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zum Thema Straßenreinigungsgebühren in Mülheim
aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar, in braun zu anderen Seiten

 

10.1.09: Fazit zum Winterchaos in MH: Die Pflichtaufgaben rekommunalisieren!

Mülheim, den 17.1.2009

Die Mülheimer Gebühren für Winterdienst wurden 2008 um sagenhafte bis zu 70% erhöht , u.a. für verlängerte Bereitschaft. Winter hatte es aber seit Jahren kaum noch gegeben, also auch kaum Ausgaben für Winterdienst. Bei einem kommunalisierten Betrieb hätten dadurch die Gebühren gesenkt werden müssen, weil jedes Jahr kostendeckend abgerechnet werden muss. Bei der privatisierten MEG aber ist das anders. Die bekommt einen Festbetrag, egal ob Winter kommt oder nicht und der steigt wegen der Preisanpassungsklauseln auch noch nahezu jährlich.

Nun aber hatten wir Anfang Jan. 2009 5 Tage Winter und nicht einmal besonders kompliziert. Kein Dauerschnee, keine Blizzards, kein richtiges Glatteis oder was auch immer Winter richtig gefährlich machen könnte. Von Naturkatastrophe also keine Rede. Dennoch fuhr z.B. die gemeinsame Duisburger+Mülheimer Straßenbahnlinie 901 tagelang nur in Duisburg bis zur Stadtgrenze am Zoo. Der Schienenersatzverkehr im Mülheimer Teil der Linie war unregelmäßig und mit hundsmiserabler Kundeniformation.

Unsere beiden Mülheimer privatisierten Firmen MEG und MVG aber schienen völlig überfordert. Waren sie das wirklich oder haben sie, insbesondere die MEG, einfach nur ihren Leistungsvertrag abgearbeitet? Warum z.B. sollte die MEG die Fußgängerzone der Schloß- oder Löhstr. räumen, wenn das nicht in ihrem Leistungskatalog steht? Und eine privatisierte Firma kann sich auch nicht flexibel auf die Gegebenheiten einstellen. Sie müsste dafür erst in Verhandlungen mit der Stadt treten. Um diese Fragen anzugehen, haben die MBI folgenden Antrag an den Umweltausschuss gestellt.

Antrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 27.1.09
zu TOP 8 "Winterdienst; Berichte der MEG und der MVG"
    TO: öffentlich

Überarbeitung des Leistungskataloges der MEG für Winterdienste und der Einsortierung von Straßen in die Kategorien

Der inzwischen ungewohnte Wintereinbruch Anfang Januar war gekennzeichnet durch starken Schneefall in der Nacht von Sonntag auf Montag und den folgenden kalten Tagen, allerdings ohne weiteren Schneefall. Bis zur Schneeschmelze ab Freitag waren die Hauptstraßen immer noch nicht vollständig geräumt und in den allermeisten Nebenstraßen war überhaupt nicht geräumt worden. In der Fußgängerzone der Innenstadt war die MEG anscheinend nicht zuständig. Auf den Hauptstraßen war massiv Salz gestreut worden.

Zusammengefasst: Beim stärksten Schneefall seit MEG-Gründung, also damit auch seit der Privatisierung der Straßenreinigung in 2000, entsprach der Winterdienst nicht dem, was die Mülheimer von davor gewohnt waren. Entsprechender Unmut machte sich breit mit einer Flut von Beschwerden. Deshalb sollte der Leistungskatalog, der seinen ersten Härtetest nicht bestand, ergänzt und verändert werden. Die MBI schlagen folgende Veränderungen vor, die einzeln abgestimmt werden sollten:

  1. Die MEG wird verpflichtet, die Hauptstraßen nach Möglichkeit vollständig vom Schnee zu räumen.
  2. Die MEG räumt in Zukunft auch Nebenstraßen, und zwar sukzessive nach einer Vorrangliste gemäß des Gefährdungspotenzials, insbesondere der Steigung der jeweiligen Straße.
  3. Fußgängerzonen werden in den Leistungskatalog der MEG für Winterdienst mit aufgenommen.
  4. Straßenbahnschienen sind vorrangig vom Schnee freizuhalten.
  5. Der Einsatz von Salz wird minimiert.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

31.7.09: Gebührenabzocke!!? MBI-OB-Kandidat fordert viel mehr Transparenz, Leistungsgerechtigkeit und Rekommunalisierung

17.1.09: Die Gebührenbescheide 2009 für Müll, Straßenreinigung und Abwasser wieder im Stil von Zahlungsbefehlen .  Das ist unhöflich und bürgerunfreundlich. Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (23 KB).

10.12.08: Antrag an den Rat am 18.12.08, wegen rapide gefallener Zinsen und Spritpreisen für 2009 auf alle Gebührenerhöhungen zu verzichten
10.12.08: Wiederholung des abgelehnten Antrages vom Vorjahr, dieses Mal an den Rat am 18.12.08, den Bürgern
nach Wegfall der Widerspruchsverfahren transparentere Gebührenbescheide zu Abwasser, Müll und Straßenreinigung  zu verschicken , dabei jede Gebührenänderung im Vergleich zum Vorjahr anzugeben und zu begründen sowie die wichtigsten Daten der Gebührenkalkulation grundsätzlich aufzuführen

10.11.08: Müll, Abwasser und Straßenreinigung sollen teurer werden. Die Bürger in Mülheim werden aller Voraussicht nach ab dem kommenden Jahr mehr für die Entsorgung des Mülls mit 4,35%, des Abwassers mit 4,3% und für die Straßenreiningung mit 2,7% zahlen. Nach den z.T. krassen Erhöhungen der letzten Jahre wirkt das im Wahljahr zwar moderater, doch nach den saftigen Gebührenerhöhungen 2008, die eher Abzocke als berechtigter Nachholbedarf darstellten, ist das einfach. Nur Senkungen kann es in Mülheim nicht mehr geben, solange die Betriebe privatisiert sind!

13.11.07: Unglaublich: Höhere Gebühren, weil weniger Müllabfuhr und höhere Winterdienstgebühren, obwohl der Winter wegblieb! Einige Grundgedanken zum Zusammenhang von Gebührenerhöhung und der von Baganz/Jasper betriebenen Privatisierung: „Saftige Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008: Ein Hauch von Bananenrepublik?!" -  Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen, deshalb: Rekommunalisierung wie in Bergkamen! als (43 KB). Zum Thema auch: "Privat vor Staat? Von wegen! Immer mehr Städte rekommunalisieren, die Gebühren sinken - bei besserem Service!" als (30 KB) - NRZ, 12.4.07
Einladung der
BI “Mülheim bleibt unser“ zur Veranstaltung: “Rekommunalisierung statt Privatisierung! Wege aus der Gebührenschraube? Mehr demokratische Kontrolle!Das Beispiel Bergkamen am 20. Feb. 08 um 19 Uhr im Handelshof als (169 KB)
Musterschreiben für einen Protestbrief an die OB wegen der unzureichenden und unzumutbaren Gebührenbescheide als (24 KB)

Mülheim, 27. Januar 2008

Die ersten Bescheide für Straßenreinigung 2008 liegen vor, bei denen die Erhöhung, anders als mit der Ratsvorlage am 13. Dez. beschlossen, nicht 15,4% betragen, sondern 21,6%! Schlamperei oder in voller Absicht?

Die MBI fordern alle Gebührenzahler auf, ihre Gebührenerhöhungen selbst nachzurechnen und wenn sie nicht den beschlossenen %-Werten aus der letzten Ratsitzung entsprechen, eine Korrektur zu verlangen. (Straßenreinigung +15,4%, Müllabfuhr +17,7% und Abwasser -4,1%)

Das Umweltamt fordern die MBI auf, unverzüglich klarzustellen, ob es sich bei den uns vorliegenden Gebührenbescheiden um fehlerhafte Einzelfälle handelt oder um Absicht?

Es ist kaum erwähnenswert, wie pikant es ist, dass die skandalumwitterte MEG entweder fehlerhafte Bescheide verschickt oder Gebührenerhöhungen eigenmächtig(?) vergrößert. Nur können damit Überstundenberge zur Verdreifachung von Gehältern oder freilaufende ex-Geschäftsführer nicht bezahlt werden, weil die MEG ein festes jährliches Entgelt bekommt!

Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind ohnehin wie Zahlungsbefehle, von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat! Und das nach dem Wegfall des Widerspruchsrechts! Das kann man nur als Rückfall in preußisches Obrigkeitsdenken ansehen. Der Bürger als bloßer Untertan soll zahlen und schweigen, die da oben machen schon alles richtig. Anscheinend beherrschen sie aber nicht einmal die Prozentrechnung.

Armes Pisa a.d. Ruhr mit dem schiefen (Vergärungs-)Turm?!

Mülheim, 4. Dezember 2007

Gebührenerhöhung 2008 für Straßenreinigung nicht plausibel!
Anstatt 15,4% sind höchstens 10% nachvollziehbar,
nachgewiesen ist aber nichts!

In der Ratsvorlage V 07/0858-01 zur Vierten Änderung der Gebührensatzung Straßenreinigung behauptet die Stadt, der Gebührenbedarf läge bei 3.385.700 Euro. Deshalb müssten die Gebühren um 15,4% erhöht werden. 138.900 Euro des Gebührenbedarfs werden angegeben als 1/3 des Verlustes aus 2007, d.h. immerhin 4,7% des jetzigen Gebührenaufkommens. Schuld sei die verpatzte Gebührenerhöhung 2007 (s.u.) von 10,4%. Eine Jahresendabrechnung wird aber für kein einziges Jahr vorgelegt! Deshalb reichen auch die Begründungen absolut nicht aus. Die angegebenen Mehrkosten gegenüber der Berechnung für 2007 sind z.B. irrelevant. Ebenso ist es uninteressant, ob in 2004 die letzte Erhöhung war oder in 2000. Und ob die Einbringeung des angeblichen Verlustes aus 2007 in den Gebührenbedarf gerechtfertigt ist oder ein Nachkarten einer beleidigten Verwaltung wegen der Pleite mit ihrer letzjährigen Erhöhung und ihrer Blamage zu den Hinterliegergebühren, sollte eigentlich keine Rolle spielen bei einer seriösen Gebührenkalkulation!

Wegen der um angeblich 3,5% in 2006 und weiteren 5,7% in 2007 höheren Leistungsentgelte an die MEG ist auch mit einem erhöhten Gebührenbedarf zu rechnen. Nur wieviel % Erhöhung der Gebühren deshalb erforderlich sind, ist unklar. Da zudem die MEG-Entgelte über 90% der Kosten ausmachen, dürfte die Gebührenerhöhung eigentlich nur höchstens 10% betragen.

Doch egal: Es kommt darauf an, wie die Ergebnisse der Vorjahre insgesamt aussahen. So jedenfalls ist diese Gebührenerhöhung in der Größenordnung nicht als gerechtfertigt nachgewiesen!

Übrigens: In den üppigen 9,2% erhöhten Entgelten an die MEG sind die 3% Mehrwertsteuererhöhung mit enthalten. Wäre die Straßenreinigung nicht privatisiert, wäre der größte Teil davon nicht auf den Gebührenzahler zugekommen. Ein weiterer Beweis für: Unglaublich: Höhere Gebühren, weil weniger Müllabfuhr und höhere Winterdienstgebühren, obwohl der Winter wegblieb! Einige Grundgedanken zum Zusammenhang von Gebührenerhöhung und der von Baganz/Jasper betriebenen Privatisierung: „Saftige Mülheimer Gebührenerhöhungen 2008: Ein Hauch von Bananenrepublik?!" -  Gebührenerhöhungen sind auch automatische Privatisierungsfolgen, deshalb: Rekommunalisierung wie in Bergkamen! als (43 KB). Zum Thema auch: "Privat vor Staat? Von wegen! Immer mehr Städte rekommunalisieren, die Gebühren sinken - bei besserem Service!" als (30 KB) - NRZ, 12.4.07

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

 

19.1.07: "Stadt" muss einlenken! Heranziehung von Hinterliegergrundstücken – Keine Beanstandung des Ratsbeschlusses und Rückzieher bei Gericht! Kein Ruhmesblatt für Umwelt- und Rechtsamt! Im Anschluss zur weiteren Erläuterung: Das hinterletzte von Hinterliegern und Gebühren?

Mülheim, den 22.12. 2006

Frohe Weihnachtsbotschaft 2006:
Stadt Mülheim darf die 10%ige Gebührenerhöhung für Straßenreinigung nicht durchführen, solange sie den Ratsbeschluss zu Hinterliegergrundstücken nicht akzeptiert!

Die MBI rieten Frau Mühlenfeld in einem Brief vom Dienstag, alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden für Hinterliegergrundstücke ruhen zu lassen und bis zur endgültigen Klärung keine neuen Änderungsbescheide zu verschicken. Die CDU bekräftigte das und schloss sich dem 1 Tag später an.

Nun hat die Verwaltung es einsehen müssen (s.u.), dass sie so verfahren muss, denn alternativ hätte die OB den Ratsbeschluss innerhalb von 4 Tagen anhalten müssen, und zwar nach § 54 (1) der Gemeindeordnung für das Land NRW, "wenn sie der Auffassung sind, dass der Beschluss das Wohl der Stadt gefährdet." Die OB hat dies nicht getan, denn sicherlich wird man/frau im Rathaus geprüft haben, welche Erfolgsaussichten das hat.

Die MBI haben extra diese 4-Tagesfrist abgewartet und dann die OB aufgefordert, wegen des Ratsbeschlusses zumindest die Verwaltungspraxis ruhen zu lassen.

Inzwischen sind der Stadt auch die gesamten Implikationen und Schlussfolgerungen ihrer sturen Haltung bewusst geworden. Wenn sie also weiter darauf besteht, dass die Hinterliegergebühren trotz des Ratsbeschlusses rechtens seien, dann muss sie auch die von SPD, CDU und Grünen gegen die MBI-Stimmen beschlossene 10,3%ige Gebührenerhöhung in Frage stellen. Und solange die in der Schwebe ist, gilt die alte Satzung, sprich Straßenreinigungsgebühren wie 2006! Nächste Ratsitzung ist erst im März, also nach Verschickung der Gebührenbescheide. Da wir alle seit dem Gerichtsurteil zu den unrechtmäßigen Mülheimer Nachveranlagungsbescheiden zu Abwasser im Juli 2005 wissen, dass der Gebührenbescheid für 1 ganzes Jahr gilt, hat nun die Verwaltung nur 2 Alternativen:

  • Entweder sie akzeptiert den Beschluss gegen die Hinterliegergebühren,
    dann könnte sie die Gebühren wie beschlossen erhöhen,
  • oder sie stellt den Beschluss in Frage,
    dann gibt es aber für 2007 keine Gebührenerhöhung !

Gut für viele Bürger, diese Zwickmühle für die Gebühreneintreiber!

Im folgenden die städtische Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Abstimmung mit der Fachverwaltung übersenden wir Ihnen folgende Information in Sachen "Hinterlieger" zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN A 06/0778-02 zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung bezgl. Hinterliegern trotz des Hinweises der Verwaltung auf die Rechtswidrigkeit beschlossen. Die so geänderte Dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigung (V 06/0891-01, insb. mit Anpassung der Gebührensätze) ist danach ebenfalls durch den Rat der Stadt beschlossen worden. Eine nochmalige Prüfung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses zum Antrag A 06/0778-02 läuft zur Zeit.

Der Beschluss zum Antrag A 06/0778-02 kann allerdings nicht isoliert gesehen werden, sondern mit diesem Antrag ist auch die Dritte Änderungssatzung (V 06/0891-01) geändert worden. Infolge der laufenden rechtlichen Prüfung ist die Veröffentlichung der Dritten Änderungssatzung nicht möglich. Die alte Straßenreinigungssatzung (mit geringeren Gebührensätzen) bleibt somit in Kraft. Eine neuer Beschluss wäre frühestens mit der Ratssitzung am 01.03.2007 (Sitzungstermin Umweltausschuss 06.02.2007) möglich. Infolge der ungeklärten rechtlichen Situation werden bis zu einer abschließenden Klärung auch keine Hinterlieger im Sinne des Antrags A 06/0778-02 (Personenidentität der Eigentümer von Hinterlieger- und Anliegergrundstücken) neu veranlagt.

Für die Erstellung der Bescheide (Straßenreinigung und Winterdienst) 2007 sind mehrere Möglichkeiten diskutiert worden. Nach dem Wortlaut der Satzung und den Ausführungen des VG Düsseldorf in den verlorenen Prozessen bezgl. der Schmutzwassergebührenbescheide von Juli 2005 bleibt nur die Alternative, die Gebührenbescheide 2007 nach der 2006 gültigen Satzung zu erstellen, d.h. die vorgesehene Gebührenerhöhung kommt im Jahr 2007 insgesamt nicht zum Tragen. Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung wird daher 2007 eine Unterdeckung von ca. 350.000,- EUR erwirtschaften. Grundsätzlich können zwar nach KAG Unterdeckungen in die Kostenkalkulation für die folgende Kalkulationsperiode eingestellt werden. Ob dies hier auch der Fall ist, muss noch geprüft werden.

Dr. Jürgen Zentgraf: Stadt Mülheim an der Ruhr  -  Amt für Umweltschutz

8.2.07: Lokalzeit Ruhr um 19.30 Uhr mit Bericht zu der kafkaesken Hinterliegergebührengeschichte in Mülheim

2.2.07: Obwohl die "Stadt" bei der Heranziehung von Hinterliegergrundstücken für Straßenreinigung einlenken musst, läßt sie die fälschlicherweise neu veranlagten Hinterlieger im Unklaren, nur um das Gesicht zu wahren? Offener MBI-Brief an den Umweltamtsleiter, dies unverzüglich zu korrigieren . Die MEG habe noch die alten Daten benutzt, lautet die Ausrede. Dieses Durcheinander der Zuständigkeiten ist auch typisch für privatisierte Betriebe der Daseinsvorsorge!

30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen , und zwar rückwirkend ab 2004, wogegen sie aber keinen Widerspruch mehr einlegen konnten. Wieder die gleiche nicht vermittelbare Gebührenabzocke wie an diversen Stellen unserer Stadt. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg. Nur damit ist kein Problem gelöst, außer für die 10 Kläger. Um der Behördenwillkür nicht weiter Tür und Tor geöffnet zu lassen, fordern die MBI weiterhin: 1.) Rücknahme des bürgerfeindlichen Landesgesetzes mit dem irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" 2.) Beendung der Spielwiese für Dauerstreit mit den Hinterliegergebühren durch eine neue Mülheimer Straßenreinigungssatzung, in der die Grundsätze für Gebühren so festgelegt werden, dass die Bürger das auch nachvollziehen können! 3.) Verpflichtung der Stadt, transparente Bescheide verschicken zu lassen, die die Grundbedingung von Höflichkeit erfüllen und jedem mitteilen, ob sich Gebühren geändert haben und warum!

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim. Video (ca. 4 Min.) unter . Leider wurde der Beitrag wegen der Finanzmarktturbulenzen erst mehrfach verschoben und dann noch gekürzt. So fiel auch der Beitrag mit einem MBI-Vertreter weg, in dem klar gemacht werden sollte, wie sich durch das sog. "Bürokratieabbaugesetz II", was Prof. Hufen von der Uni Mainz Etikettenschwindel nennt, auch das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden deutlich zu Ungunsten der Bürger verschlechtert hat. Sehr häufig werden Bürger, die sich beschweren oder nachfragen, nämlich nur noch abgebügelt. Wie sinnvoll das Widerspruchsverfahren war, brachte letztes Jahr eine MBI-Anfrage ans Licht.

 

Der folgende Antrag wurde im Umweltausschhuss von SPCDFU bei grüner Enthaltung abgelehnt und im Finanzausschuss und im Rat von der TO gestimmt! Angeblich kein Handlungsbedarf. Und ob!

Mülheim, den 17. August 2008

Beschlussvorlage für den Umweltausschuss am 02.09.08, den Finanzausschuss am 08.09.08, die BV 1 am 27.10.08, die BV 2 am 28.10.08, die BV 3 am 31.10.08, und den Rat der Stadt am 11.09.08 bzw. 27.11.08

Änderung der Straßenreinigungssatzung, Hinterliegergebühren

Die Problematik des geänderten § 4 der Straßen- und Gebührensatzung zur Begriffsbestimmung von zu veranlagenden Grundstücken führte Ende 2006 zu intensiven Gesprächen zwischen Verwaltung und Politik. Trotz der damals erzielten Vereinbarung tauchen immer wieder neue Problemfälle auf. Das Beispiel Nansenweg, bei dem die Verwaltung einen Rückzieher machen musste, zeigt erneut zweierlei:

    n Die weiterhin rückwirkend für Jahre erhobenen Gebühren sind nicht vermittelbar und verstoßen gegen den Vertrauensschutz

    n Die weitere Veranlagung von Hintergrundstücken nach den gleichen Prinzipien wie bisher führt ohne eine Überarbeitung zu dauernd neuen Konfliktfällen, bei denen der Ertrag für die Stadt bzw. deren Gebührenhaushalt in keinem Verhältnis zu dem Vertrauensschaden bei den Bürgern steht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Nov. 2005 die Mülheimer Gebührenänderungsbescheide für die Abwasserbeseitigung von Juli 2005 als grundsätzlich unrechtmäßig beurteilt und aufgehoben, weil eine Nachveranlagung von Gebühren den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz verletzt. Dies gilt genauso für Änderungsbescheide auch zur Straßenreinigung. Wenn jemand nicht wusste, dass er seine Flurstücke hätte zusammenlegen müssen, um nicht doppelt oder dreifach für die gleiche Straßenreinigung veranlagt zu werden, so darf er auch nicht über Jahre rückwirkend veranlagt werden.

Dass ein zusammenhängendes Grundstück, im Grundbuch eingetragen als 2 Flurstücke, doppelt Straßenreinigungsgebühren zahlen soll, nannte die WAZ seinerzeit bereits „kurios“. Wenn alle sog. Hinterlieger die volle Gebühr bezahlen sollen, wird aber das Rechts- und Gerechtigkeitsgefühl der Bürger überstrapaziert. Der Eindruck entsteht nicht zufällig, dass hier mit der Brechstange an der Gebührenschraube gedreht werden soll, auch ohne offizielle Gebührenerhöhungen.

Für alle Fälle der geänderten Veranlagung gilt, dass ein und dieselbe Leistung mehrfach bezahlt werden soll, je nachdem wie „zufällig“ die Lage der Grundstücke oder die Eintragung im Grundbuch aussieht, und das auch noch rückwirkend für mehrere Jahre. Die Stadt bezahlt die MEG schließlich auch nur einmal pro laufendem m Straßenreinigung. Kein Gesetz kann deshalb festgelegt haben, dass die Stadt sich dieselbe Leistung aber gleich mehrfach bezahlen lassen darf.

Die weiterhin praktizierte Veranlagungspraxis der Gebührenheranziehung ist bedenklich sowohl in Bezug auf den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz, als auch das Gebot der Gleichbehandlung und der Transparenz. Deshalb sollten die politischen Gremien der Verwaltung den klaren Auftrag geben, die Gebührensatzung so zu ändern, dass Bürger nicht den Eindruck von willkürlicher Gebührenveranlagung erhalten, sondern erkennen können, für welche Leistung sie wie viel bezahlen müssen. Deshalb folgender Antrag:

BV 1, 2, 3, Umwelt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Verwaltung, eine neue Satzung bzgl. der sog. Hinterliegergebühren auszuarbeiten mit folgenden Grundsätzen:

  1. Bemessungsgrundlage für Straßenreinigungsgebühren ist die Frontlänge eines Grundstücks, die Klassifizierung der Straße und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. Werden mehrere Grundstücke für ein und dasselbe Straßenstück veranlagt, so wird der Gesamtgebührenbetrag auf die Grundstücke aufgeteilt.
    Ein mehrfaches Einziehen von Gebühren für ein und dieselbe Leistung ist demnach nicht mehr möglich.
  2. Eine rückwirkende Veranlagung wird grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Das Umweltamt wird beauftragt, diese Präzisierung in die Straßenreinigungs-satzung einzuarbeiten.
  4. Die bereits verschickten Änderungsbescheide werden zurückgenommen, wenn sie den o.g. Grundsätzen widersprechen

für die MBI-Fraktionen:
L. Reinhard , Fraktionssprecher
A. Klövekorn, Fraktionssprecherin BV 1
F. Lemke, Fraktionssprecher BV 2
G. Schloßmacher, Fraktionssprecherin BV 3

 

19.12.06: Mülheim mit Ruhr: Wenn die Verwaltung sich verselbständigt und nur an zusätzlichen Einnahmen bastelt, wird die Abzockerei immer kafkaesker .... Der Aberwitz mit den Hinterliegerbuchgrundstücken, der mehrfachen Straßenreinigungsgebühr sogar noch rückwirkend , dem Ratsbeschluss dagegen und der "allmächtigen" Verwaltung und
MBI-Schreiben mit der Aufforderung an die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld bzgl. des einstimmigen Ratsbeschlusses gegen
Hinterliegergebühren für Straßenreinigung alle bisherigen Verfahren zu Änderungsbescheiden ruhen zu lassen

Mülheim, den 27. Oktober 2006

Antrag zum TOP „Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung“ Vorlage A 06/0778-01 (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)

Beratungsfolge:
BV 1 am 30.10.06 (TOP 17), BV 2 am 31.10.06 (TOP 14), BV 3 am 9.11.06, Umweltausschuss am 21.11.06, Finanzausschuss am 27.11.06 und
Rat der Stadt am 14.12.06

Neben der Problematik des § 4 der Straßen- und Gebührensatzung zur Begriffsbestimmung von zu veranlagenden Grundstücken, deren Änderung Bündnis 90/Grüne beantragt, sind zuletzt noch weitere Probleme bei Änderungsbescheiden zur Straßenreinigung aufgetreten.

  • Die im Widerspruch zur damals gültigen Satzung rückwirkend erhobenen Gebühren für 2004 und 2005 (vgl. WAZ vom 25. Okt. 06)
  • Die neue Veranlagung von Hintergrundstücken

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Nov. 2005 die Mülheimer Gebühren-änderungsbescheide für die Abwasserbeseitigung von Juli 2005 als grundsätzlich unrechtmäßig beurteilt und aufgehoben, weil eine Nachveranlagung von Gebühren den Vertrauensschutz verletzt. Deshalb muss bei allen Fragestellungen zu den Änderungsbescheiden auch zur Straßenreinigung als erstes geklärt werden, ob diese Änderungsbescheide überhaupt zulässig waren. Wenn nicht, beantragen wir hiermit

die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle unzulässigen Änderungsbescheide zu annullieren und es den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

Unabhängig von dieser grundsätzlichen Gebührenproblematik müssen aber die 3 Änderungen in der Veranlagung Mülheimer Grundstückseigentümer geklärt werden. Dass ein zusammenhängendes Grundstück, eingetragen als 2 Flurstücke, doppelt Straßenreinigungsgebühren zahlen soll, nennt die WAZ „kurios“. Wenn dies auch noch rückwirkend für 2004 gefordert wird, obwohl die geänderte Satzung erst am 10.02. 2005 beschlossen wurde, entsteht „Verwunderung“ und Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Wenn dann außerdem alle sog. Hinterlieger die volle Gebühr bezahlen sollen, wird das Rechts- und Gerechtigkeitsgefühl der Bürger endgültig überstrapaziert. Der Eindruck entsteht nicht zufällig, dass hier mit der Brechstange an der Gebührenschraube gedreht werden soll, auch ohne offizielle Gebührenerhöhungen.

Für alle 3 Fälle der geänderten Veranlagung gilt, dass ein und dieselbe Leistung mehrfach bezahlt werden soll, je nachdem wie „zufällig“ die Lage der Grundstücke oder die Eintragung im Grundbuch aussieht, und das auch noch rückwirkend für mehrere Jahre. Wenn Herr Lorke vom Umweltamt laut WAZ behauptet, alles „ergebe sich kraft Gesetz“, so wirkt das wenig glaubhaft. Die Stadt bezahlt die MEG schließlich auch nur einmal pro laufendem m Straßenreinigung. Kein Gesetz wird deshalb festgelegt haben, dass die Stadt sich dieselbe Leistung aber gleich mehrfach bezahlen lassen darf.

Die o.g. neuerliche Veranlagungspraxis der Gebührenheranziehung ist bedenklich sowohl in Bezug auf den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz, als auch das Gebot der Gleichbehandlung. Die Interpretationen des Umweltamtes wirken nicht nur auf Laien schwer nachvollziehbar und sie könnten vor Gericht enden.

Deshalb sollten die politischen Gremien der Verwaltung den klaren Auftrag geben, die neuerliche Praxis der Gebührenerhebung zu ändern, indem sie folgendes beschließen:

BV1, 2, 3, Umwelt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Mülheim beschließt:

  1. Bemessungsgrundlage für Straßenreinigungsgebühren ist die Frontlänge eines Grundstücks,  die Klassifizierung der Straße und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. Werden mehrere Grundstücke für ein und dasselbe Straßenstück veranlagt, so entspricht die Gesamtsumme der erhobenen Gebühren dem Betrag, der sich ergibt aus der Multiplikation von Meter Straßenlänge x Benutzungsgebühr je Kategorie der Straße x Faktor für das Reinigungsintervall.
  2. Ein mehrfaches Einziehen von Gebühren für ein und dieselbe Leistung ist nicht möglich.
  3. Das Umweltamt wird beauftragt, diese Präzisierung in die Straßenreinigungssatzung einzuarbeiten.
  4. Die bereits verschickten Änderungsbescheide werden allesamt zurückgenommen, wenn sie diesem Grundsatz widersprechen, unabhängig davon, ob rückwirkend oder auf das laufende Jahr bezogen.

Anlagen

WAZ-Artikel  vom 25.10.06: „Verwunderung über rückwirkende Gebühren“
Leitfaden Straßenreinigung der Stadt Mülheim, S. 14 zu „Anlieger und Hinterlieger“

für die MBI-Fraktion:
L. Reinhard , Fraktionssprecher
A. Klövekorn, Fraktionssprecherin BV 1
F. Lemke, Fraktionssprecher BV 2
G. Schloßmacher, Fraktionssprecherin BV 3

In den Sitzungen der Bezirksvertretungen und dem Umweltausschuss wurde die Entscheidung jeweils vertagt auf die Ratsitzung. SPD und CDU signalisierten aber in jedem dieser Gremien, dass sie der Verwaltung folgen würden. Die Grünen hatten ihren Antrag zurückgezogen, ihn in geänderter Form zur Ratsitzung neu gestellt. Sie beantragten nun, reine Buchgrundstücke als Teilparzellen nicht mehr zu veranlagen und keine rückwärtige Erhebung von Gebühren. Damit kamen sie dem MBI-Antrag näher.

16.12.06: Ratsitzung: Nach einigem Hin und Her fielen SPD und CDU bei Straßenreinigung um und stimmten gegen die Verwaltung, als es um Hinterliegergrundstücke ging. Der MBI-Antrag war der weitergehende, doch wir zogen ihn zu Gunsten des Antrags der Grünen zurück, als sich das Umfallen der beiden Elefanten andeutete. Mit dem Antrag der Grünen stimmte nun der Rat einstimmig gegen die Straßenreinigungsgebühren für reine Buchgrundstücke und gegen die Nachveranlagung ab 2004. Ob die hochherrschaftliche Verwaltung das akzeptieren wird, ist unklar (siehe direkt im Anschluss)

30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg. Der obige Antrag ist weiter hochaktuell!

 

30.3.07: Sture und unbelehrbare Verwaltung wie ein Panzer im Rückwärtsgang? Die nächsten Mülheimer Bürger erhielten jetzt eine Neuveranlagung ihrer Hinterliegergartengrundstücke für Straßenreinigung. Ganz so, als hätten keine Gespräche zwischen Fraktionen und Verwaltung stattgefunden und auch so, als hätte es den einstimmigen Ratsbeschluss vom Dez. nicht gegeben, erhalten wieder Bürger aus heiterem Himmel und ohne weitere Begründung o.ä. neue Bescheide mit hohen Nachzahlungsforderungen, weil wieder rückwirkend ab 2004. Diese sture und unbelehrbare Vorgehensweise der Verwaltung ist nicht hinnehmbar.

städtischer Pressetext von Anfang März

  • Bei einem erneuten Gespräch am 28.02.2007 zwischen Ratsfraktionen und Verwaltung wurde über die zukünftige Handhabung der Hinterliegerproblematik Einigkeit erzielt:
  • Die am 14.12.2006 beschlossene Satzungsänderung (Ratsbeschluss) wird nun kurzfristig veröffentlicht.
  • Bei als Gartenland genutzten Hinterliegergrundstücken hat man sich darauf verständigt, dass bei einer Grundstücksgröße von weniger als 100 m² keine selbstständige wirtschaftliche Nutzung vorliegt und damit es in der Regel zu keiner Veranlagung kommt.
  • Alle neu zu veranlagenden Hinterlieger werden zukünftig vor Bescheiderstellung von der Verwaltung informiert und auf die Möglichkeit der Zusammenlegung von Straßenanlieger- und Hinterliegergrundstück hingewiesen.
  • Die vorhandenen Informationsmaterialien werden überarbeitet, um das komplexe Thema "Hinterlieger" verständlicher darzustellen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung ein gesondertes Infoblatt allein zu diesem Thema erstellen.

Mülheim, den 19.12. 2006

In WAZ und NRZ vom 16.12. war zu lesen, die Verwaltung wolle den Ratsbeschluss über die Straßenreinigungsgebühren bei Hinterliegerbuchgrundstücken nicht umsetzen "Wir halten diese Satzungsänderung nach wie vor für rechtswidrig und lassen die Sache nochmals rechtlich prü fen", sagte Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage. Der Rat hatte Donnerstagabend einstimmig beschlossen, dass viele Eigentümer von zusammenhängenden An- und Hinterlieger-Grundstü cken keine doppelten Gebühren mehr zahlen müssen. Bleibt die Verwaltung bei ihrer Auffassung, kann Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld den Ratsbeschluss stoppen. Diese Möglichkeit zieht die Verwaltung in Erwägung." soweit die WAZ.

Da fällt einem doch sofort das Beispiel Semmelweisstr. ein, als die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung für die billigere Variante der Straßensanierung gleich zweimal außer Kraft zu setzen versuchte.

Der Eindruck entsteht nicht zufällig, dass hier mit der Brechstange an der Gebührenschraube gedreht werden soll, auch ohne offizielle Gebührenerhöhungen. Systematisch durchforsten die Beamten zur Zeit die Grundbücher auf der Suche nach weiteren Hinterliegergrundstücken.

Es erinnert schon etwas an die Zeiten von Fürsten und Kolonien, wo willkürlich Steuern erhoben wurden, etwa die Gardinensteuer in Holland, die Fenstersteuer in Frankreich oder die Kopfsteuer in engl. Kolonien. Doch Fürsten oder Kolonialherrn hatten noch absolutistische Möglichkeiten. Noch ist das in Demokratien anders.

Die neuerliche Veranlagungspraxis der Hinterlieger ist bedenklich sowohl in Bezug auf den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz, als auch bzgl. des Gebots der Gleichbehandlung. Die Interpretationen des Umweltamtes wirken nicht nur auf Laien schwer nachvollziehbar.

Das sahen schließlich auch SPD und CDU ein, die ansonsten gerne der Verwaltung blind folgen. (Kurz vorher hatten sie, wie die Grünen übrigens auch , in der Ratsitzung am Donnerstag der generellen Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um 10,3% für 2007 bereits kommentarlos zugestimmt! )

Und wie bei der Semmelweisstr. bleibt die Verwaltung dennoch zu den Hinterliegergebühren stur nach dem Motto: "Wenn ihr nicht beschließt, wie wir wollen, erklären wir den Beschluss für unrechtmäßig." Ein wirklich seltsames Demokratie/tur-Verständnis!

Bei der Semmelweisstr. pokerte die Verwaltung bis kurz vor Schluss, um dann klein beizugeben, denn sowohl eine Überprüfung beim RP wie bei Gericht hätte die Verwaltung schlecht aussehen lassen. Dies ist im vorliegenden Fall ähnlich. Man darf gespannt sein, wie weit die hochherrschaftliche Mülheimer Verwaltung es dieses Mal treibt. Zum Thema auch:

 

Mülheim, den 22.02.00

Presserklärung der MBI
zur geplanten Gebührenerhöhung für Straßenreinigung

“Weniger Straßenreinigung, dafür höhere Gebühren! Logisch!”
Dafür keine Gebührenerhöhung, wenn RWE/Trinekens demnächst übernimmt?

Die MBI lehnt die geplante Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren, von teilweise bis zu 13%, rigoros ab.

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass bei einer Senkung der Leistungen
(hier: Reduzierung der Anliegerstraßenreinigung von 2 X auf 1 X wöchentlich und dadurch verbundene Einsparung von 2 Kehrmaschinen und somit 2 Fahrern)
im Gegenzug die Gebühren angehoben werden sollen.

Hier handelt es sich offensichtlich um ein ganz besonderes Possenspiel.

Auffällig dabei ist, dass noch vor kurzem der Städtetag verlauten ließ, dass die  Kommunalgebühren stabil bleiben werden.

Tatsache ist aber: der Bürger soll zukünftig für die Bereiche Abwasser, Müll und Straßenreinigung wesentlich mehr berappen, und zwar in allen 3 Bereichen fast gleich viel Gebührenerhöhung!

Es drängt sich die Frage auf, ob es hier einen  Zusammenhang gibt, zu den Gesprächen mit Trinekens bzw. RWW, um die geplante Teilprivatisierung von Müllabfuhr und Straßenreinigung einerseits und dem Abwasserbereich andererseits.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher