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auf dieser Seite zum Thema Abbau der Bürgerrechte durch Streichung des Widerspruchsverfahrens in NRW, aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

2 Tage vor Inkrafttreten gravierender Änderungen für die Bürger wurden diese erst bekannt!

29.10.07: Bericht in WDR 3-Lokalzeit "Klage statt Widerspruch:  Wer mit einem Steuer- oder Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, der kann ab dem 1.11. dagegen nur noch klagen. Denn mit dem neuen "Bürokratieabbaugesetz II" aus Düsseldorf ist es nicht mehr so einfach, Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt einzulegen", Video aufzurufen über (5,18 Min.)

Dpa-Meldung vom 29.10.97: Düsseldorf. "Schneller als bislang sollen die Bürger in Nordrhein-Westfalen zu ihrem Recht kommen. Das zweite Bürokratieabbaugesetz tritt am 1. November in Kraft. 
Mit dem neuen Gesetz wird das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft, das bislang einer verwaltungsgerichtlichen Klage vorangeht. Das Verfahren werde überall da kassiert, wo es in aller Regel erfolglos und nur ein zeitraubendes Durchlaufverfahren für eine sowieso notwendige Klage war, erläuterte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP). Nur in rund sieben Prozent hätten die Widerspruchsbehörden in der Vergangenheit anders als die Ausgangsbehörden entschieden.
Ein stärkeres Gewicht erhalte dafür eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, betonte der Minister. Schon vor der ersten Verwaltungsentscheidung müsse der Sachverhalt ermittelt und der Bürger angehört werden. Das Widerspruchsverfahren, mit dem bislang eine fehlende Anhörung ausgeglichen werden konnte, entfalle schließlich als Reparaturmöglichkeit für ein nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln. Erhalten bleibt es in NRW nur noch in Ausnahmefällen, wenn etwa Bundes- oder EU-Recht berührt sind oder bei der Bewertung beruflicher Leistungsprüfungen." (dpa)

Bürokratieabbau? Klingt eigentlich gut,
ist aber eine Mogelpackung!

NRW-" Bürokratieabbaugesetz II"
in Wirklichkeit ein Bürokratieschutzgesetz?!!

Vorbemerkungen:
Die einschneidenden Änderungen im Verhältnis von Staat und Bürger, die mit diesem Gesetz verbunden sind, kam wie ein Husarenstreich im Überrumpelungsmanöver. Keine öffentliche Diskussion vorher, nur die lapidare und beschönigende folgende Meldung 2 Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes. Alleine das zeigt ein gestörtes Verhältnis der Obrigkeit zu ihrem grundgesetzlich vorgegebenen Souverän. Dieses Gesetz greift fundamental in Bürgerrechte ein, weil es die meisten außergerichtlichen Verfahren mit einem Federstrich abschafft. Hauptbetroffene sind die Mittelschichten, von Eigenheimbesitzer bis zu kleinen und mittleren Betrieben. Dass sich eine CDU/FDP-Landesregierung dazu hergeben kann, zeigt, dass sie ihre eigenen Wähler genauso wenig im Sinn hatten wie ihr eigenes Programm!

Der siamesische Zwilling von Privatisierung aus dem Lehrbuch des Neoliberalismus heißt Deregulierung. Die CDU/FDP-Landesregierung NRW wird in wesentlichen Punkten von der FDP geschoben (siehe u.a. Änderung des § 109 Gemeindeordnung zur Beschränkung der wirtschaftl. Tätigkeit der Kommunen, sprich "Privat geht vor Staat"). Und die FDP versucht, ihre neoliberale Ideologie knallhart umzusetzen. Neustes Extrembeispiel: die als "Entbürokratisierung" beschönigte Abschaffung der meisten Widerspruchsverfahren gegen Gebühren und behördliche Verfügungen. Von der Öffentlichkeit unbeachtet trat dieser fundamentale Eingriff in das Verhältnis Bürger zur Bürokratie, z.T. auch innerhalb der Bürokratie selbst etwa für kommunale und Landesbeamte, am 1. Nov. in Kraft, also "rechtzeitig" vor den nächsten Gebührenerhöhungen.

Was hier nämlich als Bürokratieabbau verkauft werden soll, ist ein drastischer Abbau von Bürgerrechten und eine deutliche Bürokratiestärkung. Im Effekt wird die Schallgrenze für Bürgerbeschwerden ganz enorm nach oben gerückt. (zum Vergleich: weit über 600 Mülheimer Haushalte hatten gegen die Abwassergebühren 2006 Widerspruch eingelegt, aber nur ca. 60 legten Klage ein, obwohl die Widerspruchablehnung der Stadt bei niemanden die Gebühren nachvollziehbarer gemacht hatte!). Wenn jetzt im Januar neue Bescheide als reine Zahlungsaufforderung ins Haus flattern, auf denen wieder nichts erklärt oder begründet ist, müssten die Verbraucher auf Verdacht Klage einreichen oder aber grundsätzlich alles schlucken.

Nachdem in den letzten Jahren die Gerichtskosten bereits drastisch erhöht wurden, gehört schon eine gehörige Portion Unverfrorenheit dazu, die Beschneidung des Widerspruchsrechts als bessere Bürgerbeteiligung zu verkaufen. Das können wirklich nur ausgemachte Bürokraten so sehen! Glaubt  NRW-Innenminister (IM) Wolf wirklich, was er erzählt, so muss er reichlich naiv und weltfremd sein. Wenn aber nicht, so ist er ein IM Wolf im Schafspelz!

Gerade wegen der undurchschaubaren Konstruktionen durch die vielfältige Privatisierung der Daseinsvorsorge, aber auch durch die Ausgliederungen und Schattenhaushalte der Kommunen, ist der Bürger jetzt noch hilfloser bei Müll-, Straßenreinigungs-, Abwasser-, Kindergarten- bis Friedhofsgebühren. Und die Bürokraten in den Ämtern brauchen sich mit ihm nicht mehr herumzuplagen, sondern sie verweisen auf das Verwaltungsgericht.

Wie z.B. die Mülheimer Abwasserklagen zeigten, wird es dort erst richtig absurd, weil jeder nur einzeln klagen darf, alle (in den letzten Jahren explodierten!) Gerichtskosten vorstrecken muss und ein enorm hohes Anwaltskostenrisiko trägt. Das finanzielle Risiko übersteigt z.B. die Abwassergebührenerhöhung um ein Vielfaches! Dann ziehen sich die Verfahren über Jahre hin und ob das Verwaltungsgericht überhaupt die Gebührenkalkulation überprüfen will, steht in den Sternen oder ist von der Tagesform des Anwalts abhängig.

Und selbst wenn das Gericht dann feststellen sollte, dass die Gebührenkalkulation nicht rechtens ist, wird schnell ein Vergleich gemacht wie bei den Müllgebühren. Und wer nicht klagt, hat Pech gehabt, egal ob die Gebühren rechtens oder unrechtens sind! (vgl. Mülheimer Abwassergebührenerhöhung 2005, mehr s.u.)

Dieses sog. Bürokratieabbaugesetz soll das Gros der Bürger endgültig zu reinen Zahleseln machen, die gefälligst auch noch ruhig bleiben sollen.

Was in Wirklichkeit seit Jahren passiert, ist ein drastischer Abbau des Rechtsstaats zumindest für normale Bürger, die auch auf ihr Geld schauen müssen!

Zum Thema auch S. 4 des MBI-Faltblatts 11/07: Mülheim im Herbststurm? Von JSG-Skandal, Persilscheinen für die OB, Schattenhaushalten als tickende Zeitbomben und drohenden Gebührenerhöhungen ohne Widerspruchsrecht, nachzulesen als (162 KB)

“Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als (21 KB) - Telepolis 30.11.07

Sylvester 07: Das war 2007: Genial daneben, oder was? Privatisieren, deregulieren, chaotisieren: „Wir verstümmeln unsrer Oma ihren Rechtstaat“ und Mül- das Wühlheim mit Ruhr als Banania forever? als (46 KB)

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

30.7.08: Anwohner vom Nansenweg in Mülheim-Heißen sollten völlig absurde Straßenreinigungsgebühren für sog. Hinterliegergrundstücke (von der parallelen Velauer Str. aus) zahlen, und zwar rückwirkend ab 2004, wogegen sie aber keinen Widerspruch mehr einlegen konnten. Einige vom Nansenweg legten Klage ein und die Stadt machte einen Rückzieher, um nicht verurteilt zu werden, genau wie bei dem Unfug der Hinterliegergebühren am Nachbarsweg.  Um der Behördenwillkür nicht weiter Tür und Tor geöffnet zu lassen, fordern die MBI zuallererst die Rücknahme des bürgerfeindlichen Landesgesetzes mit dem irreführenden Namen "Bürokratieabbaugesetz II" warum!

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler".

 

9. November 2007, ein vielfacher deutscher Gedenktag

WAZ: "NRW-Bündnis weicht vom Koalitionsvertrag ab und verschiebt den Umbau der Landesbürokratie", vgl. auch WAZ-Kommentar unten: Titel: "Papiertiger"

Wie bitte? "Bürokratieabbau" im Husarenstreich, wenn es um Abbau der Bürgerrechte geht, und Bürokratieabbau ade, wenn es um Behörden geht?

Der selbsternannte Arbeiterführer Dr. J. Rüttgers (J.R.), daneben auch NRW-Ministerpräsident, fiel schon mehrfach auf durch den klitzekleinen Riesengegensatz zwischen Wort und Tat oder zwischen Propaganda und gegenteiliger Politik.

So hatte er messerscharf und richtig von den neoliberalen Lebenslügen fabuliert, um nur kurz später genau mit seinem Kabinett lupenreinste Neolib.-Gesetze zu verabschieden wie die Änderung des § 107 Gemeindeordnung, um die Privatisierung der gesamten Daseinsvorsorge zu beschleunigen!

Das mit dem Bürokratieabbau wird aber J.R.`s größtes Problem, weil es auch sein größtes Wahlversprechen war, die nach 40 Jahren SPD ausgeuferte NRW-Bürokratie und den damit verbundenen Filz zu entflechten. Im Koalitionsvertrag hatten FDP und CDU festgelegt: „Die Beschlüsse werden zügig gefasst. Ihre Umsetzung soll Mitte der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen sein. Dann sollen die Aufgaben von drei Regionalpräsidien wahrgenommen werden." Die demokratiefernen aufgeblähten Mittelbehörden wie RP und Landschaftsverbände wollte J.R. großmaulig abschaffen, genau wie Kollege Wulf das in Niedersachsen vorgemacht hatte. Die von den Toten (auch nach Möllemann) wieder erwachte NRW-FDP - seit Jahren klamm um Spitzenpöstchen - hatte der CDU den Kompromiss aufgezwungen: Nur noch 3 Präsidien statt heute 5 RPs+2 Landschaftsverbände.

Und nun verkündet der FDP-Innenminister bereits nach zweieinhalb Jahren: Vor 2012 wird daraus nix, die Mittelbürokratien bleiben bestehen bis auf alle Umweltkontrollbehörden, die gefälligst nur noch kommunal angesiedelt sein sollen.

Superduper: Da ist Arbeiterführer J.R. erneut den Neolibs voll auf den Leim gegangen. (Das neueste Buch von ihm trägt den Titel: " Die Marktwirtschaft muss sozial bleiben." Im nächsten wird er sicherlich die Ökologie entdecken)

Im folgenden nur einige Beispiele aus der Bilanz des Rüttgers-Kabinetts:

  • Neulich und sehr schnell nach der Regierungsbildung: Die landesweite Einführung von Studiengebühren (eben nicht NRW, sondern "die Marktwirtschaft muss sozial bleiben" (J.R. s.o.), oder?), genau das Gegenmittel gegen die OECD-Kritik am deutschen Bildungswesen, das sozial zu selektiv und damit kontraproduktiv sei
  • Auch neulich: Das neue NRW-Schulgesetz erzeugte viel Chaos, aber keinen Funken bessere Bildung
  • Auch neulich: Die Landesregierung macht Gesetze, um kommunale Betriebe gegenüber privaten zu benachteiligen, dafür aber werden parallel Oberbürgermeister/innen als Sonnenkönige/sunqueens gestärkt
  • Vor kurzem: NRW-KiBiz (Kinderbildungsgesetz) macht NRW zum bundesweiten Schlusslicht im Vorschulbereich
  • Letzte Woche: Die Landesregierung schafft das Widerspruchsrecht für Bürger bei Verwaltungsakten weitgehend ab (sog. "Bürokratieabbau II", s.o.)
  • Diese Woche: Der Landesregierung ist der Verwaltungsreform zu heikel (wirklicher Bürokratieabbau wird nix, siehe Anhang oder unten)
  • Entwickelt sich die Landesregierung zur Luftnummer oder steckt dahinter Methode? Die Antwort ist nebensächlich, schaut man sich die Ergebnisse an

Der Rüttgers-Club ist auch ohne den Chef eine Ansammlung von echten Nummern:

  • IM Wolf, ob im Schafs- oder im Faulpelz ist noch ungeklärt,
  • KiBiz-Laschet im Rückwärtsgang nach vorne,
  • Schulchaos nach dem Motto: "Eine Schwalbe macht noch keine Sommer" bzw. in Fußballdeutsch: "eine Sommer macht `ne Schwalbe, nur wo bleibt der Platzverweis",
  • Olli Wittke, Flugnarr mit Dauer-Amigo-Pannen,
  • Privatisierungs-Thoben im Kampf gegen die Energiemonopole voll auf RWE/Eon-Linie und immer noch mit Staatssekretär Dr. J. Skandalanz ("Baganz kanns"),
  • die glücklose Müller-Piepenkötter und die Siegburger Skandal-Knast-Realität,
  • Umweltschmutzminister Uhlenbrock abgetaucht und sprachlos bei soviel Klimaschock, Feinstaub und PFT
  • und als Krönung der Innovationsminister Pinkwarth, die sprühende Ideenfabrik mit der Ausstrahlung eines Stillebens von C.D. Friedrichs und immer knapp daneben etwa in der Hochschulpolitik

Kurzum: Arbeiterführer J.R. steht bereits nach etwas mehr als 2 Jahren vor einem Linssen-Gericht als Scherbenhaufen.

Würden dieser Landesregierung bis hierher Kopfnoten erteilt, läge ihr "Betragen" bei 4-, unter "Mitarbeit" stünde "Schwätzt zuviel ungefragt und macht die Hausaufgaben nicht" unter "Soziale Kompetenz" wäre angegeben "Trotz gegenteiligem Geschwätz meist asoziales Grundverhalten mit gestörtem Verhältnis zu öffentlichem Eigentum (Tendenz zur Verschenkung an Freunde)"

WAZ vom 9.11.07: KOMMENTAR Papiertiger

"So ist das, wenn man als Papiertiger landet. Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich viel vorgenommen mit der Verwaltungsstrukturreform: die Landschaftsverbände auflösen, und damit ein mächtiges Bürokratiedickicht durchforsten - prima; eigene Regierungspräsidien für das Ruhrgebiet, Rheinland und Westfalen - klingt gut. Die Koalition, vor allem die Union, hat den Widerstand völlig unterschätzt. Die anstehende neue Machtverteilung hat die ländlichen Ge­biete auf den Baum gejagt. Das Ruhrgebiet kann froh sein, dass wenigstens eine einheitliche Regionalplanung ab 2009 steht." tow

 

Mülheim, den 6.11.07

Düsseldorfer Reform als Mogelpackung?
"Bürokratieabbau II" im Husarenstreich bedeutet Abbau der Bürgerrechte und Schwächung der kommunalen Demokratie!

Wenn Anfang nächsten Jahres zehntausende Bescheide von unserer Stadt verschickt werden, sollten die Bürger auf der Hut sein, denn wer mit einem Bescheid der Stadt Mülheim nicht einverstanden ist, kann ab 1. November dagegen nicht mehr Widerspruch einlegen. Er muss stattdessen innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage einreichen. Dies sieht das von der Landesregierung erlassene "Bürokratieabbaugesetz II" vor, das auch für Landesbehörden gilt. Bei dem Namen "Bürokratieabbaugesetz" bleibt einem das erste Schmunzeln schnell im Halse stecken. Der drastische Abbau von Bürgerrechten quasi im Husarenstreich zum 1. Nov., ist eher ein Anschlag auf unsere Demokratie, die für die Bürger ganz überwiegend in den Kommunen stattfindet.

Gerade bei den Mülheimer Erfahrungen der letzten Zeit mit Abwasser-, Müll-, Hinterlieger- oder Kindergartengebühren wären ganz andere Reformen notwendig gewesen. Als z.B. die Abwassergebührenerhöhung zum Juli 2005 vom Gericht als generell unzulässig beurteilt wurde, erhielten nur die 12 Kläger Geld zurück, die anderen knapp 30.000 nicht, obwohl ausgeurteilt eine unrechtmäßige Erhöhung. So etwas fördert nicht gerade den Glauben der Bürger an Gerechtigkeit oder den Schutz des Bürgers vor Behördenwillkür! Auch Musterklagen sind nicht a priori möglich oder auch Sammelklagen, was sich gerade bei vielen kommunalen Gebühren anbieten würde.Zu dieser Gerechtiggkeitslücke hätte eine Landesregierung tätig werden müssen. Anstelle dessen hat das Gespann Rüttgers/Wolf diese Ungerechtigkeit noch vertieft, indem es allen, die aus vielerlei guten Gründen heraus nicht klagen wollen oder können, die Widerspruchsmöglichkeit nahm. Das öffnet einer tot geglaubten Behördenwillkür Tür und Tor und degradiert die Bürger zu Bittstellern.

Was nur hat die NRW-Landesregierung zu diesem bürgerfeindlichen Gesetz veranlasst? Benachteiligt werden vorrangig die Mittelschichten, die gerade CDU und FDP doch angeblich vertreten. Eigenheimbesitzer, kleine und mittlere Unternehmen etc. sind doch klassisches CDU-Klientel. Und gibt die FDP nicht immer vor, die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat besonders im Auge zu haben? IM Wolf als Minister für die Kommunen hat diesen einen Bärendienst erwiesen, insbesondere in Großstädten.

Für das Funktionieren der Kommunen kann sich diese Düsseldorfer "Reform" sehr bald als Mogelpackung herausstellen, wenn nämlich noch mehr (bzw. nur noch) vor dem abgehobenen und fernen Verwaltungsgericht über Anwälte ausgetragen wird, während das Gros der Bürger als Nicht-Kläger sich ungerecht behandelt fühlen muss. Etliche OBs und Dezernenten anderer Städte haben ihre Kritik an dem o.g. Gesetz bereits öffentlich kundgetan (u.a. Gelsenkirchens Baranowsky in WDR-Lokalzeit, als Video aufzurufen über (5,18 Min.).

Wie sehr das ganze eine Mogelpackung ist, zeigte die Meldung 1 Woche später vom 9.11.07 in der WAZ: "NRW-Bündnis weicht vom Koalitionsvertrag ab und verschiebt den Umbau der Landesbürokratie" und WAZ-Kommentar: "Papiertiger" Wie bitte? "Bürokratieabbau" im Husarenstreich, wenn es um Abbau der Bürgerrechte geht, und Bürokratieabbau ade, wenn es um Behörden geht? Rüttgers-Club als Luftnummernkönige oder als gefährliche Ausverkäufer? (weiter oben und von dem Link direkt erreichbar)

Die MBI wollen nun in einem ersten Fragenkatalog für den Mülheimer Hauptausschuss am 29. Nov. 07 wissen, wie die Mülheimer Verwaltung das einschätzt, was sie gedenkt zu tun, um die negativen Auswirkungen für die Bürger abzumildern und welche Möglichkeiten es gibt, dieses bürgerunfreundliche und demokratieschädigende Gesetz wieder rückgängig zu machen, direkt im Anschluss.

 

Mülheim, den 6. November 2007

Vorschlag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 22.11.07     TO öffentlich

Auswirkungen vom sog. „Bürokratieabbaugesetz II“ – Streichung der meisten Widerspruchsverfahren – für die Stadt Mülheim

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Bürokratieabbaugesetzes II zum 1. November 2007 werden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es bisher im Behördenverkehr gegeben hat. Mit diesem Beschluss von Landesregierung und Landtag können folglich Bürger und Bürgerinnen auch unserer Stadt gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, keinen Widerspruch mehr einlegen.

Wenn sie sich gegen einen solchen Bescheid wenden wollen, müssen sie - mit inzwischen recht hohem Aufwand an Kosten, Zeit und Energie verbunden - direkt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erheben.

Vor diesem Hintergrund möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Welche Verwaltungsakte, Ordnungsverfügungen, Genehmigungen, Gebühren- oder Steuerbescheide sind genau von dem neuen Landesgesetz betroffen?
  2. Wie viele Steuer- und Gebührenentscheide hat die Stadt Mülheim in 2007 erlassen? Wieviele weitere Ordnungsverfügungen bzw. Genehmigungen – etwa im Baubereich – hat die Stadt in 2007 erlassen, für die ab 1. Nov. das Widerspruchsverfahren entfällt?
  3. Wie hoch war die Anzahl der Widersprüche?
  4. In wie vielen Fällen wurde bislang dem Widerspruch stattgegeben bzw. der erlassenen Bescheid geändert?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig mit "Schätzbescheiden" zu verfahren?
  6. In welcher Größenordnung rechnet die Verwaltung mit einem Anstieg der Prozesszahlen?
  7. Wie gedenkt die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger über die neue Rechtslage zu informieren?
  8. Wie gedenkt die Verwaltung im Sinne einer bürgerfreundlichen Kommune vor Erlass eines Verwaltungsaktes gemeinsam mit den Betroffenen ein mögliches Klageverfahren zu vermeiden?
  9. Teilt die Verwaltungsspitze die MBI-Auffassung, dass die Widerspruchsverfahren insgesamt ein bewährtes vorgerichtliches Verfahren darstellten, das auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichte und eine Fehlerkorrektur schneller und wahrscheinlicher macht als die deutlich stärker verbürokratisierten Gerichtsverfahren?
    Teilt die Verwaltungsspitze außerdem die Auffassung, dass der Wegfall des Widerspruchsverfahrens als einschneidende Maßnahme im Verhältnis zwischen Staat und Bürger dem Vertrauen der Bürger gegenüber unserer Demokratie, insbesondere vor Ort, eher abträglich ist?
  10. Inwieweit wurden die Kommunen als die Hauptbetroffenen im Vorfeld des „Bürokratieabbaugesetzes II“ an der Meinungsbildung beteiligt? Wieso wurden die geplanten Änderungen nicht vor Inkrafttreten des Gesetzes auch in den Mülheimer Gremien vorgestellt und besprochen?
  11. Welche Möglichkeiten, Wege und Vorgaben gibt es, um ein Landesgesetz wie das „Bürokratieabbaugesetz II“ möglichst schnell wieder ganz oder teilweise rückgängig zu machen?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

   21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim. Leider wurde der Beitrag wegen der Finanzmarktturbulenzen erst mehrfach verschoben und dann noch gekürzt. So fiel auch der Beitrag mit einem MBI-Vertreter weg, in dem klar gemacht werden sollte, wie sich durch das sog. "Bürokratieabbaugesetz II", was Prof. Hufen von der Uni Mainz Etikettenschwindel nennt, auch das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden deutlich zu Ungunsten der Bürger verschlechtert hat. Sehr häufig werden Bürger, die sich beschweren oder nachfragen, nämlich nur noch abgebügelt. Wie sinnvoll das Widerspruchsverfahren war, brachte letztes Jahr eine MBI-Anfrage ans Licht, vgl. unten stehende MBI-Presseerklärung. Um nach 1 Jahr eine erste Bilanz zu ziehen, folgender MBI-Fragenkatalog:

Mülheim, den 27. Oktober 2008

Vorschlag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 20.11.08
TO öffentlich

Auswirkungen vom sog. „Bürokratieabbaugesetz II“ – Streichung der meisten Widerspruchsverfahren – im Bereich der Stadt Mülheim

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Bürokratieabbaugesetzes II zum 1. November 2007 wurden fast alle Widerspruchsverfahren abgeschafft, die es davor im Behördenverkehr gegeben hat. Mit diesem Beschluss von Landesregierung und Landtag können folglich Bürger und Bürgerinnen auch unserer Stadt gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, keinen Widerspruch mehr einlegen. Wenn sie sich gegen einen solchen Bescheid wenden wollen, müssen sie - mit inzwischen recht hohem Aufwand an Kosten, Zeit und Energie verbunden - direkt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erheben.

1 Jahr ist seit Inkrafttreten dieses sog. „Bürokratieabbaugesetzes II“, was Prof. Hufen von der Uni Mainz in einem Plusminus-Beitrag letzte Woche als Etikettenschwindel bezeichnete, jetzt vergangen. Deshalb möge die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorstellen und u.a. zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wie schätzt die Verwaltung insgesamt die Veränderungen durch den Wegfall des Widerspruchsrechtes ein?
  2. Wie viele Steuer- und Gebührenentscheide hat die Stadt Mülheim in 2008 erlassen?
  3. Wie hoch war die Anzahl der eingeleiteten Gerichtsverfahren?
  4. In wie vielen Fällen wurde 2008 bislang der erlassene Bescheid geändert? Wie oft dabei aufgrund von Gerichtsverfahren und wie oft aufgrund von Beschwerden oder Nachfragens der Bürger?
  5. Inwieweit haben sich Anzahl und Art von Beschwerden, schriftlich oder mündlich oder über die Bürgeragentur, nach Inkrafttreten des "Bürokratieabbaugesetzes II" geändert?
  6. Was hat die Verwaltung im Sinne einer bürgerfreundlichen Kommune bei Erlass eines Verwaltungsaktes getan, um gemeinsam mit den Betroffenen ein mögliches Klageverfahren zu vermeiden?
  7. Beabsichtigt die Stadt, zu Beginn nächsten Jahres transparentere und informativere Gebührenbescheide zu Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasser verschicken zu lassen, als dies im letzten Jan. geschah?
  8. Teilt die Verwaltungsspitze die Auffassung, dass der Wegfall des Widerspruchsverfahrens als einschneidende Maßnahme im Verhältnis zwischen Staat und Bürger dem Vertrauen der Bürger gegenüber unserer Demokratie, insbesondere vor Ort, eher abträglich war?
  9. Welche Möglichkeiten, Wege und Vorgaben gibt es, um ein Landesgesetz wie das „Bürokratieabbaugesetz II“ möglichst schnell wieder ganz oder teilweise rückgängig zu machen?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim. Leider wurde der Beitrag wegen der Finanzmarktturbulenzen erst mehrfach verschoben und dann noch gekürzt. So fiel auch der Beitrag mit einem MBI-Vertreter weg, in dem klar gemacht werden sollte, wie sich durch das sog. "Bürokratieabbaugesetz II", was Prof. Hufen von der Uni Mainz Etikettenschwindel nennt, auch das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden deutlich zu Ungunsten der Bürger verschlechtert hat. Sehr häufig werden Bürger, die sich beschweren oder nachfragen, nämlich nur noch abgebügelt. Wie sinnvoll das Widerspruchsverfahren war, brachte letztes Jahr eine MBI-Anfrage ans Licht, vgl. die folgende MBI-Presseerklärung

Mülheim, den 23. November 2007

"Bürokratieabbaugesetz II" bzw. Wegfall der Widerspruchsverfahren in NRW

3700 von 5000 Widersprüche führten 2007 in Mülheim zu Änderungen!
Die Mülheimer Erfahrungen zeigen:
Schwerer Fehler der Landesregierung, den sie unverzüglich rückgängig machen sollte.
Und IM Wolf genau wie FDP-Mangen verkündeten Blödsinn zur Rechtfertigung!

Zu den MBI-Fragen (s.o.) zum Abbau der Bürgerrechte , getarnt mit dem Titel "Bürokratieabbaugesetz II", hat die Verwaltung bereits erste Ergebnisse bekannt gegeben. Hier Auszüge davon:

"Grundsätzlich sind von dem neuen Landesgesetz alle Verwaltungsakte betroffen, die die Stadt Mülheim an der Ruhr erlässt, dies sind insbesondere Steuerbescheide (Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer), Gebührenbescheide (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung), Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide, Wohngeldbescheide, Elternbeitragsbescheide, Ordnungsverfügungen des Bürgeramtes und des Ordnungsamtes sowie Bescheide im Bereich des Brandschutzes, Krankentransports und Rettungsdienstes.

Ausgenommen sind im Bereich des Sozialrechtes insbesondere Hartz IV- Angelegenheiten sowie einzelne im Bürokratieabbaugesetz II gesondert genannte Fälle (im Bereich des Schulrechts, soweit die Verwaltungsakte von Schulen erlassen werden; im Ausbildungs-, Studien- und Graduiertenförderungsrecht sowie teilweise im Beamtenrecht).

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Jahr 2007 ca. 168.000 Steuer- Gebühren und Beitragsbescheide erlassen. Darüber hinaus wurden etwa 13.000 weitere Verwaltungsakte erlassen, für die ab 01.11.2007 das Widerspruchsverfahren wegfällt. In den Bereichen Baurecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht ist das Widerspruchsverfahren bereits seit dem 13.03.2007 entfallen. Im Bauordnungsamt ergehen durchschnittlich pro Jahr 1.500 - 1.800 Verwaltungsakte. Prognose für 2008: Ca. 180.000 Bescheide.

Es wurden in 2007 ca. 5.000 Widersprüche eingelegt. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Widerspruchsquote rd. 2,7 %.

Erfolgreich war der Widerspruch in ca. 3.700 Fällen. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Änderungsquote rd. 2,0 %. Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche erklärt sich insbesondere daraus, dass die den städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheiden zugrundeliegenden Grundlagenbescheide des Finanzamtes dort angegriffen und geändert werden. Die städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheide müssen dann als Folge der Änderung der Grundlagenbescheide des Finanzamtes geändert werden. Betroffen davon sind rd. 4.400 Widersprüche pro Jahr. Stattgegeben wird etwa in 3.500 Fällen.

Lässt man diese Fallgruppe der geänderten Grundlagenbescheide des Finanzamtes wegen fehlenden städtischen Einflusses außer Betracht, dann ändert die Stadt jährlich etwa 200 Bescheide im Widerspruchsverfahren. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Änderungsquote im Widerspruchsverfahren nur rd. 0,1 %."

Dr. Steinforts Quoten sind allerdings Unfug.

Sinnvoller ist es nämlich die Quote 3700 von 5000 zu betrachten, d.h. fast drei Viertel der Widersprüche waren erfolgreich, die meisten davon bei städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheiden ( 3500 von 4400 Widersprüchen erfolgreich). Bei den anderen 600 Widersprüchen führten 200 zu Änderungen. Eine wirklich hohe Quote und das Gegenteil von dem, was IM Wolf oder FDP-Mangen von sich gaben, vgl. dessen Zitat in der WAZ vor 1 Woche: "Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit." und die MBI-Replik: FDP verabschiedet sich als Bürgerrechtspartei!

Wenn man auch nur einen Teil der erfolgreichen Widersprüche jetzt vor Gericht schickt, so ist das eindeutig bürgerunfreundlich und bürokratischer! Nutznießer sind ausschließlich Anwälte wie Herr Mangen!

“Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als (21 KB) - Telepolis 30.11.07

Das war 2007: Genial daneben, oder was? Privatisieren, deregulieren, chaotisieren: „Wir verstümmeln unsrer Oma ihren Rechtstaat“ und Mül- das Wühlheim mit Ruhr als Banania forever? als (46 KB)

17.1.08: Die Gebührenbescheide der Stadt Mülheim sind wie Zahlungsbefehle wieder ohne jegliche Begründung! Rückt die Bananenrepublik näher? Von Transparenz und Bürgernähe jedenfalls meilenweit entfernt, im Gegenteil eher wie im preußischen Untertanenstaat!

21.10.08: Plusminus-Beitrag im ARD: "Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war ein schwerer Fehler". Beispiel Nansenweg in Mülheim.

 

Mülheim, den 18.11.07

Hat sich die FDP
als Bürgerrechtspartei verabschiedet?

Die CDU/FDP-Landesregierung hat zum 1. Nov. das Widerspruchsrecht für Bürger weitgehend abgeschafft. Sie nennt das irrigerweise "Bürokratieabbaugesetz II". Der lokale FDP-Politiker Mangen rechtfertigt diesen Abbau von Bürgerrechten in der WAZ vom 17. Nov. so: "Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit. Sie werden in der Praxis stereotyp beantwortet und überwiegend abgelehnt. (Das führe) zu Ermüdungseffekten zum Nachteil des Bürgers".  Was will uns der aufstrebende FDP-Nachwuchs und Rechtsanwalt Mangen damit sagen? Etwa, dass es ohnehin sinnlos ist, einer behördlichen Verfügung zu widersprechen, weil man davon nur müde wird? Oder dass die Bürger den Behörden zu viel Zeit kosten und wenn sie was wollen, sollen sie doch vor Gericht ziehen? Und wieso hinterfragt Herr Mangen nicht die "stereotype Praxis", die ja nur zeigt, dass die Bürger von den Behörden nicht ernst genug genommen werden!?

Als Rechtsanwalt kann Herr Mangen sich über das sog. "Bürokratieabbaugesetz II" sicherlich freuen, bringt es doch seinem Berufsstand mehr Klienten und das auch noch, nachdem Gerichts- und Anwaltsgebühren zuletzt drastisch gestiegen sind.  Als FDP-Politiker sollte er sich aber um die Glaubwürdigkeit seiner Partei sorgen. Gerade die FDP stellte sich doch häufig als Bürgerrechtspartei dar, die den Bürger mehr vor dem Staat und vor Behördenwillkür schützen will. Kaum ist sie mit an der Regierung, beschneidet sie die Bürgerrechte durch ihren Innenminister.

Und sie nennt das auch noch Bürokratieabbau, obwohl es im Ergebnis Bürokratieschutz bedeutet! Der Wegfall des Widerspruchsrechts ist ein massiver Eingriff in das Verhältnis zwischen Bürger und Behörden und ein Rückschritt in Richtung preußischer Obrigkeitsstaat! Es sind nur wenige, die sich der teuren Prozedur von höchst bürokratischen Verwaltungsgerichtsprozessen aussetzen können und wollen. Der ganz überwiegende Teil der Bürger kann also nur noch schweigend schlucken, was kommt und vor allem widerspruchslos zahlen.

Wenn Herr Mangen glaubt, " .. die jetzt schon bestehende Anhörungspflicht vor einem Bescheid würde in Zukunft ernster genommen und ... bürgerfreundlicher", so versucht er uns Sand in die Augen zu streuen. Warum sollte das irgendein Amt tun, wenn sie schon die Widersprüche laut Herrn Mangen meist stereotyp behandelten? Was haben wir alleine in Mülheim nicht schon alles erlebt bei Begründungen für Widerspruchsablehnungen bis hin zu absurden Streits über Pfennige oder nicht existente Verkehrsschilder. In Zukunft brauchen die Bürokraten keine schriftliche Begründung mehr zu geben. Wer halt nicht innerhalb von 4 Wochen vor Gericht zieht, hat alles anerkannt. Und die 10 oder 20% Widersprüche, die bisher zu Änderungen führten (man erinnere sich an zuletzt einige der eher absurden Hinterliegerbescheide), werden in Zukunft außergerichtlich viel seltener geklärt werden können.

Auch das Beispiel mit den ca. 75 Mülheimer Abwasserklagen von ca. 650 Widersprüchen gegen die Bescheide 2006 zeigt: Es wären ganz andere Reformen in Düsseldorf  notwendig gewesen als das "Bürokratieabbaugesetz II", das eben nur Bürgerrechte massiv beschneidet.

  1. Sammel- und Musterklagen vor allem bei Gebührenfragen müssen überhaupt erst möglich gemacht werden. Das jetzt herrschende Gerichtswesen mit vielen parallelen Klagen zur gleichen Sache ist nicht nur babylonisch, es ist auch eine ungeheure Geld- und Resourcenverschwendung.
  2. Verwaltungsgerichtsverfahren müssen wieder bedeutend billiger und einfacher gemacht werden, damit der ursprüngliche Sinn, dem Bürger erschwinglichen Rechtschutz vor willkürlichem und zu bürokratischem Verwaltungshandeln zu geben, wieder erreicht wird. Das, was in den letzten Jahren zu Ungunsten der Bürger geändert wurde, kann nur als Abschreckungsmaßnahmen angesehen werden. Heute betragen alleine die Gerichtsgebühren z.B. bei einem Streitwert bis 300 Euro bereits 75 Euro in Vorkasse, die Kosten des eigenen Anwalts mind. 150 Euro, meist über 200. Verliert man, kommen noch die Anwaltskosten der Gegenseite dazu. Wie hoch das Gericht den Streitwert festsetzt, ist seit einiger Zeit häufig Glücksache, kann aber das Kostenrisiko sehr hoch schrauben. So kostete das Verfahren zur Zulässigkeit des Bürgerentscheids zu Ruhrbania, die bekanntlich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf aus eher politischen Gründen abgelehnt wurde, schließlich über 3000 Euro. Früher waren solche Verfahren viel, viel billiger und das war auch so gewollt!
  3. Es muss gesetzlich sicher gestellt werden, dass gleiches Recht bzw. Unrecht für alle gilt. Wenn eine Kommune Gebühren gerichtlich ausgeurteilt zu Unrecht erhoben hat, muss das für alle Gebührenzahler angewandt werden.
  4. Ein vorgerichtliches verbindliches Verfahren, wie es das bisherige Widerspruchsrecht darstellte, muss zwingend zur Entlastung der Verwaltungsgerichte existieren. Dass man dafür auf die unterschiedlichen Bereiche bezogen jeweils Reformen und Effektivierungen hätte ausarbeiten müssen, liegt auf der Hand.

Unterschiedliche Bereiche wie z.B. Müllgebühren, Baugenehmigungen, Beamtenrecht oder Ordnugsverfügungen kann man nicht einfach über einen Kamm scheren, wenn man sich Gedanken über außergerichtliche Verfahren oder Möglichkeiten macht. Die Landesregierung hat das aber getan und damit bildlich nicht nur ein Kind, sondern gleich viele mit dem Bade ausgeschüttet, ohne auch nur daran zu denken, wie ein Ersatz aussehen könnte. Wer außergerichtliche Einigung aber vom Godwill der Behörden abhängig macht, der hat die Position der Behörden (sprich Bürokratie) deutlich gestärkt. Wer die Bürger nur auf die Verwaltungsgerichte verweist, baut dort neue zusätzliche Bürokratien auf, die noch weiter weg von den Bürgern sind.

Kurzum: Mit dem sog. "Bürokratieabbaugesetz II" ist vernünftig kein Staat zu machen, schon gar keiner im Sinne der Bürger!

 

Auf was sich der Husarenstreich der "Deregulierer" aus Düsseldorf alleine in Mülheim alles bezieht, wird im folgenden in loser Reihenfolge dokumentiert

Mülheim, 1. November 2007, Beginn von "Bürokratieabbau II"

Drohen erneut Gebührenerhöhungen in Mülheim?

Am 13. Nov. ist Umweltausschuss der Stadt Mülheim. Auf der Tagesordnung stehen die Punkte

  • Gebührenerhöhung Abwasser
  • Gebührenerhöhung Straßenreinigung
  • Gebührenerhöhung Müllabfuhr

Unterlagen wurden bisher noch nicht verschickt. Wie so oft werden die wohl erst kurz vor der Sitzung zugestellt. Wie sollen sich die politischen Vertreter intensiv mit den komplizierten Berechnungen bei Gebührenerhöhungen befassen?

Der Gerichtstermin zu den Abwasserklagen gegen die Mülheimer Gebühren 2006(!) wurde vom 8.11. auf den 21.11. verschoben. Verhandlungsbeginn um 11 Uhr in Sitzungssaal III, Raum 240 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39

Wie verheerend der Wegfall des Widerspruchsrechts in NRW ab 1. Nov. (sog. "Bürokratieabbau" zur Bürokratiestärkung!) sich auswirkt, macht das deutlich. Die Rechtmäßigkeit der Abwassergebühren 2006 ist noch nicht geklärt, da kommen bereits die Erhöhungen 2008. Wer nicht sofort bei Gericht klagt, hat alles akzeptiert, auch für die Jahre vorher. Und wenn das Gericht feststellt, dass bereits die Gebühren 2006 nicht rechtens waren, bekommen eine Handvoll Kläger Geld zurück und alle anderen schauen in die Röhre. (So wie 2005, als das Gericht die Unrechtmäßigkeit der Gebührenerhöhung für Abwasser mitten im Jahr feststellte, aber nur 11 Kläger ihr Geld erhielten, ebenso als das Gericht im Aug. 2007 feststellte, dass die Müllgebühren seit der MEG-Privatisierung in 2000 alle nicht korrekt berechnet sind: 12 Kläger erhielten die Hälfte ihrer 2006-Gebühren zurück)

Und ab jetzt braucht die Stadt sich mit Ein- und Widersprüchen nicht mehr zu befassen, weil es kein Widerspruchsverfahren mehr gibt.

So geht den Bürgern jegliches Gerechtigkeitsgefühl verloren und die Demokratie bleibt endgültig auf der Strecke.

9. November 07

Geplante Gebührenänderungen 2008 für Mülheim: Vorlagen für den Umweltausschuss am Dienstag kamen per mails nach 15.30 am Freitag,15 verschiedene Papiere mit 24 Seiten.

  • Anhebung der Gebührensätze für Müllabfuhr für das Jahr 2008 um 17,675%
  • Anhebung der Gebührensätze für Straßenreinigung für 2008 um rd. 15,4 %
  • Senkung der Abwasserbeseitigungsgebühren für 2008 um durchschnittlich 4,1%

Schamlose Abzocke oder berechtigtes Nachholbedürfnis?

Demnächst blüht zu Kindergartengebühren übrigens das gleiche, denn überschuldete Städte wie Mülheim müssen die KiBiz-Kürzungen an die Eltern weitergeben. Bei Anliegergebühren für Straßensanierung gilt das gleiche (vgl. das unsägliche Beispiel Semmelweisstr.)

Wenn der Gebührenzahler als einzelner genug Geld und Nerven hat, kann er ja zum Verwaltungsgericht, aber dafür muss er erst einmal kräftig per Vorkasse zahlen. Ob er dort überhaupt Gehör bekommt, steht ohnehin in den Sternen.

Nicht sehr viel anders geht es in jeder Bananerepublik zu, wo Willkür und Abzocke den Alltag bestimmen!

13.12.07: Das fürchterliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Vortag zu den Abwassergebühren 2006(!) hat die Bürokraten ermutigt. Der Rat der Stadt bzw. SPD+CDU beschließen saftige Gebührenerhöhungen auch ohne nachvollziehbare Berechnungen und lehnt transparente Bescheide mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP ab bei grüner Teilenthaltung. Und die gewählten Volksvertreter wollen nur abnicken oder werden zynisch wie SPD-Ratsherr Braun: “99% der Bevölkerung finden die Gebührenerhöhung richtig und das 1% ist von der MBI aufgehetzt“, meinte er sinngemäß. Ho, ha, he, das ist nicht o.k.! Auch zur Frage der Senkung der Abwassergebühren versuchte SPD-Braun, sich vor die Verwaltung zu stellen. Der Überschuss 2005 sei nur ein einmaliger Vorgang gewesen, die MBI-Rechnungen unmöglich usw. bla, bla, bla. Anstatt richtige Jahresergebnisse zu verlangen! Kein Ruhmesblatt für die Demokratie, insbesondere nach dem unsäglichen Wegfall des Widerspruchsrechts durch die Landesregierung! Dazu auch: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft - und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren - Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM, als (21 KB) oder direkt bei Telepolis

 

Mülheim, den 3.12.09

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 17.12.09    TO öffentlich

Betr.: Autokralle bei säumigen Zahlungen

Der Rat der Stadt möge beschließen:

    1. Der Rat der Stadt lehnt die Einführung der Parkkralle für säumige Zahler ab und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme zur Geldeintreibung nicht einzusetzen.

Sofern der Rat diesen Antrag unter 1. mehrheitlich nicht befürwortet, möge er folgendes beschließen

    2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 4. März 2010 einen beschlussfähigen Kriterienkatalog für die Anwendung der Parkkralle in Mülheim vorzulegen. Darin soll auch enthalten sein, welche Stelle bzw. Person jeweils die letztendliche Entscheidung zum Einsatz der Autokralle fällt. Bis dahin verzichtet die Verwaltung auf den Einsatz.

    3. Die Verwaltung gibt einmal pro Jahr im Hauptausschuss einen Bericht über den Einsatz der Autokralle in Mülheim: Anzahl der Einsätze, Art der säumigen Zahlungen, Reaktionen usw.

Begründung

Vor 2 Jahren hat die Landesregierung den Bürgern in fast allen Bereichen das Widerspruchsrecht genommen (s.o.). Dabei hatten im Jahr davor 3700 von 5000 Widersprüchen in Mülheim zu Änderungen der Bescheide geführt.

Diese eindeutige Beschneidung der Bürgerrechte, mit dem irreführenden Titel „Bürokratieabbau“ belegt, hat die Stellung der Verwaltung gegenüber den Bürger deutlich gestärkt. In vielen Fällen wird nur noch auf den Gerichtsweg verwiesen, wenn ein Bürger mit einem Bescheid nicht einverstanden ist oder ihn nicht nachvollziehen kann. Der/die jeweilige Sachbearbeiter/in braucht sich mit den Fragen oder Beschwerden der Bürger nicht mehr auseinanderzusetzen, wenn er nicht will.

Fast folgerichtig gehen nun die Behörden vielerorts zum nächsten Schritt über, der Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen. So auch in Mülheim ab dem 1.12.09, und zwar ohne jegliche vorherige Beratung in einem demokratischen Gremium. Weil das Auto bekanntlich bei vielen Deutschen immer noch das liebste Kind ist, bietet sich dabei die Autokralle an, um säumige Zahler am empfindlichsten zu treffen. Weil viele auf ihr Auto angewiesen sind, ist die Kralle auch sehr erfolgversprechend. Die Beschneidung der Mobilität ist in heutigen Zeiten aber häufig existenziell, ob zur Arbeit oder z.T. auch zum Einkaufen, so dass die Autokralle eine direkte Nötigung und Bedrohung darstellen kann, weil sie massive Auswirkungen haben kann, die dann weitaus bedeutender sind als z.B. säumige 50 Euro.

Allerdings beinhaltet die Autokralle auch massive Nachteile.

  1. Sie ist selektiv und widerspricht dem grundgesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgebot, weil sie bei nicht-Autobesitzern überhaupt nicht und bei Garagenparkern nur schwerlich eingesetzt werden kann, es sei denn, die Verwaltung bespitzelt letzere, um das Auto woanders zu erwischen oder sie setzt gezielt auf Denunziantentum.
  2. Es ist unangemessen, säumigen Zahlern das Auto stillzulegen, wenn die ursprüngliche Zahlung mit der Benutzung des Autos überhaupt nicht im Zusammenhang steht, etwa um Abwassergebühren o.ä. einzutreiben.
  3. Die Autokralle ist eine Form von modernem Pranger, was an sich bereits bedenklich ist und automatisch auch zu unverhältnismäßigen Einzelfällen führen muss.
  4. Es gibt genügend andere Möglichkeiten bis hin zur Kontopfändung, um säumige Gelder einzutreiben. Das hat bisher im wesentlichen gut funktioniert.
  5. Notorisch säumige Zahler werden ohnehin leicht auch Wege finden, der angedrohten Kralle zu entgehen, siehe 1..

Kurzum: Die Autokralle ist unverhältnismäßig, unnötig und nicht gerecht zu handhaben. Sie verschlechtert das demokratische Klima in der Stadt, weil sie der Verwaltung, die eigentlich doch öffentlicher Dienst sein soll, ohne wirkliche Not ein scharfes Instrument an die Hand gibt.

Sollte der Rat der grundsätzlichen Nichteinführung der Autokralle nicht zustimmen, so sollte er sich zumindest aber die Kontrolle beim Einsatz absichern, etwa in Form der Anträge 2. und 3. oben. Ohne klar definierte Kriterien und Kontrollmöglichkeiten ist der willkürliche Einsatz nicht auszuschließen, in leicht vorstellbaren Beispielen sogar automatisch.

Ob sie nun den Einsatz der Autokralle kontrollieren wollen oder aber glauben, dies sei lediglich laufendes Geschäft der Verwaltung, die gewählten Volksvertreter werden mit den Folgen ohnehin konfrontiert, wenn Bürger sich ungerechtfertigt, willkürlich oder unverhältnismäßig behandelt fühlen.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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