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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung
demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt
im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Die ganze Beschwerde als (37 KB)
22.4.03: Antwortschreiben des RP zum
MBI-Beschwerdebrief vom 11. Feb. (s.u.) zu unerlaubter Zensur und Mißachtung demokratischer Spielregeln
durch die Mülheimer Verwaltung. Insbesondere war der RP um Hilfe gebeten worden zur MBI-Anfrage zu der Beratertätigkeit von Frau Dr. Jasper .
Doch erst sah er sich außerstande, rasch zu sagen, ob die Verwaltung in
Anträge/Anfragen Änderungen ohne Rücksprache vornehmen darf - sprich aus öffentlich nichtöffentlich - und nun, 2
Ratsitzungen weiter, gibt er der Verwaltung recht. 1. Anfragen sollen weggestimmt werden können, 2. sogar in Gremien, in denen
der Fragesteller nicht sitzt und 3. soll die Verwaltung eigenmächtig Zielsetzungen von Anfragen ändern dürfen. Diese Antwort ist
die Aufforderung zu Willkür und Zensur und widerspricht nicht nur dem Minderheitenschutz, sondern auch den fundamentalen Demokratieregeln! Armes NRW.
Mehr zu RP Büssow und seiner Willkürbehörde
oder auch"Ein Angriff auf unsere Freiheit - Stoppt Büssow!" Eine Stellungnahme des FITUG e.V. (Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e. V.) zum Sperrungsversuch nichtdeutscher Webseiten
http://www.fitug.de/news/pes/fitug-020414.de.html
Unterschriften gegen den Netzzensurversuch durch RP Büssow unter http://odem.org/informationsfreiheit 30.11.09: Der RP hat in einem Zwischenbericht zur MBI- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB
Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates zur Umwegfinanzierung der Rathaussanierung, nachzulesen als (37 KB), mitgeteilt, dass die
Aufsichtsbehörde auf Grund offener Fragen eine ergänzende Stellungnahme der OB angefordert hat. Oh, das klingt aber nicht nach schnellem Persilschein, wie sonst zumeist der Fall. 24.10.09:
Heute erhielten die MBI Post von der Bezirksregierung Düsseldorf. Bezug: Die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die OB der Stadt Mülheim vom 3.7.09 im Zusammenhang mit der 40 Mio.
Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Der RP schreibt nun: "Inzwischen hat mir die
Oberbürgermeisterin zu Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde berichtet, so dass nun die kommunalaufsichtliche Prüfung
erfolgen kann. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren. Bis dahin bitte ich weiterhin um Ihre Geduld." Prima! Am 9.
Oktober war der offizielle Starttermin der Rathaussanierung, wofür die Bürgschaft gebraucht wurde, damit der
SWB überhaupt Kredit bekam. Man darf nun gespannt sein, wie lange die "kommunalaufsichtliche Prüfung" dauert. Was wäre denn, wenn diese zum Ergebnis hätte, dass die Bürgschaft und die gesamte
Umwegfinanzierung nicht in Ordnung war? Mülheim, den 3. Juli 2009 Die MBI haben heute bei Innenminister Wolf und RP Büssow Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB
Mühlenfeld eingelegt wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Im einzelnen wegen:
- Eigenmächtiger und nicht autorisierter Veränderung von Dokumenten, hier Ratsvorlagen unserer Fraktion
- Vereitelung des Frage – und Antragsrechts einer Fraktion im Rat der Stadt, damit Verstoß gegen das Gebot des Minderheitenschutzes und gegen das Gleichbehandlungsprinzip
- Nichtbeachtung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung beim Abschluss eines Mietvertrages für das eigene Rathaus
und dafür
- vorsätzliche Entmündigung des Rates der Stadt sowie Aushebelung der Demokratie und Irreführung von Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden
Die ganze Beschwerde ist nachzulesen als (37 KB) Warum Dienstaufsichtsbeschwrde? Hatte doch Frau Mühlenfeld vor 1 Jahr sich auf dem Nominierungsparteitag der SPD gerühmt, es gäbe durch sie mehr Demokratie vor Ort.
"Ich habe, wir haben mehr Demokratie vor Ort ermöglicht" (Zitat Frau Mühlenfeld, NRZ 10.6.08). Dieser
Spruch war bereits vor 1 Jahr ein "Brüller". Seit Jahren wird in Mülheim die Demokratie systematisch
ausgehöhlt und ausgehebelt. Die verfassungswidrige Ausschussbildung
, mit der das Wahlergebnis 2004 massiv zu Gunsten der SPD verfälscht wurde oder die gekaufte Verdrehung der Ratsmehrheit durch Yassine
2001 ebenfalls zu Gunsten der SPD, waren dabei zwei sehr schlimme Fälle. Die MBI haben sich seit Bestehen stark gemacht für mehr direkte Demokratie, also Bürgerentscheide. Auch
dabei wurden z.B. beide Bürgerbegehren zu Ruhrbania fast bösartig für unzulässig erklärt und die zugehörigen
Entscheide unfair ausgebremst. Wie sagte Frau Mühlenfeld bei der Bürgerversammlung zu Ruhrbania Nov. 2005 sinngemäß: "Es ist egal, wieviele Bürger dagegen sind. Wir sind gewählt und machen, was wir wollen. So ist repräsentative Demokratie." Aber auch die repräsentative Demokratie wird oft nicht im Sinne unseres Grundgesetzes durchgeführt, was
fast jede Ratsitzung aufs Neue dokumentierte. Wegstimmen von MBI-Anträgen usw. ist dabei aber noch das Harmloseste. Viel schlimmer ist die Tatsache, dass dem Rat die Kontrolle über weite Teile der Finanzen
entzogen wurde, dass z.B. die gesamte Ruhrbania-Finanzierung nicht mehr im Haushalt auftaucht, dass durch
Privatisierung und PPP-Modelle die gewählte Volksvertretung in vielen Fragen außen vor ist. Vieles darf wegen der beteiligten Privaten nur noch nichtöffentlich sein, selbst zum Stadtbadverkauf
oder zur Explosion der Kanalbaukosten Fr.-Ebert-Str
. hatten Ratsvertreter keine Möglichkeit mehr, wichtige Unterlagen einzusehen.
Da die Stadt pleite ist, aber dennoch ganz viele Projekte umsetzen will, wird fast alles als Umwegfinanierung
durch verdeckte, an sich unerlaubte, Kredite über GmbH-Töchter oder private Firmen finanziert, z.B. Stadthallenumbau, Feuerwehrneubau, Medienhaus, Gründerzentrum, Haus der Geschichte, Rathaussanierung
usw.. Das ist insgesamt unseriös, z.T. abenteuerlich und zementiert die Verschuldung auf Generationen. Zur Rathaussanierung über ein
PPP-ähnliches Konstrukt mit der fast-städtischen Wohnungsbaugesellschaft
SWB kam es in der allerletzten Ratsitzung vor den Wahlen zum Eklat und die MBI verließen unter Protest den Saal. Per Dringlichkeitsbeschluss hatte die OB zusammen mit SPD-Wiechering und CDU-Capitain eine 40
Mio. Euro-Bürgschaft für die ohnehin sehr bedenkliche Umwegfinanzierung bereits in die Wege geleitet, die
der Rat nachträglich und nicht-öffentlich abnicken sollte. Als die MBI dazu öffentlich Fragen stellten, wurden
sie vorgeführt und ihre Fragen selbst nicht-öffentlich sogar weg gestimmt. Ein ungeheuerlicher Vorgang, der sehr nach Vertuschung mit unerlaubten Mitteln aussieht. Deshalb die Dienstaufsichtsbeschwerde
i.A. der MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher Zum Thema auch:
Umwegfinanzierung Rathaussanierung eine Finanzposse in Ruhrbarone
SWB-Rathaussanierung ein Baustein für das finanzielle Ruhrbania-Totalfiasko als (63 KB)
NRhZ: Rathaussanierung nicht-öffentlich abgesegnet als (193 KB)
MBI-Etatrede zum Mülheimer Haushalt 2009: The party is over, wer zieht die Notbremse?! auch als (68 KB)
Exkurs zur Etatrede: "Umwegfinanzierung" über PPP-Modelle oder städtische GmbHs incl. Ruhrbania, veranschaulicht durch Übertragung auf einen Privathaushalt, als (42 KB)
»Verdeckte Kredite, entmündigte Ratsmitglieder: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Oberbürgermeisterin in Mülheim an der Ruhr -
Unsere Stadt ist faktisch bankrott«. Ein Interview in junge welt vom 8.7.09 mit MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard, nachzulesen als (157 KB).
Mülheim, den 11. Feb. 2003 An den Regierungspräsidenten Dr. Büssow Cecilienallee 2 40408 Düsseldorf
nachrichtlich an den NRW - Innenminister, Herrn Dr. BehrensBetr: Behandlung von Anträgen und Anfragen in demokratischen Mülheimer Gremien Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,
wir bitten Sie als Kommunalaufsicht um schnellstmögliches Eingreifen und Bestimmung von demokratischen Grundregeln, die wir in
Mülheim verschiedentlich und zunehmend mißachtet sehen. Insbesondere bitten wir um einen schnellstmöglichen, kurzfristigen Zwischenbericht Ihrer Prüfung bzgl. der u.g. MBI-Anfrage zu der Beratertätigkeit von Frau Dr. Jasper
für die Stadt Mülheim noch vor der
Ratsitzung am Do., dem 20. Feb. 03 Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte:
Die MBI wurden kurz vor den Kommunalwahlen gegründet und erhielten aus dem Stand heraus 5,5% der Wählerstimmen. Gemäß
Selbstverständnis und Wahlprogramm versuchen die MBI seither, die verkrustete Mülheimer Demokratie zu beleben, indem Anträge
oder Anfragen auch zu umstrittenen Fragen in den Gremien eingebracht werden oder auch, indem Bürger/innen beraten werden, Anliegen über die Bürgerfragestunde in die Gremien zu bringen.
Seit ungefähr Mitte 2000 erleben wir aber, dass mit Anträgen, Anfragen oder auch Bürgeranfragen z.T. recht willkürlich verfahren wird. Mit Schreiben vom 13.10.00 hatten wir Sie bereits einmal um dienstaufsichtliches Einschreiten gegen den damaligen Oberbürgermeister Baganz
der Stadt Mülheim a. d. Ruhr wegen Verkürzung und Zensur von form- und fristgerecht eingereichten Anträgen der MBI-Fraktion im Rat der Stadt Mülheim gebeten. In Ihrer Antwort vom 7.4.01 gaben Sie uns recht:
“Ich bin zu dem Ergebnis gelangt, dass die drei Anträge, die
Sie zur Ratssitzung am 26.10.2000 form- und fristgerecht stellten, mit auf die Tagesordnung der Ratssitzung hätten aufgenommen werden müssen. Verbunden
mit der Bitte, Ihre Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Ratsitzung zu setzen........habe ich OB Dr. Baganz auf diese Rechtslage hingewiesen.” Trotz dieser klaren Aussagen von Ihnen als Kommunalaufsicht ist es seither immer wieder zu u. E. klaren Verstößen gegen
demokratische Grundregeln gekommen, um Anträge oder Anfragen zu verschleppen, um über öffentliche Probleme nicht öffentlich reden zu müssen oder um bestimmte Themen nicht zu behandeln.
Als erstes zum aktuellen Fall: Frist- und formgerecht haben wir einen Vorschlag zum Thema „Beraterverträge von Frau Dr. Jasper“ gemäß § 9 der GeschO für den
öffentlichen Teil der Ratssitzung am 20. Feb. 03 eingereicht (vgl. Anlage 1). Als wir nun die Tagesordnung der Ratssitzung erhielten,
mussten wir feststellen, dass der Vorschlag unter Top 20.1 im nichtöffentlichen Teil der TO auftaucht mit dem veränderten Betreff
„Beraterverträge - Beratung der Stadt Mülheim an der Ruhr durch Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek (siehe Anlage 2). Rücksprache mit uns oder unserem Ratsvertreter hat niemand gehalten. Wir haben den Vorschlag bewußt für den öffentlichen Teil der Sitzung gestellt, weil
Einzelheiten aus den Beraterverträgen bereits in verschiedenen, auch überörtlichen Medien nachzulesen waren,
die Öffentlichkeit, insbesondere die Bürger Mülheims, ein Recht darauf haben, dass über Hintergründe und Implikationen in einem
schwerwiegenden Fall wie dem Rücktritt eines OB auch informiert wird. Die in dem Vorschlag gestellten Fragen stellen sich die Bürger, die ja die Zeche bezahlen müssen, neben anderen Fragen schließlich auch.
Die Intention des o.g. Vorschlags ist ohne Absprache und ohne unser Einverständnis im Mülheimer Rathaus von wem auch immer
geändert bzw. verkürzt und verfälscht worden. Das halten wir für nicht zulässig und fordern Sie auf, uns kurzfristig Ihre Stellungnahme
dazu zukommen zu lassen, damit wir mit Ihrer Stellungnahme in die Sitzung am 20. Feb. gehen können. Zweites Beispiel:
Die Bürgerin Frau Ordner hat frist- und formgerecht eine Bürgeranfrage an den Hauptausschuss am 13.2.03 gestellt (Anlage 3). Darin
fragt sie nach, ob und unter welchem Haushaltstitel eine zugesagte Bürger-Informationsbroschüre zu Elektrosmoggefahren dennoch
möglich gemacht werden kann, nachdem das Umweltamt überraschend seine Zusage zur Finanzierung der Broschüre zurückgenommen hat.
Nun wurde Frau Ordner mitgeteilt - erst telefonisch, dann per Brief (Anlage 4) - der Hauptausschuss sei nicht zuständig, deshalb werde die Anfrage in den Umweltausschuss am 1. April 03 verschoben.
Der Etat 2003 soll in der Ratsitzung am 20.3.03 verabschiedet werden, d.h. im Umweltausschuss am 1. April kann die gestellte Frage für
dieses Jahr nicht mehr sinnvoll beantwortet werden. Der Hauptausschuss am 13. Feb. beschäftigt sich im Hauptteil mit Etatberatungen,
d.h. genau dort hätte der Punkt beraten werden können und müssen, will man eine erneute Verzögerung der Broschüre um ein weiteres
Jahr vermeiden. Die Zukunft dieses nicht teuren, dafür aber sinnvollen Projekts wird ungewiss und das bereits eingebrachte Engagement verpufft.
Doch unabhängig von Fragen des Stils und Umgangs mit Bürger/innen erscheint es uns auch in dem Punkt als unzulässig, dass die Intention dieser Anfrage im Rathaus umdefiniert und verfälscht wurde.
Wir bitten Sie daher, auch diesen Punkt umgehend zu prüfen und wenn möglich, noch diese Woche zumindest eine vorläufige
Stellungnahme dazu zu geben, um es noch möglich zu machen, dass die Bürgeranfrage zumindest noch als Tischvorlage im
Finanzausschuss am nächsten Montag, dem 17. Feb. behandelt werden kann und damit noch in den laufenden Etatberatungen für dieses Jahr.
Bereits mehrfach wurden MBI-Anfragen von der Tagesordnung gestimmt und in andere Gremien verschoben. In der wohl längsten Odyssee befindet sich dabei eine Anfrage vom 26.09. 2002 an den Rat der Stadt Mülheim am 10.10.02, einen Sachstandsbericht zum
städteübergreifenden Pilotprojekt „Regenwassermanagement Hexbachtal“ zu geben.Diese wurde von der Tagesordnung und in den
Planungsausschuss am 3.12.02 gestimmt und der schob die Anfrage weiter in den Umweltausschuss am 30.1.03. Dort wurde dann
mitgeteilt, die Antwort würde schriftlich gegeben. Im Umweltausschuss haben die MBI keinen Sitz, d.h. wenn dann zur Sitzung des
Umweltausschusses am 1.4. (hoffentlich) in dem Sitzungsprotokoll eine Antwort auf die Anfrage vorliegt, kann von unserer Seite aus im
Rat weiter nachgefragt werden, denn wir müssen davon ausgehen, dass die Beantwortung wie leider häufig nur unzureichend sein wird.
Wenn dann das gleiche Spiel erneut aufgelegt würde, hätten wir evtl. Anfang 2005 die Beantwortung der schlichten Anfrage.
Unabhängig von Fragen des politischen Stils und Umgangs stellen sich aber 2 grundsätzliche Fragen, wozu wir Ihre Beantwortung erbeten:
Können und dürfen bloße Anfragen durch ein Gremiumsmitglied mehrheitlich überhaupt von der Tagesordnung gestimmt werden?
Dürfen Anfragen in Ausschüsse verschoben werden, in denen der fraktionslose Antragsteller oder Vertreter einer Ratsgruppe oder einer Fraktion keinen Sitz hat?
Wir sind der festen Überzeugung, dass bloße Anfragen, zu denen im Übrigen keine Diskussion vorgesehen ist, beantwortet werden müssen und sei es, dass die Verwaltung die Auskunft gibt, sie wisse dazu nichts.
Unabhängig von der Frage, ob im vorliegenden und etlichen anderen Beispielen von Anfragen dem Thema ausgewichen werden sollte oder
die MBI schikaniert werden sollten, halten wir solche Vorgehensweisen und „Spielchen“ für unseriös und demokratieschädigend.
Deshalb kann nur eine klare rechtliche Stellungnahme von Ihnen als Aufsichtsbehörde hier weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen
i. A. der MBI: H.-G. Höter, Vorsitzender L.Reinhard, MBI-Ratsvertreter |