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Vorbild für Mülheim? Die Gemeinde Oderwitz in Sachsen geriet über ein PPP-Modell beim Sporthallenbau bereits
mittelfristig in den Ruin. Der Bürgermeister klagte dann durch alle Instanzen gegen das Versagen der Aufsichtsbehörde erfolgreich auf Schadenersatz, nachzulesen als (10 KB)
Links zu Mülheim und die Aufsichtsbehörde in schwarz zu anderen Seiten, in braun zu Texten auf dieser Seite, in rot zu externen Seiten
- 24.10.09: Heute erhielten die MBI Post von der Bezirksregierung Düsseldorf. Bezug: Die
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die OB der Stadt Mülheim vom 3.7.09 im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung.
Der RP schreibt nun: "Inzwischen hat mir die Oberbürgermeisterin zu Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde berichtet, so dass nun die kommunalaufsichtliche
Prüfung erfolgen kann. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren. Bis dahin bitte ich weiterhin um Ihre Geduld." Prima! Am 9. Oktober war der
offizielle Starttermin der Rathaussanierung, wofür die Bürgschaft gebraucht wurde, damit der SWB überhaupt Kredit bekam. Man
darf nun gespannt sein, wie lange die "kommunalaufsichtliche Prüfung" dauert. Was wäre denn, wenn diese zum Ergebnis hätte,
dass die Bürgschaft und die gesamte Umwegfinanzierung nicht in Ordnung war?
- 19.10.09: Wahlbetrug in Dortmund wegen Verschweigens der Haushaltslöcher?!
In Mülheim der Dauerzustand?
als (75 KB).
Dazu auch NRhZ-Online-Flyer Nr. 220 vom 21.10.09:
Was aber ist in Mülheim/Ruhr anders als in Dortmund? Nur ein anderer RP? als (71 KB)
- Sept. 09: Eltern der Gustav-Heinemann-Gesamtschule beschweren sich, dass die Schule wegen massiven Lehrermangels z.T. den
Ganztagsunterricht nicht mehr aufrecht erhalten kann. Der RP kontert in einer Presseerklärung, die Schule sei kaum
unterversorgt. Eine nahezu unverschämte Ignoranz! Auch die Ungleichbehandlung Mülheimer Gesamtschulen steht im Raum, aber nicht für die Behörde.
- NRhZ-Online-Flyer Nr. 208 vom 27.7.09: Der RP, die Pipeline und die Blindgänger. CO-Pipeline des BAYER-Konzerns vom Regierungspräsidenten gestoppt:
Jürgen Büssow bekam kalte Füße
- 3.7.09:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt
im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Umwegfinanzierung bei der
Rathaussanierung. Die ganze Beschwerde als (37 KB)
- 15.5.09: Die neuesten Steuerschätzungen lassen Schlimmes befürchten, besonders für Kommunen und dabei am stärksten bei exportabhängigen Städten wie Mülheim. Der drohende finanzielle Absturz Mülheims!
Hätte man/frau doch nur im letzten Herbst auf die MBI gehört!
Auch der RP hat auf den MBI-Hilferuf nur abgewunken!
- 25.12.08: Finanzierung des Skandal-AKW in Belene/Bulgarien auch ohne den RWE-Aufsichtsrat! Wozu aber
kassieren die OBs im RWE-Aufsichtsrat soviel unkontrollierbares Geld, um nicht einmal gefragt zu werden?
- 14.3.08: EU-Vergaberecht vs. gewohnte Ruhrgebietsmauschelei? Die MBI-Beschwerde führte zur EU-Überprüfung des Ruhrbania-Vergabeverfahrens! Stadtdirektor Steinfort:
“Laufende Vermarktungs- und Bebauungsaktivitäten nicht gefährdet!“ MBI-Beschwerde als . Innenminister und RP hatten auf die fast
gleichlautende Beschwerde hin keine vergaberechtlichen Probleme erkennen wollen! Löst Mülheim an der Ruhr Köln als Klüngelhauptstadt ab? EU-Bestimmungen bei Ruhrbania
missachtet und verletzt! als (567 KB)
Neue Rheinische Onlinezeitung Nr. 138
- Sylvester 07:
Das war 2007:
Genial daneben, oder was? Privatisieren, deregulieren, chaotisieren: „Wir verstümmeln unsrer Oma ihren Rechtstaat“ und Mül- das Wühlheim mit Ruhr als Banania forever?
als (46 KB)
- Dez. 07: Bananenprovinz NRW?: Kapitel 1: Die Landesregierung, oder der
Rüttgers-Club zwischen Luftnummer und "Rüttis Reste Rampe"? Kapitel 2: Die sog. Kommunalaufsicht oder
Fehlanzeige, zumindest wenn es um Bürgerbeschwerden, Rechtsverstösse oder Geldverschwendung geht?
Zusammenstellung von Eingaben, Beschwerden, Klagen der letzten Jahre
an Landesstellen Kapitel 3: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf an der Bastionsstraße,
die stärkste Bastion der Bürokratie? Kapitel 4: Das voll
ausgereifte Bananiatum in Mülheim/Ruhr, seiner Zeit immer um Monate voraus?
- 31.10.07: Hat Frau Mühlenfeld die RWE-Aufsichtsratsgelder korrekt abgeführt oder
hat der RP einen Freispruch 3. Klasse erteilt?
MBI bleiben dabei: Von Transparenz keine Spur!
- 25.8.07: Unglaubliches Knaller-Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf: Oberbürgermeister sollen Aufsichtsratsgelder z.B. vom RWE privat behalten dürfen. Motto
"Legalize Vitamin B..." oder "Wenn schon Sonnenkönige bzw. sunqueens in NRW, dann brauchen die auch Geld für den Hofstaat, oder?"
- 29.6.07:
Wenn die Aufsicht zur Wegsicht tendiert ..... Das Elend mit den Landesbehörden und dem Prestigeprojekt
. Der RP hat sich auf die MBI-Beschwerde beim Innenminister (IM) wegen der Beschlüsse zur Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft zum
Nachteil der Stadt gemeldet, nachdem er der Stadt bereits vor 1 Monat grünes Licht für die ruinöse RPG gegeben hatte. Zu den 6 höchst bedenklichen Punkten in der MBI-Beschwerde
kein Wort der Aufsichtsbehörde!!!
- 30.12.06: H.-G. Hötger (MBI), Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, hat vor genau 2 Monaten Akteneinsicht zu Vor- und
Nebenkosten von Ruhrbania
beantragt. Lange Zeit passierte nichts, bis die WAZ vAnfang Dez. darüber berichtete. Dann kündigte
das Rathaus eine Aufstellung an, wollte aber keine Akteneinsicht gewähren. Als die Polizeipräsidentin am 14.12. verabschiedet
wurde, übergab Hötger dem Innenminister Wolf einen Beschwerdebrief mit der Bitte, als Oberste Kommunalaufsicht die Stadt
anzuweisen, dem Ausschussvorsitzenden sein per GO NRW garantiertes Akteneinsichtsrecht zu gewähren. IM Wolf antwortete nun
und er behauptet, nur der RP könne die Kontrolle ausüben. Das IM werde erst tätig, wenn der RP kontrolliert werden müsse. Wie
gehabt, die Bürokratien schieben sich die Bälle hin und her. Es wird Zeit, dass die Landesregierung das CDU-Wahlversprechen wahr macht und die demokratieunabhängigen Mittelbehörden endlich abschafft!
- 16.11.06: Zu einer MBI-Beschwerde aus Juni 06 an Innenminister Wolf wegen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft
hatte dieser sich wie üblich für nicht zuständig erklärt und die demokratie- und wahlunabhängige Zwischenbehörde des RP
antwortete Ende Okt. mit einem typischen Persilschein, wie für fast alles, was die Stadt Mülheim macht. Ruhrbania, der
RP und die real existierende Undemokratie
oder was zählt der Bürgerwille wirklich?!
- 8.11.06: Die Stadt Mülheim frohlockt: "Aufsichtsbehörde zwingt Städte zur Erhöhung der Elternbeiträge - Rechtsauffassung der Mülheimer Verwaltung bestätigt". Armes Mülheim!
Noch aber hat sich Mülheims einsame Vorreiterrolle noch lange nicht durchgesetzt!
Die Nachbarstädte bleiben standhaft!
- 7.11.06:
Schulkonferenz brüskiert und Rat bevormundet
und die Ministerin schweigt und delegiert an den befangenen RP. Ein typisches Beispiel, warum die Verdrossenheit über die real existierende Demokratie so groß ist. Die Geschichte mit der Schulleiterwahl für das Berufsschulzentrum
- 27.7.06: RP muss Etat 2006 ablehnen, läßt aber alle heiklen Fragen außen vor. Mülheim im 9. Jahr hintereinander im
Nothaushalt! Wenn die Aufsicht trotz Haushaltskatastrophe wegsieht ....
Schuldenschummler im freien Fall!
- 8.2.06: Offizielles Gespräch der MBI-Fraktion mit der Finanzaufsicht des RP Düsseldorf zur desolaten Mülheimer
Haushaltssituation. Ergebnis: die Kommunalaufsicht sieht sich außer Stande einzugreifen und hat vor allem nicht vor, zu
Ruhrbania tätig zu werden. Das entspricht zwar nicht den Verlautbarungen von Rüttgers und seinen Ministern,
dass Leuchtturmprojekte nicht mehr gefördert werden
, doch überrascht die Mülheim-freundliche Haltung nicht. Ausgangspunkt war der MBI-Beschwerdebrief vom Okt. 05 an den NRW-Innenminister Dr. Wolf wegen dauernder neuer Ausgaben der Stadt Mülheim
- 7.1.06: Innenminister Wolf reagiert auf MBI-Beschwerdebrief wegen dauernder neuer Ausgaben der Stadt Mülheim trotz
bestehender Haushaltssperre seit 8 Jahren in Folge sowie explodierendem jährlichen Fehlbedarf und wegen Behandlung
öffentlicher Angelegenheiten mit unkalkulierbaren Haushaltsrisiken nur nichtöffentlich (nachzulesen als
). Nun muss der
RP ein Gespräch mit den MBI abhalten. Das wird spannend!
- 5.12.05:
Tollhaus Ruhrgebiet? das Schauspiel um die Oberhausener Musical-Geschichte
. Da verbietet der RP der überschuldeten Stadt Oberhausen, die Schulden für ihre Tochter TZU für das hochgradig defizitäre Theatro CentrO (Tabaluga) zu übernehmen. Das
Gericht bestätigt die Aufsichtsbehörde, Oberhausen will das nicht einsehen und die WAZ bejubelt den Broadway Ruhr ("Der Glanz
kehrt zurück"), der nun in Oberhausen mit "Die Schöne und das Biest" beginnt. In der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt Mülheim aber drückt derselbe RP bei Ruhrbania alle Augen zu.
Fragen dazu aus der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt
Mülheim: Warum behandelt der RP die Städte ungleich?
- 5.11.05: WAZ+NRZ ist zu entnehmen , dass die MST für 7 Mio. Euro ab Herbst 2006 Umbauten in der Stadthalle vornehmen will
(NRZ: „Bald noch schöner“ und WAZ “Wichtiger Schritt Richtung Ruhrbania“). Doch es stellt sich folgende Frage: Gilt das als
städtische Investition, da die Stadt doch für die MST aufkommen muss? Deshalb MBI-Fragen an RP und Hauptausschuss zu
Schattenhaushalten mit Fässern ohne Boden
- 17.10.05:
Beschwerdebrief an den NRW-Innenminister Dr. Wolf wegen dauernder neuer Ausgaben der Stadt Mülheim
(insbesondere für Ruhrbania) trotz bestehender Haushaltssperre seit 8 Jahren in Folge und wegen Behandlung öffentlicher Angelegenheiten mit unkalkulierbaren Haushaltsrisiken (zuletzt Stadtbad und Hafenbecken) nur nichtöffentlich als (44 KB)
- 2.9.05: Der RP verschickte gleichzeitig zur Genehmigung der Aufhebung der Kaufhofschleife (Kosten ca. 10 Mio, davon 20% Stadt)
die inzwischen 8. Ablehnung des Mülheimer Haushalts in Folge. Weiterhin als Nothaushalt verbietet er genauso so wie letztes Jahr
oder das Jahr davor jegliche aufschiebbare Neuinvestion. (Neubau Naturbad Styrum, Anmietung ex-Möbel Nohlen und SWB-Turm
für jeweils 25 Jahre, Anmietung Siemens-Villa für Gründerzentrum usw. wollte er alles im letzten Jahr doch nicht nicht als solche
sehen, von Ruhrbania ganz zu schweigen!). Wie ernst kann man eine Aufsichtsbehörde nehmen, die derart willkürlich Aufsicht führt?
Mülheim zum 8. Jahr in Folge mit Nothaushalt und wieder keine Konsequenzen?
- 26.4.05: Wenn weder Sparen noch Haushaltssanierung angesagt sind ...... weder bei der Stadt noch bei deren Aufsichtsbehörde !
Pöstchenhuberei mit Düsseldorfer Segen und Umschichtungen für Hartz IV als Alibi!
- 21.3.05:
Beschwerde beim Regierungspräsidenten Büssow wegen eines weiteren Falls von unnötigen Ausgaben der Stadt Mülheim im Personalbereich und Aufforderung, die beabsichtigte Einstellung eines zusätzlichen Amtsleiters durch die Stadt anzuhalten.
- 10. 2.05: Antwort des RP auf die
MBI-Beschwerde wegen immer neuer Finanzabenteuer der Stadt Mülheim trotz Riesen-Haushaltskatastrophe: "Grundsätzlich unterfällt es also nicht dem Aufgabenbereich der staatlichen Rechtsaufsicht .... in die
Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger einzugreifen ....." schreibt die Kommunalaufsicht trotz Mülheimer Nothaushalts seit 1998, d.h. direkter RP-Aufsicht! Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck der Mittelbehörde des RP Düsseldorf?
- 19.7.04: MBI-Presseerklärung zur Meldung, dass der Linksabbieger zur Schlossstr. nun als Vorstufe für Ruhrbania gebaut werde.
“Das ist so falsch und reinste Propaganda! Gerade dieser Linksabbieger ist das Lehrstück überhaupt, warum es in Mülheim seit über 1 Jahrzehnt nicht voran geht und gehen kann! -
Dilettantismus pur, in Mülheim an der Ruhr!“ Aber auch die Aufsichtsbehörde hat ihren Riesenanteil daran!
- Jan. 04:
Mülheim und das Parmalat-Virus: Explosion der Fehlbeträge und die Kommunalaufsicht läßt alles zu ohne einzugreifen?
- 27.12.03: Kneift RP Büssow, wenn es um Mülheim geht?
“Aus terminlichen Gründen” kann er weder an der Ratsitzung am 8. Jan.
noch alternativ an der Hauptausschusssitzung am 12. Feb. teilnehmen, wie die MBI es vorschlugen.
Schade, dass Herr Büssow in Mülheim nicht so kann wie in Oberhausen!
- 28.8.03:
Bezirksregierung (RP) eine Willkürbehörde? RP stoppt Schulsanierungen und zwingt die bankrotte Stadt Mülheim zu
immer abenteuerlicheren Finzierungskonstruktionen. RP-Entscheidungen inkonsequent und nicht nachvollziehbar!
- Leserbrief an die WAZ zum Artikel vom 23. Mai 03 zum NRW-Finanzdebakel (Titel: "Die große Krise bringt ganz neue Sparideen hervor"):
Das "verrückte Haus" muss entrümpelt werden, die Bezirksregierungen verschwinden!
- Etatrede: “Finanzchaos in Berlin, Finanzdesaster in Düsseldorf, in Mülheim Alltag!?”
Die Riesenkrise nutzen und mit den Nachbarstädten kooperieren!
 Weihnachten 2008
Kurz vor Weihnachten noch ein Riesenskandal, der aber unterging. Der Mülheimer RWE-Chef Grohsmann unterzeichnete in Sofia eine
Vereinbarung, wonach RWE einen Anteil von 49% an den rund vier Milliarden Euro teuren Meiler im Belene/Bulgarien übernimmt. Ein Aufsichtsratsvotum dazu wurde nicht eingeholt!
An Belene war ursprünglich auch Eon interessiert. Die Düsseldorfer hatten von dem Projekt jedoch Abstand genommen. Ein Atomkraftwerk, das nach deutschen Sicherheitsbestimmungen niemals ans Netz gehen dürfte,
mitten in einem E r d b e b e n g e b i e t zu bauen, ist nämlich schlicht unverantwortlich und eine Gefahr für Millionen Menschen in Europa.
Doch nicht nur Umweltschutzgruppen wie urgewald oder greenpeace protestierten aufs heftigste. Auch der BUNDESVERBAND
CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie fragt in einer Pressemitteilung: "Will die RWE AG die AKW-Pleite von Mülheim-Kärlich wg. Erdbebengefahr duplizieren?" Da der RWE-Vorstand jetzt 2 Mrd.(!) Euro für das AKW Belene im erdbebengefährdeten Teil Bulgariens auch
ohne Aufsichtsratsbeschluss ausgibt, muss man zusätzlich fragen, weshalb die Oberbürgermeister Reiniger (Essen), Langemeyer (Dortmund) und Mühlenfeld (Mülheim) im
RWE-Aufsichtsrat sitzen und viel Geld kassieren, von dem man ohnehin nicht weiß und nicht kontrollieren kann oder will (s.u.), ob sie es abführen!
Alleine für 2007 erhielt Frau Mühlenfeld z.B. schlappe 125.000 Euro, also nochmals 9 Tausend mehr als im Jahr
davor. Die anderen OB-Kollegen im RWE-Aufsichtsrat erhielten sogar weniger als in 2006: Der Dortmunder
Langemeyer "verschlechterte" sich von 176 auf "nur" noch 163.000 Euro und der Essener Reiniger gar von
176 auf "magere" 136.000 Euro. Doch wie bei Banken oder anderen Heuschrecken sind das unkontrollierbare "Leistungsprämien".
Aber egal: Diese 3 vom Volk direkt Gewählten sollten ursprünglich mitwirken an der menschenverachtenden
Entscheidung, die sich wie bei Mülheim-Kärlich später ohnehin als Fehlentscheidung entpuppen wird. Doch weil
die SPD-Vertreter in Konflikt mit ihrer Parteilinie geraten wären, lief das ganze ohne Aufsichtsrat. Und z.B. Frau Mühlenfeld braucht keine eigene Meinung zu äußern.
Nur: Was soll sie als OB im RWE-Aufsichtsrat, wenn sie nicht einmal zu Milliarden-Investitionen gefragt werden braucht. Das RWE will anders als Eon auch nicht über die Abgabe des Stromnetzes mit sich reden
lassen. Die RWE-Hauptinvestitionen gehen in Braunkohle und Atom, die Strompreise des RWE sind Abzocke uswusf. Mit dem RWE ist kein ernsthafter Klimaschutz möglich, von "VORWEG Gehen"
keine Spur! Wie die US-Autokonzerne hat nämlich das RWE die Zeichen der Zeit nicht erkannt!
Deshalb kann man insgesamt eigentlich nur fordern: Städte raus aus dem RWE, bevor es zu spät ist! Nur damit OBs auf überdotierten AR-Posten
sitzen, auf denen sie nicht einmal gefragt werden müssen, kann und darf kein Grund sein!
28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB, veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden
, nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben! 18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189: Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt
- 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)
Mülheim, den 31. Oktober 2007 Hat Frau Mühlenfeld die RWE-Aufsichtsratsgelder korrekt
abgeführt oder hat der RP einen Freispruch 3. Klasse erteilt? MBI bleiben dabei: Von Transparenz keine Spur!
WAZ Mülheim vom 31.10.07: "Bezirksregierung prüfte Abgaben der Oberbürgermeisterin - Keine Beanstandung -
Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld hat ihre Nebentätigkeiten korrekt mit der Stadt abgerechnet. Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksregierung." Also alles im Lot? Nur: Wer hat denn was geprüft?
Zur Erinnerung: Frau OB hat für 2005 und 2006 zusammen Nebeneinkünfte von mindestens 225.000 Euro gehabt, hauptsächlich als RWE-Aufsichtsratsmitglied. Laut Innenministererlass musste sie bis auf 6000 ¥ pro
Jahr alles an die Stadt abführen. Die Transparenz für den Rat soll gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz dadurch gewährleistet werden, dass sie ihre Nebentätigkeiten dem Rat der Stadt als Aufstellung der
Nebeneinnahmen jeweils bis zum 31. März des folgenden Jahres vorlegt. Das ist für die Rechnungsjahre 2005
und 2006 auch geschehen. Dabei traten aber erhebliche Unklarheiten zu Tage und die OB weigerte sich, diese auszuräumen. Deshalb beantragten die MBI Akteneinsicht. Trotz zweier Ratsbeschlüsse und zweier
Einsichtnahmen des MBI-Fraktionssprechers bei der Kämmerei besteht weiterhin völlige Unklarheit sowohl über die wirkliche Höhe der Nebeneinnahmen der OB in 2005 und 2006, als auch darüber, ob die Gelder auch
nur annähernd an die Stadt abgeführt wurden. Eine weitere Einsichtnahme wurde mit der Begründung verwehrt,
dass ein/e OB keine Dienstaufsicht habe, weshalb auch keine weitere Aufklärung oder Akteneinsicht notwendig sei.
Daraufhin wandten die MBI sich an den Innenminister, der sich wieder einmal für nicht zuständig erklärte und die Bezirksregierung (RP) antworten ließ. Der RP schrieb u.a.
"Daher liegt es in der Eigenverantwortung des Hauptverwaltungsbeamten, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Kommune zutreffend rechtlich zu bewerten und zu erfüllen." und
"Dem entsprechenden Bericht der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zu entnehmen, dass sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Stadt Mülheim an der Ruhr ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Die
Oberbürgermeisterin informierte die Stadt als ihren Dienstherrn über die ihr aus Nebentätigkeiten zugeflossenen Einnahmen. Daraufhin erfolgte seitens der Stadt einen nebentätigkeitsrechtliche Überprüfung.
Nach Abschluss der Prüfung fertigte die Stadt einen Abführungsbescheid. Nach Erhalt des Bescheids führte die
Oberbürgermeisterin die entsprechenden Beträge ab. Unstimmigkeiten vermag ich in diesem Zusammenhang nicht zu erkennen. Wie bereits dargelegt, gibt es keine näheren Regelungen zur Organisation der Abführung
der Nebentätigkeitserträge." und "Der Begriff des "Dienstherrn" bezeichnet hier keine "Vorgesetzten"-Eigenschaft. Er bedeutet inhaltlich
lediglich, dass der Hauptverwaltungsbeamte im Dienste der jeweiligen Kommune steht...... Der gewählte
Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen hat keinen Dienstvorgesetzten. Insoweit gibt es keine Instanz, die die Dienstaufsicht über den Bürgermeister in seinen dienstlichen Pflichten wahrnimmt.
.. Für den Vollzug der Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts bedeutet dies, dass die Pflichten nach der Nebentätigkeitsverordnung wegen des fehlenden Dienstvorgesetzten bei den Hauptverwaltungsbeamten ins
Leere gehen." Der gesamte Brief siehe Anhang Der RP sieht keine "Unstimmigkeiten" zwischen Stadt und OB, also keine Beanstandung. Geprüft und
nachgerechnet hat auch er wohl nichts. Die MBI sehen in der fehlenden Dienstaufsicht für OB`s eine Gesetzeslücke, die in Düsseldorf geschlossen werden müsste. Doch das scheint nicht gewollt zu sein. Von den
Landtagsfraktionen, die die MBI neben IM Wolf ebenfalls anschrieben, hat keine einzige auch nur eine Eingangsbestätigung abgegeben!
Die begründeten Zweifel, ob denn Frau OB korrekt an die Stadt abgeführt hat, ließen sich jetzt nur noch über
die Staatsanwaltschaft klären. Dabei ist aber in der Zwischenzeit ein weiteres Problem entstanden: Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende August den Innenminister-Erlass aufgehoben, nach dem ein/e OB alle Aufsichtsratsgelder bis auf 6000 Euro abzuführen hat. Was aber Erlasslage ist, wird wohl erst das OLG
irgendwann klären, denn das Innenministerium hat Abwarten signalisiert. Die Staatsanwaltschaft kann z.Zt. auch nur sagen: "Was sollen wir prüfen, ob die OB alles bis auf 6000 Euro an
die Stadt abgeführt hat, wenn dies keine gültige Vorschrift ist"
Solange also weiter gilt "Über einem OB in NRW ist nur noch Gott", solange wird es auch keine Transparenz über die Nebeneinnahmen geben. P.S.: Es wäre eigentlich ein Einfaches für die OB gewesen, z.B. den MBI-Sprecher für ein halbes Stündchen in
die Teppichetage zu laden und die gesammelten Nebeneinkünfte sowie die Quittungen der Abführungen vorzulegen. Das ganze Versteckspiel incl. dem Wirrwar von nicht nachvollziehbaren Summen und Angaben aber
kann nur den Verdacht erzeugen, dass die OB`s sich gerne kräftige Nebeneinkünfte sichern möchten. Zum Vergleich: Frankreichs Staatspräsident Sarkozy hat laut WAZ von heute reguläre Einkünfte von etwas über
101.000 Euro pro Jahr, Frau Mühlenfeld für 2006 alleine vom RWE-Aufsichtsrat bereits 116.000 pro Jahr, Essens Reiniger gar 176.000 und bei beiden wird es für 2007 ganz sicher noch viel mehr. Ihre regulären
Gehälter als OB liegen deutlich darunter. 
Mülheim, den 29. Juni 2007 Wenn die Aufsicht zur Wegsicht tendiert ..... Das Elend mit den Landesbehörden und dem Prestigeprojekt
Der RP hat sich auf die MBI-Beschwerde beim Innenminister (IM) von Ende März wegen der
Beschlüsse zur Ruhrbania- Projektentwicklungsgesellschaft
zum Nachteil der Stadt gemeldet. IM Wolf hatte sich Anfang April für nicht zuständig erklärt und an die demokratieferne Behörde des RP verwiesen. Diese hatte mit Verfügung
vom 29.5.07 der Stadt grünes Licht für die ruinöse RPG gegeben und fast 1 Monat später nun mit 2,3 Sätzen die dezidierte MBI-Beschwerde vom Tisch gefegt. 1. Satz:
"Da Ihre Bedenken (zur RPG) im inhaltlichen Zusammenhang mit der kommunalaufsichtlichen Überprüfung stehen, habe ich sie in die Prüfung einbezogen." 2. Satz:
"Gründe, die ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen, waren - auch unter Berücksichtigung ihrer geschilderten Bedenken - nicht ersichtlich". Satz, Spiel, Sieg? 6 höchst bedenkliche Punkte hatten die MBI dem IM angegeben
. Der RP kann keinen davon auch nur zur Kenntnis genommen haben, war halt "nicht ersichtlich"
. Wenn aber die Aufsicht auf Wegsicht macht, funktioniert das Gemeinwesen irgendwie nicht mehr!  7. Januar 2006: Innenminister Wolf reagiert auf MBI-Beschwerdebrief wegen dauernder neuer Ausgaben der
Stadt Mülheim trotz bestehender Haushaltssperre seit 8 Jahren in Folge sowie explodierendem jährlichen Fehlbedarf und wegen Behandlung öffentlicher Angelegenheiten mit unkalkulierbaren Haushaltsrisiken nur
nichtöffentlich (nachzulesen als ). Das Innenministerium schreibt u.a.: “... liegt mir eine ausführliche Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vor. ... Ich begrüße es deshalb,
dass die Bezirksregierung beabsichtigt, Sie zu einem Gespräch einzuladen .... Die Finanzlage der Stadt Mülheim
und ihre Haushaltswirtschaft ... wird sowohl von der unmittelbar zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde als
auch vom Innenministerium durchaus kritisch betrachtet und bereits seit einiger Zeit mit Sorgen beobachtet.
....., dass es in der Stadt Mülheim eines veränderten Verhaltens hinsichtlich der Haushalts- und Finanzwirtschaft
bedarf. Auf die weiteren in Ihrem Schreiben angesprochenen Projekte möchte ich jetzt nicht näher eingehen. In dem Gespräch mit der Bezirksregierung ... Gelegenheit, diese Fragen anzusprechen“.
Das werden die MBI dann tun (Bspl. Ruhrbania) und den RP fragen,
- wieso er z.B. Mülheim und Oberhausen ungleich behandelt,
- wieso er vor Ruhrbania die Verlegung der Kaufhofumfahrung der Straßenbahn als unzulässige Neubaumaßnahme betrachtete und nur 3 Jahre später bei viel höherer Verschuldung das gleiche
bewilligte, um als Etikettenschwindel für eine hoffnungsvolle Ruhrbania-Ruhrpromenade benutzt zu werden,
- warum ....
 5.12.05:
Tollhaus Ruhrgebiet? das Schauspiel um die Oberhausener Musical-Geschichte. Da verbietet der RP
der überschuldeten Stadt Oberhausen, die Schulden für ihre Tochter TZU für das hochgradig defizitäre Theatro
CentrO (Tabaluga) zu übernehmen. Das Gericht bestätigt die Aufsichtsbehörde, Oberhausen will das nicht
einsehen und die WAZ bejubelt den Broadway Ruhr ("Der Glanz kehrt zurück"), der nun in Oberhausen mit
"Die Schöne und das Biest" beginnt. In der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt Mülheim aber drückt derselbe RP bei Ruhrbania alle Augen zu.
Fragen dazu aus der noch mehr verschuldeten Nachbarstadt Mülheim: 
Beim Städtevergleich liegt Mülheim beim origären Defizit (ohne Zinsenlast und Schuldentilgung) 2005 an 2.
Stelle mit 619,1 Euro pro Einwohner vor Oberhausen mit 531,7 E/E und nur Essen ist "besser" mit 713 E/E.
Bei den Gesamtschulden (ohne Kassenkredite) liegt Mülheim an 3. Stelle mit 2640,9 E/E, hinter Duisburg (3198 E/E) und Solingen (3037 E/E), aber weit vor Oberhausen mit 1781,6 E/E. Warum also behandelt der gleiche RP die Städte ungleich?
Die Stadt Mülheim hat bereits seit 1998 keinen genehmigten Haushalt mehr, lebt also im Nothaushaltsrecht wie
Oberhausen seit einigen Jahren jetzt auch. In Mülheim läßt der RP aber seit Jahren zu, dass die Stadt Schulden von Töchtern oder Halbtöchtern übernimmt, die als GmbHs eben eigenständig Schulden anhäuften.
Unserer halb privatisierten Entsorgungsgesellschaft MEG gewährte die Stadt trotz Nothaushalts sogar Kredite, die sie dann wegen Überschuldung der MEG nicht zurückbezahlt bekam. Der Veranstaltungstochter MST, ebenfalls GmbH, schiebt die Stadt seit Jahren dauernd neues Geld hinterher,
mitunter Viefache der eingeplanten Jahreszuschüsse. Die gleiche MST will nun Millionen in Stadthallenverschönerung und Bau eines Kongresszentrums stecken. Wer wird es im Endeffekt bezahlen? Klar,
Mutter Stadt, die selbst aber kaum noch Investitionsspielraum hat, etwa um PCB-verseuchte Turnhallen zu sanieren uswusf..
Ähnlich ungleich verfährt die Aufsichtsbehörde auch mit den "Leuchtturm"- bzw. Prestigeprojekten der beiden
Nachbarstädte. Während er bei Oberhausen mit seiner O-Vision streng das Haushaltsrecht anwendet, drückt er
zu Mülheims Ruhrbania alle Äuglein zu, obwohl Ruhrbanania im Vergleich zur O-Vision noch nicht einmal fertig
durchgeplant ist, so dass bisher auch windige Investoren nicht anbissen, wie das sonst so oft der Fall ist, wenn
Hoffnung auf Staatsknete lockt. Doch Mülheim darf weiter Geld im Vorgriff verpulvern etwa für Anmietung (auf
25 Jahre!) und Umbau eines davor sozial gebundenen Wohnturms zu einem "technischen Rathaus", damit das jetzige Rathaus für Ruhrbanania abgerissen werden kann, um nur 1 Beispiel zu nennen.
 Mülheim 3. September 2003Mülheim zum 8. Jahr in Folge mit Nothaushalt und wieder keine Konsequenzen?
Prima, eine solche willkürfreie Konsequenz wünscht man sich überall! So kennen und lieben wir unseren RP Büssow 3.9.05: Der gleiche RP verschickte gleichzeitig zur Genhemigung der Aufhebung der Kaufhofschleife (Kosten
ca. 10 Mio, davon 20% Stadt) die inzwischen 8. Ablehnung des Mülheimer Haushalts in Folge. Weiterhin als
Nothaushalt verbietet er genauso so wie letztes Jahr oder das Jahr davor jegliche aufschiebbare Neuinvestion (Neubau Naturbad Styrum, Anmietung ex-Möbel Nohlen und SWB-Turm für jeweils 25 Jahre, Anmietung
Siemens-Villa für Gründerzentrum usw. wollte er alles dann doch nicht nicht als solche sehen!). Prima, eine
solche willkürfreie Konsequenz wünscht man sich überall! So kennen und lieben wir unseren RP Büssow, dessen Mammutbehörde die CDU vor den Landtagswahlen am 22. Mai noch abschaffen wollte, den sie aber
kurz nach den Wahlen als einzigen SPD-RP im Amt ließ. Super, wie sich alle Ebenen und alle Parteien eins zu
sein scheinen, wenn es darum geht, das Geschwätz von gestern, inzwischen sogar das von heute, nicht so ernst zu nehmen.
2.9.05: Kurz vor den Wahlen gibt der RP grünes Licht für die Aufhebung der Kaufhofumfahrung durch die Linie
110. (Ver-)planungsdezernentin Sander frohlockte: "Ein großer Schritt für Ruhrbania". Dabei ist das erst einmal
völlig unabhängig von Ruhrbania! Der Blödsinn mit der Kaufhofumfahrung und der städtebaulich katastrophalen
Haltestelle in der Leineweberstr. stammt aus den 80iger SPD-Alleinherrschaftsjahren. Es dauerte Jahre, bis der schwere Fehler zugegeben wurde. 1995 wurde eine andere Verkehrsführung beschlossen, aber von der
Verwaltung blockiert. 1999 wurde nach erneutem, teurem Gutachter das gleiche nochmal beschlossen, doch in den Folgejahren erneut von der Verwaltung blockiert. Dann wurden ab 2003 Teile wie die Öffnung des
Linksabbiegers zur Schlossbrücke und die Aufhebung der Kaufhofschleife in das Ruhrbania-Konzept aufgenommen. Bei Wegfall der Ruhrstraße ist aber das Gesamtkonzept nicht mehr schlüssig. Wenn also für ca.
10 Mio Euro die Straßenbahn- und Bushaltestelle wieder vor den Kaufhof kommt, muss der Verkehr aus der Friedrich-Ebert-Straße herausgenommen werden. Wenn der aber nicht in beiden Richtungen über die
Ruhrstraße kann, wohin dann? Die Realität wird anders sein: Die Umlegung der Haltestelle vor den Kaufhof
wird die Stadt zwingen, den PKW-Verkehr "vorläufig" in beide Richtungen über die Ruhrstr. zu führen und das wird der Endzustand! Also müsste man eher sagen:
"Die RP-Meldung ist ein großer Schritt zur Beendigung der Ruhrpromenadenträume!"
Eine andere, aktuellere Frage ist die Koordination des Kanalneubaus in der Friedrich-Ebert-Str. und die Aufhebung der Kaufhofumfahrung. Bei dem bisherigen Chaos ist kaum zu glauben,
dass es dafür durchdachte Vorstellungen gibt. Denn nach wie vor gilt "Dilettantismus pur, in Mülheim an der Ruhr", wenn es um Innenstadtverkehrsplanung geht.  Mülheim, den 21.3.05 An den Regierungspräsidenten Herrn Dr. BüssowSehr geehrter Herr Büssow,
wir möchten hiermit auf einen weiteren Fall von unnötigen Ausgaben der Stadt Mülheim im Personalbereich
hinweisen und fordern Sie gleichzeitig auf, die beabsichtigte Einstellung eines zusätzlichen Amtsleiters durch die Stadt anzuhalten. Wie in unserem beiliegenden Eilantrag
dargestellt, beabsichtigt die Stadt Mülheim, die freigewordene Stelle des Amtsleiters des Sozialamtes wieder zu besetzen. Die Stelle wurde am 24.2.05 intern ausgeschrieben mit einer
Bewerbungsfrist bis zum 4.3.05. Es ist also davon auszugehen, dass die Auswahl der Bewerber inzwischen erfolgte und die Einstellung zum nächstmöglichen Termin erfolgen soll. Die bekannte desolate Haushaltssituation der Stadt Mülheim macht es jedoch erforderlich, jede Möglichkeit zum Abbau von Amtsleiterstellen und anderen leitenden Positionen zu nutzen. Dies ist auch in den
Haushaltsberatungen von der Verwaltung als erklärtes Ziel vorgetragen worden. Umso unverständlicher ist, dass diese günstige Gelegenheit zur Kosteneinsparung nicht genutzt werden soll. Schon 2001 wurde unser
Antrag im Hauptausschuss, Rechts-und Ordnungsamt zusammenzufassen und damit eine Amtsleiterstelle einzusparen, mehrheitlich angenommen, allerdings von der Verwaltung bis heute nicht umgesetzt. Jetzt bietet
sich die einmalige Gelegenheit, durch Zusammenlegung der beiden Ämter unter dem ehemaligen Rechtsamtsleiter, Herrn Bethge, diesen Beschluss umzusetzen und die ehemalige Amtsleiterin des
Sozialamtes, Frau Döbbe, wieder in ihre alte Funktion einzusetzen. Damit wäre eine Amtsleiterstelle eingespart,
beide Amtsleiterstellen mit kompetenten und eingearbeiteten Personal besetzt und die Möglichkeit für weitere Einsparungen durch die Ämterzusammenlegung eröffnet.
Die Angelegenheit ist infolge des bereits laufenden Verfahrens dringlich. Die beabsichtigte Einstellung läuft
allen Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zuwider und wird auch bei den Mitarbeitern im Rathaus, auf die nach den Absichtserklärungen während der Haushaltsberatungen massiver Druck ausgeübt wird
(Leistungsverdichtung für die „normalen“ Mitarbeiter) kein Verständnis finden. Wir bitten daher dringend, die Angelegenheit in die Prüfung der Haushaltskonsolidierung mitaufzunehmen, und
zu verhindern, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden, die jeder Bemühung zur Reduzierung der Personalkosten zuwiderlaufen. Mit freundlichen Grüßen Anlage Eilantrag an die Sondersitzung des Hauptausschusses am 17.03.05 auf Zusammenlegung von Ordnungsamt und Rechtsamt, der am 17.3. aber wegen angeblicher Nicht-Eilbedürftigkeit von SPD, CDU, FDP und Grünen nicht zur TO zugelassen wurde Die schnelle Empfangsbestätigung des RP mit dem Hinweis, dass die Mülheimer OB zur Stellungnahme aufgefordert wurde, ist datiert
auf den 23. März 05. Man wird sehen!  Februar 2005
Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck einer Aufsichtsbehörde wie dem RP Düsseldorf?
Ende Nov. 2004 schrieb die Kommunalaufsicht des RP zum Mülheimer Haushalt u.a.: "Durch den unterschiedlichen Aufbau der
vorgelegten Prioritätenlisten war es auch nach den ergänzenden Erläuterungen Ihrer Stadt nicht ohne weiteres möglich, die sich
daraus ergebenden Kreditbelastungen im Gesamten zu ermitteln und mit der Linie einer noch vertretbaren Kreditaufnahme für
sogenannte unrentierliche Eigenanteile nach den gleichen Maßstäben, wie sie im Innenministerium NRW für alle Gemeinden im Nothaushaltsrecht angewendet werden, abzugleichen."
Es ist fast unglaublich, dass dem Rat nur kurz später ein noch verheerenderen Katastrophenetat mit 90 Mio-Euro-Loch nur für 2005
(inzwischen schon bei 210 Mio!) vorgelegt wurde und der in derselben Sitzung Medienhaus und Anmietung von ex-Möbel-Nohlen auf
25 Jahre beschloß. Ankauf Grundstücke im Hafen, Anmietung SWB-Turm auf 25 Jahre, Anmietung ex-Möbel-Nohlen auf 25 Jahre,
Ausfallrisiko Gründerzentrum Siemens-Gebäude auf Jahrzehnte, Vertrag Naturbadbau in Styrum als ungewisses Abenteuer, MEG als Fass ohne Boden, MST als nächstes Fass ohne uswusf.,
Auf die MBI-Beschwerde an den RP vom 7.12.04 kam nun nach über 2 Monaten eine Antwort, worin u.a. steht:
"Ihre kritischen Überlegungen ... sind durchaus gerechtfertigt und sachlich nachvollziehbar...... Die Kommunalaufsicht kann und darf
... keine Interessenvertretung für die Bürger .... wahrnehmen. ... bewegt sich die Rechtsaufsicht grundsätzlich im Innenverhältnis
zwischen der Kommune und der Aufsichtsbehörde. Grundsätzlich unterfällt es also nicht dem Aufgabenbereich der staatlichen
Rechtsaufsicht .... in die Verantwortung der kommunalen Entscheidungsträger einzugreifen ....."
Das Land haftet für die Kommune, Mülheim befindet sich seit 98 unter sog. vorläufiger Haushaltsführung, d.h.
unter direkter RP-Aufsicht, und der RP erklärt sich für nicht zuständig. Man glaubt es kaum, der RP entwickelt
sich in Beziehung zu Mülheim anscheinend zu einer Art Persilscheinbehörde mit Papageientätigkeit, weil 1.
immer nicht zuständig und 2. auch der offensichtlichste Unfug der Stadt Mülheim nachgeplappert wird, vgl. auch die RP-Stellungnahme zu der verfassungs- und demokratiewidrigen Mülheimer Ausschussbildung: "Ich bin weder Widerspruchsstelle über Beschlüsse des Rates ..., noch vermag ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid in dieser Angelegenheit zu erteilen"
Zumindest bezogen auf Mülheim stellt sich deshalb die Frage: Was um Himmels Willen ist Sinn und Zweck einer zwischengelagerten Mittelbehörde wie dem RP Düsseldorf? 
Mülheim/Ruhr, den 28. August 2003 PRESSEMITTEILUNG
Bezirksregierung (RP) eine Willkürbehörde? RP stoppt Schulsanierungen und zwingt die bankrotte Stadt Mülheim zu immer abenteuerlicheren Finzierungskonstruktionen. RP-Entscheidungen inkonsequent und nicht nachvollziehbar! ( außerdem Pressemitteilung vom 2.10.03 nach Bekanntwerden des gesamten RP-Bescheids:
Kommunalaufsicht beim RP lehnt Neugestaltung der Innenstadt ab, solange vorläufige Haushaltsführung weiterbesteht
“Ist das MILLIONENGRAB RUHRBANIA schon im embryonalen Stadium abgestorben?” ) Eine der
Fehlberatungen der Geliebten des ex-OB, der ”Hoflieferantin“ Frau Dr. Jasper, führte dazu, dass
25 Mio. Euro für den geplanten Verkauf des Abwasserbetriebes bereits jetzt für Schulsanierung im Haushalt stehen. Doch alles Luft: wenn überhaupt, dann brächte der Verkauf nur vielleicht 5 oder 7 Mio.
! Laut NRZ lehnte die Bezirksregierung den Plan ab, die aufgestauten Sanierungen der Mülheimer Schulen deshalb über einen Zusatzkredit von 17
Mio Euro zu finanzieren, dessen Zinsen und Tilgung aus der jährlichen Schulpauschale des Landes an die Stadt gezahlt werden sollten.
Kämmerer Bultmann hofft über eine Kapitalherabsetzung des Abwasserbetriebes dennoch an Geld heranzukommen, weil auch er zu Recht
den Schulen oberste Priorität einräumt. Seit eineinhalb Jahren aber musste der geplante und verpatzte Abwasserverkauf (Ausschreibung
war vor weit über 2 Jahren) immer wieder verschoben werden, obwohl inzwischen das Betriebsgelände am Heifeskamp bereits für die
Vergrößerung des Einkaufszentrums verkauft wurde und der Investor auf heissen Kohlen sitzt. Die ganze eher traurige Geschichte wirft viele Fragen auf:
- Wieso ließ der RP im Gegensatz dazu die Neuverschuldung von 14 Mio Euro für den
Sporthallenneubau
zu - im übrigen ebenfalls nach einer Jasper-Falschberatung notwendig - für die es anders als bei der Schulsanierung keinen Finanzierungsvorschlag gab?
Was soll mit dem
Abwasserbetrieb
passieren? Wenn er zu 75% für 5 oder 7 Mio. verkauft wird, kann eine Kapitalherabsetzung von
17 Mio. nur schwer funktionieren. Wenn er aber nicht verkauft wird, muss er schnellstens eine neue Bleibe finden. Wie bei auch noch herabgesetztem Kapital?
Eigentlich darf ein
Abwasserbetrieb nur von den Gebührenzahlern , und zwar nur kostenneutral, finanziert werden. Vor Jahren
aber wurden dem Betrieb einfach städt. Schulden zur Verschleierung übertragen und nun die Kapitalherabsetzung. Ist das
überhaupt noch seriös und kann der RP solche “kreative Buchführung” bzw. Umbuchungen überhaupt zulassen?
Wieso auch wollte und will niemand Frau Dr. Jasper für die enormen Schäden haftbar machen, die sie für Millionenhonorar in der Stadt Mülheim anrichtete?
Unabhängig von dem Mülheimer Chaos und dem Lavieren einer heruntergewirtschafteten Stadt am Rande des
Legalen, muss man einen Großteil der Schuld für die Misere bei der Aufsichtsbehörde RP suchen, die
- nicht nur zuließ, dass
Mülheim trotz verhältnismäßig besserer Voraussetzungen als andere Ruhrgebietsstädte bereits im 6. Jahr keinen genehmigungsfähigen Haushalt
vorlegte, sondern in einer Art stillem Agreement mit dem RP trotz vorläufiger
Haushaltsführung einfach weitermacht/e wie gehabt
- trotz verschiedener MBI-Eingaben, trotz gegenteiligem Votum der Vergabekammer usw. die von Frau Dr. Jasper beratenen Verkäufe des Tafelsilbers unter Wert absegnete, ob bei der
vergaberechtswidrigen MEG-Umgründung mit Trienekens
(Erlös bei nur über 5 Mio DM, obwohl marktüblich das Doppelte bis Dreifache möglich gewesen wäre!), dem wettbewerbswidrigen RWW-Verkaufs,
als Gelsenwasser aus gutem Grund mind. 50 Mio. mehr bot
- ihrer Aufsichtspflicht meist nicht nachgekommen ist, wenn es um unerlaubte Begünstigung bei Grundstücksverkäufen (z.B.
Rixecker,
BMW Ruhrorter Str. u.v.m.), um Steuerverschwendung ob für Gutachteritis a la Dr. Jasper oder für enorme Mehrkosten
etwa beim Gesundheitshaus oder um Günstlingsgeschichten im Bausektor (Hittfeldstr., Holthauser Höfe, Lankermann uswusf.),
oder um, um, um ............. ging
Die MBI fordern deshalb:
Revidierung der RP-Entscheidung zur Schulsanierung Priorität für Mülheims Schulen dadurch, dass die Schulsanierung von Abwasser o.a. Jasper-Folgeproblemen entkoppelt wird! Für seriösere Haushaltssanierung, unabhängig von Zufallsentscheidungen des RP! mehr zu dem RP-Brief in der Pressemitteilung vom 2.10.03:
“Ist das MILLIONENGRAB RUHRBANIA schon im embryonalen Stadium abgestorben?”
Kommunalaufsicht beim RP lehnt Neugestaltung der Innenstadt ab, solange vorläufige Haushaltsführung weiterbesteht.
Damit sind auch alle weiteren Ruhrbania-Planungen nicht genehmigungsfähig und sollten sofort beendet werden. Warum stellte die Oberbürgermeisterin Planung und
Werbung für Ruhrbania nicht zurück, obwohl die RP-Haltung seit 2 Monaten vorliegt?

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