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auf dieser Seite

  • Brief an RP Büssow mit der Bitte, die Angelegenheit Beschluss und Beschlussrücknahme der BV 1 zur Semmelweisstraße zu überprüfen und ggfs. einzugreifen, direkt hinter den folgenden Meldungen
  • Flugblatt an die Anwohner der Semmelweisstraße: Der "Fall" Semmelweisstraße - mehr als ein Kavaliersdelikt! Sie als Bürger sind zu Recht sauer und die Demokratie hat Schaden erlitten.

30.6.06: Bürger Hesselmann erhielt nun folgende schriftliche Antwort von der Bürgeragentur zum Thema Semmelweisstraße: “Die Verwaltung wird den Beschluss der Bezirksvertretung 1 wie beschlossen ausführen.“ Na endlich! Das hätte man auch früher und einfacher haben können!Die OB hat also klugerweise darauf verzichtet, auch noch, wie von der Rechtsabteilung vorgeschlagen, den RP anzurufen, nachdem im Rat selbst die eigene SPD ihr in der Posse nicht mehr folgen konnte. Na endlich! Das hätte man auch früher und einfacher haben können! Kein Ruhmesblatt insbesondere für Rechtsamt und -dezernat! mehr zum "Fall" Semmelweisstraße und den zugehörigen MBI-Anträgen
11.2.06: Die Anwohner der Semmelweisstraße haben sich von einer namhaften Essener Anwaltskanzlei ein Rechtsgutachten erstellen lassen zur Frage der BV 1-Entscheidung vor und zurück zur Erneuerung der Straße. Das Gutachten beleuchtet die Angelegenheit von allen nur erdenklichen Seiten und kommt zu dem eindeutigen Schluss: "Die BV hat bei der Beschlussfassung über Straßenbaumaßnahmen nicht nur über das "Ob", sondern auch über das "Wie" zu entscheiden. ... auch in Bezug auf technische Fragen ein weiterer Ermessensspielraum, ... eingeschränkt durch die gesetzliche Verpflichtung ... für die "regelmäßigen Verkehrsbedürfnisse" geeigneten Zustand zu halten. .... Dass die geplante Erneuerung der Asphaltdecke dem äußerst geringen Anliegerverkehr auf der Semmelweisstraße offensichtlich nicht standhalten könnte, ist von der Verwaltung nicht belegt. Aus dem Gutachten von Prof. Dr. Dillmann ergibt sich das Gegenteil. Angesichts der Sachlage besteht kein Anlass zur Annahme, dass der Beschluss vom 12.12.2005 rechtswidrig war. Eine Beanstandung wäre unbegründet gewesen."

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Mülheim, den 4.2.06

An den Regierungspräsidenten Herrn Dr. Büssow
Cecilienallee 2
40408 Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Dr. Büssow,

wir möchten Sie als Kommunalaufsichtsbehörde hiermit aufmerksam machen auf einen Vorgang in unserer Stadt, der die betroffenen und viele andere Bürger sehr empört hat und der dem Ansehen unserer Demokratie einen deutlichen Schaden zufügen wird, wenn er nicht korrigiert wird. Wir bitten Sie, die Angelegenheit zu überprüfen und ggfs. einzugreifen.

Der Sachverhalt:

  • Am 12.12.05 beschloss die Bezirksvertretung 1, dass in der Semmelweisstraße nur ein Deckenüberzug gemacht werden solle und sie lehnte mehrheitlich den Verwaltungsvorschlag ab, der eine aufwendige Neuherstellung der Straße vorsah.
  • Am 21.01.06 erhielten die Bezirksvertreter/innen die Beratungsunterlage V 06/0069-01 "Beratungsunterlage zu TOP 12 der BV 1 am 23.1.06 - Erneuerung der Semmelweisstraße, Beschluss der BV 1 vom 12.12.2005" per Post nach Hause. Darin enthalten Anlage 2, das Schreiben des Rechtsamts an das Tiefbauamt vom 19.1.06 "Beanstandung eines Beschlusses der BV 1 vom 12.12.2005", in dem behauptet wird, der BV-Beschluss verstoße gegen geltendes Recht und sei daher zu beanstanden. 
  • am 23.1.06 kippte die BV 1 ihren eigenen Beschluss vom Dezember, nachdem die Verwaltung mit Beanstandung gedroht hatte.

Da sich zwischen dem 12.12.05 und dem 19.1.06 an der Sach- und Kenntnislage nichts geändert hat, stellen sich aus unserer Sicht folgende Fragen:

    1. Wenn die Verwaltung in dem BV-Beschluss einen Rechtsverstoß sah, hätte der Beschluss unverzüglich im Dezember beanstandet werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Warum nicht?

    2. Die Verwaltung hat anstelle dessen den Anschein erweckt, als werde sie beanstanden (obwohl die Fristen lange verstrichen waren) und mit der bloßen Androhung die BV-Vertreter zu einer Entscheidung gedrängt. Dabei hatten diese nicht einmal die Minimalzeit von 3 Tagen, um die Verwaltungsvorlage zu überprüfen! Zudem ist es von Samstag auf Montag kaum möglich, sich kundig zu machen, ob man mit einem Beschluss im Dezember Gesetzesverstoß begangen hat! 

Der Verdacht liegt nahe, dass die Verwaltung hier unerlaubt versucht hat, die gewählten Bezirksvertreter unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter Druck zu setzen und mit bedenklichen Methoden genötigt hat, eine Entscheidung zu fällen, die sie nicht einmal nachprüfen konnten.

Wir bitten Sie deshalb zu überprüfen und uns möglichst bald mitzuteilen, ob der BV-Beschluss von Jan., den Dez.-Beschluss aufzuheben, unter den Umständen überhaupt als gültig angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Sehr geehrte Anwohner/innen der Semmelweisstraße,

wir sind der Überzeugung, dass die Art und Weise, wie mit Ihnen bzw. Ihren Interessen seit Monaten umgegangen wird, eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist. Deshalb wenden wir uns noch einmal an Sie.

Wir sind auch überzeugt, dass der letzte Beschluss der BV 1 zur Semmelweisstraße, nämlich den Beschluss aus der Sitzung davor wieder aufzuheben, nicht in Ordnung war und unter nicht regulären Umständen gefasst wurde. Wir werden deshalb die Aufsichtsbehörde (RP Düsseldorf) auffordern zu überprüfen, ob das so zulässig war. Da erfahrungsgemäß diese Kontrollbehörde mit der Stadt Mülheim sehr „großzügig“ umgeht, wäre es sinnvoll, wenn auch der/die eine oder andere von Ihnen ebenfalls den RP einschalten würden.

Für die MBI: A. Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1
                      L. Reinhard,   MBI- Fraktionsvorsitzender im Rat

Der "Fall" Semmelweisstraße - mehr als ein Kavaliersdelikt!

  • Am 12.12.05 beschloss die BV 1, dass in der Semmelweisstraße nur ein Deckenüberzug gemacht werden solle.
  • Am 21.01.06 erhielten die Bezirksvertreter/innen die Beratungsunterlage V 06/0069-01 "Beratungsunterlage zu TOP 12 der BV 1 am 23.1.06 - Erneuerung der Semmelweisstraße, Beschluss der BV 1 vom 12.12.2005" per Post nach Hause. Darin enthalten Anlage 2, das Schreiben des Rechtsamts an das Tiefbauamt vom 19.1.06 "Beanstandung eines Beschlusses der BV 1 vom 12.12.2005", in dem behauptet wird, der BV-Beschluss verstoße gegen geltendes Recht und sei daher zu beanstanden. 
  • am 23.1.06 kippte die BV 1 ihren eigenen Beschluss vom Dezember, nachdem die Verwaltung mit Beanstandung gedroht hatte.

§ 37 (6) der Gemeindeordnung für das Land NRW lautet:

"Der Oberbürgermeister oder der Bezirksvorsteher können einem Beschluss der Bezirksvertretung spätestens am 4. Tag nach der Beschlussfassung unter schriftlicher Begründung widersprechen, wenn sie der Auffassung sind, dass der Beschluss das Wohl der Stadt gefährdet. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung der Bezirksvertretung, die frühestens am dritten Tag und spätestens drei Wochen nach dem Widerspruch stattzufinden hat, erneut zu beschließen. Verbleibt die Bezirksvertretung bei ihrem Beschluss, so entscheidet der Rat endgültig, wenn der Widersprechende das verlangt. Im übrigen gilt § 54 Abs. 3 entsprechend."

In § 54 Abs. 3 steht:

"Verletzt der Beschluss eines Ausschusses .... das geltende Recht, so findet Absatz 2 Satz 1 bis 3 entsprechende Anwendung.

Abs.2 Satz 1 bis 3 besagt:

"Verletzt ein Beschluss des Rates das geltende Recht, so hat der Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Sie ist schriftlich in Form einer begründeten Darlegung dem Rat mitzuteilen"

Für den "Fall" Semmelweisstraße bedeutet das:

Da sich zwischen dem 12.12.05 und dem 19.1.06 an der Sachlage nichts geändert hat, muss man folgendes feststellen:

  1. Wenn die Verwaltung in dem BV-Beschluss einen Rechtsverstoß sah, hätte der Beschluss unverzüglich im Dezember beanstandet werden müssen. Dies ist nicht geschehen.
  2. Die Verwaltung hat anstelle dessen den Anschein erweckt, als werde sie beanstanden (obwohl die Fristen lange verstrichen waren) und mit der bloßen Androhung die BV-Vertreter zu einer Entscheidung genötigt. Dabei hatten diese nicht einmal die Minimalzeit von 3 Tagen (s.o. § 37), um die Verwaltungsvorlage zu überprüfen! Zudem ist es von Samstag auf Montag kaum möglich, sich kundig zu machen, ob man mit einem Beschluss im Dezember Gesetzesverstoß begangen hat!

Oder anders ausgedrückt:

Der Verdacht liegt nahe, dass die Verwaltung hier unerlaubt versucht hat, die gewählten Bezirksvertreter unter Vortäuschung falscher Tatsachen unter Druck zu setzen und mit bedenklichen Methoden genötigt hat, eine Entscheidung zu fällen, die sie nicht einmal überprüfen konnten.

Eine Beanstandung des BV-Beschlusses vom Dez. hätte wahrscheinlich bereits einer Überprüfung durch den RP kaum standgehalten, geschweige denn vor Gericht. Wenn der Verwaltung das klar war - was zu vermuten ist, weil über 1 Monat lang nichts passierte - dann ist das ganze unerlaubte Taktieren als vorsätzlich zu werten.

Es ist aber nicht alltäglich und auch kein Kavaliersdelikt, Beschlüsse aus demokratisch gewählten Gremien zu beanstanden oder nicht anzuerkennen. Schließlich wird die Verwaltung als "öffentlicher Dienst" genau dafür bezahlt, um diese Beschlüsse auszuführen, nicht um sie zu torpedieren.

Ergebnis des ganzen unwürdigen Hick-Hacks um die Semmelweisstraße:

Die BV hat sich ohne Not blamiert, denn man hat sich zum Hampelmann bzw. -frau machen lassen, so als hätte man im Dezember nicht gewusst, worüber abgestimmt wurde.

Sie als Bürger sind zu Recht sauer und die Demokratie hat Schaden erlitten.