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MBI-Wahlprogramm 1999

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Wahlbündnis “Mülheimer Bürger Initiativen” (MBI)

Kurzwahlprogramm zur Kommunalwahl 1999

Allgemeine Grundsätze und Lageeinschätzung

Wir haben uns als Wählerliste von Bürgerinitiativ`lern zusammengefunden, weil wir Entwicklungen und Verhaltensweisen in unserer Stadt zu beklagen haben, die Bürgerinteressen immer häufiger außen vorlassen. Wir befürchten weitere Fehlentwicklungen und vermissen ein zuverlässiges und kontrollierbares Zusammenwirken von Parteien und Verwaltung.

Filz und Selbstherrlichkeit in Verwaltung und Politik sowie übersteigerte Investorenhörigkeit haben in unserer Stadt im letzten Jahrzehnt Blockaden und Fehlentwicklungen erzeugt, die Mülheim im Vergleich zu Nachbarstädten eher ins Hintertreffen brachten trotz zumeist günstigerer Bedingungen. Viele dieser Fehlentwicklungen gingen und gehen vorwiegend zu Lasten von Umwelt und Gesundheit, und auf Kosten der Schwächeren oder der Allgemeinheit.

Nach 40 Jahren SPD-Alleinherrschaft mit zuletzt versteinerten Filzstrukturen vermochte es Schwarz-Grün seit Ende 94 weder, den Filz aufzubrechen, noch eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Stadtentwicklung in die Wege zu leiten, im Gegenteil:

Schwarz-Grün integrierte sich in den Filz und selbst bei Uralt-Problemen wie dem Fallwerk in Speldorf, dem Flughafen oder den giftigen Altlasten in Selbeck blieb alles wie gehabt, keine Lösungen in Sicht oder gar noch ferner als vor 5 Jahren. Die Chancen der IBA wurden verschlafen.

Dafür aber hat der Ausverkauf von städtischem Tafelsilber und städtischen Allgemeininteres-sen an Konzerne wie RWE, an Wohnungsbaugesellschaften wie Gagfah oder Zorn und an Investoren wie Brune/Körver am Rhein-Ruhr-Zentrum (RRZ)  sich in den letzten Jahren rapide beschleunigt, so daß die Abhängigkeiten (damit auch die Erpressbarkeit) der Stadt z.B. im Energie- und Müllsektor, aber auch im Planungsbereich schon so groß geworden sind, daß die Kommune Mülheim mitunter mehr Spielball geworden ist als gestaltend und zusätzlich wegen des finanziellen Missmanagements fast handlungsunfähig.

Beispiele: MEDL-Gründung mit unseriöser Bevorteilung der RWE-Tochter Rhenag incl. des schwindelerregenden Verschenkens von SWB-Anteilen im Wert von hunderten Millionen DM/ Legalisierung des gesetzeswidrigen Konzessionsvertrages für Strom mit dem RWE bis 2014/ RRZ-Erweiterung am Rande des Erlaubten zu Lasten der Anwohner und der Innenstadt/ die Deals Aldi-Hammann und Hofer-Gagfah-Stadt bzgl. des Innenbereichs Hansa-/Hofackerstr. und des Espera-Geländes Ruhrorter Str., womit die Umsetzung der Rahmenplanung Speldorf in wichtigen Teilen verunmöglicht wurde/ Fischbrunnenplatz-Planung/ Fünterweg/ Kölner Strasse/ Ruhrtaler-Gelände/Broich-Mitte/Rugenberger-Gelände/die Hängepartie am Flughafen, die inzwischen zur Kehrtwendung zu werden droht nach dem skandalösen SPD-Umfaller  uswusf.

Bürger- und Umweltschutz müssen genauso endlich in den
Vordergrund gelangen wie eine auf Nachhaltigkeit angelegte
Finanz- und Stadtentwicklungspolitik. Auchin Mülheim muss
das Zeitalter der offenen Bürgergesellschaft eingeläutet werden!

Die folgenden Absätzen I- IX enthalten Forderungen, die zumindest die Trends dieser Fehlentwicklungen stoppen  und neue Prozesse in die Wege leiten können. Ein Anspruch auf Vollständigkeit war dabei nicht beabsichtigt.

I Transparenz und Bürgernähe

Verwaltungsvorlagen, Anträge der Parteien, Protokolle der Sitzungen von Ausschüssen, Bezirksvertretungen (BV`s) und Rat der Stadt sollten stets und rechtzeitig im Internet abrufbar sein

alle Gutachten und Unterlagen müssen allen Beteiligten zugänglich sein, am sinnvollsten kostenlos, bestenfalls zu einer Pauschale von max. 50 DM (heute oft über 500DM)

Grundstücksverkäufe müssen in der Entscheidung des “ob überhaupt und unter welchen  Bedingungen” im öffentlichen Teil des Rats, der BV`s und der Fachausschüsse behandelt  werden.
Ebenso ist mit städtischen Beteiligungen und mit Baugenehmigungen über die Ausnahmeparagraphen 33, 34, 35 BauGesetzbuch zu verfahren.

bei größeren Projekten sollte die Anwendung des § 34 (Baulückenschließung) ausgeschlossen werden. Anstelle dessen müssen  Bebauungspläne für das entsprechende Gebiet eingeleitet werden, um Negativbeispiele wie die Erweiterung des RRZ, Aldi an der Hansastr. oder die unrechtmäßig genehmigten MWB-Bauten am Fünterweg in solch rechtsstaatswidriger Art  nicht mehr möglich werden zu lassen.

Politik und Verwaltung haben betroffenen Bürgern, Umweltverbänden und  Bürgerinitiativen gegenüber Bringeschuld, was Informationen über Projekte und  Planungen betrifft , und nicht umgekehrt, wie dies  inzwischen selbst und auch und besonders  bei  den Grünen zur Alltagspraxis geworden ist.

Nur die frühzeitige Information und Einbeziehung aller Betroffenen kann zu  nachhaltigen Lösungen führen, die auch Umwelt- und Bürgerschutz gewährleisten!!

II Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

die Politik muss gegenüber der Verwaltung wieder die ihr vom Grundgesetz zugedachte Rolle übernehmen, d.h. der Verwaltung Aufträge zu erteilen und deren Tun zu kontrollieren. Es muss Schluss sein mit der Mentalität des Abnickens.
Entscheidungen dürfen nicht auf Fluren oder in Einzelgesprächen gefällt werden, sondern nur in den Sitzungen von Rat, Ausschüssen  oder Bezirksvertretungen. Nur solche Beschlüsse ermächtigen die Verwaltung zum Handeln!
Leider war bisher häufig das Gegenteil gängige Praxis.

offene und transparente Entscheidungsprozesse müssen wieder eingeführt werden, d.h. z.B.: keine Entscheidungen in BV`s oder Fachausschüssen mehr bei Tischvorlagen der Verwaltung und schon überhaupt nicht, wenn außer Plänen an der Wand nichts schriftlich vorliegt

Gesetze und Verordnungen müssen endlich auch in Mülheim für alle Bürger/innen gleich gelten, egal ob Investor oder Bürger, egal ob für Vergnügungsstätte oder Garagenanbau.
Wenn, wie bei dem Bescheid zur Bauvoranfrage RRZ-Erweiterung geschehen, in kurzer Zeit ein positiver Bescheid gegeben wurde über ein 100Mio-Projekt mit vielen Auswirkungen, so sind verschiedene Ämter ihrer gebotenen Sorgfaltspflicht bei der Prüfung nicht nachgekommen. Wenn, wie bei der Aldi-Erweiterung an der Hansastr. in Speldorf, eine Bauvoranfrage nicht einmal gestellt wurde bzw. zu werden brauchte, so zeigt auch dies eine Praxis, die nicht weiter tolerabel sein sollte in unserer Stadt.

Rechtsstaatlichkeit  und Gesetzestreue von Verwaltung muss wieder oberste Priorität  zurückgewinnen.  Duldung von Unrecht/Gesetzesbrüchen wie an der Kölner Strasse, am RRZ , am Fünterweg, beim Autohandel Duisburger Str./Flockenweg und/oder/und... sollte es in Zukunft nicht mehr ungestraft geben.

die Lokale Agenda 21 , nach deren Leitgedanken jede nachhaltige Entwicklung die Beteiligung  aller Betroffenen schon in der Zielbestimmung voraussetzt, entspricht exakt dem Selbstverständnis und den Zielen unseres Wählerbündnisses.  Der Rat der Stadt beschloss mit den Stimmen aller Parteien,  dass auch Mülheim  Stadt der Lokalen Agenda 21 sein solle. Der lokale Agenda-Prozess wurde  dann aber falsch eingestielt, indem das Agenda-Büro beim Umweltamt angesiedelt wurde.
Auch die allgemeinen und vagen Zielsetzungen der Arbeitskreise ließen diese im ersten Jahr bereits verkümmern. Wir fordern daher:

1.)Anbindung des Agenda-Büros an das Amt für Stadtentwicklung (in der alten Augenklinik)

2.) Agenda-Arbeitskreise nur noch projektbezogen und vor allem auch zu bestehenden und zu lösenden Problemen wie Ruhrtal-Nutzung, Flughafen,Fallwerk, Thyssengelände usw.

3.) Vernetzung mit bereits laufenden agendamäßigen Prozessen wie den Stadtteilkonferenzen Styrum, Heißen, den Stadtteilgruppen im Jugendbereich etc.
Durchführung von stadtteilbezogenen Zukunftswerkstätten im Kinder-
und Jugendbereich, aber  auch im stadtplanerischen Bereich

4.) Agenda-Modell-Projekte: z.B. “ das Zukunftsviertel”: ein sowieso sanierungsbedürftiges wird  als Agenda-Prozess organisiert, d.h. unter Beteiligung  aller Betroffenen und unter der Zielsetzung der Nachhaltigkeit, d.h. Mieter,Vermieter (z.B. SWB, MWB, Conle, Zorn,  VEBA, Thyssen- Wohnen usw.),Versorger wie MEDL,RWE, RWW etc. müssen an einen Tisch und entwickeln zusammen unter Einbeziehung von Experten und Anbietern ein nachhaltiges Sanierungskonzept       wie z.B.  bei der IBA in Berlin geschehen  oder
“das integrierte solareTankstellennetz” incl. Photovoltaik an z.B. Lärmschutzwänden der A 40, den Zulieferfirmen, der PR-Abteilung, der E-Auto-Fabrik usw.  oder....oder...oder....

III  Flächenverbrauch, Flächennutzung und Bauen

ein Ausbau des Flughafen s zu einem Regionalflughafen mit bis zu 150.000
Flugbewegungen ( ca. alle 2 Min. ein Start oder eine Landung) ist angedacht von Seiten bestimmter Teile “der Wirtschaft” in Mülheim, Essen und Düsseldorf. Diese Kehrtwendung um 180° entgegen der Beschlusslage würde nicht den versprochenen Aufschwung bringen, dafür aber die Bevölkerung der Region Essen/Mülheim vollends überbelasten. Die Art und Weise, wie der von allen Ratsparteien gefasste  Ausstiegsbeschluss binnen Monaten in das exakte Gegenteil verkehrt wurde (wie bei der SPD) bzw. werden soll, ist hochgradig skandalös.
Die Zukunft des Flughafengeländes muss endlich als Agenda 21-Prozess eingeleitet werden!

Verlagerung der Schadstoffannahmestelle Heifeskamp auf das Mannesmann-Gelände, zügige Umsetzung der Beschlüsse, ggf. auch ohne Kompostierungsanlage

Rücknahme der willkürlich nach oben korrigierten, unrealistischen Bevölkerungsprognosen für den neuen Flächennutzungsplan (FNP) und damit Rückkehr zum 1. Entwurf der “kompakten Stadt”

ökologische Konfliktbereiche müssen genau wie größere Altlasten im FNP gekennzeichnet werden.

Bebauungspläne für Wohnbebauung in ökologisch und/oder sozial sensiblen Bereichen in Außen- und Innenbereichen müssen überarbeitet bzw. aufgegeben werden. Im einzelnen:
K 15 (Markscheiderhof  in Selbeck), U16 (Gracht/ Mühlenfeld an der B 1), U 17 (Fünterweg/ Honigsberger Str. in Heißen), alte Stadtgärtnerei Mendener Str./Steinknappen, Klotzdelle usw.

die Grabelandflächen an der Holz- und an der Kampstraße müssen erhalten  bleiben, die Nutzer dort über langfristige Pachtverträge abgesichert werden. Städtische Grünflächen wie
am Lönsweg u.ä. dürfen nicht weiter zur Haushaltssanierung genutzt und veräußert werden.

Bebauungspläne müssen gerade und besonders für Problembereiche eingeleitet (z.B. RRZ City Nord) oder weiterbetrieben werden (z.B. Z 11 mit Fallwerk, Z 13 mit Hammann), denn     B -Pläne sind als Regelinstrumente gedacht, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, also Probleme zu lösen und nicht nur, um Baulandvergabe zu ermöglichen.

Für den Bereich der Kölner Strasse (Caravan-Meile) müssen Rechtsstaat und Planungshoheit der Stadt überhaupt erst eingeführt werden:

1.) die 1994 beschlossene Bereichsplanung Kölner Strasse muß aufgehoben  werden, die verbliebenen “grünen Fenster” schnellstens durch die     Einleitung von Bebauungsplänen oder Abrundungssatzungen  geschützt werden

2.) die bisherige Duldungspraxis immer neuer unrechtmäßigerAnsiedlungen  muß nicht nur sofort beendet werden, sondern auf seine  Rechtmäßigkeit hin  untersucht werden incl. möglicher disziplinar- und strafrechtlicher Konse quenzen auch fürMitglieder der Genehmigungsbehörden.

Für alle Innenbereiche sind Grünordnungspläne aufzustellen ebenso wie Landschaftspläne für alle Außenbereiche. Dies muß Priorität gewinnen gegenüber der Bauleitplanung.
In  Zukunft sollten B-Pläne oder zusätzliche Bebauung erst möglich sein, wenn für
das Gebiet ein  Grünordungs- bzw. ein Landschaftsplan vorliegt.

FFH-Gebiete (nach EU-Richtlinien schützenswerte Fauna-Flora-Habitat) und zu schützende Biotope nach § 62 Bundesnaturschutzgesetz sind für alle Stadtbezirke festzulegen und in allen Plänen - von FNP über Landschaftspläne bis zu Bebauungsplänen -  abzusichern.

IV   Schuldenabbau

  • schonungsloser Kassensturz
  • keine Haushaltssanierung über höhere Umlagen oder Grundstücksverkäufe
  • klare Sparkonzepte unter Einbeziehung der Eigenbetriebe
  • Sanierungskonzepte, die kurz-, mittel- und langfristige Sparmaßnahmen enthalten

V Altlasten: die wichtigste und teuerste Zukunftsaufgabe

Erstellung einer Prioritätenliste und eines Maßnahmenplans zur Altlastensanierung

strikte Anwendung des Verursacherprinzip s vor allem bei potenten Großfirmen   (Mannesmanngelände, VEBA/RWE in Selbeck, Siemens bzgl. der Zinkhüttenstraße usw.),

Verlagerung des Fallwerks  in Speldorf und Sanierung des Bodens über ein zu erarbeitendes Verlagerungs- und Nachnutzungskonzept in einem Agenda-Prozess (Ratsbeschluss 1992!)

sofortige Sanierung der akut gefährlichen Bereiche des ehemaligen Erzbergwerks in Selbeck ohne weitere Rücksichten auf Fliedner, RWE oder VEBA; außerdem Erstellung eines Sanierungsplans  für den gesamten Bereich mit konkreten Zeitvorgaben

VI   Innenstadtentwicklung und
      Rhein-Ruhr-Zentrum(RRZ)

die massive Bevorzugung des RRZ am Stadtrand mit der Genehmigung von Großkino, Festival Garden und Skate Galaxy schadet deutlich der Innenstadt und den Stadtteilzentren. Diese  Bevorzugung muss ein Ende haben. Dafür aber muss

dringendst ein Bebauungsplan für das RRZ und die angrenzenden Gebiete eingeleitet werden, um die Grenzen weiterer Nutzungsänderungen des RRZ festzuschreiben

der vor längerem beschlossene Lärmminderungsplan für Heißen endlich aufgestellt werden,  Landesgelder dafür liegen bereit! Wir fordern zudem Lärmminderungspläne für alle Stadtteile!

die geplante Autobahnabfahrt für das RRZ nur nach Recht und Gesetz - d.h. mit  Planfeststellungsverfahren - und nur bei gesicherter Finanzierung (Landes- und Bundesmittel)

alle Arbeitskreise usw. zur Rettung/Verbesserung der Innenstadt müssen genau so als agenda21-mäßige Prozesse ablaufen, wie zum Thyssen-Gelände bereits begonnen.

Ziel aller Innenstadtrunden o.ä. muß es sein, der Innenstadt eine unverwechselbare eigenständige Identität zu geben. Niedrigere Parkgebühren sind  zwar wichtig, aber für die Identität und Attraktivität der Innenstadt zweitrangig.

VII  Verkehr

Innenstadtverkehrsführung: Zügige Umsetzung des vor Jahren beschlossenen Verkehrskonzeptes in der billigsten Variante (Zweirichtungsverkehr Ruhr- und Bahnstrasse, Öffnung Schlossbrücke, Schließung Friedrich-Ebert-Strasse, Abschaffung der Kaufhofumfahrung für  Straßenbahnen usw.) Eine Untertunnelung der Ruhrstraße ist unrealistisch und verzögernd.

der Klöttschen muss  zur reinen Anliegerstrasse werden, die ehemals angedachte Kuusankoskistrasse endgültig aus allen Plänen verschwinden

der gültige Nahverkehrsplan (NVP) muss überarbeitet werden, insbesondere sollte dabei das Straßenbahn-konzept Innenstadt geändert werden, das die Verlegung der 110 und 104 über Bahnstr., Hbf und Dickswall vorsieht; auch die südlichen Bereiche von Broich und Speldorf brauchen ein besseres NVP-Konzept; die U-Bahnstrecke West muss endgültig aus allen Pläne gestrichen werden, weil sie andere Entwicklungen in Broich/Speldorf blockiert.

der Verkehrsentwicklungsplan , seit über 10 Jahren immer wieder neu überarbeitet,  sollte in  seiner Neufassung als Zielvorgabe einen Modal Split (Anteile der verschiedenen  Verkehre am  Gesamtverkehr) vorgeben, der deutlicher den Umweltverbund bevorzugt. Dieser Modal Split muss dann bei jedem B-Plan und jedem größeren Vorhaben Zielsetzung sein.

ein Straßensanierungsplan mit klarer Prioritätenliste und zeitlichen Vorgaben

zur Reduzierung von Autoverkehren sollte in Kooperation mit Autofirmen ein Sammeltaxi-System nach modernsten Gesichtspunkten zu den wichtigsten Verkehrszielen der Stadt aufgebaut werden (Allkauf, RRZ, große Schulen, Rathausmarkt u.ä.) auch als Ergänzung zum ÖPNV

ein zügigerer fahrradfreundlicher Umbau der Straßen ist vonnöten, ebenso fehlt ein Sanierungs-programm für die vorhandenen Radwege

VIII  Personalpolitik, Verantwortlichkeiten und Filzabbau

ein wichtiger Pfeiler von Haushaltssanierung liegt im Personalbereich, nicht zuletzt in den höheren  Hierarchie-ebenen; hier sollten einige Amtsleiterposten sowie bestimmte “Gleichstellungs”apparate als kw (künftig wegfallend) eingestuft und behandelt werden.

Bedienungs- und Selbstbedienungsmentalität in Politik und Verwaltung müssen deutlicher angegangen und vor allem auch mit Konsequenzen belegt werden.

die Gutachteritis im Rathaus muss eingedämmt werden: millionenschwere Daueraufträge wie für das Heilmaier-Büro dürfen genausowenig wiederholt werden wie das Einschalten von Gutach terbüros, etwa um Förderanträge zu schreiben (Weseler Str.), Dauermoderator/innen (FNP) u.v.m

Umweltamtsleiter und Umweltdezernentin haben in den letzten Jahren zu verschiedenen Punkten eine wenig glückliche Figur abgegeben, mitunter in Ausschüssen nicht ganz  die Wahrheit gesagt (z.B. zu den Komplexen Fallwerk, Hansastr., Schießgrube, Lärmminderungs plan RRZ), Informationen zurückgehalten (u.a. B-Plan K 15) und sich als Verantwortliche aus  der Verantwortung gestohlen (z.B. zur RRZ-Erweiterung) u.v.m. Personelle Konsequenzen sind kein Tabu!

Ähnliches gilt für das Bauordnungsamt : Dafür sollte eine vom Rat der Stadt bestimmte unabhängige Kommission bestellt werden, welche verschiedene Praktiken im Bauordnungsamt genauer beleuchtet.

Neubesetzungen dürfen nicht mehr dem Parteienschacher unterliegen ; saubere Ausschreibungs- und  Auswahlverfahren, die fachliche Kompetenz in jedem Einzelfall zum wichtigsten Kriterium nehmen, müssen eingeführt werden; Personalpakete wie bei Predeick/Sander oder bei  den Peinlichkeiten von Schwarz-Grün in 1997 (neue Stelle einer Ausländerbeauftragten ohne Ausschreibung für die Frau des Grünen-Sprechers gegen einen CDU-Dezernenten) oder Ende 98 mit dem misslungenen Versuch der Schaffung neuer Geschäftführerposten u.a. für den CDU-Geschäftsführer sollte es für keine Partei mehr geben dürfen.Unsauberkeiten bei Bau- und sonstigen Genehmigungen (siehe jüngstes Beispiel Kölner Str.), eben so bei Unterlassung der Aufsichtspflicht etwa im Umweltbereich, oder bei ungenehmigten Baumfällaktionen oder Bauarbeiten (zuletzt auf dem Grundstück Mergelstr./Neptunweg) sind intolerabel!

bei größeren finanziellen Verlusten der Stadt und bei deutlich gestiegenen Kosten bei der Ausführung städtischer Aufträge sollte eine unabhängige Untersuchungskommission die Dinge genauer beleuchten und öffentlich machen dürfen

IX Kirchturmsdenken der Ruhrgebietsstädte

  • Kooperation zumindest der DEMO-Städte (Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen) bei allen  größeren Projekten der Bereiche Verkehr, Müll, Wasser, Energie, Telekommunikation und  Einkaufs-/Vergnügungszentren
  • Absoluter Schutz der Regionalen Grünzüge A und B; Verbot weiterer Bebauung dort
  • Einbeziehung der Nachbarstädte bei größeren Projekten auch in formale Verfahren ähnlich den  ”Trägern öffentlicher Belange” wie RWE, RWW, Oberforstamt usw.
  • Auf in`s nächste Jahrtausend muss auch für die mölm`sche Politik und Verwaltung einen Einschnitt mit sich bringen. Schluß mit Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft, mit Filz, Vettern- und Cousinenwirtschaft! Auch Quoten- und Gleichstellungsapparate sind längst überholungsbedürftig!
  • Auf zu neuen, offeneren Kommunikationsstrukturen von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger/innen!  Machen wir ernst  mit der zivilen Bürgergesellschaft und der Lokalen Agenda 21!