zur Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft zum Nachteil der Stadt  gemeldet. IM Wolf hatte sich Anfang April für nicht zuständig erklärt und an die demokratieferne Behörde des RP verwiesen. Diese hatte mit Verfügung vom 29.5.07 der Stadt grünes Licht für die ruinöse RPG gegeben und fast 1 Monat später nun mit 2,3 Sätzen die dezidierte MBI-Beschwerde vom Tisch gefegt.

1. Satz: "Da Ihre Bedenken (zur RPG) im inhaltlichen Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Überprüfung stehen, habe ich sie in die Prüfung einbezogen." 2. Satz: "Gründe, die ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen, waren - auch unter Berücksichtigung ihrer geschilderten Bedenken - nicht ersichtlich".

Satz, Spiel, Sieg? 6 höchst bedenkliche Punkte hatten die MBI dem IM angegeben . Der RP kann keinen davon auch nur zur Kenntnis genommen haben, war halt "nicht ersichtlich" . Wenn aber die Aufsicht auf Wegsicht macht, funktioniert das Gemeinwesen irgendwie nicht mehr!

 

7. Januar 2006: Innenminister Wolf reagiert auf MBI-Beschwerdebrief wegen dauernder neuer Ausgaben der Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre seit 8 Jahren in Folge sowie explodierendem jährlichen Fehlbedarf und wegen Behandlung öffentlicher Angelegenheiten mit unkalkulierbaren Haushaltsrisiken nur nichtöffentlich (nachzulesen als ).

Das Innenministerium schreibt u.a.:

“... liegt mir eine ausführliche Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vor. ... Ich begrüße es deshalb, dass die Bezirksregierung beabsichtigt, Sie zu einem Gespräch einzuladen .... Die Finanzlage der Stadt Mülheim und ihre Haushaltswirtschaft ... wird sowohl von der unmittelbar zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde als auch vom Innenministerium durchaus kritisch betrachtet und bereits seit einiger Zeit mit Sorgen beobachtet. ....., dass es in der Stadt Mülheim eines veränderten Verhaltens hinsichtlich der Haushalts- und Finanzwirtschaft bedarf. Auf die weiteren in Ihrem Schreiben angesprochenen Projekte möchte ich jetzt nicht näher eingehen. In dem Gespräch mit der Bezirksregierung ... Gelegenheit, diese Fragen anzusprechen“.

Das werden die MBI dann tun (Bspl. Ruhrbania) und den RP fragen,

  • wieso er z.B. Mülheim und Oberhausen ungleich behandelt,
  • wieso er vor Ruhrbania die Verlegung der Kaufhofumfahrung der Straßenbahn als unzulässige Neubaumaßnahme betrachtete und nur 3 Jahre später bei viel höherer Verschuldung das gleiche bewilligte, um als Etikettenschwindel für eine hoffnungsvolle Ruhrbania-Ruhrpromenade benutzt zu werden,
  • warum ....

 

5.12.05: Tollhaus Ruhrgebiet? das Schauspiel um die Oberhausener Musical-Geschichte. Da verbietet der RP der überschuldeten Stadt Oberhausen, die Schulden für ihre Tochter TZU für das hochgradig defizitäre Theatro CentrO (Tabaluga) zu übernehmen. Das Gericht bestätigt die Aufsichtsbehörde, Oberhausen will das nicht einsehen und die WAZ bejubelt den Broadway Ruhr ("Der Glanz kehrt zurück"), der nun in Oberhausen mit "Die Schöne und das Biest" beginnt. In der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt Mülheim aber drückt derselbe RP bei Ruhrbania alle Augen zu.

Fragen dazu aus der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt Mülheim:
 

Beim Städtevergleich liegt Mülheim beim origären Defizit (ohne Zinsenlast und Schuldentilgung) 2005 an 2. Stelle mit 619,1 Euro pro Einwohner vor Oberhausen mit 531,7 E/E und nur Essen ist "besser" mit 713 E/E.

Bei den Gesamtschulden (ohne Kassenkredite) liegt Mülheim an 3. Stelle mit 2640,9 E/E, hinter Duisburg (3198 E/E) und Solingen (3037 E/E), aber weit vor Oberhausen mit 1781,6 E/E.

Warum also behandelt der gleiche RP die Städte ungleich?

Die Stadt Mülheim hat bereits seit 1998 keinen genehmigten Haushalt mehr, lebt also im Nothaushaltsrecht wie Oberhausen seit einigen Jahren jetzt auch. In Mülheim läßt der RP aber seit Jahren zu, dass die Stadt Schulden von Töchtern oder Halbtöchtern übernimmt, die als GmbHs eben eigenständig Schulden anhäuften.

Unserer halb privatisierten Entsorgungsgesellschaft MEG gewährte die Stadt trotz Nothaushalts sogar Kredite, die sie dann wegen Überschuldung der MEG nicht zurückbezahlt bekam.

Der Veranstaltungstochter MST, ebenfalls GmbH, schiebt die Stadt seit Jahren dauernd neues Geld hinterher, mitunter Viefache der eingeplanten Jahreszuschüsse. Die gleiche MST will nun Millionen in Stadthallenverschönerung und Bau eines Kongresszentrums stecken. Wer wird es im Endeffekt bezahlen? Klar, Mutter Stadt, die selbst aber kaum noch Investitionsspielraum hat, etwa um PCB-verseuchte Turnhallen zu sanieren uswusf..

Ähnlich ungleich verfährt die Aufsichtsbehörde auch mit den "Leuchtturm"- bzw. Prestigeprojekten der beiden Nachbarstädte. Während er bei Oberhausen mit seiner O-Vision streng das Haushaltsrecht anwendet, drückt er zu Mülheims Ruhrbania alle Äuglein zu, obwohl Ruhrbanania im Vergleich zur O-Vision noch nicht einmal fertig durchgeplant ist, so dass bisher auch windige Investoren nicht anbissen, wie das sonst so oft der Fall ist, wenn Hoffnung auf Staatsknete lockt. Doch Mülheim darf weiter Geld im Vorgriff verpulvern etwa für Anmietung (auf 25 Jahre!) und Umbau eines davor sozial gebundenen Wohnturms zu einem "technischen Rathaus", damit das jetzige Rathaus für Ruhrbanania abgerissen werden kann, um nur 1 Beispiel zu nennen.

 

Mülheim 3. September 2003

Mülheim zum 8. Jahr in Folge mit Nothaushalt und wieder keine Konsequenzen?
Prima, eine solche willkürfreie Konsequenz wünscht man sich überall!
So kennen und lieben wir unseren RP Büssow

3.9.05: Der gleiche RP verschickte gleichzeitig zur Genhemigung der Aufhebung der Kaufhofschleife (Kosten ca. 10 Mio, davon 20% Stadt) die inzwischen 8. Ablehnung des Mülheimer Haushalts in Folge. Weiterhin als Nothaushalt verbietet er genauso so wie letztes Jahr oder das Jahr davor jegliche aufschiebbare Neuinvestion (Neubau Naturbad Styrum, Anmietung ex-Möbel Nohlen und SWB-Turm für jeweils 25 Jahre, Anmietung Siemens-Villa für Gründerzentrum usw. wollte er alles dann doch nicht nicht als solche sehen!). Prima, eine solche willkürfreie Konsequenz wünscht man sich überall! So kennen und lieben wir unseren RP Büssow, dessen Mammutbehörde die CDU vor den Landtagswahlen am 22. Mai noch abschaffen wollte, den sie aber kurz nach den Wahlen als einzigen SPD-RP im Amt ließ. Super, wie sich alle Ebenen und alle Parteien eins zu sein scheinen, wenn es darum geht, das Geschwätz von gestern, inzwischen sogar das von heute,  nicht so ernst zu nehmen.

2.9.05: Kurz vor den Wahlen gibt der RP grünes Licht für die Aufhebung der Kaufhofumfahrung durch die Linie 110. (Ver-)planungsdezernentin Sander frohlockte: "Ein großer Schritt für Ruhrbania". Dabei ist das erst einmal völlig unabhängig von Ruhrbania! Der Blödsinn mit der Kaufhofumfahrung und der städtebaulich katastrophalen Haltestelle in der Leineweberstr. stammt aus den 80iger SPD-Alleinherrschaftsjahren. Es dauerte Jahre, bis der schwere Fehler zugegeben wurde. 1995 wurde eine andere Verkehrsführung beschlossen, aber von der Verwaltung blockiert. 1999 wurde nach erneutem, teurem Gutachter das gleiche nochmal beschlossen, doch in den Folgejahren erneut von der Verwaltung blockiert. Dann wurden ab 2003 Teile wie die Öffnung des Linksabbiegers zur Schlossbrücke und die Aufhebung der Kaufhofschleife in das Ruhrbania-Konzept aufgenommen. Bei Wegfall der Ruhrstraße ist aber das Gesamtkonzept nicht mehr schlüssig. Wenn also für ca. 10 Mio Euro die Straßenbahn- und Bushaltestelle wieder vor den Kaufhof kommt, muss der Verkehr aus der Friedrich-Ebert-Straße herausgenommen werden. Wenn der aber nicht in beiden Richtungen über die Ruhrstraße kann, wohin dann? Die Realität wird anders sein: Die Umlegung der Haltestelle vor den Kaufhof wird die Stadt zwingen, den PKW-Verkehr "vorläufig" in beide Richtungen über die Ruhrstr. zu führen und das wird der Endzustand! Also müsste man eher sagen: "Die RP-Meldung ist ein großer Schritt zur Beendigung der Ruhrpromenadenträume!" Eine andere, aktuellere Frage ist die Koordination des Kanalneubaus in der Friedrich-Ebert-Str. und die Aufhebung der Kaufhofumfahrung. Bei dem bisherigen Chaos ist kaum zu glauben, dass es dafür durchdachte Vorstellungen gibt. Denn nach wie vor gilt "Dilettantismus pur, in Mülheim an der Ruhr", wenn es um Innenstadtverkehrsplanung geht.

 

Mülheim, den 21.3.05

An den Regierungspräsidenten
Herrn Dr. Büssow

Sehr geehrter Herr Büssow,

wir möchten hiermit auf einen weiteren Fall von unnötigen Ausgaben der Stadt Mülheim im Personalbereich hinweisen und fordern Sie gleichzeitig auf, die beabsichtigte Einstellung eines zusätzlichen Amtsleiters durch die Stadt anzuhalten.

Wie in unserem beiliegenden Eilantrag dargestellt, beabsichtigt die Stadt Mülheim, die freigewordene Stelle des Amtsleiters des Sozialamtes wieder zu besetzen. Die Stelle wurde am 24.2.05 intern ausgeschrieben mit einer Bewerbungsfrist bis zum 4.3.05. Es ist also davon auszugehen, dass die Auswahl der Bewerber inzwischen erfolgte und die Einstellung zum nächstmöglichen Termin erfolgen soll.

Die bekannte desolate Haushaltssituation der Stadt Mülheim macht es jedoch erforderlich, jede Möglichkeit zum Abbau von Amtsleiterstellen und anderen leitenden Positionen zu nutzen. Dies ist auch in den Haushaltsberatungen von der Verwaltung als erklärtes Ziel vorgetragen worden. Umso unverständlicher ist, dass diese günstige Gelegenheit zur Kosteneinsparung nicht genutzt werden soll. Schon 2001 wurde unser Antrag im Hauptausschuss, Rechts-und Ordnungsamt zusammenzufassen und damit eine Amtsleiterstelle einzusparen, mehrheitlich angenommen, allerdings von der Verwaltung bis heute nicht umgesetzt. Jetzt bietet sich die einmalige Gelegenheit, durch Zusammenlegung der beiden Ämter unter dem ehemaligen Rechtsamtsleiter, Herrn Bethge, diesen Beschluss umzusetzen und die ehemalige Amtsleiterin des Sozialamtes, Frau Döbbe, wieder in ihre alte Funktion einzusetzen. Damit wäre eine Amtsleiterstelle eingespart, beide Amtsleiterstellen mit kompetenten und eingearbeiteten Personal besetzt und die Möglichkeit für weitere Einsparungen durch die Ämterzusammenlegung eröffnet.

Die Angelegenheit ist infolge des bereits laufenden Verfahrens dringlich. Die beabsichtigte Einstellung läuft allen Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zuwider und wird auch bei den Mitarbeitern im Rathaus, auf die nach den Absichtserklärungen während der Haushaltsberatungen massiver Druck ausgeübt wird (Leistungsverdichtung für die „normalen“ Mitarbeiter) kein Verständnis finden.

Wir bitten daher dringend, die Angelegenheit in die Prüfung der Haushaltskonsolidierung mitaufzunehmen, und zu verhindern, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden, die jeder Bemühung zur Reduzierung der Personalkosten zuwiderlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage
Eilantrag an die Sondersitzung des Hauptausschusses am 17.03.05 auf  Zusammenlegung von Ordnungsamt und Rechtsamt, der am 17.3. aber wegen angeblicher Nicht-Eilbedürftigkeit von SPD, CDU, FDP und Grünen nicht zur TO zugelassen wurde

Die schnelle Empfangsbestätigung des RP mit dem Hinweis, dass die Mülheimer OB zur Stellungnahme aufgefordert wurde, ist datiert auf den 23. März 05. Man wird sehen!

 

Februar 2005

Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck einer Aufsichtsbehörde wie dem RP Düsseldorf?

Ende Nov. 2004 schrieb die Kommunalaufsicht des RP zum Mülheimer Haushalt u.a.: "Durch den unterschiedlichen Aufbau der vorgelegten Prioritätenlisten war es auch nach den ergänzenden Erläuterungen Ihrer Stadt nicht ohne weiteres möglich, die sich daraus ergebenden Kreditbelastungen im Gesamten zu ermitteln und mit der Linie einer noch vertretbaren Kreditaufnahme für sogenannte unrentierliche Eigenanteile nach den gleichen Maßstäben, wie sie im Innenministerium NRW für alle Gemeinden im Nothaushaltsrecht angewendet werden, abzugleichen."

Es ist fast unglaublich, dass dem Rat nur kurz später ein noch verheerenderen Katastrophenetat mit 90 Mio-Euro-Loch nur für 2005 (inzwischen schon bei 210 Mio!) vorgelegt wurde und der in derselben Sitzung Medienhaus und Anmietung von ex-Möbel-Nohlen auf 25 Jahre beschloß. Ankauf Grundstücke im Hafen, Anmietung SWB-Turm auf 25 Jahre, Anmietung ex-Möbel-Nohlen auf 25 Jahre, Ausfallrisiko Gründerzentrum Siemens-Gebäude auf Jahrzehnte, Vertrag Naturbadbau in Styrum als ungewisses Abenteuer, MEG als Fass ohne Boden, MST als nächstes Fass ohne uswusf.,

Auf die MBI-Beschwerde an den RP vom 7.12.04 kam nun nach über 2 Monaten eine Antwort, worin u.a. steht:

"Ihre kritischen Überlegungen ... sind durchaus gerechtfertigt und sachlich nachvollziehbar...... Die Kommunalaufsicht kann und darf ... keine Interessenvertretung für die Bürger .... wahrnehmen. ... bewegt sich die Rechtsaufsicht grundsätzlich im Innenverhältnis zwischen der Kommune und der Aufsichtsbehörde. Grundsätzlich unterfällt es also nicht dem Aufgabenbereich der staatlichen Rechtsaufsicht .... in die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger einzugreifen ....."

Das Land haftet für die Kommune, Mülheim befindet sich seit 98 unter sog. vorläufiger Haushaltsführung, d.h. unter direkter RP-Aufsicht, und der RP erklärt sich für nicht zuständig. Man glaubt es kaum, der RP entwickelt sich in Beziehung zu Mülheim anscheinend zu einer Art Persilscheinbehörde mit Papageientätigkeit, weil 1. immer nicht zuständig und 2. auch der offensichtlichste Unfug der Stadt Mülheim nachgeplappert wird, vgl. auch die RP-Stellungnahme zu der verfassungs- und demokratiewidrigen Mülheimer Ausschussbildung: "Ich bin weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch vermag ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen"

Zumindest bezogen auf Mülheim stellt sich deshalb die Frage:
Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck einer zwischengelagerten Mittelbehörde wie dem RP Düsseldorf?

 

Mülheim/Ruhr, den  28. August 2003

PRESSEMITTEILUNG

Bezirksregierung (RP) eine Willkürbehörde?
RP stoppt Schulsanierungen und zwingt die bankrotte Stadt Mülheim zu immer abenteuerlicheren Finzierungskonstruktionen.
RP-Entscheidungen inkonsequent und nicht nachvollziehbar!

( außerdem Pressemitteilung vom 2.10.03 nach Bekanntwerden des gesamten RP-Bescheids: Kommunalaufsicht beim RP lehnt Neugestaltung der Innenstadt ab, solange vorläufige Haushaltsführung weiterbesteht “Ist das MILLIONENGRAB RUHRBANIA schon im embryonalen Stadium abgestorben?” )

Eine der Fehlberatungen der Geliebten des ex-OB, der ”Hoflieferantin“ Frau Dr. Jasper, führte dazu, dass 25 Mio. Euro für den geplanten Verkauf des Abwasserbetriebes bereits jetzt für Schulsanierung im Haushalt stehen. Doch alles Luft: wenn überhaupt, dann brächte der Verkauf nur vielleicht 5 oder 7 Mio. !  Laut NRZ lehnte die Bezirksregierung den Plan ab, die aufgestauten Sanierungen der Mülheimer Schulen deshalb über einen Zusatzkredit von 17 Mio Euro zu finanzieren,  dessen Zinsen und Tilgung aus der jährlichen Schulpauschale des Landes an die Stadt gezahlt werden sollten.

Kämmerer Bultmann hofft über eine Kapitalherabsetzung des Abwasserbetriebes dennoch an Geld heranzukommen, weil auch er zu Recht den Schulen oberste Priorität einräumt. Seit eineinhalb Jahren aber musste der geplante und verpatzte Abwasserverkauf (Ausschreibung war vor weit über 2 Jahren) immer wieder verschoben werden, obwohl inzwischen das Betriebsgelände am Heifeskamp bereits für die Vergrößerung des Einkaufszentrums verkauft wurde und der Investor auf heissen Kohlen sitzt. Die ganze eher traurige Geschichte wirft viele Fragen auf:

  1. Wieso ließ der RP im Gegensatz dazu die Neuverschuldung von 14 Mio Euro für den Sporthallenneubau zu - im übrigen ebenfalls nach einer Jasper-Falschberatung notwendig - für die es anders als bei der Schulsanierung keinen Finanzierungsvorschlag gab?
  2. Was soll mit dem Abwasserbetrieb passieren? Wenn er zu 75% für 5 oder 7 Mio. verkauft wird, kann eine Kapitalherabsetzung von 17 Mio. nur schwer funktionieren. Wenn er aber nicht verkauft wird, muss er schnellstens eine neue Bleibe finden. Wie bei auch noch herabgesetztem Kapital?
  3. Eigentlich darf ein Abwasserbetrieb nur von den Gebührenzahlern , und zwar nur kostenneutral, finanziert werden. Vor Jahren aber wurden dem Betrieb einfach städt. Schulden zur Verschleierung übertragen und nun die Kapitalherabsetzung. Ist das überhaupt noch seriös und kann der RP solche “kreative Buchführung” bzw. Umbuchungen überhaupt zulassen?
  4. Wieso auch wollte und will niemand Frau Dr. Jasper für die enormen Schäden haftbar machen, die sie für Millionenhonorar in der Stadt Mülheim anrichtete?

Unabhängig von dem Mülheimer Chaos und dem Lavieren einer heruntergewirtschafteten Stadt am Rande des Legalen, muss man einen Großteil der Schuld für die Misere bei der Aufsichtsbehörde RP suchen, die

  1. nicht nur zuließ, dass Mülheim trotz verhältnismäßig besserer Voraussetzungen als andere Ruhrgebietsstädte bereits im 6. Jahr keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegte, sondern in einer Art stillem Agreement mit dem RP trotz vorläufiger Haushaltsführung einfach weitermacht/e wie gehabt
  2. trotz verschiedener MBI-Eingaben, trotz gegenteiligem Votum der Vergabekammer usw. die von Frau Dr. Jasper beratenen Verkäufe des Tafelsilbers unter Wert absegnete, ob bei der vergaberechtswidrigen MEG-Umgründung mit Trienekens (Erlös bei nur über 5 Mio DM, obwohl marktüblich das Doppelte bis Dreifache möglich gewesen wäre!), dem wettbewerbswidrigen RWW-Verkaufs, als Gelsenwasser aus gutem Grund mind. 50 Mio. mehr bot
  3. ihrer Aufsichtspflicht meist nicht nachgekommen ist, wenn es um unerlaubte Begünstigung bei Grundstücksverkäufen (z.B. Rixecker, BMW Ruhrorter Str. u.v.m.), um Steuerverschwendung ob für Gutachteritis a la Dr. Jasper oder für enorme Mehrkosten etwa beim Gesundheitshaus oder um Günstlingsgeschichten im Bausektor (Hittfeldstr., Holthauser Höfe, Lankermann uswusf.), oder um, um, um ............. ging              

Die MBI  fordern deshalb:
Revidierung der RP-Entscheidung zur Schulsanierung
Priorität für Mülheims Schulen dadurch, dass die Schulsanierung
von Abwasser o.a. Jasper-Folgeproblemen entkoppelt wird!
Für seriösere Haushaltssanierung,
unabhängig von Zufallsentscheidungen des RP!

mehr zu dem RP-Brief in der Pressemitteilung vom 2.10.03:  “Ist das MILLIONENGRAB RUHRBANIA schon im embryonalen Stadium abgestorben?” Kommunalaufsicht beim RP lehnt Neugestaltung der Innenstadt ab, solange vorläufige Haushaltsführung weiterbesteht. Damit sind auch alle weiteren Ruhrbania-Planungen nicht genehmigungsfähig und sollten sofort beendet werden. Warum stellte die Oberbürgermeisterin Planung und Werbung für Ruhrbania nicht zurück, obwohl die RP-Haltung seit 2 Monaten vorliegt?

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