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Brüsseler Allee 47

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Mülheim, den 25.07.00

PRESSEERKLÄRUNG: Grundstücksaffäre Brüsseller-Allee 47

Akteneinsicht übertrifft Befürchtungen der MBI

Nachdem OB Baganz der MBI-Fraktion ursprünglich unter Angabe formaler Gründe überhaupt keine Akteneinsicht gewähren wollte, sorgte die Unterstützung durch zahlreiche Mitglieder der anderen Ratsfraktionen (außer der FDP) dafür, dass jetzt doch die Akten offen gelegt werden mußten.

Obwohl nur die Liegenschaften ohne die zugehörigen Unterlagen aus Bau- Denkmalschutz- und Personalakte vorlagen, ergab schon die Durchsicht der Teilakten "Besonderheiten", die alle Befürchtungen der MBI übertrafen:

So stellte sich jetzt heraus, dass die zentralen Aussagen in der Stellungnahme der Verwaltung zur MBI-Anfrage vom 3.11.99 mit dem Akteninhalt nicht übereinstimmen.

Beispielhaft verwiesen sei hier auf die "öffentliche Ausschreibung" des Grundstückes in den Tageszeitungen und per Aushang im Rathaus vom 08.08.98, die eben nicht am Anfang stand, sondern erst nachgeholt wurde, als der schon ausgehandelte Verkauf an einen der Bewerber auf Intervention des damaligen Oberstadtdirektors unterbunden wurde.

Dem Bewerber mit dem höchsten Zahlungsgebot wurde hingegen über 11 Monate hinweg "bedeutet", er müsse besagte Erschließungskosten und alle sonst üblichen Nebenkosten zusätzlich tragen.

Erst als daraufhin das Angebot zurück genommen wurde, erfolgte die Umsetzung des Verkaufes an einen der anderen Bewerber - binnen kürzester Zeit.

Mit dem Akteninhalt absolut nicht im Einklang zu bringen sind auch die Ausführungen der Verwaltungsstellungnahme zur MBI-Anfrage bezüglich der Bewertung des Kaufpreises, wenn dort (wie später auch in der Presse) behauptet wird, der von der Bewertungsstelle festgelegte Kaufpreis sei in sechsstelliger Höhe übertroffen worden.

Tatsächlich ermöglichen insbesondere die in jüngster Zeit noch vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Umlegungsbeschlusses eine weitaus intensivere Ausnutzung praktisch des gesamten Geländes als Bauland, so dass die ursprünglichen Preisminderungsfaktoren entsprechend der Ursprungsforderung des Käufers nicht mehr gegeben sind.

"Dafür" wurden die im ersten Umlegungsbeschluß noch festgelegten Erschließungsbeiträge ebenso der Stadt zugewiesen, wie zahlreiche andere Kosten, die üblicherweise (und insbesondere bei städtischen Verkäufen ), vom Erwerber getragen werden, so dass jetzt selbst der ursprünglich ermittelte Nettoertrag um rund 50 % unterschritten wird.

Vor diesem Hintergrund verwundert es die MBI nicht, dass die Verwaltung diese "laufenden Geschäfte" dem Rat der Stadt nie vorgelegt hat, obwohl der Vorgang u.a. eine Abänderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes bedeutete und schon deshalb zwingend den Rat und seinen Fachausschüssen hätte vorgelegt werden müssen.

Statt dessen beteiligte sich die Verwaltung an dem "Verwirrspiel", immer neue Anschriften für ein und das selbe Grundstück zu wählen und anzugeben: Erst Lehnerfeld 75, dann Brüsseller Allee 47, dann Lehnerfeld 2 ,4,6,8,10.

Die MBI werden nun zunächst Einsicht in die bislang fehlenden Akten  nehmen und dann die Ratsfraktionen im Detail über die Feststellungen informieren.

Die MBI gehen davon aus, dass dann in der 1. Ratssitzung nach den Ferien sich der Rat zumindest mehrheitlich für einen Strafantrag bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum entschließt.

Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens halten die MBI es für unverzichtbar, den insgesamt zweifelhaften Verkaufsvorgang rückgängig zu machen und nachfolgend ein transparenteres und damit in jeder Hinsicht zweifelfreies Vergabeverfahren in Gange zu setzen.