Startseite
Ruhrbania-PEG
Bürgerbeteiligung
Wahlverfälschung
Bergbaurisiken
Rathausabriss
Gebührenklau
Aldi Heidestr.
Zowislo-Opfer
Demokratieregeln
Mühlenfeld
Heeren
Blümer
Strafanzeige
LRH+Metrorapid
Bürgerfunk
Radwegstop
Eltern-Warnbrief
Bergbausrisiken

Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite

weiter unten auf dieser Seite von hier jeweils per Link direkt erreichbar
7.4.04:
Antrag auf Akteneinsicht und Beschwerdebrief an OB Mühlenfeld wegen des Verdachts der mangelnden Sorgfaltspflicht bei Erteilung einer Baugenehmigung
27.4.04:
Eilantrag an den Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen , dem MBI-Ratherr Akteneinsicht zu gewähren

Mülheim, den 17.April 2004

An das Landesoberbergamt
Goebenstr. 25, 44135 Dortmund
und
An das Rheinische Amt für Denkmalpflege
(Schreiben fast identisch bis auf die in Braun ergänzten Stellen)

Bauprojekt Papenbusch/Gießerstraße

Etliche Ereignisse im Ruhrgebiet und im Siegerland durch eingebrochene Stollen unter bereits bestehenden Gebäuden haben gezeigt, dass die Pläne des Bergamts nicht immer ausreichen. Auch in Mülheim müssen verschiedene Gebiete als gefährdet gelten vor allem in Heißen (vgl. die enormen Probleme damit bei den B-Plänen Klotzdelle und Diepenbeck/Velauer Str./Tinkrathstr.) und im Bereich Eppinghofen, wo ebenfalls bekanntermaßen "wilder" Bergbau und frühe Stollen den Untergrund eher einem Schweizer Käse vergleichbar hinterließen.

Alte Unterlagen zeigen, dass ehemalige Luftschutzstollen und wilder Bergbau in der Nähe und im nahen Umfeld des Bauvorhabens Papenbusch/Gießerstr. zu vermuten sind.

Ungeachtet dessen erteilte die Stadt einen positiven Bescheid auf die Bauvoranfrage und sofort danach wurde das Grundstück von "unnötigen" Bäumen, Sträuchern etc. "befreit" und ein riesiges Bauschild aufgestellt. Erschreckte Bewohner der denkmalgeschützten Siedlung Papenbusch stellten daraufhin Fragen an die Ämter und wandten sich an die Presse: vgl. Mülheimer Woche vom 10./11.3.2004: "Neubau durch Stollen gefährdet? - Am Papenbusch gab es noch vor 5 Jahren einen Einbruch". Die MBI brachten daraufhin den Punkt auf die Tagesordnung des Planungsausschusses am 30.3., der zu dem Projekt noch überhaupt nicht informiert oder gefragt worden war.(vgl. Anhang).

Hektische Bohrungen und Messungen selbst am Wochenende fanden dann auf und an der Gießerstr. statt und noch vor dem Ausschuss ließ die Verwaltung in der Mülheimer Woche verkünden, alles sei in Ordnung. Das wurde im Ausschuss so wiederholt mit dem Hinweis, dass doch jede/r beim Immobilienservice die zugehörigen Gutachten einsehen könne. Als der MBI-Verteter im Planungsausschuss das Angebot wahrnehmen wollte, erwies sich das aber als nicht mehr so selbstverständlich und einfach, im Gegenteil. Deshalb der untenstehende Brief als Anlage.

Nach anfänglichem Vertrösten teilte der Immobilienservice mit, es müsse ein formeller Antrag auf Akteneinsicht beim Amt für Ratsangelegenheiten gestellt werden, was mit untenstehendem Brief geschah. Die ablehnende Antwort kam heute. OB Mühlenfeld führt darin aus, dass sie einem Ratsvertreter nur Akteneinsicht gewähren würde, falls der dazu einen Ratsbeschluss erwirkt habe oder aber mind. weitere 10 Unterschriften von Ratskollegen dahingehend vorlegen könne. Die Hinzuziehung weiterer Personen lehnt sie aber grundsätzlich ab.

Unabhängig von der Frage, ob dieses Verhalten dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz zuwider läuft, wird durch die Geheimniskrämerei der Verdacht deutlich erhärtet, dass die Risiken des Bauprojekts Papenbusch/Gießerstr. eben nicht seriös ausgeschlossen werden können und man es dennoch unbedingt „durchziehen“ will. Das hielten wir für unverantwortlich!

Genau deshalb schreiben wir Sie an mit der dringenden Aufforderung, das Projekt genau zu überprüfen und dabei – anders als die Stadt Mülheim – auch die angefügten historischen Karten zu berücksichtigen. Bis zur endgültigen Klärung evtl. Risiken darf keine Baugenehmigung erteilt werden. Wir fordern Sie auf, der Stadt dies mitzuteilen.

Wir bitten Sie als obere Denkmalbehörde, unabhängig von der Bergbauproblematik zu überprüfen und uns mitzuteilen, ob und inwieweit das o.g. Bauprojekt mit dem Denkmalschutz in dieser historischen Siedlung zu vereinbaren ist oder nicht.

P.S.: Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie uns außerdem kurz mitteilen könnten, wie der Sachstand zum von Ihnen im letzten Sommer befürworteten Denkmalschutz für die andere noch größere Arbeitersiedlung, die Heimaterde, sich aus Ihrer Sicht darstellt. Wir erleben leider dazu vor Ort dauernd neue Versuche, Baurecht in Gärten der Heimaterde zu schaffen, was den zukünftigen Denkmalschutz im Vorfeld unterminiert.

i.A. der MBI: H.-G. Hötger, Vorsitzender            L. Reinhard, Ratsvertreter

Anlagen:

  • Antragsschreiben auf Akteneinsicht an das Amt für Ratsangelegenheiten Mülheim (im Anschluss)
  • 3 historische Karten von dem o.g. Gebiet
  • Antwortschreiben von OB Mühlenfeld zum Antrag auf Akteneinsicht

 

29.4.04: Akteneinsicht zu Bergbaurisiken in der Papenbusch-Siedlung  wird nun gewährt, weil alle Fraktionen im Rat der Stadt dafür sind, nur abstimmen wollten sie nicht! (MBI-Kommentar: “Peinlich, peinlich bis possig, weil nach Landesinformationsgesetz selbst "normalen" Bürgern die Akteneinsicht gewährt werden muss”)
27.4.04: Die MBI-Nachfrage im Planungsausschuss ergibt, dass eine Baugenehmigung noch nicht erteilt ist.

Mülheim, den 27.April 2004

Eilantrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 29. April 2004

Betr.:  Bergbauliche Risiken des Bauprojekts Papenbusch/Gießerstr. und Akteneinsicht in zugehörigen Stellungnahmen und Gutachten

Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, dem MBI-Ratsvertreter Reinhard unverzüglich Akteneinsicht in die zum o.g. Bauvorhaben gehörenden bergbaulichen und den Denkmalschutz berührenden Gutachten und Stellungnahmen zu gewähren.

Der Rat der Stadt beauftragt ferner die Verwaltung in einer separaten Abstimmung, auch eine/n ortskundige/n Bewohner/in der Siedlung auf Vorschlag des Ratsherrn Reinhard an dieser Akteneinsicht zu beteiligen.

Begründung wie oben im Beschwerdebrief an das Landesoberbergamt mit folgendem Zusatz:

....... oder aber mind. weitere 10 Unterschriften von Ratskollegen dahingehend vorlegen könne. Die Hinzuziehung weiterer Personen lehnt sie aber grundsätzlich ab.

Unabhängig davon steht ebenso die Haftungsfrage für evtl. Folgeschäden ungeklärt im Raum, auch und gerade  für die polit. Mandatsträger, alleine schon wegen der bekannten Vorgeschichte (s.o.)

Wenn nun unser Ratsvertreter Herr Reinhard sich angeboten hat, die erforderliche Kontrollfunktion stellvertretend für alle anderen wahrzunehmen, so sollte ihm die Möglichkeit dazu nicht bürokratisch verwehrt werden. Sollte aber eine Mehrheit des Rates das ablehnen, so ist er bei der bisher seriös nicht auszuschließenden Schadenshaftung in Zukunft als einziger aus dem Rennen. Auch deshalb hat die Wählergemeinschaft MBI diesen Antrag ihrem Ratsvertreter einstimmig so empfohlen.

Letzte Woche wurden die ersten Baucontainer aufgestellt, womit anscheinend die absolute Bauwilligkeit demonstriert werden soll. Doch genau das begründet die Eilbedürftigkeit dieses Antrags mehr als anschaulich.

 

Mülheim, den 07.04.04

An
Immobilienservice der Stadt Mülheim, z.Hd. Herrn Lisner
Amt für Ratsangelegenheiten, z. Hd. Herrn Sauerland
Bauordnungsamt, z.Hd. Herrn Hüsgen

Betr.: Akteneinsicht Gutachten und bergbaulich-geotechnische Stellungnahme zum Bauprojekt Papenbusch/Gießerstr.

In der Sitzung des Planungsausschusses am 30. März hatten die MBI unter TOP 13.3. zum o.g. Bauvorhaben u.a. die Frage gestellt, welche ehemaligen Bergwerks- oder/und Luftschutzstollen unter dem o. g. Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe liegen. Zur Verdeutlichung der möglichen Gefährdung hatten wir auch 3 historische Karten angefügt.

Der Bauordnungsamtsleiter, Herr Hüsgen, sprach in seiner Stellungnahme für die Verwaltung im Ausschuss davon, dass sich im Randbereich nur ein Wetterschacht befinde und dass ein Gutachten und eine bergbaulich-geotechnische Stellungnahme vorliege, die beim Immobilienservice eingesehen werden könne.

Da aber die historischen Karten, auf die Herr Hüsgen nicht einging, weitere ehemalige Bergwerks- bzw. Luftschutzstollen unter und in Nähe des Baugrundstücks zeigen, sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die von der Verwaltung im Ausschuss behauptete „Stand- und Verkehrssicherheit des Grundstücks nachgewiesen bzw. hergestellt“ sind.

Deshalb bat ich als Mitglied des Planungsausschusses beim Immobilienservice um die zugesagte Einsicht in die o.g. Gutachten. Nach tagelangem Hinhalten erhielt ich nun die Auskunft, die Einsicht sei nur über Antrag beim Amt für Ratsangelegenheiten möglich.

Diese formalistische Herangehensweise verwundert mich und verstärkt logischerweise die Zweifel daran, ob beim bisher bereits erteilten positiven Vorbescheid für die Bebauung des Grundstücks Papenbusch/Gießerstr. der notwendigen Sorgfaltspflicht ausreichend Genüge getan wurde.

Ungeachtet dessen beantrage ich hiermit ganz formalistisch die Akteneinsicht in die o.g. Gutachten bzw. Stellungnahmen und bitte um eine kurzfristige Bescheidung sowie einen schnellstmöglichen Einsichtstermin zumindest aber noch vor der Erteilung einer endgültigen Baugenehmigung.

Ich möchte den Antrag noch erweitern um die Möglichkeit, eine/n von mir bestellten Anwohner/in aus der Siedlung Papenbusch als orts- und geschichtskundigen Berater/in zu der Akteneinsicht mit zu bringen. Auch zu dem Punkt bitte ich um schnellstmögliche Bescheidung.

Ansonsten möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir parallel zu diesem Schreiben sowohl die Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf, als auch das Landesbergbauamt NRW und im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz der Siedlung Papenbusch den Landeskonservator einschalten, um das o.g. Bauprojekt überprüfen zu lassen.

In dem Zusammenhang verweise ich auf die nicht auszuschließ enden Haftungsschäden, die auch für die Stadt zu Lasten der Steuerzahler entstehen könnten, falls die Risiken späterer Bergwerksfolgeschäden u.ä. nicht sorgsam genug abgewogen wurden. Bekanntlich gleicht besonders das o.g. Baugebiet in Eppinghofen unterirdisch eher einem Schweizer Käse, weil dort bereits sehr früh und auch „wilder“ Bergbau betrieben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: L. Reinhard, Ratsmitglied und MBI-Vertreter im Planungsausschuss