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zur Posse Lankermann+Friedhofstr. sowie “Schandmauer” Heimaterde (jeweils per Link direkt zu erreichen)
Offener
Brief an OB Baganz vom 13.10.00 zum Vorgehen der Bauverwaltung
gegen sogenannte "illegale Betriebe" in Speldorf
Brief an Baganz vom 20.8.02 mit der Bitte um sofortiges Einschreiten
gegen die “wildwestartigen” Vorgänge
erneutes Schreiben vom 5.9.02 an OB Baganz mit der Aufforderung zum Einschreiten
im Sinne der Gerichtsentscheidungen (unbeantwortet gebliebenen) und
Schreiben an die neue OB Mühlenfeld zu Lankermanns Kübelposse und zur “Schandmauer in der Heimaterde”
vom 9.7.03
erneutes Schreiben vom 19.8.03 an OB Mühlenfeld nach der “Nicht-Antwort” der Verwaltung
nach einem Lankermann-bedingten Unfall:
Aufforderung vom 4.10.03 an OB Mühlenfeld zum sofortigen Handeln
mehr zu Lankermann
Possenserie auf der Friedhofstraße?
Anfragen zu den div. Possen MBI-Flugblatt
einige Ereignisse zu Lankermann, chronologisch geordnet 25.7.05: Ein lesenswertes Urteil zu Lankermanns Klage gegen die MBI . Kein
“Possenkönig“, aber eine “lebensgefährliche Posse Lankermann“, von dem behauptet werden kann, “er terrorisiere das Viertel“, aber nicht, dass seine “Beziehungen zum Bauordnungsamt Ungesetzlichkeiten gedeckt
hätten“.23.11.04: "Güteverhandlung mit mündlicher Verhandlung" am Amtsgericht Mülheim in der Sache Lankermann gegen MBI-Vorstand. Klage wurde eingereicht vor über 1 Jahr beim Landgericht, das
die Klage aber an das Amtsgericht verwies, denn der Streitwert war zu hoch beantragt. Dort sollte im Feb.
Verhandlungstermin sein, doch der wurde erst von Lankermanns Anwälten verschieben lassen, der neue Termin dann am Tag zuvor aufheben lassen, weil sie erst zum Schiedsmann wollten. Ende April
Schiedsmanntermin, nur mit den Anwälten, logischerweise ohne Einigung. Dann Angebot der L.-Anwälte, sich "gütlich" zu einigen, logischerweise ohne Reaktion. Dann Antrag beim
Amtsgericht im Juli auf "Gütetermin". Und siehe da: in der Woche nach den Kommunalwahlen die persönliche Ladung an alle MBI-Vorstandsmitglieder einzeln bei Androhung von Zwangsgeld bei
Nicht-Erscheinen. Auch bei der Güteverhandlung keine Einigung.15.11.04: Die verschobene MBI-Anfrage vom Juni(!) zu
ungeregelte Speldorfer Geschichten, hier Lankermann und Agustini, wird endlich in der BV 3 behandelt. 1. Tags
zuvor gab es einen erneuten Ortstermin auf dem Lärmschutzwall vor Agustini (Heerstr./Emmericher Str./gegenüber der Eltener Str.) und siehe da: die Stadt stellte wiederum fest, dass sich Agustini noch mehr
städtischen Boden angeeignet hat, vorne als Verkaufsfläche und hinter dem illegalen Tor als Abstellplatz für Schrottautos, Verkaufswagen und nun auch noch ein wrackes Feuerwehrauto o.ä.. Nun soll eine Klage
eingereicht werden. Toll! 2. Lankermann sei zur Entfernung der Blumenkübel aufgefordert worden, doch dieser Verwaltungsakt sei noch nicht rechtskräftig. Die Akten lägen beim RP und überhaupt ....
Peinlich, peinlich19.6.04: Vorschlag für den Planungsausschuss am 6.7.04: ungeregelte Speldorfer Geschichten
, hier Lankermann und Agustini und wie Kleinfürsten a la Wiechering und Sander
Spaß an Willkür bekamen und das ganze zur Lachnummer verkam! 18.11.03: Die BV 3 beschloss gestern einstimmig, dass die Blumenkübel vor Lankermann auf der Friedhofstr . entfernt werden müssen. MBI-Presseerklärung dazu: “Die Kübel müssen weg, doch das reicht nicht!
MBI fordern OB Mühlenfeld auf, nicht weiter die Augen zu verschließen und einzugreifen gegen das Dauerärgernis!”15.11.03: Lankermann hat Unterlassungsklage beim Landgericht Duisburg gegen die MBI-Vorständler eingereicht, weil er auf den MBI-Internetseiten u.a. als Possenkönig bezeichnet wurde. Als
Folge von OB Mühlenfelds monatelanger und der jahrelangen Untätigkeit der zuständigen Dezernentin Sander sollen nun die MBI büßen? Der Rechtstaat scheint in Mülheim auf den Kopf gestellt!!!! Das Landgericht
verwies die Klage erst einmal an das Amtsgericht Mülheim! 14.10.03: Planungsausschuss und eine MBI-Anfrage zu Konsequenzen aus dem Lankermann-bedingten Unfall
auf der Friedhofstr.. Wie der Zufall es will, fand dort heute morgen die Ortsbesichtung der BV 3 mit der Verwaltung statt! Und siehe da: Tiefbauamtsleiter Kerlisch verkündete auf die MBI-Anfrage:
Die Kübel vor Lankermann kommen weg! Zwar noch keine richtige Lösung, aber immerhin! Frau Mühlenfeld hat übrigens immer noch nicht geantwortet
und die zuständige hochbezahlte Dezernentin Sander hat noch nie ein Wort zu Lankermanns Possen gesagt!4.10.03: Am Mo. verschob die BV 3 noch einmal feige auf SPD-Antrag hin eine Entscheidung zu
Lankermanns Gekübel. Am Do. kam es zu einem Unfall

vor dem Hause Lankermann, Friedhofstr., 80-Jährige vom PKW erfasst, weil sie hinter einem der dort abgestellten Transporter der Fa.
Lankermann hervorkam. Zum Glück nur Verletzungen am Schiebein. Dennoch: der Unfall war nicht überraschend. Die jahrelange Duldung des Günstlings muss beendet werden. MBI:
“Es reicht! Schluss mit der lebensgefährlichen Posse Lankermann jetzt!”
1.10.03: Pressemitteilung: Lankermann-Saga als Endlos-Posse? oder: Wie sich eine Stadt zum Gespött macht!? “MBI fordern eine Lösung
für das Parkproblem auf der Friedhofstraße, um immer neuen Schabernack wie die Blumenkübel o.ä. endgültig ad acta legen zu können!”12.8.03: Antwort von OB Mühlenfeld zum MBI-Schreiben vom 9.7.03: “Frau Mühlenfeld, greifen Sie ein! Sie sind im Wort!” (s.u.). Nicht
die zuständige Dezernentin Sander, sondern der davor zuständige und von Baganz zu Gunsten von Sander degradierte Steinfort schreibt
unter dem Briefkopf des Bauordnungsamts!!?? “Natürlich” ist alles rechtens, bla, bla.. Doch für Frau Mühlenfeld wird das die Nagelprobe,
denn sie muss in beiden Punkten eingreifen! Die MBI forderten sie dazu im Schreiben vom 19.8.03 (s.u.) erneut auf 24. Juni 03: Lankermann und kein Ende? Das Lankermann´sche Gekübel
. “Rechtsfreier Raum” in Speldorf auf der Friedhofstraße? Gilt in Mülheim eine
"Lex Lankermann" mit Freibriefcharakter?
Mitte Mai 02: MBI-Flugblatt an die Anwohner von Friedhof-, Saarner, Mergelstr. und Lierberg: Ärgernis Fa. Achim Lankermann im Wohngebiet: Wie lange noch?06.09.01: Anfrage den Hauptausschuss am 20.9.
2001zur Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Fa. Achim Lankermann GmbH im Reinen Wohngebiet auf der Friedhofstraße in Speldorf15.03.01: MBI-Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01,
einen Sachstandsbericht zu geben zu Friedhofstr.,/ Firma Lankermann und der Problematik "unerlaubtes Gewerbe im Wohngebiet”  Mülheim, den 4.10.03
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim Frau Mühlenfeld nachrichtlich an den Vorsitzenden der
Bezirksvertreung 3 Herrn Allzeit unerträgliches Ärgernis Fa. Lankermann an der Friedhofstr.
unser Brief per e-mail an Sie vom 19. August d. J. und Erinnerungsschreiben vom 24. September Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,
wir fordern Sie auf, in der Sache Lankermann nun unverzüglich die entsprechenden Ämter anzuweisen, ein schnelle Lösung für das Parkproblem durch die Firmenautos von Lankermann auf der Friedhofstr. zu
veranlassen. Der Unfall mit Personenschaden vom Donnerstag hat das Fass zum Überlaufen gebracht (vgl. Anhang ). In Erwartung einer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender
Lothar Reinhard, Ratsvertreter Anhang MBI-Presseerklärung vom 4.10.03:
“Es reicht! Schluss mit der lebensgefährlichen Posse Lankermann jetzt! MBI fordern OB Mühlenfeld zum sofortigen Handeln auf!” Bericht über einen Unfall vor dem Hause Lankermann, Friedhofstr.: Der abgestellte Lkw war ein Transporter der Fa. Lankermann!
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim Frau Mühlenfeld unerträgliches Ärgernis Fa. Lankermann an der Friedhofstr. und
unverständliche Baugenehmigung an der Kleiststr. in der Heimaterde Sehr geehrte Frau Mühlenfeld,
erst einmal herzlichen Dank, dass Sie sich zu beiden o.g. Problemen aus unserem Offenen Brief an Sie vom 9. Juli (s.u.) eingeschaltet
haben. Wir haben nun eine Stellungnahme von Stadtdirektor Steinfort erhalten i.V. der zuständigen Dezernentin Sander. Unter dem
Briefkopf des Bauordnungsamtes enthält die Stellungnahme aber leider wenig Neues, sondern z.T. nur die schon fast litaneiartig wiederholten Äußerungen wie zuvor.
Da in beiden Punkten das Gerechtigkeitsgefühl nicht nur der Betroffenen stark verletzt wird, können wir uns mit den Antworten des
Bauordnungsamtes nicht zufrieden geben und fordern Sie auf, nun in Ihrer Funktion als Oberbürgermeisterin selbst tätig zu werden.
Im Falle Lankermann müsste es nicht nur möglich sein, die Blumenkübel wieder entfernen zu lassen, die nichts als ein provozierender
Affront gegen die anderen Bewohner/innen der Friedhofstr., aber auch gegen alle rechtschaffenen Mülheimer darstellen, auch die weitere
illegale Existenz des Betriebes dort kann nicht mehr hingenommen werden. Wir sind überzeugt, dass Sie Mittel und Wege finden werden, um hier zu anderen Lösungen als bisher zu kommen.
Im Falle Kleiststr. 73 könnten wir uns vorstellen, dass Sie in einem Gespräch mit Thyssen-Krupp - das wegen der Denkmalentscheidung
des Landeskonservators für die gesamte Heimaterde u.E. ohnehin schnell geführt werden muss - dabei auch die unansehliche Mauer im
Garten zwischen Kleiststr. 73 und 75 zum Gesprächsthema machen, um zumindest für die geschädigten Nachbarn einen Ausgleich für die verminderte Wohnqualität zu erwirken. In Erwartung einer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen i.A. der MBI: Hans-Georg Hötger, Vorsitzender Lothar Reinhard, Ratsvertreter

Mülheim, den 9. Juli 03
Offener Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim Frau Mühlenfeld unerträgliches Ärgernis Fa. Lankermann an der Friedhofstr. und
unverständliche Baugenehmigung an der Kleiststr. in der Heimaterde
Sehr geehrte Frau Mühlenfeld, gestern war ich in der Sitzung des Planungsausschusses, die ich in einigen Punkten beschämend fand.
Deshalb bitte ich Sie als Vorsitzende von Verwaltung und Rat, bei folgenden 2 Vorgängen dringend tätig zu werden.
Anmaßungen der Firma Lankermann
an der Friedhofstr. Einhalt zu gebieten, indem Sie die Ihnen unterstehenden Behörden anweisen, nicht weiter die Fa. Lankermann rechtsbedenklich zu bevorzugen auf Kosten aller anderen Anlieger
die gewachsene
historische Gartenstadt Heimaterde nicht weiter zerstören zu lassen und Ihre Behörden anweisen, auch bei
einzelnen Baugenehmigungen den gesamten baulichen und sozialen Charakter der Siedlung im Auge zu behalten, genau in dem Sinne wie Sie und alle anderen OB-Kandidaten
es im März im "Krug zur Heimaterde" den Menschen versprochen haben.
Ich erinnere Sie auch daran, dass in dem sehr konstruktiven Gespräch, das eine MBI-Abordnung vor ca. 2 Wochen mit Ihnen führte, diese
Anliegen bereits angesprochen wurden und Sie versprachen, sich darum zu kümmern. In der Zwischenzeit kamen folgende Ereignisse hinzu:
Nach jahrelangem gesetzeswidrigen Betreibens seines Gewerbes im reinen Wohngebiet und der u. a. damit verbundenen ständigen Belästigung der Anwohner durch firmeneigene Fahrzeuge,
hat Herr Lankermann nun vor seinem Grundstück Blumenkübel aufgestellt, die ihm auch noch von Seiten der Stadt genehmigt worden sind. Während den Anwohnern dadurch das Parken vor dem Lankermann-Haus selbst
theoretisch versagt wird (weil dort seit Jahren ausschließlich Lankermann-Fahrzeuge geparkt, be- und entladen, gewaschen usw. wurden!), belegen die vielen
Lankermann-Firmenfahrzeuge dadurch weiteren Gehwegbereich und knappen Anwohner-Parkraum
Das, sehr geehrte Frau Mühlenfeld, ist nicht nur eine neue Posse in einem seit Jahren dauernden absurden Theater, bei dem die
Rechtsbeugung durch einen Einzelnen von der Ordnungs- und Baubehörde nicht nur toleriert, sondern offenbar auch noch belohnt zu
weren scheint. Nein, diese neuerliche Genehmigung verhöhnt die seit 1997 geschädigten anderen Menschen auf der Friedhofstr. in einer Weise, die demütigend ist und damit die Würde der Menschen grob verletzt.
Dass Lankermann sich rücksichtslos bis rüpelhaft benimmt, ist eine Sache. Dass aber Bauordnungs- und Ordnungsamt seit Jahren ihm
immer wieder aufs Neue Genehmigungen bis zum Rande der Legalität erteilen, das ist nicht weiter zu dulden.
Ich habe als MBI-Vertreter deshalb im Planungsausschuss offiziell eine Anfrage dazu gestellt. Die Antworten der Verwaltung,
vorgetragen von Herrn Bauordnungsamtsleiter Hüsgen, warum die Blumenkübel genehmigt wurden, waren gelinde gesagt, erwachsener
Menschen unwürdig. Angeblich parkten dort Kfz in 2. und dritter Reihe (wenn überhaupt, dann von wem wohl?) und Schulkinder müssten
auch dort vorbei. (Dabei werden diese seit Jahren in dem ganzen Bereich der Friedhofstr. durch Lankermann-Autos behindert!) Und die Stadt übernimmt über Grün§Wald auch noch die Pflege der Kübel!
Auch dass Herr Hüsgen auf die Frage eines CDU-Vertreters, ob Gerichtsverfahren anhängig seien, antwortete, es gäbe ein laufendes
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, erstaunte sehr, gab es doch im März letzten Jahres einen eindeutigen Beschluss des VG, dass
nämlich Lankermanns Firma im Wohngebiet an der Friedhofstr. nicht genehmigungsfähig ist. Lankermanns Beschwerde dagegen beim OVG wurde nicht einmal zugelassen!
Auch deshalb bitte ich Sie, in der scheinbar unendlichen Lankermann-Geschichte für einen Schnitt zu sorgen, denn Verwaltung und
Politik in unserer Stadt haben sich dabei schon genug unglaubwürdig gemacht und dem Vertrauen an eine unabhängige,
gleichbehandelnde und rechtgemäße Entscheidungsfindung von Behörden in unserer Stadt schwer geschadet.
An der Kleistr. 73, einer Doppelhaushälfte in der historischen Krupp`schen Gartenstadt Heimaterde, wurde trotz Veränderungssperre ein
Anbau genehmigt, dessen Ausmaße erst jetzt deutlich wurden (vgl. MBI-Anfrage mit Fotos in der separaten mail vom 6. Juli oder Fotos im Anhang).
Eine 8m hohe kahle Mauer zwischen den Doppelhaushälften in den Garten hinein ist u.a. für den Nachbarn eine deutliche Beeinträchtigung seiner Wohnqualität und verschandelt die denkmalwürdige Siedlung.
Die Antwort der Verwaltung, ebenfalls vorgetragen durch Herrn Bauordnungsamtsleiter Hüsgen, war sinngemäß die, es sei im Sinne des
eingeleiteten Bebauungsplans und deshalb trotz Veränderungssperre im Vorgriff sinnvoll.Nachbar könnten zwar gestört sein, doch er
könnten sie, falls sie von Thyssen-Krupp seine Haushälften irgendwann kaufen würden, dann genauso anbauen. Das klingt zynisch und zeugt von einem seltsamen Rechtsverständnis.
Unabhängig davon aber bedeutet es, dass so in der Heimaterde per Salami-Taktik eine deutliche Veränderung des Charakters der
Siedlung ermöglicht würde. Pikant wird der Fall auch noch dadurch, dass der Häuslebauer und Neueigentümer unseres Wissens nach bei Thyssen-Krupp-Wohnen beschäftigt ist!
Sie, Frau Oberbürgermeisterin, stehen bzgl. der Heimaterde im Wort und die Menschen erwarten, dass Sie sich für den Schutz der
Siedlung einsetzen und sich auch einer schleichenden weiteren Zerstörung widersetzen, auch weil die meisten Bewohner der Heimaterde
als Mieter dabei ohne Einflußmöglichkeit zuschauen müssen, wenn ihre Lebensqualität vermindert wird. Mit herzlichen Grüßen und in Erwartung einer baldigen Antwort Lothar Reinhard
An Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz, Rathaus, 45466 Mülheim Ärgernis Firma Lankermann im Wohngebiet auf der Friedhofstraße Bitte um Ihr Einschreiten: unser Schreiben vom 20.8.02
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
mit Schreiben vom 20. August (s.u.) hatten wir Sie gebeten, sich dringend einzuschalten, um die wildwestartigen Verhältnisse mit der Fa.
Lankermann im Wohngebiet zu beenden. Leider haben wir bis heute noch keine Antwort oder Zwischenbescheid von Ihnen erhalten, den wir hiermit nochmals anmahnen.
Leider hat sich auf der Friedhofstr. seit unserem Schreiben auch nichts geändert und die Wohnbevölkerung wird weiterhin massiv belästigt.
- Weiterhin ist alles zugeparkt mit Firmen-PKW und -LKW, die ab früh morgens dort auch in Aktion treten. Die Mitarbeiter
parken ihre privaten PKW dann ebenfalls auf der Friedhofstr., es wird dort be- und entladen und auf der Straße Autos gewaschen
bzw. gesäubert, obwohl es sich dabei ob der Maler- und Lackierertätigkeiten durchaus um belasteten Schmutz handelt
- Weiterhin hat die Firma überall - ob im Internet, Telefonbuch oder -auskunft, auf ihren an verschiedenen Stellen des
Stadtgebiets dauerabgestellten Werbe-Kfz usw. - als Firmenadresse weiterhin Friedhofstr. 119 angegeben. Es ist auch nicht zu
erkennen, dass Lankermann das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Ablehnung der Beschwerde beim OVG umsetzen will.
- Auf dem Gelände und im Keller des Wohnhauses Friedhofstr. 119 wird auch weiterhin selbst nachts, mitunter bis nach
Mitternacht, gearbeitet, und zwar so, dass der Lärm, die Gerüche und giftigen Dämpfe bis in die Nachbarhäuser dringen. Das
können nur Tätigkeiten und Lackierarbeiten sein, die eindeutig dem Betrieb zuzuordnen sind, der dort aber nicht sein darf.
- Diverse Polizeieinsätze und Beschwerden bei allen möglichen kommunalen und regionalen Ämtern können bezeugen, dass es
hier nicht um bloße Nachbarschaftsstreitigkeiten geht, sondern um nicht genehmigte und nicht zulässige Gewerbetätigkeiten, die
notgedrungen Konflikte auslösen. Die Wohnbevölkerung wird hier seit Jahren regelrecht terrorisiert ohne Rücksicht auf Verluste.
- Da die notwendigen Parkplätze und Betriebsräume an dem neuen Standort im Gewerbegebiet weiter unten an der Friedhofstr.
(Gelände von Haselbeck&Kreul, wo Lankermann nun ein Büro und Lagerraum angemietet hat) für Lankermann anmietbar
wären, muss ihm endlich wirksam von Seiten der zuständigen Stellen deutlich gemacht werden, dass er seine betrieblichen Tätigkeiten aus dem Wohngebiet heraus zu verlagern hat.
Deshalb bitten wir Sie noch einmal um schnelles Einschreiten und um baldige Benachrichtigung Für eine zügige Bearbeitung und baldige Antwort wären wir dankbar Mit freundlichen Grüßen
i.A. der MBI: H.-G. Hötger, MBI-Vorsitzender, L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter
Mülheim, den 20. August 2002An Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz Rathaus, 45466 Mülheim Offener Brief
Ärgernis Firma Lankermann im Wohngebiet auf der Friedhofstraße Bitte um Ihr Einschreiten Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
wie Ihnen bekannt ist, hat die Firma Achim Lankermann seit 6 Jahren ihren Firmensitz illegal im reinen Wohngebiet. Sie selbst haben
ihm im Herbst 2000 eine Verfügung zukommen lassen, dass er den Betrieb zu verlegen habe. Dies hat Lankermann über seine Anwälte
sage und schreibe 2 Jahre hinauszögern können. Nachdem die juristische Schiene nun endgültig völlig aufgebraucht ist, erhielt er eine Frist bis Ende Juli und nochmals 2 Wochen Verlängerung.
Auch wenn Lankermann nun Büro- und Lagerraum im Gewerbegebiet unten an der Friedhofstr. endlich angemietet hat, betreibt er allem
Anschein nach weiterhin sein Gewerbe im Wohnbereich. Nicht nur, dass die Firmenadresse weiterhin unter Friedhofstr. 119 läuft, auch
die vielen Firmenautos stellen weiterhin für jeden sichtbar die Friedhofstr. zu.
Seit 6 Jahren werden Wohbevölkerung und Passanten, zu denen auch Schulkinder der angrenzenden Grunschule Saarner Str. gehören,
empfindlich belästigt, gestört, beleidigt und z.T. sogar bedroht und terrorisiert. Mütter, die sich beschwerten, weil sie mit dem
Kinderwagen nicht durchkamen, wurden ebenso beschimpft wie Anwohner, die sich über Lärm, Müll oder Unrat der Firma beschwerten.
Die Anwälte von Lankermann zerrten die schwer behinderte Nachbarin in einem kafkaesken Verfahren wegen Unkrauts vor Gericht,
während ihr Mandat auf der 6-jährigen Dauerbaustelle anscheinend glaubte, tun und lassen zu können, was und wann immer sie wollten.
Die jahrelange Untätigkeit verschiedener Mülheimer Ämter schien ihm recht zu geben. Berge von Akten mit Beschwerden können das bestätigen.
Als Herr Lankermann nun auch noch in seinem rücksichtslosen Jähzorn u.a. versuchte, einen Nachbarn mit seinem Firmen-LKW
anzufahren, als der eine Mülltonne auf den Bürgersteig vor seinem Haus stellte, den aber Lankermann wie alle anderen Bürgersteige
nur für seine Firma beanspruchte, ist das Maß endgültig überschritten. Wenn Menschen gar um ihre Gesundheit und um Leib und Leben
fürchten müssen, nur damit Herr Lankermann seine Firmenautos in der Nähe seiner Wohnung abstellen kann, so ist das nicht mehr tragbar.
Wir fordern Sie deshalb auf einzugreifen und die Wurzel des Übels zu beseitigen. Fordern Sie Herrn Lankermann bitte auf, seine Firma
endlich ganz aus dem Wohngebiet heraus zu verlegen. Auf dem Grunstück Friedhofstr. 48, wo die Fa. nun Räume hat, könnte sie auch die
zugehörigen Parkplätze anmieten. Doch das wollte Herr Lankermann nicht, obwohl es ihm angeboten wurde.
Wir aber sind überzeugt, dass Sie ihn dazu bringen können, dies sofort nachzuholen und so den anderen Menschen auf der oberen Friedhofstr. nach Jahren des Dauerstress endlich Ruhe und Sicherheit zu gönnen.
Auch Herrn Lankermann und seiner Firma kann es nur von Nutzen sein, wenn das „Wildwest in diesem Teil Speldorfs“ beendet wird.
Bei der Gelegenheit sollten Sie auch die zuständigen Stellen im Rathaus anweisen zu überprüfen, ob die vielen baulichen
Veränderungen und Erweiterungen sowohl zu den Seiten hin wie in der Gesamthöhe des Hauses Friedhofstr. 119 auch alle genehmigt oder zumindest genehmigungspflichtig sind/ waren oder wären.
Für eine zügige Bearbeitung und baldige Antwort wären wir dankbar Mit freundlichen Grüßen i.A. der MBI: H.-G. Hötger, MBI-Vorsitzender, L. Reinhard: MBI-Ratsvertreter
Mülheim, den 13. Oktober 2000 Herrn Dr. Jens Baganz, Oberbürgermeister Ruhrstr. 32 - 34 45468 Mülheim an der RuhrOffener Brief Betr.: Vorgehen der Bauverwaltung gegen sogenannte "illegale Betriebe" in Speldorf
Sehr geehrter Herr Dr. Baganz,
wie uns von betroffenen Bürgern mitgeteilt wurde und z. T. in der Presse zu verfolgen war, hat die Bauverwaltung in Folge des Bürgerprotestes gegen die illegal im Wohngebiet an der Friedhofstr. betriebene
Malerfirma Achim Lankermann und der nach Jahren endlich erfolgten Aufforderung durch die Verwaltung an
diese Firma, den Geschäftsbetrieb dort einzustellen, nunmehr damit begonnen, nicht nur an der Friedhofstr.,
sondern auch an z.T. nicht vergleichbaren umliegenden Straßen nach sog. "illegalen Betrieben" zu forschen
und im Ergebnis der "Nachforschungen" teilweise ebenfalls Aufforderungen zur Einstellung des Betriebes
zuzusenden. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um nichtstörende Kleinstbetriebe. wie z.B ein seit 30
Jahren (!) zulässiges Büro ohne Angestellte oder aber um Kiosk, Kneipe bzw. Stadtsparkasse an der nicht vergleichbaren Saarner Str..
Als weitere Merkwürdigkeit ist zu benennen, dass der bauamtlichen Aufforderung, den Betrieb innerhalb von
drei Monaten zu schließen, am Ende des Schreibens der Hinweis folgt, dass es sich "lediglich... (um)....eine Anhörung im Sinne von § 28 VwVfG..."handelt, der nicht rechtsmittelfähig ist!
Da sich die Anwälte des Malerbetriebs Achim Lankermann gleichzeitig in ihrer Argumentation gegen eine Auslagerungsverfügung des Betriebs von der Friedhofstr. auf die genannnte Handlungsweise der Verwaltung
berufen, erscheint die Vorgehensweise der Bauverwaltung in einem etwas anderen Licht als jüngst in der Presse unter dem Motto "Gleiches Recht (Unrecht?) für alle" dargestellt.
Das erinnert deutlich an die beinahe sizilianisch anmutende Logik und geduldete Praxis entlang der Kölner Straße!
Um es deutlich auszudrücken: das Vorgehen (mit Anhörungscharakter) der Verwaltung gegen seit Jahren
bekannte sog. "illegale Betriebe" scheint eher eine zeitlich befristete und durchsichtige Aktion zu sein,
deren Effekt und möglicherweise sogar Zweck neben dem öffentlichen Fingerzeig an beschwerdeführende Bürger ("Das habt ihr nun davon") auch in der Lieferung von Argumentationshilfen für die
beschwerdeführenden Anwälte liegt. Nach unserer Auffassung ist die Vorgehensweise der Bauverwaltung ebenso haltlos wie fragwürdig, so dass
wie Sie bitten, diesen Vorgang nicht zuletzt im Interesse des Ansehens der gesamten Verwaltung aufzuklären und uns mitzuteilen,
wer die "Untersuchungsaktion" warum angeordnet hat
wer die nichterlaubte Genehmigung für die Firma Achim Lankermann überhaupt erteilt hat bzw. wer bei
evtl. Nichtgenehmigung trotz diverser Beschwerden über Jahre verhindert hat, dass die Fa. zur Verlagerung ihrer Betriebsstätte aufgefordert wurde
welche behördeninternen Maßnahmen und Konsequenzen Sie als Dienstherr im vorliegenden Fall
- in dem nicht zuletzt das rechtsstaatlich übergeordnete Gebot der Verhältnismäßigkeit sträflich mißachtet
und damit das Ansehen von Demokratie und Rechtstaat beschädigt wurde - einzuleiten gedenken
was Sie unternehmen werden, um in Zukunft solche und ähnliche Fälle gerade aus dem Bereich der Bauverwaltung, die den Hauch von Behördenwillkür verbreiten, zu unterbinden bzw. nicht mehr möglich
werden zu lassen.
Darüber hinaus bitten wir Sie zu veranlassen, dass umgehend seitens der Verwaltung eine Entschuldigung für den Übereifer einzelner Mitarbeiter des Bauordnungsamtes an die zu Unrecht beschnüffelten und
erschreckten Speldorfer Bürger/innen verschickt wird. Dabei sollte den Bürger/innen auch die Beendigung der unwürdigen o.g. "Anhörungs"aktionen mitgeteilt werden.
Wir hoffen auf eine baldige Antwort noch im Laufe der kommenden Woche. Mit freundlichem Gruß i.A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher 
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