Mülheim, den 25.07.00PRESSEERKLÄRUNG: Grundstücksaffäre Brüsseller-Allee 47
Akteneinsicht übertrifft Befürchtungen der MBI
Nachdem
OB Baganz der MBI-Fraktion ursprünglich unter Angabe formaler Gründe überhaupt keine Akteneinsicht gewähren wollte, sorgte die Unterstützung durch zahlreiche Mitglieder der anderen Ratsfraktionen (außer der
FDP) dafür, dass jetzt doch die Akten offen gelegt werden mußten.
Obwohl nur die Liegenschaften ohne die zugehörigen Unterlagen aus Bau- Denkmalschutz- und Personalakte vorlagen, ergab schon die Durchsicht
der Teilakten "Besonderheiten", die alle Befürchtungen der MBI übertrafen:
So stellte sich jetzt heraus, dass die zentralen Aussagen in der Stellungnahme der Verwaltung zur MBI-Anfrage vom
3.11.99 mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmen.
Beispielhaft verwiesen sei hier auf die "öffentliche Ausschreibung" des Grundstückes in den Tageszeitungen und per Aushang im Rathaus vom
08.08.98, die eben nicht am Anfang stand, sondern erst nachgeholt wurde, als der schon ausgehandelte Verkauf an einen der Bewerber auf Intervention des damaligen Oberstadtdirektors unterbunden wurde.
Dem
Bewerber mit dem höchsten Zahlungsgebot wurde hingegen über 11 Monate hinweg "bedeutet", er müsse besagte Erschließungskosten und alle sonst üblichen Nebenkosten zusätzlich tragen.
Erst als
daraufhin das Angebot zurück genommen wurde, erfolgte die Umsetzung des Verkaufes an einen der anderen Bewerber - binnen kürzester Zeit.
Mit dem Akteninhalt absolut nicht im Einklang zu bringen sind auch
die Ausführungen der Verwaltungsstellungnahme zur MBI-Anfrage bezüglich der Bewertung des Kaufpreises, wenn dort (wie später auch in der Presse) behauptet wird, der von der Bewertungsstelle festgelegte
Kaufpreis sei in sechsstelliger Höhe übertroffen worden.
Tatsächlich ermöglichen insbesondere die in jüngster Zeit noch vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Umlegungsbeschlusses eine weitaus
intensivere Ausnutzung praktisch des gesamten Geländes als Bauland, so dass die ursprünglichen Preisminderungsfaktoren entsprechend der Ursprungsforderung des Käufers nicht mehr gegeben sind.
"Dafür" wurden die im ersten Umlegungsbeschluß noch festgelegten Erschließungsbeiträge ebenso der Stadt zugewiesen, wie zahlreiche andere Kosten, die üblicherweise (und insbesondere bei städtischen
Verkäufen ), vom Erwerber getragen werden, so dass jetzt selbst der ursprünglich ermittelte Nettoertrag um rund 50 % unterschritten wird.
Vor diesem Hintergrund verwundert es die MBI nicht, dass die
Verwaltung diese "laufenden Geschäfte" dem Rat der Stadt nie vorgelegt hat, obwohl der Vorgang u.a. eine Abänderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes bedeutete und schon deshalb zwingend den Rat
und seinen Fachausschüssen hätte vorgelegt werden müssen.
Statt dessen beteiligte sich die Verwaltung an dem "Verwirrspiel", immer neue Anschriften für ein und das selbe Grundstück zu wählen und
anzugeben: Erst Lehnerfeld 75, dann Brüsseller Allee 47, dann Lehnerfeld 2 ,4,6,8,10.
Die MBI werden nun zunächst Einsicht in die bislang fehlenden Akten nehmen und dann die Ratsfraktionen im Detail
über die Feststellungen informieren.