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MBI-Anfrage an den Planungsausschuss vom 30.1.01 weiter unten

Neuer Fall von Günstlingswirtschaft beim Bauverwaltungsamt?

Holthauser Höfe: historisches Fachwerkhaus kurzerhand abgerissen, Baumbestand gefällt, statt dessen ein neues klotziges Eigenheim mit Garagen in Einfamilienhausgröße + großzügiger Unterkellerung am Rande des Naturschutzgebietes

Auf dem in der zweiten Reihe liegenden Grundstück Holthauser Höfe 40 wird zur Zeit ein Neubau als Zwei - Familienhaus mit zusammen 174 qm Größe errichtet.

Ein 300 Jahre altes Fachwerkhaus und zahlreiche alte Bäume mussten hierfür weichen. Obwohl laut Baurecht die Nachbarn zum Neubau befragt werden müssen, unterblieb dies.

Das Wohnhaus wird nach Größe und Bauart erheblich aus dem Rahmen der Nachbarbebauung fallen, geplant sind auch große Dachgauben, die den Nachbarn bislang untersagt wurden. Eine vorhandene Garage wurde in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet bereits großzügig unterkellert und soll seit einiger Zeit sogar als Wohnraum dienen.

Die Abwasserfrage ist ebenfalls ungeklärt, die Altentwässerung des früheren Fachwerkhauses ist für die Neubebauung völlig unzureichend.

Diese und andere Merkwürdigkeiten fielen der MBI - Fraktion zur aktuellen Bautätigkeit auf dem Grundstück auf.

Da hier nach allen Kenntnissen für die Bebauung eine außergewöhnliche Genehmigung durch das Bauamt vorliegen muß, hat die MBI - Fraktion für die Sitzung des Planungsausschusses am 30.01. eine Anfrage nach der Rechtmäßigkeit des Fachwerkhaus - Abrisses, der Genehmigung der Baumfällaktion, der Zulässigkeit der Bebauungsart und nach der Abwasserlösung gestellt.

Diese Anfrage wurde entgegen jeder Auskunftspflicht sowie der Einvernehmenspflicht der Bauverwaltung mit der Stadt (Planungsausschuss) mit Hilfe des Ausschussvorsitzenden Wiechering (SPD) und der Planungsdezernetin Sander (GRÜNE) einfach von der Tagesordnung gestrichen! Unerklärlicherweise stimmten alle anderen Fraktionen dieser Vertuschungsaktion zu!

Will die Verwaltung Zeit schinden, bis auf dem Grundstück vollendete Tatsachen geschaffen sind? Warum will die Politik nichts wissen und spielt da mit?

Die MBI protestieren gegen diese Art von Verwaltungswillkür, die lediglich den Sonderinteressen einzelner dient und werden beim Regierungspräsidenten die Auskunftspflicht der Verwaltung einfordern.

Die MBI empfehlen den betroffenen Nachbarn und Anliegern, sich direkt an die entsprechenden Verantwortlichen aus Verwaltung und Planungsausschuss zu wenden und diesen Fragen zu den ganzen Ungereimtheiten stellen:

 

Mülheim/Ruhr, den 19.01.01

Anfrage an den Planungsausschuss vom 30.01.2001

Tagesordnung: Öffentlich

Betr: Bauvorhaben Holthauser Höfe am Rande des Naturschutzgebietes

Im Hinterland des Hauses Holthauser Höfe 42 ist direkt am Rande des Naturschutzgebietes ein Hochkran auf einer Baustelle zu sehen. Auf dem Grundstück befand sich bis vor kurzem ein wohl mehrere hundert Jahre altes Fachwerkhaus sowie ein alter Baumbestand.

Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit dieser Baustelle folgende Fragen beantworten:

  1. Stand das Fachwerkhaus unter Denkmalsschutz? Wenn ja, warum und unter welchen Auflagen konnte es in einer "Nacht- und Nebelaktion" im Oktober letzten Jahres verschwinden? Wenn nein, warum wurde der vor ca. 1 Jahr gestellte Antrag auf Denkmalschutz ggf. abgelehnt bzw. was ist auf den Antrag hin in die Wege geleitet worden?
  2. Welche Art von Bebauung ist an dieser sensiblen Stelle in der 2. Reihe und am Rande des Naturschutzgebietes zulässig bezüglich GFZ, GRZ, Geschoßhöhe, usw.?
  3. Liegt eine Abrißgenehmigung für das Fachwerkhaus und eine Neubaugenehmigung vor? Wenn ja, ist die Erschließung gesichert? Insbesondere möge die Verwaltung darlegen, ob und wie der Anschluß an das Abwassernetz hergestellt werden soll.
    Welche Art von Gebäude, für welche Nutzung ist beantragt, was ist genehmigt worden?
  4. Gab es eine Fällgenehmigung für die ebenfalls im Herbst 2000 zugunsten der Baustelle  gefällten großen, alten Bäume (Tannen, Eiben usw.)? Wenn ja, für wie viele und welche Ersatzpflanzungen wurden dafür festgelegt und vor allem wo, da auf dem Grundstück selbst hierfür inzwischen kein Platz mehr ist?
  5. Liegt die Zustimmung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für das Bauvorhaben vor? Wenn nein, gab es ggf. Widersprüche und wie ist dann der Stand des Verfahrens?
  6. Vor Jahren entstand auf demselben Grundstück direkt auf der Grundstücksgrenze zu beiden Nachbargrundstücken eine Garage mit der Grundfläche eines Einfamilienhauses und vollständiger Unterkellerung incl. Erweiterung unter der Garagenausfahrt. Wurde dieses Gebäude seinerzeit in seiner gesamten Ausdehnung so genehmigt? Wenn ja, mit welcher Begründung und lag damals die Zustimmung der direkt betroffenen Angrenzer vor?

Sofern einzelne Punkte nur in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden können, bitten wir den Tagesordnungspunkt für beide Sitzungsteile vorzusehen.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher